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Kunststiftung im Museum Ludwig Köln - Bestellung des Kuratoriums

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2867/2020 vom 19.11.2020

Stand: Am 10.12.2020 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/4511 Vorlagen-Nummer 2867/2020 Freigabedatum 19.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kunststiftung im Museum Ludwig Köln - Bestellung des Kuratoriums Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat entsendet in das Kuratorium der Kunststiftung im Museum Ludwig Köln Herrn/Frau _________________________ für die Fraktion_________________ Herrn/Frau _________________________ für die Fraktion_________________ Herrn/Frau _________________________ für die Fraktion_________________ Herrn/Frau _________________________ für die Fraktion_________________ Herrn/Frau _________________________ für die Fraktion_________________ [Beschlusstext wird ggf. in der Sitzung ergänzt] Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Kuratoriums gewählt werden. II. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Stiftungszweck der in 2008 als selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts errichteten „Kunststiftung im Museum Ludwig Köln“ ist die Förderung von Kunst und Kultur, namentlich ausschließlich durch die Förderung des Museum Ludwig Köln. Die Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung werden durch den Rat entsandt. Die Amtszeit der Kurato- riumsmitglieder entspricht der Wahlzeit des Rates. In der Stiftungssatzung sind u. a. dazu folgende Regelungen getroffen: § 10 Kuratorium 1. Das Kuratorium besteht aus je einer Vertreterin/ einem Vertreter der im für Kunst und Kultur zuständigen Ausschuss des Rates der Stadt Köln stimmberechtigten Fraktionen. Die Kuratori- umsmitglieder werden durch den Rat der Stadt Köln bestellt. 2. Das Kuratorium wählt den Vorsitzenden/ die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende/ den stellvertretenden Vorsitzenden aus seiner Mitte. 3. Die Amtszeit der Kuratoriumsmitglieder entspricht der Wahlzeit der Ratsmitglieder der Stadt Köln. Wiederbestellung ist zulässig. Bei Ausscheiden eines Kuratoriumsmitglieds bestellt der Rat der Stadt Köln den Nachfolger/die Nachfolgerin. 4. Der Rat kann dem Kuratorium angehörende Mitglieder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abberufen. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und den Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln dahingehend zu ergänzen, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien sich ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Gover- nance Kodex Köln verhalten sowie sich für die Aufnahme entsprechender Regelungen einsetzen. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 einstimmig gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.

Beratungsverlauf

  1. 10.12.2020

    Rat

    TOP 2.5.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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