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2021/0081

Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung (Quorumsantrag) zum Bebauungsplan N 8.4.4 - Kastanienallee/ Elfeicher Weg

Magistratsvorlage 21.04.2021

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367 Zeichen

Punkt 22: Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung (Quorumsantrag) zum 
Bebauungsplan N 8.4.4 - Kastanienallee/ Elfeicher Weg 
 (V-Nr. 2021/0081) 
 
Aufgrund der Abwesenheit des Magistrats wird die Vorlage aus dem Ausschuss für 
Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften an den Haupt- und Finanzaus-
schuss am 20.05.2021 zur fachlichen Beratung verwiesen.

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8562 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
26.04.2021 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat III 
 
Amt: Büro der 
Bürgerbeauftragten  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 715 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0081 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
107 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111700 
Kostenstelle: 711-001-1009 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 1117-13 Sachkonto: 6861000 
 
Betreff: Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung (Quorumsantrag) zum 
Bebauungsplan N 8.4.4 - Kastanienallee/ Elfeicher Weg -  
 
Vorlage vom: 21.04.2021 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat nimmt den Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung zur Kenntnis . 
 
2. Der Magistrat beschließt eine zusätzliche, freiwillige Beteiligung in Form einer 
Informationsveranstaltung, welche zusammen mit der zweiten Stufe der 
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Die Bürgerinnen und Bürger werden über den 
Entwurf des Bebauungsplans und die dem zugrunde liegenden Gutachten nochmals 
ausführlich informiert. Anschließend besteht im Rahmen der zweiten Stufe der 
Öffentlichkeitsbeteiligung die reguläre Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben. 
 
3. Die anfallenden Kosten für eine zusätzliche Informationsveranstaltung werden aus dem

- 3 - 
Gesamtbudget für Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung (s.o.) aus dem laufenden 
Haushaltsansatz 2021 gedeckt. 
 
4. Der Vorhabensteckbrief (Anlage) wird für die Vorhabenliste aktualisiert.  
 
 
Anlagen:  Vorhabensteckbrief 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 28.04.2021 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.04.2021 
 
Im Rahmen der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist es möglich, über 
einen Antrag aus der Bürgerschaft Beteiligung zu einem städtischen Vorhaben anzuregen (sog. 
Quorumsantrag). Hierzu muss das Vorhaben auf der Vorhabenliste eingestellt sein. In den 
Leitlinien ist geregelt, dass be i erfüllen des erforderlichen Unterschriftenquorums in den 
politischen Gremien über den Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung entschieden 
wird. 
 
Zulässigkeit des Antrags zur Anregung von Bürgerbeteiligung:  
Für das Vorhaben „Bebauungsplan  N 8.4.4“ ist am 19. Februar 2021  fristgerecht der Antrag 
zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung im Magistrat  eingegangen. Mit dem Antrag wu rden 
514 gültige Unterschriften eingereicht. Für das Gebiet Nord, in welchem sich das Vorhaben 
befindet, sind 285 Unterschrif ten erforderlich. Somit wurde das Unterschriftenquorum 
erreicht.  
 
Ausgangslage: 
Auf einem privaten, nicht öffentlich zugänglichen und derzeit als Grün - und Wasserfläche 
genutzten Grundstück zwischen Kastanienallee im Süden, Elfeicher Weg im Norden und 
Biergarten im Westen möchte der Vorhabenträger - die Projekt Kastanienallee am Teich 
GmbH & Co - Wohnbebauung in verschiedenen Einfamilienhaustypen errichten.  
  
Beschlüsse: 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.08.2019 dem mit den städtischen Ämtern 
abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers zur Realisierung einer 
Wohnnutzung in Form von  Wohneinheiten in Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern 
zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
dieses Projekt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.4 – 
Kastanienallee / Elfeicher Weg – zu schaffen. Am 27.05.2020 hat der Magistrat dem 
Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugestimmt. Gleichzeitig wurde die 
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch beschlossen.  
 
Stand des Verfahrens: 
Der erste Verfahrensschritt, die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der 
Bauleitplanung“, wurde vom 08.06.2020 bis einschließlich 08.07.2020 durchgeführt. In 
diesem Zeitraum wurden die Planungsunterlagen öffentlich ausgelegt und die Bürgerinnen 
und Bürger hatten Gelegenheit, Anregungen und Vorschläge zur Planung beim  
Stadtplanungsamt abzugeben. Aufgrund der Covid -19-Pandemie wurden die 
Planungsunterlagen gemäß Planu ngssicherstellungsgesetz (PlanSiG) ausschließlich im 
Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt. Dies umfasste ein Textdokument zu den Zielen und 
Zwecken der Planung mit Umweltbericht, einen Bebauungs planvorentwurf, den Vorhaben - 
und Erschließungsplan sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen. Unter 
Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen aus dieser ersten Beteiligungsstufe wird 
die Planung in Abstimmung mit dem Vorhabenträger und den städtischen Ämtern derzeit 
weiter ausgearbeitet.  
 
Das Ergebnis der Bearbeitung mündet schließlich in einen Bebauungsplanentwurf. Dieser 
wird der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt. Mit der Zustimmung zu 
diesem Entwurf (Offenlagebeschluss) wird gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 
Planungsunterlagen beschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger haben  dann während der

- 5 - 
einmonatigen Auslegungsfrist nochmals Gelegenheit, Stellungnahmen zur Planung 
abzugeben. Diese zweite Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in diesem Verfahren 
noch nicht durchgeführt. 
  
Ziele des Beteiligungsprozesses und Gegenstand der Beteiligung : 
Der Quorumsantrag nennt als Ziel der Bürgerbeteiligung den Verzicht auf die geplante 
Bebauung des Grundstückes. Diese Entscheidung kann nicht Bestandteil des 
Beteiligungsprozesses sein, weil sie letztendlich von der Stadtverordnetenversammlung 
getroffen wird. Diese kann den vorgelegten Bebauungsplanentwurf zur Satzung beschließen 
oder dies ablehnen. Im Rahmen der zusätzlichen Beteiligung können daher nur nochmals 
Anregungen und Stellungnahmen aus der Bürgerschaft gesammelt werden, die die 
Wissensgrundlage für die zu treffende Entscheidung verbreitern. Mit den bereits 
eingegangenen und im Internet veröffentlichten umweltbezogenen Stellungnahmen und 
Gutachten liegen bereits zahlreic he fachliche Einschätzungen zu diesem Vorhaben vor. Die 
Stadtverordnetenversammlung hatte mit dem Aufstellungsbeschluss vom 29.08.2019 sowie 
der Zustimmung zum vorgelegten Vorhaben - und Erschließungsplan des Vorhabenträgers zur 
Realisierung einer Wohnnutzu ng die Zielsetzung für die Weiterbearbeitung des 
Bauleitplanverfahrens vorgegeben.  
 
Durchführung der zusätzlichen freiwilligen  Beteiligung von BürgerInnen: 
Aufgrund der andauernden Ausnahmesituation durch die Covid -19-Pandemie kann eine 
Bürgerversammlung, wie im Quorumsantrag vorgeschlagen, derzeit wahrscheinlich nur in 
einem Online-Format durchgeführt werden. Die ebenfalls vorgeschlagene 
Beteiligungsmaßnahme Infoladen ist angesichts des fortgeschrittenen Verfahrens und der 
beschriebenen Stufe der Beteiligu ng keine geeignete Beteiligungsmethode. Für den zeitlichen 
Ablauf eines zusätzlichen Beteiligungsprozesses besteht daher die folgende Möglichkeit : 
 
Die zusätzliche Beteiligung wird zusammen mit der zweiten Stufe der 
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Bürgerinnen und Bürger werden über den Entwurf 
des Bebauungsplans und die dem zugrunde liegenden Gutachten nochmals ausführlich 
informiert. Zu diesem Stand der Planung können dann im Rahmen des zusätzlichen 
Beteiligungsangebotes Anregungen und Stellungnahmen abgegeben werden.  
 
Wie wird mit den Ergebnissen der Beteiligung umgegangen?  
Die in der zweiten Stufe der Beteiligung eingegangenen Anregungen werden gesammelt, 
geordnet und fachlich bewertet. Als Ergebnis entsteht eine sogenannte Abwägungstabelle, die 
der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Beschlussvorlage für den 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorgeleg t wird. 
 
Entscheidungsprozess 
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet, welche Anregungen in das Planwerk 
aufgenommen werden und fasst einen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan. Das 
Ergebnis der Abwägungsentscheidung wird der Öffentlichkeit, die zuv or im Rahmen der 
formellen Beteiligung Stellungnahmen abgegeben hat, gesondert mitgeteilt.  Bei der 
Aufstellung der Bauleitpläne werden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und 
untereinander gerecht abgewogen.  
 
 
Dezernat I Dezernat III

Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek 
Oberbürgermeister Stadträtin

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Punkt 34: Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung (Quorumsantrag) zum 
Bebauungsplan N 8.4.4 - Kastanienallee/ Elfeicher Weg 
 (V-Nr. 2021/0081) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

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Vorhabensteckbrief  
1 
 
 
 
 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Dezernat I - Bürgerbeauftragte 
Luisenplatz 5a 
64283 Darmstadt 
 
 
 
 
 Ersteinstellung des Vorhabens                     Aktualisierung des Vorhabens   
 
Bezeichnung des  
Vorhabens 
Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher 
Weg –  
Datum der  
Veröffentlichung  
 
 
Datum der Aktualisierung   
 
 
 
Informationen zum Vorhaben 
Themenbereich 
(bitte nur einen 
Hauptthemenber
eich angeben 
bzw. 
themenübergreif
end) 
O  themenübergreifend  
O           Schule 
O  Kultur und Wissenschaft 
O  Soziales 
O  Kinder, Jugend und Familie  
O  Gesundheit und Sport  
X  Stadtplanung und Stadtentwicklung  
X  Bauen und Wohnen 
O  Verkehr, Mobilität und ÖPNV  
X Natur, Grünanlagen, Landschaftspflege und  Umweltschutz 
O   Wirtschaft und Tourismus 
Betroffenes 
Gebiet 
O  Mitte 
X  Nord 
O  Ost 
O  Bessungen 
O  West 
O  Arheilgen 
O  Eberstadt 
O  Wixhausen 
O  Kranichstein 
O  Gesamtstädtische s Vorhaben 
Beschreibung Auf einem privaten, nicht öffentlich zugänglichen und derzeit als Grün - und 
Wasserfläche genutzten Grundstück zwischen Kastanienallee im Süden, 
Elfeicher Weg im Norden und Biergarten im Westen möchte der Vorhabenträger 
- die Projekt Kastanienallee am Teich GmbH & Co - Wohnbebauung in 
verschiedenen Einfamilienhaustypen errichten. Die 
Stadtverordnetenversammlung hat am 29.08.2019 dem mit den städtischen

Ämtern abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers 
zur Realisierung einer Wohnnutzung in Form von  Reihen-, Doppel- und 
Einzelhäusern zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Projekt mit der Aufstellung 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher 
Weg – zu schaffen.  
 
 
Aktueller 
Bearbeitungssta
nd, weitere 
Bearbeitungssch
ritte und 
Umsetzungszeit
punkte 
Der erste Verfahrensschritt, die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an 
der Bauleitplanung“, wurde vom 08.06.2020 bis einschließlich 08.07.2020 
durchgeführt. In diesem Zeitraum wurden die Planungsunterlagen öffentlich 
ausgelegt und die Bürgerinnen und Bürger hatten Gelegenheit, Anregungen 
und Vorschläge zur Planung beim Stadtplanungsamt abzugeben. Aufgrund der 
Covid-19-Pandemie wurden die Planungsunterlagen gemäß 
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) ausschließlich im Internet  zur 
Einsichtnahme bereitgestellt. Dies umfasste ein Textdokument zu den Zielen 
und Zwecken der Planung mit Umweltbericht, einen Bebauungsplanvorentwurf, 
den Vorhaben und Erschließungsplan sowie die wesentlichen 
umweltbezogenen Stellungnahmen. Unter  Berücksichtigung der eingegangenen 
Anregungen aus dieser ersten Beteiligungsstufe wird die Planung in 
Abstimmung mit dem Vorhabenträger und den städtischen Ämtern derzeit 
weiter ausgearbeitet.  
 
Das Ergebnis der Bearbeitung mündet schließlich in einen 
Bebauungsplanentwurf. Dieser wird der Stadtverordnetenversammlung zum 
Beschluss vorgelegt. Mit der Zustimmung zu diesem Entwurf 
(Offenlagebeschluss) wird gleichzeitig die öffentliche Au slegung der 
Planungsunterlagen beschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger haben währe nd 
der einmonatigen Auslegungsfrist nochmals Gelegenheit, Stellungnahmen zur 
Planung abzugeben. Diese zweite Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit 
wurde in diesem Verfahre n noch nicht durchgeführt.  
 
 
Letzter 
relevanter  
politischer 
Beschluss  
Am 27.05.2020 hat der Magistrat dem Vorentwurf zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan zugestimmt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Beteiligung der 
Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch beschlossen.  
Link zur 
Magistratsvorla
ge 
https://darmstadt.more -
rubin1.de/beschluesse_details.php?vid=20202704100122&nid=ni_2020 -Mag-
633&status=1&suchbegriffe=Kastanienallee&select_koerperschaft=&select_gre
mium=&datum_von=2006 -01-11&datum_bis=2021- 12-
14&richtung=ASC&entry=&kriterium=be&x=12&y=5  
Kosten des  
Gesamtvorhabe
ns  
(soweit 
bezifferbar) 
 
 
 
 
Vorgesehene Beteiligung  
Stufe der vorgesehenen Beteiligung Informieren, anhören

(informieren /anhören/mitgestalten) 
und Umfang der gegebenen 
Gestaltungsspielräume  
 
Für das Vorhaben „Bebauungsplan N 8.4.4“ ist am 19. 
Februar 2021 fristgerecht ein Antrag zur Anregung von 
BürgerInnenbeteiligung im Magistrat eingegangen. Das 
erforderliche Unterschriftenquorum wurde erreicht. - Die 
zusätzliche, freiwillige Beteiligung in Form einer 
Informationsveranstaltung wird zusammen mit der zweiten 
Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die 
Bürgerinnen und Bürger werden über den Entwurf des 
Bebauungsplans und die dem zugrunde liegenden 
Gutachten nochmals ausführlich informiert. Anschließend 
besteht im Rahmen der zweiten Stufe der 
Öffentlichkeit sbeteiligung die reguläre Möglichkeit 
Stellungnahmen abzuge ben.  
 
Der Quorumsantrag nennt als Ziel der Bürgerbeteiligung 
den Verzicht auf die geplante Bebauung des 
Grundstückes. Diese Entscheidung kann nicht Bestandteil 
des Beteiligungsprozesses sein, weil sie letztendlich von 
der Stadtverordnetenversammlung getroffen wird. Diese 
kann den vorgelegten Bebauungsplanentwurf zur Satzung 
beschließen oder dies ablehnen. Im Rahmen der 
zusätzlichen Beteiligung können daher nur nochmals 
Anregungen und Stellungnahmen aus der Bürgerschaft 
gesammelt werden, die die Wissensgrundlage für die zu 
treffende Entscheidung verbreitern. Mit den bereits 
eingegangenen und im Internet veröffentlichten 
umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten liegen 
bereits zahlreiche fachliche E inschätzungen zu diesem 
Vorhaben vor. Die Stadtverordnetenversammlung hatte 
mit dem Aufstellungsbeschluss vom 29.08.2019 sowie der 
Zustimmung zum vorgelegten Vorhaben-  und 
Erschließungsplan des Vorhabenträgers zur Realisierung 
einer Wohnnutzung die Zielset zung für die 
Weiterbearbeitung des Bauleitplanverfahrens vorgegeben.  
 
 
Formelle Bürgerbeteiligung 
(gesetzlich vorgegeben) wird 
durchgeführt (ja  → 
Beschreibung/nein ) 
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
mit Vorhaben- und Erschließungsplan N 8.4.4 – 
Kastanienallee / Elfeicher Weg – erfolgt im Rahmen eines 
zweistufigen regulären Bauleitplanverfahrens.   
 
Erläuterungen zum Verfahrensablauf siehe  
www.darmstadt.de/bauleitplan_verfahrensablauf   
Freiwillige Bürgerbeteiligung 
vorgesehen (ja → 
Beschreibung/nein→ kurze 
Begründung), bitte konkrete 
Termine bzw. Beteiligungsphasen 
angeben 
Aufgrund der andauernden Ausnahmesituation durch die 
Covid-19-Pandemie kann eine Bürgerversammlung, wie im 
Quorumsantrag vorgeschlagen, derzeit wahrscheinlich nur  
in einem Online -Format durchgeführt werden. Die 
ebenfalls vorgeschlagene Beteiligungsmaßnahme 
Infoladen ist angesichts des fortgeschrittenen Verfahrens 
und der beschriebenen Stufe der Beteiligung keine

geeignete Beteiligungsmethode.  
 
 
 
Ansprechpartner  
Fachamt der Ansprechperson: Stadtplanungsamt  
 
Name der Ansprechperson: 
Herr Henkel 
Telefonnummer der  
Ansprechperson:  
06151/13-2606 
Projektspezifische E-Mail:  stadtplanungsamt@darmstadt.de  
Website des Vorhabens:  www.darmstadt.de/bauleitplan 
www.darmstadt.de/bauleitplan_abgeschlossene_beteiligung  
 
 
Sonstiges 
Weitere Informationen,  
z. B. Internetseite, Konzept,  
Dokumentation, Gutachten  
Die in der zweiten Stufe der Beteiligung 
eingegangenen Anregungen werden gesammelt, 
geordnet und fachlich bewertet. Als Ergebnis entsteht 
eine sogenannte Abwägungstabelle, die der 
Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der 
Beschlussvorlage für den vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorgelegt wird. 
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet, 
welche Anregungen in das Planwerk aufgenommen 
werden und fasst einen Satzungsbeschluss für den 
Bebauungsplan. Das Ergebnis der 
Abwägungsentscheidung wird der Öffentlichkeit, die 
zuvor im Rahmen der formellen Beteiligung 
Stellungnahmen abgegeben hat, gesondert mitgeteilt. 
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne werden die 
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und 
untereinander gerecht abgewogen. 
 
Anhang:  
 
Auf der Bürgerbeteiligungsplattform erfolgt eine Sortierung nach Themen und Stadtteilen. 
 
711/106 – 08.15

2021/0081

8524 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.04.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
 
Amt: Büro der 
Bürgerbeauftragten   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0081 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111700 
Kostenstelle:  711-001-1009 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1117-13 Sachkonto: 6861000 
 
Betreff: Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung (Quorumsantrag) zum 
Bebauungsplan N 8.4.4 - Kastanienallee/ Elfeicher Weg  -  
 
Vorlage vom: 21.04.2021 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt den Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung zur Kenntnis . 
 
2. Der Magistrat beschließt eine zusätzliche, freiwillige Beteiligung in Form einer 
Informationsveranstaltung, welche zusammen mit der zweiten Stufe der 
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Die Bürgerinnen und Bürger werden über den 
Entwurf des Bebauungsplans und die dem zugrunde liegenden Gutachten nochmals 
ausführlich informiert. Anschließend besteht im Rahmen der zweiten Stufe der 
Öffentlichkeitsbeteiligung die reguläre Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben.  
 
3. Die anfallenden Kosten für eine zusätzliche Informationsveranstaltung werden aus dem 
Gesamtbudget für Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung (s.o.) aus dem laufenden 
Haushaltsansatz 2021 gedeckt.

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4. Der Vorhabensteckbrief (An lage) wird für die Vorhabenliste aktualisiert.  
 
 
Anlagen:  Vorhabensteckbrief  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

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Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.04.2021 
 
Im Rahmen der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist es möglich, über 
einen Antrag aus der Bürgerschaft Beteiligung zu einem städtischen Vorhaben anzuregen (sog. 
Quorumsantrag). Hierzu muss das Vorhaben auf der Vorhabenliste eingestellt sein. In den 
Leitlinien ist geregelt, dass bei erfüllen des erforderlichen Unterschriftenquorums in den 
politischen Gremien über den Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung entschieden 
wird. 
 
Zulässigkeit des Antrags zur Anregung von Bürgerbeteiligu ng: 
Für das Vorhaben „Bebauungsplan  N 8.4.4“ ist am 19. Februar 2021  fristgerecht der Antrag 
zur Anregung von Bürg erInnenbeteiligung im Magistrat  eingegangen. Mit dem Antrag wu rden 
514 gültige Unterschriften eingereicht. Für das Gebiet Nord, in welchem sic h das Vorhaben 
befindet, sind 285 Unterschriften erforderlich. Somit wurde das Unterschriftenquorum 
erreicht.  
 
Ausgangslage:  
Auf einem privaten, nicht öffentlich zugänglichen und derzeit als Grün - und Wasserfläche 
genutzten Grundstück zwischen Kastanienal lee im Süden, Elfeicher Weg im Norden und 
Biergarten im Westen möchte der Vorhabenträger - die Projekt Kastanienallee am Teich 
GmbH & Co - Wohnbebauung in verschiedenen Einfamilienhaustypen errichten.  
  
Beschlüsse: 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.08.2019 dem mit den städtischen Ämtern 
abgestimmten Vorhaben - und Erschließungsplan de s Vorhabenträgers zur Realisierung einer 
Wohnnutzung in Form von  Wohneinheiten in Reihen -, Doppel- und Einzelhäusern 
zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die p lanungsrechtlichen Voraussetzungen für 
dieses Projekt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.4 – 
Kastanienallee / Elfeicher Weg – zu schaffen. Am 27.05.2020 hat der Magistrat dem 
Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugest immt. Gleichzeitig wurde die 
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch beschlossen.  
 
Stand des Verfahrens:  
Der erste Verfahrensschritt, die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der 
Bauleitplanung“, wurde vom 08.06.2020 bis ei nschließlich 08.07.2020 durchgeführt. In 
diesem Zeitraum wurden die Planungsunterlagen öffentlich ausgelegt und die Bürgerinnen 
und Bürger hatten Gelegenheit, Anregungen und Vorschläge zur Planung beim  
Stadtplanungsamt abzugeben. Aufgrund der Covid -19-Pandemie wurden die 
Planungsunterlagen gemäß Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) ausschließlich im 
Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt. Dies umfasste ein Textdokument zu den Zielen und 
Zwecken der Planung mit Umweltbericht, einen Bebauungs planvorentwurf, den Vorhaben - 
und Erschließungsplan sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen. Unter 
Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen aus dieser ersten Beteiligungsstufe wird 
die Planung in Abstimmung mit dem Vorhabenträger und den städtische n Ämtern derzeit 
weiter ausgearbeitet.  
 
Das Ergebnis der Bearbeitung mündet schließlich in einen Bebauungsplanentwurf. Dieser 
wird der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt. Mit der Zustimmung zu 
diesem Entwurf (Offenlagebeschluss) wird glei chzeitig die öffentliche Auslegung der 
Planungsunterlagen beschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger haben  dann während der 
einmonatigen Auslegungsfrist nochmals Gelegenheit, Stellungnahmen zur Planung

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abzugeben. Diese zweite Stufe der Beteiligung der Öffentl ichkeit wurde in diesem Verfahren 
noch nicht durchgeführt.  
  
Ziele des Beteiligungsprozesses und Gegenstand der Beteiligung : 
Der Quorumsantrag nennt als Ziel der Bürgerbeteiligung den Verzicht auf die geplante 
Bebauung des Grundstückes. Diese Entscheidung kann nicht Bestandteil des 
Beteiligungsprozesses sein, weil sie letztendlich von der Stadtverordnetenversammlung 
getroffen wird. Diese kann den vorgelegten Bebauungsplanentwurf zur Satzung beschließen 
oder dies ablehnen. Im Rahmen der zusätzlichen Beteilig ung können daher nur nochmals 
Anregungen und Stellungnahmen aus der Bürgerschaft gesammelt werden, die die 
Wissensgrundlage für die zu treffende Entscheidung verbreitern. Mit den bereits 
eingegangenen und im Internet veröffentlichten umweltbezogenen Stellu ngnahmen und 
Gutachten liegen bereits zahlreiche fachliche Einschätzungen zu diesem Vorhaben vor. Die 
Stadtverordnetenversammlung hatte mit dem Aufstellungsbeschluss vom 29.08.2019 sowie 
der Zustimmung zum vorgelegten Vorhaben - und Erschließungsplan des Vo rhabenträgers zur 
Realisierung einer Wohnnutzung  die Zielsetzung für die Weiterbearbeitung des 
Bauleitplanverfahrens vorgegeben.  
 
Durchführung der zusätzlichen freiwilligen  Beteiligung von BürgerInnen:  
Aufgrund der andauernden Ausnahmesituation durch die C ovid-19-Pandemie kann eine 
Bürgerversammlung, wie im Quorumsantrag vorgeschlagen, derzeit wahrscheinlich nur in 
einem Online-Format durchgeführt werden. Die ebenfalls vorgeschlagene 
Beteiligungsmaßnahme Infoladen ist angesichts des fortgeschrittenen Verfah rens und der 
beschriebenen Stufe der Beteiligung keine geeignete Beteiligungsmethode. Für den zeitlichen 
Ablauf eines zusätzlichen Bet eiligungsprozesses besteht daher die folgende Möglichkeit : 
 
Die zusätzliche Beteiligung wird zusammen mit der zweiten Stufe der 
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Bürgerinnen und Bürger werden über den Entwurf 
des Bebauungsplans und die dem zugrunde liegenden Gutachten nochmals ausführlich 
informiert. Zu diesem Stand der Planung können dann im Rahmen des zusätzlichen 
Beteiligungsangebotes Anregungen und Stellungnahmen abgegeben werden.  
 
Wie wird mit den Ergebnissen der Beteiligung umgegangen?  
Die in der zweiten Stufe der Beteiligung eingegangenen Anregung en werden gesammelt, 
geordnet und fachlich bewertet. Als Ergebnis entsteht eine sogenannte Abwägungstabelle, die 
der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Beschlussvorlage für den 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorgelegt wird.  
 
Entscheidungsprozess  
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet, welche Anregungen in das Planwerk 
aufgenommen werden und fasst einen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan. Das 
Ergebnis der Abwägungsentscheidung wird der Öffentlichkeit, die zuvor im Ra hmen der 
formellen Beteiligung Stellungnahmen abgegeben hat, gesondert mitgeteilt.  Bei der 
Aufstellung der Bauleitpläne werden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und 
untereinander gerecht abgewogen.  
 
 
Dezernat I Dezernat III 
 
 
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek 
Oberbürgermeister Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 16
TOP 107
TOP 22
TOP 34

Orte (3)

  • Kastanienallee
  • Elfeicher Weg
  • Luisenplatz 5a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2021/0081
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.04.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00