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V/0462/2019/1

Veloroute Münster-Telgte

Vorlagen 01.07.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 03.07.2019, TOP 8

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4572 Zeichen

V/0462/2019/1 
V/0462/2019/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Veloroute Münster-Telgte 
Planungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Den Grundzügen der Planung der Veloroute Münster-Telgte wird auf der Grundlage der Vor-
planung vom Mai 2019 zugestimmt. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur weiteren Konkretisierung der Vorplanung zeitnah eine 
gemeinsame Bürgerbeteiligung für die räumlich betroffenen Stadtbezirke Mitte und Ost durch-
zuführen. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende alternative Streckenführungen in der Orts-
durchfahrt von Münster-Handorf auf ihre Umsetzbarkeit hin zu prüfen: 
 
(1) "Kötterstraße bis zur Handorfer Str., Handorfer Str. bis zur Einmündung Dor-
baumstr. dann weiter wie bisheriger Vorschlag der Verwaltung (für die Kreuzun-
gen Kötterstr./Hobbeltstr. und  Kötterstr./Handorfer Str. sind die Errichtung eines 
Kreisverkehrs vorzusehen.)." 
(2) "Kötterstr., Hobbeltstr., Pröbstingstr., Wersewanderweg, neue Wersebrücke, Bo-
niburgallee (Kreisverkehr Hobbeltstr./Handorfer Str.)." 
(3) "Kötterstr. bis zur Handorfer Str., Handorfer Str. bis zur Einmündung Venne-
mannstr., Vennemannstr., Wersewanderweg, neue Wersebrücke, Boniburgallee 
(Kreisverkehre Hobbeltstr./Kötterstr. und Handorfer Str./Kötterstr.)." 
 
Das Prüfergebnis ist den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Dar-
über hinaus sind diese drei alternativen Streckenführungen, neben der von der Verwal-
tung vorgeschlagenen Streckenführung, auf der am 9. Juli 2019 geplanten Bürgeranhö-
rung vorzustellen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 3.900.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen voraussichtliche Einnahmen von etwa 800.000 €. 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
01.06.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Koops 
Telefon: 492-6156 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0462/2019/1 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 4243 Velorouten Stadtregion    
Auszahlungen   2019 
2020 
 2021 
900.000 
1.500.000 
 1.500.000 
 
Einzahlungen   2020 
2021 
400.000 
400.000 
 
Saldo  3.100.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bzw. im Haushalts-
plan-Entwurf 2020 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass 
die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 
2020 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Begründung: 
Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen und der Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen haben in ihrer Sitzung am 25.06.2019 und 27.06.2019 die 
Annahme des Beschlussvorschlages in folgender geänderter Fassung beschlossen: 
 
1. „Den Grundzügen der Planung der Veloroute Münster-Telgte wird auf der Grundlage der Vor-
planung vom Mai 2019 zugestimmt. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur weiteren Konkretisierung der Vorplanung zeitnah eine ge-
meinsame Bürgerbeteiligung für die räumlich betroffenen Stadtbezirke Mitte und Ost durchzu-
führen. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende alternative Streckenführungen in der Ortsdurchfahrt 
von Münster-Handorf auf ihre Umsetzbarkeit hin zu prüfen: 
 
(1) "Kötterstraße bis zur Handorfer Str., Handorfer Str. bis zur Einmündung Dorbaumstr. dann 
weiter wie bisheriger Vorschlag der Verwaltung (für die Kreuzungen Kötterstr./Hobbeltstr. 
und  Kötterstr./Handorfer Str. sind die Errichtung eines Kreisverkehrs vorzusehen.)." 
(2) "Kötterstr., Hobbeltstr., Pröbstingstr., Wersewanderweg, neue Wersebrücke, Boniburgal-
lee (Kreisverkehr Hobbeltstr./Handorfer Str.)." 
(3) "Kötterstr. bis zur Handorfer Str., Handorfer Str. bis zur Einmündung Vennemannstr., 
Vennemannstr., Wersewanderweg, neue Wersebrücke, Boniburgallee (Kreisverkehre 
Hobbeltstr./Kötterstr. und Handorfer Str./Kötterstr.)." 
 
Das Prüfergebnis ist den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Darüber hin-
aus sind diese drei alternativen Streckenführungen, neben der von der Verwaltung vorgeschla-
genen Streckenführung, auf der am 9. Juli 2019 geplanten Bürgeranhörung vorzustellen“. 
 
Die Verwaltung empfiehlt den o.g. Beschlusspunkten zu folgen. 
 
In Vertretung 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (1)

03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Kötterstraße
  • Handorfer Straße
  • Hobbeltstraße
  • Pröbstingstraße
  • Vennemannstraße
  • Boniburgallee
  • Dorbaumstraße
  • Venne

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Details

Aktenzeichen
V/0462/2019/1
Typ
Vorlagen
Datum
01.07.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37