Wohnungsbaubericht
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0928/2024 vom 07.03.2024
Stand: Am 14.03.2024 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/VI/3 Vorlagen-Nummer 07.03.2024 0928/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 Wohnungsbaubericht In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.02.2023 wurde der Antrag AN/0242/2023 zur regelmäßigen Bereitstellung eines Baugenehmigungs- und Wohnungsfer- tigstellungsberichtes beschlossen. In halbjährlichen bzw. jährlichen Abständen sollen Informa- tionen und Kennzahlen zum Wohnungsbau mitgeteilt werden. In der Sitzung des Stadtentwicklungsschusses vom 01.02.2024 erkundigte sich RM Sterck (FPD) mündlich nach dem Wohnungsbaubericht. Antwort der Verwaltung: Neben den intern erhobenen Informationen sind für eine vollständige Berichterstattung auch Zahlen vom Land erforderlich. Diese Zahlen liegen der Verwaltung für den aktuell zu betrach- tenden Zeitraum (2023) noch nicht vor. Eine Zulieferung des Landesbetriebes IT NRW erfolgt üblicherweise jeweils im März/April des Jahres. Sobald sämtlich Werte zur Verfügung stehen und ausgewertet werden konnten, kann der Be- richt vervollständigt und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Verfügung gestellt werden. Dies kann frühestens zur Sitzung am 02.05.2024 erfolgen. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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14.03.2024
TOP 1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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