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0880/2021

Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.07.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2, Auszug 0880 2021 BV 3

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Ansehen

Anlage 1- Rahmenkonzept zur Öffnung von Schulhöfen in Köln 5-2021

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

21781 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0880/2021 
Freigabedatum 
 15.07.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für 
Kinder, Jugendliche und Erwachsene 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln 
1. beschließt das vorliegende Rahmenkonzept zur modellhaften Öffnung ausgewählter Schulhöfe 
und beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten Schulstandor-
ten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der COVID -19-
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.08.2021 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 
Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 
Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 
Sportausschuss 09.09.2021 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 
Finanzausschuss 13.09.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.09.2021 
Rat 16.09.2021

2 
Pandemie sowie bei gesicherter Finanzierung ab dem 01.10.2021 für einen zunächst Zweijah-
res-Zeitraum bis 30.09.2023.  
Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736  € 
werden im Haushaltsjahr 2021 durch Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergeb-
nisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen finanziert.  
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in  Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haus-
haltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen des im Haus-
haltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Ju-
gend und Sport. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergeb-
nisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen bereitgestellt.  
Des Weiteren werden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500 € über 
den Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung finanziert. 
2. beauftragt die Verwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die Deut-
sche Spo rthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen und einen Vor-
schlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehaltung oder Ausweitung des Modellversuchs 
zu unterbreiten.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2021: 144.736 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022: 566.542 €, 
2023: 429.281 € 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
1. Leitidee, Verbindungslinien und Zielsetzung 
 
Die Stadtstrategie „Kö lner Perspektiven 2030+“ hebt in ihrem Zielgerüst und damit ihren Leitsätzen 
und Zielen für die künftige Kölner Stadtentwicklung in Ziel 3.4 (Köln fördert die kinder -, jugend- und 
familienfreundliche Stadt) ausdrücklich auf den bedarfsgerechten Ausbau von Spiel-, Bewegungs- 
und Aktionsangeboten für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum und in Ziel 5.1 (Köln fördert 
Bewegung und Sport) auf die Öffnung und Mehrfachnutzung von Sport - und Freiflächen sowie die 
Förderung von Sport-, Bewegungs- und Aktionsangeboten für Kinder und Jugendliche ab. Die be-
nannten Ziele sind von hoher Bedeutung für ein lebens- und liebenswertes Köln heute und in der Zu-
kunft. 
 
Die Verwaltung greift diese Ziele mit der vorliegenden Beschlussvorlage auf, löst einen wichtigen As-

4 
pekt des Arbeitsprogramms 2021 der Stadt Köln ein und reagiert zudem auf entsprechende Wünsche 
in Politik und Öffentlichkeit, in dem sie die zeitnahe modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als 
Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf der Grundlage ei-
nes Rahmenkonzeptes vorsieht. 
 
Die Spielplatzbedarfsplanung Köln 2018 zeigte schon auf, dass das Angebot an Spiel-, Bewegungs- 
und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche in Köln grundsätzlich gut, aber auch ausbau- und wei-
terentwicklungsfähig ist. Quantitative Zielwerte in Köln werden leider noch nicht überall erreicht, die 
Versorgung mit Spielflächen ist sozialräumlich ungleich verteilt und die Qualität bzw. der Spielwert der 
vorhandenen Angebote teilweise noch ausbaufähig. Gleichzeitig gibt es in Köln über 270 Schulstand-
orte in städtischer Trägerschaft, deren Schulhöfe in diesem Zusammenhang genutzt werden könnten. 
Entsprechend erscheint die Öffnung von Schulhöfen zur Nutzung als öffentlich zugängliche Spiel -, 
Bewegungs- und Aktionsräume für Kinder und Jugendliche zielführend in Bezug auf eine quantitative 
und qualitative Ressourcenerweiterung im Rahmen der kommunalen Spielraumplanung. 
 
Auch die Sportentwicklungsplanung „Sport in Köln – Lebensfreude in Bewegung“ misst dem Sport im 
öffentlichen Raum eine ebenso hohe Bedeutung bei wie dem vereinsgebundenen Sport auf und in 
regelgerechten Sportanlagen. Es wird die Strategie verfolgt, allen Bevölkerungsgruppen den gesam-
ten städtischen Raum für Sport und Bewegung zu öffnen. Im Sinn e einer integrierten Planung wird 
eine enge Verzahnung von Freiraum -, Stadt-, Schulentwicklungs- sowie Jugendhilfeplanung gefor-
dert. In Bezug auf Schulhofnutzungen für die Öffentlichkeit wird explizit empfohlen, schulische Ver-
suchsstandorte zu bestimmen, Erprobungsversuche zu starten sowie die ausgewerteten Ergebnisse 
anschließend auf andere Standorte zu übertragen. 
 
Perspektivisch kann die hier angestrebte multifunktionale Nutzung von Flächen auch weiteren Raum-
bedarfen in einer verdichteten und weiter wachsenden Millionenstadt dienen. So ist es beispielsweise 
denkbar, geöffnete Schulhöfe auch für verschiedene Kulturformate im öffentlichen Raum zu nutzen. 
 
Das Vorhaben der modellhaften Öffnung von Schulhöfen erfordert eine gewissenhafte und umfas-
sende Auslotung verschiedenster Interessen und Bedarfe aller am Öffnungsgeschehen beteiligten 
Partner*innen, um über einen abgesicherten Handlungsmodus erfolgreiche und dauerhafte Öffnun-
gen vornehmlich schulisch genutzten Raumes umsetzen zu können. Diesen Anforderungen folgend, 
wurde innerhalb der Verwaltung ein Modellversuch projektiert, welcher zunächst die Öffnung eines 
Schulhofes je Stadtbezirk für eine erweiterte Nutzung als Spiel -, Sport und Bewegungsfläche für die 
Öffentlichkeit außerhalb der Schulzeit (werktags nach der Schulzeit, an Wochenenden und Feierta-
gen sowie in den Ferien) für den Zeitraum von zwei Jahren vorsieht. Zielgruppen sind Kinder, Ju-
gendliche und Begleitpersonen sowie Erwachsene jeden Alters, die in einem erweiterten öffentlichen 
Raum spielen, sich bewegen oder Sport treiben möchten. 
 
2. Planungsprozess und Planungsbeteiligungen 
 
Aufgrund der besonderen Koordinierungserfordernisse im Rahmen des Planungsvorhabens war der 
innerstädtische Planungsprozess von Beginn an auf eine zuverlässige und interessenausgleichende 
Zusammenarbeit angelegt. Von Juni 2020 bis April 2021 fanden regelmäßige Treffen einer ämter - 
und dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bürgeramtsleitungen Innenstadt 
und Nippes, des Amtes für Schulentwicklung, des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, des Sport-

5 
amtes sowie der Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung statt.  
 
Enge Abstimmungsgespräche erfolgten zudem mit den Bürgerämtern aller neun Bezirke, den Ämtern 
für Personal- und Verwaltungsmanagement, für öffentliche Ordnung, für Landschaftspflege und Grün-
flächen, für Soziales, Arbeit und Senioren (hier: Arbeitsmarktförderung), für Zentrale Dienste (hier: 
Servicebetrieb Reinigung), der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, dem Personalrat, der Schwerbe-
hindertenvertretung sowie den externen Partner*innen AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
sowie der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB). 
 
Die Auswahl von Modellstandorten erfolgte entlang eines Kriterien geleiteten Verfahrens, welches 
unter anderem aktuelle Schulbaumaßnahmen, Spielflächen- und Sportbedarfe, sozialräumliche Be-
darfe, Anwohnerbelange sowie individuelle Standortbedingungen berücksichtigte. Auf Grundlage der 
so ermittelten Schulstandortauswahl sowie eines umfassenden Rahmenkonzeptes zur modellhaften 
Schulhof-Öffnung (siehe Gliederungspunkte 3. und 4.) wurden anschließend die Schulleitungen der 
geplanten Modellstandorte um ihr Votum gebeten. Finale Ortsbegehungen beinhalten die Abstim-
mung individueller Standortbedingun gen mit verschiedenen Beteiligten sowie der erforderlichen 
Rahmenbedingungen für die Schulhausmeisterschaften der jeweiligen Standorte. 
 
3. Gelingensbedingungen 
 
Bereits zu Planungsbeginn wurden folgende Gelingensbedingungen für ein erfolgsversprechendes 
Modellvorhabens identifiziert: 
- störungsfreier und ordnungsgemäßer Schul-, OGS- bzw. Ganztags-Betrieb 
- störungsfreie und ordnungsgemäße Turnhallennutzungen durch Sportvereine 
- Gewährleistung von Sicherheit und Sauberkeit  
- Berücksichtigung individueller Nutzungsbedingungen je nach Standort  
- verlässliche und transparente Öffnungs- und Schließzeiten 
- flankierende Maßnahmen durch Sport und Jugendhilfe sowie weiterer Kooperationspartner*innen 
- auf dieser Grundlage zudem die Verabschiedung eines entsprechenden Rahmenkonze ptes zur 
modellhaften Öffnung von Schulhöfen. 
 
Eine wichtige Begleitmaßnahme wird zudem eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung 
der neuen Spiel-, Sport- und Bewegungsmöglichkeiten sein verbunden mit der Bitte um ein aktives 
Miteinander bei gegenseitiger Rücksichtnahme und Toleranz auf den Schulhofflächen, um den Be-
dürfnissen der Nutzer*innen, der Anwohnerschaft und der Schulgemeinden gleichermaßen Rechnung 
zu tragen. Die Verwaltung sieht das Modellprojekt als große Chance für die Sicherung d ieser sowie 
perspektivisch weiterer frei nutzbarer Außenflächen. Es unterliegt gleichzeitig Änderungs - bzw. An-
passungsvorbehalten, wenn sich im Projektverlauf ergeben sollte, dass die benannten Gelingensbe-
dingungen am Standort nicht (mehr) optimal erfüllt werden können. 
 
4. Rahmenkonzept 
 
Als ANLAGE I ist das in der ämter - und dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe entwickelte „Rah-
menkonzept zum Modellprojekt Öffnung von Schulhöfen als Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für 
Kinder, Jugendliche und Erwachsene“ be igefügt. Es enthält detaillierte Überlegungen und Vereinba-
rungen der Prozessbeteiligten zu Leitideen und Grundsätzen, Öffnungszeiten, Sicherheit, Sauberkeit

6 
und Gerätenutzungen, flankierenden Maßnahmen, den Projektzeitraum sowie die Modellevaluation. 
 
Die Gestaltung des Konzeptes als „Rahmenkonzept“ bedeutet zum einen, dass die Umsetzung vor 
Ort unter besonderer Beachtung der jeweils standortbezogenen Rahmenbedingungen erfolgt. Zum 
anderen ist impliziert, dass – wenngleich zur Absicherung des Modellvorhabens insbesondere in der 
Initialphase auf Einheitlichkeit der Rahmenbedingungen gesetzt wird – die Modellphase genutzt wer-
den wird, gangbare, kreative und schulindividuelle Lösungen für die (weitere) Öffnung von Schulhöfen 
auszuloten, mit denen auch die anges pannte Haushaltssituation im Blick behalten wird, Kostenein-
sparungen geprüft und im Rahmen des Erfahrungs - bzw. Evaluationsberichtes den politischen Gre-
mien gegenüber dargestellt werden.  
 
5. Mobile Jugend- und Sportangebote auf den geöffneten Schulhöfen 
 
Es ist vorgesehen, an den ausgewählten Modellstandorten attraktive, mobile Angebote anzubinden, 
die der Ermöglichung von niedrigschwelligen, kostenlosen und gesundheitsfördernden Spiel-, Sport- 
und Bewegungsangeboten im öffentlichen Raum dienen. 
 
Für den Bereich des Sports sind folgende Maßnahmen in Vorbereitung: 
 Es wird eine Kooperation mit Sportvereinen analog des Programms „Kölle Aktiv“ angestrebt. 
„Kölle Aktiv“ ist ein Modellprojekt der Sportentwicklungsplanung, welches in enger Zusam-
menarbeit mit dem Stadtsportbund e.V. umgesetzt wird. Im Rahmen von „Kölle Aktiv“ werden 
niedrigschwellige und kostenlosen Sport - und Bewegungsangebote im öffentlichen Raum 
durchgeführt. Die Kursleitung übernehmen geschulte Trainer*innen der Kölner Sportvereine. 
Eine Anmeldung der Teilnehmer*innen ist nicht erforderlich, sodass jede und jeder auch spon-
tan die Möglichkeit hat, mitzumachen. Darüber hinaus wird im Rahmen von „Kölle Aktiv“ der 
Einsatz des Spielmobils der Sportjugend angestrebt, wodurch eine mobile Ausleihmöglichkeit 
von (Sport-)Equipement für Kinder und Jugendliche ermöglicht wird. 
 Es wird geprüft, das erfolgreiche Programm „Mitternachtssport“ (das bislang in Sporthallen, 
nicht etwa um Mitternacht, aber in den Abendstunden stattfindet) auch auf den geöffneten 
Schulhöfen – in Abhängigkeit von den jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort – umzusetzen. 
 Über die Evaluation des Modellprojektes durch die Deutsche Sporthochschule zu Köln hinaus 
wird geprüft, ob sie ein niedrigschwelliges Trainingsangebot für Kinder und Jugendlic he mit 
dem Schwerpunkt Ballsportarten kostenlos anbieten kann. 
Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung sowie die zeitliche Planung werden in Abstimmung mit den 
Beteiligten noch erfolgen. Dabei werden die örtlichen Gegebenheiten Berücksichtigung finden. 
 
Für den Jugendbereich geht es darum, analog den öffentlichen Spielplätzen Raum für Bewegung zu 
schaffen. Flankierende Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind an den Standorten wo es 
aufgrund der Situation notwendig ist, möglich. 
 
Eine Erweiterung der Maßnahmen aus dem Sport- und dem Jugendbereich, beispielsweise aus dem 
Bereich der Kulturarbeit, ist – bei vorheriger Abstimmung aller zu Beteiligenden – denkbar und er-
wünscht. 
 
6. Projektzeitraum und Evaluation

7 
 
Der gewählte Modellzeitraum von zwei Jahren dient einer belastbaren Erkenntnissicherung in Bezug 
auf Nutzer*innenverhalten sowie optionalen Gestaltungs- und Umgestaltungsmöglichkeiten.  
 
Nach erfolgter Modell-Evaluation durch die Deutsche Sporthochschule unterbreitet die Verwaltung 
den politischen Gremien einen Vorschlag zur optionalen Beibehaltung, Ausweitung oder Beendigung 
des Modellversuches. Unabhängig hiervon wird die Erstellung eines Zwischenberichtes in Kurzform 
nach dem ersten Modelljahr anvisiert. 
 
7. Modellstandorte  
 
In enger Abstimmung von Mitgliedern der ämter- und dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe mit den 
Bürgeramtsleiter*innen aller Stadtbezirke und im Dialog mit den Schulleitungen wurden folgende 
Schulen und Schulhöfe ausgewählt. 
 
Bezirk Stadtteil Schulform  Straße 
Innenstadt Deutz  Realschule Im Hasental 41 
Rodenkirchen Godorf Gemeinschaftsgrundschule Godorfer Hauptstraße 73 
Lindenthal Junkersdorf Gemeinschaftsgrundschule Teilstandort Donauweg 30  
(Nebenstelle von Kirchweg 138) 
Ehrenfeld Ehrenfeld Katholische Grundschule  
und  
Hauptschule  
Baadenberger Straße 111 
Nippes Niehl Gemeinschaftsgrundschule Nesselrodestraße 15 
Chorweiler Merkenich Gemeinschaftsgrundschule Spoerkelhof 7 
Porz Wahnheide Gemeinschaftsgrundschule Neue Heide 25-27 
Kalk Merheim Katholische Grundschule Fußfallstraße 55 
Mülheim Höhenhaus Förderschule Thymianweg 1a 
 
Die Verwaltung dankt den Schulleitungen und Schulen ausdrücklich für ihre Bereitschaft zur Teilnah-
me am Modellprojekt zur Öffnung von Schulhöfen. Verständlicherweise ergaben und ergeben sich 
vielfältige Verfahrensfragen und Abstimmungsbedarfe, teilweise auch Sorgen, die zum einen durch 
das entwickelte Rahmenkonzept (siehe Anlage) und zum anderen durch Ortsbegehungen und der 
Entwicklung schulindividueller Lösungen beantwortet und erfüllt wurden bzw . werden. Gleichzeitig 
werden die Schulen im Projektverlauf durch die Verwaltung, insbesondere die Bürgerämter und das 
Amt für Schulentwicklung begleitet, so dass eine Ansprechpartnerschaft gesichert ist. 
 
8. Kostenvolumen 
 
Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtsch aftung im Rahmen der Corona -Krise gemäß Schreiben von 
II/20/202 vom 25.03.2020 wurden geprüft. Es handelt sich vorliegend nicht um eine unabweisbare 
Maßnahme. Gleichwohl schlägt die Verwaltung aufgrund der gesellschaftspolitischen Bedeutung ei-
ner Realisierung erweiterter Spiel-, Sport- und Bewegungsräume sowie einer Bewältigung der durch 
die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen Kontakt- und Bewegungseinschränkungen von Kindern, 
Jugendlichen und Erwachsenen, die Umsetzung von Schulhoföffnungen vor, die einen Be standteil 
des Arbeitsprogramms 2021 der Stadt Köln darstellt.

8 
 
Wie im Beschlusstext ausgeführt, könnte die modellhafte Öffnung der 9 Schulhöfe nach Einschätzung 
der Verwaltung grundsätzlich ab Oktober 2021 und damit rechtzeitig zu den Herbstferien starten.  
Gleichzeitig steht der genaue Starttermin unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der COVID-
19-Pandemie und entsprechender Bewertungen des Krisenstabes der Stadt Köln.  
 
Kostenkalkulation für die Öffnung von 9 Schulhöfen/Gesamtzeitraum 01.10.2021 bis 30.09.2023 
Haushaltsjahr 2021 (01.10.2021-31.12.2021) 
Posten Erläuterung Kosten 
Schließdienst (26) Pro Standort für den o.g. Zeitraum: 
5.233,00 € 
 
47.097,00 € 
Reinigung (AWB) 70,00 € pro Schulhof/Tag  
geschätzt 91 Tage = 6.370,00 €  
pro Schulhof für den o.g. Zeitraum 
 
 
57.330,00 € 
Wartung/Reparaturen an Spiel-
geräten (67) 
aus der vermehrten Nutzung der Geräte ent-
stehende Kosten für Wartung/Reparaturen; 
keine Neuanschaffung 10.000,00 € 
Schulhofbeschilderung 800,00 € pro Schild (einmalig) 7.200,00 € 
Gesamt 121.627,00 € 
zzgl. 19 % MwSt. 144.736,13 € 
Haushaltsjahr 2022 (01.01.2022-31.12.2022) 
Posten analog 2021  549.042,20 € 
Modell-Evaluation  
(Deutsche Sporthochschule) 
Deckungsvorschlag im Rahmen der  
Sportentwicklungsplanung vorhanden 17.500,00 € 
 Gesamt 566.542,20 € 
Haushaltsjahr 2023 (01.01.2023-30.09.2023) 
Posten analog 2021/2022 
Unter Berücksichtigung vermehrter Öff-
nungsdienste in anfallenden Ferienwochen 
(tagesscharfe Berechnung) 411.781,65 € 
Modell-Evaluation  
(Deutsche Sporthochschule) 
Deckungsvorschlag im Rahmen der  
Sportentwicklungsplanung vorhanden 
 
17.500,00 € 
 Gesamt 429.281,65 € 
GESAMTKOSTEN 1.140.559,98 € 
 
Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736 € werden 
im Haushaltsjahr 2021 durch die Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 
0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sac h- und Dienstleistungen fi-
nanziert. 
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haushaltsjahr 
2023 in Höhe von rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen des im Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Jugend und Sport. Die Mit-
tel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf-
gaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt. 
Des Weiteren sind für die Jahre 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500,00 Euro über den 
Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung, finanziert.

9 
Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplansaufstellungsprozes-
ses 2022 ff., innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls 
durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
9. Umsetzungsmöglichkeiten und Ausblick 
 
Entsprechend der Idee der Rahmenkonzeption zum Modellprojekt soll die Modellphase unter ande-
rem genutzt werden, um gangbare und schulindividuelle Lösungen für weitere Schulhoföffnungen im 
Stadtgebiet auszuloten. Vor dem Hintergrund der anfallenden Kosten für e ine abgesicherte Modell-
version ist die Zahl der im Modellpiloten vertretenen Schulen auf vorerst neun Schulen beschränkt. 
Kreative, gangbare und kostengünstige Öffnungskonzepte an diesen und weiteren Standorten sind 
jedoch grundsätzlich gerne gefragt.  
 
Dies könnten beispielweise Ideen für stadtteilbelebende Öffnungs-Projekte in sozialer Verantwortung 
sein: 
- Schulhofpatenschaften (Schulgemeinschaft, Förderverein, Nachbarschaft, Soziale Institutionen, 
Sportvereine etc.)  
- private „Kümmerer*innen“ (Sauberkeit, Sicherheit, Schließdienste etc.) 
- Schaffung von „Spiele-/Bewegungslandschaften im Quartier“: der Schulhof wird ein wichtiger Be-
standteil unter mehreren Begegnungs- und Spielräumen in einem sozialen Netzwerk  
- Instrument Schulhofnutzung im Rahmen von Gemeinnü tzigkeitsprojekten (Urbanes Gärtnern für 
Veedel-Bewohner*innen, Pflege von Schulgärten, Begegnungsräume etc.). 
 
Zudem sollte die Idee der Multifunktionalität von Schulflächen für verschiedene Nutzungsbedarfe der 
Stadtgesellschaft perspektivisch bereits in Planaufstellungen im Rahmen der Stadtplanung verfolgt 
werden. 
 
 
Anlagen 
1. Rahmenkonzept „Öffnung von Schulhöfen als Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für Kinder, 
Jugendliche und Erwachsene“

Anlage 2, Auszug 0880 2021 BV 3

2699 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 221 93313  
 
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de  
Datum: 14.09.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 13.09.2021  
öffentlich 
9.2.2 Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel-, Sport- und 
Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene 
0880/2021 
 
 
geänderter Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln 
1. beschließt das vorliegende Rahmenko nzept zur modellhaften Öffnung ausge-
wählter Schulhöfe und beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an 
neun ausgewählten Schulstandorten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von 
der weiteren Entwicklung der COVID -19-Pandemie sowie bei gesicherter Fi-
nanzierung ab dem 01.10.2021 für einen zunächst Zweijahres -Zeitraum bis 
30.09.2023.  
Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von 
rund 144.736 € werden im Haushaltsjahr 2021 durch Umschichtung von veran-
schlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teil-
planzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert.  
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € 
bzw. im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 € durch Umschichtungen 
im Rahmen des im Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen  
Budgets des Dezernates Bildung, Jugend und Sport. Die Mittel werden im 
Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträ-
geraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach - und Dienstleistun-
gen bereitgestellt.

Des Weiteren w erden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 
17.500 € über den Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von 
Sportstätten, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportent-
wicklungsplanung finanziert. 
2. beauftragt die Ve rwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation 
durch die Deutsche Sporthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien 
mitzuteilen und einen Vorschlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehal-
tung oder Ausweitung des Modellversuchs zu unterbreiten. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die modellhafte Öffnung an noch 
vier weiteren Schulen im Stadtbezirk durchzuführen. Insgesamt somit an fünf 
Schulen. 
Zudem ist nach einem eindreiviertel Jahr nicht über die Verlängerung des Mo-
dellversuchs, wie unter V. (1) im Rahmenkonzept beschrieben, sondern über 
die dauerhafte Öffnung (NICHT als Modellversuch) zu entscheiden. 
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt 
 
eine Enthaltung (AFD) 
 
Nicht anwesend: Frau Schneider, Herr Budde (alle Grüne)

Anlage 1- Rahmenkonzept zur Öffnung von Schulhöfen in Köln 5-2021

8562 Zeichen

Anlage 1 
Seite 1 von 3 
 
RAHMENKONZEPT 
Öffnung von Schulhöfen als Spiel -, Sport - und Bewegungsräume für Kin-
der, Jugendliche und Erwachsene 
 
I. Leitidee und Grundsätze 
(1) In einem Modellversuch wird je Stadtbezirk ein Schulhof für eine erweiterte Nutzung als 
Spiel-, Sport und Bewegungsfläche für die Öffentlichkeit außerhalb der Schulzeit geöff-
net.  
(2) Bereits bestehende, schulindividuelle Öffnungslösungen werden von der vorliegenden 
Konzeptionierung nicht tangiert.  
(3) Zielgruppen der Schulhoföffnung sind Kinder und Jugendliche (und ggf. ihre Eltern, Er-
ziehungsberechtigte, Begleitpersonen) sowie Erwachsene jeden Alters, die in einem er-
weiterten öffentlichen Raum spielen, sich bewegen oder Sport treiben möchten.  
(4) Wichtige Prämissen sind, dass der ordnungsgemäße Schul-, OGS- bzw. Ganztags-Be-
trieb sowie bestehende Turnhallennutzungen durch Sportvereine nicht beeinträchtigt 
werden und Sicherheit sowie Sauberkeit im Rahmen der Schulhoföffnung gewährleistet 
sind. 
(5) Die Auswahl (Vorschlag) der Modellstandorte erfolgt durch eine ämter- und dezernats-
übergreifende Arbeitsgruppe (Bürgeramtsleitungen Innenstadt und Nippes, Amt für 
Schulentwicklung, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Sportamt, Integrierte Jugend-
hilfe- und Schulentwicklungsplanung) entlang eines Kriterien geleiteten Verfahrens (u.a. 
Berücksichtigung von Schulbaumaßnahmen, Spielflächenbedarfen, Sportbedarfen, so-
zialräumlichen Bedarfen, Anwohnerbelangen, individuellen Standortbedingungen). 
Enge Abstimmungsgespräche erfolgten zudem mit den Bürgerämtern aller neun Be-
zirke, den Ämtern für Personal- und Verwaltungsmanagement, für öffentliche Ordnung, 
für Landschaftspflege und Grünflächen, für Soziales, Arbeit und Senioren (hier: Arbeits-
marktförderung), für Zentrale Dienste (hier: Servicebetrieb Reinigung), der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln, dem Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung sowie den ex-
ternen Partner*innen AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH sowie der Kölner Ge-
sellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB).  
(6) Die Zustimmung der jeweiligen Schulleitung für die Öffnung der Modellstandorte wurde 
eingeholt. 
(7) Vorliegende Eckpunkte bieten einen Rahmen und dienen der Orientierung. Gleichzeitig 
besteht Einigkeit, dass Raum für individuelle Lösungen je nach Gegebenheiten und Her-
ausforderungen am jeweiligen Standort gegeben ist. Weiterführende organisatorische 
Fragen werden in gegenseitigem Einvernehmen mit allen Beteiligten vor Ort geklärt. 
 
II. Öffnungszeiten 
(1) In Abhängigkeit vom Schulstandort und den individuellen Nutzungsbedingungen vor Ort 
(OGS-/Ganztagszeiten, Ferienangebote, Winterdienste etc.) gelten die folgenden Öff-
nungszeiten als generelle Orientierung, um ein möglichst breites außerschulisches Öff-
nungsfenster vorhalten zu können: 
 April bis September: Montag-Freitag 16 Uhr – 20 Uhr 
 Oktober bis März: Montag-Freitag 16 Uhr – 18 Uhr 
 Am Wochenende und an Feiertagen jeweils ab 10 Uhr

Anlage 1 
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 An den Stillen Feiertagen in NRW bleiben die Schulhöfe geschlossen (Karfreitag, 
Volkstrauertag, Allerheiligen, Totensonntag). 
(2) Die jeweiligen Öffnungszeiten werden entsprechend ausgeschildert. Ggf. sind temporäre 
Aushänge als Ergänzung zur Hofbeschilderungen vorzunehmen, um zeitlich be-
schränkte Nutzungszeiten und -bedingungen darzustellen. Bei der Beschilderung erfolgt 
ein Hinweis auf die Vorläufigkeit von Öffnungszeiten, die in Abhängigkeit zu einem stö-
rungsfreien Modellverlauf stehen. Eine eindeutige Beschilderung im Hinblick auf Nut-
zungsbedingungen (Alkohol-, Rauch-, Grillverbot, keine Hunde, Nutzungsmöglichkeiten 
etc.) ist zur effektiven Prävention von Zuwiderhandlungen erforderlich.  
(3) Die Öffnung der Schulhöfe bezieht sich ausdrücklich nur auf das Schulhofgelände. Das 
Schulgebäude, die Sporthallen oder WCs bleiben geschlossen. 
 
III. Sicherheit, Sauberkeit und Gerätenutzung 
(1) Den Schulhausmeister*innen werden keine Tätigkeiten im Rahmen des Modellversuchs 
zugeordnet. Tarifvertraglich zugesicherte Ruhezeiten residierender Schulhausmeis-
ter*innen sind zu beachten. Abhängig von der Situation vor Ort ist zu entscheiden, in-
wiefern eine Schulhoföffnung trotz Hausmeisterresidenz – unter Zustimmung der Schul-
hausmeister*innen sowie Einbezug des Personalrates – möglich ist. 
(2) Es werden keine gesonderten Aufsichtspersonen eingesetzt, vielmehr gelten die gesetz-
lichen Aufsichtspflichten bei Kindern. 
(3) Ordnungswidrigkeiten während der Öffnungszeiten der Schulhöfe können der Leitstelle 
des Ordnungsamtes unter der Telefonnummer 32000 jederzeit gemeldet werden. Eine 
nicht-anlassbezogene Begleitung der Öffnungen (routinemäßige Abfahrung) ist aufgrund 
der personellen Ressourcen bei 32 derzeit nicht möglich. Gegebenenfalls eröffnen sich 
im weiteren Verlauf des Projektes diesbezügliche Möglichkeiten. 
(4) Das im Rahmen des Projektes erforderliche Öffnen und Schließen der Schulhöfe erfolgt 
über einen professionellen Wachdienst. Dieser ist befugt, auf dem Schulhof verbliebene 
Personen des Schulgeländes zu verweisen. Gegebenenfalls ist die Polizei zur Durchset-
zung des Hausrechtes (Räumung, Randale etc.) unter der Telefonnummer 110 zu ver-
ständigen. Es er folgt eine Sichtung und Protokollierung des Geländezustandes bei 
Schließung des Schulhofes durch den Wachdienst. 
(5) Es erfolgt eine tägliche Kontrolle durch die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB), entweder 
nach der abendlichen Schließung oder unmittelbar vor Öffnung des Schulhofes für den 
Schulbetrieb. Anlassbezogen erfolgt eine Reinigung.  
(6) Auf dem Schulhof vorhandene, stationäre Spielgeräte können genutzt werden. Bei de-
fekten Spielgeräte wird umgehend eine Reparatur oder gleichwertiger Ersatz beauftragt. 
Vor dem Hintergrund, dass durch das  Modellprojekt das öffentliche Spielen erweitert 
wird, werden für die Dauer des Modellversuches eventuell erforderliche 1:1-Neubeschaf-
fungen beschädigter Geräte, welche von Fördervereinen angeschafft wurden, von 51 
übernommen. Flächenneugestaltungen sind explizit ausgenommen. 
(7) Im Rahmen begleiteter Spiel- und Sportangebote können – in Abhängigkeit von den je-
weiligen Rahmenbedingungen vor Ort – auch mobile Sport- und Spielgeräte genutzt wer-
den.  
 
IV. Flankierende Maßnahmen 
(1) Es wird eine Kooperation mit Sportvereinen analog des Programms „Kölle Aktiv“ ange-
strebt. „Kölle Aktiv“ ist ein Modellprojekt der Sportentwicklungsplanung, welches in enger 
Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Köln e.V. umgesetzt wird. Im Rahmen von

Anlage 1 
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„Kölle Aktiv“ werden niedrigschwellige und kostenlose Sport- und Bewegungsangebote 
im öffentlichen Raum durchgeführt. Die Kursleitung übernehmen geschulte Trainer*in-
nen der Kölner Sportvereine. Eine Anmeldung der Teilnehmer*innen ist nicht erforder-
lich, sodass jeder auch spontan die Möglichkeit hat mitzumachen.  
(2) Es wird geprüft, das erfolgreiche Programm „Mitternachtssport“ (das bislang in Sporthal-
len, nicht etwa um Mitternacht, aber in den Abendstunden stattfindet) auch auf den ge-
öffneten Schulhöfen – in Abhängigkeit von den jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort 
– umzusetzen.  
(3) In erster Linie geht es darum, analog den öffentlichen Spielplätzen, Raum für Bewegung 
zu schaffen. Flankierende Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind an den 
Standorten, wo es aufgrund der Situation notwendig ist, möglich. 
 
V. Projektzeitraum und Evaluation 
(1) Das Modellprojekt zur Öffnung ausgewählter Schulhöfe soll zum 01.10.2021 starten. 
Vorab ist eine Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln vorgesehen (Vorberatun-
gen in ASW, JHA, Sportausschuss, BVen). 
(2) Der Modellversuch wird zunächst auf zwei Jahre angelegt. Nach eindreiviertel Jahren  
erfolgt eine Entscheidung, ob der Modellversuch insgesamt zunächst verlängert oder 
ggf. auf Dauer gestellt wird. Es ist auch zu entscheiden, inwieweit eine Ausweitung auf 
weitere Schulhöfe erfolgen könnte. Hierzu erfolgt eine Abstimmung in einer ämter- und 
dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe (siehe I.(5)). 
(3) Als Bestandteil einer Gesamtevaluation im Rahmen der Sportentwicklungsplanung wird 
das Modellvorhaben durch die Deutsche Sporthochschule Köln ausgewertet. 
(4) Zur Absicherung des Modellvorhabens wird mit d em vorliegenden Konzept insbeson-
dere in der Initialphase auf Sicherheit und Einheitlichkeit der Rahmenbedingungen ge-
setzt. Gleichwohl soll diese Modellphase genutzt werden, gangbare, kreative und schul-
individuelle Lösungen für die Öffnung von Schulhöfen auszuloten.

Beratungsverlauf (15)

26.08.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.08.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.09.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.09.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.09.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.09.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.09.2021 Sportausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.09.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Baadenberger Straße 111
  • Godorfer Hauptstraße 73
  • Nesselrodestraße 15
  • Fußfallstraße 55m
  • Im Hasental 41
  • Spoerkelhof 7
  • Straße 11
  • Neue Heide 25
  • Thymianweg 1a
  • Donauweg 30
  • Kirchweg 138

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Details

Aktenzeichen
0880/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.07.2021
Erstellt
05.03.2021 08:23