3543/2021
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Bildung eines Stadtteils Osterrath„ AZ 142-21S
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Anlage 1 Übersicht Stadtteile 1:10000
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/15 151/2 Vorlagen-Nummer 3543/2021 Freigabedatum 08.10.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – „Bildung eines Stadtteils Osterrath„ AZ 142-21S Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe. Er spricht sich aus den dargestellten Gründen gegen die Bildung eines neuen Stadtteils Namens „Osterrath“ und gegen die damit verbundenen Anträge des Petenten aus. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.11.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.11.2021 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beantragt die Bildung eines neuen Stadtteils „Osterrath“ mit einem neuen Stadtteilzent- rum. Damit verknüpfte er die Forderung nach einer Drehung der Einbahnstraßenrichtung in der Läm- merstraße zwischen Liebigstraße und Osterather Straße, der Verlagerung der Molkerei Friesland- Campina an einen logistisch günstigeren Standort im Stadtgebiet und der langfristigen Einplanung des Gebäudes der DB Netz AG in der Geldernstraße als Veranstaltungsort (Details siehe Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung ist die Eingabe des Petenten nicht stattzugeben. Die heutige Gliederung und Einteilung des Kölner Stadtgebietes in neun Stadtbezirke mit ihren jewei- ligen Stadtteilen wurde 1974/1975 in Folge der seinerzeitigen landesweiten kommunalen Gebiets- und Verwaltungsreform vollzogen. Änderungen der seitdem bestehenden und bewährten Bezirks- grenzen und Stadtteilgrenzen sollen nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden, wie z.B. bei einer Realisierung größerer Wohnbaugebiete (vgl. Städtebauprojekt „Köln-Kreuzfeld“), und können nur vom Rat unter Anhörung der Bezirksvertretungen (§ 2 Abs. 2 Ziffer 1.3 ZustO) zum Ende einer Wahlperio- de geändert werden (§ 35 Abs. 4 GO NRW). Der vom Petenten beantragte Stadtteil „Osterrath“ erstreckt sich über die Grenzen der Stadtteile Neuehrenfeld und Bilderstöckchen und beinhaltet die statistischen Quartiere Parkgürtel-Süd – Parkgürtel, Parkgürtel-Süd – Böblingerstr., Schlachthof-Nord und Schlachthof-Süd. Die bestehende, historisch bedingte Zuordnung der Stadtteile Neuehrenfeld und Bilderstöckchen entsprechend des Antrags des Petenten zu ändern, ginge mit einer Anpassung zweier Stadtteile und der Zerschneidung eines statistischen Quartiers einher. Das Quartier Schlachthof-Süd würde im Süden durch die bean- tragte Stadtteilgrenze zerschnitten werden (s. Anlage 1). Dieses Vorhaben würde einen erheblichen Ressourceneinsatz für die Gesamtverwaltung bedeuten, da das Raumbezugssystem zu ändern wäre und entsprechend z.B. ein Neuzuschnitt der Wahl- und Stimmbezirke und umfangreiche Änderungen in den Geo-Basisdaten notwendig wären. Darüber hin- aus würde die Qualität wichtiger Planungsverfahren und die Bereitstellung wesentlicher statistischer Planungsgrundlagen Schaden nehmen, weil wichtige soziodemografische Daten, z.B. zu Arbeitslo- sigkeit und SGBII-Bezug für die Stadtteile nicht mehr darstellbar wären. Die für dieses Vorhaben erforderlichen personellen und finanziellen Aufwendungen der Verwaltung sind derzeit nicht abschließend darstellbar, weil dazu eine detaillierte Betrachtung der betroffenen Verfahren nötig wäre. Aus siedlungsgeographischer Sicht sollen Stadtteile eine gewisse Bevölkerungsgröße besitzen (mind. 5.000 Einwohnende als Richtwert der Verwaltung), eine Eigenständigkeit bezüglich der Daseins- grundfunktionen aufweisen und einen oder mehrere erkennbare Identifikationspunkte haben. Abge- sehen von einer Bevölkerungsgröße von über 6.300 Einwohnern (Stand 31.12.2020) liegen die ge- nannten Kriterien im beantragten Stadtteil derzeit nicht vor. Das vom Petenten beantragte Stadtteilzentrum im Bereich Geldernstraße, Osterather Straße und Hornstraße liegt im 700-Meter-Radius des benachbarten Nahversorgungszentrums Nippes, Sechzig- straße. Der Antrag widerspricht dem Bebauungsplan 66470/06 mit dem Arbeitstitel „Osterather Stra- 3 ße/Liebigstraße in Köln-Bilderstöckchen“. Hier wurde der Ausschluss eines zentren- und nahversor- gungsrelevanten Einzelhandels festgesetzt, um das funktionstüchtige Nahversorgungszentrum Nip- pes, Sechzigstraße entsprechend des vom Rat der Stadt Köln am 17.12.2013 beschlossenen Einzel- handels- und Zentrenkonzeptes zu sichern und zu stärken. Die Anforderungen an ein Stadtteilzent- rum sind hier zudem nach dem Kriterienkatalog zur Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche (Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln, Entwurf 2020) nicht gegeben. Unabhängig von der obigen Begründung wird die Anregung zur Verwendung des Namens „Osterrath“ auf Grund der dort befindlichen „Osterather Straße“ nicht befürwortet, da Osterath ein Stadtteil der Gemeinde Meerbusch ist. Nichtsdestotrotz kann die Einschätzung des Petenten, dass dem Gebiet eine eigene Identität fehlt und räumlich durch die Bahnstrecke isoliert ist, bestätigt werden. Dies betreffend wird darauf verwie- sen, dass die Verwaltung mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.06.2018 beauf- tragt wurde, für den Bereich Parkgürtel Süd und GE Schlachthof einen Entwicklungs- und Nutzungs- plan aufzustellen, um eine städtebauliche Neuordnung für diesen Bereich anzustoßen (AN/0985/2018). Der Betrachtungsraum dieses Entwicklungs- und Nutzungsplans liegt in einer Grenzlage zwischen den Stadtbezirken Ehrenfeld und Nippes und umfasst den vom Petenten ge- nannten Bereich. Die Anregungen des Petenten sollten entsprechend bei der konzeptionellen Planung zum Entwick- lungs- und Nutzungsplan Berücksichtigung finden. Hierbei wird die Versorgung mit Einzelhandel und Kulturbausteinen wie einem Veranstaltungszentrum ebenfalls berücksichtigt. Die Verwaltung informiert, dass die Bearbeitung des Auftrags aus Ressourcenmangel zunächst zu- rückgestellt werden musste, der Bearbeitungsbeginn ist jedoch ab dem 2. Halbjahr 2021 vorgesehen. Die Drehung der Einbahnstraße in der Lämmerstraße zwischen Liebigstraße und Osterather Straße wird abgelehnt, da die Nachteile einer solchen Lösung überwiegen: Eine Drehung der Einbahnstraße Lämmerstraße zwischen Liebigstraße und Osterather Str. hätte zur Folge, dass die Kreuzung E- scherstraße/Liebigstraße/Lämmerstraße wesentlich höher frequentiert würde. Aufgrund der direkten Lage an der S-Bahnstation Nippes und der zugehörigen Gleisunterführung könnte es vermehrt zu Konflikten zwischen Kfz-Verkehr und Radfahrern wie Fußgängern kommen. Mit einem erhöhten Un- fallgeschehen wäre zu rechnen. Der Pendelverkehr der Molkerei FrieslandCampina zwischen dem Produktionsstandort der Molkerei an der Geldernstraße und ihrem Lager an der Hornstraße wird über die Kreuzung Geldernstra- ße/Osterather Straße/Liebigstraße durch eine Lichtsignalanlage gesteuert und bietet somit erhöhte Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Aufgrund von einem Unfallschwerpunkt im Kreuzungsbereich Liebigstraße und Hornstraße wird dieser Verkehr im weiteren Verlauf bewusst über die Osterather Straße und Lämmerstraße geleitet. Mit dieser Verkehrsführung werden die erforderlichen Abbiege- vorgänge für die Pendelverkehre und damit mögliche Unfallgefahren auf der Strecke reduziert. Bezugnehmend auf den Standort der Molkerei wurde in der Beantwortung einer Anfrage der Rats- gruppe GUT betreffend „Schlachthofgelände – neue Perspektiven?“ (AN/0361/2021) darüber infor- miert, dass FrieslandCampina Ende letzten Jahres in der Presse verkündet hat, das Kölner Werk an der Geldernstraße und der Hornstraße sichern und zukünftig ausbauen zu wollen. Die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ unterstützt dies durch die grundsätzliche Zielvorstellung, Industrie- und Gewerbestandorte zu optimieren und in diesem Zuge auch Arbeitsplätze zu sichern. Eine Verlage- rung der Molkerei würde diese Ziele in Frage stellen. Anlagen: Anlage 1: Gegenüberstellung Stadtteilgrenzen Neuehrenfeld / Bilderstöckchen und Antrag Stadtteil „Osterrath“ (ref. Bürgereingabe AZ 142-21S) Anlage 2: Eingabe gem. § 24 GO
Anlage 2 Eingabe Neuer Stadtteil Osterrath
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Anlage Eingabe AZ 142-21S Eingang per Mail am 30.06.2021 „Ich beantrage einen Stadtteil Osterrath. Er ist zu bilden aus Teilen der Stadtteile Bilderstöckchen und Neuehrenfeld Die Stadtteilgrenzen bilden im Osten und Süden die Bahnstrecke, im Westen die Autobahn 57 und im Norden der Gürtel. - Der Stadtteil erhält im Bereich Geldernstraße, Osterrather Straße und Hornstraße ein Stadtteilzentrum, das in der Fortschreibung des Einzelhandel- und Zentrenkonzept zu berücksichtigen (siehe hierzu auch Eingabe zu BBP Bilderstöckchen Süd). Dabei soll versucht auf dem Gelände des ehemaligen Mobaus in der Geldernstraße ein Vollversorger zu platzieren. Dazu sollte der Vollversorger in der Nohlstraße animiert werden, eine weitere Filiale zu eröffnen. - Die Einbahnstraße-Regelung in der Lämmerstraße zwischen Liebigstraße und Osterrather Straße drehen. - Verlagerung der Molkerei an einem logistisch günstigeren Platz im Stadtgebiet. Stattdessen Wohnungsbau. - Das Gebäude der DB Netz AG in der Geldernstraße langfristig als Veranstaltungsort einplanen. Begründung: Durch die planerischen Aktivitäten im Bereich Neuehrenfeld (Schlachthof und Autohaus) gerät der Bereich Bilderstöckchen Süd noch weiter in die Isolation. Auch wenn die SPD BV5 eine LiebIG beantragt hat. Als einziges städtische Gebäude befindet sich die Katholische Grundschule Osterrather Straße im Stadtteil, davon habe ich die Bezeichnung des Stadtteils abgeleitet. Die Festsetzung des Stadtteilzentrums in der Nähe der S-Bahn-Haltestelle „Nippes S-Bahn“ ermöglicht es Pendler auf ihrem Heimweg einzukaufen. Bisher sind die Einkaufsmöglichkeiten westlich des Bahndamms begrenzt, da es nur Discounter gibt. Durch geschickte Sortimentsauswahl können beide Standorte unterschiedlich ausgerichtet werden. Die LKWs haben bei der Abbiegung von der Osterrather Straße rechts in die Lämmerstraße Problem die Kurve zu nehmen und Nutzen häufig den südlichen Gehweg mit. Wenn die Einbahnstraße gedreht wird, können die LKWs von der Escher Straße gerade ausfahren. An der Kreuzung Geldernstraße/Osterather Straße/Liebigstraße entsteht weniger Verkehr. Nichts gegen die Molkerei im Viertel, doch der LKW-Verkehr durch das Viertel ist anstrengend für die Fahrer wie auch für die Bewohner. Das Gebäude der DB Netz AG eignet sich als Veranstaltungsort und das nicht nur vom Gebäude sondern auch der Lage am S-Bahn-Halt.“
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3543/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.10.2021
- Erstellt
- 07.10.2021 14:47