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Satzung der Stadt Gladbeck nach § 3 Abs. 4 der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 12.10.1987 über die Festsetzung des Umfanges des beitragsfähigen Aufwandes, der anrechenbaren Breite und des Anliegeranteils für die Herstellung der verkehrsberuhigten Anlage Glatzer Straße von Görlitzer Straße bis Breslauer Straße

Beschlussvorlage 06/0326 vom 23.08.2006

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 13, vorberatend.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 12.

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