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BV3/132/2025

Leipziger Kombispur Martinstraße

Bezirksvertretung Informationsvorlage 12.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3, Sitzung am 24.06.2025, TOP 11.5

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

2387 Zeichen

BV3/132/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Leipziger Kombispur Martinstraße 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 3 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 3 24.06.2025 Kenntnisnahme 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung 3 wurde am 13.05.2025 folgender Beschluss 
gefasst: 
Antrag:  
Die Verwaltung wird gebeten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zu einer 
Verbesserung des Verkehrsflusses auch für den OPNV im Vorgriff auf die endgültige 
Verkehrsführung um die Bilker Kirche auf der Martinstraße in FR Nord vor der Bilker 
Allee eine L eipziger Kombispur (Radverkehr geradeaus rechts/rechts, MIV rechts) 
nach dem Vorbild der Bilker Allee in FR West vor der Friedrichstraße einzurichten und 
zu markieren.    
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung unterstützt grundsätzlich den Beschluss die Verkehrssicherheit sowie 
die subjektive Sicherheit an der Martinstraße in Richtung Lorettostraße durch die 
Einführung einer Leipziger Kombispur inklusive Radverkehrsfurt über den 
Knotenpunkt zu erhöhen.  
Die Errichtung einer Leipziger Kombispur ist jedoch an dieser Stelle nicht umsetzbar. 
Die Fahrspur weist an dieser Stelle eine Breite von ca. 5,00m auf, welche aufgrund 
der gegenläufig verkehrenden Straßenbahngleise und der Notwendigkeit eines 
Sicherheitsabstandes nicht verbreitert werden kann. 
 
Für die Einrichtung eine Leipziger Kombispur wäre eine Fahrspur in einer Breite von 
3,25 m zuzüglicher einer Rechtsabbiegespur von mindestens 3,00 m erforderlich.  
Daher ist im Bestand am Knotenpunkt kein Nebeneinanderaufstellen vorgesehen.  
 
Die Verwaltung unte rsucht derzeit, zusätzlich zur in Planung befindenden 
Radverkehrsführung auf der Neusser Straße auch die signaltechnische Umsetzbarkeit 
einer eigenständige signalisierten Radverkehrsführung auf der Martinstraße in 
Fahrtrichtung Norden inklusive indirekte L inksabbiegemöglichkeit in die Gladbacher 
Straße.

Seite 2 
Darüber hinaus wird ebenfalls eine durchgängige Radverkehrsanlage von der Bilker 
Allee in Richtung Gladbacher Straße untersucht. In Abhängigkeit dieses Ergebnisses 
sowie den weiteren Abstimmungen soll die U msetzung der Radwegebeziehung 
vorzugsweise im Zuge der genannten Planung zur Neusser Straße, jedoch spätestens 
im Zuge des ausstehenden barrierefreien Haltestellenausbaus erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Bezirksvertretung 3
TOP 11.5 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV3/132/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
12.06.2025
Erstellt
12.06.2025 13:30