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Widmung des Parkplatzes an der Breslauer Straße in Köln-Urbach

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1450/2020 vom 12.08.2020

Stand: Am 01.09.2020 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 Vorlagen-Nummer 1450/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung des Parkplatzes an der Breslauer Straße in Köln-Urbach Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beschließt, den Parkplatz an der Breslauer Straße (Gemarkung Urbach, Flur 2, Flurstück 990 und Teilstück aus Flurstück 1378 in Köln-Urbach als Gemeindestraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den ruhenden Verkehr gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) zu widmen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Parkplatz ist in dem genannten Bereich endgültig hergestellt. Mit der Widmung wird die Fläche zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wege- gesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt als Straßenbaulastträger gestellt. Anlage
  • Anlage: Widmungsplan

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    40m3020100 Mittelpunkt: [365042,5638562] 1:625 Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 19.08.2019

Beratungsverlauf

  1. 01.09.2020

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 6.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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