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1720/2017

Zügigkeitserweiterung der Käthe-Kollwitz-Schule, Realschule Petersenstraße 7, 51109 Köln in Köln-Brück zum Schuljahr 2018/19 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.06.2017

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Anlage Schadstoffbericht 1

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage Schadstoffbericht 1 Anlage

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Anlage Schadstoffbericht 2

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Anlage Stellungnahme Schulkonferenz Käthe-Kollwitz-Realschule

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Ansehen

Anlage Schadstoffbericht 1

12453 Zeichen

1 
532/2 26.10.16 
 Hr. Bork, R 24753 
 
 
 
 
 
 
 
02-8/933 
Leitung der RS Petersenstr. 7, Frau Meyerhoff 
 
 
 
 
 
VOC- und Aldehyd-Untersuchungen im OFRA-Pavillon der RS/GGS 
Petersenstr. 7 
 
 
 
 
 
Sehr geehrte Frau Meyerhoff 
 
Nach Renovierungsarbeiten in den Räumen des OFRA-Pavillons hatten die Nutzer 
zunächst Messungen auf Schimmelpilz sowie im Nachgang 
Raumluftuntersuchungen auf VOC (flüchtige organische Stoffe) und Aldehyde einge-
fordert. 
Vor diesem Hintergrund wurde das Institut HPC beauftragt, entsprechende Raum-
luftuntersuchungen durchzuführen.  
Die Probenahme für die Schimmelpilze erfolgte am 28.06.2016 in vier Räumen im 
EG und ergab ausnahmslos unauffällige Befunde. 
Am 30.08.2016 wurde in den gleichen Räumen die Luft auf VOC und Aldehyde un-
tersucht. 
 
Diese Beprobung zeigte für Formaldehyd Auffälligkeiten bis hin zur Überschreitung 
des für diese Verbindung festgelegten Richtwerts I. 
Die daraufhin am 27.09.2016 durchgeführte Kontrolluntersuchung, bei der im gelüfte-
ten Zustand beprobt wurde, zeigte , dass das Lüften – sowohl für die VOC als auch 
für Formaldehyd -  eine deutliche Verringerung der Raumluftbelastung bewirkte. 
Neben den vier Räumen im EG wurden weitere vier Räume im 1. OG untersucht. 
 
Nachfolgend habe ich alle Untersuchungsergebnisse in der Gesamtschau ausgewer-
tet und eine hygienische Beurteilung vorgenommen.

2 
 
 
Ergebnisse/Bewertung 
 
In den Anlagen 1 und 2 sind sämtliche Ergebnisse der VOC- und Aldehyd-
Untersuchungen tabellarisch zusammengestellt.  
 
VOC 
Bei den flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) handelt es sich - je nach Defini-
tion - um eine Vielzahl chemisch und toxikologisch unterschiedlicher Substanzen, die 
nur eines gemeinsam haben, nämlich einen niedrigen Dampfdruck, wodurch sie in 
gasförmigem Zustand in der Luft nachweisbar sind. 
Sicher scheint zu sein, dass die VOC mitverantwortlich für das Auftreten von Befind-
lichkeitsstörungen und Gesundheitsbeschwerden in Innenräumen sind. Die Sympto-
me reichen dabei von Augen- und Schleimhautreizungen, über Hautausschläge, 
Kopfschmerzen, Ermüdungserscheinungen, bis zur Erschöpfung sowie Konzentrati-
onsstörungen und Störung der Gedächtnisleistungen. Auch erhebliche Geruchsbe-
lästigungen und Geschmackswahrnehmungen werden beobachtet. 
Aus den genannten Gründen ist eine toxikologisch begründete Bewertung der Grup-
pe der VOC nicht möglich. 
 
Bei den VOC gibt es im ungelüfteten Zustand, d.h. die zu untersuchenden Räume 
waren vor der Beprobung über Nacht verschlossen, keine Richtwertüberschreitun-
gen. 
Auch die Summenwerte für die VOC (TVOC) sind in allen vier Räumen mit 170 – 310 
µg/m³ unauffällig. 
 
Unter betriebsähnlichen Bedingungen, d.h. die zu untersuchenden Räume wurden 
durchgelüftet und anschließend für 45 Minuten verschlossen, bevor die Luftprobe 
genommen wurde, hat sich die Konzentration der VOC in der Raumluft deutlich ver-
ringert.  
Für die Summe der VOC (TVOC) lagen die Werte bei 77 – 110 µg/m³. 
 
In einer Bekanntmachung des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2007 werden 
Empfehlungen zur Anwendung von TVOC-Werten gegeben: 
„Die nachfolgende Empfehlung zur Anwendung von TVOC -Werten präzisiert das 
TVOC-Konzept von Seifert von 1999. 
Das empfohlene Schema gliedert sich in 5 Stufen, die in ihren Übergangsbereichen 
Spielraum für Interpr etationen lassen. Die Stufen werden nachfolgend kurz vorg e-
stellt. 
Die Empfehlungen sind additiv anzuwenden, d. h. die in der v orhergehenden Stufe 
ausgesprochenen Empfehlungen gelten – soweit sinnvoll – auch in der nächst höh e-
ren Stufe. 
Voraussetzung für die Anwendung des Schemas ist, dass toxikologisch begründete 
Richtwerte von Einzelstoffen dabei nicht überschritten werden! 
Eine gesonderte Bewertung ist grundsätzlich erforderlich, wenn Substanzen mit nied-
rigen Geruchswahrnehmungsschwellen beteiligt sind, die auch in geringeren Ko n-
zentrationen aufgrund ihrer Geruchsaktivität belästigend wirken können, oder wenn 
auffällig hohe Einzelstoffkonzentrationen auftreten.

3 
 
 
Stufe 1.  
TVOC-Werte unterhalb von 0,3 mg/m3 sind hygienisch unbedenklich, sofern keine 
Richtwerte überschritten werden. Sie werden als „Zielwert“ (hygienischer Vorsorge-
bereich) bezeichnet und sind mit ausreichendem zeitlichem Abstand nach Neubau 
oder Renovierungsmaßnahmen in Räumen erreichbar bzw. nach Möglichkeit zu un-
terschreiten. 
 
Stufe 2.  
TVOC-Werte zwischen > 0,3 und 1 mg/m3 können als hygienisch noch unbedenklich 
eingestuft werden, sofern keine Richtwerte überschritten sind. Dieser Konzentrati-
onsbereich weist z. B. auf noch nicht völlig ausgelüftete Lösemitteleinträge hin und 
indiziert die Notwendigkeit einer verstärkten Lüftung. 
 
Stufe 3. 
TVOC-Werte zwischen > 1 und 3 mg/m3 sind als hygienisch auffällig zu beurteilen 
und gelten befristet (< 12 Monate) als Obergrenze für Räume, die für einen länger-
fristigen Aufenthalt bestimmt sind. 
In normal genutzten Wohn-, Schul- oder Büroräumen ohne kürzlich erfolgte Renovie-
rung oder Neumöblierung sollte eine TVOC-Konzentration unter Nutzungsbedingun-
gen von 1 mg/m3 nicht dauerhaft überschritten werden.  
Derartige Werte wären als Hinweis auf einen zusätzlichen und ggf. unerwünschten 
VOC-Eintrag zu werten. Die gesundheitliche Relevanz auffälliger Referenzwertüber-
schreitungen sollte geprüft werden. 
Eine toxikologische Einzelbewertung zumindest der Stoffe mit den höchsten Kon-
zentrationen wird empfohlen. Die Nachmessung zur Überprüfung der Innenraumluft-
qualität erfolgt unter Nutzungsbedingungen. 
 
Stufe 4.  
Räume mit TVOC-Werten zwischen > 3 und 10 mg/m3 werden als hygienisch be-
denklich beurteilt und sollten, sofern keine Alternativen zur Verfügung stehen, nur 
befristet (maximal ein Monat) und bei Durchführung verstärkter regelmäßiger Lüf-
tungsmaßnahmen genutzt werden. Es ist eine toxikologische Einzelstoff- bzw. Stoff-
gruppenbewertung vorzunehmen. 
Die Nachmessung zur Überprüfung der Innenraumluftqualität erfolgt unter Nutzungs-
bedingungen. 
 
Stufe 5.  
TVOC-Werte zwischen > 10 und 25 mg/m3 werden als hygienisch inakzeptabel ein-
gestuft. Die Raumnutzung ist in der Regel zu vermeiden, ein Aufenthalt ist allenfalls 
vorübergehend täglich (stundenweise) und bei Durchführung verstärkter regelmäßi-
ger Lüftungsmaßnahmen zumutbar. 
Bei Werten > 25 mg/m3 ist von einer Nutzung abzusehen. Die Nachmessung zur 
Überprüfung der Innenraumluftqualität erfolgt unter Nutzungsbedingungen“

4 
 
Gemäß vorstehendem Bewertungsschema sind die untersuchten Räume wie folgt zu 
klassifizieren: 
 
 
Raum Bewertung d. 
TVOC-
Konzentration 
Bewertung d. TVOC-
Konzentration 
 30.08.2016 27.09.2016 
 Worst case Nutzungsbedingungen 
   
Raum 001 Stufe 1: hygienisch 
unbedenklich 
Stufe 1: hygienisch 
unbedenklich 
Raum 002 Stufe 1: hygienisch 
unbedenklich 
Stufe 1: hygienisch 
unbedenklich 
Raum 003 Stufe 2: hygienisch 
noch unbedenklich 
Stufe 1: hygienisch 
unbedenklich 
Raum 005 Stufe 1: hygienisch 
unbedenklich 
Stufe 1: hygienisch 
unbedenklich 
Raum 101 - Stufe 1: hygienisch 
unbedenklich 
Raum 103 - Stufe 1: hygienisch 
unbedenklich 
Raum 106 - Stufe 1: hygienisch 
unbedenklich 
Raum 107 - Stufe 1: hygienisch 
unbedenklich 
 
Somit lag die TVOC-Konzentration mit Ausnahme des Raum 003 im ungelüfteten 
Zustand bereits in einem Bereich, der hygienisch unbedenklich ist (Stufe 1 des Be-
wertungsschemas).  
Eine zusätzliche Untersuchung unter nutzungsähnlichen Bedingungen ergab eine 
deutliche Verringerung der VOC-Konzentration, so dass sämtliche Räume als hygie-
nisch unbedenklich (Stufe 1) zu bewerten waren. 
 
 
 
 
Formaldehyd 
Formaldehyd ist ein farbloses, in hohen Konzentrationen stechend riechendes, 
brennbares Gas. Seit dem Beginn der großtechnischen Produktion vor etwa 100 Jah-
ren wird es hauptsächlich zur Produktion von Kunstharzen eingesetzt: früher zur 
Herstellung von Bakelit, einem Phenol-Formaldehyd-Harz - heute werden 75 % der 
jährlich in Deutschland produzierten 600 000 Tonnen zu Kunststoffen verarbeitet. 
 
Als Harnstoff-Formaldehyd-Harz wird es im Bindemittel von 90 % der Spanplatten 
eingesetzt. Wegen seiner fungiziden, viruziden und bakteriziden Eigenschaften wird 
es als Desinfektionsmittel und Konservierungsstoff in der Medizin und in Kosmetika 
eingesetzt. 
Quellen für die Belastung der Innenraumluft sind: Spanplatten und andere Holzwerk-
stoffe wie Tischlerplatten, Sperrholz und Fertigparkett, Isolierschäume, Mineralwolle,

5 
 
Lacke, insbesondere säurehärtende Lacke, Farben und Kleber, Textilien und Tep-
pichböden. Beim Heizen und Kochen mit Holz und Gas entsteht ebenso Formalde-
hyd wie beim Verbrennen von Tabak. 
 
In den Räumen 003 und 005 wurde der seit diesem Jahr geltende Richtwert I für 
Formaldehyd von 100 µg/m³ mit 108 und 117 µg/m³ im ungelüfteten Zustand leicht 
überschritten. 
Der geltende safe-level-Wert von 124 µg/m³ wurde nicht erreicht. 
Quelle für die Belastung sind mit hoher Wahrscheinlichkeit die für die Gebäudekon-
struktion verwendeten Spanplatten. 
 
Alle anderen kurzkettigen Aldehyde wurden lediglich in sehr geringen Konzentratio-
nen nachgewiesen, so dass sie keinen Einfluss auf die Raumluftqualität haben. 
 
 
Richtwert I (RW I - Vorsorgerichtwert) beschreibt die Konzentration eines Stoffes in 
der Innenraumluft, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Er-
kenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, 
wenn ein Mensch diesem Stoff  lebenslang ausgesetzt ist. Eine Überschreitung  
ist allerdings mit einer über das übliche  Maß hinausgehenden, unerwünschten  
Belastung verbunden.  
Aus Gründen der Vorsorge sollte auch im Konzentrationsbereich zwischen Richtwert 
I und II gehandelt werden, sei es durch technische und bauliche Maßnahmen am 
Gebäude (handeln muss in diesem Fall der Gebäudebetreiber) oder durch veränder-
tes Nutzerverhalten. RW I kann als Zielwert bei der Sanierung dienen. 
Innenraumluft-Richtwerte für einzelne Stoffe erarbeitet die „Ad-hoc-Arbeitsgruppe”, 
die aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) beim Umweltbun-
desamt sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden 
(AOLG) besteht.  
 
Mit dem safe-level-Wert hat das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) zur krebs-
erzeugenden Wirkung von Formaldehyd Stellung genommen. 
Hintergrund war die Auswertung neuer Studien wonach Formaldehyd Krebs im Na-
senrachenraum auslösen kann. Die schädliche Wirkung hängt dabei von dessen 
Konzentration in der Atemluft ab. 
Bei einer Luftbelastung unterhalb 0,1 ppm = 124 µg/m³ ist praktisch keine krebsaus-
lösende Wirkung mehr zu erwarten. Diese Konzentration wird als „safe level“ be-
zeichnet. 
Bei wiederholten deutlichen Überschreitungen dieses Wertes können jedoch ge-
sundheitliche Risiken bestehen. 
 
Unter Nutzungsbedingungen konnte die Belastung in beiden Räumen auf 24 und 50 
µg/m³ gesenkt werden, so dass sowohl der Richtwert I als auch der safe-level-Wert 
für Formaldehyd deutlich unterschritten werden. 
Dies gilt auch für alle anderen Räume.

6 
 
Maßnahmen 
 
Aus hygienischer Sicht empfehle ich folgendes Vorgehen: 
 
- Die Räume sind bei sachgerechter Lüftung uneingeschränkt nutzbar. 
- Es ist sicherzustellen, dass die betroffenen Räume regelmäßig gründlich ge-
lüftet werden, d.h. sämtliche Fenster müssen funktionsfähig sein und mindes-
tens einmal pro Schulstunde (45 Minuten) für 5-10 Minuten weit geöffnet wer-
den, um einen kompletten Luftaustausch im Raum zu erreichen. Eine weitere 
kürzere Stoßlüftung während des Unterrichts ist empfehlenswert. 
Sofern es die Witterung erlaubt, sollte während des Unterrichts mit mehr oder 
weniger weit geöffneten Fenstern für eine dauerhafte Lüftung gesorgt werden. 
- Gleichwohl stellt die Überschreitung des Richtwerts I für Formaldehyd einen 
Mangel dar, der aus hygienischer Sicht abgestellt werden muss. 
- Zur endgültigen Beurteilung der Situation sollten sowohl im Winter 2016/2017 
als auch nächstes Jahr zum Beginn des Sommers  weitere Kontrolluntersu-
chungen auf Aldehyde durchgeführt werden. 
- Unabhängig von diesen Untersuchungen sollte zeitnah ein Sachverständiger 
mit der Ermittlung der Quelle für die Formaldehydbelastung beauftragt wer-
den. 
  
 
 
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
 
 
 
Bork 
 
 
 
 
2. Durchschrift erhält: 
    261-15, Herr Petermann 
    40/403 
    02-8/901, Leitung der GGS Petersenstr. 7 
 
 
 
 
 
 
Anlagen

Beschlussvorlage Rat

10183 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1720/2017 
Freigabedatum 
21.06.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zügigkeitserweiterung der Käthe-Kollwitz-Schule, Realschule Petersenstraße 7, 51109 Köln in 
Köln-Brück zum Schuljahr 2018/19 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat bes chließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der 
Käthe-Kollwitz-Schule, Realschule Petersenstraße 7, 51109 Köln in Köln -Brück von 3 Zügen 
auf 4 Züge in der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2018/19. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei  der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlus s-
fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung 
des Beschlusses zu stellen.  
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsg e-
richtsordnung angeordnet. 
 
Alternativen: 
 
Der Rat beschließt die Beibehaltung der aktuellen Zügigkeit der Käthe -Kollwitz-Schule mit 3 Zügen in 
der Sekundarstufe I. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.06.2017 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2017 
Rat 11.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
(1) Hintergrund 
 
Stark steigend e Schülerzahlen, eine Schulstruktur im Wandel mit einer kontinuierlich steigenden 
Nachfrage nach Gymnasialplätzen, Gesamtschulplätzen und insbesondere in den rechtsrheinischen  
Stadtgebieten auch an Realschulplätzen, verbunden mit dem Umstand, dass viele S chulbaumaß-
nahmen sehr lange dauern, führen dazu, dass seit mehreren Jahren den Wünschen nach Gymnas i-
alplätzen und im Rechtsrheinischen auch an Realschulplätzen nur dadurch entsprochen werden 
kann, dass eine Reihe von Schulen entweder über die nach Raumprog ramm vorgesehene Kapazität 
hinaus Klassen bildet (entweder im Vorgriff auf Erweiterungsbauten bei Nutzung von Fertigbaueinhe i-
ten oder durch Ausnutzung von räumlichen Möglichkeiten im Bestand) oder in den gebildeten Klassen 
die Klassengrößen meist die schul rechtliche Bandbreite zur Klassenbildung voll ausg eschöpft wird. 
Mit Schreiben vom 15.04.2016 – Mehrklassenbildung an städtischen Gymnasien und Gesamtschulen 
– hat die Bezirksregierung Köln darauf hingewiesen, dass sie wiederholte Mehrklassenbildungen kr i-
tisch sieht. Diese Praxis soll daher in Zukunft stärker reglementiert werden. Diese geänderten Reg e-
lungen werden entsprechend auch die Schulform Realschule einbeziehen. 
Vor diesem Hintergrund sieht sich die Verwaltung einer weiter gestiegenen Herausforderun g gegen-
über, auch für die Schuljahre 2018/19 ff. gemäß der erwarteten hohen Nac hfrage eine ausreichende 
Zahl an Gymnasial- und Realschulplätzen zur Verfügung zu stellen. 
 
Die Käthe-Kollwitz-Schule hat in den vergangenen Jahren nach Absprache bereits regelm äßig mehr 
Klassen gebildet, als es die vorgesehene Zügigkeit eigentlich vorsieht. Dafür wurden Raumkapazit ä-
ten in einer älteren Fertigbaueinheit auf dem Schulgelände genutzt.  
Derzeit führt die Käthe -Kollwitz-Schule zum Stichtag 15.10.2016 insgesamt 562 Sc hüler*innen in 21 
Klassen. Unter Berücksichtigung des Anmeldeverfahrens wird die Schülerzahl zum Schuljahr 2017/18 
voraussichtlich auf rd. 588 ansteigen: 
 5.Sj 6.Sj 7.Sj 8.Sj 9.Sj 10.Sj Summe 
2016/17 110 115 83 85 89 80 562 
2017/18 108 109 113 86 83 89 588 
 
Durch die Erhöhung der Kapazität von 3 auf 4 Züge ist in den kommenden drei Jahren jäh rlich mit 
einem Anstieg um rd. 27 SuS zu rechnen. Zum Schuljahr 2020/21 würden an der Schule somit rd. 
650 Schüler*innen geführt. 
 
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
 
 Im Juni 2016 hat die Verwaltung die „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ 
veröffentlicht, mit der Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schu l-
landschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 und darüber hinau s beschrieben werden (ve r-
gleiche Session 1906/2016).

3 
 Eine Erweiterung der Zügigkeit der Käthe -Kollwitz-Schule war in der Aktualisierung der Schu l-
entwicklungsplanung 2016 bisher nicht vorgesehen. Der Raumbedarf kann kurz - bis mittelfristig 
mit Hilfe einer vorhandenen, alten Fertigbaueinheit vertretbar gedeckt werden.  
 Wenn die für den Stadtbezirk Kalk beschriebenen Schulneugründungen (weiterführende Sch u-
len) zukünftig realisiert sind, kann die aktuell schulrechtlich für die Käthe -Kollwitz-Realschule er-
forderliche Erhöhung der Zügigkeit wieder rückgängig gemacht werden. Daher sollte aus schu l-
entwicklungsplanerischer Sicht auf einen Ersatz der alten Fertigbaueinheit aufgrund der Auswe i-
tung der Zügigkeit verzichtet werden, sofern das Raumprogramm für die Basis v on 3 Zügen im 
Hauptgebäude abgedeckt werden kann. 
 Die Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft haben sich in 
Köln in der jüngeren Vergangenheit weiter deutlich erhöht. Es ist eine Mehrfachherausforderung 
zu konstatieren, di e sich aus einem rasanten Anstieg der Kinder - und Schülerzahlen, den Erfo r-
dernissen der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und der Integration von 
geflüchteten Kindern und Jugendlichen, sowie einem rasant fortschreitenden, nachfragebedi ng-
ten strukturellen Wandel in der Schullandschaft ergibt. 
 Zur Deckung des erwarteten Bedarfs an Schulplätzen in den rechtsrheinischen Stadtbezirken 
sind mehrere Maßnahmen vorgesehen. Diese resultieren aus aktuell bereits vorliegenden Beda r-
fen (Kalk mit ins gesamt vier zusätzlich erforderlichen Schulstandorten) oder bereits in Planung 
befindlichen Wohnbauprojekten in Mülheim (zukünftig Mülheimer Hafen), Deutz (Deuter Hafen) 
und Porz (Standortsuche in Poll). 
 
(3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation 
 
 Der durch die Zügigkeitserhöhung entstehende Raumbedarf kann im vorhandenen Raumb e-
stand durch organisatorische Maßnahmen gedeckt werden. Hierfür sind jedoch die Einbezi e-
hung der Ganztagsräume für den Unterricht und ggf. kleinere bauliche Maßnahmen erforderlich. 
 In der zur Liegenschaft Petersenstr. 7 gehörenden OFRA-Einheit wurde auf Bitte der Nutzer die 
Raumluft in den Räumen 001 und 003, sowie zum Vergleich die Außenluft, auf Schimmelpilze 
untersucht. Hinzu kam die Forderung der Eltern, dass die Raumluft im Gebäude auf Schadstof-
fe überprüft werden sollte. Daraufhin hatte das Institut HPC am 30.08.2016 die Raumluft in den 
Räumen 001, 002, 003 und 005 auf flüchtige organische Stoffe (VOC) und Aldehyde unte r-
sucht. Am 31.01.2017 erfolgten weitere Raumluftuntersuchungen, um d ie In den Räumen des 
OFRA-Pavillons der Liegenschaft, die Belastungssituation in der kalten Jahreszeit unter nu t-
zungsähnlichen Bedingungen zu überprüfen. Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse hat 
sowohl für die Aldehyde als auch die VOC keine Auffälli gkeiten ergeben. Weitere Kontrollunte r-
suchungen sind vorgesehen. Die Prüfberichte sind als Anlagen beigefügt. 
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenz 
 
 Die vorgesehene schulorganisatorische Veränderung wurde der Schulkonferenz des Käthe -
Kollwitz-Schule am 31.05.2017 erstmalig vorgestellt. Die Schulkonferenz hat aufgrund der Kur z-
fristigkeit der Information kein Votum fassen können eine weitere Beratungsmöglichkeit erbeten. 
Das Beratungsergebnis wird sobald als möglich nachgereicht, spätestens zur Ratssitzung vo r-
gelegt. 
 Unabhängig vom Votum der Schulkonferenz empfiehlt die Verwaltung aufgrund des hohen B e-
darfs an Schulplätzen, die Sicherung von Schulplätzen in diesem Fall nicht erneut als Meh r-

4 
klasse, sondern im Rahmen der Zügigkeitserhöhung rechtssicher zu ermöglichen. 
 
(5) Personalkosten 
 
 Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbu n-
denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Si cherstellung einer Grundversorgung. 
Da die Sekretariatsstunden nach Schülerzahlberechnung unter der bereits heute gültigen 
Grundversorgung liegen würden, ergibt sich durch die Erhöhung der Zügigkeit keine Veränd e-
rung in Bezug auf den zukünftigen Bedarf an Sekretariatsstunden und damit auch keine verä n-
derten Personalkosten für die Schulsekretariate.  
 
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
 
 § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtna hme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planu n-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. 
 Die Verwaltung sieht vor, zeitlich p arallel zum Gremiendurchlauf alle Nachbarkommunen über 
die Planungsabsichten zu informieren und somit insbesondere dem Anhörungserfordernis g e-
mäß § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW nachzukommen. Ebenso sind die Träger der anerkan n-
ten Kölner Ersatzschulen über die Planungsabsichten zu informieren. 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
 
 Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung der Käthe -Kollwitz-
Schule, Realschule Petersenstraße zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organ i-
satorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens 
gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig  vor Beginn des Schu l-
jahres 2018/19 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung 
des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgericht s-
ordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlage 
Stellungnahme der Schulkonferenz (wird spätestens zur Ratssitzung am 11.07.2017 nachgereicht) 
 
Prüfberichte Schadstoffuntersuchung

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

656 Zeichen

Anlage 0  
 
Begründung der Dringlichkeit:  
 
Um den erwarteten und bereits heute gesamtstädtisch enorm hohen Bedarf an 
zusätzlichen Schulplätzen in fast allen Schulformen decken zu können ist eine 
kurzfristige Umsetzung der Maßnahme erforderlich.  
 
Um diese im vorgesehenen Zeitrahmen realisieren zu können, ist eine Beschlussfassung 
noch vor der Sommerpause erforderlich. Nur so kö nnen die geplanten zusätzlichen 
Schulplätze im benötigten Zeitraum geschaffen werden. 
 
Eine Beschlussfassung nach der Sommerpause würde die Umsetzung der dargestellten 
Maßnahme verzögern, was in Anbetracht der dringend benötigten Schulplätze 
problematisch wäre.

Anlage Schadstoffbericht 1 Anlage

5176 Zeichen

Auswertung der VOC-Tenax-Untersuchungsergebnisse Anlage 1
Petersenstr. 7, OFRA-Pavillon (µg/m³)
gelüftet* gelüftet* gelüftet* gelüftet* gelüftet* gelüftet* gelüftet* gelüftet*
Untersuchungsparameter R 001 R 001 R 001 R 002 R 002 R 002 R 003 R 003 R 003 R 005 R 005 R 005
30.08.16 27.09.16 31.01.17 30.08.16 27.09.16 31.01.17 30.08.16 27.09.16 31.01.17 30.08.16 27.09.16 31.01.17
Alkane/Alkene 2 1 0 3 1 0 4 1 58 5 0 17
Alkohole 7 11 1 17 14 4 16 11 21 17 9 1
Aromaten 22 15 1 35 20 6 53 17 15 26 14 7
Halogene 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Terpene 20 5 1 18 7 1 22 6 3 22 5 4
Aldehyde 30 2 2 46 7 3 61 6 4 29 4 2
Ketone 14 3 1 25 7 1 22 6 23 15 4 13
Ester 3 6 2 5 6 0 5 7 4 3 4 1
Mehrwert. Alkohole/Ether 65 30 0 240 62 0 210 70 7 110 37 2
Siloxane - 24 0 - 24 0 - 5 0 - 19 0
Säuren 45 21 5 144 45 9 75 39 34 81 45 17
sonst. Verbindungen 2 25 0 2 25 1 5 6 0 3 20 0
Gesamtsumme 110 51 9 170 73 14 220 64 80 150 53 26
TVOC 170 77 22 300 110 27 310 98 180 190 85 60
DPG1ME 4 0 0 5 0 0 2 0 0 3 0 0
DEG-m-ethylether 23 7 0 150 27 0 110 38 0 22 8 0
DEG-m-butylether 13 6 0 18 10 0 18 10 0 16 9 0
Benzaldehyd 6 2 2 7 2 3 8 3 7 3 2
Essigsäure (TÄ) 45 20 5 72 43 9 75 36 33 77 43 17
Propionsäure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Buttersäure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Aldehyde C4-C11 22 0 2 37 5 3 50 3 4 20 1 2
Raumlufttemperatur °C 21,8 22,7 20,1 20,8 18,5 20,4 20,8 19,3 18,6 22,7 23,2 18,8
rel. Luftfeuchtigkeit % 58,9 51,7 36,6 70,8 62,6 37,6 63,2 61,0 47,8 58,9 52,1 40,2
Außentemperatur °C: 19,1 20,7 7,0 19,1 20,7 7,0 19,1 20,7 7,0 19,1 20,7 7,0
Außenluftfeuchtigkeit %: 70,0 58,0 73,5 70,0 58,0 73,5 70,0 58,0 73,5 70,0 58,0 73,5
gelüftet* : 15 Minuten gelüftet, vor der erneuten
   Probenahme 45 Minuten verschlossen

Anlage 1, Fortsetzung
gelüftet* gelüftet* gelüftet* gelüftet* gelüftet* gelüftet* gelüftet* gelüftet*
Untersuchungsparameter R 101 R 101 R 103 R 103 R 106 R 106 R 107 R 107
27.09.16 31.01.17 27.09.16 31.01.17 27.09.16 31.01.17 27.09.16 31.01.17
Alkane/Alkene 2 0 1 1 1 1 0 22
Alkohole 8 1 7 1 8 2 4 3
Aromaten 41 7 34 6 15 5 33 8
Halogene 0 0 0 0 0 0 0 0
Terpene 19 3 16 3 3 1 14 3
Aldehyde 9 2 18 2 9 2 19 2
Ketone 16 2 8 2 7 2 13 16
Ester 11 0 13 2 5 0 32 2
Mehrwert. Alkohole/Ether 38 6 49 3 49 6 33 3
Siloxane 22 0 40 0 22 0 22 0
Säuren 136 22 73 16 120 24 67 17
sonst. Verbindungen 22 1 41 0 24 1 47 5
Gesamtsumme 110 19 110 15 64 16 110 33
TVOC 190 38 180 32 110 35 220 84
DPG1ME 0 0 3 0 2 0 3 0
DEG-m-ethylether 11 0 8 0 14 0 0 0
DEG-m-butylether 10 0 16 0 12 0 15 0
Benzaldehyd 3 2 7 2 5 2 3 2
Essigsäure (TÄ) 130 21 67 16 110 24 57 16
Propionsäure 3 0 2 0 5 0 0 0
Buttersäure 0 0 0 0 0 0 0 0
Aldehyde C4-C11 6 2 9 2 2 2 14 2
Raumlufttemperatur °C 19,5 18,5 23,6 19,0 20,4 19,3 24,5 19,5
rel. Luftfeuchtigkeit % 60,5 43,5 49,9 41,4 62,2 40,3 51,0 39,7
Außentemperatur °C: 20,7 7,0 20,7 7,0 20,7 7,0 20,7 7,0
Außenluftfeuchtigkeit %: 58,0 73,5 58,0 73,5 58,0 73,5 58,0 73,5
gelüftet* : 15 Minuten gelüftet, vor der erneuten
   Probenahme 45 Minuten verschlossen

Auswertung der Aldehyd-Untersuchungsergebnisse Anlage 2
Petersenstr. 7, OFRA-Pavillon (µg/m³)
 
gelüftet* gelüftet* gelüftet* gelüftet* gelüftet* gelüftet* gelüftet* gelüftet*
Untersuchungsparameter R 001 R 001 R 001 R 002 R 002 R 002 R 003 R 003 R 003 R 005 R 005 R 005
30.08.16 27.09.16 31.01.17 30.08.16 27.09.16 31.01.17 30.08.16 27.09.16 31.01.17 30.08.16 27.09.16 31.01.17
Formaldehyd 98 36 16 78 31 15 117 24 11 108 50 20
Acetaldehyd 10 6 3 13 6 3 13 6 2 10 8 3
Propionaldehyd < 2 < 2 < 2 2 < 2 < 2 2 < 2 < 2 < 2 < 2 < 2
Butyraldehyd < 2 < 2 < 2 2 < 2 < 2 2 < 2 < 2 < 2 < 2 < 2
Valeraldehyd 9 < 2 < 2 11 < 2 < 2 11 < 2 < 2 8 < 2 < 2
Capronaldehyd 13 3 < 2 22 5 < 2 23 4 < 2 13 4 < 2
Oenanthaldehyd 3 < 2 < 2 3 < 2 < 2 3 < 2 < 2 3 < 2 < 2
Caprylaldehyd 2 < 2 < 2 3 < 2 < 2 3 < 2 < 2 3 < 2 < 2
Perlagonaldehyd 5 4 < 2 4 3 < 2 4 3 < 2 4 3 < 2
Raumlufttemperatur °C 21,8 22,7 20,1 20,8 18,5 20,4 20,8 19,3 18,6 22,7 23,2 18,8
rel. Luftfeuchtigkeit % 58,9 51,7 36,6 70,8 62,6 37,6 63,2 61,0 47,8 58,9 52,1 40,2
Außentemperatur °C: 19,1 20,7 7,0 19,1 20,7 7,0 19,1 20,7 7,0 19,1 20,7 7,0
Außenluftfeuchtigkeit %: 70,0 58,0 73,5 70,0 58,0 73,5 70,0 58,0 73,5 70,0 58,0 73,5
gelüftet* : 15 Minuten gelüftet, vor der erneuten
   Probenahme 45 Minuten verschlossen

Anlage 2, Fortsetzung
gelüftet* gelüftet* gelüftet* gelüftet* gelüftet* gelüftet* gelüftet* gelüftet*
Untersuchungsparameter R 101 R 101 R 103 R 103 R 106 R 106 R 107 R 107
27.09.16 31.01.17 27.09.16 31.01.17 27.09.16 31.01.17 27.09.16 31.01.17
Formaldehyd 51 29 73 26 42 23 57 29
Acetaldehyd 6 4 12 4 6 4 12 3
Propionaldehyd 2 < 2 < 2 < 2 < 2 < 2 < 2 < 2
Butyraldehyd < 2 < 2 < 2 < 2 < 2 < 2 < 2 < 2
Valeraldehyd < 2 < 2 < 2 < 2 < 2 2 8 < 2
Capronaldehyd 5 3 7 2 3 3 11 < 2
Oenanthaldehyd < 2 < 2 < 2 < 2 < 2 < 2 < 2 < 2
Caprylaldehyd < 2 < 2 < 2 < 2 < 2 < 2 < 2 < 2
Perlagonaldehyd 2 < 2 4 < 2 2 < 2 4 < 2
Raumlufttemperatur °C 19,5 18,5 23,6 19,0 20,4 19,5 24,5 19,3
rel. Luftfeuchtigkeit % 60,5 43,5 49,9 41,4 62,2 39,7 51,0 40,3
Außentemperatur °C: 20,7 7,0 20,7 7,0 20,7 7,0 20,7 7,0
Außenluftfeuchtigkeit %: 58,0 73,5 58,0 73,5 58,0 73,5 58,0 73,5
gelüftet* : 15 Minuten gelüftet, vor der erneuten
   Probenahme 45 Minuten verschlossen

Anlage Schadstoffbericht 2

3152 Zeichen

1 
532/2 15.05.17 
 Hr. Bork, R 24753 
 
 
 
 
 
 
 
02-8/933 
Leitung der RS Petersenstr. 7, Frau Meyerhoff 
 
 
 
 
 
VOC- und Aldehyd-Untersuchungen im OFRA-Pavillon der RS/GGS 
Petersenstr. 7 
 
 
 
 
 
Sehr geehrte Frau Meyerhoff 
 
Am 04.04.2017 hatten wir im Rahmen einer Informationsveranstaltung für alle Nutzer 
des zweigeschossigen OFRA-Pavillons unsere umweltmedizinische Bewertung der 
Untersuchungsergebnisse erläutert und Fragen dazu beantwortet. 
 
Aus hygienischer Sicht ist das Gebäude nutzbar, sofern die Räume regelmäßig 
gründlich gelüftet werden, d.h. die Fenster müssen mindestens einmal pro Schul-
stunde (45 Minuten) für 5-10 Minuten weit geöffnet werden, um einen kompletten 
Luftaustausch im Raum zu erreichen. Eine weitere kürzere Stoßlüftung während des 
Unterrichts ist empfehlenswert. 
Sofern es die Witterung erlaubt, sollte während des Unterrichts mit mehr oder weni-
ger weit geöffneten Fenstern für eine dauerhafte Lüftung gesorgt werden. 
 
Im Anschluss an die Informationsveranstaltung hatten wir den Pavillon gemeinsam 
mit Ihnen besichtigt. 
In den Klassenräumen wurden nur geringe Auffälligkeiten festgestellt. Sie waren, bis 
auf einige wenige Deckenplatten, die Verfärbungen aufwiesen, in sehr gutem Zu-
stand. 
Lediglich im Eingangsflur gab es eine deutlich wahrnehmbare Geruchsbelästigung, 
die offenbar von einem Abflussrohr verursacht wurde, das offen in der Zwischende-
cke endet. 
Die vorbeschriebenen Mängel sollten kurzfristig beseitigt werden. 
 
In unserer Stellungnahme vom 26.10.2016 hatten wir darüber hinaus weitere Raum-
luftuntersuchungen im Sommer 2017 empfohlen, um u.a. den Effekt der Fensterlüf-
tung unter sommerlichen Witterungsbedingungen überprüfen zu können.

2 
Auch liegt mittlerweile das Ergebnis des Ausgasungsversuchs der Wandplatten vor. 
Dieser hat ergeben, dass unter definierten Bedingungen gemäß DIN EN ISO  
16000-3 sowie DIN EN 717-1 die Ausgleichskonzentration in der  Prüfkammer  
56 µg/m³ erreicht. 
Damit ist klar, dass die Platten eine Quelle für Formaldehyd darstellen. 
Allerdings halten sie die Anforderungen an Spanplatten für den Innenausbau (E1) 
ein, d.h. sie wären auch heute noch verkehrsfähig und dürften in neue Gebäude ein-
gebaut werden. 
Selbst die Anforderungen des Umweltzeichens Blauer Engel bei dem eine maximale 
Konzentration von 0,05 ppm gefordert wird, das sind 62 µg/m³ in der beprobten Luft, 
werden eingehalten. 
Gleichwohl ist es möglich, dass, bei einem ungünstigen Verhältnis der Oberfläche 
der verbauten Platten zum Raumvolumen und hohen Temperaturen des Materials, 
es zu deutlich höheren Belastungen der Raumluft kommen kann als in den standar-
disierten Ausgasungsversuchen. 
 
Sobald die Untersuchungsergebnisse unter sommerlichen Witterungsbedingungen 
vorliegen, werde ich abschließend Stellung nehmen. 
 
 
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
 
 
 
Prof. Dr. Wiesmüller 
 
 
 
2. Durchschrift erhält: 
261-15, Herr Petermann, m. d. Bitte die erforderlichen Messungen mit 532/1, H. 
Bork, abzustimmen 
    40/403 
    02-8/901, Leitung der GGS Petersenstr. 7

Anlage Stellungnahme Schulkonferenz Käthe-Kollwitz-Realschule

2133 Zeichen

An den  
Rat der Stadt Köln 
Köln, 21.06.2017 
 
Stellungnahme der Schulkonferenz zur Erhöhung der Zügigkeit 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die Mitglieder der Schulkonferenz betonen, dass sie natürlich Verständnis für den Wunsch 
des Schulträgers haben, Kinder wohnortnah zu beschulen. 
Dies wollen wir unterstützen, müssen ab er auf der anderen Seite hervorheben , dass wir um 
die Qualität unserer Schule besorgt sind. 
Es wird aus der nachfolgenden Auflistung ersichtlich, dass wir  bei einer auf Dreizügigkeit 
ausgelegten Schule nicht 162 Schüler mehr unterrichten können. 
 
Um die Situation an die wachsen de Schülerzahl anzupassen, müss en folgende Veränderu n-
gen vorgenommen werden: 
● Sechs weitere Klassenräume müssen zur Verfügung stehen. 
● Für unsere DaZ-Kinder und die Kinder, die im Rahmen der Inklusion von Klasse 5 – 10 bei  
   uns beschult werden, müssen 6 Nebenräume, in denen Kleingruppen unterrichtet   
   werden, vorhanden sein.  
● Das Musterraumprogramm für die Sekundarstufe I sieht im naturwissenschaftlichen   
    Bereich bei Vierzügigkeit einen NW- Raum mehr als bei Dreizügigkeit vor. Dieser muss  
    bereit gestellt werden. 
● Die Kapazitäten der Halle reichen für den Sportunterricht nicht aus. Hier muss eine  
    weitere Möglichkeit geschaffen werden. Außensportanlagen sind gar nicht vorhanden. 
● Die Mensa ist viel zu klein bemessen, auch hier müssen Möglichkeiten der Vergrößerung 
    geschaffen werden. 
● Für Regenpausen ist eine Vergrößerung der Überdachung zum Schutz der Schüler 
    erforderlich. 
● Bei wachsender Schülerzahl sind auch mehr Lehrer im Haus. Unser Lehrerzimmer hat  
    allerdings jetzt schon seine Kapazitätsgrenze erreicht. Eine Vergrößerung oder ein zweites 
    Lehrerzimmer ist notwendig. 
 
Sollten die räumlichen Gegebenheiten in diesem Sinne an die neue Situation angepasst 
werden, stimmt die Schulkonferenz der Erhöhung auf Vierzügigkeit zu. Für den Fall, dass 
wir ohne Erweiterung des Raumangebots 162 Kinder mehr unterrichten sollen, müsse n wir 
dies ablehnen. 
Der Beschluss erfolgte einstimmig. 
 
Schulleiterin 
  
Käthe – Kollwitz – Schule

Beratungsverlauf (3)

22.06.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.07.2017 Rat
TOP 10.29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Petersenstraße 7
  • Mülheimer Hafen

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1720/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27