V/0210/2025/1
Baubeschluss Erweiterung und Sanierung Kulturzentrum Hoppengarten
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0210/2025/1 V/0210/2025/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Baubeschluss Erweiterung und Sanierung Kulturzentrum Hoppengarten Beratungsfolge 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das Heerde-Kolleg Hoppengarten im Stadtteil Rumphorst wird durch die WBI und nach den Entwurfsplänen der Schlüter & Schöps Architekten GmbH (Anlagen 1-4 der Hauptvorlage) aus Münster saniert, umgebaut und erweitert. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt 17.349.000 € 16.560.000 € auf Basis der Kostenberechnung mit Stand 27.06.2025 nach DIN 276 (Anlage 1 dieser Ergänzungs vorlage) unter Berücksichtigung einer Reduktion der Baukosten um 5 %. Die darüber hinausgehenden Reduzierungen gemäß der V orlage V/0450/2025 werden im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellung berücksichtigt. 2. Die Wiederherstellung und Neugestaltung der Freianlagen werden gemäß den Plänen der nts Ingenieurgesellschaft mbH aus Münster (Anlagen 5-6 der Hauptvorlage) realisiert. Die Kosten hierfür betragen 1.225.918,10 € einschl. Zuschläge und sind im Gesamtinvestitionsvolumen enthalten. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medi- en der Stadt Münster Fördermittel für die Sanierung des Heerde-Kollegs sowie den Neubau einer zusätzlichen Probebühne (P5) in Höhe von 5,334 Mio. € in Aussicht gestellt hat, die die Höhe der Gesamtinvestition bedingen. 4. Der Baubeginn ist für das 1.Quartal 2026 vorgesehen. Die Fertigstellung ist für das vierte Quartal 2027 geplant. Amt für Immobilienmanagement 30.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Völlink Telefon: 492-2547 voellink@stadt-muenster.de - 2 - V/0210/2025/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0401 Kulturmanage- ment/Kulturförderung Investitions- maßnahme 4005 Sanierung Heerde -Kolleg, Hoppengarten Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 2026 1.000.000 2027 4.334.000 Summe Einzahlungen 5.334.000 Auszahlungen für Baumaßnahmen Bisher bereitge- stellt inkl. 2024 2.437.340 2025 2.317.000 2026 8.000.000 2027 4.594.660 Summe Auszahlungen 17.349.000 Saldo der Maßnahme 12.015.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Investi- tionsmaßnahme veranschlagt. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027 werden die Haushaltsansätze für die o.g. Investitionsmaßnahme an die voraussichtlichen Investiti- onskosten angepasst. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Immobilienmanage- ment 0111 Immobilienmanagement Zeile 02 Zuwendungen und allgem. Umlagen 2028 ff. 73.380 Folgeertrag Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2028 ff. 223.740 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 238.680 Folgeaufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2028 ff. 180.230 Folgeaufwand Saldo 569.270 - 3 - V/0210/2025/1 Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. Die o.g. Sachenscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgrup- pe 0401 Kulturmanage- ment/Kulturförderung Investitions- maßnahme 4005 Sanierung Heerde - Kolleg, Hoppengarten Einzahlungen Aus Zuwendungen für Investionsmaßnahmen 2026 1.000.000 2027 4.334.000 Summe Einzahlungen 5.334.000 Auszahlungen für Baumaßnahmen Bisher bereitge- stellt inkl. 2024 2.437.342 2025 2.317.000 2026 8.080.000 2027 3.725.658 Summe Auszahlungen 16.560.000 Saldo aller Auszahlungen 11.226.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027 werden die Haushaltsansätze für die o.g. Investitionsmaßnahme an die voraussicht- lichen Investitionskosten angepasst. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Immobilienma- nagement 0111 Immobilienmanagement Zeile 02 Zuwendungen und allgem. Umlagen 2028 ff. 73.380 Auflösung So- Po Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2028 ff. 214.950 Folgekosten Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 227.830 Folgekosten Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Fi- nanzaufwendungen 2028 ff. 168.390 Folgekosten - 4 - V/0210/2025/1 Saldo aller Aufwendungen 537.790 Die Folgelastenberechnung (Anlage 2 dieser Ergänzungsvorlage) wird zur Kenntnis genom- men. Begründung: Für die Ratssitzung am 02.07.2025 hatte die Verwaltung zeitgleich Baubeschlüsse für mehrere Maßnahmen in Vorbereitung. Mitte Mai zeigte sich, dass durch die enorme Kumulation von Beschlussvorlagen die Maßnahmen insgesamt eine Summe erreichten, die innerhalb des städ- tischen Budgets nicht zu decken war. Für alle Hochbauvorhaben, die am 02.07.2025 als Baubeschluss zur Beschlussfassung anste- hen, legt die Verwaltung Ergänzungsvorlagen vor. Durch eine durchgängige Absenkung des Risikozuschlages auf 5 % der Gesamtsumme soll der Druck zur konsequenten Budgetkontrol- le und zur Erzielung von Einsparungen im Prozess erhöht und gleichzeitig Spielräume für an- dere Maßnahmen geschaffen werden. Ebenfalls sollen durch eine genauere Mittelabflusspla- nung und eine realitätsnahe Veranschlagung der Baukostensteigerungen bis zur Mitte der Bauzeit der Umfang der gebundenen Mittel den realistischen Bedarfen angepasst, Mittelüber- tragungen reduziert und die Mittelverfügbarkeit erhöht werden. Bisherige Beschlüsse Grundlage für die Sanierung und zukünftige Nutzung des ehemaligen Heerde-Kollegs am Hoppengar- ten sind die vom Rat der Stadt einstimmig beschlossenen Beschlussvorlagen V/0386/2021, V/0107/2022, V/0251/2022 und V/0619/2024. Zu 1. Ausgangssituation Das ehemalige Heerde-Kolleg am Hoppengarten hat eine wichtige Funktion für die darstellende und bildende Kunstszene. Aufgrund seiner innenstadtnahen Lage und der Nähe zum Theater im Pum- penhaus GmbH, der bereits bestehenden kulturellen Nutzung und der vorhandenen Gebäudestruktur bietet es ideale Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung zu einer zentralen und herausragenden Produktionsstätte für die Kunst- und Kulturszene Münsters, in der sich lokale, nationale und internati- onale Kulturschaffende begegnen. Die Verbindung von darstellender und bildender Kunst in einem Gebäudeensemble von hoher gestal- terischer Qualität macht das Projekt Hoppengarten zu einem interdisziplinären Kunst- und Kultur- standort von hoher Qualität mit Vorbildcharakter und bundesweiter Ausstrahlung. Das Heerde-Kolleg wurde in den letzten Jahrzehnten unter den Gesichtspunkten der Gefahrenab- wehr und der Betriebssicherheit unterhalten. Wesentliche Instandhaltungsmaßnahmen wurden jedoch nicht durchgeführt. Eine umfassende Sanierung der Gebäude und der Haustechnik ist in absehbarer Zeit unumgänglich. Bereits heute ist das Gebäude 24 aufgrund baulicher Mängel nicht mehr nutzbar. Aktuelle Untersuchungen der Gebäudesubstanz haben ergeben, dass insbesondere das Gebäude 30 baufällig ist und hier kurzfristiger Handlungsbedarf für eine weitere Nutzung besteht. Zur Sicherung der Funktion des Kunst- und Kulturzentrums und zur Bereitstellung zeitgemäßer Produktionsmöglich- keiten für die freie Szene auch in Zukunft ist die Sanierung und Weiterentwicklung des ehemaligen Heerde-Kollegs zu einer Produktionsstätte für Kunst und Kultur unumgänglich. - 5 - V/0210/2025/1 Die Untere Denkmalbehörde stuft das Gebäudeensemble als städtebaulich und architektonisch wert- vollen Komplex ein, der jedoch durch zwischenzeitliche Umbauten im Inneren, seine mögliche Quali- tät als Baudenkmal eingebüßt hat. Daher ist eine fassadenerhaltende Sanierung des Heerde-Kollegs vorgesehen. Auch für die Ergänzungsbauten g ibt es klare Anforderungen, insbesondere an Größe und Form der Neubauten. Innere Erschließung Alle öffentlich zugänglichen Bereiche der Gebäude sind im Erdgeschoss stufenlos erreichbar. Die Haupteingänge sind gut sichtbar ausgebildet und durch die Ausbildung von Laubengängen deutlich wahrnehmbar. Vor den Gebäudeeingängen sind die notwendigen Bewegungsflächen angeordnet. Die Oberflächengestaltung der Außenanlagen vor den Eingängen ist mit einer Pflasterfläche aus Beton- steinpflaster vorgesehen. Die Korridore weisen in der Regel eine Mindestbreite von 1,20 m bei einer maximalen Weglänge von max. 6,00 m auf. Am Anfang und am Ende dieser Flurflächen ist eine Wendemöglichkeit für Rich- tungsänderungen in der erforderlichen Größe vorhanden. Teilbereiche der Flurflächen weisen auch die erforderliche Breite von 1,50 m auf. Lediglich der Flurbereich parallel zur Längsfassade im Haus 22 stellt mit einer bauzeitlichen Breite von 1,38 m eine Abweichung von der Norm dar. Zwar ist hier die notwendige Durchgangsbreite von mind. 1,20m zur Befahrung des Flurbereiches mit Rollstühlen gegeben, stellt aber mit der vorhandenen Flurlänge die Abweichung zur Norm dar. Die Abweichung von der Norm kann durch großzügige Wendemöglichkeiten im Gemeinschaftsraum bzw. im Ein- gangsbereich des Hauses 22 kompensiert werden. Nutzung Der Gebäudekomplex liegt auf einem nahezu dreieckigen Grundstück zwischen dem Schleusenweg und der Straße Hoppengarten. Parallel zum Schleusenweg verläuft von Südwesten nach Nordosten eine Bahntrasse entlang des Grundstücks. Die Erschließung erfolgt über die Straße Hoppengarten. (von Süden mit dem Auto, von Norden nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad) Das Grundstück ist mit sieben Gebäuden bebaut, die einen gemeinsamen Gebäudekomplex bilden. Die Gebäude 22, 26, 30 und 32 sind in einer Achse von Süden nach Norden angeordnet. Die Gebäu- de 26 und 30 werden im Westen und Osten von je einem Gebäude (24 und 28) flankiert. Das Gebäu- de 20 befindet sich südwestlich des Gebäudes 22 und liegt in einer Achse mit dem Gebäude 24. Die Gebäude 26 und 30 sind eingeschossig. Die Gebäude 20, 22 und 32 sind zweigeschossig. Dreige- schossig sind die Gebäude 24 und 28. In den verschiedenen Gebäuden sind Proberäume, Produkti- onsbüros, Ateliernutzungen für die freie Szene mit freier Ateliervergabe sowie für temporäre/offene Co-Working-Spaces mit freier Ateliervergabe vorgesehen. Darüber hinaus ist die Unterbringung von Künstlerinnen und Kuratorinnen im Rahmen des Stipendienprogramms Residence NRW+ (H32) vor- gesehen. Material und Konstruktion Die insgesamt sieben Gebäude des Ensembles wurden in einer zeittypischen Architektursprache er- richtet. Fünf der bestehenden Gebäude sind in Massivbauweise errichtet. Die Gebäude der ehemali- gen Turnhalle (Haus 30) und der ehemaligen Kapelle (Haus 26) wurden als Stahlskelettkonstruktion mit Ausfachungen errichtet. Hier werden Ersatzneubauten entstehen, wo nur die Kopfwände erhalten bleiben. Die Variante mit Ersatz und Neubau der Tragkonstruktion stellt die einzige statisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösung dar, um die Räumlichkeiten dauerhaft zu erhalten und einer weiteren Nutzung zuzu- führen. Die energetische Sanierung der Kopfwände erfolgt mit einer Innendämmung. Die tragende und aus- steifende Stahlkonstruktion befindet sich im witterungsgeschützten Innenbereich und wird außen mit einer Wärmedämmung und einer hinterlüfteten Vorhangfassade versehen. Über der Vorhangfassade wird das ursprüngliche, gestaltprägende Band ausgebildet. In den Bestandsgebäuden ist überwie- gend ein Betonwerkstein als Bodenbelag vorhanden. Dieser soll nach Möglichkeit erhalten bleiben. Zusätzlich wird neben Gebäude 22 eine neue Probebühne (P5) errichtet. - 6 - V/0210/2025/1 Ökologie, Energie Ein zentraler Aspekt der Gesamtmaßnahme ist die nachhaltige und energieeffiziente Weiterentwick- lung des Bestandes, die sich an den aktuellen Klimaschutzanforderungen der Stadt Münster orien- tiert. Die geplanten Maßnahmen sind eine umfassende Sanierung der Bestandsgebäude. Für die Häuser 20, 22 und 28 wird der Standard eines Effizienzhauses 55 erreicht. Bei Haus 24 kann ein Effi- zienzhausstandard 70 realisiert werden. Auf den Dächern der Häuser 22, 24, 28 sowie auf dem Gebäude P5 ist die Installation von Photovol- taikanlagen auf rund 26 % der Dachflächen vorgesehen. Das Kulturzentrum erhält einen Fernwärme- anschluss. Alle Gebäude – sowohl Bestands- als auch Neubauten – werden über Fernwärme ver- sorgt. Eine Dachbegrünung ist ausschließlich auf den neu zu errichtenden Gebäuden vorgesehen. Bei den Bestandsgebäuden ist sie aufgrund statischer Gegebenheiten nicht umsetzbar Weitere Detail-Angaben sind in der „Checkliste nachhaltiges Bauen“ zusammengefasst. (Anlage 7) Bei Bedarf kann der vollständige Energieberatungsbericht zur Verfügung gestellt werden. Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen Die dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Gebäudeteile sind so gestaltet, dass sie im Erdge- schoss von Menschen mit Behinderungen, betagten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrie- refrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Aufzüge wären nur als Anbau an den Außenfassaden möglich. Darauf musste aus Kostengründen aber verzichtet wer- den, sie sind nur als Platzhalter zur möglichen Nachrüstung dargestellt. In den Obergeschossen sind keine öffentlich zugängigen Bereiche vorgesehen. Zur Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit ist die DIN 18040-1 angewendet. Es sind jedoch auch die Belange von Menschen mit organischen oder psychischen Erkrankungen berücksichtigt worden, um die Nutzbarkeit der Bauteile auch für diesen Personenkreis zu ermöglichen. Der Vorentwurf wurde am 30.04.2025 dem „Runden Tisch Barrierefreies Bauen (RTBB)“ vorgestellt. Die Checkliste für Barrierefreiheit ist Anlage dieser Beschlussvorlage (Anlage 8 und Anlage 9). Kostenentwicklung Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf 17.349.000 € 16.560.000 €. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 veranschlagt. Einsparungen Gegenüber der ursprünglichen Machbarkeitsstudie wurde auf einen Großteil der baulichen Verände- rungen der Grundrissorganisation verzichtet, die einen starken Eingriff in die Gebäudestruktur bedeu- tet hätten. Um die Projektkosten in der Entwurfsphase zu senken, wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Folgende Einsparungen am Gebäude konnten erzielt werden: - Entfall Einzelappartements in Haus 24: 225.000 € - Einsparungen zum Entfall der Aufzüge (abgestimmt mit Rundem Tisch der Stadt Münster): 570.000 € - Beibehalten der Bodenaufbauten in großen Teilbereichen: 280.000 € - Entfall Lüftungsanlage Proberaum P5: 370.000 € - Einsparungen Gründach in Teilbereichen , wo Bestandsstatik nicht ausreichend ist (Haus 22,24 und 28): 255.000 € Einsparungen Insgesamt: 1.700.000 € Zu 2. Äußere Erschließung Das Grundstück ist über die öffentliche Straße „Hoppengarten“ erschlossen. Die nächste Bushalte- stelle befindet sich am Niedersachsenring in ca. 900 m Entfernung. Die einzelnen Gebäudeteile des Ensembles sind durch gepflasterte Wege miteinander verbunden. - 7 - V/0210/2025/1 Die Wege sind so dimensioniert, dass sie mit einer Breite von mindestens 1,80 m auch für Rich- tungswechsel und Begegnungsverkehr von Rollstuhlfahrern geeignet sind. Wegeverbindungen unter 6,00 m Länge werden mit einer Mindestbreite von 1,20 m mit Wendemöglichkeiten am Anfang und Ende der Wegeverbindungen ausgebildet. Stellplätze Entsprechend der Stellplatzsatzung der Stadt Münster werden 24 neue Pkw-Stellplätze sowie 75 Fahrradstellplätze geschaffen. Die Fahrradstellplätze sind im gesamten Projektgebiet verteilt, um kur- ze Wege zu gewährleisten. Am Haupteingang des Kulturzentrums wird ein Fahrradunterstand errich- tet, der auch Platz für Spezialräder bietet. Der neu geplante Parkplatz mit acht Stellplätzen wird zur Minimierung der Versiegelung mit Rasenfugenpflaster ausgestattet. Zusätzlich wird dieser Parkplatz durch die Pflanzung neuer Bäume eingegrünt. Die bestehenden sechs Stellplätze an der südlichen Grundstücksgrenze werden saniert. Zusätzlich werden vor dem Hauseingang 22 drei weitere Stell- plätze geschaffen, davon ein behindertengerechter Stellplatz. Baum- und Artenschutz Die notwendigen Baumrodungen für die Erweiterung des Kulturzentrums am Hoppengarten und der Errichtung einer Kita sind im Vorfeld mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit abgestimmt. Es müssen insgesamt 39 Bäume gerodet werden, darunte r fallen 22 Bäume unter die Baumschutzsatzung. Als Ersatz werden insgesamt 39 Bäume auf dem gesamten Gelände gepflanzt. (Anlage 6) Um den naturnahen Charakter der Umgebung zu erhalten, werden die durch die Baumaßnahmen beeinflussten Bereiche im unmittelba ren Umfeld der Gebäude mit einer angepassten, standortgerechten Bepflanzung versehen. Dem Erhalt des vorhandenen Baumbestandes wird dabei hohe Priorität eingeräumt. Durch geeignete Schutzmaßnahmen während der Bauphase soll der Eingriff in die Vegetation so gering wie möglich gehalten werden. Das Artenschutzgutachten liegt vor und daraus resultieren weitere Maßnahmen, wie sechs Kartier- durchgänge (davon eine Abend-/Nachtbegehung) zur Erfassung der Brutvögel im Eingriffsbereich und dessen Umfeld. Außerdem sind Erfassungen von Flugrouten und Jagdgebieten im Rahmen von sechs nächtlichen Detektorbegehungen im Zeitraum von Mai bis September vorzusehen. Im Rahmen der Kartierungen sind auch Amphibien durch Sichtbeobachtungen zu erfassen. Zu 3. Der Stadt Münster ist es gelungen, von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Fördermittel aus dem Förderprogramm Kulturinvest in Höhe von 5,334 Mio. Euro für die Sanie- rung des Hoppengartens sowie für den Bau einer zusätzlichen Probebühne (P5) in Aussicht gestellt zu bekommen. Dies geschah auf der Grundlage der bisher gefassten Beschlüsse. Mit der Förderzu- sage wurde bestätigt, dass ein erhebliches Bundesinteresse an der Sanierung und Erweiterung des Kunst- und Kulturzentrums Hoppengarten besteht. Das Förderverfahren sieht vor, dass der eigentli- che Förderantrag erst nach Vorliegen des Baubeschlusses gestellt werden kann und somit auch erst danach vom BKM entschieden wird. Die in diesem Verfahren vorgelagerte „formlose Anfrage“, die die Verwaltung bereits eingereicht hat, wurde bereits positiv geprüft, so dass die mögliche Förderung in Höhe von 5,334 Mio. Euro feststeht. Sollten die Fördermittel nicht bereitgestellt werden, reduziert sich das Investitionsvolumen entsprechend auf 12,015 Mio. €. Zu 4. Nach dem Baubeschluss ist die Einreichung des Bauantrags vorgesehen, worauf die Ausführungsplanung folgen wird. Der Beginn der Bauarbeiten ist für das 1.Quartal 2026 geplant. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme sollen voraussichtlich im 4.Quartal 2027 erfolgen. - 8 - V/0210/2025/1 Zu II: Finanzielle Auswirkungen Der aktuelle Kostenkennwert für diese Maßnahme, bezogen auf die anrechenbaren Bauwerkskosten, (Kostengruppe 300 und 400) und dem in den Gebäudeleitlinien 2020 zugrundeliegenden Standard eines Null-Emissionshauses, beträgt für den Neubauanteil 5.843 € /m² BGF. Da es sich dabei ledig- lich um den Neubau von 3 Probebühnen (2 Ersatzneubauten, 1 Ergänzung) handelt, die einzeln be- trachtet kleine Volumina innerhalb des Bestands darstellen, können keine BKI-Vergleichswerte be- nannt werden. Für den Umbau im (denkmal-)geschützten Bestand gibt es keine anwendbaren BKI-Vergleichswerte, da die einzelnen Maßnahmen individuell stark differieren. i.V. Arno Minas Stadtrat Anlagen: Anlage 1 Kostenberechnung Anlage 2 Folgelastenberechnung
Anlage 2 Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 27.06.25 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: PG0401 Kulturmanagement / Kulturförderung Investitionsmaßnahme: Sanierung Heerde-Kolleg, Hoppengarten Jahr der Fertigstellung: 2027 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 5.334.000,00 32,21 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 11.226.000,00 67,79 Gesamt-Kapitalbedarf 16.560.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 16.450.800,00 99,34 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 109.200,00 0,66 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 16.560.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan - € - € - € 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 181.350,00 29,67 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 33.600,00 5,50 Zwischensumme 2027 214.950,00 35,17 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2027 227.830,00 37,28 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2027 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2027 168.390,00 27,55 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 168.390 € p.a. + Tilgung (3 %) 336.780 € p.a. = Schuldendienst 505.170 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 611.170,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2027 73.380,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 73.380,00 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 537.790,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,25 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Beschlussvorlage
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V/0210/2025/1 V/0210/2025/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Baubeschluss Erweiterung und Sanierung Kulturzentrum Hoppengarten Beratungsfolge 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das Heerde-Kolleg Hoppengarten im Stadtteil Rumphorst wird durch die WBI und nach den Entwurfsplänen der Schlüter & Schöps Architekten GmbH (Anlagen 1-4 der Hauptvorlage) aus Münster saniert, umgebaut und erweitert. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt 17.349.000 € 16.560.000 € auf Basis der Kostenberechnun g mit Stand 27.06.2025 nach DIN 276 (Anlage 1 dieser Ergänzungsvorlage) unter Berücksichtigung einer Reduktion der Baukosten um 5 %. Die darüber hinausgehenden Reduzierungen gemäß der V orlage V/0450/2025 werden im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellung berücksichtigt. 2. Die Wiederherstellung und Neugestaltung der Freianlagen werden gemäß den Plänen der nts Ingenieurgesellschaft mbH aus Münster (Anlagen 5-6 der Hauptvorlage) realisiert. Die Kosten hierfür betragen 1.225.918,10 € einschl. Zuschläge und s ind im Gesamtinvestitionsvolumen enthalten. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medi- en der Stadt Münster Fördermittel für die Sanierung des Heerde-Kollegs sowie den Neubau einer zusätzlichen Probebühne (P5) in Höhe von 5,334 Mio. € in Aussicht gestellt hat, die die Höhe der Gesamtinvestition bedingen. 4. Der Baubeginn ist für das 1.Quartal 2026 vorgesehen. Die Fertigstellung ist für das vierte Quartal 2027 geplant. Amt für Immobilienmanagement 30.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Völlink Telefon: 492-2547 voellink@stadt-muenster.de - 2 - V/0210/2025/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0401 Kulturmanage- ment/Kulturförderung Investitions- maßnahme 4005 Sanierung Heerde -Kolleg, Hoppengarten Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 2026 1.000.000 2027 4.334.000 Summe Einzahlungen 5.334.000 Auszahlungen für Baumaßnahmen Bisher bereitge- stellt inkl. 2024 2.437.340 2025 2.317.000 2026 8.000.000 2027 4.594.660 Summe Auszahlungen 17.349.000 Saldo der Maßnahme 12.015.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Investi- tionsmaßnahme veranschlagt. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027 werden die Haushaltsansätze für die o.g. Investitionsmaßnahme an die voraussichtlichen Investiti- onskosten angepasst. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Immobilienmanage- ment 0111 Immobilienmanagement Zeile 02 Zuwendungen und allgem. Umlagen 2028 ff. 73.380 Folgeertrag Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2028 ff. 223.740 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 238.680 Folgeaufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2028 ff. 180.230 Folgeaufwand Saldo 569.270 - 3 - V/0210/2025/1 Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. Die o.g. Sachenscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgrup- pe 0401 Kulturmanage- ment/Kulturförderung Investitions- maßnahme 4005 Sanierung Heerde - Kolleg, Hoppengarten Einzahlungen Aus Zuwendungen für Investionsmaßnahmen 2026 1.000.000 2027 4.334.000 Summe Einzahlungen 5.334.000 Auszahlungen für Baumaßnahmen Bisher bereitge- stellt inkl. 2024 2.437.342 2025 2.317.000 2026 8.080.000 2027 3.725.658 Summe Auszahlungen 16.560.000 Saldo aller Auszahlungen 11.226.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027 werden die Haushaltsansätze für die o.g. Investitionsmaßnahme an die voraussicht- lichen Investitionskosten angepasst. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Immobilienma- nagement 0111 Immobilienmanagement Zeile 02 Zuwendungen und allgem. Umlagen 2028 ff. 73.380 Auflösung So- Po Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2028 ff. 214.950 Folgekosten Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 227.830 Folgekosten Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Fi- nanzaufwendungen 2028 ff. 168.390 Folgekosten - 4 - V/0210/2025/1 Saldo aller Aufwendungen 537.790 Die Folgelastenberechnung (Anlage 2 dieser Ergänzungsvorlage) wird zur Kenntnis genom- men. Begründung: Für die Ratssitzung am 02.07.2025 hatte die Verwaltung zeitgleich Baubeschlüsse für mehrere Maßnahmen in Vorbereitung. Mitte Mai zeigte sich, dass durch die enorme Kumulation von Beschlussvorlagen die Maßnahmen insgesamt eine Summe erreichten, die innerhalb des städ- tischen Budgets nicht zu decken war. Für alle Hochbauvorhaben, die am 02.07.2025 als Baubeschluss zur Beschlussfassung anste- hen, legt die Verwaltung Ergänzungsvorlagen vor. Durch eine durchgängige Absenkung des Risikozuschlages auf 5 % der Gesamtsumme soll der Druck zur konsequenten Budgetkontrol- le und zur Erzielung von Einsparungen im Prozess erhöht und gleichzeitig Spielräume für an- dere Maßnahmen geschaffen werden. Ebenfalls sollen durch eine genauere Mittelabflusspla- nung und eine realitätsnahe Veranschlagung der Baukostensteigerungen bis zur Mitte der Bauzeit der Umfang der gebundenen Mittel den realistischen Bedarfen angepasst, Mittelüber- tragungen reduziert und die Mittelverfügbarkeit erhöht werden. Bisherige Beschlüsse Grundlage für die Sanierung und zukünftige Nutzung des ehemaligen Heerde-Kollegs am Hoppengar- ten sind die vom Rat der Stadt einstimmig beschlossenen Beschlussvorlagen V/0386/2021, V/0107/2022, V/0251/2022 und V/0619/2024. Zu 1. Ausgangssituation Das ehemalige Heerde-Kolleg am Hoppengarten hat eine wichtige Funktion für die darstellende und bildende Kunstszene. Aufgrund seiner innenstadtnahen Lage und der Nähe zum Theater im Pum- penhaus GmbH, der bereits bestehenden kulturellen Nutzung und der vorhandenen Gebäudestruktur bietet es ideale Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung zu einer zentralen und herausragenden Produktionsstätte für die Kunst- und Kulturszene Münsters, in der sich lokale, nationale und internati- onale Kulturschaffende begegnen. Die Verbindung von darstellender und bildender Kunst in einem Gebäudeensemble von hoher gestal- terischer Qualität macht das Projekt Hoppengarten zu einem interdisziplinären Kunst - und Kultur- standort von hoher Qualität mit Vorbildcharakter und bundesweiter Ausstrahlung. Das Heerde-Kolleg wurde in den letzten Jahrzehnten unter den Gesichtspunkten der Gefahrenab- wehr und der Betriebssicherheit unterhalten. Wesentliche Instandhaltungsmaßnahmen wurden jedoch nicht durchgeführt. Eine umfassende Sanierung der Gebäude und der Haustechnik ist in absehbarer Zeit unumgänglich. Bereits heute ist das Gebäude 24 aufgrund baulicher Mängel nicht mehr nutzbar. Aktuelle Untersuchungen der Gebäudesubstanz haben ergeben, dass insbesondere das Gebäude 30 baufällig ist und hier kurzfristiger Handlungsbedarf für eine weitere Nutzung besteht. Zur Sicherung der Funktion des Kunst- und Kulturzentrums und zur Bereitstellung zeitgemäßer Produktionsmöglich- keiten für die freie Szene auch in Zukunft ist die Sanierung und Weiterentwicklung des ehemaligen Heerde-Kollegs zu einer Produktionsstätte für Kunst und Kultur unumgänglich. - 5 - V/0210/2025/1 Die Untere Denkmalbehörde stuft das Gebäudeensemble als städtebaulich und architektonisch wert- vollen Komplex ein, der jedoch durch zwischenzeitliche Umbauten im Inneren, seine mögliche Quali- tät als Baudenkmal eingebüßt hat. Daher ist eine fassadenerhaltende Sanierung des Heerde-Kollegs vorgesehen. Auch für die Ergänzungsbauten gibt es klare Anforderungen, insbesondere an Größe und Form der Neubauten. Innere Erschließung Alle öffentlich zugänglichen Bereiche der Gebäude sind im Erdgeschoss stufenlos erreichbar. Die Haupteingänge sind gut sichtbar ausgebildet und durch die Ausbildung von Laubengängen deutlich wahrnehmbar. Vor den Gebäudeeingängen sind die notwendigen Bewegungsflächen angeordnet. Die Oberflächengestaltung der Außenanlagen vor den Eingängen ist mit einer Pflasterfläche aus Beton- steinpflaster vorgesehen. Die Korridore weisen in der Regel eine Mindestbreite von 1,20 m bei einer maximalen Weglänge von max. 6,00 m auf. Am Anfang und am Ende dieser Flurflächen ist eine Wendemöglichkeit für Rich- tungsänderungen in der erforderlichen Größe vorhanden. Teilbereiche der Flurflächen weisen auch die erforderliche Breite von 1,50 m auf. Lediglich der Flurbereich parallel zur Längsfassade im Haus 22 stellt mit einer bauzeitlichen Breite von 1,38 m eine Abweichung von der Norm dar. Zwar ist hier die notwendige Durchgangsbreite von mind. 1,20m zur Befahrung des Flurbereiches mit Rollstühlen gegeben, stellt aber mit der vorhandenen Flurlänge die Abweichung zur Norm dar. Die Abweichung von der Norm kann durch großzügige Wendemöglichkeiten im Gemeinschaftsraum bzw. im Ein- gangsbereich des Hauses 22 kompensiert werden. Nutzung Der Gebäudekomplex liegt auf einem nahezu dreieckigen Grundstück zwischen dem Schleusenweg und der Straße Hoppengarten. Parallel zum Schleusenweg verläuft von Südwesten nach Nordosten eine Bahntrasse entlang des Grundstücks. Die Erschließung erfolgt über die Straße Hoppengarten. (von Süden mit dem Auto, von Norden nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad) Das Grundstück ist mit sieben Gebäuden bebaut, die einen gemeinsamen Gebäudekomplex bilden. Die Gebäude 22, 26, 30 und 32 sind in einer Achse von Süden nach Norden angeordnet. Die Gebäu- de 26 und 30 werden im Westen und Osten von je einem Gebäude (24 und 28) flankiert. Das Gebäu- de 20 befindet sich südwestlich des Gebäudes 22 und liegt in einer Achse mit dem Gebäude 24. Die Gebäude 26 und 30 sind eingeschossig. Die Gebäude 20, 22 und 32 sind zweigeschossig. Dreige- schossig sind die Gebäude 24 und 28. In den verschiedenen Gebäuden sind Proberäume, Produkti- onsbüros, Ateliernutzungen für die freie Szene mit freier Ateliervergabe sowie für temporäre/offene Co-Working-Spaces mit freier Ateliervergabe vorgesehen. Darüber hinaus ist die Unterbringung von Künstlerinnen und Kuratorinnen im Rahmen des Stipendienprogramms Residence NRW+ (H32) vor- gesehen. Material und Konstruktion Die insgesamt sieben Gebäude des Ensembles wurden in einer zeittypischen Architektursprache er- richtet. Fünf der bestehenden Gebäude sind in Massivbauweise errichtet. Die Gebäude der ehemali- gen Turnhalle (Haus 30) und der ehemaligen Kapelle (Haus 26) wurden als Stahlskelettkonstruktion mit Ausfachungen errichtet. Hier werden Ersatzneubauten entstehen, wo nur die Kopfwände erhalten bleiben. Die Variante mit Ersatz und Neubau der Tragkonstruktion stellt die einzige statisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösung dar, um die Räumlichkeiten dauerhaft zu erhalten und einer weiteren Nutzung zuzu- führen. Die energetische Sanierung der Kopfwände erfolgt mit einer Innendämmung. Die tragende und aus- steifende Stahlkonstruktion befindet sich im witterungsgeschützten Innenbereich und wird außen mit einer Wärmedämmung und einer hinterlüfteten Vorhangfassade versehen. Über der Vorhangfassade wird das ursprüngliche, gestaltprägende Band ausgebildet. In den Bestandsgebäuden ist überwie- gend ein Betonwerkstein als Bodenbelag vorhanden. Dieser soll nach Möglichkeit erhalten bleiben. Zusätzlich wird neben Gebäude 22 eine neue Probebühne (P5) errichtet. - 6 - V/0210/2025/1 Ökologie, Energie Ein zentraler Aspekt der Gesamtmaßnahme ist die nachhaltige und energieeffiziente Weiterentwick- lung des Bestandes, die sich an den aktuellen Klimaschutzanforderungen der Stadt Münster orien- tiert. Die geplanten Maßnahmen sind eine umfassende Sanierung der Bestandsgebäude. Für die Häuser 20, 22 und 28 wird der Standard eines Effizienzhauses 55 erreicht. Bei Haus 24 kann ein Effi- zienzhausstandard 70 realisiert werden. Auf den Dächern der Häuser 22, 24, 28 sowie auf dem Gebäude P5 ist die Installation von Photovol- taikanlagen auf rund 26 % der Dachflächen vorgesehen. Das Kulturzentrum erhält einen Fernwärme- anschluss. Alle Gebäude – sowohl Bestands- als auch Neubauten – werden über Fernwärme ver- sorgt. Eine Dachbegrünung ist ausschließlich auf den neu zu errichtenden Gebäuden vorgesehen. Bei den Bestandsgebäuden ist sie aufgrund statischer Gegebenheiten nicht umsetzbar Weitere Detail-Angaben sind in der „Checkliste nachhaltiges Bauen“ zusammengefasst. (Anlage 7) Bei Bedarf kann der vollständige Energieberatungsbericht zur Verfügung gestellt werden. Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen Die dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Gebäudeteile sind so gestaltet, dass sie im Erdge- schoss von Menschen mit Behinderungen, betagten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrie- refrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Aufzüge wären nur als Anbau an den Außenfassaden möglich. Darauf musste aus Kostengründen aber verzichtet wer- den, sie sind nur als Platzhalter zur möglichen Nachrüstung dargestellt. In den Obergeschossen sind keine öffentlich zugängigen Bereiche vorgesehen. Zur Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit ist die DIN 18040-1 angewendet. Es sind jedoch auch die Belange von Menschen mit organischen oder psychischen Erkrankungen berücksichtigt worden, um die Nutzbarkeit der Bauteile auch für diesen Personenkreis zu ermöglichen. Der Vorentwurf wurde am 30.04.2025 dem „Runden Tisch Barrierefreies Bauen (RTBB)“ vorgestellt. Die Checkliste für Barrierefreiheit ist Anlage dieser Beschlussvorlage (Anlage 8 und Anlage 9). Kostenentwicklung Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf 17.349.000 € 16.560.000 €. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 veranschlagt. Einsparungen Gegenüber der ursprünglichen Machbarkeitsstudie wurde auf einen Großteil der baulichen Verände- rungen der Grundrissorganisation verzichtet, die einen starken Eingriff in die Gebäudestruktur bedeu- tet hätten. Um die Projektkosten in der Entwurfsphase zu senken, wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Folgende Einsparungen am Gebäude konnten erzielt werden: - Entfall Einzelappartements in Haus 24: 225.000 € - Einsparungen zum Entfall der Aufzüge (abgestimmt mit Rundem Tisch der Stadt Münster): 570.000 € - Beibehalten der Bodenaufbauten in großen Teilbereichen: 280.000 € - Entfall Lüftungsanlage Proberaum P5: 370.000 € - Einsparungen Gründach in Teilbereichen , wo Bestandsstatik nicht ausreichend ist (Haus 22,24 und 28): 255.000 € Einsparungen Insgesamt: 1.700.000 € Zu 2. Äußere Erschließung Das Grundstück ist über die öffentliche Straße „Hoppengarten“ erschlossen. Die nächste Bushalte- stelle befindet sich am Niedersachsenring in ca. 900 m Entfernung. Die einzelnen Gebäudeteile des Ensembles sind durch gepflasterte Wege miteinander verbunden. - 7 - V/0210/2025/1 Die Wege sind so dimensioniert, dass sie mit einer Breite von mindestens 1,80 m auch für Rich- tungswechsel und Begegnungsverkehr von Rollstuhlfahrern geeignet sind. Wegeverbindungen unter 6,00 m Länge werden mit einer Mindestbreite von 1,20 m mit Wendemöglichkeiten am Anfang und Ende der Wegeverbindungen ausgebildet. Stellplätze Entsprechend der Stellplatzsatzung der Stadt Münster werden 24 neue Pkw-Stellplätze sowie 75 Fahrradstellplätze geschaffen. Die Fahrradstellplätze sind im gesamten Projektgebiet verteilt, um kur- ze Wege zu gewährleisten. Am Haupteingang des Kulturzentrums wird ein Fahrradunterstand errich- tet, der auch Platz für Spezialräder bietet. Der neu geplante Parkplatz mit acht Stellplätzen wird zur Minimierung der Versiegelung mit Rasenfugenpflaster ausgestattet. Zusätzlich wird dieser Parkplatz durch die Pflanzung neuer Bäume eingegrünt. Die bestehenden sechs Stellplätze an der südlichen Grundstücksgrenze werden saniert. Zusätzlich werden vor dem Hauseingang 22 drei weitere Stell- plätze geschaffen, davon ein behindertengerechter Stellplatz. Baum- und Artenschutz Die notwendigen Baumrodungen für die Erweiterung des Kulturzentrums am Hoppengarten und der Errichtung einer Kita sind im Vorfeld mit dem Amt fü r Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit abgestimmt. Es müssen insgesamt 39 Bäume gerodet werden, darunter fallen 22 Bäume unter die Baumschutzsatzung. Als Ersatz werden insgesamt 39 Bäume auf dem gesamten Gelände gepflanzt. (Anlage 6) Um den naturnahen C harakter der Umgebung zu erhalten, werden die durch die Baumaßnahmen beeinflussten Bereiche im unmittelbaren Umfeld der Gebäude mit einer angepassten, standortgerechten Bepflanzung versehen. Dem Erhalt des vorhandenen Baumbestandes wird dabei hohe Priorität eingeräumt. Durch geeignete Schutzmaßnahmen während der Bauphase soll der Eingriff in die Vegetation so gering wie möglich gehalten werden. Das Artenschutzgutachten liegt vor und daraus resultieren weitere Maßnahmen, wie sechs Kartier- durchgänge (davon eine Abend-/Nachtbegehung) zur Erfassung der Brutvögel im Eingriffsbereich und dessen Umfeld. Außerdem sind Erfassungen von Flugrouten und Jagdgebieten im Rahmen von sechs nächtlichen Detektorbegehungen im Zeitraum von Mai bis September vorzusehen. Im Rahmen der Kartierungen sind auch Amphibien durch Sichtbeobachtungen zu erfassen. Zu 3. Der Stadt Münster ist es gelungen, von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Fördermittel aus dem Förderprogramm Kulturinvest in Höhe von 5,334 Mio. Euro für die Sanie- rung des Hoppengartens sowie für den Bau einer zusätzlichen Probebühne (P5) in Aussicht gestellt zu bekommen. Dies geschah auf der Grundlage der bisher gefassten Beschlüsse. Mit der Förderzu- sage wurde bestätigt, dass ein erhebliches Bundesinteresse an der Sanierung und Erweiterung des Kunst- und Kulturzentrums Hoppengarten besteht. Das Förderverfahren sieht vor, dass der eigentli- che Förderantrag erst nach Vorliegen des Baubeschlusses gestellt werden kann und somit auch erst danach vom BKM entschieden wird. Die in diesem Verfahren vorgelagerte „formlose Anfrage“, die die Verwaltung bereits eingereicht hat, wurde bereits positiv geprüft, so dass die mögliche Förderung in Höhe von 5,334 Mio. Euro feststeht. Sollten die Fördermittel nicht bereitgestellt werden, reduziert sich das Investitionsvolumen entsprechend auf 12,015 Mio. €. Zu 4. Nach dem Baubeschluss ist die Einreichung des Bauantrags vorgesehen, worauf die Ausführungsplanung folgen wird. Der Beginn der Bauarbeiten ist für das 1.Quartal 2026 geplant. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme sollen voraussichtlich im 4.Quartal 2027 erfolgen. - 8 - V/0210/2025/1 Zu II: Finanzielle Auswirkungen Der aktuelle Kostenkennwert für diese Maßnahme, bezogen auf die anrechenbaren Bauwerkskosten, (Kostengruppe 300 und 400) und dem in den Gebäudeleitlinien 2020 zugrundeliegenden Standard eines Null-Emissionshauses, beträgt für den Neubauanteil 5.843 € /m² BGF. Da es sich dabei ledig- lich um den Neubau von 3 Probebühnen (2 Ersatzneubauten, 1 Ergänzung) handelt, die einzeln be- trachtet kleine Volumina innerhalb des Bestands darstellen, können keine BKI-Vergleichswerte be- nannt werden. Für den Umbau im (denkmal-)geschützten Bestand gibt es keine anwendbaren BKI-Vergleichswerte, da die einzelnen Maßnahmen individuell stark differieren. i.V. Arno Minas Stadtrat Anlagen: Anlage 1 Kostenberechnung Anlage 2 Folgelastenberechnung
Anlage 1 Kostenberechnung
981 Zeichen
23.43.0008 27.06.2025 Arbeitsplatznummer Name Datum Erweiterung und Sanierung Kulturzentrum Hoppengarten0 Baustart Jahr 2026 Baumaßnahme Finanzstelle Fertigstellung Jahr 2027 Planungsstatus Baubeschluss Anlage zur Vorlage V/0210/2025 Risiko 0% Unvorhersehbares 5% Baupreisindex 4% Kostenberechnung - € 308.000,00 € 8.018.343,18 € 3.012.353,22 € 1.225.918,10 € 100.000,00 € 2.500.044,45 € 15.164.658,95 € 1.395.341,05 € 16.560.000,00 € Erläuterungen: aufgestellt: Michelle Völlink gesehen: Harald Koops Kostenermittlung nach DIN 276 Zuschläge: KG 100 - Grundstück KG 200 - Vorbereitende Maß. KG 300 - Baukonstruktionen KG 400 - Technische Anlagen KG 500 - Außenanlagen KG 600 - Beschaffungen KG 700 - Baunebenkosten Bauabschnitte Summe KG 100-700 Summe Zuschläge Gesamtkosten Völlink
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Schleusenweg
- Niedersachsenring
- Hoppengarten 23
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Details
- Aktenzeichen
- V/0210/2025/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.06.2025
- Erstellt
- 27.06.2025 10:15