AN/1075/2026
Umsetzung des StEK Wohnen
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Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln Peter Jüde An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Burmester An den Ausschussvorsitzenden Herrn Niklas Kienitz Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 18.06.2026 AN/1075/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 Umsetzung des StEK Wohnen: hier: Das Instrument Erhaltungssatzung vermehrt nutzen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Kienitz, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit am 30.6.2026 zu setzen: Beschluss: 1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit bekräftigt den Auftrag des Stadtentwicklungskonzeptes (StEK) Wohnen, das Instrument Erhaltungssatzung als Bestandteil einer sozialorientierten Wohnungspolitik vermehrt zu nutzen. 2) Der Ausschuss beauftragt die Stadtverwaltung, die Untersuchungsergebnisse für folgenden Gebiete zu aktualisieren und sie entsprechend der Untersu- chungsergebnisse zu priorisieren : - Stadtbezirk Innenstadt: Deutz - Stadtbezirk Ehrenfeld: Ehrenfeld West, Liebig Quartier - 2 - - Stadtbezirk Nippes: Niehl, Nippes - Stadtbezirk Porz: Porz Mitte - Stadtbezirk Kalk: Humboldt, Vingst - Stadtbezirk Mülheim: Buchheim, Mülheim Nord Für die vier Gebiete mit der höchsten Priorität sollen den Fachgremien und den betroffenen Bezirksvertretungen Beschlussvorlagen über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bauge- setzbuch (BauGB) vorgelegt werden. Falls der Verwaltung entsprechende Erkenntnisse vorliegen, sind die gemäß Mitteilung 2880/20024 identifizierten Beobachtungsräume um weitere Gebiete zu ergänzen. 3) Der Ausschuss beauftragt die Stadtverwaltung, bei den vertieften Untersu- chungen Ausstrahlungseffekte und Attraktivitätssteigerung zu beachten. Begründung_: 1) Mit dem Beschluss des StEK Wohnen wurde die Stadtverwaltung 2014 u.a. be- auftragt, das Instrument Erhaltungssatzung als Bestandteil einer sozialorientier- ten Wohnungspolitik vermehrt zu nutzen. 2) Unterm Strich hat sich seit dem Beschluss des StEK Wohnen – nach der Auf- hebung der Satzung für die Stegerwaldsiedlung – die Zahl der Sozialen Erhal- tungssatzungen von einem auf drei Gebiet erhöht. 3) Mit seinen lediglich drei Sozialen Erhaltungssatzungen unterscheidet sich Köln deutlich von anderen Großstädten. - In Berlin gibt es insgesamt 82 Erhaltungssatzungs -Gebiete in denen rund 1.190.000 Einwohner*innen leben. (29 % der Gesamtbevölkerung) - In München gibt es insgesamt 36 Erhaltungssatzungs-Gebiete, in denen rund 340.500 Einwohner*innen leben. (22% der Gesamtbevölkerung) - In Hamburg gibt es insgesamt 16 Erhaltungssatzungs -Gebiete in denen rund 320.200 Einwohner*innen leben. (17 % der Gesamtbevölkerung) 4) Zur Sitzung am 7.11.2024 hatte die Stadtverwaltung dem Stadtentwicklungs- ausschuss eine Mitteilung zum Einsatz des Instruments der Sozialen Erhal- tungssatzung vorgelegt. In einem mehrstufigen Verfahren hat die Stadtverwaltung zunächst 89 statisti- sche Quartiere identifiziert, in denen Hinweis auf Aufwertungs - und Verdrän- gungsprozessen vorliegen. Nachdem Quartiere aufgrund städtebaulicher und siedlungsstruktureller Erwägungen ausgeschlossen und dann Baualter, Eigen- - 3 - tümerstruktur und städtebauliche Prozesse bewertet worden sind, sind 57 sta- tistische Quartiere übrigge blieben, die in neun Beobachtungsräumen zusam- mengefasst sind. Aus der Liste der Beobachtungsräume haben wir Kalk gestrichen, weil für Kalk- Mitte mittlerweile die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung beschlos- sen worden ist. Ergänzt haben wir diese L iste um die zuletzt von den Bezirks- vertretungen beschlossenen Stadtteile Deutz (Stadtbezirk Innenstadt) und Nip- pes (Stadtbezirk Nippes). 5) Die Stadtverwaltung zählt bei den Rahmenbedingungen, unter denen Aufwer- tungsprozesse eher wahrscheinlich sind, Ausstrah lungseffekte und Attraktivi- tätssteigerung auf. Diese Effekte liegen insbesondere in Deutz (Entwicklungen in der Messe City, auf dem TH-Campus und im Deutzer Hafen) und in Mülheim Nord (Entwicklung auf dem ehemaligen Güterbahnhof) nahe. Mit freundlichen Grüßen Gez. Lino Hammer Fraktionsgeschäftsführer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln Gez. Pascal Pütz Fraktionsgeschäftsführer SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Gez. Dr. Günter Bell Fraktionsgeschäftsführer Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln Gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktionsgeschäftsführer Gez. Peter Jüde Einzelmandatsträger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1075/2026
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
- Datum
- 18.06.2026
- Erstellt
- 17.06.2026 16:16