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3543/2021

Bürgereingabe nach § 24 GO – „Bildung eines Stadtteils Osterrath„ AZ 142-21S

Beschlussvorlage Ausschuss 08.10.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 06.12.2021, TOP 2.1

Anlage 1 Übersicht Stadtteile 1:10000

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Eingabe Neuer Stadtteil Osterrath

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Anlage 1 Übersicht Stadtteile 1:10000

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M a ß s t a b  1 : 1 0 . 0 0 0
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A m t  f ü r  S t a d t e n t w ic k lu n g  u n d  S t a t is t ik
S a c h b e r e ic h  R ä u m lic h e  S t a d t e n t w ic k lu n g s p la n u n g
G e g e n ü b e r s t e llu n g
S t a d t t e ilg r e n z e n  N e u e h r e n f e ld  /  B ild e r s t ö c k c h e n  u n d
A n t r a g  S t a d t t e il " O s t e r r a t h "  ( r e f .  B ü r g e r e in g a b e  A Z  1 4 2 - 2 1 S )
L e g e n d e
A n t r a g  S t a d t t e il " O s t e r r a t h "
S t a d t t e ilg r e n z e n
S t a d t t e il
S t a t is t is c h e s  Q u a r t ie r
S t a t is t is c h e s  Q u a r t ie r
B I L D E R S T Ö C K C H E N
N E U E H R E N F E L D
P a r k g ü r t e l- S ü d  -
P a r k g ü r t e l
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B ö b lin g e r s t r .
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S c h la c h t h o f - S ü d
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D a tu m : 2 9 .0 9 .2 0 2 1

Beschlussvorlage Ausschuss

8403 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
151/2 
Vorlagen-Nummer 
 3543/2021 
Freigabedatum 
08.10.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Bildung eines Stadtteils Osterrath„ AZ 142-21S 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe. Er spricht 
sich aus den dargestellten Gründen gegen die Bildung eines neuen Stadtteils Namens „Osterrath“ 
und gegen die damit verbundenen Anträge des Petenten aus.  
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.11.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.11.2021 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt die Bildung eines neuen Stadtteils „Osterrath“ mit einem neuen Stadtteilzent-
rum. Damit verknüpfte er die Forderung nach einer Drehung der Einbahnstraßenrichtung in der Läm-
merstraße zwischen Liebigstraße und Osterather Straße, der Verlagerung der Molkerei Friesland-
Campina an einen logistisch günstigeren Standort im Stadtgebiet und der langfristigen Einplanung 
des Gebäudes der DB Netz AG in der Geldernstraße als Veranstaltungsort (Details siehe Anlage 1). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Aus Sicht der Verwaltung ist die Eingabe des Petenten nicht stattzugeben. 
 
Die heutige Gliederung und Einteilung des Kölner Stadtgebietes in neun Stadtbezirke mit ihren jewei-
ligen Stadtteilen wurde 1974/1975 in Folge der seinerzeitigen landesweiten kommunalen Gebiets- 
und Verwaltungsreform vollzogen. Änderungen der seitdem bestehenden und bewährten Bezirks-
grenzen und Stadtteilgrenzen sollen nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden, wie z.B. bei einer 
Realisierung größerer Wohnbaugebiete (vgl. Städtebauprojekt „Köln-Kreuzfeld“), und können nur vom 
Rat unter Anhörung der Bezirksvertretungen (§ 2 Abs. 2 Ziffer 1.3 ZustO) zum Ende einer Wahlperio-
de geändert werden (§ 35 Abs. 4 GO NRW). 
 
Der vom Petenten beantragte Stadtteil „Osterrath“ erstreckt sich über die Grenzen der Stadtteile 
Neuehrenfeld und Bilderstöckchen und beinhaltet die statistischen Quartiere Parkgürtel-Süd – 
Parkgürtel, Parkgürtel-Süd – Böblingerstr., Schlachthof-Nord und Schlachthof-Süd. Die bestehende, 
historisch bedingte Zuordnung der Stadtteile Neuehrenfeld und Bilderstöckchen entsprechend des 
Antrags des Petenten zu ändern, ginge mit einer Anpassung zweier Stadtteile und der Zerschneidung 
eines statistischen Quartiers einher. Das Quartier Schlachthof-Süd würde im Süden durch die bean-
tragte Stadtteilgrenze zerschnitten werden (s. Anlage 1). 
Dieses Vorhaben würde einen erheblichen Ressourceneinsatz für die Gesamtverwaltung bedeuten, 
da das Raumbezugssystem zu ändern wäre und entsprechend z.B. ein Neuzuschnitt der Wahl- und 
Stimmbezirke und umfangreiche Änderungen in den Geo-Basisdaten notwendig wären. Darüber hin-
aus würde die Qualität wichtiger Planungsverfahren und die Bereitstellung wesentlicher statistischer 
Planungsgrundlagen Schaden nehmen, weil wichtige soziodemografische Daten, z.B. zu Arbeitslo-
sigkeit und SGBII-Bezug für die Stadtteile nicht mehr darstellbar wären. 
Die für dieses Vorhaben erforderlichen personellen und finanziellen Aufwendungen der Verwaltung 
sind derzeit nicht abschließend darstellbar, weil dazu eine detaillierte Betrachtung der betroffenen 
Verfahren nötig wäre. 
 
Aus siedlungsgeographischer Sicht sollen Stadtteile eine gewisse Bevölkerungsgröße besitzen (mind. 
5.000 Einwohnende als Richtwert der Verwaltung), eine Eigenständigkeit bezüglich der Daseins-
grundfunktionen aufweisen und einen oder mehrere erkennbare Identifikationspunkte haben. Abge-
sehen von einer Bevölkerungsgröße von über 6.300 Einwohnern (Stand 31.12.2020) liegen die ge-
nannten Kriterien im beantragten Stadtteil derzeit nicht vor. 
Das vom Petenten beantragte Stadtteilzentrum im Bereich Geldernstraße, Osterather Straße und 
Hornstraße liegt im 700-Meter-Radius des benachbarten Nahversorgungszentrums Nippes, Sechzig-
straße. Der Antrag widerspricht dem Bebauungsplan 66470/06 mit dem Arbeitstitel „Osterather Stra-

3 
ße/Liebigstraße in Köln-Bilderstöckchen“. Hier wurde der Ausschluss eines zentren- und nahversor-
gungsrelevanten Einzelhandels festgesetzt, um das funktionstüchtige Nahversorgungszentrum Nip-
pes, Sechzigstraße entsprechend des vom Rat der Stadt Köln am 17.12.2013 beschlossenen Einzel-
handels- und Zentrenkonzeptes zu sichern und zu stärken. Die Anforderungen an ein Stadtteilzent-
rum sind hier zudem nach dem Kriterienkatalog zur Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche 
(Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln, Entwurf 2020) nicht gegeben. 
 
Unabhängig von der obigen Begründung wird die Anregung zur Verwendung des Namens „Osterrath“ 
auf Grund der dort befindlichen „Osterather Straße“ nicht befürwortet, da Osterath ein Stadtteil der 
Gemeinde Meerbusch ist.   
 
Nichtsdestotrotz kann die Einschätzung des Petenten, dass dem Gebiet eine eigene Identität fehlt 
und räumlich durch die Bahnstrecke isoliert ist, bestätigt werden. Dies betreffend wird darauf verwie-
sen, dass die Verwaltung mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.06.2018 beauf-
tragt wurde, für den Bereich Parkgürtel Süd und GE Schlachthof einen Entwicklungs- und Nutzungs-
plan aufzustellen, um eine städtebauliche Neuordnung für diesen Bereich anzustoßen 
(AN/0985/2018). Der Betrachtungsraum dieses Entwicklungs- und Nutzungsplans liegt in einer 
Grenzlage zwischen den Stadtbezirken Ehrenfeld und Nippes und umfasst den vom Petenten ge-
nannten Bereich. 
 
Die Anregungen des Petenten sollten entsprechend bei der konzeptionellen Planung zum Entwick-
lungs- und Nutzungsplan Berücksichtigung finden. Hierbei wird die Versorgung mit Einzelhandel und 
Kulturbausteinen wie einem Veranstaltungszentrum ebenfalls berücksichtigt.   
Die Verwaltung informiert, dass die Bearbeitung des Auftrags aus Ressourcenmangel zunächst zu-
rückgestellt werden musste, der Bearbeitungsbeginn ist jedoch ab dem 2. Halbjahr 2021 vorgesehen.  
 
Die Drehung der Einbahnstraße in der Lämmerstraße zwischen Liebigstraße und Osterather Straße 
wird abgelehnt, da die Nachteile einer solchen Lösung überwiegen: Eine Drehung der Einbahnstraße 
Lämmerstraße zwischen Liebigstraße und Osterather Str. hätte zur Folge, dass die Kreuzung E-
scherstraße/Liebigstraße/Lämmerstraße wesentlich höher frequentiert würde. Aufgrund der direkten 
Lage an der S-Bahnstation Nippes und der zugehörigen Gleisunterführung könnte es vermehrt zu 
Konflikten zwischen Kfz-Verkehr und Radfahrern wie Fußgängern kommen. Mit einem erhöhten Un-
fallgeschehen wäre zu rechnen.  
 
Der Pendelverkehr der Molkerei FrieslandCampina zwischen dem Produktionsstandort der Molkerei 
an der Geldernstraße und ihrem Lager an der Hornstraße wird über die Kreuzung Geldernstra-
ße/Osterather Straße/Liebigstraße durch eine Lichtsignalanlage gesteuert und bietet somit erhöhte 
Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Aufgrund von einem Unfallschwerpunkt im Kreuzungsbereich 
Liebigstraße und Hornstraße wird dieser Verkehr im weiteren Verlauf bewusst über die Osterather 
Straße und Lämmerstraße geleitet. Mit dieser Verkehrsführung werden die erforderlichen Abbiege-
vorgänge für die Pendelverkehre und damit mögliche Unfallgefahren auf der Strecke reduziert.  
 
Bezugnehmend auf den Standort der Molkerei wurde in der Beantwortung einer Anfrage der Rats-
gruppe GUT betreffend „Schlachthofgelände – neue Perspektiven?“ (AN/0361/2021) darüber infor-
miert, dass FrieslandCampina Ende letzten Jahres in der Presse verkündet hat, das Kölner Werk an 
der Geldernstraße und der Hornstraße sichern und zukünftig ausbauen zu wollen. Die Stadtstrategie 
„Kölner Perspektiven 2030+“ unterstützt dies durch die grundsätzliche Zielvorstellung, Industrie- und 
Gewerbestandorte zu optimieren und in diesem Zuge auch Arbeitsplätze zu sichern. Eine Verlage-
rung der Molkerei würde diese Ziele in Frage stellen.  
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Gegenüberstellung  Stadtteilgrenzen Neuehrenfeld / Bilderstöckchen und Antrag Stadtteil 
„Osterrath“ (ref. Bürgereingabe AZ 142-21S) 
Anlage 2: Eingabe gem. § 24 GO

Anlage 2 Eingabe Neuer Stadtteil Osterrath

2408 Zeichen

Anlage 
 
Eingabe AZ 142-21S 
Eingang per Mail am 30.06.2021 
 
„Ich beantrage einen Stadtteil Osterrath. Er ist zu bilden aus Teilen der Stadtteile 
Bilderstöckchen und Neuehrenfeld Die Stadtteilgrenzen bilden im Osten und Süden die 
Bahnstrecke, im Westen die Autobahn 57 und im Norden der Gürtel. 
- Der Stadtteil erhält im Bereich Geldernstraße, Osterrather Straße und Hornstraße ein 
Stadtteilzentrum, das in der Fortschreibung des Einzelhandel- und Zentrenkonzept zu 
berücksichtigen (siehe hierzu auch Eingabe zu BBP Bilderstöckchen Süd). Dabei soll 
versucht auf dem Gelände des ehemaligen Mobaus in der Geldernstraße ein Vollversorger 
zu platzieren. Dazu sollte der Vollversorger in der Nohlstraße animiert werden, eine weitere 
Filiale zu eröffnen. 
- Die Einbahnstraße-Regelung in der Lämmerstraße zwischen Liebigstraße und Osterrather 
Straße drehen. 
- Verlagerung der Molkerei an einem logistisch günstigeren Platz im Stadtgebiet. 
Stattdessen  Wohnungsbau. 
- Das Gebäude der DB Netz AG in der Geldernstraße langfristig als Veranstaltungsort 
einplanen. 
 
Begründung: 
Durch die planerischen Aktivitäten im Bereich Neuehrenfeld (Schlachthof und Autohaus) 
gerät der Bereich Bilderstöckchen Süd noch weiter in die Isolation. Auch wenn die SPD BV5 
eine LiebIG beantragt hat. 
Als einziges städtische Gebäude befindet sich die Katholische Grundschule Osterrather 
Straße im Stadtteil, davon habe ich die Bezeichnung des Stadtteils abgeleitet. 
Die Festsetzung des Stadtteilzentrums in der Nähe der S-Bahn-Haltestelle „Nippes S-Bahn“ 
ermöglicht es Pendler auf ihrem Heimweg einzukaufen. Bisher sind die 
Einkaufsmöglichkeiten westlich des Bahndamms begrenzt, da es nur Discounter gibt. Durch 
geschickte Sortimentsauswahl können beide Standorte unterschiedlich ausgerichtet werden. 
Die LKWs haben bei der Abbiegung von der Osterrather Straße rechts in die Lämmerstraße 
Problem die Kurve zu nehmen und Nutzen häufig den südlichen Gehweg mit. Wenn die 
Einbahnstraße gedreht wird, können die LKWs von der Escher Straße gerade ausfahren. An 
der Kreuzung Geldernstraße/Osterather Straße/Liebigstraße entsteht weniger Verkehr. 
Nichts gegen die Molkerei im Viertel, doch der LKW-Verkehr durch das Viertel 
ist anstrengend für die Fahrer wie auch für die Bewohner. 
Das Gebäude der DB Netz AG eignet sich als Veranstaltungsort und das nicht nur vom 
Gebäude sondern auch der Lage am S-Bahn-Halt.“

Beratungsverlauf (3)

04.11.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2021 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3543/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.10.2021
Erstellt
07.10.2021 14:47