BV3/132/2025
Leipziger Kombispur Martinstraße
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Informationsvorlage BV
2387 Zeichen
BV3/132/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Leipziger Kombispur Martinstraße Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 3 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 24.06.2025 Kenntnisnahme In der Sitzung der Bezirksvertretung 3 wurde am 13.05.2025 folgender Beschluss gefasst: Antrag: Die Verwaltung wird gebeten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses auch für den OPNV im Vorgriff auf die endgültige Verkehrsführung um die Bilker Kirche auf der Martinstraße in FR Nord vor der Bilker Allee eine L eipziger Kombispur (Radverkehr geradeaus rechts/rechts, MIV rechts) nach dem Vorbild der Bilker Allee in FR West vor der Friedrichstraße einzurichten und zu markieren. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung unterstützt grundsätzlich den Beschluss die Verkehrssicherheit sowie die subjektive Sicherheit an der Martinstraße in Richtung Lorettostraße durch die Einführung einer Leipziger Kombispur inklusive Radverkehrsfurt über den Knotenpunkt zu erhöhen. Die Errichtung einer Leipziger Kombispur ist jedoch an dieser Stelle nicht umsetzbar. Die Fahrspur weist an dieser Stelle eine Breite von ca. 5,00m auf, welche aufgrund der gegenläufig verkehrenden Straßenbahngleise und der Notwendigkeit eines Sicherheitsabstandes nicht verbreitert werden kann. Für die Einrichtung eine Leipziger Kombispur wäre eine Fahrspur in einer Breite von 3,25 m zuzüglicher einer Rechtsabbiegespur von mindestens 3,00 m erforderlich. Daher ist im Bestand am Knotenpunkt kein Nebeneinanderaufstellen vorgesehen. Die Verwaltung unte rsucht derzeit, zusätzlich zur in Planung befindenden Radverkehrsführung auf der Neusser Straße auch die signaltechnische Umsetzbarkeit einer eigenständige signalisierten Radverkehrsführung auf der Martinstraße in Fahrtrichtung Norden inklusive indirekte L inksabbiegemöglichkeit in die Gladbacher Straße. Seite 2 Darüber hinaus wird ebenfalls eine durchgängige Radverkehrsanlage von der Bilker Allee in Richtung Gladbacher Straße untersucht. In Abhängigkeit dieses Ergebnisses sowie den weiteren Abstimmungen soll die U msetzung der Radwegebeziehung vorzugsweise im Zuge der genannten Planung zur Neusser Straße, jedoch spätestens im Zuge des ausstehenden barrierefreien Haltestellenausbaus erfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV3/132/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 12.06.2025
- Erstellt
- 12.06.2025 13:30