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V/0333/2016

Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2017

Vorlagen 21.04.2016

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 29.06.2016, TOP 5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

12662 Zeichen

V/0333/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des 
Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
24.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
14.06.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
21.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen in 
folgender Priorität: 
 
 Wolbecker Straße L 793 / Umgehungsstraße B 51 
Ausbau der Anschlussstelle (Kostenbeteiligung FStrG) 
 Angelstraße K3 
Grundhafte Erneuerung im Bereich zwischen Werse und Am Kolk 
 Neubau der Brücke über die Werse (Nr. 416) 
(Hofkampbrücke) 
 Davertstraße 
Grundhafte Erneuerung im Bereich Wittlerheide - Am Inkmannsholz 
 Sentruper Straße 
Grundhafte Erneuerung im Bereich Scheffer-Boichorststraße – Mühlenhof 
 
der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen-
baus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2017 vorschlägt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0333/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.04.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0333/2016 
2. Der Haupt- und Finanzausschuss  stimmt zu, dass die Verwaltung die Nahmobilitätsmaßna hmen 
in folgender Priorität: 
 
 Westfalenstraße/An der Alten Kirche 
Barrierefeier Ausbau des Knotenbereichs mit Fußgängersignalanlage 
 Manfred-v.-Richthofen-Straße 
Barrierefreier Ausbau des Knotenpunktes Andreas-Hofer-Str. 
 Alverskirchener Straße 
Umgestaltung des Knotens Am Tiergarten, Verkehrssicherheit und gem. Geh-/Radweg 
 Schifffahrter Damm 
Hessenweg bis Sudmühlenstraße, Radweg parallel zum Schifffahrter Damm 
 
 der Bezirksregierung Münster nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi -Nah) für das Jahr 
2017 vorschlägt. 
 
3. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführung der Maßnahmen 
unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 
2017 bzw. der Ergebnis- und Finanzplanung 2016 – 2020 steht. Für alle Maßnahmen sind noch 
Baubeschlüsse einzuholen. 
 
 
Begründung: 
 
Das Land gewährt aus den Mitteln de s Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufg aben und 
Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) des Bundes nach Maßgabe der FöRi -kom-Stra und der Verwa l-
tungsvorschriften zu § 44 LHO – VV / VVG – Zuwendungen für Maßnahmen an Straßen und Wegen 
der Gemeinden, Ge meindeverbände und Kreise. Zweck der Förderung ist die Verwir klichung von 
Vorhaben, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sind. 
 
Bis zum 01.06. eines jeden Jahres können von den Städten und Gemeinden bei der Bezirksregierung 
Maßnahmen nach den FöRi-kom-Stra zur Förderung angemeldet werden. Diese Anmeldungen bieten 
die Grundlage für das jährliche Einplanungsgespräch zwischen dem Ministerium für Bauen und Ve r-
kehr des Landes NRW, der Bezirksregierung (Münster) und den Städten und Gemeinden. In diesem 
Einplanungsgespräch werden die Zuschussmaßnahmen erörtert, beso nders die im kommenden Jahr 
voraussichtlich zur Bewilligung anstehenden Maßnahmen. Ferner werden alle Maßnahmen nach B e-
rücksichtigung der Belange behinderter und anderer Me nschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, pl a-
nungsrechtlicher Sicherung, Stand des Grunderwerbs, Fina nzierung und Beurteilung aus Sicht der 
Kommune für die kommenden vier Jahre priorisiert. Die in diesen Gesprächen abgestimmten Z u-
schussmaßnahmen fließen dann in das Landesprogramm ein. Hier können sich noch Verschiebu n-
gen und Veränderungen ergeben, z.  B. auf Grund der Prioritäten des Landes oder wegen der B e-
rücksichtigung regionaler Verteilungsgesichtspunkten. 
 
Bewilligungen erfolgen im darauf folgenden Jahr, wobei der Umfang durch die Haushaltsvorgabe des 
Landes gesteuert wird. 
 
Je nach Art des förderfähigen Vorhabens werden die Zuwendungsmaßnahmen mit 60 % - 75 % der 
zuwendungsfähigen Kosten gefördert. So zum Beispiel: verkehrswichtige Straßen und Verkehrsste u-
erungsanlagen 60  %, selbstständige Radwege 70%, investive Erneuerung einer Str aße 60  % und 
Alleenradwege 75 %. Dabei kann eine Zuwendungsmaßnahme auch mehrere, unterschiedliche Fö r-
dersätze beinhalten. 
 
Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Förderung findet man auf den Seiten der Bezirksregie-
rung Münster: http://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderbereich_verkehr/index.html

- 3 - 
V/0333/2016 
Zu 1: 
 
Die Verbindlichkeit des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes von 1971 als 
Fördergesetz wurde zum 31.12.2006 durch die Föderalismusreform beendet. Gleichwohl erhalten die 
Länder voraussichtlich in unveränderter Höhe bis zum 31.12.2019 die bisher für die Landesprogra m-
me bereitgestellten Bundesfinanzhilfen als Kompensationsleistung aus dem Entflechtungs gesetz 
(EntflechtG). Für das Land NRW sind das jährlich rund 260 Mio. €, wovon jeweils die Hälfte den B e-
reichen ÖPNV und Straßenbau zukommt. Die Beträge sind zweckgebunden, aber ohne konkrete Bin-
dung an die bisherigen GVFG-Fördergegenstände, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den 
Gemeinden für investive Vorhaben zu verwenden. 
 
Die aktuellen Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra sind am 01.07.2014 in Kraft 
getreten. 
 
Im Herbst 2016 findet voraussichtlich das nächste Gespräch für d ie mittelfristige Einplanung von Z u-
wendungen auf Grundlage der FöRi -kom-Stra statt. Beteiligt sind das Verkehrsministerium NRW, die 
Bezirksregierung Münster und die Stadt Münster. Die offizielle Einladung steht noch aus.  
 
Auf der Basis des Entwurfes des F inanzplanes 2017ff und der aktuellen Maßnahmenentwicklu ngen 
stellt sich das Maßnahmenprogramm für Hauptverkehrsstraßen ab dem Jahr 201 7 derzeit wie folgt 
dar: 
 
Maßnahme mögliche Zu-
wendungen (€) 
2017  
Wolbecker Straße L 793 / Umgehungsstraße B 51 
Ausbau der Anschlussstelle (Kostenbeteiligung FStrG) 4.356.000  
Angelstraße K3 
Grundhafte Erneuerung im Bereich zwischen Werse und Am Kolk 177.600  
Neubau der Brücke über die Werse (Nr. 416) 
(Hofkampbrücke) 720.000  
Davertstraße 
Grundhafte Erneuerung im Bereich Wittlerheide - Am Inkmannsholz 225.000  
Sentruper Straße 
Grundhafte Erneuerung im Bereich Scheffer-Boichorststraße - Mühlenhof 210.000  
Summe: 5.688.600  
  
2018  
Heroldstraße 
Beseitigung Bahnübergang (Haltepunkt siehe Mecklenbeck Haltep.) (weitere 
Einnahmen: Deutsche Bahn AG: 4,6 Mio. €; Bund: 4,6 Mio. €) 
3.660.000  
Kappenberger Damm L 884 2. BA 
Grundhafte Erneuerung im Bereich der Unterführung zwischen Düesbergweg 
und Buldernweg 
300.000  
Ottmarsbocholter Straße K 10 
Grundhafte Erneuerung im Bereich Davertstraße - Stadtgrenze 249.000  
Nienberger Straße  
Grundhafte Erneuerung im Bereich Am Max-Klemens-Kanal - Sprakeler Stra-
ße 
192.000  
Summe: 4.401.000  
  
2019  
Eschstraße (Verkehrssicherheit) 
Ausbau von Silberbrink bis (gepl.) Umgehungsstraße L 585n 1.434.000  
Erneuerung Lublinring Brücke (Nr. 111) in Höhe Kanalstraße 264.000

- 4 - 
V/0333/2016 
An den Loddenbüschen K 10 
Grundhafte Erneuerung im Bereich Albersloher Weg bis Matin-Luther-King-
Weg nördl. Seite 
150.000  
Von-Esmarch-Straße 
Grundhafte Erneuerung im Bereich Schreiber Straße - Kreisverkehr 240.000  
Summe: 2.088.000  
  
2020  
Grevener Straße 
von Steinfurter Straße bis York-Ring (Kosten noch ohne Grunderwerb) 1.440.000 
Albersloher Weg 2. BA 
von Otto-Hersing-Weg bis einschl. Erdelbach 2.811.000 
Sudmühlenstraße/Werse 
Verbesserung der Brückenanlage (Nr. 116) 175.000 
Summe: 4.426.000 
  
2021  
Albersloher Weg 3. BA 
von Erdelbach bis Osttor 3.531.000 
Summe: 3.531.000 
 
 
Falls sich ein frühzeitiger Baubeginn für die Maßnahme Eschstraße abzeichnet, wird mit  der Bezirks-
regierung ein Vorziehen dieser Maßnahme für das Jahr 2018 verhandelt. 
 
Weitere zuwendungsfähige Maßnahmen können sich im Bereich der Straßenerha ltung auf Grund 
aktueller Bedarfe in den nächsten Jahren ergeben. 
 
Die Verwaltung wird die Maßnahmen liste den sich gegebenenfalls ändernden Rahmenbedingu ngen 
anpassen, um mö glichst viele Zuwendungen erhalten zu können. Für den Fall, dass eine der oben 
genannten Maßnahmen nicht durchgeführt werden kann oder ausreichend Fördermittel bereit stehen, 
werden von der Verwaltung Nachrückmaßnahmen vorgeschlagen. 
 
Voraussichtlich wird es aber nicht möglich sein, dass alle Maßnahmen, die den Förderkriterien en t-
sprechenden, auch gefördert werden, da die Höhe der möglichen Fördermittel dazu bei Weitem nicht 
ausreichen wird. So wird es notwendig sein, wenn alle im Haushalt vorgesehenen Bauma ßnahmen 
umgesetzt werden sollen, im Einzelfall auch förderfähige Maßnahmen ohne Zuwendungen zu bauen.  
 
Über die Ergebnisse aus dem Einplanungsgespräch werden die Gremien alsbald informiert. 
 
 
Zu 2: 
 
Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Nahmobilität: 
 
Zusätzlich zu dem Programm für den Kommunalen Straßenbau wird voraussichtlich auch ein Pro-
gramm „Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ (welches das Programm „Kommunaler Radwege-
bau“ aus den Vorjahren abgelöst hat) von der Bezirksregierung Münster genehmigt werden. Dieses 
Programm ist nicht Bestandteil des Einplanungsgespräches, sondern wird aufgestellt nach Anfrage 
der Bezirksregierung an die Stadt Münster im 1. Quartal 2017. 
 
Sollte ein Nahmobilitätsprogramm aufgestellt werden, dann wird die Stadt Münster die Maßna hmen 
wie unter I. Sachentscheidung, Punkt 2. aufgeführt vorschlagen. 
 
Die Maßnahmen für das Nahmobilitätsprogramm sind zurzeit folgende:

- 5 - 
V/0333/2016 
 
2017 
mögliche Zu-
wendungen 
(€) 
Westfalenstraße/An der Alten Kirche 
Barrierefreier Ausbau des Knotenbereichs mit Fußgängersignalanlage 107.000  
Manfred-v.-Richthofen-Straße 
Barrierefreier Ausbau des Knotenpunktes Andreas-Hofer-Straße 350.000  
Alverskirchner Straße 
Umgestaltung des Knotens Am Tiergarten, Verkehrssicherheit und gem. Geh-
/Radweg 
175.000  
Schifffahrter Damm 
Hessenweg bis Sudmühlenstraße, Radweg parallel zum Schifffahrter Damm 280.000  
Summe: 912.000 
  
2018  
Gimbter Straße 
Radweg von B219 bis Stadtgrenze 126.000  
Jungeblodtplatz 
Radwegeverbindung zum Kardinal-von-Galen-Ring und Versaliusweg 53.900  
An den Loddenbüschen / Höltenweg 
Verkehrssicherheit im Knotenpunkt für Fußgänger und Radfahrer 224.000  
Summe: 403.900 
  
2019  
Universitätsstraße 
von Am Stadtgraben bis Krummer Timpen 322.000  
Brücke Nr. 343 über den Kanal 
für die Radwegroute Kanalstraße - Nevingh. 308.000 
Pleistermühlenbach  Erneuerung Brücke Nr. 306 84.000  
Summe: 714.000 
  
2020  
Nottebrock K41 
Bürgerradweg 308.000 
Wolbecker Straße/Laerer Landweg 
Barrierefreier Ausbau des Knotenbereichs mit Fußgängersignalanlage 224.000 
Kaldenhofer Weg 
Fuß- und Radwegverbindung 84.000  
Summe: 616.000 
 
Die beiden Radwegemaßnahmen „Alverskirchener Straße Radwegerneuerung von Tiergarten bis 
Stadtgrenze“ und „Handorfer Straße Radwegerneuerung von Warendorfer Straße bis Gildenstraße“ 
können im Zuge von anderen Maßnahmen von der Bezirksregierung gefördert werden und sind somit 
in der oben aufgeführten Liste nicht mehr enthalten. Sie entlasten die Anzahl der zurzeit bekannten 
Fördermaßnahmen des Nahmobilitätsprogrammes. 
 
Es ist nicht auszuschließen, dass die Bezirksregierung Münster im Sommer diesen Jahres noch Au s-
gabereste bereitstellen kann und daher die Möglichkeit eröffnet wird, zusätzliche Maßna hmen für das 
Jahresprogramm 2016 nach zu melden, die eine Gewinnung von zusätzlichen Fördermi tteln möglich 
macht.

- 6 - 
V/0333/2016 
 
Als Bedingung für die nachträgliche Aufnahme wird erfahrungsgemäß gefordert we rden, dass bei 
diesen Maß nahmen der überwiegende Teil der Zuwendungssumme von den Zuwendungsempfä n-
gern noch im laufenden Jahr abgerufen wird. 
 
Für den Fall der zusätzlichen Mittelbereitstellung wird die Verwaltung, je nach dann aktuellem Pl a-
nungsstand, der Politik eine oder ggf. m ehrere der genannten Maßnahmen kurzfristig (ggf. mit e iner 
Dringlichkeitsentscheidung) zur Entscheidung vorlegen und dann bei der Bezirksregierung nachme l-
den, um auf diese Weise zusätzliche Finanzmittel zu generieren. 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (9)

19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (49)

  • Wolbecker Straße
  • Angelstraße
  • Davertstraße
  • Sentruper Straße
  • Westfalenstraße
  • Alverskirchener Straße
  • Sudmühlenstraße
  • Heroldstraße
  • Ottmarsbocholter Straße
  • Nienberger Straße
  • Eschstraße
  • Von-Esmarch-Straße
  • Grevener Straße
  • Steinfurter Straße
  • Gimbter Straße
  • Universitätsstraße
  • Gildenstraße
  • Schifffahrter Damm 280
  • Hessenweg
  • Kappenberger Damm
  • Düesbergweg
  • York-Ring
  • Albersloher Weg 2
  • Otto-Hersing-Weg
  • Jungeblodtplatz
  • Höltenweg
  • Kaldenhofer Weg
  • Am Kolk 177
  • An der Alten Kirche
  • Am Tiergarten
  • Am Max-Klemens-Kanal
  • Am Stadtgraben
  • Umgehungsstraße
  • Andreas-Hofer-Straße 350
  • An den Loddenbüschen
  • Kardinal-von-Galen-Ring
  • Handorfer Straße
  • Warendorfer Straße
  • Krummer Timpen 322
  • Laerer Landweg
  • Wittlerheide
  • Silberbrink
  • Kanalstraße 264
  • Buldernweg 300
  • Lublinring
  • Nottebrock
  • Tiergarten
  • Werse
  • Osttor 3

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Details

Aktenzeichen
V/0333/2016
Typ
Vorlagen
Datum
21.04.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37