1745/2024
Beantwortung der schriftlichen Nachfrage der SE Dr. Köhler (AN/0763/2024) zur Vorlage 1107/2024 betreffend "Wohnungs-Misere für Senior*innen in Köln"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 06.06.2024 1745/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 06.06.2024 Unterausschuss Wohnen 02.09.2024 Beantwortung der schriftlichen Nachfrage der SE Dr. Köhler (AN/0763/2024) zur Vorlage 1107/2024 betreffend "Wohnungs-Misere für Senior*innen in Köln" Die SE Frau Dr. Köhler stellt mit Anfrage AN/0763/2024 folgende Nachfragen zur Beantwor- tung der Verwaltung (1107/2024): 1. Hat die Verwaltung Handlungsempfehlungen, wie die in der empirischen Strukturda- tenerhebung 2023 erkannten Probleme für Senioren und Seniorinnen gelöst werden können? 2. Es ist zutreffend, dass die Wohngeldreform die finanzielle Situation von einkommens- schwächeren Senioren und Seniorinnen verbessern konnte. Auf die vom Rat beschlos- sene Zielmarke, 1.000 mietpreisgebundene Wohnungen pro Jahr zu fördern, weist die Verwaltung hin. Sie erwähnt jedoch nicht, dass diese Zielmarke in 2023 bei Weitem nicht erreicht worden ist. Siehe hierzu Vorlagen-Nr. 1100/2024. Wie kann die Verwal- tung sicherstellen, dass die vom Rat beschlossene Zielmarke künftig wieder erreicht wird? Antwort der Verwaltung: Zu 1.: Den Gesamtrahmen für die aktuelle und zukünftige Ausrichtung der kommunalen Wohnungs- politik bildet das vom Rat am 11. Februar 2014 beschlossene Stadtentwicklungskonzept Woh- nen. Es enthält u.a. Leitlinien, die den sozialen Ausgleich unterstützen und soziale Schiefla- gen verringern sollen. Daher soll insbesondere auch den Haushalten, die am Markt nur schwer eine Wohnung finden, bezahlbarer Wohnraum in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung gestellt werden. Um dies zu erreichen, wird sowohl eine Ausweitung des Neu- baus mietpreisgünstiger Wohnungen, als auch der größtmögliche Erhalt bestehender preis- werter Wohnungen angestrebt. Der Erhalt preiswerten Wohnraums erfolgt unter anderem durch die Anwendung des städtebaulichen Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung. Aktu- elle Satzungsgebiete sind das Severinsviertel, Mülheim Süd-West und Ehrenfeld-Ost. Das Stadtentwicklungskonzept Wohnen beinhaltet zudem das Handlungsfeld „Altengerechtes und barrierefreies Wohnen“. Dieses sieht beispielsweise die Initiierung von Mehrgenerationen- Wohnprojekten in Stadtbezirken vor, die bisher nicht über Angebote dieser Art verfügen. Im Zuge der Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen wurde 2016 die Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität eingeführt (1775/2016). Durch die Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität erhofft sich die Stadt Köln einen Beitrag zur 2 Schaffung bezahlbaren, zielgruppengerechten, energieeffizienten, ökologischen und/oder auch städtebaulich attraktiven Wohnungsbaus zu leisten. Die vorgelegten Konzepte werden mittels einer Matrix bewertet, welche die Berücksichtigung besonderer Zielgruppen wie bei- spielsweise Senior*innen als Kriterium enthält. Durch die Anwendung dieses Instruments kann ein Beitrag zur Verbesserung der Wohnsituation für Senior*innen geleistet werden. Abschließend sei noch auf die Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen hinge- wiesen. Diese legt in ihrem Programm 2023-2027 den Fokus auf die Förderung zukunftssiche- rer Wohnungsgrundrisse, die Schaffung von Barrierefreiheit im Neubau bzw. Abbau von Barri- eren bei der Modernisierung von Beständen und durchgreifende Umbaumaßnahmen zur Schaffung neuer barrierefreier Wohnungen. Die Förderung von Mietwohnraum ist neben tradi- tionellen Wohnungen auch bei gemeinschaftlichen Wohnformen möglich, wie zum Beispiel Wohngruppen oder Wohngemeinschaften sowie Wohnformen, die eine bedarfsgerechte klein- teilige ambulante Versorgungssicherheit vor Ort bieten. Zu 2.: Die Bewilligung von Wohnraumförderanträgen setzt voraus, dass Wohnungsbauunternehmen und Bauherr*innen Förderanträge stellen. Grundlegend ist dabei, dass die seitens des Landes Nordrhein-Westfalen erlassenen Wohnraumförderbestimmungen attraktiv genug sind. Wie be- reits ausgeführt, ist im Rahmen des Kooperativen Baulandmodells (KoopBLM) in jedem Neu- bauvorhaben, welches ab einer Größenordnung von 1.800 m² Geschossfläche Baurecht für Wohnzwecke schafft, ein Anteil von mindestens 30 Prozent für geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Auch jenseits der Anwendung des Kooperativen Baulandmodells berät die Ver- waltung Bauwillige im Hinblick auf die Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau. Trotz des angespannten Wohnungsmarktes im Zusammenhang mit den hohen Baukosten konnten im Jahre 2023 Förderzusagen für insgesamt 531 Wohnungen mit Mietpreis- und Be- legungsbindungen erteilt werden. Neu geförderte Wohnungen stehen dem Wohnungsmarkt aufgrund der Bauzeiten in der Regel nach etwa zwei Jahren fertiggestellt zur Verfügung. 2023 wurden 622 der in den letzten Jahren geförderten Wohnungen bezugsfertig. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1745/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 06.06.2024
- Erstellt
- 29.05.2024 13:07