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V/0210/2025/1

Baubeschluss Erweiterung und Sanierung Kulturzentrum Hoppengarten

Vorlagen 27.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 61

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage 2 Folgelastenberechnung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Kostenberechnung

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

20081 Zeichen

V/0210/2025/1 
V/0210/2025/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baubeschluss Erweiterung und Sanierung Kulturzentrum Hoppengarten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
 
1. Das Heerde-Kolleg Hoppengarten im Stadtteil Rumphorst wird durch die WBI und nach den 
Entwurfsplänen der Schlüter & Schöps Architekten GmbH (Anlagen 1-4 der Hauptvorlage) aus 
Münster saniert, umgebaut und erweitert. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt 17.349.000 
€ 16.560.000 € auf Basis der Kostenberechnung mit Stand 27.06.2025 nach DIN 276 
(Anlage 1 dieser Ergänzungs vorlage) unter Berücksichtigung einer Reduktion der 
Baukosten um 5 %.  Die darüber hinausgehenden Reduzierungen gemäß der V orlage 
V/0450/2025 werden im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellung berücksichtigt.   
 
 
2. Die Wiederherstellung und Neugestaltung der Freianlagen werden gemäß den Plänen der nts 
Ingenieurgesellschaft mbH aus Münster (Anlagen 5-6 der Hauptvorlage) realisiert. Die Kosten 
hierfür betragen 1.225.918,10 € einschl. Zuschläge und sind im Gesamtinvestitionsvolumen 
enthalten. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medi-
en der Stadt Münster Fördermittel für die Sanierung des Heerde-Kollegs sowie den Neubau 
einer zusätzlichen Probebühne (P5) in Höhe von 5,334 Mio. € in Aussicht gestellt hat, die die 
Höhe der Gesamtinvestition bedingen.  
 
4. Der Baubeginn ist für das 1.Quartal 2026 vorgesehen. Die Fertigstellung ist für das vierte 
Quartal 2027 geplant. 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
30.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Völlink 
Telefon: 492-2547 
voellink@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0210/2025/1 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0401 Kulturmanage-
ment/Kulturförderung 
   
Investitions-
maßnahme 
4005 Sanierung Heerde -Kolleg, 
Hoppengarten 
   
Einzahlungen  aus Zuwendungen für 
Investitionsmaßnahmen 
2026 1.000.000  
   2027 4.334.000  
  Summe Einzahlungen  5.334.000  
Auszahlungen  für Baumaßnahmen Bisher 
bereitge-
stellt inkl. 
2024 
2.437.340  
   2025  2.317.000  
   2026 8.000.000  
   2027 4.594.660  
  Summe Auszahlungen  17.349.000  
Saldo der Maßnahme     12.015.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme veranschlagt. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027 
werden die Haushaltsansätze für die o.g. Investitionsmaßnahme an die voraussichtlichen Investiti-
onskosten angepasst. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Immobilienmanage-
ment 
0111 Immobilienmanagement    
Zeile 02 Zuwendungen und allgem. 
Umlagen 
2028 ff. 73.380 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2028 ff. 223.740 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 238.680 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2028 ff. 180.230 
 
Folgeaufwand 
Saldo   569.270

- 3 - 
V/0210/2025/1 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Die o.g. Sachenscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
 
Bemerkungen  
Produktgrup-
pe 
0401 Kulturmanage-
ment/Kulturförderung  
   
Investitions-
maßnahme  
4005 Sanierung Heerde -
Kolleg, Hoppengarten  
   
Einzahlungen   Aus Zuwendungen für 
Investionsmaßnahmen  
2026 1.000.000  
   2027 4.334.000  
  Summe Einzahlungen   5.334.000  
Auszahlungen  für Baumaßnahmen  Bisher 
bereitge-
stellt inkl. 
2024 
2.437.342  
   2025  2.317.000  
   2026 8.080.000  
   2027 3.725.658  
  Summe Auszahlungen   16.560.000  
Saldo aller Auszahlungen     11.226.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. 
Investitionsmaßnahme veranschlagt. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 
2026/2027 werden die Haushaltsansätze für die o.g. Investitionsmaßnahme an die voraussicht-
lichen Investitionskosten angepasst. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Immobilienma-
nagement  
0111 Immobilienmanagement     
Zeile 02 Zuwendungen und allgem. 
Umlagen  
2028 ff. 73.380 Auflösung So-
Po 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2028 ff. 214.950 Folgekosten 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen  2028 ff. 227.830 Folgekosten 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonstige Fi-
nanzaufwendungen  
2028 ff. 168.390 
 
Folgekosten

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V/0210/2025/1 
Saldo aller Aufwendungen   537.790  
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 2 dieser Ergänzungsvorlage) wird zur Kenntnis genom-
men. 
 
 
 
Begründung: 
 
Für die Ratssitzung am 02.07.2025 hatte die Verwaltung zeitgleich Baubeschlüsse für mehrere 
Maßnahmen in Vorbereitung. Mitte Mai zeigte sich, dass durch die enorme Kumulation von 
Beschlussvorlagen die Maßnahmen insgesamt eine Summe erreichten, die innerhalb des städ-
tischen Budgets nicht zu decken war. 
 
Für alle Hochbauvorhaben, die am 02.07.2025 als Baubeschluss zur Beschlussfassung anste-
hen, legt die Verwaltung Ergänzungsvorlagen vor. Durch eine durchgängige Absenkung des 
Risikozuschlages auf 5 % der Gesamtsumme soll der Druck zur konsequenten Budgetkontrol-
le und zur Erzielung von Einsparungen im Prozess erhöht und gleichzeitig Spielräume für an-
dere Maßnahmen geschaffen werden. Ebenfalls sollen durch eine genauere Mittelabflusspla-
nung und eine realitätsnahe Veranschlagung der Baukostensteigerungen bis zur Mitte der 
Bauzeit der Umfang der gebundenen Mittel den realistischen Bedarfen angepasst, Mittelüber-
tragungen reduziert und die Mittelverfügbarkeit erhöht werden. 
 
 
Bisherige Beschlüsse 
 
Grundlage für die Sanierung und zukünftige Nutzung des ehemaligen Heerde-Kollegs am Hoppengar-
ten sind die vom Rat der Stadt einstimmig beschlossenen Beschlussvorlagen V/0386/2021, 
V/0107/2022, V/0251/2022 und V/0619/2024. 
 
 
Zu 1. 
 
Ausgangssituation    
Das ehemalige Heerde-Kolleg am Hoppengarten hat eine wichtige Funktion für die darstellende und 
bildende Kunstszene. Aufgrund seiner innenstadtnahen Lage und der Nähe zum Theater im Pum-
penhaus GmbH, der bereits bestehenden kulturellen Nutzung und der vorhandenen Gebäudestruktur 
bietet es ideale Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung zu einer zentralen und herausragenden 
Produktionsstätte für die Kunst- und Kulturszene Münsters, in der sich lokale, nationale und internati-
onale Kulturschaffende begegnen. 
Die Verbindung von darstellender und bildender Kunst in einem Gebäudeensemble von hoher gestal-
terischer Qualität macht das Projekt Hoppengarten zu einem interdisziplinären  Kunst- und Kultur-
standort von hoher Qualität mit Vorbildcharakter und bundesweiter Ausstrahlung. 
 
Das Heerde-Kolleg wurde in den letzten Jahrzehnten unter den Gesichtspunkten der Gefahrenab-
wehr und der Betriebssicherheit unterhalten. Wesentliche Instandhaltungsmaßnahmen wurden jedoch 
nicht durchgeführt. Eine umfassende Sanierung der Gebäude und der Haustechnik ist in absehbarer 
Zeit unumgänglich. Bereits heute ist das Gebäude 24 aufgrund baulicher Mängel nicht mehr nutzbar. 
Aktuelle Untersuchungen der Gebäudesubstanz haben ergeben, dass insbesondere das Gebäude 30 
baufällig ist und hier kurzfristiger Handlungsbedarf für eine weitere Nutzung besteht. Zur Sicherung 
der Funktion des Kunst- und Kulturzentrums und zur Bereitstellung zeitgemäßer Produktionsmöglich-
keiten für die freie Szene auch in Zukunft ist die Sanierung und Weiterentwicklung des ehemaligen 
Heerde-Kollegs zu einer Produktionsstätte für Kunst und Kultur unumgänglich.

- 5 - 
V/0210/2025/1 
Die Untere Denkmalbehörde stuft das Gebäudeensemble als städtebaulich und architektonisch wert-
vollen Komplex ein, der jedoch durch zwischenzeitliche Umbauten im Inneren, seine mögliche Quali-
tät als Baudenkmal eingebüßt hat. Daher ist eine fassadenerhaltende Sanierung des Heerde-Kollegs 
vorgesehen. Auch für die Ergänzungsbauten g ibt es klare Anforderungen, insbesondere an Größe 
und Form der Neubauten. 
 
Innere Erschließung 
Alle öffentlich zugänglichen Bereiche der Gebäude sind im Erdgeschoss stufenlos erreichbar. Die 
Haupteingänge sind gut sichtbar ausgebildet und durch die Ausbildung von Laubengängen deutlich 
wahrnehmbar. Vor den Gebäudeeingängen sind die notwendigen Bewegungsflächen angeordnet. Die 
Oberflächengestaltung der Außenanlagen vor den Eingängen ist mit einer Pflasterfläche aus Beton-
steinpflaster vorgesehen. 
Die Korridore weisen in der Regel eine Mindestbreite von 1,20 m bei einer maximalen Weglänge von 
max. 6,00 m auf. Am Anfang und am Ende dieser Flurflächen ist eine Wendemöglichkeit für Rich-
tungsänderungen in der erforderlichen Größe vorhanden. Teilbereiche der Flurflächen weisen auch 
die erforderliche Breite von 1,50 m auf. Lediglich der Flurbereich parallel zur Längsfassade im Haus 
22 stellt mit einer bauzeitlichen Breite von 1,38 m eine Abweichung von der Norm dar. Zwar ist hier 
die notwendige Durchgangsbreite von mind. 1,20m zur Befahrung des Flurbereiches mit Rollstühlen 
gegeben, stellt aber mit der vorhandenen Flurlänge die Abweichung zur Norm dar. Die Abweichung 
von der Norm kann durch großzügige Wendemöglichkeiten im Gemeinschaftsraum bzw. im Ein-
gangsbereich des Hauses 22 kompensiert werden. 
 
 
Nutzung 
Der Gebäudekomplex liegt auf einem nahezu dreieckigen Grundstück zwischen dem Schleusenweg 
und der Straße Hoppengarten. Parallel zum Schleusenweg verläuft von Südwesten nach Nordosten 
eine Bahntrasse entlang des Grundstücks. 
Die Erschließung erfolgt über die Straße Hoppengarten. (von Süden mit dem Auto, von Norden nur zu 
Fuß oder mit dem Fahrrad) 
Das Grundstück ist mit sieben Gebäuden bebaut, die einen gemeinsamen Gebäudekomplex bilden. 
Die Gebäude 22, 26, 30 und 32 sind in einer Achse von Süden nach Norden angeordnet. Die Gebäu-
de 26 und 30 werden im Westen und Osten von je einem Gebäude (24 und 28) flankiert. Das Gebäu-
de 20 befindet sich südwestlich des Gebäudes 22 und liegt in einer Achse mit dem Gebäude 24. Die 
Gebäude 26 und 30 sind eingeschossig. Die Gebäude 20, 22 und 32 sind zweigeschossig. Dreige-
schossig sind die Gebäude 24 und 28. In den verschiedenen Gebäuden sind Proberäume, Produkti-
onsbüros, Ateliernutzungen für die freie Szene mit freier Ateliervergabe sowie für temporäre/offene 
Co-Working-Spaces mit freier Ateliervergabe vorgesehen. Darüber hinaus ist die Unterbringung von 
Künstlerinnen und Kuratorinnen im Rahmen des Stipendienprogramms Residence NRW+ (H32) vor-
gesehen. 
 
Material und Konstruktion 
Die insgesamt sieben Gebäude des Ensembles wurden in einer zeittypischen Architektursprache er-
richtet. Fünf der bestehenden Gebäude sind in Massivbauweise errichtet. Die Gebäude der ehemali-
gen Turnhalle (Haus 30) und der ehemaligen Kapelle (Haus 26) wurden als Stahlskelettkonstruktion 
mit Ausfachungen errichtet. Hier werden Ersatzneubauten entstehen, wo nur die Kopfwände erhalten 
bleiben.  
Die Variante mit Ersatz und Neubau der Tragkonstruktion stellt die einzige statisch und wirtschaftlich 
sinnvolle Lösung dar, um die Räumlichkeiten dauerhaft zu erhalten und einer weiteren Nutzung zuzu-
führen. 
Die energetische Sanierung der Kopfwände erfolgt mit einer Innendämmung. Die tragende und aus-
steifende Stahlkonstruktion befindet sich im witterungsgeschützten Innenbereich und wird außen mit 
einer Wärmedämmung und einer hinterlüfteten Vorhangfassade versehen. Über der Vorhangfassade 
wird das ursprüngliche, gestaltprägende Band ausgebildet. In den Bestandsgebäuden ist überwie-
gend ein Betonwerkstein als Bodenbelag vorhanden. Dieser soll nach Möglichkeit erhalten bleiben. 
Zusätzlich wird neben Gebäude 22 eine neue Probebühne (P5) errichtet.

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V/0210/2025/1 
Ökologie, Energie 
Ein zentraler Aspekt der Gesamtmaßnahme ist die nachhaltige und energieeffiziente Weiterentwick-
lung des Bestandes, die sich an den aktuellen Klimaschutzanforderungen der Stadt Münster orien-
tiert. Die geplanten Maßnahmen sind eine umfassende Sanierung der Bestandsgebäude. Für die 
Häuser 20, 22 und 28 wird der Standard eines Effizienzhauses 55 erreicht. Bei Haus 24 kann ein Effi-
zienzhausstandard 70 realisiert werden. 
Auf den Dächern der Häuser 22, 24, 28 sowie auf dem Gebäude P5 ist die Installation von Photovol-
taikanlagen auf rund 26 % der Dachflächen vorgesehen. Das Kulturzentrum erhält einen Fernwärme-
anschluss. Alle Gebäude – sowohl Bestands- als auch Neubauten – werden über Fernwärme ver-
sorgt. 
Eine Dachbegrünung ist ausschließlich auf den neu zu errichtenden Gebäuden vorgesehen. Bei den 
Bestandsgebäuden ist sie aufgrund statischer Gegebenheiten nicht umsetzbar 
Weitere Detail-Angaben sind in der „Checkliste nachhaltiges Bauen“ zusammengefasst. (Anlage 7) 
Bei Bedarf kann der vollständige Energieberatungsbericht zur Verfügung gestellt werden. 
 
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
Die dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Gebäudeteile sind so gestaltet, dass sie im Erdge-
schoss von Menschen mit Behinderungen, betagten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrie-
refrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Aufzüge wären nur 
als Anbau an den Außenfassaden möglich. Darauf musste aus Kostengründen aber verzichtet wer-
den, sie sind nur als Platzhalter zur möglichen Nachrüstung dargestellt. In den Obergeschossen sind 
keine öffentlich zugängigen Bereiche vorgesehen. Zur Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit 
und Nutzbarkeit ist die DIN 18040-1 angewendet. Es sind jedoch auch die Belange von Menschen mit 
organischen oder psychischen Erkrankungen berücksichtigt worden, um die Nutzbarkeit der Bauteile 
auch für diesen Personenkreis zu ermöglichen. 
Der Vorentwurf wurde am 30.04.2025 dem „Runden Tisch Barrierefreies Bauen (RTBB)“ vorgestellt. 
Die Checkliste für Barrierefreiheit ist Anlage dieser Beschlussvorlage (Anlage 8 und Anlage 9). 
 
Kostenentwicklung 
Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf 17.349.000 € 16.560.000 €. Die zur Finanzierung 
erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 veranschlagt. 
 
Einsparungen 
Gegenüber der ursprünglichen Machbarkeitsstudie wurde auf einen Großteil der baulichen Verände-
rungen der Grundrissorganisation verzichtet, die einen starken Eingriff in die Gebäudestruktur bedeu-
tet hätten. Um die Projektkosten in der Entwurfsphase zu senken, wurden verschiedene Maßnahmen 
umgesetzt. Folgende Einsparungen am Gebäude konnten erzielt werden: 
 
- Entfall Einzelappartements in Haus 24:  225.000 € 
- Einsparungen zum Entfall der Aufzüge (abgestimmt mit Rundem Tisch der Stadt Münster): 
570.000 € 
- Beibehalten der Bodenaufbauten in großen Teilbereichen: 280.000 € 
- Entfall Lüftungsanlage Proberaum P5: 370.000 € 
- Einsparungen Gründach in Teilbereichen , wo Bestandsstatik nicht ausreichend ist (Haus 
22,24 und 28): 255.000 € 
 
Einsparungen Insgesamt: 1.700.000 € 
 
 
 
Zu 2.  
 
Äußere Erschließung 
Das Grundstück ist über die öffentliche Straße „Hoppengarten“ erschlossen. Die nächste Bushalte-
stelle befindet sich am Niedersachsenring in ca. 900 m Entfernung. 
Die einzelnen Gebäudeteile des Ensembles sind durch gepflasterte Wege miteinander verbunden.

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V/0210/2025/1 
Die Wege sind so dimensioniert, dass sie mit einer Breite von mindestens 1,80 m auch für Rich-
tungswechsel und Begegnungsverkehr von Rollstuhlfahrern geeignet sind. Wegeverbindungen unter 
6,00 m Länge werden mit einer Mindestbreite von 1,20 m mit Wendemöglichkeiten am Anfang und 
Ende der Wegeverbindungen ausgebildet. 
 
Stellplätze 
Entsprechend der Stellplatzsatzung der Stadt Münster werden 24 neue Pkw-Stellplätze sowie 75 
Fahrradstellplätze geschaffen. Die Fahrradstellplätze sind im gesamten Projektgebiet verteilt, um kur-
ze Wege zu gewährleisten. Am Haupteingang des Kulturzentrums wird ein Fahrradunterstand errich-
tet, der auch Platz für Spezialräder bietet. Der neu geplante Parkplatz mit acht Stellplätzen wird zur 
Minimierung der Versiegelung mit Rasenfugenpflaster ausgestattet. Zusätzlich wird dieser Parkplatz 
durch die Pflanzung neuer Bäume eingegrünt. Die bestehenden sechs Stellplätze an der südlichen 
Grundstücksgrenze werden saniert. Zusätzlich werden vor dem Hauseingang 22 drei weitere Stell-
plätze geschaffen, davon ein behindertengerechter Stellplatz. 
 
Baum- und Artenschutz 
Die notwendigen Baumrodungen für die Erweiterung des Kulturzentrums am Hoppengarten und der 
Errichtung einer Kita sind im Vorfeld mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
abgestimmt. Es müssen insgesamt 39 Bäume gerodet werden, darunte r fallen 22 Bäume unter die 
Baumschutzsatzung. Als Ersatz werden insgesamt 39 Bäume auf dem gesamten Gelände gepflanzt. 
(Anlage 6)  
Um den naturnahen Charakter der Umgebung zu erhalten, werden die durch die Baumaßnahmen 
beeinflussten Bereiche im unmittelba ren Umfeld der Gebäude mit einer angepassten, 
standortgerechten Bepflanzung versehen. Dem Erhalt des vorhandenen Baumbestandes wird dabei 
hohe Priorität eingeräumt. Durch geeignete Schutzmaßnahmen während der Bauphase soll der 
Eingriff in die Vegetation so gering wie möglich gehalten werden. 
 
Das Artenschutzgutachten liegt vor und daraus resultieren weitere Maßnahmen, wie sechs Kartier-
durchgänge (davon eine Abend-/Nachtbegehung) zur Erfassung der Brutvögel im Eingriffsbereich und 
dessen Umfeld. Außerdem sind Erfassungen von Flugrouten und Jagdgebieten im Rahmen von 
sechs nächtlichen Detektorbegehungen im Zeitraum von Mai bis September vorzusehen. Im Rahmen 
der Kartierungen sind auch Amphibien durch Sichtbeobachtungen zu erfassen. 
 
 
Zu 3.  
 
Der Stadt Münster ist es gelungen, von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien 
(BKM) Fördermittel aus dem Förderprogramm Kulturinvest in Höhe von 5,334 Mio. Euro für die Sanie-
rung des Hoppengartens sowie für den Bau einer zusätzlichen Probebühne (P5) in Aussicht gestellt 
zu bekommen. Dies geschah auf der Grundlage der bisher gefassten Beschlüsse. Mit der Förderzu-
sage wurde bestätigt, dass ein erhebliches Bundesinteresse an der Sanierung und Erweiterung des 
Kunst- und Kulturzentrums Hoppengarten besteht. Das Förderverfahren sieht vor, dass der eigentli-
che Förderantrag erst nach Vorliegen des Baubeschlusses gestellt werden kann und somit auch erst 
danach vom BKM entschieden wird. Die in diesem Verfahren vorgelagerte „formlose Anfrage“, die die 
Verwaltung bereits eingereicht hat, wurde bereits positiv geprüft, so dass die mögliche Förderung in 
Höhe von 5,334 Mio. Euro feststeht. Sollten die Fördermittel nicht bereitgestellt werden, reduziert sich 
das Investitionsvolumen entsprechend auf 12,015 Mio. €. 
 
 
Zu 4. 
 
Nach dem Baubeschluss ist die Einreichung des Bauantrags vorgesehen, worauf die 
Ausführungsplanung folgen wird. Der Beginn der Bauarbeiten ist für das 1.Quartal 2026 geplant. Die 
Fertigstellung und Inbetriebnahme sollen voraussichtlich im 4.Quartal 2027 erfolgen.

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V/0210/2025/1 
 
 
 
Zu II: Finanzielle Auswirkungen 
 
Der aktuelle Kostenkennwert für diese Maßnahme, bezogen auf die anrechenbaren Bauwerkskosten, 
(Kostengruppe 300 und 400) und dem in den Gebäudeleitlinien 2020 zugrundeliegenden Standard 
eines Null-Emissionshauses, beträgt für den Neubauanteil 5.843 € /m² BGF. Da es sich dabei ledig-
lich um den Neubau von 3 Probebühnen (2 Ersatzneubauten, 1 Ergänzung) handelt, die einzeln be-
trachtet kleine Volumina innerhalb des Bestands darstellen, können keine BKI-Vergleichswerte be-
nannt werden. 
Für den Umbau im (denkmal-)geschützten Bestand gibt es keine anwendbaren BKI-Vergleichswerte, 
da die einzelnen Maßnahmen individuell stark differieren.  
 
 
 
i.V. 
 
Arno Minas 
Stadtrat 
 
 
Anlagen:  
 
Anlage 1 Kostenberechnung 
Anlage 2 Folgelastenberechnung

Anlage 2 Folgelastenberechnung

2771 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 27.06.25
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: PG0401 Kulturmanagement / Kulturförderung
Investitionsmaßnahme: Sanierung Heerde-Kolleg, Hoppengarten
Jahr der Fertigstellung: 2027
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 5.334.000,00 32,21
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 11.226.000,00 67,79
Gesamt-Kapitalbedarf 16.560.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 16.450.800,00 99,34
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 109.200,00 0,66
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 16.560.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan -  €                  -  €                            -  €                   0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 181.350,00 29,67
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 33.600,00 5,50
Zwischensumme 2027 214.950,00 35,17
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2027 227.830,00 37,28
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2027 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2027 168.390,00 27,55
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 168.390 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 336.780 € p.a.
= Schuldendienst 505.170 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
611.170,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2027 73.380,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge
73.380,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 537.790,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,25
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Beschlussvorlage

20081 Zeichen

V/0210/2025/1 
V/0210/2025/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baubeschluss Erweiterung und Sanierung Kulturzentrum Hoppengarten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
 
1. Das Heerde-Kolleg Hoppengarten im Stadtteil Rumphorst wird durch die WBI und nach den 
Entwurfsplänen der Schlüter & Schöps Architekten GmbH (Anlagen 1-4 der Hauptvorlage) aus 
Münster saniert, umgebaut und erweitert. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt 17.349.000 
€ 16.560.000 € auf Basis der Kostenberechnun g mit Stand 27.06.2025 nach DIN 276 
(Anlage 1 dieser Ergänzungsvorlage) unter Berücksichtigung einer Reduktion der 
Baukosten um 5 %.  Die darüber hinausgehenden Reduzierungen gemäß der V orlage 
V/0450/2025 werden im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellung berücksichtigt.   
 
 
2. Die Wiederherstellung und Neugestaltung der Freianlagen werden gemäß den Plänen der nts 
Ingenieurgesellschaft mbH aus Münster (Anlagen 5-6 der Hauptvorlage) realisiert. Die Kosten 
hierfür betragen 1.225.918,10 € einschl. Zuschläge und s ind im Gesamtinvestitionsvolumen 
enthalten. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medi-
en der Stadt Münster Fördermittel für die Sanierung des Heerde-Kollegs sowie den Neubau 
einer zusätzlichen Probebühne (P5) in Höhe von 5,334 Mio. € in Aussicht gestellt hat, die die 
Höhe der Gesamtinvestition bedingen.  
 
4. Der Baubeginn ist für das 1.Quartal 2026 vorgesehen. Die Fertigstellung ist für das vierte 
Quartal 2027 geplant. 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
30.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Völlink 
Telefon: 492-2547 
voellink@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0210/2025/1 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0401 Kulturmanage-
ment/Kulturförderung 
   
Investitions-
maßnahme 
4005 Sanierung Heerde -Kolleg, 
Hoppengarten 
   
Einzahlungen  aus Zuwendungen für 
Investitionsmaßnahmen 
2026 1.000.000  
   2027 4.334.000  
  Summe Einzahlungen  5.334.000  
Auszahlungen  für Baumaßnahmen Bisher 
bereitge-
stellt inkl. 
2024 
2.437.340  
   2025  2.317.000  
   2026 8.000.000  
   2027 4.594.660  
  Summe Auszahlungen  17.349.000  
Saldo der Maßnahme     12.015.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme veranschlagt. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027 
werden die Haushaltsansätze für die o.g. Investitionsmaßnahme an die voraussichtlichen Investiti-
onskosten angepasst. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Immobilienmanage-
ment 
0111 Immobilienmanagement    
Zeile 02 Zuwendungen und allgem. 
Umlagen 
2028 ff. 73.380 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2028 ff. 223.740 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 238.680 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2028 ff. 180.230 
 
Folgeaufwand 
Saldo   569.270

- 3 - 
V/0210/2025/1 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Die o.g. Sachenscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
 
Bemerkungen  
Produktgrup-
pe 
0401 Kulturmanage-
ment/Kulturförderung  
   
Investitions-
maßnahme  
4005 Sanierung Heerde -
Kolleg, Hoppengarten  
   
Einzahlungen   Aus Zuwendungen für 
Investionsmaßnahmen  
2026 1.000.000  
   2027 4.334.000  
  Summe Einzahlungen   5.334.000  
Auszahlungen  für Baumaßnahmen  Bisher 
bereitge-
stellt inkl. 
2024 
2.437.342  
   2025  2.317.000  
   2026 8.080.000  
   2027 3.725.658  
  Summe Auszahlungen   16.560.000  
Saldo aller Auszahlungen     11.226.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. 
Investitionsmaßnahme veranschlagt. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 
2026/2027 werden die Haushaltsansätze für die o.g. Investitionsmaßnahme an die voraussicht-
lichen Investitionskosten angepasst. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Immobilienma-
nagement  
0111 Immobilienmanagement     
Zeile 02 Zuwendungen und allgem. 
Umlagen  
2028 ff. 73.380 Auflösung So-
Po 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2028 ff. 214.950 Folgekosten 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen  2028 ff. 227.830 Folgekosten 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonstige Fi-
nanzaufwendungen  
2028 ff. 168.390 
 
Folgekosten

- 4 - 
V/0210/2025/1 
Saldo aller Aufwendungen   537.790  
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 2 dieser Ergänzungsvorlage) wird zur Kenntnis genom-
men. 
 
 
 
Begründung: 
 
Für die Ratssitzung am 02.07.2025 hatte die Verwaltung zeitgleich Baubeschlüsse für mehrere 
Maßnahmen in Vorbereitung. Mitte Mai zeigte sich, dass durch die enorme Kumulation von 
Beschlussvorlagen die Maßnahmen insgesamt eine Summe erreichten, die innerhalb des städ-
tischen Budgets nicht zu decken war. 
 
Für alle Hochbauvorhaben, die am 02.07.2025 als Baubeschluss zur Beschlussfassung anste-
hen, legt die Verwaltung Ergänzungsvorlagen vor. Durch eine durchgängige Absenkung des 
Risikozuschlages auf 5 % der Gesamtsumme soll der Druck zur konsequenten Budgetkontrol-
le und zur Erzielung von Einsparungen im Prozess erhöht und gleichzeitig Spielräume für an-
dere Maßnahmen geschaffen werden. Ebenfalls sollen durch eine genauere Mittelabflusspla-
nung und eine realitätsnahe Veranschlagung der Baukostensteigerungen bis zur Mitte der 
Bauzeit der Umfang der gebundenen Mittel den realistischen Bedarfen angepasst, Mittelüber-
tragungen reduziert und die Mittelverfügbarkeit erhöht werden. 
 
 
Bisherige Beschlüsse 
 
Grundlage für die Sanierung und zukünftige Nutzung des ehemaligen Heerde-Kollegs am Hoppengar-
ten sind die vom Rat der Stadt einstimmig beschlossenen Beschlussvorlagen V/0386/2021, 
V/0107/2022, V/0251/2022 und V/0619/2024. 
 
 
Zu 1. 
 
Ausgangssituation    
Das ehemalige Heerde-Kolleg am Hoppengarten hat eine wichtige Funktion für die darstellende und 
bildende Kunstszene. Aufgrund seiner innenstadtnahen Lage und der Nähe zum Theater im Pum-
penhaus GmbH, der bereits bestehenden kulturellen Nutzung und der vorhandenen Gebäudestruktur 
bietet es ideale Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung zu einer zentralen und herausragenden 
Produktionsstätte für die Kunst- und Kulturszene Münsters, in der sich lokale, nationale und internati-
onale Kulturschaffende begegnen. 
Die Verbindung von darstellender und bildender Kunst in einem Gebäudeensemble von hoher gestal-
terischer Qualität macht das Projekt Hoppengarten zu einem interdisziplinären Kunst - und Kultur-
standort von hoher Qualität mit Vorbildcharakter und bundesweiter Ausstrahlung. 
 
Das Heerde-Kolleg wurde in den letzten Jahrzehnten unter den Gesichtspunkten der Gefahrenab-
wehr und der Betriebssicherheit unterhalten. Wesentliche Instandhaltungsmaßnahmen wurden jedoch 
nicht durchgeführt. Eine umfassende Sanierung der Gebäude und der Haustechnik ist in absehbarer 
Zeit unumgänglich. Bereits heute ist das Gebäude 24 aufgrund baulicher Mängel nicht mehr nutzbar. 
Aktuelle Untersuchungen der Gebäudesubstanz haben ergeben, dass insbesondere das Gebäude 30 
baufällig ist und hier kurzfristiger Handlungsbedarf für eine weitere Nutzung besteht. Zur Sicherung 
der Funktion des Kunst- und Kulturzentrums und zur Bereitstellung zeitgemäßer Produktionsmöglich-
keiten für die freie Szene auch in Zukunft ist die Sanierung und Weiterentwicklung des ehemaligen 
Heerde-Kollegs zu einer Produktionsstätte für Kunst und Kultur unumgänglich.

- 5 - 
V/0210/2025/1 
Die Untere Denkmalbehörde stuft das Gebäudeensemble als städtebaulich und architektonisch wert-
vollen Komplex ein, der jedoch durch zwischenzeitliche Umbauten im Inneren, seine mögliche Quali-
tät als Baudenkmal eingebüßt hat. Daher ist eine fassadenerhaltende Sanierung des Heerde-Kollegs 
vorgesehen. Auch für die Ergänzungsbauten gibt es klare Anforderungen, insbesondere an Größe 
und Form der Neubauten. 
 
Innere Erschließung 
Alle öffentlich zugänglichen Bereiche der Gebäude sind im Erdgeschoss stufenlos erreichbar. Die 
Haupteingänge sind gut sichtbar ausgebildet und durch die Ausbildung von Laubengängen deutlich 
wahrnehmbar. Vor den Gebäudeeingängen sind die notwendigen Bewegungsflächen angeordnet. Die 
Oberflächengestaltung der Außenanlagen vor den Eingängen ist mit einer Pflasterfläche aus Beton-
steinpflaster vorgesehen. 
Die Korridore weisen in der Regel eine Mindestbreite von 1,20 m bei einer maximalen Weglänge von 
max. 6,00 m auf. Am Anfang und am Ende dieser Flurflächen ist eine Wendemöglichkeit für Rich-
tungsänderungen in der erforderlichen Größe vorhanden. Teilbereiche der Flurflächen weisen auch 
die erforderliche Breite von 1,50 m auf. Lediglich der Flurbereich parallel zur Längsfassade im Haus 
22 stellt mit einer bauzeitlichen Breite von 1,38 m eine Abweichung von der Norm dar. Zwar ist hier 
die notwendige Durchgangsbreite von mind. 1,20m zur Befahrung des Flurbereiches mit Rollstühlen 
gegeben, stellt aber mit der vorhandenen Flurlänge die Abweichung zur Norm dar. Die Abweichung 
von der Norm kann durch großzügige Wendemöglichkeiten im Gemeinschaftsraum bzw. im Ein-
gangsbereich des Hauses 22 kompensiert werden. 
 
 
Nutzung 
Der Gebäudekomplex liegt auf einem nahezu dreieckigen Grundstück zwischen dem Schleusenweg 
und der Straße Hoppengarten. Parallel zum Schleusenweg verläuft von Südwesten nach Nordosten 
eine Bahntrasse entlang des Grundstücks. 
Die Erschließung erfolgt über die Straße Hoppengarten. (von Süden mit dem Auto, von Norden nur zu 
Fuß oder mit dem Fahrrad) 
Das Grundstück ist mit sieben Gebäuden bebaut, die einen gemeinsamen Gebäudekomplex bilden. 
Die Gebäude 22, 26, 30 und 32 sind in einer Achse von Süden nach Norden angeordnet. Die Gebäu-
de 26 und 30 werden im Westen und Osten von je einem Gebäude (24 und 28) flankiert. Das Gebäu-
de 20 befindet sich südwestlich des Gebäudes 22 und liegt in einer Achse mit dem Gebäude 24. Die 
Gebäude 26 und 30 sind eingeschossig. Die Gebäude 20, 22 und 32 sind zweigeschossig. Dreige-
schossig sind die Gebäude 24 und 28. In den verschiedenen Gebäuden sind Proberäume, Produkti-
onsbüros, Ateliernutzungen für die freie Szene mit freier Ateliervergabe sowie für temporäre/offene 
Co-Working-Spaces mit freier Ateliervergabe vorgesehen. Darüber hinaus ist die Unterbringung von 
Künstlerinnen und Kuratorinnen im Rahmen des Stipendienprogramms Residence NRW+ (H32) vor-
gesehen. 
 
Material und Konstruktion 
Die insgesamt sieben Gebäude des Ensembles wurden in einer zeittypischen Architektursprache er-
richtet. Fünf der bestehenden Gebäude sind in Massivbauweise errichtet. Die Gebäude der ehemali-
gen Turnhalle (Haus 30) und der ehemaligen Kapelle (Haus 26) wurden als Stahlskelettkonstruktion 
mit Ausfachungen errichtet. Hier werden Ersatzneubauten entstehen, wo nur die Kopfwände erhalten 
bleiben.  
Die Variante mit Ersatz und Neubau der Tragkonstruktion stellt die einzige statisch und wirtschaftlich 
sinnvolle Lösung dar, um die Räumlichkeiten dauerhaft zu erhalten und einer weiteren Nutzung zuzu-
führen. 
Die energetische Sanierung der Kopfwände erfolgt mit einer Innendämmung. Die tragende und aus-
steifende Stahlkonstruktion befindet sich im witterungsgeschützten Innenbereich und wird außen mit 
einer Wärmedämmung und einer hinterlüfteten Vorhangfassade versehen. Über der Vorhangfassade 
wird das ursprüngliche, gestaltprägende Band ausgebildet. In den Bestandsgebäuden ist überwie-
gend ein Betonwerkstein als Bodenbelag vorhanden. Dieser soll nach Möglichkeit erhalten bleiben. 
Zusätzlich wird neben Gebäude 22 eine neue Probebühne (P5) errichtet.

- 6 - 
V/0210/2025/1 
Ökologie, Energie 
Ein zentraler Aspekt der Gesamtmaßnahme ist die nachhaltige und energieeffiziente Weiterentwick-
lung des Bestandes, die sich an den aktuellen Klimaschutzanforderungen der Stadt Münster orien-
tiert. Die geplanten Maßnahmen sind eine umfassende Sanierung der Bestandsgebäude. Für die 
Häuser 20, 22 und 28 wird der Standard eines Effizienzhauses 55 erreicht. Bei Haus 24 kann ein Effi-
zienzhausstandard 70 realisiert werden. 
Auf den Dächern der Häuser 22, 24, 28 sowie auf dem Gebäude P5 ist die Installation von Photovol-
taikanlagen auf rund 26 % der Dachflächen vorgesehen. Das Kulturzentrum erhält einen Fernwärme-
anschluss. Alle Gebäude – sowohl Bestands- als auch Neubauten – werden über Fernwärme ver-
sorgt. 
Eine Dachbegrünung ist ausschließlich auf den neu zu errichtenden Gebäuden vorgesehen. Bei den 
Bestandsgebäuden ist sie aufgrund statischer Gegebenheiten nicht umsetzbar 
Weitere Detail-Angaben sind in der „Checkliste nachhaltiges Bauen“ zusammengefasst. (Anlage 7) 
Bei Bedarf kann der vollständige Energieberatungsbericht zur Verfügung gestellt werden. 
 
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
Die dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Gebäudeteile sind so gestaltet, dass sie im Erdge-
schoss von Menschen mit Behinderungen, betagten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrie-
refrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Aufzüge wären nur 
als Anbau an den Außenfassaden möglich. Darauf musste aus Kostengründen aber verzichtet wer-
den, sie sind nur als Platzhalter zur möglichen Nachrüstung dargestellt. In den Obergeschossen sind 
keine öffentlich zugängigen Bereiche vorgesehen. Zur Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit 
und Nutzbarkeit ist die DIN 18040-1 angewendet. Es sind jedoch auch die Belange von Menschen mit 
organischen oder psychischen Erkrankungen berücksichtigt worden, um die Nutzbarkeit der Bauteile 
auch für diesen Personenkreis zu ermöglichen. 
Der Vorentwurf wurde am 30.04.2025 dem „Runden Tisch Barrierefreies Bauen (RTBB)“ vorgestellt. 
Die Checkliste für Barrierefreiheit ist Anlage dieser Beschlussvorlage (Anlage 8 und Anlage 9). 
 
Kostenentwicklung 
Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf 17.349.000 € 16.560.000 €. Die zur Finanzierung 
erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 veranschlagt. 
 
Einsparungen 
Gegenüber der ursprünglichen Machbarkeitsstudie wurde auf einen Großteil der baulichen Verände-
rungen der Grundrissorganisation verzichtet, die einen starken Eingriff in die Gebäudestruktur bedeu-
tet hätten. Um die Projektkosten in der Entwurfsphase zu senken, wurden verschiedene Maßnahmen 
umgesetzt. Folgende Einsparungen am Gebäude konnten erzielt werden: 
 
- Entfall Einzelappartements in Haus 24:  225.000 € 
- Einsparungen zum Entfall der Aufzüge (abgestimmt mit Rundem Tisch der Stadt Münster): 
570.000 € 
- Beibehalten der Bodenaufbauten in großen Teilbereichen: 280.000 € 
- Entfall Lüftungsanlage Proberaum P5: 370.000 € 
- Einsparungen Gründach in Teilbereichen , wo Bestandsstatik nicht ausreichend ist (Haus 
22,24 und 28): 255.000 € 
 
Einsparungen Insgesamt: 1.700.000 € 
 
 
 
Zu 2.  
 
Äußere Erschließung 
Das Grundstück ist über die öffentliche Straße „Hoppengarten“ erschlossen. Die nächste Bushalte-
stelle befindet sich am Niedersachsenring in ca. 900 m Entfernung. 
Die einzelnen Gebäudeteile des Ensembles sind durch gepflasterte Wege miteinander verbunden.

- 7 - 
V/0210/2025/1 
Die Wege sind so dimensioniert, dass sie mit einer Breite von mindestens 1,80 m auch für Rich-
tungswechsel und Begegnungsverkehr von Rollstuhlfahrern geeignet sind. Wegeverbindungen unter 
6,00 m Länge werden mit einer Mindestbreite von 1,20 m mit Wendemöglichkeiten am Anfang und 
Ende der Wegeverbindungen ausgebildet. 
 
Stellplätze 
Entsprechend der Stellplatzsatzung der Stadt Münster werden 24 neue Pkw-Stellplätze sowie 75 
Fahrradstellplätze geschaffen. Die Fahrradstellplätze sind im gesamten Projektgebiet verteilt, um kur-
ze Wege zu gewährleisten. Am Haupteingang des Kulturzentrums wird ein Fahrradunterstand errich-
tet, der auch Platz für Spezialräder bietet. Der neu geplante Parkplatz mit acht Stellplätzen wird zur 
Minimierung der Versiegelung mit Rasenfugenpflaster ausgestattet. Zusätzlich wird dieser Parkplatz 
durch die Pflanzung neuer Bäume eingegrünt. Die bestehenden sechs Stellplätze an der südlichen 
Grundstücksgrenze werden saniert. Zusätzlich werden vor dem Hauseingang 22 drei weitere Stell-
plätze geschaffen, davon ein behindertengerechter Stellplatz. 
 
Baum- und Artenschutz 
Die notwendigen Baumrodungen für die Erweiterung des Kulturzentrums am Hoppengarten und der 
Errichtung einer Kita sind im Vorfeld mit dem Amt fü r Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
abgestimmt. Es müssen insgesamt 39 Bäume gerodet werden, darunter fallen 22 Bäume unter die 
Baumschutzsatzung. Als Ersatz werden insgesamt 39 Bäume auf dem gesamten Gelände gepflanzt. 
(Anlage 6)  
Um den naturnahen C harakter der Umgebung zu erhalten, werden die durch die Baumaßnahmen 
beeinflussten Bereiche im unmittelbaren Umfeld der Gebäude mit einer angepassten, 
standortgerechten Bepflanzung versehen. Dem Erhalt des vorhandenen Baumbestandes wird dabei 
hohe Priorität eingeräumt. Durch geeignete Schutzmaßnahmen während der Bauphase soll der 
Eingriff in die Vegetation so gering wie möglich gehalten werden. 
 
Das Artenschutzgutachten liegt vor und daraus resultieren weitere Maßnahmen, wie sechs Kartier-
durchgänge (davon eine Abend-/Nachtbegehung) zur Erfassung der Brutvögel im Eingriffsbereich und 
dessen Umfeld. Außerdem sind Erfassungen von Flugrouten und Jagdgebieten im Rahmen von 
sechs nächtlichen Detektorbegehungen im Zeitraum von Mai bis September vorzusehen. Im Rahmen 
der Kartierungen sind auch Amphibien durch Sichtbeobachtungen zu erfassen. 
 
 
Zu 3.  
 
Der Stadt Münster ist es gelungen, von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien 
(BKM) Fördermittel aus dem Förderprogramm Kulturinvest in Höhe von 5,334 Mio. Euro für die Sanie-
rung des Hoppengartens sowie für den Bau einer zusätzlichen Probebühne (P5) in Aussicht gestellt 
zu bekommen. Dies geschah auf der Grundlage der bisher gefassten Beschlüsse. Mit der Förderzu-
sage wurde bestätigt, dass ein erhebliches Bundesinteresse an der Sanierung und Erweiterung des 
Kunst- und Kulturzentrums Hoppengarten besteht. Das Förderverfahren sieht vor, dass der eigentli-
che Förderantrag erst nach Vorliegen des Baubeschlusses gestellt werden kann und somit auch erst 
danach vom BKM entschieden wird. Die in diesem Verfahren vorgelagerte „formlose Anfrage“, die die 
Verwaltung bereits eingereicht hat, wurde bereits positiv geprüft, so dass die mögliche Förderung in 
Höhe von 5,334 Mio. Euro feststeht. Sollten die Fördermittel nicht bereitgestellt werden, reduziert sich 
das Investitionsvolumen entsprechend auf 12,015 Mio. €. 
 
 
Zu 4. 
 
Nach dem Baubeschluss ist die Einreichung des Bauantrags vorgesehen, worauf die 
Ausführungsplanung folgen wird. Der Beginn der Bauarbeiten ist für das 1.Quartal 2026 geplant. Die 
Fertigstellung und Inbetriebnahme sollen voraussichtlich im 4.Quartal 2027 erfolgen.

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V/0210/2025/1 
 
 
 
Zu II: Finanzielle Auswirkungen 
 
Der aktuelle Kostenkennwert für diese Maßnahme, bezogen auf die anrechenbaren Bauwerkskosten, 
(Kostengruppe 300 und 400) und dem in den Gebäudeleitlinien 2020 zugrundeliegenden Standard 
eines Null-Emissionshauses, beträgt für den Neubauanteil 5.843 € /m² BGF. Da es sich dabei ledig-
lich um den Neubau von 3 Probebühnen (2 Ersatzneubauten, 1 Ergänzung) handelt, die einzeln be-
trachtet kleine Volumina innerhalb des Bestands darstellen, können keine BKI-Vergleichswerte be-
nannt werden. 
Für den Umbau im (denkmal-)geschützten Bestand gibt es keine anwendbaren BKI-Vergleichswerte, 
da die einzelnen Maßnahmen individuell stark differieren.  
 
 
 
i.V. 
 
Arno Minas 
Stadtrat 
 
 
Anlagen:  
 
Anlage 1 Kostenberechnung 
Anlage 2 Folgelastenberechnung

Anlage 1 Kostenberechnung

981 Zeichen

23.43.0008 27.06.2025
Arbeitsplatznummer Name Datum
Erweiterung und Sanierung Kulturzentrum Hoppengarten0 Baustart Jahr 2026
Baumaßnahme Finanzstelle Fertigstellung Jahr 2027
Planungsstatus Baubeschluss
Anlage zur Vorlage V/0210/2025
Risiko 0%
Unvorhersehbares 5%
Baupreisindex 4%
Kostenberechnung
-  €                                  
308.000,00 €                     
8.018.343,18 €                  
3.012.353,22 €                  
1.225.918,10 €                  
100.000,00 €                     
2.500.044,45 €                  
15.164.658,95 €                
1.395.341,05 €                  
16.560.000,00 €                
Erläuterungen:
aufgestellt: Michelle Völlink
gesehen: Harald Koops
Kostenermittlung nach DIN 276
Zuschläge:
KG 100 - Grundstück
KG 200 - Vorbereitende Maß.
KG 300 - Baukonstruktionen
KG 400 - Technische Anlagen
KG 500 - Außenanlagen
KG 600 - Beschaffungen
KG 700 - Baunebenkosten
Bauabschnitte
Summe KG 100-700
Summe Zuschläge
Gesamtkosten
Völlink

Beratungsverlauf (2)

02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 60 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 61 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Schleusenweg
  • Niedersachsenring
  • Hoppengarten 23

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0210/2025/1
Typ
Vorlagen
Datum
27.06.2025
Erstellt
27.06.2025 10:15