0880/2021
Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
21781 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0880/2021 Freigabedatum 15.07.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln 1. beschließt das vorliegende Rahmenkonzept zur modellhaften Öffnung ausgewählter Schulhöfe und beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten Schulstandor- ten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der COVID -19- Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.08.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 Sportausschuss 09.09.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 Finanzausschuss 13.09.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.09.2021 Rat 16.09.2021 2 Pandemie sowie bei gesicherter Finanzierung ab dem 01.10.2021 für einen zunächst Zweijah- res-Zeitraum bis 30.09.2023. Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736 € werden im Haushaltsjahr 2021 durch Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergeb- nisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen finanziert. Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haus- haltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen des im Haus- haltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Ju- gend und Sport. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergeb- nisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen bereitgestellt. Des Weiteren werden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500 € über den Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung finanziert. 2. beauftragt die Verwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die Deut- sche Spo rthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen und einen Vor- schlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehaltung oder Ausweitung des Modellversuchs zu unterbreiten. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2021: 144.736 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022: 566.542 €, 2023: 429.281 € a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung 1. Leitidee, Verbindungslinien und Zielsetzung Die Stadtstrategie „Kö lner Perspektiven 2030+“ hebt in ihrem Zielgerüst und damit ihren Leitsätzen und Zielen für die künftige Kölner Stadtentwicklung in Ziel 3.4 (Köln fördert die kinder -, jugend- und familienfreundliche Stadt) ausdrücklich auf den bedarfsgerechten Ausbau von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsangeboten für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum und in Ziel 5.1 (Köln fördert Bewegung und Sport) auf die Öffnung und Mehrfachnutzung von Sport - und Freiflächen sowie die Förderung von Sport-, Bewegungs- und Aktionsangeboten für Kinder und Jugendliche ab. Die be- nannten Ziele sind von hoher Bedeutung für ein lebens- und liebenswertes Köln heute und in der Zu- kunft. Die Verwaltung greift diese Ziele mit der vorliegenden Beschlussvorlage auf, löst einen wichtigen As- 4 pekt des Arbeitsprogramms 2021 der Stadt Köln ein und reagiert zudem auf entsprechende Wünsche in Politik und Öffentlichkeit, in dem sie die zeitnahe modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf der Grundlage ei- nes Rahmenkonzeptes vorsieht. Die Spielplatzbedarfsplanung Köln 2018 zeigte schon auf, dass das Angebot an Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche in Köln grundsätzlich gut, aber auch ausbau- und wei- terentwicklungsfähig ist. Quantitative Zielwerte in Köln werden leider noch nicht überall erreicht, die Versorgung mit Spielflächen ist sozialräumlich ungleich verteilt und die Qualität bzw. der Spielwert der vorhandenen Angebote teilweise noch ausbaufähig. Gleichzeitig gibt es in Köln über 270 Schulstand- orte in städtischer Trägerschaft, deren Schulhöfe in diesem Zusammenhang genutzt werden könnten. Entsprechend erscheint die Öffnung von Schulhöfen zur Nutzung als öffentlich zugängliche Spiel -, Bewegungs- und Aktionsräume für Kinder und Jugendliche zielführend in Bezug auf eine quantitative und qualitative Ressourcenerweiterung im Rahmen der kommunalen Spielraumplanung. Auch die Sportentwicklungsplanung „Sport in Köln – Lebensfreude in Bewegung“ misst dem Sport im öffentlichen Raum eine ebenso hohe Bedeutung bei wie dem vereinsgebundenen Sport auf und in regelgerechten Sportanlagen. Es wird die Strategie verfolgt, allen Bevölkerungsgruppen den gesam- ten städtischen Raum für Sport und Bewegung zu öffnen. Im Sinn e einer integrierten Planung wird eine enge Verzahnung von Freiraum -, Stadt-, Schulentwicklungs- sowie Jugendhilfeplanung gefor- dert. In Bezug auf Schulhofnutzungen für die Öffentlichkeit wird explizit empfohlen, schulische Ver- suchsstandorte zu bestimmen, Erprobungsversuche zu starten sowie die ausgewerteten Ergebnisse anschließend auf andere Standorte zu übertragen. Perspektivisch kann die hier angestrebte multifunktionale Nutzung von Flächen auch weiteren Raum- bedarfen in einer verdichteten und weiter wachsenden Millionenstadt dienen. So ist es beispielsweise denkbar, geöffnete Schulhöfe auch für verschiedene Kulturformate im öffentlichen Raum zu nutzen. Das Vorhaben der modellhaften Öffnung von Schulhöfen erfordert eine gewissenhafte und umfas- sende Auslotung verschiedenster Interessen und Bedarfe aller am Öffnungsgeschehen beteiligten Partner*innen, um über einen abgesicherten Handlungsmodus erfolgreiche und dauerhafte Öffnun- gen vornehmlich schulisch genutzten Raumes umsetzen zu können. Diesen Anforderungen folgend, wurde innerhalb der Verwaltung ein Modellversuch projektiert, welcher zunächst die Öffnung eines Schulhofes je Stadtbezirk für eine erweiterte Nutzung als Spiel -, Sport und Bewegungsfläche für die Öffentlichkeit außerhalb der Schulzeit (werktags nach der Schulzeit, an Wochenenden und Feierta- gen sowie in den Ferien) für den Zeitraum von zwei Jahren vorsieht. Zielgruppen sind Kinder, Ju- gendliche und Begleitpersonen sowie Erwachsene jeden Alters, die in einem erweiterten öffentlichen Raum spielen, sich bewegen oder Sport treiben möchten. 2. Planungsprozess und Planungsbeteiligungen Aufgrund der besonderen Koordinierungserfordernisse im Rahmen des Planungsvorhabens war der innerstädtische Planungsprozess von Beginn an auf eine zuverlässige und interessenausgleichende Zusammenarbeit angelegt. Von Juni 2020 bis April 2021 fanden regelmäßige Treffen einer ämter - und dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bürgeramtsleitungen Innenstadt und Nippes, des Amtes für Schulentwicklung, des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, des Sport- 5 amtes sowie der Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung statt. Enge Abstimmungsgespräche erfolgten zudem mit den Bürgerämtern aller neun Bezirke, den Ämtern für Personal- und Verwaltungsmanagement, für öffentliche Ordnung, für Landschaftspflege und Grün- flächen, für Soziales, Arbeit und Senioren (hier: Arbeitsmarktförderung), für Zentrale Dienste (hier: Servicebetrieb Reinigung), der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, dem Personalrat, der Schwerbe- hindertenvertretung sowie den externen Partner*innen AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH sowie der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB). Die Auswahl von Modellstandorten erfolgte entlang eines Kriterien geleiteten Verfahrens, welches unter anderem aktuelle Schulbaumaßnahmen, Spielflächen- und Sportbedarfe, sozialräumliche Be- darfe, Anwohnerbelange sowie individuelle Standortbedingungen berücksichtigte. Auf Grundlage der so ermittelten Schulstandortauswahl sowie eines umfassenden Rahmenkonzeptes zur modellhaften Schulhof-Öffnung (siehe Gliederungspunkte 3. und 4.) wurden anschließend die Schulleitungen der geplanten Modellstandorte um ihr Votum gebeten. Finale Ortsbegehungen beinhalten die Abstim- mung individueller Standortbedingun gen mit verschiedenen Beteiligten sowie der erforderlichen Rahmenbedingungen für die Schulhausmeisterschaften der jeweiligen Standorte. 3. Gelingensbedingungen Bereits zu Planungsbeginn wurden folgende Gelingensbedingungen für ein erfolgsversprechendes Modellvorhabens identifiziert: - störungsfreier und ordnungsgemäßer Schul-, OGS- bzw. Ganztags-Betrieb - störungsfreie und ordnungsgemäße Turnhallennutzungen durch Sportvereine - Gewährleistung von Sicherheit und Sauberkeit - Berücksichtigung individueller Nutzungsbedingungen je nach Standort - verlässliche und transparente Öffnungs- und Schließzeiten - flankierende Maßnahmen durch Sport und Jugendhilfe sowie weiterer Kooperationspartner*innen - auf dieser Grundlage zudem die Verabschiedung eines entsprechenden Rahmenkonze ptes zur modellhaften Öffnung von Schulhöfen. Eine wichtige Begleitmaßnahme wird zudem eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung der neuen Spiel-, Sport- und Bewegungsmöglichkeiten sein verbunden mit der Bitte um ein aktives Miteinander bei gegenseitiger Rücksichtnahme und Toleranz auf den Schulhofflächen, um den Be- dürfnissen der Nutzer*innen, der Anwohnerschaft und der Schulgemeinden gleichermaßen Rechnung zu tragen. Die Verwaltung sieht das Modellprojekt als große Chance für die Sicherung d ieser sowie perspektivisch weiterer frei nutzbarer Außenflächen. Es unterliegt gleichzeitig Änderungs - bzw. An- passungsvorbehalten, wenn sich im Projektverlauf ergeben sollte, dass die benannten Gelingensbe- dingungen am Standort nicht (mehr) optimal erfüllt werden können. 4. Rahmenkonzept Als ANLAGE I ist das in der ämter - und dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe entwickelte „Rah- menkonzept zum Modellprojekt Öffnung von Schulhöfen als Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene“ be igefügt. Es enthält detaillierte Überlegungen und Vereinba- rungen der Prozessbeteiligten zu Leitideen und Grundsätzen, Öffnungszeiten, Sicherheit, Sauberkeit 6 und Gerätenutzungen, flankierenden Maßnahmen, den Projektzeitraum sowie die Modellevaluation. Die Gestaltung des Konzeptes als „Rahmenkonzept“ bedeutet zum einen, dass die Umsetzung vor Ort unter besonderer Beachtung der jeweils standortbezogenen Rahmenbedingungen erfolgt. Zum anderen ist impliziert, dass – wenngleich zur Absicherung des Modellvorhabens insbesondere in der Initialphase auf Einheitlichkeit der Rahmenbedingungen gesetzt wird – die Modellphase genutzt wer- den wird, gangbare, kreative und schulindividuelle Lösungen für die (weitere) Öffnung von Schulhöfen auszuloten, mit denen auch die anges pannte Haushaltssituation im Blick behalten wird, Kostenein- sparungen geprüft und im Rahmen des Erfahrungs - bzw. Evaluationsberichtes den politischen Gre- mien gegenüber dargestellt werden. 5. Mobile Jugend- und Sportangebote auf den geöffneten Schulhöfen Es ist vorgesehen, an den ausgewählten Modellstandorten attraktive, mobile Angebote anzubinden, die der Ermöglichung von niedrigschwelligen, kostenlosen und gesundheitsfördernden Spiel-, Sport- und Bewegungsangeboten im öffentlichen Raum dienen. Für den Bereich des Sports sind folgende Maßnahmen in Vorbereitung: Es wird eine Kooperation mit Sportvereinen analog des Programms „Kölle Aktiv“ angestrebt. „Kölle Aktiv“ ist ein Modellprojekt der Sportentwicklungsplanung, welches in enger Zusam- menarbeit mit dem Stadtsportbund e.V. umgesetzt wird. Im Rahmen von „Kölle Aktiv“ werden niedrigschwellige und kostenlosen Sport - und Bewegungsangebote im öffentlichen Raum durchgeführt. Die Kursleitung übernehmen geschulte Trainer*innen der Kölner Sportvereine. Eine Anmeldung der Teilnehmer*innen ist nicht erforderlich, sodass jede und jeder auch spon- tan die Möglichkeit hat, mitzumachen. Darüber hinaus wird im Rahmen von „Kölle Aktiv“ der Einsatz des Spielmobils der Sportjugend angestrebt, wodurch eine mobile Ausleihmöglichkeit von (Sport-)Equipement für Kinder und Jugendliche ermöglicht wird. Es wird geprüft, das erfolgreiche Programm „Mitternachtssport“ (das bislang in Sporthallen, nicht etwa um Mitternacht, aber in den Abendstunden stattfindet) auch auf den geöffneten Schulhöfen – in Abhängigkeit von den jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort – umzusetzen. Über die Evaluation des Modellprojektes durch die Deutsche Sporthochschule zu Köln hinaus wird geprüft, ob sie ein niedrigschwelliges Trainingsangebot für Kinder und Jugendlic he mit dem Schwerpunkt Ballsportarten kostenlos anbieten kann. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung sowie die zeitliche Planung werden in Abstimmung mit den Beteiligten noch erfolgen. Dabei werden die örtlichen Gegebenheiten Berücksichtigung finden. Für den Jugendbereich geht es darum, analog den öffentlichen Spielplätzen Raum für Bewegung zu schaffen. Flankierende Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind an den Standorten wo es aufgrund der Situation notwendig ist, möglich. Eine Erweiterung der Maßnahmen aus dem Sport- und dem Jugendbereich, beispielsweise aus dem Bereich der Kulturarbeit, ist – bei vorheriger Abstimmung aller zu Beteiligenden – denkbar und er- wünscht. 6. Projektzeitraum und Evaluation 7 Der gewählte Modellzeitraum von zwei Jahren dient einer belastbaren Erkenntnissicherung in Bezug auf Nutzer*innenverhalten sowie optionalen Gestaltungs- und Umgestaltungsmöglichkeiten. Nach erfolgter Modell-Evaluation durch die Deutsche Sporthochschule unterbreitet die Verwaltung den politischen Gremien einen Vorschlag zur optionalen Beibehaltung, Ausweitung oder Beendigung des Modellversuches. Unabhängig hiervon wird die Erstellung eines Zwischenberichtes in Kurzform nach dem ersten Modelljahr anvisiert. 7. Modellstandorte In enger Abstimmung von Mitgliedern der ämter- und dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe mit den Bürgeramtsleiter*innen aller Stadtbezirke und im Dialog mit den Schulleitungen wurden folgende Schulen und Schulhöfe ausgewählt. Bezirk Stadtteil Schulform Straße Innenstadt Deutz Realschule Im Hasental 41 Rodenkirchen Godorf Gemeinschaftsgrundschule Godorfer Hauptstraße 73 Lindenthal Junkersdorf Gemeinschaftsgrundschule Teilstandort Donauweg 30 (Nebenstelle von Kirchweg 138) Ehrenfeld Ehrenfeld Katholische Grundschule und Hauptschule Baadenberger Straße 111 Nippes Niehl Gemeinschaftsgrundschule Nesselrodestraße 15 Chorweiler Merkenich Gemeinschaftsgrundschule Spoerkelhof 7 Porz Wahnheide Gemeinschaftsgrundschule Neue Heide 25-27 Kalk Merheim Katholische Grundschule Fußfallstraße 55 Mülheim Höhenhaus Förderschule Thymianweg 1a Die Verwaltung dankt den Schulleitungen und Schulen ausdrücklich für ihre Bereitschaft zur Teilnah- me am Modellprojekt zur Öffnung von Schulhöfen. Verständlicherweise ergaben und ergeben sich vielfältige Verfahrensfragen und Abstimmungsbedarfe, teilweise auch Sorgen, die zum einen durch das entwickelte Rahmenkonzept (siehe Anlage) und zum anderen durch Ortsbegehungen und der Entwicklung schulindividueller Lösungen beantwortet und erfüllt wurden bzw . werden. Gleichzeitig werden die Schulen im Projektverlauf durch die Verwaltung, insbesondere die Bürgerämter und das Amt für Schulentwicklung begleitet, so dass eine Ansprechpartnerschaft gesichert ist. 8. Kostenvolumen Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtsch aftung im Rahmen der Corona -Krise gemäß Schreiben von II/20/202 vom 25.03.2020 wurden geprüft. Es handelt sich vorliegend nicht um eine unabweisbare Maßnahme. Gleichwohl schlägt die Verwaltung aufgrund der gesellschaftspolitischen Bedeutung ei- ner Realisierung erweiterter Spiel-, Sport- und Bewegungsräume sowie einer Bewältigung der durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen Kontakt- und Bewegungseinschränkungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die Umsetzung von Schulhoföffnungen vor, die einen Be standteil des Arbeitsprogramms 2021 der Stadt Köln darstellt. 8 Wie im Beschlusstext ausgeführt, könnte die modellhafte Öffnung der 9 Schulhöfe nach Einschätzung der Verwaltung grundsätzlich ab Oktober 2021 und damit rechtzeitig zu den Herbstferien starten. Gleichzeitig steht der genaue Starttermin unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der COVID- 19-Pandemie und entsprechender Bewertungen des Krisenstabes der Stadt Köln. Kostenkalkulation für die Öffnung von 9 Schulhöfen/Gesamtzeitraum 01.10.2021 bis 30.09.2023 Haushaltsjahr 2021 (01.10.2021-31.12.2021) Posten Erläuterung Kosten Schließdienst (26) Pro Standort für den o.g. Zeitraum: 5.233,00 € 47.097,00 € Reinigung (AWB) 70,00 € pro Schulhof/Tag geschätzt 91 Tage = 6.370,00 € pro Schulhof für den o.g. Zeitraum 57.330,00 € Wartung/Reparaturen an Spiel- geräten (67) aus der vermehrten Nutzung der Geräte ent- stehende Kosten für Wartung/Reparaturen; keine Neuanschaffung 10.000,00 € Schulhofbeschilderung 800,00 € pro Schild (einmalig) 7.200,00 € Gesamt 121.627,00 € zzgl. 19 % MwSt. 144.736,13 € Haushaltsjahr 2022 (01.01.2022-31.12.2022) Posten analog 2021 549.042,20 € Modell-Evaluation (Deutsche Sporthochschule) Deckungsvorschlag im Rahmen der Sportentwicklungsplanung vorhanden 17.500,00 € Gesamt 566.542,20 € Haushaltsjahr 2023 (01.01.2023-30.09.2023) Posten analog 2021/2022 Unter Berücksichtigung vermehrter Öff- nungsdienste in anfallenden Ferienwochen (tagesscharfe Berechnung) 411.781,65 € Modell-Evaluation (Deutsche Sporthochschule) Deckungsvorschlag im Rahmen der Sportentwicklungsplanung vorhanden 17.500,00 € Gesamt 429.281,65 € GESAMTKOSTEN 1.140.559,98 € Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736 € werden im Haushaltsjahr 2021 durch die Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sac h- und Dienstleistungen fi- nanziert. Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen des im Haushaltsplanaufstel- lungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Jugend und Sport. Die Mit- tel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf- gaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt. Des Weiteren sind für die Jahre 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500,00 Euro über den Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung, finanziert. 9 Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplansaufstellungsprozes- ses 2022 ff., innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. 9. Umsetzungsmöglichkeiten und Ausblick Entsprechend der Idee der Rahmenkonzeption zum Modellprojekt soll die Modellphase unter ande- rem genutzt werden, um gangbare und schulindividuelle Lösungen für weitere Schulhoföffnungen im Stadtgebiet auszuloten. Vor dem Hintergrund der anfallenden Kosten für e ine abgesicherte Modell- version ist die Zahl der im Modellpiloten vertretenen Schulen auf vorerst neun Schulen beschränkt. Kreative, gangbare und kostengünstige Öffnungskonzepte an diesen und weiteren Standorten sind jedoch grundsätzlich gerne gefragt. Dies könnten beispielweise Ideen für stadtteilbelebende Öffnungs-Projekte in sozialer Verantwortung sein: - Schulhofpatenschaften (Schulgemeinschaft, Förderverein, Nachbarschaft, Soziale Institutionen, Sportvereine etc.) - private „Kümmerer*innen“ (Sauberkeit, Sicherheit, Schließdienste etc.) - Schaffung von „Spiele-/Bewegungslandschaften im Quartier“: der Schulhof wird ein wichtiger Be- standteil unter mehreren Begegnungs- und Spielräumen in einem sozialen Netzwerk - Instrument Schulhofnutzung im Rahmen von Gemeinnü tzigkeitsprojekten (Urbanes Gärtnern für Veedel-Bewohner*innen, Pflege von Schulgärten, Begegnungsräume etc.). Zudem sollte die Idee der Multifunktionalität von Schulflächen für verschiedene Nutzungsbedarfe der Stadtgesellschaft perspektivisch bereits in Planaufstellungen im Rahmen der Stadtplanung verfolgt werden. Anlagen 1. Rahmenkonzept „Öffnung von Schulhöfen als Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene“
Anlage 2, Auszug 0880 2021 BV 3
2699 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 14.09.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 13.09.2021 öffentlich 9.2.2 Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene 0880/2021 geänderter Beschluss: Der Rat der Stadt Köln 1. beschließt das vorliegende Rahmenko nzept zur modellhaften Öffnung ausge- wählter Schulhöfe und beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten Schulstandorten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der COVID -19-Pandemie sowie bei gesicherter Fi- nanzierung ab dem 01.10.2021 für einen zunächst Zweijahres -Zeitraum bis 30.09.2023. Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736 € werden im Haushaltsjahr 2021 durch Umschichtung von veran- schlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teil- planzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen des im Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Jugend und Sport. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträ- geraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach - und Dienstleistun- gen bereitgestellt. Des Weiteren w erden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500 € über den Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportent- wicklungsplanung finanziert. 2. beauftragt die Ve rwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die Deutsche Sporthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen und einen Vorschlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehal- tung oder Ausweitung des Modellversuchs zu unterbreiten. Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die modellhafte Öffnung an noch vier weiteren Schulen im Stadtbezirk durchzuführen. Insgesamt somit an fünf Schulen. Zudem ist nach einem eindreiviertel Jahr nicht über die Verlängerung des Mo- dellversuchs, wie unter V. (1) im Rahmenkonzept beschrieben, sondern über die dauerhafte Öffnung (NICHT als Modellversuch) zu entscheiden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt eine Enthaltung (AFD) Nicht anwesend: Frau Schneider, Herr Budde (alle Grüne)
Anlage 1- Rahmenkonzept zur Öffnung von Schulhöfen in Köln 5-2021
8562 Zeichen
Anlage 1 Seite 1 von 3 RAHMENKONZEPT Öffnung von Schulhöfen als Spiel -, Sport - und Bewegungsräume für Kin- der, Jugendliche und Erwachsene I. Leitidee und Grundsätze (1) In einem Modellversuch wird je Stadtbezirk ein Schulhof für eine erweiterte Nutzung als Spiel-, Sport und Bewegungsfläche für die Öffentlichkeit außerhalb der Schulzeit geöff- net. (2) Bereits bestehende, schulindividuelle Öffnungslösungen werden von der vorliegenden Konzeptionierung nicht tangiert. (3) Zielgruppen der Schulhoföffnung sind Kinder und Jugendliche (und ggf. ihre Eltern, Er- ziehungsberechtigte, Begleitpersonen) sowie Erwachsene jeden Alters, die in einem er- weiterten öffentlichen Raum spielen, sich bewegen oder Sport treiben möchten. (4) Wichtige Prämissen sind, dass der ordnungsgemäße Schul-, OGS- bzw. Ganztags-Be- trieb sowie bestehende Turnhallennutzungen durch Sportvereine nicht beeinträchtigt werden und Sicherheit sowie Sauberkeit im Rahmen der Schulhoföffnung gewährleistet sind. (5) Die Auswahl (Vorschlag) der Modellstandorte erfolgt durch eine ämter- und dezernats- übergreifende Arbeitsgruppe (Bürgeramtsleitungen Innenstadt und Nippes, Amt für Schulentwicklung, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Sportamt, Integrierte Jugend- hilfe- und Schulentwicklungsplanung) entlang eines Kriterien geleiteten Verfahrens (u.a. Berücksichtigung von Schulbaumaßnahmen, Spielflächenbedarfen, Sportbedarfen, so- zialräumlichen Bedarfen, Anwohnerbelangen, individuellen Standortbedingungen). Enge Abstimmungsgespräche erfolgten zudem mit den Bürgerämtern aller neun Be- zirke, den Ämtern für Personal- und Verwaltungsmanagement, für öffentliche Ordnung, für Landschaftspflege und Grünflächen, für Soziales, Arbeit und Senioren (hier: Arbeits- marktförderung), für Zentrale Dienste (hier: Servicebetrieb Reinigung), der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln, dem Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung sowie den ex- ternen Partner*innen AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH sowie der Kölner Ge- sellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB). (6) Die Zustimmung der jeweiligen Schulleitung für die Öffnung der Modellstandorte wurde eingeholt. (7) Vorliegende Eckpunkte bieten einen Rahmen und dienen der Orientierung. Gleichzeitig besteht Einigkeit, dass Raum für individuelle Lösungen je nach Gegebenheiten und Her- ausforderungen am jeweiligen Standort gegeben ist. Weiterführende organisatorische Fragen werden in gegenseitigem Einvernehmen mit allen Beteiligten vor Ort geklärt. II. Öffnungszeiten (1) In Abhängigkeit vom Schulstandort und den individuellen Nutzungsbedingungen vor Ort (OGS-/Ganztagszeiten, Ferienangebote, Winterdienste etc.) gelten die folgenden Öff- nungszeiten als generelle Orientierung, um ein möglichst breites außerschulisches Öff- nungsfenster vorhalten zu können: April bis September: Montag-Freitag 16 Uhr – 20 Uhr Oktober bis März: Montag-Freitag 16 Uhr – 18 Uhr Am Wochenende und an Feiertagen jeweils ab 10 Uhr Anlage 1 Seite 2 von 3 An den Stillen Feiertagen in NRW bleiben die Schulhöfe geschlossen (Karfreitag, Volkstrauertag, Allerheiligen, Totensonntag). (2) Die jeweiligen Öffnungszeiten werden entsprechend ausgeschildert. Ggf. sind temporäre Aushänge als Ergänzung zur Hofbeschilderungen vorzunehmen, um zeitlich be- schränkte Nutzungszeiten und -bedingungen darzustellen. Bei der Beschilderung erfolgt ein Hinweis auf die Vorläufigkeit von Öffnungszeiten, die in Abhängigkeit zu einem stö- rungsfreien Modellverlauf stehen. Eine eindeutige Beschilderung im Hinblick auf Nut- zungsbedingungen (Alkohol-, Rauch-, Grillverbot, keine Hunde, Nutzungsmöglichkeiten etc.) ist zur effektiven Prävention von Zuwiderhandlungen erforderlich. (3) Die Öffnung der Schulhöfe bezieht sich ausdrücklich nur auf das Schulhofgelände. Das Schulgebäude, die Sporthallen oder WCs bleiben geschlossen. III. Sicherheit, Sauberkeit und Gerätenutzung (1) Den Schulhausmeister*innen werden keine Tätigkeiten im Rahmen des Modellversuchs zugeordnet. Tarifvertraglich zugesicherte Ruhezeiten residierender Schulhausmeis- ter*innen sind zu beachten. Abhängig von der Situation vor Ort ist zu entscheiden, in- wiefern eine Schulhoföffnung trotz Hausmeisterresidenz – unter Zustimmung der Schul- hausmeister*innen sowie Einbezug des Personalrates – möglich ist. (2) Es werden keine gesonderten Aufsichtspersonen eingesetzt, vielmehr gelten die gesetz- lichen Aufsichtspflichten bei Kindern. (3) Ordnungswidrigkeiten während der Öffnungszeiten der Schulhöfe können der Leitstelle des Ordnungsamtes unter der Telefonnummer 32000 jederzeit gemeldet werden. Eine nicht-anlassbezogene Begleitung der Öffnungen (routinemäßige Abfahrung) ist aufgrund der personellen Ressourcen bei 32 derzeit nicht möglich. Gegebenenfalls eröffnen sich im weiteren Verlauf des Projektes diesbezügliche Möglichkeiten. (4) Das im Rahmen des Projektes erforderliche Öffnen und Schließen der Schulhöfe erfolgt über einen professionellen Wachdienst. Dieser ist befugt, auf dem Schulhof verbliebene Personen des Schulgeländes zu verweisen. Gegebenenfalls ist die Polizei zur Durchset- zung des Hausrechtes (Räumung, Randale etc.) unter der Telefonnummer 110 zu ver- ständigen. Es er folgt eine Sichtung und Protokollierung des Geländezustandes bei Schließung des Schulhofes durch den Wachdienst. (5) Es erfolgt eine tägliche Kontrolle durch die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB), entweder nach der abendlichen Schließung oder unmittelbar vor Öffnung des Schulhofes für den Schulbetrieb. Anlassbezogen erfolgt eine Reinigung. (6) Auf dem Schulhof vorhandene, stationäre Spielgeräte können genutzt werden. Bei de- fekten Spielgeräte wird umgehend eine Reparatur oder gleichwertiger Ersatz beauftragt. Vor dem Hintergrund, dass durch das Modellprojekt das öffentliche Spielen erweitert wird, werden für die Dauer des Modellversuches eventuell erforderliche 1:1-Neubeschaf- fungen beschädigter Geräte, welche von Fördervereinen angeschafft wurden, von 51 übernommen. Flächenneugestaltungen sind explizit ausgenommen. (7) Im Rahmen begleiteter Spiel- und Sportangebote können – in Abhängigkeit von den je- weiligen Rahmenbedingungen vor Ort – auch mobile Sport- und Spielgeräte genutzt wer- den. IV. Flankierende Maßnahmen (1) Es wird eine Kooperation mit Sportvereinen analog des Programms „Kölle Aktiv“ ange- strebt. „Kölle Aktiv“ ist ein Modellprojekt der Sportentwicklungsplanung, welches in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Köln e.V. umgesetzt wird. Im Rahmen von Anlage 1 Seite 3 von 3 „Kölle Aktiv“ werden niedrigschwellige und kostenlose Sport- und Bewegungsangebote im öffentlichen Raum durchgeführt. Die Kursleitung übernehmen geschulte Trainer*in- nen der Kölner Sportvereine. Eine Anmeldung der Teilnehmer*innen ist nicht erforder- lich, sodass jeder auch spontan die Möglichkeit hat mitzumachen. (2) Es wird geprüft, das erfolgreiche Programm „Mitternachtssport“ (das bislang in Sporthal- len, nicht etwa um Mitternacht, aber in den Abendstunden stattfindet) auch auf den ge- öffneten Schulhöfen – in Abhängigkeit von den jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort – umzusetzen. (3) In erster Linie geht es darum, analog den öffentlichen Spielplätzen, Raum für Bewegung zu schaffen. Flankierende Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind an den Standorten, wo es aufgrund der Situation notwendig ist, möglich. V. Projektzeitraum und Evaluation (1) Das Modellprojekt zur Öffnung ausgewählter Schulhöfe soll zum 01.10.2021 starten. Vorab ist eine Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln vorgesehen (Vorberatun- gen in ASW, JHA, Sportausschuss, BVen). (2) Der Modellversuch wird zunächst auf zwei Jahre angelegt. Nach eindreiviertel Jahren erfolgt eine Entscheidung, ob der Modellversuch insgesamt zunächst verlängert oder ggf. auf Dauer gestellt wird. Es ist auch zu entscheiden, inwieweit eine Ausweitung auf weitere Schulhöfe erfolgen könnte. Hierzu erfolgt eine Abstimmung in einer ämter- und dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe (siehe I.(5)). (3) Als Bestandteil einer Gesamtevaluation im Rahmen der Sportentwicklungsplanung wird das Modellvorhaben durch die Deutsche Sporthochschule Köln ausgewertet. (4) Zur Absicherung des Modellvorhabens wird mit d em vorliegenden Konzept insbeson- dere in der Initialphase auf Sicherheit und Einheitlichkeit der Rahmenbedingungen ge- setzt. Gleichwohl soll diese Modellphase genutzt werden, gangbare, kreative und schul- individuelle Lösungen für die Öffnung von Schulhöfen auszuloten.
Beratungsverlauf (15)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Baadenberger Straße 111
- Godorfer Hauptstraße 73
- Nesselrodestraße 15
- Fußfallstraße 55m
- Im Hasental 41
- Spoerkelhof 7
- Straße 11
- Neue Heide 25
- Thymianweg 1a
- Donauweg 30
- Kirchweg 138
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0880/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.07.2021
- Erstellt
- 05.03.2021 08:23