2019/0059
ESF Modellprogramm JUSTiQ (Jugend stäken im Quartier) - Förderrunde II, hier: Besetzung der Stelle der Koordinierungsstelle
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2019/0059
5028 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.03.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0059
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 315110
Kostenstelle: 051-004-7001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3156-12 Sachkonto: 5481192/7288200/Personal
Betreff: ESF Modellprogramm JUSTiQ (Jugend stäken im Quartier) - Förderrunde II,
hier: Besetzung der Stelle der Koordinierungsstelle
Vorlage vom: 14.02.2019
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Anhebung der Koordinierungsstelle im Förderprogramm
„Jugend stärken im Quartier“ um 0,30 VZÄ auf 0,80 VZÄ, EG S 12 TVöD kw ,
(Stellennummer 2375 GVPI.) ab dem Stellenplan 2020 für die Dauer der Maßnahme
zu.
2. Aufgrund der Finanzierungszusage in Höhe von 50% der Personalkosten durch die
Fördergeberin (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des
Bundesminister iums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und des
Europäischen Sozialfonds) bereits ab dem 01.01.2019 sowie den unter der
Kostenstelle 051 -004-7001 bereits im Haushalt 2019 etatisierten Mittel stimmt der
Magistrat in diesem Fall einer vorzeit igen Bewirtschaftung (01.04.2019) zu.
Anlagen: JUSTiQ Vorabbescheid
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.02.2019:
Das ESF–Modellprogramm „JUSTiQ – Jugend stärken im Quartier“ wurde seit dem 01.01.2015
(Laufzeit bis 31.12.2018) erfolgreich in Darmstadt gemeinsam mit freien Trägern umgesetzt.
Der Magistrat hat der Teilnahme an der 2. Förderrunde des ESF–Bundesprogramms JUSTiQ –
Jugend stärken im Quartier für die Laufzeit 01.01.2019 – 30.06.2022 zugestimmt (Vorlage-Nr.
2018/0099).
In der 1. Stufe des Antragsverfahrens wurde im April 2018 eine Interessensbekundung bis
beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eingereicht. Nach
dem positiven Bescheid der Interessensbekundung wurde der förmliche Antrag (Stufe 2 des
Verfahrens) am 21.09.2018 gestellt.
Der Bescheid auf vorzeitigen Maßnahmebeginn (wird durch das Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (bafza) nur elektronisch per E-Mail übermittelt) für die Zeit ab
1.1.2019 ist am 23.11.2018 eingegangen und liegt dieser Vorlage in der Anlage bei. Der
förmliche Bescheid wird im April 2019 erwartet.
Daraus ergibt sich die Möglichkeit, zur Umsetzung des Programms eine Koordinierungsstelle
mit bis zu 0,80 VZÄ zu beschäftigen. Dies war in der 1. Förderrunde nicht möglich. Die
Fördergeberin reagiert damit auf die Hinweise der Projektteilnehmer*innen, dass eine
Koordination mit einer 0,50 VZÄ-Stelle nicht ausreichend ist.
Eine kommunale Koordinierungsstelle wird vom Förderprogramm vorgegeben. Ihr obliegt die
Steuerungsverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Gesamtvorhabens.
Eine entsprechende Stelle wurde bereits für die 1 Förderrunde im Stellenplan der
Wissenschaftsstadt Darmstadt mit einem Stellenumfang von 0,50 VZÄ, EG S 12 TVöD, kw,
Stellennummer 2375 GVPI befristet bis 31.12.2018 in der Abteilung Kinder- und
Jugendförderung des Jugendamtes eingerichtet und die Einrichtung der Stelle durch die
Magistratsvorlage Nr. 2018/0099 (s. o.) bis zum 30.06.2022 verlängert.
Diese Stelle soll, befristet vom 01.01.2019 – 30.06.2022, um 0,30 VZÄ aufgestockt und im
Stellenplan 2020 entsprechend ausgewiesen werden. Die Aufstockung wird durch eine
Umschichtung der vorhandenen Mittel (700.000 Euro ESF-Mittel und 700.000 Euro
kommunale Mittel) vollständig ohne Ausweitung des Haushaltes gedeckt.
Da nach der Haushaltsgenehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt die notwendigen
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen sowie die ESF-Fördergelder bereits ab dem 01.01.19
abgerufen werden können, wird der vorzeitigen Bewirtschaftung der Stelle im Umfang von 0,8
VZÄ ab dem 01.04.2019 (spätestens jedoch mit Haushaltsgenehmigung des städtischen
Haushaltes 2019) in diesem Fall zugestimmt.
Über die Ergebnisse des Projektes für die Zeit 2015 bis 2018 wird in einer gesonderten
Vorlage berichtet.
Darmstadt, 14.02.2019
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 1
1798 Zeichen
>>> "Nathan, Sarina Carolien" <SarinaCarolien.Nathan@bafza.bund.de> 23.11.2018 13:40 >>> Köln, 23.11.2018 Sehr geehrte Damen und Herren, ich stimme Ihrem Antrag vom 21.09.2018 auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn zum 01.01.2019 zu. Beachten Sie bitte, dass die Zustimmung zu dem vorzeitigen Maßnahmebeginn keine Zusicherung i.S.d. § 38 Abs. 1 S. 1 VwVfG darstellt. Insbesondere erwächst aus dieser Zustimmung kein Anspruch auf eine tatsächliche Förderung. Das Risiko der Ablehnung des Förderantrages tragen Sie. Für den Fall der Ablehnung haben Sie keinen Anspruch auf Ersatz der bis dahin angefallenen Ausgaben. Berücksichtigen Sie bitte, dass die ANBest-Gk sowie die Regelungen der Förderrichtlinie und des finanztechnischen Förderleitfadens auch bei einem vorzeitigen Maßnahmebeginn bereits zu beachten sind. Diese Regelungen sind der Maßstab für eine mögliche spätere Beurteilung der Förderfähigkeit der geltend gemachten Ausgaben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sarina Nathan ____________________ Sachbearbeitung Finanztechnik Referat 402 – ESF JUGEND STÄRKEN im Quartier Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Postanschrift: 50964 Köln Besucheranschrift: Von-Gablenz-Staße 2-6, 50679 Köln Telefon: 0221 3673-2193 Telefax: 0221 3673-52193 E-Mail: SarinaCarolien.Nathan@bafza.bund.de Internet: www.bafza.de Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sarina Nathan ____________________ Sachbearbeitung Finanztechnik Referat 402 – ESF JUGEND STÄRKEN im Quartier Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Postanschrift: 50964 Köln Besucheranschrift: Von-Gablenz-Staße 2-6, 50679 Köln Telefon: 0221 3673-2193 Telefax: 0221 3673-52193 E-Mail: SarinaCarolien.Nathan@bafza.bund.de Internet: www.bafza.de
anlage 3
251 Zeichen
Punkt 3: ESF Modellprogramm JUSTiQ (Jugend stäken im Quartier) - Förderrunde II, hier: Besetzung der Stelle der Koordinierungsstelle (V-Nr. 2019/0059) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 4
198 Zeichen
Punkt 22: ESF Modellprogramm JUSTiQ (Jugend stäken im Quartier) - Förderrunde II, hier: Besetzung der Stelle der Koordinierungsstelle (V-Nr. 2019/0059) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
anlage 2
5085 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
20.03.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10
IV 20
V 51
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0059
Magistratsbeschluss-Nr.
128
Internetfähig
Produkt-Nr.: 315110
Kostenstelle: 051-004-7001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3156-12 Sachkonto: 5481192/7288200/Personal
Betreff: ESF Modellprogramm JUSTiQ (Jugend stäken im Quartier) - Förderrunde II,
hier: Besetzung der Stelle der Koordinierungsstelle
Vorlage vom: 14.02.2019
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat stimmt der Anhebung der Koordinierungsstelle im Förderprogramm
„Jugend stärken im Quartier“ um 0,30 VZÄ auf 0,80 VZÄ, EG S 12 TVöD kw,
(Stellennummer 2375 GVPI.) ab dem Stellenplan 2020 für die Dauer der Maßnahme
zu.
2. Aufgrund der Finanzierungszusage in Höhe von 50% der Personalkosten durch die
Fördergeberin (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und des
Europäischen Sozialfonds) bereits ab dem 01.0 1.2019 sowie den unter der
Kostenstelle 051-004-7001 bereits im Haushalt 2019 etatisierten Mittel stimmt der
Magistrat in diesem Fall einer vorzeitigen Bewirtschaftung (01.04.2019) zu.
- 3 -
Anlagen: JUSTiQ Vorabbescheid
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 27.03.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.02.2019:
Das ESF–Modellprogramm „JUSTiQ – Jugend stärken im Quartier“ wurde seit dem 01.01.2015
(Laufzeit bis 31.12.2018) erfolgreich in Darmstadt gemeinsam mit freien Trägern umgesetzt.
Der Magistrat hat der Teilnahme an der 2. Förderrunde des ESF–Bundesprogramms JUSTiQ –
Jugend stärken im Quartier für die Laufzeit 01.01.2019 – 30.06.2022 zugestimmt (Vorlage-Nr.
2018/0099).
In der 1. Stufe des Antragsverfahrens wurde im April 2018 eine Interessensbekundung bis
beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eingereicht. Nach
dem positiven Bescheid der Interessensbekundung wurde der förmliche Antrag (Stufe 2 des
Verfahrens) am 21.09.2018 gestellt.
Der Bescheid auf vorzeitigen Maßnahmebeginn (wird durch das Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (bafza) nur elektronisch per E-Mail übermittelt) für die Zeit ab
1.1.2019 ist am 23.11.2018 eingegangen und liegt dieser Vorlage in der Anlage bei. Der
förmliche Bescheid wird im April 2019 erwartet.
Daraus ergibt sich die Möglichkeit, zur Umsetzung des Programms eine Koordinierungsstelle
mit bis zu 0,80 VZÄ zu beschäftigen. Dies war in der 1. Förderrunde nicht möglich. Die
Fördergeberin reagiert damit auf die Hinweise der Projektteilnehmer*innen, dass eine
Koordination mit einer 0,50 VZÄ-Stelle nicht ausreichend ist.
Eine kommunale Koordinierungsstelle wird vom Förderprogramm vorgegeben. Ihr obliegt die
Steuerungsverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Gesamtvorhabens.
Eine entsprechende Stelle wurde bereits für die 1 Förderrunde im Stellenplan der
Wissenschaftsstadt Darmstadt mit einem Stellenumfang von 0,50 VZÄ, EG S 12 TVöD, kw,
Stellennummer 2375 GVPI befristet bis 31.12.2018 in der Abteilung Kinder- und
Jugendförderung des Jugendamtes eingerichtet und die Einrichtung der Stelle durch die
Magistratsvorlage Nr. 2018/0099 (s. o.) bis zum 30.06.2022 verlängert.
Diese Stelle soll, befristet vom 01.01.2019 – 30.06.2022, um 0,30 VZÄ aufgestockt und im
Stellenplan 2020 entsprechend ausgewiesen werden. Die Aufstockung wird durch eine
Umschichtung der vorhandenen Mittel (700.000 Euro ESF-Mittel und 700.000 Euro
kommunale Mittel) vollständig ohne Ausweitung des Haushaltes gedeckt.
Da nach der Haushaltsgenehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt die notwendigen
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen sowie die ESF-Fördergelder bereits ab dem 01.01.19
abgerufen werden können, wird der vorzeitigen Bewirtschaftung der Stelle im Umfang von 0,8
VZÄ ab dem 01.04.2019 (spätestens jedoch mit Haushaltsgenehmigung des städtischen
Haushaltes 2019) in diesem Fall zugestimmt.
Über die Ergebnisse des Projektes für die Zeit 2015 bis 2018 wird in einer gesonderten
Vorlage berichtet.
Darmstadt, 14.02.2019
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0059
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.02.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00