V/0968/2006
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0038/2006
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Antrag Nr. A-R/0038/2006
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Der Antrag zielt darauf ab, in Münster mit dem Ausbau des Angebotes haushaltsnaher Dienstleistungen das Selbstständige Wohnen und das Arbeitsfeld haushaltsnahe Dienstleistungen selbst zu stärken. Der Rat möge beschließen: I. Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Ein Handlungskonzept zur Entwicklung und Sicherung eines bedarfsgerechten Angebotes an haushaltsnahen und personenorientierten Dienstleistungen (HDL) für Münster auszuarbeiten und dabei die derzeit vorliegenden Forschungsergebnisse hierzu mit einzubeziehen. 2. In dieses Handlungskonzept frei gemeinnützige Anbieter, private Anbieter und Unternehmen, Wohnungsunternehmen sowie Kranken- und Pflegekassen einzubeziehen. 3. Die Vernetzung der Angebotsstrukturen im Bereich HDL voranzutreiben sowie unter Einbeziehung vorhandener Strukturen und den Stiftungen die Einrichtung einer Service-Stelle zu unterstützen. 4. Die Möglichkeit der Ausgabe von Dienstleistungschecks für Personen mit Armutsrisiko und Unterstützungsbedarf zu prüfen. 5. Die Erfahrungen und Ergebnisse der Dienstleistungspools in NRW und der Dienstleistungsagenturen in Münster gezielt auszuwerten und gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) sowie den Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern in Münster ein Förderkonzept zur Einbeziehung Langzeitarbeitsloser zu entwickeln, das folgende Elemente vorsieht: - eine Anschubfinanzierung für neue Dienstleistungspools; Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Bremer Str. 54 48155 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 gruene.ratsfraktion@muenster.de www.gruene-muenster.de Antrag „Haushaltsnahe Dienstleistungen zur Sicherung des Selbstständigen Wohnens ausbauen“ 13.09.2006 - Eingliederungszuschüsse zum Aufbau von dauerhafter Beschäftigung für geeignete SGB II Leistungsbeziehende, die am ersten Arbeitsmarkt kurz und mittelfristig keine Chance haben. II. Die Stadt Münster bemüht sich um Mittel des Landes, des Bundes oder anderer finanzieller Träger, die für die innovative Weiterentwicklung eines Angebotes haushaltsnaher Dienstleistungen im Hinblick auf eine nachhaltige Stadtentwicklung unter besonderen demografischen Anforderungen, die Zurückdrängung von Schwarzarbeit sowie die Sicherung des selbstständigen Wohnens im Alter und bei Behinderung gewonnen werden können. Begründung: 1. Die demografische Entwicklung in Münster ist auch mit einem steigenden Bedarf an haushalts- und pflegenahen Dienstleistungen verbunden. Die Zahl der älteren, hilfe- und pflegebedürftigen allein stehenden Menschen und hier vor allem der Frauen, wird in den nächsten Jahren erheblich zunehmen. Auch weit vor der Pflegebedürftigkeit sind viele ältere Menschen eingeschränkt in dem, was sie in ihrem eigenen Haushalt noch allein machen können. Zahlreiche Alterskrankheiten können diese Mobilität und Fähigkeit zur Alltagsbewältigung weiter einschränken. Unterstützung in unterschiedlichem Umfang wird benötigt. Gleichzeitig hat die Bedeutung der familiären Unterstützungsnetze sowie der Nachbarschaftsstrukturen abgenommen und dies wird sich in den kommenden Jahren noch verschärfen. Heute schon lassen sich die Unterstützung oder sogar Pflege Angehöriger und berufliche Anforderungen kaum miteinander verbinden. Dienste, die auf eine Unterstützung von Privathaushalten abzielen, können also die Selbstständigkeit und die Lebensqualität von älteren Menschen erhalten und verbessern. Sie können aber auch der Entlastung von unterstützenden und pflegenden Angehörigen dienen. Nach wie vor wird ein sehr hoher Anteil haushaltsbezogener Dienstleistungen in Schwarzarbeit bzw. nicht gemeldeter geringfügiger Beschäftigung erbracht. Gleichzeitig gibt es noch zu wenig Angebote an passgenauen, bezahlbaren personen- und haushaltsnahen Dienstleistungen. Deshalb sind politische Initiativen auch auf kommunaler Ebene notwendig, um die Rahmenbedingungen sowohl für die Seite der nachfragenden Haushalte älterer Menschen als auch für die Dienstleistungserbringer so zu verbessern, dass es zu einem bedarfsgerechten, für die Betroffenen leicht zugänglichen und bezahlbaren Angebot kommt. 2. Untersuchungen innerhalb der Anbieter ambulanter Dienste zeigen folgende Schwerpunkte auf, die als Dienstleistungen abgefragt werden: • Häusliche Pflege und Persönliche Assistenz: Unterstützung bei der Körperpflege und den täglichen Verrichtungen, wie z.B. Aufstehen oder zu Bett gehen, • Hilfen im Haushalt (auch „rund-um-die-Uhr“), • Begleitung außerhalb der Wohnung, zu Behörden, Ärzten, bei der Freizeitgestaltung, • Anleitung in der Unterstützung Menschen mit Demenz in der Strukturierung ihres Tagesablaufs, • Entlastung pflegender Angehöriger, • „Integrationshelferinnen und –helfer“ als Schulbegleitung behinderter Kinder in Regelschulen, • Beratung und Unterstützung zur Finanzierung dieser Hilfen. 3. Gerade ältere Menschen ohne Steuerpflicht können an der derzeitigen Förderung von HDL durch den Gesetzgeber in Form von Steuervergünstigungen nicht teilhaben. Die Finanzierbarkeit stellt also eine deutliche Schwelle dar: auch wenn sich die Einkommenssituation Älterer deutlich verbessert hat, gibt es nach wie vor eine große Gruppe, die nicht die Mittel aufbringen können, die sie für die Abdeckung ihrer Dienstleistungsbedarfe bräuchten. Es müssen Instrumente entwickelt werden, die dazu beitragen, dass • sich auch Personen mit geringer Finanzkraft in Zukunft HDL leisten können, • haushaltsnahe Dienstleistungen legal erbracht werden unter Beachtung von geltenden Arbeitsrechten und Arbeitsschutzbestimmungen und • die Professionalität, die Qualitätssicherung und die Kundenorientierung von HDL insgesamt gestärkt wird. 4. Bestehende Förderinstrumente nach SGB III und SGB II wie Existenzgründungshilfen, Lohnkostenzuschüsse sowie die Förderung von Qualifizierung können genutzt werden. Vielfach erschweren deren derzeitige Ausrichtung und die Formen der Vergabe von Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik allerdings ein auf die regionale Nachfrage abgestimmtes Vorgehen. Die Dienstleistungspools, die das Land NRW über eine Anschubfinanzierung gefördert hat haben gezeigt, dass es möglich ist, die Zielgruppe Langzeitarbeitsloser in einen Dienstleistungspool (DLP) zu integrieren, ihnen eine existenzsichernde Beschäftigung zu ermöglichen und gleichzeitig wirtschaftlich zu bestehen. Die DLP konnten sich nach einer Anlaufzeit mit Fördergeldern wirtschaftlich am Markt behaupten. Dazu waren die Ansätze zur Qualitätssicherung und die Qualifizierung der MitarbeiterInnen unverzichtbar. Ein entscheidendes Hindernis bei der quantitativen Ausweitung des Angebotes stellen bislang allerdings noch die Preise dar. Die steuerliche Begünstigung, die bei Inanspruchnahme einer Dienstleistungsagentur oder eines Haushaltsdienstes gewährt wird, kommt gerade den Haushalten Älterer in der Regel nicht zu gute. 5. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass grundsätzlich eine Ausweitung des Angebotes an haushaltsnahe Dienstleistungen insbesondere für die Haushalte älterer Menschen nur möglich ist, wenn mehrere Politikfelder auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene zusammenwirken. Es bieten sich dabei zwei Handlungsstrategien an: • eine Subvention der Nachfrageseite (z.B. Dienstleistungsgutscheine) • eine Subvention der Angebotsseite (z.B. dauerhafte Beschäftigung von SGB II LeistungsempfängerInnen, Förderung von Dienstleistungspools u.a.). Die Stadt Münster kann hier initiativ werden und modellhaft in Zusammenarbeit mit freien Trägern und auch privaten Anbietern wie Casa Mia oder Zauberfee Angebotsstrukturen entwickeln und versuchen verschiedene Träger für die Finanzierung zu gewinnen. Auf kommunaler Ebene bietet sich hier die Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen, Kranken- und Pflegekassen, ambulanten Diensten und der AMS an. Gerade hier macht ein abgestimmtes Vorgehen Sinn. Bislang fördern die AMS und die Agentur für Arbeit bereits die Qualifizierung von Arbeitslosen für haushaltswirtschaftliche Tätigkeiten. Vielfach finden diese gut ausgebildeten Kräfte jedoch anschließend keine regulären Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten. Darüber hinaus sollte versucht werden im Rahmen der neuen Förderperiode der Mittel des Europäischen Sozialfonds Mittel im Zusammenhang mit der Bewältigung der Herausforderungen der demografischen Entwicklung zu gewinnen. Zudem zeigt sich das Bundesministerium für Familie offen für Ansätze, die das Zusammenleben von Alt und Jung befördern. gez. Maria Klein-Schmeink gez. Helga Bennink gez. Wilhelm Breitenbach gez. Christof Hoffmann gez. Manfred Kehr gez. Hery Klas gez. Jutta Möllers gez. Jörn Möltgen gez. Carsten Peters gez. Tim Rohleder gez. Ilse Schleef gez. Claudia Scholz gez. Dr. Rita Stein-Redent gez. Brigitte von Schoenebeck
Beschlussvorlage
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V/0968/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0038/2006: "Haushaltsnahe Dienstleistungen zur Sicherung des Selbständigen Wohnens ausbauen". Beratungsfolge 13.12.2006 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, 1.1. die gegenwärtige Angebotsstruktur haushaltsnaher und personenorientierter Dienstleis- tungen in Münster differenziert und unter dem Gesichtspunkt wohnortnaher Bereitstellung zu erfassen, 1.2. Informationen über die tatsächliche Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen auszuwerten und Potentiale für eine, insbesondere auch qualitative, Weiterentwicklung der Angebote auszuloten, 1.3. Ansätze zu entwickeln, die auch Menschen mit geringem Einkommen eine Inanspruch- nahme der Dienste erleichtern, 1.4. über die Weiterentwicklung des Angebotsfelds haushaltsnaher Dienstleistungen in Zu- sammenarbeit mit Bildungsinstitutionen und Ak teuren am Arbeitsmarkt neue Qualifizie- rungs- und Beschäftigungspotentiale zu erschließen. 2. Mit diesen Maßgaben wird der Antrag (Nr. A-R/0038/2006) an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung verwiesen. Begründung: 1. Antrags und Beschlusslage Mit der Vorlage „Wohnen im Alter, Fortschreibung 2005“ (V/0798/2005) hat die Stadt Münster Handlungsempfehlungen zur nachfragegerechten Bereitstellung von Wohn- und Dienstleistungs- angeboten für Seniorinnen und Senioren sowie für Menschen mit Behinderung vorgelegt. Betreute Wohnformen, Projektansätze zur Unterstützung von Wohnen im Bestand und einer quartiersbezo- Vorlagen-Nr.: V/0968/2006 Auskunft erteilt: Herr Schulze auf´m Hofe Ruf: 492 50 25 E-Mail: SchulzeaufmHofe@stadt- muenster.de Datum: 15.11.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0968/2006 genen Versorgung korrespondieren mit der Zielsetzung des Antrages der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL (Nr. A-R/0038/2006 vom 13.09.2006) „Haushaltsnahe Dienstleistungen zur Sicherung des Selbstständigen Wohnens auszubauen“. Mit ihrem Antrag greift die Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL den mit der demographischen Entwicklung verbundenen steigenden Bedarf an haushalts- und pflegenahen Dienstleistungen auf. Das begrenzte Leistungsvermögen familiärer Unterstützungssysteme und abnehmender Versor- gungsstrukturen im unmittelbaren sozialen Umfeld werden zu einer steigenden Nachfrage von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen führen. Informelle bzw. illegale geringfügige Beschäfti- gungsverhältnisse sind in diesem Angebotssegment stark verbreitet. In diesem Zusammenhang verweist der Antrag auf die Notwendigkeit politischer Initiativen, insbesondere auf kommunaler Ebene, die Rahmenbedingungen sowohl für die nachfragenden Haushalte von Seniorinnen und Senioren als auch für Dienstleistungserbringer so zu verbessern, um im Ergebnis, bedarfsgerech- te, für die Betroffenen leicht zugängliche und bezahlbare Angebote zu sichern. Die Finanzierbarkeit der Dienstleistungen für Haushalte im unteren und mittleren Einkommensbe- reich, die nicht an Steuervergünstigungen teilhaben können, steht im Focus des Antrages, der darüber hinaus auf die bestehenden Förderinstrumente nach SGB II und SGB III verweist, die durch Existenzgründungshilfen, Lohnkostenzuschüsse und geförderten Qualifizierungsprogram- men dazu führen, das haushaltsnahe Dienstleistungen unter Beachtung geltender Arbeitsrechts- und Arbeitsschutzbestimmungen rechtlich abgesichert, professionell und kundenorientiert erbracht werden. 2. Haushaltsnahe Dienstleistungen Die „Maßnahmen zur Verbesserung (…) und zur Förderung eines geeigneten Wohnungsangebo- tes zur Sicherung der eigenen Häuslichkeit für Pflegebedürftige“ (§ 1 Abs. 2 PfG NW) begegnet dem Wunsch möglichst selbstbestimmter Versorgung und Pflege in der eigenen Häuslichkeit, das der politischen Zielrichtung des Vorrangs häuslicher Hilfeangebote entspricht. Haushaltsnahe Dienstleistungen an den Schnittstellen zu den Angeboten von Familienunterstüt- zenden Diensten, Mobilen Sozialen Diensten und pflegeergänzender Angebote ambulanter Diens- te, decken im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche ab: - Hilfen im und um den Haushalt (Wohnungsreinigung, Kochen, Wäsche, Garten- und Win- terdienst), - persönliche Betreuung (Beratung, Freizeitgestaltung), - Begleit- und Fahrdienste (Behörden- und Arzttermine, Einkaufsservice), - Pflegeunterstützende Hilfen (Wohnraumanpassung, Hausnotruf). Hilfebedürftige ältere Menschen, benötigen in der Regel zunächst keine pflegerische Versorgung in der Häuslichkeit, sondern konkrete Unterstützung bei der Bewältigung hauswirtschaftlicher Ver- richtungen. Haushaltsnahe Dienstleistungen erleichtern den Alltag, verzögern und verhindern Pfle- gebedürftigkeit und unterstützen das selbständige Wohnen. 3. Leistungsanbieter in Münster Über das umfassende Angebot professioneller Di enstleister, Dienstleistungspools, ambulanter Pflegedienste sowie stadtteilorientierter ehrenamtlicher Angebote werden die Bürgerinnen und Bürger im Informationsbüro Pflege detailliert beraten. - 3 - V/0968/2006 Mit Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 17.05.2006 (Vorlagen Nr. V/0110/2006), wurde die Stiftung Magdalenenhospital beauftragt, das im Oktober 2003 in gemeinsamer Trägerschaft mit dem Sozialamt der Stadt Münster initiierte Pr ojekt „Von Mensch zu Mensch“ ab dem 01.10.2006 bis zum 31.12.2009 fortzusetzen. Seit Januar 2006 wird das Projekt in alleiniger finanzieller Trä- gerschaft der Stiftung Magdalenenhospital geführt. 22 gut erreichbare Anlaufstellen in 20 Stadttei- len Münsters tragen durch Betreuungs- und Beratungsdienste dazu bei, Voraussetzungen für den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu schaffen. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind nicht Be- standteil des Leistungskataloges der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Stadt- teilinitiativen. Wohnpartnerschaften zwischen Jung und Alt vermittelt das Projekt „Wohnen für Hilfe“ des Amtes für Wohnungswesen. Mit Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 29.06.2005 (Vorlage Nr. V/407/2005) werden die bestehenden Angebote und Serviceleistungen zur Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation sowohl älterer Menschen als auch Studierender verbessert. Seit dem 01.12.2005 konnten bisher 18 Wohnpartnerschaften, mit der Mietregelung pro Quadratmeter Wohnfläche eine Stunde Hilfestellung pro Monat, vermittelt werden. Unterstützungsleistungen wie einkaufen, Begleitung bei Arztterminen, Garten und Winterdienste werden zwischen den Mietpar- teien individuell vereinbart. Die Laufphase des Projektes ist bis zum 31.05.2008 angelegt, ein Zwi- schenbericht wird aktuell erstellt. Alle ambulanten Dienste und Sozialstationen bieten eigene oder im Verbund mit anderen Leis- tungsanbietern haushaltsnahe Dienstleistungen an. In den letzen zwei Jahren sind freigewerbliche Dienstleister sowie Anbieter von Dienstleistungspools verstärkt am Markt aufgetreten. Leistungska- taloge von der Wohnungsreinigung über kleine Reparaturen bis hin zu niedrigschwelliger Betreu- ung und Case Management werden in einem Preisgefüge von 12,00 € bis 25,00 € pro Stunde an- geboten. Wesentliches Ziel dieser Anbieter ist eine verlässliche, für den Kunden bezahlbare Dienstleistung die nicht nach einem starren Leistungskatalog, sondern nach Stundensatz abge- rechnet wird. 4. Finanzierung haushaltsnaher Dienstleistungen Nachfrage Es besteht eine hohe Nachfrage an haushaltsnahen Dienstleistun gen, die abgestellt sind auf die spezifischen Interessen der Kundengruppe Älterer. Darüber hinaus besteht bei den Älteren der Wunsch nach festen Bezugspersonen oder Ansprechpartnern, die mehrere Dienstleistungen so- wohl sporadisch als auch regelmäßig in Anspru ch nehmen können. Innovativ sind dabei nicht die einzelnen Komponenten, sondern deren Zusammenstellung und die Bereitstellung aus einer Hand. Zwischen festgestelltem Bedarf und tatsächlicher Inanspruchnahme an haushaltsnahen Dienstleis- tungen im vorpflegerischen Bereich besteht nach wie vor eine große Diskrepanz. Der Bedarf an Haushaltsdiensten, insbesondere für ältere Menschen, liegt erfahrungsgemäß bei drei bis sechs Wochenstunden. Ein hoher Anteil von Haushalten Älterer ist nicht bereit oder nicht in der Lage, für dieses Dienstleistungsangebot Stundenlöhne von 12,00 € aufwärts zu akzeptieren. Personen, die Anspruch auf Grundsicherungsleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt haben, erhalten bei Bedarf persönliche Hilfen in der Haushaltsführung im vorpflegerischen Bereich. Anbie- ter dieser hauswirtschaftlichen Hilfen sind ambulante Pflegedienste und frei gewerbliche Anbieter, die Leistungsvereinbarungen mit dem Sozialamt in einem Spektrum von 12,78 € bis 14,50 € pro Stunde abgeschlossen haben. Für pflegebedürftige Personen gelten die Vergütungsvereinbarun- gen der Pflegekassen, die Leistungskomplexe für hauswirtschaftliche Versorgung vorsehen. - 4 - V/0968/2006 Angebotsseite Die Akzeptanz der am Markt auftretenden freien Träger und privaten Anbieter wächst zwar, den- noch besteht tendenziell eher Zurückhaltung, haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Zwischen tatsächlicher Inanspruchnahme und subjektiv eingeschätztem zukünftigen Be- darf an Hilfen ist noch eine erhebliche Diskrepanz festzustellen. Im Bericht der Enquete- Kommission des Landtags Nordrhein-Westfalen zur Situation und Zukunft der Pflege in NRW von 2005 wird festgestellt, dass der Bedarf an vorpflegerischen und wohnbegleitenden Dienstleistun- gen wie Putzen, Einkaufen, Behördengänge etc. stark ansteigen wird. Für einen flächendeckenden Ausbau sog. Dienstleistungsagenturen sind vor allem die betriebs- wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Anbieters sowie die Sichtweisen und Interessen der nachfragenden Haushalte und der zu beschäftigenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Bedeutung. In Modellrechnungen der G.I.B. (Gesellsc haft für innovative Beschäftigungsförderung mbH), die im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Nordrhein- Westfalen aufgestellt wurden, wird davon ausgegangen, dass überwiegend Frauen mit einer Ar- beitszeit von maximal 25 Wochenstunden im Segment der haushaltsnahen Dienstleistungen be- schäftigt werden. Die G.I.B. kommt weiterhin, nach Auswertung a ller bisherigen Modellversuche im gemeinnützigen und im gewerblichen Bereich zu dem Ergebnis, dass ein aus betrieblicher Sicht kostendeckender Kundenpreis für haushaltsnahe Dienstleistungen realistisch mit 18,00 bis 20,00 € zu veranschla- gen ist. 5. Fazit und weiteres Verfahren Ohne angemessene öffentliche Unterstützung, die sich an die Nachfrageseite oder an die Ange- botsseite richten kann, sind haushaltsnahe Dienstleistungen im Rahmen sozialversicherungspflich- tiger Beschäftigungsverhältnisse aktuell nicht marktgerecht bereitzustellen. Initiativen und Dienstleistungsmodelle freier Tr äger und privater Anbieter, können nur nachhaltig gelingen, wenn diese vorab auf ihre Marktfähigkeit geprüft und den Wettbewerb innerhalb der ört- lich vorhandenen Dienstleistungsstrukturen nicht verzerren. Im Rahmen der Berichterstattung zur Pflegestatistik wird die Inanspruchnahme haushaltsnaher und personenorientierter Dienstleistungen zukünftig dargestellt. Die Verwaltung wird darüber hin- aus über den Fortgang der Zusammenarbeit mit den Bildungsinstitutionen und den Akteuren am Arbeitsmarkt über die Erschließung neuer Qualifizierungs- und Beschäftigungspotentiale berichten. In Vertretung gez. Dr. Heinrichs Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bremer Straße 54
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0968/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 20.11.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37