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2019/0059

ESF Modellprogramm JUSTiQ (Jugend stäken im Quartier) - Förderrunde II, hier: Besetzung der Stelle der Koordinierungsstelle

Magistratsvorlage 14.02.2019

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2019/0059

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2019/0059

5028 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.03.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Dezernat V 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0059 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 315110 
Kostenstelle:  051-004-7001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3156-12 Sachkonto: 5481192/7288200/Personal  
 
Betreff: ESF Modellprogramm JUSTiQ (Jugend stäken im Quartier) - Förderrunde II,  
hier: Besetzung der Stelle der Koordinierungsstelle  
 
Vorlage vom: 14.02.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat stimmt der Anhebung der Koordinierungsstelle im Förderprogramm 
„Jugend stärken im Quartier“ um 0,30 VZÄ auf 0,80 VZÄ, EG S 12 TVöD kw , 
(Stellennummer 2375 GVPI.) ab dem Stellenplan 2020 für die Dauer der Maßnahme 
zu.  
2. Aufgrund der Finanzierungszusage in Höhe von 50% der Personalkosten durch die 
Fördergeberin (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des 
Bundesminister iums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und des 
Europäischen Sozialfonds) bereits ab dem 01.01.2019 sowie den unter der 
Kostenstelle 051 -004-7001 bereits im Haushalt 2019 etatisierten Mittel stimmt der 
Magistrat in diesem Fall einer vorzeit igen Bewirtschaftung (01.04.2019) zu.  
 
Anlagen: JUSTiQ Vorabbescheid

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  14.02.2019:  
 
Das ESF–Modellprogramm „JUSTiQ – Jugend stärken im Quartier“ wurde seit dem 01.01.2015 
(Laufzeit bis 31.12.2018) erfolgreich in Darmstadt gemeinsam mit freien Trägern umgesetzt.  
Der Magistrat hat der Teilnahme an der 2. Förderrunde des ESF–Bundesprogramms JUSTiQ – 
Jugend stärken im Quartier für die Laufzeit 01.01.2019 – 30.06.2022 zugestimmt (Vorlage-Nr. 
2018/0099). 
 
In der 1. Stufe des Antragsverfahrens wurde im April 2018 eine Interessensbekundung bis 
beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem 
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eingereicht. Nach 
dem positiven Bescheid der Interessensbekundung wurde der förmliche Antrag (Stufe 2 des 
Verfahrens) am 21.09.2018 gestellt. 
 
Der Bescheid auf vorzeitigen Maßnahmebeginn (wird durch das Bundesamt für Familie und 
zivilgesellschaftliche Aufgaben (bafza) nur elektronisch per E-Mail übermittelt) für die Zeit ab 
1.1.2019 ist am 23.11.2018 eingegangen und liegt dieser Vorlage in der Anlage bei. Der 
förmliche Bescheid wird im April 2019 erwartet. 
 
Daraus ergibt sich die Möglichkeit, zur Umsetzung des Programms eine Koordinierungsstelle 
mit bis zu 0,80 VZÄ zu beschäftigen. Dies war in der 1. Förderrunde nicht möglich. Die 
Fördergeberin reagiert damit auf die Hinweise der Projektteilnehmer*innen, dass eine 
Koordination mit einer 0,50 VZÄ-Stelle nicht ausreichend ist. 
 
Eine kommunale Koordinierungsstelle wird vom Förderprogramm vorgegeben. Ihr obliegt die 
Steuerungsverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Gesamtvorhabens. 
Eine entsprechende Stelle wurde bereits für die 1 Förderrunde im Stellenplan der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt mit einem Stellenumfang von 0,50 VZÄ, EG S 12 TVöD, kw, 
Stellennummer 2375 GVPI befristet bis 31.12.2018 in der Abteilung Kinder- und 
Jugendförderung des Jugendamtes eingerichtet und die Einrichtung der Stelle durch die 
Magistratsvorlage Nr. 2018/0099 (s. o.) bis zum 30.06.2022 verlängert.  
 
Diese Stelle soll, befristet vom 01.01.2019 – 30.06.2022, um 0,30 VZÄ aufgestockt und im 
Stellenplan 2020 entsprechend ausgewiesen werden. Die Aufstockung wird durch eine 
Umschichtung der vorhandenen Mittel (700.000 Euro ESF-Mittel und 700.000 Euro 
kommunale Mittel) vollständig ohne Ausweitung des Haushaltes gedeckt. 
 
Da nach der Haushaltsgenehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt die notwendigen 
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen sowie die ESF-Fördergelder bereits ab dem 01.01.19 
abgerufen werden können, wird der vorzeitigen Bewirtschaftung der Stelle im Umfang von 0,8 
VZÄ ab dem 01.04.2019 (spätestens jedoch mit Haushaltsgenehmigung des städtischen 
Haushaltes 2019) in diesem Fall zugestimmt. 
 
Über die Ergebnisse des Projektes für die Zeit 2015 bis 2018 wird in einer gesonderten 
Vorlage berichtet. 
 
 
Darmstadt, 14.02.2019 
 
Dezernat I                                         Dezernat IV                                    Dezernat V  
 
 
 
 
 
Jochen Partsch                                  André Schellenberg                       Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister                            Stadtkämmerer                             Stadträtin

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1798 Zeichen

>>> "Nathan, Sarina Carolien" <SarinaCarolien.Nathan@bafza.bund.de> 23.11.2018 13:40 >>> 
Köln, 23.11.2018 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
ich stimme Ihrem Antrag vom 21.09.2018 auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn zum 
01.01.2019 zu.  
Beachten Sie bitte, dass die Zustimmung zu dem vorzeitigen Maßnahmebeginn keine Zusicherung i.S.d. § 38 
Abs. 1 S. 1 VwVfG darstellt. Insbesondere erwächst aus dieser Zustimmung kein Anspruch auf eine 
tatsächliche Förderung. Das Risiko der Ablehnung des Förderantrages tragen Sie. Für den Fall der 
Ablehnung haben Sie keinen Anspruch auf Ersatz der bis dahin angefallenen Ausgaben.  
Berücksichtigen Sie bitte, dass die ANBest-Gk sowie die Regelungen der Förderrichtlinie und des finanztechnischen 
Förderleitfadens auch bei einem vorzeitigen Maßnahmebeginn bereits zu beachten sind. Diese Regelungen sind der 
Maßstab für eine mögliche spätere Beurteilung der Förderfähigkeit der geltend gemachten Ausgaben. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Sarina Nathan 
____________________ 
Sachbearbeitung Finanztechnik 
Referat 402 – ESF JUGEND STÄRKEN im Quartier 
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) 
Postanschrift: 50964 Köln 
Besucheranschrift: Von-Gablenz-Staße 2-6, 50679 Köln 
Telefon: 0221 3673-2193 
Telefax: 0221 3673-52193 
E-Mail: SarinaCarolien.Nathan@bafza.bund.de 
Internet: www.bafza.de 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Sarina Nathan 
____________________ 
Sachbearbeitung Finanztechnik 
Referat 402 – ESF JUGEND STÄRKEN im Quartier 
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) 
Postanschrift: 50964 Köln 
Besucheranschrift: Von-Gablenz-Staße 2-6, 50679 Köln 
Telefon: 0221 3673-2193 
Telefax: 0221 3673-52193 
E-Mail: SarinaCarolien.Nathan@bafza.bund.de 
Internet: www.bafza.de

anlage 3

251 Zeichen

Punkt 3: ESF Modellprogramm JUSTiQ (Jugend stäken im Quartier) - Förderrunde II,  
hier: Besetzung der Stelle der Koordinierungsstelle 
 (V-Nr. 2019/0059) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

anlage 4

198 Zeichen

Punkt 22: ESF Modellprogramm JUSTiQ (Jugend stäken im Quartier) - Förderrunde II,  
hier: Besetzung der Stelle der Koordinierungsstelle 
 (V-Nr. 2019/0059) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

anlage 2

5085 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
20.03.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Dezernat V 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 10 
IV 20 
V 51 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0059 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
128 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 315110 
Kostenstelle: 051-004-7001 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 3156-12 Sachkonto: 5481192/7288200/Personal 
 
Betreff: ESF Modellprogramm JUSTiQ (Jugend stäken im Quartier) - Förderrunde II,  
hier: Besetzung der Stelle der Koordinierungsstelle  
 
Vorlage vom: 14.02.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat stimmt der Anhebung der Koordinierungsstelle im Förderprogramm 
„Jugend stärken im Quartier“ um 0,30 VZÄ auf 0,80 VZÄ, EG S 12 TVöD kw, 
(Stellennummer 2375 GVPI.) ab dem Stellenplan 2020 für die Dauer der Maßnahme 
zu.  
2. Aufgrund der Finanzierungszusage in Höhe von 50% der Personalkosten durch die 
Fördergeberin (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des 
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und des 
Europäischen Sozialfonds) bereits ab dem 01.0 1.2019 sowie den unter der 
Kostenstelle 051-004-7001 bereits im Haushalt 2019 etatisierten Mittel stimmt der 
Magistrat in diesem Fall einer vorzeitigen Bewirtschaftung (01.04.2019) zu.

- 3 - 
 
Anlagen: JUSTiQ Vorabbescheid 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.03.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.02.2019:  
 
Das ESF–Modellprogramm „JUSTiQ – Jugend stärken im Quartier“ wurde seit dem 01.01.2015 
(Laufzeit bis 31.12.2018) erfolgreich in Darmstadt gemeinsam mit freien Trägern umgesetzt. 
Der Magistrat hat der Teilnahme an der 2. Förderrunde des ESF–Bundesprogramms JUSTiQ – 
Jugend stärken im Quartier für die Laufzeit 01.01.2019 – 30.06.2022 zugestimmt (Vorlage-Nr. 
2018/0099). 
 
In der 1. Stufe des Antragsverfahrens wurde im April 2018 eine Interessensbekundung bis 
beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem 
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eingereicht. Nach 
dem positiven Bescheid der Interessensbekundung wurde der förmliche Antrag (Stufe 2 des 
Verfahrens) am 21.09.2018 gestellt. 
 
Der Bescheid auf vorzeitigen Maßnahmebeginn (wird durch das Bundesamt für Familie und 
zivilgesellschaftliche Aufgaben (bafza) nur elektronisch per E-Mail übermittelt) für die Zeit ab 
1.1.2019 ist am 23.11.2018 eingegangen und liegt dieser Vorlage in der Anlage bei. Der 
förmliche Bescheid wird im April 2019 erwartet. 
 
Daraus ergibt sich die Möglichkeit, zur Umsetzung des Programms eine Koordinierungsstelle 
mit bis zu 0,80 VZÄ zu beschäftigen. Dies war in der 1. Förderrunde nicht möglich. Die 
Fördergeberin reagiert damit auf die Hinweise der Projektteilnehmer*innen, dass eine 
Koordination mit einer 0,50 VZÄ-Stelle nicht ausreichend ist. 
 
Eine kommunale Koordinierungsstelle wird vom Förderprogramm vorgegeben. Ihr obliegt die 
Steuerungsverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Gesamtvorhabens. 
Eine entsprechende Stelle wurde bereits für die 1 Förderrunde im Stellenplan der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt mit einem Stellenumfang von 0,50 VZÄ, EG S 12 TVöD, kw, 
Stellennummer 2375 GVPI befristet bis 31.12.2018 in der Abteilung Kinder- und 
Jugendförderung des Jugendamtes eingerichtet und die Einrichtung der Stelle durch die 
Magistratsvorlage Nr. 2018/0099 (s. o.) bis zum 30.06.2022 verlängert.  
 
Diese Stelle soll, befristet vom 01.01.2019 – 30.06.2022, um 0,30 VZÄ aufgestockt und im 
Stellenplan 2020 entsprechend ausgewiesen werden. Die Aufstockung wird durch eine 
Umschichtung der vorhandenen Mittel (700.000 Euro ESF-Mittel und 700.000 Euro 
kommunale Mittel) vollständig ohne Ausweitung des Haushaltes gedeckt. 
 
Da nach der Haushaltsgenehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt die notwendigen 
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen sowie die ESF-Fördergelder bereits ab dem 01.01.19 
abgerufen werden können, wird der vorzeitigen Bewirtschaftung der Stelle im Umfang von 0,8 
VZÄ ab dem 01.04.2019 (spätestens jedoch mit Haushaltsgenehmigung des städtischen 
Haushaltes 2019) in diesem Fall zugestimmt. 
 
Über die Ergebnisse des Projektes für die Zeit 2015 bis 2018 wird in einer gesonderten 
Vorlage berichtet. 
 
 
Darmstadt, 14.02.2019 
 
Dezernat I                                         Dezernat IV                                    Dezernat V  
 
 
 
 
 
Jochen Partsch                                  André Schellenberg                       Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister                            Stadtkämmerer                             Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0059
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.02.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00