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V/0968/2006

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0038/2006

Vorlage 20.11.2006

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.12.2006, TOP 2.5

Antrag Nr. A-R/0038/2006

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Antrag Nr. A-R/0038/2006

8873 Zeichen

Der Antrag zielt darauf ab, in Münster mit dem Ausbau des Angebotes 
haushaltsnaher Dienstleistungen das Selbstständige Wohnen und das 
Arbeitsfeld haushaltsnahe Dienstleistungen selbst zu stärken. 
 
Der Rat möge beschließen: 
I. Die Verwaltung wird beauftragt: 
1. Ein Handlungskonzept zur Entwicklung und Sicherung eines 
bedarfsgerechten Angebotes an haushaltsnahen und 
personenorientierten Dienstleistungen (HDL) für Münster 
auszuarbeiten und dabei die derzeit vorliegenden 
Forschungsergebnisse hierzu mit einzubeziehen.  
2. In dieses Handlungskonzept frei gemeinnützige Anbieter, private 
Anbieter und Unternehmen, Wohnungsunternehmen sowie 
Kranken- und Pflegekassen einzubeziehen. 
3. Die Vernetzung der Angebotsstrukturen im Bereich HDL 
voranzutreiben sowie unter Einbeziehung vorhandener Strukturen 
und den Stiftungen die Einrichtung einer Service-Stelle zu 
unterstützen. 
4. Die Möglichkeit der Ausgabe von Dienstleistungschecks für 
Personen mit Armutsrisiko und Unterstützungsbedarf zu prüfen. 
5. Die Erfahrungen und Ergebnisse der Dienstleistungspools in NRW 
und der Dienstleistungsagenturen in Münster gezielt auszuwerten 
und gemeinsam mit der  Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) 
sowie den Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern in Münster 
ein Förderkonzept zur Einbeziehung Langzeitarbeitsloser zu 
entwickeln, das folgende Elemente vorsieht: 
- eine Anschubfinanzierung für neue Dienstleistungspools; 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster 
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
Antrag 
 
„Haushaltsnahe Dienstleistungen zur 
Sicherung des Selbstständigen 
Wohnens ausbauen“
 
13.09.2006

- Eingliederungszuschüsse zum Aufbau von dauerhafter 
Beschäftigung für geeignete SGB II Leistungsbeziehende, die 
am ersten Arbeitsmarkt kurz und mittelfristig keine Chance 
haben. 
 
II. Die Stadt Münster bemüht sich um Mittel des Landes, des Bundes 
oder anderer finanzieller Träger, die für die innovative 
Weiterentwicklung eines Angebotes haushaltsnaher 
Dienstleistungen im Hinblick auf eine nachhaltige Stadtentwicklung 
unter besonderen demografischen Anforderungen, die 
Zurückdrängung von Schwarzarbeit sowie die Sicherung des 
selbstständigen Wohnens im Alter und bei Behinderung gewonnen 
werden können. 
 
Begründung:
 
1.  Die demografische Entwicklung in Münster ist auch mit einem 
steigenden Bedarf an haushalts- und pflegenahen Dienstleistungen 
verbunden. Die Zahl der älteren, hilfe- und pflegebedürftigen allein 
stehenden Menschen und hier vor allem der Frauen, wird in den nächsten 
Jahren erheblich zunehmen. Auch weit vor der Pflegebedürftigkeit sind 
viele ältere Menschen eingeschränkt in dem, was sie in ihrem eigenen 
Haushalt noch allein machen können. Zahlreiche Alterskrankheiten 
können diese Mobilität und Fähigkeit zur Alltagsbewältigung weiter 
einschränken. Unterstützung in unterschiedlichem Umfang wird benötigt. 
Gleichzeitig hat die Bedeutung der familiären Unterstützungsnetze sowie 
der Nachbarschaftsstrukturen abgenommen und dies wird sich in den 
kommenden Jahren noch verschärfen. Heute schon lassen sich die 
Unterstützung oder sogar Pflege Angehöriger und berufliche 
Anforderungen kaum miteinander verbinden. Dienste, die auf eine 
Unterstützung von Privathaushalten abzielen, können also die 
Selbstständigkeit und die Lebensqualität von älteren Menschen erhalten 
und verbessern. Sie können aber auch der Entlastung von 
unterstützenden und pflegenden Angehörigen dienen.  
Nach wie vor wird ein sehr hoher Anteil haushaltsbezogener 
Dienstleistungen in Schwarzarbeit bzw. nicht gemeldeter geringfügiger 
Beschäftigung erbracht. Gleichzeitig gibt es noch zu wenig Angebote an 
passgenauen, bezahlbaren personen- und haushaltsnahen 
Dienstleistungen. Deshalb sind politische Initiativen auch auf kommunaler 
Ebene notwendig, um die Rahmenbedingungen sowohl für die Seite der 
nachfragenden Haushalte älterer Menschen als auch für die 
Dienstleistungserbringer so zu verbessern, dass es zu einem 
bedarfsgerechten, für die Betroffenen leicht zugänglichen und 
bezahlbaren Angebot kommt.

2.  Untersuchungen innerhalb der Anbieter ambulanter Dienste zeigen 
folgende Schwerpunkte auf, die als Dienstleistungen abgefragt werden: 
• Häusliche Pflege und Persönliche Assistenz: Unterstützung bei 
der Körperpflege und den täglichen Verrichtungen, wie z.B. 
Aufstehen oder zu Bett gehen, 
• Hilfen im Haushalt (auch „rund-um-die-Uhr“), 
• Begleitung außerhalb der Wohnung, zu Behörden, Ärzten, bei der 
Freizeitgestaltung, 
• Anleitung in der Unterstützung Menschen mit Demenz in der 
Strukturierung ihres Tagesablaufs, 
• Entlastung pflegender Angehöriger, 
• „Integrationshelferinnen und –helfer“ als Schulbegleitung 
behinderter Kinder in Regelschulen, 
• Beratung und Unterstützung zur Finanzierung dieser Hilfen. 
 
3.  Gerade ältere Menschen ohne Steuerpflicht können an der 
derzeitigen Förderung von HDL durch den Gesetzgeber in Form von 
Steuervergünstigungen nicht teilhaben. Die Finanzierbarkeit stellt also 
eine deutliche Schwelle dar: auch wenn sich die Einkommenssituation 
Älterer deutlich verbessert hat, gibt es nach wie vor eine große Gruppe, 
die nicht die Mittel aufbringen können, die sie für die Abdeckung ihrer 
Dienstleistungsbedarfe bräuchten. Es müssen  Instrumente entwickelt 
werden, die dazu beitragen, dass  
• sich auch Personen mit geringer Finanzkraft in Zukunft 
HDL leisten können, 
• haushaltsnahe Dienstleistungen legal erbracht werden 
unter Beachtung von geltenden Arbeitsrechten und 
Arbeitsschutzbestimmungen und 
• die Professionalität, die Qualitätssicherung und die 
Kundenorientierung  von HDL insgesamt gestärkt wird. 
 
4.  Bestehende Förderinstrumente nach SGB III und SGB II wie 
Existenzgründungshilfen, Lohnkostenzuschüsse sowie die Förderung von 
Qualifizierung können genutzt werden. Vielfach erschweren deren 
derzeitige Ausrichtung und die Formen der Vergabe von Maßnahmen der 
Arbeitsmarktpolitik allerdings ein auf die regionale Nachfrage 
abgestimmtes Vorgehen.  Die Dienstleistungspools, die das Land NRW 
über eine Anschubfinanzierung gefördert hat haben gezeigt, dass es 
möglich ist, die Zielgruppe Langzeitarbeitsloser in einen 
Dienstleistungspool (DLP)
 zu integrieren, ihnen eine existenzsichernde

Beschäftigung  zu ermöglichen und gleichzeitig wirtschaftlich zu bestehen. 
Die DLP konnten sich nach einer Anlaufzeit mit Fördergeldern 
wirtschaftlich am Markt behaupten.  Dazu waren die Ansätze zur 
Qualitätssicherung und die Qualifizierung der MitarbeiterInnen 
unverzichtbar. Ein entscheidendes Hindernis bei der quantitativen 
Ausweitung des Angebotes stellen bislang allerdings noch die Preise dar. 
Die steuerliche Begünstigung, die bei Inanspruchnahme einer 
Dienstleistungsagentur oder eines Haushaltsdienstes gewährt wird, 
kommt gerade den Haushalten Älterer in der Regel nicht zu gute.  
 
5.  Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass grundsätzlich eine 
Ausweitung des Angebotes an haushaltsnahe Dienstleistungen 
insbesondere für die Haushalte älterer Menschen nur möglich ist, wenn 
mehrere Politikfelder auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene 
zusammenwirken. Es bieten sich dabei zwei Handlungsstrategien an: 
• eine Subvention der Nachfrageseite (z.B. 
Dienstleistungsgutscheine) 
• eine Subvention der Angebotsseite (z.B. dauerhafte 
Beschäftigung von SGB II LeistungsempfängerInnen, 
Förderung von Dienstleistungspools u.a.). 
Die Stadt Münster kann hier initiativ werden und modellhaft in 
Zusammenarbeit mit freien Trägern und auch privaten Anbietern wie Casa 
Mia oder Zauberfee Angebotsstrukturen entwickeln und versuchen 
verschiedene Träger für die Finanzierung zu gewinnen. Auf kommunaler 
Ebene bietet sich hier die Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen, 
Kranken- und Pflegekassen, ambulanten Diensten und der AMS an. 
Gerade hier macht ein abgestimmtes Vorgehen Sinn. Bislang fördern die 
AMS und die Agentur für Arbeit bereits die Qualifizierung von Arbeitslosen 
für haushaltswirtschaftliche Tätigkeiten. Vielfach finden diese gut 
ausgebildeten Kräfte  jedoch anschließend keine regulären 
Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten.    
Darüber hinaus sollte versucht werden im Rahmen der neuen 
Förderperiode der Mittel des Europäischen Sozialfonds Mittel im 
Zusammenhang mit der Bewältigung der Herausforderungen der 
demografischen Entwicklung zu gewinnen. Zudem zeigt sich das 
Bundesministerium für Familie offen für Ansätze, die das Zusammenleben 
von Alt und Jung befördern. 
gez. Maria Klein-Schmeink 
gez. Helga Bennink 
gez. Wilhelm Breitenbach 
gez. Christof Hoffmann 
gez. Manfred Kehr 
gez. Hery Klas 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Ilse Schleef 
gez. Claudia Scholz 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Brigitte von Schoenebeck

Beschlussvorlage

11688 Zeichen

V/0968/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0038/2006: "Haushaltsnahe 
Dienstleistungen zur Sicherung des Selbständigen Wohnens ausbauen". 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.12.2006 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, 
1.1. die gegenwärtige Angebotsstruktur haushaltsnaher und personenorientierter Dienstleis-
tungen in Münster differenziert und unter dem Gesichtspunkt wohnortnaher Bereitstellung 
zu erfassen, 
1.2. Informationen über die tatsächliche Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen 
auszuwerten und Potentiale für eine, insbesondere auch qualitative, Weiterentwicklung der 
Angebote auszuloten, 
1.3. Ansätze zu entwickeln, die auch Menschen mit geringem Einkommen eine Inanspruch-
nahme der Dienste erleichtern, 
1.4. über die Weiterentwicklung des Angebotsfelds haushaltsnaher Dienstleistungen in Zu-
sammenarbeit mit Bildungsinstitutionen und Ak teuren am Arbeitsmarkt neue Qualifizie-
rungs- und Beschäftigungspotentiale zu erschließen. 
 
2. Mit diesen Maßgaben wird der Antrag (Nr. A-R/0038/2006) an den Ausschuss für Soziales, 
Gesundheit und Arbeitsförderung verwiesen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Antrags und Beschlusslage 
 
Mit der Vorlage „Wohnen im Alter, Fortschreibung 2005“ (V/0798/2005) hat die Stadt Münster 
Handlungsempfehlungen zur nachfragegerechten Bereitstellung von Wohn- und Dienstleistungs-
angeboten für Seniorinnen und Senioren sowie für Menschen mit Behinderung vorgelegt. Betreute 
Wohnformen, Projektansätze zur Unterstützung von Wohnen im Bestand und einer quartiersbezo-
Vorlagen-Nr.: 
V/0968/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Schulze auf´m Hofe 
Ruf: 
492 50 25 
E-Mail: 
SchulzeaufmHofe@stadt-
muenster.de  
Datum: 
15.11.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0968/2006 
genen Versorgung korrespondieren mit der Zielsetzung des Antrages der Fraktion Bündnis90/Die 
Grünen/GAL (Nr. A-R/0038/2006 vom 13.09.2006) „Haushaltsnahe Dienstleistungen zur Sicherung 
des Selbstständigen Wohnens auszubauen“. 
 
Mit ihrem Antrag greift die Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL den mit der demographischen 
Entwicklung verbundenen steigenden Bedarf an haushalts- und pflegenahen Dienstleistungen auf. 
Das begrenzte Leistungsvermögen familiärer Unterstützungssysteme und abnehmender Versor-
gungsstrukturen im unmittelbaren sozialen Umfeld werden zu einer steigenden Nachfrage von 
hauswirtschaftlichen Dienstleistungen führen. Informelle bzw. illegale geringfügige Beschäfti-
gungsverhältnisse sind in diesem Angebotssegment stark verbreitet. In diesem Zusammenhang 
verweist der Antrag auf die Notwendigkeit politischer Initiativen, insbesondere auf kommunaler 
Ebene, die Rahmenbedingungen sowohl für die nachfragenden Haushalte von Seniorinnen und 
Senioren als auch für Dienstleistungserbringer so zu verbessern, um im Ergebnis, bedarfsgerech-
te, für die Betroffenen leicht zugängliche und bezahlbare Angebote zu sichern. 
 
Die Finanzierbarkeit der Dienstleistungen für Haushalte im unteren und mittleren Einkommensbe-
reich, die nicht an Steuervergünstigungen teilhaben können, steht im Focus des Antrages, der 
darüber hinaus auf die bestehenden Förderinstrumente nach SGB II und SGB III verweist, die 
durch Existenzgründungshilfen, Lohnkostenzuschüsse und geförderten Qualifizierungsprogram-
men dazu führen, das haushaltsnahe Dienstleistungen unter Beachtung geltender Arbeitsrechts- 
und Arbeitsschutzbestimmungen rechtlich abgesichert, professionell und kundenorientiert  erbracht 
werden. 
 
 
 
2. Haushaltsnahe Dienstleistungen 
 
Die „Maßnahmen zur Verbesserung (…) und zur Förderung eines geeigneten Wohnungsangebo-
tes zur Sicherung der eigenen Häuslichkeit für Pflegebedürftige“ (§ 1 Abs. 2 PfG NW) begegnet 
dem Wunsch möglichst selbstbestimmter Versorgung und Pflege in der eigenen Häuslichkeit, das 
der politischen Zielrichtung des Vorrangs häuslicher Hilfeangebote entspricht. 
 
Haushaltsnahe Dienstleistungen an den Schnittstellen zu den Angeboten von Familienunterstüt-
zenden Diensten, Mobilen Sozialen Diensten und pflegeergänzender Angebote ambulanter Diens-
te, decken im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche ab: 
 
- Hilfen im und um den Haushalt (Wohnungsreinigung, Kochen, Wäsche, Garten- und Win-
terdienst),  
- persönliche Betreuung (Beratung, Freizeitgestaltung), 
- Begleit- und Fahrdienste (Behörden- und Arzttermine, Einkaufsservice), 
- Pflegeunterstützende Hilfen (Wohnraumanpassung, Hausnotruf). 
 
Hilfebedürftige ältere Menschen, benötigen in der Regel zunächst keine pflegerische Versorgung 
in der Häuslichkeit, sondern konkrete Unterstützung bei der Bewältigung hauswirtschaftlicher Ver-
richtungen. Haushaltsnahe Dienstleistungen erleichtern den Alltag, verzögern und verhindern Pfle-
gebedürftigkeit und unterstützen das selbständige Wohnen.  
 
 
 
3. Leistungsanbieter in Münster 
 
Über das umfassende Angebot professioneller Di enstleister, Dienstleistungspools, ambulanter 
Pflegedienste sowie stadtteilorientierter ehrenamtlicher Angebote werden die Bürgerinnen und 
Bürger im Informationsbüro Pflege detailliert beraten.

- 3 - 
V/0968/2006 
Mit Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 17.05.2006 (Vorlagen Nr. V/0110/2006), wurde 
die Stiftung Magdalenenhospital beauftragt, das im Oktober 2003 in gemeinsamer Trägerschaft mit 
dem Sozialamt der Stadt Münster initiierte Pr ojekt „Von Mensch zu Mensch“ ab dem 01.10.2006 
bis zum 31.12.2009 fortzusetzen. Seit Januar 2006 wird das Projekt in alleiniger finanzieller Trä-
gerschaft der Stiftung Magdalenenhospital geführt. 22 gut erreichbare Anlaufstellen in 20 Stadttei-
len Münsters tragen durch Betreuungs- und Beratungsdienste dazu bei, Voraussetzungen für den 
Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu schaffen. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind nicht Be-
standteil des Leistungskataloges der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Stadt-
teilinitiativen. 
 
Wohnpartnerschaften zwischen Jung und Alt vermittelt das Projekt „Wohnen für Hilfe“ des Amtes 
für Wohnungswesen. Mit  Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 29.06.2005 (Vorlage Nr. 
V/407/2005) werden die bestehenden Angebote und Serviceleistungen zur Verbesserung der 
Wohn- und Lebenssituation sowohl älterer Menschen als auch Studierender verbessert. Seit dem 
01.12.2005 konnten bisher 18 Wohnpartnerschaften, mit der Mietregelung pro Quadratmeter 
Wohnfläche eine Stunde Hilfestellung pro Monat, vermittelt werden. Unterstützungsleistungen wie 
einkaufen, Begleitung bei Arztterminen, Garten und Winterdienste werden zwischen den Mietpar-
teien individuell vereinbart. Die Laufphase des Projektes ist bis zum 31.05.2008 angelegt, ein Zwi-
schenbericht wird aktuell erstellt. 
 
Alle ambulanten Dienste und Sozialstationen bieten eigene oder im Verbund mit anderen Leis-
tungsanbietern haushaltsnahe Dienstleistungen an. In den letzen zwei Jahren sind freigewerbliche 
Dienstleister sowie Anbieter von Dienstleistungspools verstärkt am Markt aufgetreten. Leistungska-
taloge von der Wohnungsreinigung über kleine Reparaturen bis hin zu niedrigschwelliger Betreu-
ung und Case Management werden in einem Preisgefüge von 12,00 € bis 25,00 € pro Stunde an-
geboten. Wesentliches Ziel dieser Anbieter ist eine verlässliche, für den Kunden bezahlbare 
Dienstleistung die nicht nach einem starren Leistungskatalog, sondern nach Stundensatz abge-
rechnet wird. 
 
 
 
4. Finanzierung haushaltsnaher Dienstleistungen 
 
Nachfrage 
Es besteht eine hohe Nachfrage an haushaltsnahen Dienstleistun
gen, die abgestellt sind auf die 
spezifischen Interessen der Kundengruppe Älterer. Darüber hinaus besteht bei den Älteren der 
Wunsch nach festen Bezugspersonen oder Ansprechpartnern, die mehrere Dienstleistungen so-
wohl sporadisch als auch regelmäßig in Anspru ch nehmen können. Innovativ sind dabei nicht die 
einzelnen Komponenten, sondern deren Zusammenstellung und die Bereitstellung aus einer Hand. 
 
Zwischen festgestelltem Bedarf und tatsächlicher Inanspruchnahme an haushaltsnahen Dienstleis-
tungen im vorpflegerischen Bereich besteht nach wie vor eine große Diskrepanz. Der Bedarf an 
Haushaltsdiensten, insbesondere für ältere Menschen, liegt erfahrungsgemäß bei drei bis sechs 
Wochenstunden. Ein hoher Anteil von Haushalten Älterer ist nicht bereit oder nicht in der Lage, für 
dieses Dienstleistungsangebot Stundenlöhne von 12,00 € aufwärts zu akzeptieren.  
 
Personen, die Anspruch auf Grundsicherungsleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt haben, 
erhalten bei Bedarf persönliche Hilfen in der Haushaltsführung im vorpflegerischen Bereich. Anbie-
ter dieser hauswirtschaftlichen Hilfen sind ambulante Pflegedienste und frei gewerbliche Anbieter, 
die Leistungsvereinbarungen mit dem Sozialamt in einem Spektrum von 12,78 € bis 14,50 € pro 
Stunde abgeschlossen haben. Für pflegebedürftige Personen gelten die Vergütungsvereinbarun-
gen der Pflegekassen, die Leistungskomplexe für hauswirtschaftliche Versorgung vorsehen.

- 4 - 
V/0968/2006 
Angebotsseite 
Die Akzeptanz der am Markt auftretenden freien Träger und privaten Anbieter wächst zwar, den-
noch besteht tendenziell eher Zurückhaltung, haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch zu 
nehmen. Zwischen tatsächlicher Inanspruchnahme und subjektiv eingeschätztem zukünftigen Be-
darf an Hilfen ist noch eine erhebliche Diskrepanz festzustellen. Im Bericht der Enquete-
Kommission des Landtags Nordrhein-Westfalen zur Situation und Zukunft der Pflege in NRW von 
2005 wird festgestellt, dass der Bedarf an vorpflegerischen und wohnbegleitenden Dienstleistun-
gen wie Putzen, Einkaufen, Behördengänge etc. stark ansteigen wird. 
 
Für einen flächendeckenden Ausbau sog. Dienstleistungsagenturen sind vor allem die betriebs-
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Anbieters sowie die Sichtweisen und Interessen der 
nachfragenden Haushalte und der zu beschäftigenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 
Bedeutung. In Modellrechnungen der G.I.B. (Gesellsc haft für innovative Beschäftigungsförderung 
mbH), die im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Nordrhein-
Westfalen aufgestellt wurden, wird davon ausgegangen, dass überwiegend Frauen mit einer Ar-
beitszeit von maximal 25 Wochenstunden im Segment der haushaltsnahen Dienstleistungen be-
schäftigt werden.  
 
Die G.I.B. kommt weiterhin, nach Auswertung a ller bisherigen Modellversuche im gemeinnützigen 
und im gewerblichen Bereich zu dem Ergebnis, dass ein aus betrieblicher Sicht kostendeckender 
Kundenpreis für haushaltsnahe Dienstleistungen realistisch mit 18,00 bis 20,00 € zu veranschla-
gen ist. 
 
 
 
5. Fazit und weiteres Verfahren 
 
Ohne angemessene öffentliche Unterstützung, die sich an die Nachfrageseite oder an die Ange-
botsseite richten kann, sind haushaltsnahe Dienstleistungen im Rahmen sozialversicherungspflich-
tiger Beschäftigungsverhältnisse aktuell nicht marktgerecht bereitzustellen.  
 
Initiativen und Dienstleistungsmodelle freier Tr äger und privater Anbieter, können nur nachhaltig 
gelingen, wenn diese vorab auf ihre Marktfähigkeit geprüft und den Wettbewerb innerhalb der ört-
lich vorhandenen Dienstleistungsstrukturen nicht verzerren.  
 
Im Rahmen der Berichterstattung zur Pflegestatistik wird die Inanspruchnahme haushaltsnaher 
und personenorientierter Dienstleistungen zukünftig dargestellt. Die Verwaltung wird darüber hin-
aus über den Fortgang der Zusammenarbeit mit den Bildungsinstitutionen und den Akteuren am 
Arbeitsmarkt über die Erschließung neuer Qualifizierungs- und Beschäftigungspotentiale berichten.  
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

13.12.2006 Hauptausschuss
TOP 2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bremer Straße 54

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0968/2006
Typ
Vorlage
Datum
20.11.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37