Mandari Insight

1748/2021

Schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Aachener Str. 744-750 in Köln-Müngersdorf zum Schuljahr 2022/23 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.06.2021

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Anlage 2 Umgebung Aachener Straße 744-750

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan & Luftbild Aachener Str. 744-750

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage_0 Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 2 Umgebung Aachener Straße 744-750

1639 Zeichen

A n l a g e  1  U m g e b u n g  A a c h e n e r  S t r a ß e  7 4 4 - 7 5 0
0 1 2 52 5 06 2 , 5
M e t e r
² G e o b a s i s d a t e n  L a n d  N R W : L a n d  N R W  2 0 2 1  D a t e n l i z e n z  D e u t s c h l a n d  -  Z e r o  -  V e r s i o n  2 . 0  ( h tt p s : / / w w w . g o v d a t a . d e / d l - d e / z e r o - 2 - 0 )
L ä r m p e g e l  S c h i e n e n w e g e : ©  E i s e n b a h n - B u n d e s a m t  ( 2 0 2 1 )  ( h tt p : / / w w w . g e o d a t e n z e n t r u m . d e / d o c p d f / g e o n u t z v . p d f )
K V B  O p e n  D a t a : K V B  K ö l n  ( 2 0 2 1 )  C r e a ti v e  C o m m o n s  N a m e n s n e n n u n g  3 . 0  D E  ( h tt p s : / / c r e a ti v e c o m m o n s . o r g / l i c e n s e s / b y / 3 . 0 / d e )
S t a d t k a r t e  2 . 0 : ©  R e g i o n a l v e r b a n d  R u h r  u n d  K o o p e r a ti o n s p a r t n e r  ( C C  B Y  4 . 0 ) ,  D a t e n g r u n d l a g e n  ©  L a n d  N R W / K a t a s t e r ä m t e r
 ( d l - d e / z e r o - 2 - 0 )  u n d  O p e n S t r e e t M a p  ( L i c e n s e :  O d b L )
S t a d t  K ö l n  O p e n  D a t a : S t a d t  K ö l n  ( 2 0 2 1 )  C r e a ti v e  C o m m o n s  N a m e n s n e n n u n g  3 . 0  D E  ( h tt p s : / / c r e a ti v e c o m m o n s . o r g / l i c e n s e s / b y / 3 . 0 / d e )
S t a d t  K ö l n  w e i t e r e  D a t e n : S t a d t  K ö l n  ( 2 0 2 1 )  D i e  D a t e n  s i n d  l i z e n z p fl i c h ti g .E r s t e l l t  a m :  1 2 . 0 5 . 2 0 2 1
Q u e l l v e r m e r k e :L e g e n d e :
h tt p s : / / c p o i n t . s t a d t - k o e l n . d e / h i l f e / l e g e n d e . p d f
1 : 1 0 . 0 0 0

Anlage 1 Lageplan & Luftbild Aachener Str. 744-750

306 Zeichen

Lageplan Aachener Str. 744-750
Mittelpunkt: 350988, 5645102
1:625
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 12.05.2021Seite 1 / 1

Luftbild Aachener Str. 744-750
Mittelpunkt: 350988, 5645102
1:625
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 12.05.2021Seite 1 / 1

Beschlussvorlage Rat

21492 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1748/2021 
Freigabedatum 
02.06.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Aachener Str. 744-750 in Köln-Müngersdorf zum 
Schuljahr 2022/23 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymnasiums am 
Standort Aachener Straße 744-750, 50933 Köln-Müngersdorf zum Schuljahr 2022/23 gemäß 
§ 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet am 01.08.2022 mit der Jahr-
gangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.  
 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Schul-
gesetz Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganztagsschule geführt wird. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die schulrechtliche Er-
richtung, Inbetriebnahme und den Schulbetrieb des Gymnasiums Aachener Straße 744-750 
ab dem Schuljahr 2022/23 bereitzustellen.  
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss-
fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung 
der Schule zu stellen.  
 
5. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsge-
richtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.  
 
Alternative:  
Keine (siehe Begründung).  
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 14.06.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 14.06.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 14.06.2021 
Finanzausschuss 21.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
(0) Alternative Schulformen 
Nach Einschätzung der Verwaltung sind keine gangbaren Alternativen zum vorgeschlagenen Be-
schlussvorschlag ersichtlich . Theoretisch könnte der Rat auf die schulrechtliche Errichtung neuer 
Schulen verzichten, allerdings wäre dann die kommunale Pflichtaufgabe der bedarfsgerechten Bereit-
stellung schulischer Infrastruktur in einer stark wachsenden Millionenstadt gefährdet. Zu dem könnte 
in Erwägung gezogen werden, anstatt eines neuen Gymnasiums eine neue Gesamtschule zu realisie-
ren, wovon die Verwaltung aber an dieser Stelle abrät. Zum einen ist das angemietete Schulgebäude 
als dreizügiges Gymnasium konzipiert und es ist für ei ne Gesamtschule mit einer schulrechtlichen 
Mindestgröße von vier Zügen in der Sekundarstufe I und einer ausreichenden Sekundarstufe II nicht 
groß genug. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere der Stadtbezirk Lindenthal aufgrund der 
Bevölkerungsstruktur mehr Plätze in der Sekundarstufe II benötigt. Zum anderen erscheint, trotz der 
grundsätzlich gleichen Dringlichkeit erweiterter Gesamtschul - und Gymnasialkapazitäten in Köln, im 
vorliegenden Fall die Schaffung zusätzlicher Gymnasialkapazitäten noch dringl icher, um den Heraus-
forderungen einer voraussichtlich weiter steigenden Gymnasialnachfrage im Stadtbezirk Lindenthal

3 
zu begegnen und die notwendige stadtweite Reduzierung von Mehrklassen an Gymnasien mit Blick 
auf G9 umzusetzen. Und schließlich sind in ein er geringen Entfernung von 1,5 km bereits die Ge-
samtschule Wasseramselweg sowie der Teilstandort Alter Militärring 96 der Gesamtschule Lindenthal 
verortet, sodass an diesem Standort ein Gymnasium als sinnvoller erscheint. 
 
(1) Bedürfnisfeststellung zur schulre chtlichen Errichtung eines Gymnasiums in Köln -
Müngersdorf 
Im Juni 2020 hat die Verwaltung die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ be-
schlossen (Session 0418/2020). Es handelt sich um eine Rahmenplanung, die auf aktualisierter 
Grundlage die Herausforderungen zur Schaffung neuer Schulplätze aufgrund stark gestiegener und 
weiter stark steigender Schüler*innenzahlen beschreibt und in einem ausführlichen Maßnahmenkata-
log Lösungswege aufzeigt.  
 
Die Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Ge staltung der Schullandschaft haben sich in Köln 
in jüngerer Vergangenheit weiter deutlich erhöht. Es ist eine Mehrfachherausforderung zu konstatie-
ren, die sich aus einem rasanten Anstieg der Kinder - und Schüler*innenzahlen, den Erfordernissen 
der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und der Integration von geflüchteten 
Kindern und Jugendlichen sowie dem Dauertrend einer Schulstruktur im Wandel ergibt. 
 
Nach der Schulentwicklungsplanung 2020 besteht ein Bedarf an insgesamt 54 neuen Schulen bzw. 
Schulgebäuden bis 2030 und darüber hinaus. Dabei handelt es sich um 30 Grundschulen, 21 weiter-
führende Schulen (Gymnasien und Gesamtschulen), 2 Berufskollegs (Ersatzgebäude) und 1 Förder-
schule Geistige Entwicklung. Außerdem sind an vielen Schulen Erwe iterungen vorgesehen sowie 
Sanierungen notwendig, die teils mit Auslagerungen einhergehen müssen. Von den insgesamt erfor-
derlichen 54 neuen Schulen und Schulgebäuden ist ein Teil jüngst schon, teils im Interim, an den 
Start gegangen, z.B. das Gymnasium neu e Sandkaul in Widdersdorf, die Gesamtschulen Helios in 
Ehrenfeld und Wasseramselweg in Vogelsang sowie die Grundschule Helios in Ehrenfeld. 
 
Mit Blick auf die stark steigenden Schüler*innenzahlen und die Schulstruktur im Wandel sieht die 
Verwaltung nunmehr weiter die Realisierung von zwei neuen weiterführenden Schulen im Stadtbezirk 
Lindenthal vor, darunter ein Gymnasium an der Zusestraße 47 in Lövenich und ein Gymnasium an 
der Aachener Straße 744-750 in Müngersdorf. 
 
Die Realisierung des neuen Gymnasiums i n Lövenich wird in der Fortschreibung der Schulentwick-
lungsplanung Köln 2020 unter Maßnahmenbeschreibung M40 (Seite 67) beschrieben. Das Schulge-
bäude ist Teil des ersten GU/TU -Schulbaupaketes und findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste 
unter Auftragsnummer 41 mit der Priorität 0. Die Realisierung eines weiteren neuen Gymnasiums im 
Stadtbezirk Lindenthal ist in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 110 mit der Priorität 
A gelistet. Es wird in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2 020 unter Maßnah-
menbeschreibung M40b (Seite 68) geführt. Hierfür wurde zwischenzeitlich der Standort Aachener 
Straße 744 -750 in Müngersdorf gefunden. Die Errichtung der neuen Schulen ist neben weiteren 
schulorganisatorischen Maßnahmen dringend erforderlich  und so schnell wie möglich umzusetzen. 
Vor dem Hintergrund der nach aktueller kleinräumiger Bevölkerungsprognose weiter stark steigenden 
Kinderzahlen im Stadtbezirk Lindenthal, ist das Angebot an Schüler*innenplätzen in den Eingangs-
klassen der Sekundarstufe I an die heute schon hohe und erwartet noch höhere Nachfrage anzupas-
sen. 
 
Wie das aktuelle Anmeldeverfahren zeigt, wechseln zum Schuljahr 2021/22 insgesamt 8.382 Schü-

4 
ler*innen in Köln auf eine weiterführende Schule. Dabei wird deutlich, dass vor allem d ie Situation an 
Gymnasien und Gesamtschulen sehr verschärft ist. Um den enormen Bedarf an Schulplätzen zu de-
cken, haben die städtischen Gymnasien zum Schuljahr 2021/22 ihre Klassengrößen in den Ein-
gangsklassen maximal ausgeschöpft sowie insgesamt neun Mehr klassen gebildet. Trotzdem erhiel-
ten 407 Kinder keinen Platz am Gymnasium ihrer ersten Wahl und 695 Kinder mussten an städti-
schen Gesamtschulen abgelehnt werden. 
 
Angesichts der Bevölkerungsprognose für die Stadt Köln mit steigenden Schüler*innenzahlen sow ie 
der Wiedereinführung von G9 wird die Nachfrage an Schulplätzen in den kommenden Jahren weiter 
enorm steigen. Insbesondere dem Schuljahr 2026/27, in dem kein Abiturjahrgang die Gymnasien 
verlassen wird und somit zusätzlich insgesamt 4.300 Schüler*innen S chulraum benötigen, muss mit 
frühzeitiger Planung begegnet werden, indem Mehrklassen in den Gymnasien abgebaut werden.  
 
Aufgrund der starken Nachfrage nach Gymnasialplätzen im Kölner Westen, der vielen Ablehnungen 
von Erstwünschen speziell im Stadtbezirk Lindenthal und zur Vermeidung von Mehrklassen wird sich 
von Seiten der Schulentwicklungsplanung für die schulrechtliche Errichtung eines Gymnasiums mit 
drei Zügen in der Sekundarstufe I und fünf Zügen in der Sekundarstufe II an der Aachener Straße 
744-750 ausgesprochen, das ab dem 01.08.2022 mit der Jahrgangsstufe 5 startet und jahrgangswei-
se aufbaut. In Kombination mit dem ebenfalls neu zu errichtenden Gymnasium mit drei Zügen in der 
Sekundarstufe I und fünf Zügen in der Sekundarstufe II an der Zusestraße 47 wären im Stadtbezirk 
Lindenthal für das Schuljahr 2022/23 somit insgesamt sechs Züge bzw. 168 Schulplätze in den Ein-
gangsklassen (nach in § 82 Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen  erforderlicher Klassenmindest-
größe von 28 bei Errichtung eines Gymnasiums) geschaffen. 
 
(2) Weitere Planungen zur bedarfsgerechten Ausweitung der schulischen Kapazitäten in 
Köln  
 
Der vorliegende schulrechtliche Errichtungsbeschluss zur Realisierung erweiterter Gymnasialkapazi-
täten zum Schuljahr 2022/23 stellt einen wichtigen Mo saikstein in einer ganzen Reihe von Maßnah-
men zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Schullandschaft in Köln in den nächsten Jahren 
dar. Wie bereits erläutert, schlägt die Verwaltung im Parallelverfahren zudem die schulrechtliche Er-
richtung eines Gymnasiums Zusestraße in Lövenich ebenfalls zum Schuljahr 2022/23 vor. 
 
Mit der „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) ist festgehal-
ten worden, dass in Köln sowohl mehr Gesamtschulplätze als auch mehr Gymnasialplätze benötig t 
werden, und zwar gleich dringlich und gleichberechtigt in der zeitlichen Perspektive. Das Ziel besteht 
darin, in einem ersten Schritt 3 neue Gesamtschulen und 3 neue Gymnasien wenn möglich bis zum 
Schuljahr 2023/24 vorgezogen an den (Interims -) Start zu bringen, und in einem zweiten Schritt, bis 
2025/26, weitere 3 neue Gesamtschulen und 3 neue Gymnasien. 
 
Die erste dieser Schulen ist das vorgesehene neue Gymnasium Aachener Straße. Das Gymnasium 
Zusestraße war schon länger geplant und ist – wie auch die Ge samtschulen Helios und Wasseram-
selweg sowie das Gymnasium Neue Sandkaul – in der beschriebenen Betrachtung „vor die Klammer“ 
gezogen und in der oben benannten Zielsetzung nicht (mehr) mitgezählt.. 
 
Für das Schuljahr 2022/23 sind zudem gesichert die schulrechtlichen Erweiterungen der Lise-Meitner-
Gesamtschule in Finkenberg und der Ernst -Moritz-Arndt-Grundschule nach ihrem Umzug in das

5 
Sürther Feld vorgesehen. Die entsprechenden Beschlussvorlagen werden die politischen Gremien 
rechtzeitig erreichen. 
 
Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck an weiteren schnellen (Interims-)Starts geplanter Schulen. Die 
Anmietung von Büroimmobilien, wofür die Realisierung des Gymnasiums Aachener Straße einen po-
sitiven Präzedenzfall bildet, erscheint als ein entscheidender Schritt,  um das oben benannte Ziel des 
zeitnahen Starts weiterer neuer Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien, im Interim oder als dauer-
hafte Lösung, zu erreichen. 
 
(3) Schulgebäude Aachener Straße 744-750 
 
Die schulrechtliche Entscheidung über die Errichtung der Schule  ist Vorausstzung für den Abschluss 
des Mietvertrages zum Objekt Aachener Straße 744 -750. Das momentane Bürogebäude in der 
Aachener Straße 744-750 befindet sich im Stadtbezirk Lindenthal im Stadtteil Müngersdorf in unmit-
telbarer Nähe des RheinEnergie Stadi ons und ist sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr 
(Stadtbahn und Bus) angebunden (siehe Anlage – Umgebung Aachener Straße 744 -750). Der zu-
künftige Schulstandort soll seitens der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln angemietet werden. Hierzu 
gehörende Einzelheiten sind der Beschlussvorlage 1882/2021 zu entnehmen.  
Die Anmietung des Objekts Aachener Straße 744-750 soll ab dem 01.07.2022 für einen Zeitraum von 
30 Jahren erfolgen. Die erforderlichen Umbaukosten von rd. 19 Mio. € werden vom Vermieter getra-
gen und über die Miete abgerechnet. Der hierzu beauftragte Architekt ist bereits in der Planung und 
Abstimmung mit der Gebäudewirtschaft. Die Beschlussvorlage (Session Nr. 1882/2021) zum Ab-
schluss des Mietvertrages, die ebenfalls auch die aus dem städtisch en Haushalt zu finanzierenden 
Schulmieten zuzüglich Nebenkosten thematisiert, wird gleichzeitig mit dieser Vorlage in der Ratssit-
zung am 24.06.2021 behandelt. 
 
Die Büronutzfläche inklusive Verkehrsflächen, Mensa und Küchenflächen beträgt vom Erdgeschoss 
bis zum vierten Obergeschoss 15.840 m². Darüber hinaus sind auf dem Gelände im ersten und zwei-
ten Untergeschoss 3.535 m² weitere Flächen sowie 206 Tiefgaragenstellplätze verortet. Die Gesamt-
fläche beträgt somit 19.375 m². 
 
Auf Basis der Gesamtfläche des Gebäudes, des Klassenfrequenzrichtwertes von 27 in der Sekundar-
stufe I und 19,5 in der Sekundarstufe II sowie der benötigten Fläche nach städtebaulichen Richtwert 
von 25 m² je Schüler*in wird – vorbehaltlich der erfolgreichen Anmietung – die Errichtung eines Gym-
nasiums mit drei Zügen in der Sekundarstufe I und fünf Zügen in der Sekundarstufe II vorgeschlagen. 
Gem. § 82 Abs. 6 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen wird somit die Mindestgröße für die Errichtung 
eines Gymnasiums realisiert. 
 
Die Überprüfungen durch den Brandschutz, die Bauaufsicht und die Unfallkasse kamen zu dem Er-
gebnis, dass sich das Bürogebäude für den Umbau in ein Schulgebäude sehr gut eignet. Der Umbau 
ist aufgrund der Leichtbauweise der Bürowände mit geringem Aufwand umzusetzen. Das geplante 
Raumkonzept mit Klassen - und Fachräumen sowie weiteren Räumen und Flächen kann vollständig 
umgesetzt werden. Es sind genügend Außenflächen vorhanden, um einen Schulhof in ausreichender 
Größe zu realisieren (siehe Anlage – Lageplan & Luftbild Aachener Straße 744-750).

6 
Durch die fehlende Fläche für eine Sporthalle auf dem Gelände der Aachener Straße 744 -750 müs-
sen für den erforderlichen Sportunterricht Lösungen gefunden werden. Die Verwaltung beabsichtigt, 
in gut erreichbarer Nachbarschaft der Schule die Anmietun g eines Objekts zu erzielen. Die Vorlage 
zur Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors*einer 
Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Sporthalle mit mindestens drei Sport -
übungseinheiten im Stadtbe zirk Lindenthal wird parallel in den Rat gebracht (Session 1894/2021), 
sodass der erteilte Suchauftrag für ein geeignetes Gelände vom Amt für Schulentwicklung an die Ge-
bäudewirtschaft umgesetzt werden kann. 
 
Wenn die Sporthalle nach erfolgreicher Investor* innensuche in ihrem Neubau in Betrieb genommen 
werden kann, wird – bis zu dieser endgültigen Lösung – für das Gymnasium Aachener Straße eine 
Kooperation mit der nahegelegenen Sporthochschule Köln und/oder die Mitnutzung der Sporthalle 
des neuen Gymnasiums Zusestraße in Lövenich vorgesehen. Die gemeinsame Nutzung der Dreifach-
Turnhalle Zusestraße stellt eine kurz- bis mittelfristige Lösung dar. Da die Gymnasien Aachener Stra-
ße in Müngersdorf und Zusestraße in Lövenich (Session 1692/2021) zum Schuljahr 2022/2 3 aufbau-
end mit jeweils drei Eingangsklassen starten, stehen ausreichend Sporthallenkapazitäten für eine 
mehrjährige gemeinsame Nutzung zur Verfügung. Ein adäquater Transport vom Schulgebäude an 
der Aachener Straße 744 -750 zur Turnhalle an der Zusestraße 4 7 wird bis zur Realisierung der ab-
schließenden Lösung einer schuleigenen Turnhalle durch Anmietung oder Schulbau von der Verwal-
tung organisiert. 
 
Insgesamt ist festzustellen, dass aufgrund der räumlich -gebäudlichen Situation die Errichtung eines 
Gymnasiums mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II am Standort 
Aachener Straße 744 -750 realisiert werden kann. Die Verwaltung empfiehlt daher die Errichtung ei-
nes Gymnasiums, da bei einer Gesamtschule nach § 82 Abs. 7 Schulgesetz Nordr hein-Westfalen bei 
Errichtung eine Mindestgröße von vier Zügen in den Eingangsklassen vorausgesetzt ist und für eine 
Gesamtschule eine größere Änderung der Raumkonzeption notwendig wäre.  
 
(4) Ganztag 
 
Die Schulträger müssen den Schülerinnen und Schülern an al len Schulformen eine Möglichkeit bie-
ten, die Mittagspause in angemessener Weise zu verbringen. Hierzu zählt auch die Gelegenheit, eine 
Mahlzeit einnehmen zu können, was entsprechende Mensa - und Küchenräume erfordert. Dieses Er-
fordernis besteht unabhängig d avon, ob der Bedarf an wenigen Wochentagen oder durchgängig be-
steht. Insoweit unterscheiden sich heutige Halbtagsschulen in Bezug auf Raumanforderung und Aus-
stattung nur noch marginal von Ganztagssystemen. Die Stadt Köln unterscheidet daher folgerichtig in  
ihrer Schulbauleitlinie und ihren Musterraumprogrammen nicht mehr zwischen Halb - und Ganztags-
schulen, sondern passt alle Schulen in ihrer räumlichen Ausstattung sukzessive an den Ganztags-
standard an. 
 
Eine Umkehr des schulpolitischen Weges zu halbtägigen Unterrichtsformen ist nicht wahrscheinlich. 
Der zukünftige Unterrichtsstandard wird sich aller Erwartung nach an erfolgreichen Ganztagsmodel-
len orientieren, die in internationalen Bildungsstudien führende Plätze belegen. Die Kölner Elternbe-
fragung zur Schu lwahl von Herbst 2012 zeigte, dass es für rund 67% der befragten Eltern wichtig 
oder sehr wichtig ist, dass die gewünschte Schule eine Ganztagsschule mit Mittagessen und Unter-
richtsangeboten am Nachmittag ist.

7 
 
Aus den genannten Gründen wird vorgesehen, da s neue Gymnasium Aachener Straße 744 -750 als 
Ganztagsschule gemäß § 9 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen  führen.  
 
(5) Personalkosten 
 
Im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb des Gymnasiums fallen ferner Personalkosten für das 
Schulsekretariat und Schulhausmeister*in an. Es ist die Zurverfügungstellung von Stellen für Verwal-
tungsbeschäftigte im Schulsekretariat und von Stellen in der Schulhausmeisterschaft notwendig, die 
sich nach Größe und Schulform der Schulen bemessen. Der Stellenbedarf und die daraus resultie-
renden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schü-
ler*innenzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen Bewertung der Schulsekretari-
atsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. 
Aufgrund der hohen D ringlichkeit der schulrechtlichen Errichtung der Schule als Grundlage für eine 
Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde werden Details zu 
den erforderlichen Stellen in Schulsekretariat und Schulhausmeisterschaft gemeinsam  mit der not-
wendigen Einrichtung der neuen Schule gesondert geregelt. 
Schulsozialarbeit wird zunächst nicht vorgesehen, da Müngersdorf nicht zu den Stadtteilen mit erhöh-
ten Armuts- und Bildungsrisiken zählt und der Anteil von Kindern und Jugendlichen aus p rekären Le-
bensverhältnissen an Gymnasien erfahrungsgemäß gering ist. 
 
(6) Beteiligungsverfahren 
 
Nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen sind Schulträger verpflichtet, in enger Zu-
sammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional au sgewogenes schulisches Ange-
bot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig über ihre Planungen zu informieren und sie 
anzuhören. Die Verwaltung hat die Anhörung sowohl der nicht -städtischen Schulträger in Köln als 
auch der öffentlichen Schulträger in den im Westen angrenzenden Nachbarkommunen eingeleitet. 
 
Es kann davon ausgegangen werden, dass kein anderer Schulträger in seinen Rechten betroffen ist. 
Erstens sind die Bedarfe an zusätzlichen Schulplätzen in Köln wie beschrieben sehr hoch, zweitens 
ist die Realisierung von neuen Gymnasien im Stadtbezirk Lindenthal schon in der „Fortschreibung der 
Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020), die der Rat im Juni 2020 beschlossen 
hat, angekündigt worden. Die Verwaltung hatte schon 2020 nicht -städtische Schulträger in Köln und 
Schulträger in den Nachba rkommunen Kölns über die Fortschreibung informiert und diese allen zur 
Kenntnisnahme und im Bedarfsfall Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Es waren keine kritischen 
Rückmeldungen zu verzeichnen. 
 
(7) Anordnung zur sofortigen Vollziehung 
 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmit-
tel Einzelner gegen die schulrechtliche Errichtung des neuen Gymnasiums an der Aachener Straße 
744-750 in Köln -Müngersdorf zu einem erheblichen finanziellen, personellen und o rganisatorischen

8 
Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen Verfahrens gezwungen wird. Daher ist bei 
Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsge-
richtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
 
Anlagen

Anlage_0 Dringlichkeit

1896 Zeichen

Anlage 0  
 
Begründung der Dringlichkeit:  
 
Es besteht ein sehr hoher Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in Gymnasien, sowohl 
gesamtstädtisch, als auch insbesondere im Stadtbezirk Lindenthal. Dies zeigte die 
aktuelle Anmeldesituation auf weiterführende Schulen in Köln zum Schuljahr 2021/22. 
 
Daher soll der Schulstart mit Fertigstellung der Umbauarbeiten des Bürogebäudes 
bereits zum Schuljahr 2022/23 erfolgen.   
 
Neben den gebäudlich-räumlichen Standorterfordernissen ist ein schulrechtlicher 
Errichtungsbeschluss für die Schule erforderlich, um den Start der Schule zum 
01.08.2022 zu ermöglichen. Dieser Beschluss muss durch die Bezirksregierung Köln 
genehmigt werden, damit das neue Gymnasium am Anmeldeverfahren zum Schuljahr 
2022/23, welches ab Anfang Februar 2022 durchgeführt wird, teilnehmen kann. 
 
Um die im Vorfeld des Anmeldeverfahrens (auch durch die Bezirksregierung Köln) 
erforderlichen Vorbereitungen durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung die Errichtungsvorlage in der Sitzung am 
07.06.2021 und der Rat der Stadt Köln am 24.06.2021 behandeln und beschließen. 
 
Nur so kann erreicht werden, dass eine verantwortliche Schulleitung benannt wird, die 
einerseits vor dem Anmeldeverfahren interessierte Eltern informieren und andererseits 
das Anmeldeverfahren für die neue Schule durchführen kann. 
 
Die Elterninformationen an den weiterführenden Schulen finden im Herbst eines jeden 
Jahres statt. 
 
Eine frühere Einbringung dieser Vorlage war nicht möglich, da zunächst die 
Rahmenbedingungen geklärt werden mussten, die es ermöglichen, die Büroimmobilie in 
der Aachener Straße 744-750 anzumieten und als Schulgebäude zu erschließen. Hierzu 
zählen insbesondere Klärung der erforderlichen baulichen Maßnahmen in Abstimmung 
mit Brandschutz, Bauaufsicht und Unfallkasse sowie der Vermieterin am Standort.

Beratungsverlauf (6)

07.06.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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TOP 9.2.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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14.06.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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14.06.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 10.35 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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24.06.2021 Rat
TOP 10.30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1748/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.06.2021
Erstellt
07.05.2021 11:20