V/0333/2016
Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2017
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Beschlussvorlage
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V/0333/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2017 Beratungsfolge 19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 24.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 14.06.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 21.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen in folgender Priorität: Wolbecker Straße L 793 / Umgehungsstraße B 51 Ausbau der Anschlussstelle (Kostenbeteiligung FStrG) Angelstraße K3 Grundhafte Erneuerung im Bereich zwischen Werse und Am Kolk Neubau der Brücke über die Werse (Nr. 416) (Hofkampbrücke) Davertstraße Grundhafte Erneuerung im Bereich Wittlerheide - Am Inkmannsholz Sentruper Straße Grundhafte Erneuerung im Bereich Scheffer-Boichorststraße – Mühlenhof der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- baus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2017 vorschlägt. Vorlagen-Nr.: V/0333/2016 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 21.04.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0333/2016 2. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Nahmobilitätsmaßna hmen in folgender Priorität: Westfalenstraße/An der Alten Kirche Barrierefeier Ausbau des Knotenbereichs mit Fußgängersignalanlage Manfred-v.-Richthofen-Straße Barrierefreier Ausbau des Knotenpunktes Andreas-Hofer-Str. Alverskirchener Straße Umgestaltung des Knotens Am Tiergarten, Verkehrssicherheit und gem. Geh-/Radweg Schifffahrter Damm Hessenweg bis Sudmühlenstraße, Radweg parallel zum Schifffahrter Damm der Bezirksregierung Münster nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi -Nah) für das Jahr 2017 vorschlägt. 3. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 bzw. der Ergebnis- und Finanzplanung 2016 – 2020 steht. Für alle Maßnahmen sind noch Baubeschlüsse einzuholen. Begründung: Das Land gewährt aus den Mitteln de s Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufg aben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) des Bundes nach Maßgabe der FöRi -kom-Stra und der Verwa l- tungsvorschriften zu § 44 LHO – VV / VVG – Zuwendungen für Maßnahmen an Straßen und Wegen der Gemeinden, Ge meindeverbände und Kreise. Zweck der Förderung ist die Verwir klichung von Vorhaben, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sind. Bis zum 01.06. eines jeden Jahres können von den Städten und Gemeinden bei der Bezirksregierung Maßnahmen nach den FöRi-kom-Stra zur Förderung angemeldet werden. Diese Anmeldungen bieten die Grundlage für das jährliche Einplanungsgespräch zwischen dem Ministerium für Bauen und Ve r- kehr des Landes NRW, der Bezirksregierung (Münster) und den Städten und Gemeinden. In diesem Einplanungsgespräch werden die Zuschussmaßnahmen erörtert, beso nders die im kommenden Jahr voraussichtlich zur Bewilligung anstehenden Maßnahmen. Ferner werden alle Maßnahmen nach B e- rücksichtigung der Belange behinderter und anderer Me nschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, pl a- nungsrechtlicher Sicherung, Stand des Grunderwerbs, Fina nzierung und Beurteilung aus Sicht der Kommune für die kommenden vier Jahre priorisiert. Die in diesen Gesprächen abgestimmten Z u- schussmaßnahmen fließen dann in das Landesprogramm ein. Hier können sich noch Verschiebu n- gen und Veränderungen ergeben, z. B. auf Grund der Prioritäten des Landes oder wegen der B e- rücksichtigung regionaler Verteilungsgesichtspunkten. Bewilligungen erfolgen im darauf folgenden Jahr, wobei der Umfang durch die Haushaltsvorgabe des Landes gesteuert wird. Je nach Art des förderfähigen Vorhabens werden die Zuwendungsmaßnahmen mit 60 % - 75 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. So zum Beispiel: verkehrswichtige Straßen und Verkehrsste u- erungsanlagen 60 %, selbstständige Radwege 70%, investive Erneuerung einer Str aße 60 % und Alleenradwege 75 %. Dabei kann eine Zuwendungsmaßnahme auch mehrere, unterschiedliche Fö r- dersätze beinhalten. Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Förderung findet man auf den Seiten der Bezirksregie- rung Münster: http://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderbereich_verkehr/index.html - 3 - V/0333/2016 Zu 1: Die Verbindlichkeit des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes von 1971 als Fördergesetz wurde zum 31.12.2006 durch die Föderalismusreform beendet. Gleichwohl erhalten die Länder voraussichtlich in unveränderter Höhe bis zum 31.12.2019 die bisher für die Landesprogra m- me bereitgestellten Bundesfinanzhilfen als Kompensationsleistung aus dem Entflechtungs gesetz (EntflechtG). Für das Land NRW sind das jährlich rund 260 Mio. €, wovon jeweils die Hälfte den B e- reichen ÖPNV und Straßenbau zukommt. Die Beträge sind zweckgebunden, aber ohne konkrete Bin- dung an die bisherigen GVFG-Fördergegenstände, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden für investive Vorhaben zu verwenden. Die aktuellen Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra sind am 01.07.2014 in Kraft getreten. Im Herbst 2016 findet voraussichtlich das nächste Gespräch für d ie mittelfristige Einplanung von Z u- wendungen auf Grundlage der FöRi -kom-Stra statt. Beteiligt sind das Verkehrsministerium NRW, die Bezirksregierung Münster und die Stadt Münster. Die offizielle Einladung steht noch aus. Auf der Basis des Entwurfes des F inanzplanes 2017ff und der aktuellen Maßnahmenentwicklu ngen stellt sich das Maßnahmenprogramm für Hauptverkehrsstraßen ab dem Jahr 201 7 derzeit wie folgt dar: Maßnahme mögliche Zu- wendungen (€) 2017 Wolbecker Straße L 793 / Umgehungsstraße B 51 Ausbau der Anschlussstelle (Kostenbeteiligung FStrG) 4.356.000 Angelstraße K3 Grundhafte Erneuerung im Bereich zwischen Werse und Am Kolk 177.600 Neubau der Brücke über die Werse (Nr. 416) (Hofkampbrücke) 720.000 Davertstraße Grundhafte Erneuerung im Bereich Wittlerheide - Am Inkmannsholz 225.000 Sentruper Straße Grundhafte Erneuerung im Bereich Scheffer-Boichorststraße - Mühlenhof 210.000 Summe: 5.688.600 2018 Heroldstraße Beseitigung Bahnübergang (Haltepunkt siehe Mecklenbeck Haltep.) (weitere Einnahmen: Deutsche Bahn AG: 4,6 Mio. €; Bund: 4,6 Mio. €) 3.660.000 Kappenberger Damm L 884 2. BA Grundhafte Erneuerung im Bereich der Unterführung zwischen Düesbergweg und Buldernweg 300.000 Ottmarsbocholter Straße K 10 Grundhafte Erneuerung im Bereich Davertstraße - Stadtgrenze 249.000 Nienberger Straße Grundhafte Erneuerung im Bereich Am Max-Klemens-Kanal - Sprakeler Stra- ße 192.000 Summe: 4.401.000 2019 Eschstraße (Verkehrssicherheit) Ausbau von Silberbrink bis (gepl.) Umgehungsstraße L 585n 1.434.000 Erneuerung Lublinring Brücke (Nr. 111) in Höhe Kanalstraße 264.000 - 4 - V/0333/2016 An den Loddenbüschen K 10 Grundhafte Erneuerung im Bereich Albersloher Weg bis Matin-Luther-King- Weg nördl. Seite 150.000 Von-Esmarch-Straße Grundhafte Erneuerung im Bereich Schreiber Straße - Kreisverkehr 240.000 Summe: 2.088.000 2020 Grevener Straße von Steinfurter Straße bis York-Ring (Kosten noch ohne Grunderwerb) 1.440.000 Albersloher Weg 2. BA von Otto-Hersing-Weg bis einschl. Erdelbach 2.811.000 Sudmühlenstraße/Werse Verbesserung der Brückenanlage (Nr. 116) 175.000 Summe: 4.426.000 2021 Albersloher Weg 3. BA von Erdelbach bis Osttor 3.531.000 Summe: 3.531.000 Falls sich ein frühzeitiger Baubeginn für die Maßnahme Eschstraße abzeichnet, wird mit der Bezirks- regierung ein Vorziehen dieser Maßnahme für das Jahr 2018 verhandelt. Weitere zuwendungsfähige Maßnahmen können sich im Bereich der Straßenerha ltung auf Grund aktueller Bedarfe in den nächsten Jahren ergeben. Die Verwaltung wird die Maßnahmen liste den sich gegebenenfalls ändernden Rahmenbedingu ngen anpassen, um mö glichst viele Zuwendungen erhalten zu können. Für den Fall, dass eine der oben genannten Maßnahmen nicht durchgeführt werden kann oder ausreichend Fördermittel bereit stehen, werden von der Verwaltung Nachrückmaßnahmen vorgeschlagen. Voraussichtlich wird es aber nicht möglich sein, dass alle Maßnahmen, die den Förderkriterien en t- sprechenden, auch gefördert werden, da die Höhe der möglichen Fördermittel dazu bei Weitem nicht ausreichen wird. So wird es notwendig sein, wenn alle im Haushalt vorgesehenen Bauma ßnahmen umgesetzt werden sollen, im Einzelfall auch förderfähige Maßnahmen ohne Zuwendungen zu bauen. Über die Ergebnisse aus dem Einplanungsgespräch werden die Gremien alsbald informiert. Zu 2: Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Nahmobilität: Zusätzlich zu dem Programm für den Kommunalen Straßenbau wird voraussichtlich auch ein Pro- gramm „Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ (welches das Programm „Kommunaler Radwege- bau“ aus den Vorjahren abgelöst hat) von der Bezirksregierung Münster genehmigt werden. Dieses Programm ist nicht Bestandteil des Einplanungsgespräches, sondern wird aufgestellt nach Anfrage der Bezirksregierung an die Stadt Münster im 1. Quartal 2017. Sollte ein Nahmobilitätsprogramm aufgestellt werden, dann wird die Stadt Münster die Maßna hmen wie unter I. Sachentscheidung, Punkt 2. aufgeführt vorschlagen. Die Maßnahmen für das Nahmobilitätsprogramm sind zurzeit folgende: - 5 - V/0333/2016 2017 mögliche Zu- wendungen (€) Westfalenstraße/An der Alten Kirche Barrierefreier Ausbau des Knotenbereichs mit Fußgängersignalanlage 107.000 Manfred-v.-Richthofen-Straße Barrierefreier Ausbau des Knotenpunktes Andreas-Hofer-Straße 350.000 Alverskirchner Straße Umgestaltung des Knotens Am Tiergarten, Verkehrssicherheit und gem. Geh- /Radweg 175.000 Schifffahrter Damm Hessenweg bis Sudmühlenstraße, Radweg parallel zum Schifffahrter Damm 280.000 Summe: 912.000 2018 Gimbter Straße Radweg von B219 bis Stadtgrenze 126.000 Jungeblodtplatz Radwegeverbindung zum Kardinal-von-Galen-Ring und Versaliusweg 53.900 An den Loddenbüschen / Höltenweg Verkehrssicherheit im Knotenpunkt für Fußgänger und Radfahrer 224.000 Summe: 403.900 2019 Universitätsstraße von Am Stadtgraben bis Krummer Timpen 322.000 Brücke Nr. 343 über den Kanal für die Radwegroute Kanalstraße - Nevingh. 308.000 Pleistermühlenbach Erneuerung Brücke Nr. 306 84.000 Summe: 714.000 2020 Nottebrock K41 Bürgerradweg 308.000 Wolbecker Straße/Laerer Landweg Barrierefreier Ausbau des Knotenbereichs mit Fußgängersignalanlage 224.000 Kaldenhofer Weg Fuß- und Radwegverbindung 84.000 Summe: 616.000 Die beiden Radwegemaßnahmen „Alverskirchener Straße Radwegerneuerung von Tiergarten bis Stadtgrenze“ und „Handorfer Straße Radwegerneuerung von Warendorfer Straße bis Gildenstraße“ können im Zuge von anderen Maßnahmen von der Bezirksregierung gefördert werden und sind somit in der oben aufgeführten Liste nicht mehr enthalten. Sie entlasten die Anzahl der zurzeit bekannten Fördermaßnahmen des Nahmobilitätsprogrammes. Es ist nicht auszuschließen, dass die Bezirksregierung Münster im Sommer diesen Jahres noch Au s- gabereste bereitstellen kann und daher die Möglichkeit eröffnet wird, zusätzliche Maßna hmen für das Jahresprogramm 2016 nach zu melden, die eine Gewinnung von zusätzlichen Fördermi tteln möglich macht. - 6 - V/0333/2016 Als Bedingung für die nachträgliche Aufnahme wird erfahrungsgemäß gefordert we rden, dass bei diesen Maß nahmen der überwiegende Teil der Zuwendungssumme von den Zuwendungsempfä n- gern noch im laufenden Jahr abgerufen wird. Für den Fall der zusätzlichen Mittelbereitstellung wird die Verwaltung, je nach dann aktuellem Pl a- nungsstand, der Politik eine oder ggf. m ehrere der genannten Maßnahmen kurzfristig (ggf. mit e iner Dringlichkeitsentscheidung) zur Entscheidung vorlegen und dann bei der Bezirksregierung nachme l- den, um auf diese Weise zusätzliche Finanzmittel zu generieren. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (49)
- Wolbecker Straße
- Angelstraße
- Davertstraße
- Sentruper Straße
- Westfalenstraße
- Alverskirchener Straße
- Sudmühlenstraße
- Heroldstraße
- Ottmarsbocholter Straße
- Nienberger Straße
- Eschstraße
- Von-Esmarch-Straße
- Grevener Straße
- Steinfurter Straße
- Gimbter Straße
- Universitätsstraße
- Gildenstraße
- Schifffahrter Damm 280
- Hessenweg
- Kappenberger Damm
- Düesbergweg
- York-Ring
- Albersloher Weg 2
- Otto-Hersing-Weg
- Jungeblodtplatz
- Höltenweg
- Kaldenhofer Weg
- Am Kolk 177
- An der Alten Kirche
- Am Tiergarten
- Am Max-Klemens-Kanal
- Am Stadtgraben
- Umgehungsstraße
- Andreas-Hofer-Straße 350
- An den Loddenbüschen
- Kardinal-von-Galen-Ring
- Handorfer Straße
- Warendorfer Straße
- Krummer Timpen 322
- Laerer Landweg
- Wittlerheide
- Silberbrink
- Kanalstraße 264
- Buldernweg 300
- Lublinring
- Nottebrock
- Tiergarten
- Werse
- Osttor 3
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Details
- Aktenzeichen
- V/0333/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.04.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37