2021/0081
Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung (Quorumsantrag) zum Bebauungsplan N 8.4.4 - Kastanienallee/ Elfeicher Weg
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Punkt 22: Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung (Quorumsantrag) zum Bebauungsplan N 8.4.4 - Kastanienallee/ Elfeicher Weg (V-Nr. 2021/0081) Aufgrund der Abwesenheit des Magistrats wird die Vorlage aus dem Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften an den Haupt- und Finanzaus- schuss am 20.05.2021 zur fachlichen Beratung verwiesen.
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
26.04.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Amt: Büro der
Bürgerbeauftragten OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 715
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0081
Magistratsbeschluss-Nr.
107
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111700
Kostenstelle: 711-001-1009 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1117-13 Sachkonto: 6861000
Betreff: Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung (Quorumsantrag) zum
Bebauungsplan N 8.4.4 - Kastanienallee/ Elfeicher Weg -
Vorlage vom: 21.04.2021
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat nimmt den Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung zur Kenntnis .
2. Der Magistrat beschließt eine zusätzliche, freiwillige Beteiligung in Form einer
Informationsveranstaltung, welche zusammen mit der zweiten Stufe der
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Die Bürgerinnen und Bürger werden über den
Entwurf des Bebauungsplans und die dem zugrunde liegenden Gutachten nochmals
ausführlich informiert. Anschließend besteht im Rahmen der zweiten Stufe der
Öffentlichkeitsbeteiligung die reguläre Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben.
3. Die anfallenden Kosten für eine zusätzliche Informationsveranstaltung werden aus dem
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Gesamtbudget für Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung (s.o.) aus dem laufenden
Haushaltsansatz 2021 gedeckt.
4. Der Vorhabensteckbrief (Anlage) wird für die Vorhabenliste aktualisiert.
Anlagen: Vorhabensteckbrief
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 28.04.2021
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.04.2021
Im Rahmen der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist es möglich, über
einen Antrag aus der Bürgerschaft Beteiligung zu einem städtischen Vorhaben anzuregen (sog.
Quorumsantrag). Hierzu muss das Vorhaben auf der Vorhabenliste eingestellt sein. In den
Leitlinien ist geregelt, dass be i erfüllen des erforderlichen Unterschriftenquorums in den
politischen Gremien über den Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung entschieden
wird.
Zulässigkeit des Antrags zur Anregung von Bürgerbeteiligung:
Für das Vorhaben „Bebauungsplan N 8.4.4“ ist am 19. Februar 2021 fristgerecht der Antrag
zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung im Magistrat eingegangen. Mit dem Antrag wu rden
514 gültige Unterschriften eingereicht. Für das Gebiet Nord, in welchem sich das Vorhaben
befindet, sind 285 Unterschrif ten erforderlich. Somit wurde das Unterschriftenquorum
erreicht.
Ausgangslage:
Auf einem privaten, nicht öffentlich zugänglichen und derzeit als Grün - und Wasserfläche
genutzten Grundstück zwischen Kastanienallee im Süden, Elfeicher Weg im Norden und
Biergarten im Westen möchte der Vorhabenträger - die Projekt Kastanienallee am Teich
GmbH & Co - Wohnbebauung in verschiedenen Einfamilienhaustypen errichten.
Beschlüsse:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.08.2019 dem mit den städtischen Ämtern
abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers zur Realisierung einer
Wohnnutzung in Form von Wohneinheiten in Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern
zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
dieses Projekt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.4 –
Kastanienallee / Elfeicher Weg – zu schaffen. Am 27.05.2020 hat der Magistrat dem
Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugestimmt. Gleichzeitig wurde die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch beschlossen.
Stand des Verfahrens:
Der erste Verfahrensschritt, die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der
Bauleitplanung“, wurde vom 08.06.2020 bis einschließlich 08.07.2020 durchgeführt. In
diesem Zeitraum wurden die Planungsunterlagen öffentlich ausgelegt und die Bürgerinnen
und Bürger hatten Gelegenheit, Anregungen und Vorschläge zur Planung beim
Stadtplanungsamt abzugeben. Aufgrund der Covid -19-Pandemie wurden die
Planungsunterlagen gemäß Planu ngssicherstellungsgesetz (PlanSiG) ausschließlich im
Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt. Dies umfasste ein Textdokument zu den Zielen und
Zwecken der Planung mit Umweltbericht, einen Bebauungs planvorentwurf, den Vorhaben -
und Erschließungsplan sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen. Unter
Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen aus dieser ersten Beteiligungsstufe wird
die Planung in Abstimmung mit dem Vorhabenträger und den städtischen Ämtern derzeit
weiter ausgearbeitet.
Das Ergebnis der Bearbeitung mündet schließlich in einen Bebauungsplanentwurf. Dieser
wird der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt. Mit der Zustimmung zu
diesem Entwurf (Offenlagebeschluss) wird gleichzeitig die öffentliche Auslegung der
Planungsunterlagen beschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger haben dann während der
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einmonatigen Auslegungsfrist nochmals Gelegenheit, Stellungnahmen zur Planung
abzugeben. Diese zweite Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in diesem Verfahren
noch nicht durchgeführt.
Ziele des Beteiligungsprozesses und Gegenstand der Beteiligung :
Der Quorumsantrag nennt als Ziel der Bürgerbeteiligung den Verzicht auf die geplante
Bebauung des Grundstückes. Diese Entscheidung kann nicht Bestandteil des
Beteiligungsprozesses sein, weil sie letztendlich von der Stadtverordnetenversammlung
getroffen wird. Diese kann den vorgelegten Bebauungsplanentwurf zur Satzung beschließen
oder dies ablehnen. Im Rahmen der zusätzlichen Beteiligung können daher nur nochmals
Anregungen und Stellungnahmen aus der Bürgerschaft gesammelt werden, die die
Wissensgrundlage für die zu treffende Entscheidung verbreitern. Mit den bereits
eingegangenen und im Internet veröffentlichten umweltbezogenen Stellungnahmen und
Gutachten liegen bereits zahlreic he fachliche Einschätzungen zu diesem Vorhaben vor. Die
Stadtverordnetenversammlung hatte mit dem Aufstellungsbeschluss vom 29.08.2019 sowie
der Zustimmung zum vorgelegten Vorhaben - und Erschließungsplan des Vorhabenträgers zur
Realisierung einer Wohnnutzu ng die Zielsetzung für die Weiterbearbeitung des
Bauleitplanverfahrens vorgegeben.
Durchführung der zusätzlichen freiwilligen Beteiligung von BürgerInnen:
Aufgrund der andauernden Ausnahmesituation durch die Covid -19-Pandemie kann eine
Bürgerversammlung, wie im Quorumsantrag vorgeschlagen, derzeit wahrscheinlich nur in
einem Online-Format durchgeführt werden. Die ebenfalls vorgeschlagene
Beteiligungsmaßnahme Infoladen ist angesichts des fortgeschrittenen Verfahrens und der
beschriebenen Stufe der Beteiligu ng keine geeignete Beteiligungsmethode. Für den zeitlichen
Ablauf eines zusätzlichen Beteiligungsprozesses besteht daher die folgende Möglichkeit :
Die zusätzliche Beteiligung wird zusammen mit der zweiten Stufe der
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Bürgerinnen und Bürger werden über den Entwurf
des Bebauungsplans und die dem zugrunde liegenden Gutachten nochmals ausführlich
informiert. Zu diesem Stand der Planung können dann im Rahmen des zusätzlichen
Beteiligungsangebotes Anregungen und Stellungnahmen abgegeben werden.
Wie wird mit den Ergebnissen der Beteiligung umgegangen?
Die in der zweiten Stufe der Beteiligung eingegangenen Anregungen werden gesammelt,
geordnet und fachlich bewertet. Als Ergebnis entsteht eine sogenannte Abwägungstabelle, die
der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Beschlussvorlage für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorgeleg t wird.
Entscheidungsprozess
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet, welche Anregungen in das Planwerk
aufgenommen werden und fasst einen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan. Das
Ergebnis der Abwägungsentscheidung wird der Öffentlichkeit, die zuv or im Rahmen der
formellen Beteiligung Stellungnahmen abgegeben hat, gesondert mitgeteilt. Bei der
Aufstellung der Bauleitpläne werden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander gerecht abgewogen.
Dezernat I Dezernat III
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Stadträtin
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Punkt 34: Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung (Quorumsantrag) zum Bebauungsplan N 8.4.4 - Kastanienallee/ Elfeicher Weg (V-Nr. 2021/0081) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
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Vorhabensteckbrief 1 Wissenschaftsstadt Darmstadt Dezernat I - Bürgerbeauftragte Luisenplatz 5a 64283 Darmstadt Ersteinstellung des Vorhabens Aktualisierung des Vorhabens Bezeichnung des Vorhabens Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – Datum der Veröffentlichung Datum der Aktualisierung Informationen zum Vorhaben Themenbereich (bitte nur einen Hauptthemenber eich angeben bzw. themenübergreif end) O themenübergreifend O Schule O Kultur und Wissenschaft O Soziales O Kinder, Jugend und Familie O Gesundheit und Sport X Stadtplanung und Stadtentwicklung X Bauen und Wohnen O Verkehr, Mobilität und ÖPNV X Natur, Grünanlagen, Landschaftspflege und Umweltschutz O Wirtschaft und Tourismus Betroffenes Gebiet O Mitte X Nord O Ost O Bessungen O West O Arheilgen O Eberstadt O Wixhausen O Kranichstein O Gesamtstädtische s Vorhaben Beschreibung Auf einem privaten, nicht öffentlich zugänglichen und derzeit als Grün - und Wasserfläche genutzten Grundstück zwischen Kastanienallee im Süden, Elfeicher Weg im Norden und Biergarten im Westen möchte der Vorhabenträger - die Projekt Kastanienallee am Teich GmbH & Co - Wohnbebauung in verschiedenen Einfamilienhaustypen errichten. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.08.2019 dem mit den städtischen Ämtern abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers zur Realisierung einer Wohnnutzung in Form von Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Projekt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – zu schaffen. Aktueller Bearbeitungssta nd, weitere Bearbeitungssch ritte und Umsetzungszeit punkte Der erste Verfahrensschritt, die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung“, wurde vom 08.06.2020 bis einschließlich 08.07.2020 durchgeführt. In diesem Zeitraum wurden die Planungsunterlagen öffentlich ausgelegt und die Bürgerinnen und Bürger hatten Gelegenheit, Anregungen und Vorschläge zur Planung beim Stadtplanungsamt abzugeben. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden die Planungsunterlagen gemäß Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) ausschließlich im Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt. Dies umfasste ein Textdokument zu den Zielen und Zwecken der Planung mit Umweltbericht, einen Bebauungsplanvorentwurf, den Vorhaben und Erschließungsplan sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen aus dieser ersten Beteiligungsstufe wird die Planung in Abstimmung mit dem Vorhabenträger und den städtischen Ämtern derzeit weiter ausgearbeitet. Das Ergebnis der Bearbeitung mündet schließlich in einen Bebauungsplanentwurf. Dieser wird der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt. Mit der Zustimmung zu diesem Entwurf (Offenlagebeschluss) wird gleichzeitig die öffentliche Au slegung der Planungsunterlagen beschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger haben währe nd der einmonatigen Auslegungsfrist nochmals Gelegenheit, Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Diese zweite Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in diesem Verfahre n noch nicht durchgeführt. Letzter relevanter politischer Beschluss Am 27.05.2020 hat der Magistrat dem Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugestimmt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch beschlossen. Link zur Magistratsvorla ge https://darmstadt.more - rubin1.de/beschluesse_details.php?vid=20202704100122&nid=ni_2020 -Mag- 633&status=1&suchbegriffe=Kastanienallee&select_koerperschaft=&select_gre mium=&datum_von=2006 -01-11&datum_bis=2021- 12- 14&richtung=ASC&entry=&kriterium=be&x=12&y=5 Kosten des Gesamtvorhabe ns (soweit bezifferbar) Vorgesehene Beteiligung Stufe der vorgesehenen Beteiligung Informieren, anhören (informieren /anhören/mitgestalten) und Umfang der gegebenen Gestaltungsspielräume Für das Vorhaben „Bebauungsplan N 8.4.4“ ist am 19. Februar 2021 fristgerecht ein Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung im Magistrat eingegangen. Das erforderliche Unterschriftenquorum wurde erreicht. - Die zusätzliche, freiwillige Beteiligung in Form einer Informationsveranstaltung wird zusammen mit der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Bürgerinnen und Bürger werden über den Entwurf des Bebauungsplans und die dem zugrunde liegenden Gutachten nochmals ausführlich informiert. Anschließend besteht im Rahmen der zweiten Stufe der Öffentlichkeit sbeteiligung die reguläre Möglichkeit Stellungnahmen abzuge ben. Der Quorumsantrag nennt als Ziel der Bürgerbeteiligung den Verzicht auf die geplante Bebauung des Grundstückes. Diese Entscheidung kann nicht Bestandteil des Beteiligungsprozesses sein, weil sie letztendlich von der Stadtverordnetenversammlung getroffen wird. Diese kann den vorgelegten Bebauungsplanentwurf zur Satzung beschließen oder dies ablehnen. Im Rahmen der zusätzlichen Beteiligung können daher nur nochmals Anregungen und Stellungnahmen aus der Bürgerschaft gesammelt werden, die die Wissensgrundlage für die zu treffende Entscheidung verbreitern. Mit den bereits eingegangenen und im Internet veröffentlichten umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten liegen bereits zahlreiche fachliche E inschätzungen zu diesem Vorhaben vor. Die Stadtverordnetenversammlung hatte mit dem Aufstellungsbeschluss vom 29.08.2019 sowie der Zustimmung zum vorgelegten Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers zur Realisierung einer Wohnnutzung die Zielset zung für die Weiterbearbeitung des Bauleitplanverfahrens vorgegeben. Formelle Bürgerbeteiligung (gesetzlich vorgegeben) wird durchgeführt (ja → Beschreibung/nein ) Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee / Elfeicher Weg – erfolgt im Rahmen eines zweistufigen regulären Bauleitplanverfahrens. Erläuterungen zum Verfahrensablauf siehe www.darmstadt.de/bauleitplan_verfahrensablauf Freiwillige Bürgerbeteiligung vorgesehen (ja → Beschreibung/nein→ kurze Begründung), bitte konkrete Termine bzw. Beteiligungsphasen angeben Aufgrund der andauernden Ausnahmesituation durch die Covid-19-Pandemie kann eine Bürgerversammlung, wie im Quorumsantrag vorgeschlagen, derzeit wahrscheinlich nur in einem Online -Format durchgeführt werden. Die ebenfalls vorgeschlagene Beteiligungsmaßnahme Infoladen ist angesichts des fortgeschrittenen Verfahrens und der beschriebenen Stufe der Beteiligung keine geeignete Beteiligungsmethode. Ansprechpartner Fachamt der Ansprechperson: Stadtplanungsamt Name der Ansprechperson: Herr Henkel Telefonnummer der Ansprechperson: 06151/13-2606 Projektspezifische E-Mail: stadtplanungsamt@darmstadt.de Website des Vorhabens: www.darmstadt.de/bauleitplan www.darmstadt.de/bauleitplan_abgeschlossene_beteiligung Sonstiges Weitere Informationen, z. B. Internetseite, Konzept, Dokumentation, Gutachten Die in der zweiten Stufe der Beteiligung eingegangenen Anregungen werden gesammelt, geordnet und fachlich bewertet. Als Ergebnis entsteht eine sogenannte Abwägungstabelle, die der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Beschlussvorlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet, welche Anregungen in das Planwerk aufgenommen werden und fasst einen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan. Das Ergebnis der Abwägungsentscheidung wird der Öffentlichkeit, die zuvor im Rahmen der formellen Beteiligung Stellungnahmen abgegeben hat, gesondert mitgeteilt. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne werden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Anhang: Auf der Bürgerbeteiligungsplattform erfolgt eine Sortierung nach Themen und Stadtteilen. 711/106 – 08.15
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.04.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Amt: Büro der
Bürgerbeauftragten OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0081
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111700
Kostenstelle: 711-001-1009 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1117-13 Sachkonto: 6861000
Betreff: Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung (Quorumsantrag) zum
Bebauungsplan N 8.4.4 - Kastanienallee/ Elfeicher Weg -
Vorlage vom: 21.04.2021
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt den Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung zur Kenntnis .
2. Der Magistrat beschließt eine zusätzliche, freiwillige Beteiligung in Form einer
Informationsveranstaltung, welche zusammen mit der zweiten Stufe der
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Die Bürgerinnen und Bürger werden über den
Entwurf des Bebauungsplans und die dem zugrunde liegenden Gutachten nochmals
ausführlich informiert. Anschließend besteht im Rahmen der zweiten Stufe der
Öffentlichkeitsbeteiligung die reguläre Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben.
3. Die anfallenden Kosten für eine zusätzliche Informationsveranstaltung werden aus dem
Gesamtbudget für Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung (s.o.) aus dem laufenden
Haushaltsansatz 2021 gedeckt.
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4. Der Vorhabensteckbrief (An lage) wird für die Vorhabenliste aktualisiert.
Anlagen: Vorhabensteckbrief
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.04.2021
Im Rahmen der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist es möglich, über
einen Antrag aus der Bürgerschaft Beteiligung zu einem städtischen Vorhaben anzuregen (sog.
Quorumsantrag). Hierzu muss das Vorhaben auf der Vorhabenliste eingestellt sein. In den
Leitlinien ist geregelt, dass bei erfüllen des erforderlichen Unterschriftenquorums in den
politischen Gremien über den Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung entschieden
wird.
Zulässigkeit des Antrags zur Anregung von Bürgerbeteiligu ng:
Für das Vorhaben „Bebauungsplan N 8.4.4“ ist am 19. Februar 2021 fristgerecht der Antrag
zur Anregung von Bürg erInnenbeteiligung im Magistrat eingegangen. Mit dem Antrag wu rden
514 gültige Unterschriften eingereicht. Für das Gebiet Nord, in welchem sic h das Vorhaben
befindet, sind 285 Unterschriften erforderlich. Somit wurde das Unterschriftenquorum
erreicht.
Ausgangslage:
Auf einem privaten, nicht öffentlich zugänglichen und derzeit als Grün - und Wasserfläche
genutzten Grundstück zwischen Kastanienal lee im Süden, Elfeicher Weg im Norden und
Biergarten im Westen möchte der Vorhabenträger - die Projekt Kastanienallee am Teich
GmbH & Co - Wohnbebauung in verschiedenen Einfamilienhaustypen errichten.
Beschlüsse:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.08.2019 dem mit den städtischen Ämtern
abgestimmten Vorhaben - und Erschließungsplan de s Vorhabenträgers zur Realisierung einer
Wohnnutzung in Form von Wohneinheiten in Reihen -, Doppel- und Einzelhäusern
zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die p lanungsrechtlichen Voraussetzungen für
dieses Projekt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.4 –
Kastanienallee / Elfeicher Weg – zu schaffen. Am 27.05.2020 hat der Magistrat dem
Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugest immt. Gleichzeitig wurde die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch beschlossen.
Stand des Verfahrens:
Der erste Verfahrensschritt, die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der
Bauleitplanung“, wurde vom 08.06.2020 bis ei nschließlich 08.07.2020 durchgeführt. In
diesem Zeitraum wurden die Planungsunterlagen öffentlich ausgelegt und die Bürgerinnen
und Bürger hatten Gelegenheit, Anregungen und Vorschläge zur Planung beim
Stadtplanungsamt abzugeben. Aufgrund der Covid -19-Pandemie wurden die
Planungsunterlagen gemäß Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) ausschließlich im
Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt. Dies umfasste ein Textdokument zu den Zielen und
Zwecken der Planung mit Umweltbericht, einen Bebauungs planvorentwurf, den Vorhaben -
und Erschließungsplan sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen. Unter
Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen aus dieser ersten Beteiligungsstufe wird
die Planung in Abstimmung mit dem Vorhabenträger und den städtische n Ämtern derzeit
weiter ausgearbeitet.
Das Ergebnis der Bearbeitung mündet schließlich in einen Bebauungsplanentwurf. Dieser
wird der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt. Mit der Zustimmung zu
diesem Entwurf (Offenlagebeschluss) wird glei chzeitig die öffentliche Auslegung der
Planungsunterlagen beschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger haben dann während der
einmonatigen Auslegungsfrist nochmals Gelegenheit, Stellungnahmen zur Planung
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abzugeben. Diese zweite Stufe der Beteiligung der Öffentl ichkeit wurde in diesem Verfahren
noch nicht durchgeführt.
Ziele des Beteiligungsprozesses und Gegenstand der Beteiligung :
Der Quorumsantrag nennt als Ziel der Bürgerbeteiligung den Verzicht auf die geplante
Bebauung des Grundstückes. Diese Entscheidung kann nicht Bestandteil des
Beteiligungsprozesses sein, weil sie letztendlich von der Stadtverordnetenversammlung
getroffen wird. Diese kann den vorgelegten Bebauungsplanentwurf zur Satzung beschließen
oder dies ablehnen. Im Rahmen der zusätzlichen Beteilig ung können daher nur nochmals
Anregungen und Stellungnahmen aus der Bürgerschaft gesammelt werden, die die
Wissensgrundlage für die zu treffende Entscheidung verbreitern. Mit den bereits
eingegangenen und im Internet veröffentlichten umweltbezogenen Stellu ngnahmen und
Gutachten liegen bereits zahlreiche fachliche Einschätzungen zu diesem Vorhaben vor. Die
Stadtverordnetenversammlung hatte mit dem Aufstellungsbeschluss vom 29.08.2019 sowie
der Zustimmung zum vorgelegten Vorhaben - und Erschließungsplan des Vo rhabenträgers zur
Realisierung einer Wohnnutzung die Zielsetzung für die Weiterbearbeitung des
Bauleitplanverfahrens vorgegeben.
Durchführung der zusätzlichen freiwilligen Beteiligung von BürgerInnen:
Aufgrund der andauernden Ausnahmesituation durch die C ovid-19-Pandemie kann eine
Bürgerversammlung, wie im Quorumsantrag vorgeschlagen, derzeit wahrscheinlich nur in
einem Online-Format durchgeführt werden. Die ebenfalls vorgeschlagene
Beteiligungsmaßnahme Infoladen ist angesichts des fortgeschrittenen Verfah rens und der
beschriebenen Stufe der Beteiligung keine geeignete Beteiligungsmethode. Für den zeitlichen
Ablauf eines zusätzlichen Bet eiligungsprozesses besteht daher die folgende Möglichkeit :
Die zusätzliche Beteiligung wird zusammen mit der zweiten Stufe der
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Bürgerinnen und Bürger werden über den Entwurf
des Bebauungsplans und die dem zugrunde liegenden Gutachten nochmals ausführlich
informiert. Zu diesem Stand der Planung können dann im Rahmen des zusätzlichen
Beteiligungsangebotes Anregungen und Stellungnahmen abgegeben werden.
Wie wird mit den Ergebnissen der Beteiligung umgegangen?
Die in der zweiten Stufe der Beteiligung eingegangenen Anregung en werden gesammelt,
geordnet und fachlich bewertet. Als Ergebnis entsteht eine sogenannte Abwägungstabelle, die
der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Beschlussvorlage für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Entscheidungsprozess
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet, welche Anregungen in das Planwerk
aufgenommen werden und fasst einen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan. Das
Ergebnis der Abwägungsentscheidung wird der Öffentlichkeit, die zuvor im Ra hmen der
formellen Beteiligung Stellungnahmen abgegeben hat, gesondert mitgeteilt. Bei der
Aufstellung der Bauleitpläne werden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander gerecht abgewogen.
Dezernat I Dezernat III
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Kastanienallee
- Elfeicher Weg
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0081
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.04.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00