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V/0973/2006/1

Zentrum Nienberge

Vorlage 12.12.2006

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.12.2006, TOP 4

Hauptvorlage mit Anlagen

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Hauptvorlage mit Anlagen

38626 Zeichen

V/0973/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Amt für Liegenschaften 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zentrumserweiterung Nienberge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.12.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
07.12.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
13.12.2006 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Grundstück des heutigen Festzeltplatzes unter Be-
rücksichtigung folgender städtebaulicher Rahmenbedingungen öffentlich auszuschreiben: 
 
- Zentrale Zielsetzung ist die Stärkung der Versorgungsfunktion des Stadtteilzentrums ist ei-
ne multifunktionale Nutzung bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistung, Servicewohnen 
und / oder Pflege vorzusehen. 
 
- Es ist ein Lebensmittelmarkt – als Vollsortimenter oder zweitrangig Discounter – mit zu-
kunftsfähiger Ladengröße (ca. 1.000 qm Verkaufsfläche) nachzuweisen. 
 
- Das Wohn- und/oder Pflegeangebot an diesem zentralen Standort soll insbesondere 
Wohnformen für mobilitätseingeschränkte Menschen unterschiedlichen Alters und unter-
schiedlicher Lebenssituation (mit/ohne Pflegebedarf) bieten. 
 
- Es ist eine mehrgeschossige Bebauung mit maximal drei Geschossen  vorzusehen. Sie ist 
so auf dem Grundstück anzuordnen, dass die Sebastianstraße einen räumlichen Abschluss 
erhält. 
Die Beurteilung ihrer städtebaulichen Maßstäblichkeit erfolgt einerseits unter Berücksichti-
gung der zentralen Lage im Stadtteil sowie der angestrebten Nutzungsvielfalt im Ortszent-
rum und andererseits nach der vorhandenen Nachbarbebauung. 
 
- Die Anlieferung sollte nicht an der Gebäudeseite, die der Plettendorfstraße zugewandt ist, 
vorgesehen werden.  
 
- Ebenerdige Stellplatzanlagen sind durch Baumpflanzungen zu gliedern. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0973/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Kurz / Herr Kessel 
Ruf: 
492 61 40 / 492 23 31 
E-Mail: 
KurzA@stadt-muenster.de 
KesselR@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.11.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0973/2006 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein zweistufiges Auswahl- und Realisierungsverfahren 
(Qualifizierung und Konkretisierung) für den Ausbau des Zentrums durchzuführen. Nach 
Abschluss der Qualifizierungsphase sind alle Bewerbungen in einer öffentlichen Bürgerin-
formation vorzustellen. 
3. Je Bewerbung ist der Nachweis von Entwickler, Endinvestor und qualifiziertem Architektur-
büro erforderlich. 
4. Das Mindestgebot für das Grundstück (ca. 4090 qm) beträgt 280,00 €/qm. Die Verwaltung 
wird jedoch ermächtigt, den Kaufpreis in Abhängigkeit von Planungserfordernissen nach zu 
verhandeln. 
5. Vor der Grundstücksvergabe ist ein geeigneter Alternativstandort für den Festzeltplatz be-
reitzustellen, ggf. planungsrechtlich zu sichern und im Rahmen der Projektentwicklung zu 
verlagern. 
 
Hinweis für die Vorberatung in den Fachausschüssen: 
Beschlussfassung  ASSVW: Ziffern 1 – 3 + 5,  AFBL: Ziffern  4 + 5 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Entsprechend den vom Rat der Stadt Münster beschlossenen „Leitlinien für die Einzelhandelsent-
wicklung“ (2004) ist die Ansiedlung von Einzelhandel vorrangig auf die Zentren zu konzentrieren. 
Mit der Zielsetzung eine Stärkung der Ortsmitte von Nienberge vorzubereiten, wurde bereits 2001 
ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit Workshop-Charakter durchgeführt. Das Plange-
biet umfasste die gesamte Ortsmitte von der Altenberger Straße bis zum Festplatz an der Pletten-
dorfstraße. Dieser soll an einen neuen Standort innerhalb des Stadtteils verlagert werden. 
Im Bereich des Nienberger Kirchplatzes wurden die Wettbewerbsergebnisse durch den Neubau 
eines Wohn- und Geschäftshauses bereits umgesetzt.  
Das Areal des Festplatzes soll, entsprechend dem städtebaulichen Konzept, für eine dichte zent-
rumstypische Nutzung dienen. Insbesondere soll hier ein großflächiger Lebensmittelmarkt inner-
halb des Ortszentrums bereitgestellt werden können. Dies ist erforderlich um der strukturellen 
Entwicklung im Lebensmitteleinzelhandel, die gerade in jüngster Zeit durch ein starkes Wachstum 
der Verkaufsflächen geprägt ist, gerecht zu werden. Zurzeit verfügt das Ortszentrum nur über La-
denlokale unterhalb der Großflächigkeit. Um das Ortszentrum als Ort der täglichen Versorgung für 
den Stadtteil ausbauen und langfristig sichern zu können und Ansiedlungswünschen in Randlagen 
des Stadtteils begegnen zu können, soll das Plangebiet für eine größere Ladeneinheit genutzt 
werden. Wohnen und Arbeiten innerhalb der Ortszentren gewinnt weiter an Attraktivität. Deshalb 
ist der Standort prädestiniert für eine mehrgeschossige Bebauung. 
 
Die Wettbewerbsergebnisse wurden vom Planungsausschuss am 28.11.2002 (Vorlage 984 / 2002) 
zur Gesprächsgrundlage mit potenziellen Investoren für die Zentrumserweiterung gemacht. Das 
als Ergebnis des anschließenden Ausschreibungsverfahrens favorisierte Projekt, bestehend aus 
einem Lebensmittelvollsortimenter und einer Altenpf legeeinrichtung, konnte von dem Investor je-
doch nicht zur Realisierungsreife gebracht werden.  
 
Deshalb soll eine erneute Ausschreibung mit folgenden Verfahrensschritten erfolgen: 
 
- Öffentliche Ausschreibung für Bewerber  (= Teams aus Entwickler, Endinvestor, Archi-
tekt), Grundlagen: Exposé mit Entwicklungszielen, städtebaulichen Rahmenbedingungen, 
Mindestkaufpreis

- 3 - 
V/0973/2006 
- Qualifizierungsphase (Zeitraum: ca. 4 Monate):  Nachweis der Planungskompetenz (Vor-
entwurf), der Akquisitionskompetenz (Nutzerkonzept), Finanzierungskompetenz / Bonität 
(Kaufpreisgebot) durch Bewerber 
- Vorstellung aller Entwürfe in einer öffentlichen Informationsveranstaltung 
- Eingrenzung des Bewerberkreises (2-3) durch Ratsentscheidung auf Vorschlag der Verwal-
tung 
- Konkretisierungsphase (Zeitraum: ca. 3 Monate) nach Beschlussfassung durch die par-
lamentarischen Gremien. Die Bewerber konkretisieren ihre Plan- und Nutzungskonzepte 
- Ratsentscheidung für einen Bewerber als potenziellen Vorhabenträger auf Vorschlag der 
Verwaltung 
- Das Grundstück wird einem Bewerber für den Zeitraum bis zum Abschluss des erforderli-
chen Verfahrens zur vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes exklusiv und 
unentgeltlich an die Hand gegeben. Damit kann das Projekt zur Realisierungsreife gebracht 
werden, so dass der Rat die Veräußerung des Grundstücks beschließen kann. 
- Grundstücksbeschaffenheit:  Sobald der Ersatzstandort für den Festzeltplatz feststeht, kön-
nen die Kosten für die Verlagerung benannt werden. Versorgungsleitungen der Stadtwerke 
im Randbereich des Grundstücks werden grundbuchlich gesichert. Grundstückskaufpreis:  
Mindestgebot 280,00 €/qm bei einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2. Der Kaufpreis ist 
an die tatsächlich erreichte Geschossflächenzahl anzupassen. Erschließungsbeiträge fallen 
nicht mehr an. In dem Kaufpreis sind die Entwässerungsbeiträge und die Kosten für die 
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen enthalten.  
 
 
 
i.V.                                                                                                         i.V. 
 
 
gez.                                                                                                       gez. 
Schultheiß                                                                                             Bickeböller 
Stadtdirektor                                                                                         Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
Städtebauliche Prinzipskizze 
Exposé: Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren „Erweiterung des Zentrums Nienberge“

____________________________________________________________________________________________________________ 
Stadt Münster Expose Ortskern Nienberge 
Amt für Liegenschaften  
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 11/2006 
           
 
 
 
  Amt für Liegenschaften  
 
 
 
 
Exposé 
 
 
 
 
Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren  
„Erweiterung des Zentrums Nienberge“ 
in Münster-Nienberge 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ansprechpartner: 
 
 
Rainer Kessel, Stadt Münster, Amt für Liegenschaften 
Stadthaus 3, Zi. E 509, Albersloher Weg 33, 48155 Münster 
Tel.: (0251) 492 – 2331, Fax-Nr. (0251) 492 – 7718 
e-mail: Kessel@stadt-muenster.de  
 
 
Andreas Kurz, Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stadthaus 3, Zi. 121, Albersloher Weg 33, 48155 Münster 
Tel.: (0251) 492 – 6140, Fax-Nr. (0251) 492 – 7732 
e-mail: 
KurzA@stadt-muenster.de

- 2 - 
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Stadt Münster Expose südlich St. Anna-Kirche 
Amt für Liegenschaften  
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 11/2006 
Inhaltsverzeichnis: 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Anlass / Zielsetzung............................................................................................................. - 3 - 
2. Städtebauliche Rahmenbedingungen ................................................................................ - 3 - 
2.1 Städtebauliche Verhältnisse (Ist-Situation)....................................................................... - 3 - 
2.2 Entwicklungsziele ............................................................................................................. - 3 - 
3. Liegenschaftliche Rahmenbedingungen ........................................................................... - 4 - 
3.1 Eigentums- und Grundstücksverhältnisse (Ist-Situation).................................................. - 4 - 
3.2 Liegenschaftliche Bedingungen........................................................................................ - 5 - 
3.3 Nutzungsbindungen.......................................................................................................... - 5 - 
4. Verfahren der Ausschreibung zur Erlangung von Planungsrecht .................................. - 6 - 
4.1 Auswahlverfahren ............................................................................................................. - 6 - 
4.2 Herstellung von Planungsrecht......................................................................................... - 6 - 
4.3 Abschluss von Durchführungsvertrag und Grundstückskaufvertrag................................. - 6 - 
5. Leistungen des Investors/des Erwerbers .......................................................................... - 7 - 
5.1 Geforderte Planungs- und Entwicklungsleistungen während des Auswahlverfahrens..... - 7 - 
5.2 Geforderte Realisierungsleistungen des Investors/des Erwerbers................................... - 8 - 
6. Leistungen der Stadt Münster............................................................................................. - 9 - 
6.1 Leistungen während des Auswahlverfahrens ................................................................... - 9 - 
6.2 Leistungen vor und während der Realisierungsphase.................................................... - 10 - 
7. Geplanter Ablauf öffentliches Ausschreibungs- und Bieterverfahren.......................... - 10 - 
7.1 Allgemeiner Ablauf.......................................................................................................... - 10 - 
7.2 Hinweise zum Verfahren:................................................................................................ - 10 - 
7.3 Unterlagen zum öffentlichen Ausschreibungs- und Bieterverfahren............................... - 12 - 
7.4 Ansprechpartner ............................................................................................................. - 12 -

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Stadt Münster Exposé Ortskern Nienberge 
Amt für Liegenschaften  
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 11/2006 
1. Anlass / Zielsetzung 
 
Entsprechend den vom Rat der Stadt Münster beschlos senen „Leitlinien für die Einzelhandelsent- 
wicklung“ (2004) ist die Ansiedlung von Einzelhandel vorrangig auf die Zentren zu konzentrieren. 
Mit der Zielsetzung, eine Stärkung der Ortsmitte vo n Nienberge vorzubereiten, wurde bereits 2001 
ein städtebauliches Gutachterverfahren durchgeführt . Das Plangebiet umfasste die gesamte Orts- 
mitte von der Altenberger Straße bis zum Festplatz an der Plettendorfstraße. Dieser soll zugunsten 
einer dichten, publikumsintensiven Nutzung an einen  neuen Standort innerhalb des Stadtteils ver- 
lagert werden. 
Im Bereich des Nienberger Kirchplatzes wurden die W ettbewerbsergebnisse durch den Neubau 
eines Wohn- und Geschäftshauses bereits umgesetzt.  
Das Areal des Festplatzes soll, entsprechend dem st ädtebaulichen Konzept, insbesondere dazu 
dienen, einen Standort für einen großflächigen Lebe nsmittelmarkt innerhalb des Ortszentrums be- 
reitzustellen. Damit soll das Ortszentrum als Ort der täglichen Versorgung für den Stadtteil langfris-
tig gesichert werden. 
 
 
2. Städtebauliche Rahmenbedingungen 
 
2.1 Städtebauliche Verhältnisse (Ist-Situation) 
 
Der Standort für die geplante Zentrumserweiterung u mfasst das Festplatzareal entlang der Plet- 
tendorfstraße. Umgeben wird das Areal von Bebauung unterschiedlicher Geschossigkeit. Östlich 
der Plettendorfstraße befindet sich das evangelisch e Gemeindezenrtum mit einer weitläufigen 
Vorplatzfläche, die durch eine Skulptur geprägt wir d. Westlich grenzt der Standort der alten Mühle 
an. Im Süden erstreckt sich das Wohngebiet an der Kurneystraße mit Einfamilienhäusern, während 
die Hülshoffstraße - neben der Altenberger Straße e ine der beiden Hauptverkehrsstraßen des 
Stadtteils - den nördlichen Abschluss bildet. 
Entlang der Sebastianstraße erstreckt sich das Stadtteilzentrum mit einem deutlichen Schwerpunkt 
rund um den Nienberger Kirchplatz. Dort befindet si ch eine vielfältige Geschäfts- und Dienstleis- 
tungsnutzung. Die Bebauung ist mehrgeschossig mit s teilen Dächern und von eher kleinteiligem 
Maßstab geprägt. Demgegenüber wird die Wohnbebauung  im westlichen Teil der Sebastianstraße 
deutlich durch den größeren Maßstab des Geschosswohnungsbaues der 1970/80er Jahre geprägt.  
Durch Umgestaltungsmaßnahmen im Bereich des Nienber ger Kirchplatzes sowie durch Verkehrs- 
beruhigungsmaßnahmen in der Sebastianstraße wurde d ie Gestalt- und Aufenthaltsqualität des 
Ortszentrums deutlich verbessert.  
 
Der rechtskräftige Bebauungsplan weist den größten Teil der Flächen entlang der Sebastianstraße 
einschließlich des historischen Ortszentrums sowie die Bereiche westlich des Festplatzes als All- 
gemeines Wohngebiet WA aus. Als „Reine Wohngebiete (WR)“ werden die Bereiche entlang der 
Kurneystraße sowie der Straße Am Haus Nienberge fes tgesetzt. Gemeinbedarfsflächen für das 
kirchliche Gemeindezentrum und öffentliche Grünfläc hen für den Festplatz ergänzen die Festset- 
zungen. 
 
2.2 Entwicklungsziele 
 
- Zur Stärkung der Versorgungsfunktion des Stadttei lzentrums ist eine multifunktionale Nut- 
zung bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistung, Service-Wohnen und/oder Pflege vorzu- 
sehen. 
- Es ist ein Lebensmittelmarkt – als Vollsortimente r oder zweitrangig Discounter – mit zu- 
kunftsfähiger Ladengröße (ca. 1.000 qm Verkaufsfläche) nachzuweisen.

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Stadt Münster Exposé Ortskern Nienberge 
Amt für Liegenschaften  
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 11/2006 
- Das Wohn- und / oder Pflegeangebot soll insbesond ere Wohnformen für mobilitätseinge- 
schränkte Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Lebenssituation 
(mit/ohne Pflegebedarf) bieten. 
- Es ist eine mehrgeschossige Bebauung mit maximal drei Geschossen  vorzusehen. Sie ist 
so auf dem Grundstück anzuordnen, dass die Sebastianstraße einen räumlichen Abschluss 
erhält. 
- Die Beurteilung ihrer städtebaulichen Maßstäblich keit erfolgt einerseits unter Berücksichti- 
gung der zentralen Lage im Stadtteil sowie der angestrebten Nutzungsvielfalt im Ortszent- 
rum und andererseits der vorhandenen Nachbarbebauung 
- Die Anlieferung sollte nicht an der Gebäudeseite,  die der Plettendorfstraße zugewandt ist, 
vorgesehen werden. Die Anlieferung ist so zu organi sieren, dass angrenzende Wohngebie- 
te nicht durchfahren werden müssen. 
- Ebenerdige Stellplatzanlagen sind durch Baumpflan zungen zu gliedern. 
 
 
3. Liegenschaftliche Rahmenbedingungen 
 
3.1 Eigentums- und Grundstücksverhältnisse (Ist-Situation) 
 
Die ganz bzw. teilweise in dem zu überplanenden Ber eich liegenden Grundstücke Gemarkung 
Nienberge Flur 10 Nrn. 1410 und 1411 zur Größe von insgesamt etwa 4.090 m² befinden sich voll- 
ständig in städtischem Eigentum. Das Grundstück wir d im Westen durch eine eingeschossige Ein- 
familienhausbebauung und im Übrigen durch die „Hüls hoffstraße“, die „Plettendorfstraße“ und die 
„Kurneystraße“ eingegrenzt. Das Grundstück, das zweimal jährlich als Festzeltplatz von den Nien- 
berger Schützenbruderschaften genutzt wird, ist im Lageplan, der Bestandteil dieses Exposés ist, 
farblich kenntlich gemacht. 
 
 
Miet- und Nutzungsverträge 
 
Miet- und Nutzungsverträge bestehen für das Grundstück nicht. 
 
Leitungen 
 
 
Im südlichen Teil des Grundstücks befindet sich  
• ein nicht mehr genutztes Kabel der Deutsche Teleko m AG. 
• eine Wasserleitung der Stadtwerke Münster GmbH, 
• ein Hausanschluss der Stadtwerke Münster GmbH für Strom  
• ein Niederspannungskabel der Stadtwerke Münster Gm bH 
 
Zur Sicherung des Bestandes der Leitungen der Stadt werke Münster GmbH ist jeweils ein 1,5 m 
breiter Schutzstreifen beiderseits der Achse erforderlich und grundbuchlich durch beschränkte per- 
sönliche Dienstbarkeiten (Leitungsrechte) erstrangig zu sichern. 
 
Außerhalb des Grundstückes befindet sich unmittelbar hinter der Grundstückgrenze im öffentlichen 
Gehweg der Plettendorfstraße eine Telekommunikationsleitung der deutsche Telekom AG. 
 
Für die Vollständigkeit der vorstehenden Angaben übernimmt die Stadt Münster keine Gewähr. Die 
Angaben entbinden den Käufer nicht von der Verpflic htung, die notwendigen Auskünfte selbst ein- 
zuholen. 
 
Grundstückslasten 
 
 
Es sind keine Eintragungen in den Abteilungen II und III des Grundbuchs verzeichnet.

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Stadt Münster Exposé Ortskern Nienberge 
Amt für Liegenschaften  
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 11/2006 
Das Grundstück ist im Baulastenverzeichnis der Stadt Münster nicht belastet. 
 
Altlasten 
 
 
Es liegen keinerlei Hinweise für Altlasten vor.  
 
Baugrund 
 
 
Es liegen keine Baugrunduntersuchungen vor. 
 
Grundwasserstand 
 
 
Es liegen keine Informationen zum Grundwasserstand vor. 
 
3.2 Liegenschaftliche Bedingungen 
 
• Rückbau des befestigten Festplatzes  
• Ggfs. Beseitigung der auf dem Grundstück befindlic hen Bäume und Sträucher, jedoch Erhal- 
tung der beiden Kastanien im Bereich Hülshoffstraße /Plettendorfstraße, da diese eine wir- 
kungsvolle Begrünung des Eingangsbereiches darstellen. 
• Umgestaltung des Bereiches des Wegekreuzes durch A ufnahme der Bänke, Abfalleimer so- 
wie Pflaster südlich der Wegequerspange zwischen Ku rneystraße und Plettendorfstraße. Er- 
gänzung des Gehölzstreifens zum Plangrundstück hin zu einer geschlossenen Strauchbe- 
pflanzung. Aufstellen einer der beiden Bänke (Spend e) und des Abfalleimers südlich dieses 
Gehölzstreifens. 
• Grundbuchliche Sicherung der im Grundstück verlegt en Versorgungsleitungen durch Eintra- 
gung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten 
• Abschluss der Baumaßnahme innerhalb von 2 Jahren n ach Erhalt der Baugenehmigung  
 
3.3 Nutzungsbindungen 
 
Folgende privatrechtliche Bindungen werden hinsicht lich der Nutzung des Baugrundstücks zu Las- 
ten des Käufers vereinbart und zum Teil grundbuchlich gesichert: 
 
• Auf Dauer sind die Errichtung und der Betrieb von Bordellen, Einrichtungen des Vergnügungs- 
bzw. Animiergewerbes sowie gewerbliche Spielhallen,  die überwiegend der Aufstellung von 
Spielgeräten i. S. des § 33 c Abs. 1 Satz 1 GewO un d/ oder der Veranstaltung anderer Spiele 
mit Gewinnmöglichkeiten i. S. des § 33 d Abs. 1 Sat z 1 GewO dienen und von Nachtbarbetrie- 
ben ausgeschlossen.  
• Die Bereitstellung der einschließlich Entwässerung  und Beleuchtung zu erstellenden und zu 
unterhaltenden Gehflächen auf dem Baugrundstück für  die Inanspruchnahme durch die Allge- 
meinheit. Die Unterhaltung dieser Flächen und Anlag en umfasst die Verkehrssicherungspflicht 
sowie die Reinigung und den Winterdienst. 
• Die Duldung des Betriebs und der Unterhaltung der zur Versorgung des zu errichtenden Vor- 
habens mit elektrischer Energie und Wasser erforder lichen Anlagen der Stadtwerke Münster 
GmbH und der sich daraus ergebenden Einschränkungen.  
• Bei den für eine Wohnnutzung sowie ähnliche oder a rtverwandte Nutzungen zu errichtenden 
Gebäuden mit normalen Innentemperaturen (>19° ) in A nlehnung an § 1 Abs. 1 Nr. 1 Energie- 
einsparverordnung (EnEV) vom 16.11.2001 ist – auch bei baulichen Änderungen - der Grenz- 
wert gem. EnEV vom 16.11.2001 (H` T, max. = zulässiger Höchstwert  ) für den spezifischen flä- 
chenbezogene Transmissionswärmeverlust (H` T, vorh.  =  berechneter Wert) um 30 % zu unter- 
schreiten.

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Stadt Münster Exposé Ortskern Nienberge 
Amt für Liegenschaften  
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 11/2006 
• Entsprechend einem Ratsbeschluss der Stadt Münster  dürfen FCKW- und HFCKW-haltige 
Baumaterialien nicht und PVC-haltige Baumaterialien  nur eingeschränkt, d. h. nur insoweit 
verwendet werden, soweit keine gleichwertigen Ersat zstoffe zur Verfügung stehen. Die Ver- 
wendung von tropischen Hölzern sowie der Einbau von  Baustoffen, Bauteilen o. a., in denen 
tropische Hölzer verarbeitet sind, ist generell unzulässig. 
 
 
4. Verfahren der Ausschreibung zur Erlangung von Planungsrecht 
 
4.1 Auswahlverfahren 
 
Die Stadt Münster führt zur Zielerreichung ein zwei stufiges öffentliches Auswahl- und Realisie- 
rungsverfahren für Bewerber durch. Für den  22.03. 2007 
 ist ein Kolloquium  zwischen den Interes- 
senten und dem Planungs- und Liegenschaftsdezernat der Stadtverwaltung vorgesehen, in dem 
weitere Einzelfragen geklärt werden können.  
 
In einer bis zum 05.07. 2007 
 befristeten Qualifizierungsphase  haben die Bewerber (Team, zwin- 
gend bestehend aus Investor (Entwickler), Endinvest or und mindestens einem qualifizierten Archi- 
tekturbüro) unter Einhaltung der Vorgaben dieses Ex posés ihre Planungs-, Akquisitions- und Fi- 
nanzierungskompetenz/Bonität überzeugend und schlüs sig darzulegen sowie an Hand realisierter 
Projekte den Nachweis adäquater Lösungskompetenz zu  belegen. Die Bewerber haben ein städ- 
tebauliches Konzept sowie ein Kaufpreisangebot als wesentliche Auswahlkriterien zu erarbeiten 
und bei der Stadt Münster als ihr Angebot einzureichen. 
 
Die Stadt Münster beabsichtigt, nach Beschlussfassu ng durch die parlamentarischen Gremien 
mindestens zwei Bewerbern in einer sich anschließen den dreimonatigen Konkretisierungsphase 
 
bis zum 30.11.2007  Gelegenheit zu bieten, eine umsetzungsfähige Plan-,  und Nutzerkonzeption 
zu erarbeiten. 
 
Nach Abschluss des zweistufigen Auswahlverfahrens g ibt der Rat der Stadt Münster einem Be- 
werber das Baugrundstück für einen noch zu bestimme nden Zeitraum exklusiv und unentgeltlich 
an die Hand mit der Zielsetzung, das Projekt realisierungsreif zu planen und eine Veräußerung des 
Grundstücks auf der Grundlage der im Exposé genannten Rahmenbedingungen zu ermöglichen. 
 
4.2 Herstellung von Planungsrecht 
 
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 227: „Nien berge – Ortskern“ weist die Plangebietsflä- 
che als öffentliche Grünfläche aus. 
 
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisi erung der Zentrumserweiterung sollen durch 
eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes geschaffen werden. 
 
4.3 Abschluss von Durchführungsvertrag und Grundstückskaufvertrag 
 
Voraussetzung für den Abschluss des Durchführungsve rtrages ist auf jeden Fall der vorherige 
 Ab- 
schluss des Grundstückskaufvertrages für das Baugrundstück.

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Stadt Münster Exposé Ortskern Nienberge 
Amt für Liegenschaften  
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 11/2006 
 
5. Leistungen des Investors/des Erwerbers 
 
5.1 Geforderte Planungs- und Entwicklungsleistungen während des Auswahlverfahrens 
 
5.1.1 Qualifizierungsphase 
 
Folgende Leistungen und Unterlagen sind bis zum Abs chluss der Qualifizierungsphase durch die 
Bewerber zu erbringen und bei der Stadt Münster einzureichen: 
 
• Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts im Maßs tab 1:1000 
• Beschreibung der geplanten Architektur, Grundrisse , Ansichten 1 : 200 (Planungskompetenz) 
• Darstellung des Nutzungskonzepts (Akquisitionskomp etenz) für die Bebauung und die Freiflä- 
chen insbesondere des Stellplatzkonzeptes (Unterbringung des ruhenden Verkehrs) 
• Darstellung der geplanten Angebotsqualitäten im Wo hnungsbau bzw. der Pflege 
• Nachweis der geforderten Qualifikation im Bewerber team (Entwickler, Endinvestor und qualifi- 
ziertes Architekturbüro) 
• Darstellung der Plausibilität des angedachten Fina nzierungskonzeptes 
• Benennung von Referenzprojekten in den vergangenen  5 Jahren 
 
5.1.2 Konkretisierungsphase 
 
Von den für die Konkretisierungsphase ausgewählten Bewerbern wird bis zum Abschluss der Pha- 
se zusätzlich erwartet: 
Lageplan M 1:500 
mit Darstellung der:  
öffentlichen Verkehrsflächen und  
Freiflächennutzung und –gestaltung einschließlich Fahrradabstellplätze 
Grünflächen / Bäume 
überbaute Flächen / Zahl der Vollgeschosse 
 
Erdgeschossgrundriss M 1:200 
mit detaillierter Darstellung der:  
Bebauung einschließlich Höhenlage ü. NN 
geplanten Nutzungseinheiten einschließlich Flächengröße/Nachweis eines Lebensmittelmarktes 
inneren Erschließung wie Treppen- und Aufzugsanlagen 
unmittelbar angrenzenden öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen und ihrer Gestaltung 
 
Ober- und Untergeschossgrundrisse M 1:200 
mit entsprechender Darstellung der: 
Längs- und Querschnitte M 1:200 
mit Eintragung der Höhenlage aller Geschosse ü. NN 
Straßen- und Hofansichten M 1:200 
geplanten Architektur und Materialwahl 
 
Modell M 1:200

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Stadt Münster Exposé Ortskern Nienberge 
Amt für Liegenschaften  
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 11/2006 
 
Berechnungen 
 
 
Grundstücksflächen  
öffentliche Verkehrsfläche 
private Verkehrsflächen, ggfs. mit Gehrechten für die Öffentlichkeit 
Baugrundstücksfläche 
 
Maß der baulichen Nutzung 
Grundfläche und Grundflächenzahl 
Bruttogeschossfläche und Geschossflächenzahl 
 
Zahl und Nettonutz-/Wohnfläche der Nutzungseinheiten  
Einzelhandel 
Dienstleistungen  
Service-Wohnen und / oder Pflege 
Sonstige 
 
Zahl der erforderlichen, nachgewiesenen und abzulösenden Kfz- Stellplätze 
Einzelhandel 
Dienstleistungen  
Service-Wohnen und / oder Pflege 
Sonstige 
 
Zahl der nachgewiesenen Fahrradabstellplätze  
Einzelhandel 
Dienstleistungen  
Service-Wohnen und / oder Pflege 
Sonstige 
 
Branchenmix 
mit Sortiments- und Nettonutz-/ Verkaufsflächenanga be aller Einzelhandels-, Dienstleistungs-, 
Service-Wohn- und/oder Pflegenutzungen 
 
Erläuterung 
der städtebaulich-architektonischen Konzeption,  
der Wohn-/Pflegequalitäten, 
des Investoren- und Finanzierungskonzeptes, 
des Standes der Vorverhandlungen mit interessierten Betreibern 
 
5.2 Geforderte Realisierungsleistungen des Investors/des Erwerbers  
 
5.2.1 Errichtung und Vermietung des Objektes 
 
 
Der Erwerber hat das Baugrundstück zur Unterbringun g des angestrebten Nutzungsmixes im we- 
sentlichen bestehend aus 
 
• Einzelhandel 
• Dienstleistungen 
• Service-Wohnen und / oder Pflege 
• Parken

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Stadt Münster Exposé Ortskern Nienberge 
Amt für Liegenschaften  
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 11/2006 
als eine zusammenhängende Baumaßnahme in einem Zuge  unter Vermeidung von Abschnittsbil- 
dung zu bebauen sowie die weiteren maßnahmebedingte n Bauleistungen, sofern sie nicht von der 
Stadt Münster erstellt werden, zu erbringen. Mit de r Bebauung des Grundstücks ist innerhalb von 
einem Jahr nach Zugang der Baugenehmigung und Überg abe des Grundstücks zu beginnen. Der 
Erwerber hat durch Gestellung von Sicherheiten gege nüber der Stadt Münster die Bauleistungen 
im vereinbarten Umfang zu gewährleisten. 
 
5.2.2 Geldleistungen 
 
 
a) Kaufpreis Mindestgebot: 
Das Mindestgebot beträgt 280,00 €/m². Der Mindestkaufpreis wurde auf der Basis einer Ge- 
schossflächenzahl (GFZ) von 1,2 ermittelt und ist damit ggf. in Abhängigkeit der tatsächlichen 
Nutzung im Hinblick auf die GFZ anzupassen. Die Vermessungskosten sind im Kaufpreis ent- 
halten. 
 
b) Öffentliche Abgaben lt. jeweils geltender Satzun g: 
Die nachfolgend aufgeführten öffentlichen Abgaben sind nicht 
 im Mindestgebotspreis enthal- 
ten: 
 
aa) Erschließungsbeiträge nach dem BauGB werden nicht erhoben,. 
      Sollten öffentliche Anlagen erstellt oder umgebaut werden, gehen die Kosten zu Lasten des  
     Investors. 
 
bb) Als vorläufiger Entwässerungsbeitrag ist ein Be trag in Höhe von 6,77 €/m² der mit 1,5 zu 
vervielfältigenden Grundstücksfläche zu zahlen: ca.  4.090 qm x 1,5 x 6.77 m² = 
41.533,95 €. 
Der endgültige Betrag ist vom Vermessungsergebnis u nd vom zum Zeitpunkt des Verkau- 
fes geltenden Beitragssatz lt. Satzung abhängig. 
 
cc) Beiträge gem. §§ 135 a – c BauGB fallen nach ei ner vorläufigen Berechnung in Höhe von 
rd. 12.000,00 € an. 
 
dd) Kosten für Kanalhausanschlüsse in Höhe des jewe ils geltenden Betrages entsprechenden 
der Satzung fallen an (für MK-Flächen zzt. 2.054,58 € je Anschluss). 
 
Sollten sich im Zuge des Bebauungsplanänderungsverf ahrens Änderungen bzgl. der vorge- 
nannten Ausweisungen ergeben (z. B. der Geschossigk eit), die Auswirkungen auf die Höhe 
der vorgenannten Beiträge haben, so sind diese ggf.  anzupassen und ebenfalls nicht 
 im Kauf- 
preis enthalten. 
 
 
6. Leistungen der Stadt Münster 
 
6.1 Leistungen während des Auswahlverfahrens 
 
• Abschluss einer liegenschaftlichen Optionsvereinba rung 
• Abstimmung des städtebaulichen Konzeptes 
• Begleitung des Verfahrens zur Schaffung von Planun gsrecht 
• Vertragsabschlüsse (Grundstückskaufvertrag und Dur chführungsvertrag)

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Stadt Münster Exposé Ortskern Nienberge 
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Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 11/2006 
 
6.2 Leistungen vor und während der Realisierungsphase 
 
• Verlagerung der Festplatznutzung 
• Verlagerung des Standortes des Warenautomaten und des Maibaumes 
• Umsetzen der Verkehrszeichen im Bereich Hülshoffst raße/Plettendorfstraße 
 
 
7. Geplanter Ablauf öffentliches Ausschreibungs- und Bieterverfahren  
 
7.1 Allgemeiner Ablauf 
 
Chronologischer Ablauf 
  
 
 22.03.2007  Kolloquium 
 bis 05.07.2007 Qualifizierungsphase 
 05.07.2007 Abgabe der Entwürfe und Kaufpreisangebo te 
 Aug. 2007 öffentliche Präsentation der Plankonzept e 
 29.08.2007 Ratsentscheidung / Bewerberauswahl  
 bis 30.11.2007 Konkretisierungsphase 
 Anfang 2008 Ratsentscheidung / Endbewerber-Team 
 anschließend Planungsphase bis Bauantragsreife  
 
7.2 Hinweise zum Verfahren: 
 
Das schriftliche Kaufgebot ist zusammen mit den in diesem Exposé zum Auswahlverfahren erbe- 
tenen Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag, der mit folgendem Zusatz zu versehen ist: 
 
 
Kaufgebot „Erweiterung des Ortkerns Nienberge“ 
Name, Anschrift des Bieters 
 
 
bis spätestens zum 05.07.2007, 12.00 Uhr 
  der Stadt Münster – Amt für Liegenschaften – Stad t- 
haus 3, Albersloher Weg 33, 48127 Münster, zuzustel len, wobei das Eingangsdatum maßgeblich 
ist. Der Umschlag kann auch persönlich im Sekretari at des Amtes für Liegenschaften (v. g. Adres- 
se, Zi. E 451) abgegeben oder in den Nachtbriefkast en der Stadt Münster, Klemensstr. 10, einge- 
worfen werden. 
Die v. g. Frist ist eine Ausschlussfrist; Fristverl ängerungen sind nicht möglich. Der tatsächliche 
Eingang bei der angegebenen Stelle ist maßgebend. I m Zweifel hat der/die Bieter/in den rechtzei- 
tigen Zugang nachzuweisen. Die Öffnung der Gebote e rfolgt nach Ablauf der Gebotsfrist ohne Be- 
teiligung der Bewerber. 
 
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich nicht um e ine Ausschreibung im Sinne geltenden Verga- 
berechts, sondern um eine für die Stadt Münster unv erbindliche Aufforderung zur Abgabe eines 
verbindlichen Angebotes privatrechtlicher Natur. Au ch mit der Entgegennahme des Angebotes 
bleibt die Stadt Münster in ihrer Entscheidung frei , ob, an wen und zu welchen Bedingungen das 
Grundstück veräußert wird. Die Entscheidung über die Vergabe von Grundstücken trifft der Rat der 
Stadt Münster mit seinen Fachgremien durch Beschlus s. Desweiteren unterliegt der Rat der Stadt

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Stadt Münster Exposé Ortskern Nienberge 
Amt für Liegenschaften  
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 11/2006 
Münster aufgrund dieses Exposés keinen Bindungen im  Hinblick auf die planungsrechtliche Siche- 
rung des Entwicklungskonzeptes. 
 
Der Bewerber hat in seinem Angebot zu bestätigen, d ass er sich bei Auswahl für die Realisierung 
bis zum Abschluss des Grundstückskaufvertrages an sein Angebot gebunden hält. 
 
Die Stadt Münster behält sich vor, die formulierten  Entwicklungsziele und Rahmenbedingungen zu 
konkretisieren oder zu ergänzen. 
 
Aus der Beteiligung am Bieter- und Auswahlverfahren  kann der Teilnehmer keinen Anspruch auf 
Realisierung der von ihm eingebrachten Planungsvorschläge herleiten. 
 
Garantieausschluss 
 
 
Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfä higkeit des Grundstücks, der Anlagen und 
Einrichtungen übernimmt die Stadt Münster keine Gar antie. Die in diesem Exposé enthaltenen 
Angaben und Beschreibungen gelten nicht als vereinb arte Beschaffenheit und sind auch keine 
Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 
 
Urheberrechte 
 
 
Das ausgewählte Entwicklungskonzept wird Eigentum d er Stadt Münster. Das Erstveröffentli- 
chungsrecht liegt bei der Stadt Münster. 
Das Urheberrecht und das Recht zur Veröffentlichung  der Entwürfe bleiben den Bewerbern erhal- 
ten. Die Stadt Münster ist berechtigt, die eingerei chten Arbeiten ohne Vergütung zu dokumentie- 
ren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der Bewerber werden dabei 
genannt. 
 
Bonitätsprüfung, Selbstauskunft 
 
 
Soweit als Investor eine Gesellschaft auftritt, ist  den Unterlagen ein aktueller Auszug aus dem 
Handels-, Genossenschaft- oder Vereinsregister beizufügen. 
 
Zur Prüfung der Bonität der Bewerber behält die Sta dt Münster sich das Recht vor, Auskünfte ein- 
zuholen und weitere Unterlagen wie z. B. Geschäftsb erichte bei den Bewerbern anzufordern. Der 
Bewerber wird der Stadt Münster die angeforderten Unterlagen kostenfrei zur Verfügung stellen. 
 
Hinweise 
 
 
 Sog. gleitende Gebote (z.B. „Ich biete 100,00 € hö her als das von anderer Seite unterbreitete 
Höchstgebot“) oder freibleibende Gebote sowie mit A uflagen und Bedingungen versehene Ge- 
bote werden nicht berücksichtigt. 
 Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen ab Kaufve rtragabschluss fällig. Die bei Vertragsab- 
schluss anfallenden Nebenkosten (Notar- und Gerichtskosten etc.) trägt der/die Käufer/in. 
 Die Angabe einer längeren Mindestbindungsfrist ist  möglich. 
 Die Stadt Münster weist auf ihre gesetzliche Verpf lichtung gemäß § 16 des Korruptionsbekämp- 
fungsgesetzes NRW hin. Danach ist eine Liste der An gebote aller Bieterinnen und Bieter mit 
Namen und Preis sowie die Auswahlentscheidung der f ür sie zuständigen Prüfeinrichtung zu 
übermitteln.

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Stadt Münster Exposé Ortskern Nienberge 
Amt für Liegenschaften  
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 11/2006 
 
7.3 Unterlagen zum öffentlichen Ausschreibungs- und Bieterverfahren  
 
Anlage 1: Formblatt Anerkenntnis der Rahmenbedingun gen 
Anlage 2: Auszug aus dem derzeit verbindlichen Beba uungsplan Nr. 227 
 : „Nienberge – Ortskern“, 2. Änderung mit textlich en Festsetzungen (DIN A 3) 
 Anlage 3:  Eigentumsplan mit Kennzeichnung des stä dtischen Eigentums und den  
  im Grundstück vorhandenen Leitungen (DIN A 3) 
 Anlage 4: Luftbild 
 
 
7.4 Ansprechpartner 
 
Amt für Liegenschaften 
Albersloher Weg 33, 48155 Münster 
Herr Kessel, Tel.: 0251/492-2331, Zi. E 509, 
e-mail: Kessel@stadt-muenster.de  
 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Albersloher Weg 33, 48155 Münster 
Herrn Kurz, Tel.: 0251/492-6140, Zi. 121, 
e-mail: KurzA@stadt-muenster.de

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Stadt Münster Exposé Ortskern Nienberge 
Amt für Liegenschaften  
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 11/2006 
 Anlage 1  
 
 
Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren 
"Nienberge - Zentrumserweiterung" 
 
 
Anerkenntnis der Rahmenbedingungen  
 
Wir erkennen die im Exposé zum Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren  
"Nienberge - Zentrumserweiterung" genannten Rahmenbedingungen an. 
 
 
                        .2007 
 
Datum 
 
 
 
Entwickler/Investor: Architekt: 
Name:  Name: 
 
Anschrift: Anschrift: 
 
Ansprechpartner: Ansprechpartner: 
Tel.: Tel: 
Fax: Fax: 
E-mail: E-mail: 
 
 
 
                                     
 
Unterschrift Unterschrift 
 
Endinvestor: 
Name: 
 
Anschrift: 
Ansprechpartner: 
Tel: 
Fax: 
E-mail: 
 
 
 
                                                       
 
Unterschrift

Ergänzungsvorlage Beschluss

4791 Zeichen

V/0973/2006/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Amt für Liegenschaften 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zentrumserweiterung Nienberge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.12.2006 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Grundstück des heutigen Festzeltplatzes unter Be-
rücksichtigung folgender städtebaulicher Rahmenbedingungen öffentlich auszuschreiben: 
- Zur Stärkung der Versorgungsfunktion des Stadtteilzentrums ist eine multifunktionale Nut-
zung bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistung, Service-Wohnen und / oder Pflege vor-
zusehen. 
 
- Es ist ein Lebensmittelmarkt – als Vollsortimenter oder zweitrangig Discounter – mit zu-
kunftsfähiger Ladengröße (ca. 1.000 qm Verkaufsfläche) nachzuweisen. 
 
- Das Wohnungsangebot an diesem zentralen Standort soll insbesondere Wohnformen für 
mobilitätseingeschränkte Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Le-
benssituation (mit/ohne Pflegebedarf) bieten. 
 
- Es ist eine mehrgeschossige Bebauung mit maximal drei Geschossen  vorzusehen. Sie ist 
so auf dem Grundstück anzuordnen, dass die Sebastianstraße einen räumlichen Abschluss 
erhält. 
Die Beurteilung ihrer städtebaulichen Maßstäblichkeit erfolgt einerseits unter Berücksichti-
gung der zentralen Lage im Stadtteil sowie der angestrebten Nutzungsvielfalt im Ortszent-
rum und andererseits nach der vorhandenen Nachbarbebauung. 
 
- Die Anlieferung sollte nicht an der Gebäudeseite, die der Plettendorfstraße zugewandt ist, 
vorgesehen werden. Für die Plettendorfstraße in diesem Bereich, insbesondere  An-
schluss an die Hülshoffstraße, wird ein Verkehrskonzept erwartet. 
 
- Ebenerdige Stellplatzanlagen sind durch Baumpflanzungen zu gliedern. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein zweistufiges Bewerberauswahl- und Realisierungsver-
fahren (Qualifizierung und Konkretisierung) für den Ausbau des Zentrums durchzuführen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0973/2006/1. Erg
Auskunft erteilt: 
Herr  Kurz 
Ruf: 
492 61 40 
E-Mail: 
Kurz@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.12.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0973/2006/1 
Nach Abschluss der Qualifizierungsphase sind alle Bewerbungen in einer öffentlichen Bür-
gerinformation vorzustellen. 
3. Je Bewerbung ist der Nachweis von Entwickler, Endinvestor und qualifiziertem Architektur-
büro erforderlich. 
4. Das Mindestgebot für das Grundstück (ca. 4090 qm) beträgt 280,00 €/qm. Die Verwaltung 
wird jedoch ermächtigt, den Kaufpreis in Abhängigkeit von Planungserfordernissen nach zu 
verhandeln. 
5. Vor der Grundstücksvergabe ist ein geeigneter Alternativstandort für den Festzeltplatz be-
reitzustellen, ggf. planungsrechtlich zu sichern und im Rahmen der Projektentwicklung zu 
verlagern. 
 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag der UWG-MS/ödp fordert: 
 
1. im Beschlusspunkt 1 (1. + 3. Spiegelstrich) auf die Option von Servicewohnen und Pflege-
angeboten in der Obergeschossnutzung zu verzichten, da hierfür kein Bedarf gesehen 
wird. 
 
Dieser Antrag sollte aus Sicht der Verwaltung nicht aufgegriffen werden. Die Formulierung „Wohn- 
und/oder Pflegeangebot“ soll bewusst verdeutlichen, dass eine große Bandbreite an Wohnformen 
an diesem Standort strukturell vertretbar ist, und die Gestaltungsspielräume für das Nutzungskon-
zept aufzeigen.  
Die konkrete Ausgestaltung der Obergeschossnutzung lässt sich im weiteren Verfahren (Qualifizie-
rung / Konkretisierung und vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung) durch die parlamentari-
schen Gremien steuern.   
 
2. den Beschlusspunkt 1 (5. Spiegelstrich)  wie folgt zu ergänzen: Für die Plettendorfstraße in 
diesem Bereich, insbesondere Anschluss an die Hülshoffstraße, wird ein Verkehrskonzept 
erwartet (= Beschluss der Bezirksvertretung West). 
 
Der Nachweis der verkehrlichen Einbindung des künftigen Versorgungsstandortes in das örtliche 
Verkehrsnetz ist selbstverständlicher Teil des Städtebaulichen Konzeptes, welches von den Teil-
nehmern zu erbringen ist. Der Klarheit halber sollte die Forderung jedoch konkret benannt werden. 
Daher sollte der Antrag unter den städtebaulichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. 
 
 
 
i.V.                                                                                                                           i.V. 
 
gez.                                                                                                                         gez. 
Schultheiß                                                                                                               Bickeböller 
Stadtdirektor                                                                                                            Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

13.12.2006 Hauptausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Sebastianstraße
  • Plettendorfstraße 7
  • Hülshoffstraße
  • Altenberger Straße
  • Kurneystraße
  • Klemensstraße 10
  • Albersloher Weg 33
  • Nienberger Kirchplatz
  • Am Haus Nienberge

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0973/2006/1
Typ
Vorlage
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37