V/0430/2009
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr.: A-R/0005/2009"UN-Konvention umsetzen - Schulen, Kinder -und Jugendeinrichtungen barrierefrei gestalten"
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Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis 90/'Die Grünen/Gal " Un-Konvention umsetzen....." - A-R/0005/2009
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1 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Stadt Münster verfolgt das Ziel zur Umsetzung der UN-Konvention zum Schutz der Menschen mit Behinderung alle Schulen, sowie alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in städtischer Trägerschaft barrierefrei zu gestalten. 2. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, 2.1. einen Überblick über den Handlungsbedarf für die barrierefreie Gestaltung der Schul- sowie Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zu geben. 2.2. ein Handlungsprogramm zur Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit in allen Schulen sowie städtischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zeitnah vorzulegen und einen Stufenplan für die Umsetzung in den kommenden Jahren vorzulegen. Gemeinsam mit den freien Trägern wird vereinbart, inwieweit die Einrichtungen freigemeinnütziger Träger in dieses Handlungsprogramm mit einbezogen werden können. Mit der Umsetzung sollte bereits in 2009 begonnen werden. Ziel ist es einen Großteil der Einrichtungen in einem mittelfristigen Zeitrahmen entsprechend umzugestalten und das Programm mit seinen letzten Maßnahmen bis spätestens zum Jahr 2020 abzuschließen. 2.3. jährlich einen Überblick über die Umsetzung des Handlungsprogramms zu geben. 2.4. sich für eine Umsetzung der gemeinsamen Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in den Schulen und Jugendeinrichtungen in Münster und deren entsprechende konzeptionelle und personelle Ausgestaltung einzusetzen. 3. Zur Umsetzung eines Handlungsprogramms "barrierefreie Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen" ist auch das Konjunkturprogramm im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG), das Finanzhilfen u.a. für Maßnahmen in den Bereichen Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur, Schulinfrastruktur, Hochschulen und kommunale und gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung vorsieht, einzubeziehen. Begründung: I. Ein möglichst durchgängiges Miteinander von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung ist ein Gewinn für alle Kinder und Jugendlichen und bewirkt ein positives soziales Klima in den Einrichtungen insgesamt. In Kindertageseinrichtungen gehen Kinder mit und ohne Behinderungen noch gänzlich unbefangen miteinander um. In integrativ arbeitenden Schulen wirkt sich der gemeinsame Unterricht in einem besonders positiven Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Bremer Str. 54 48155 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 gruene.ratsfraktion@muenster.de www.gruene-muenster.de Antrag „UN-Konvention umsetzen - Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen barrierefrei gestalten“ 17.03.2009 2 Lernklima und guten Lernleistungen aus. Soziales Lernen ist als wichtige Schlüsselqualifikation bedeutend für die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen sowie für ihr späteres Berufsleben. Individuelle Beeinträchtigungen dürfen nicht mehr zu Behinderungen werden. Hierzu bedarf es einer umfangreichen Barrierefreiheit, um allen Kindern und Jugendlichen, gleich welche Besonderheiten sie aufweisen, gleiche Teilhabe am Bildungs- und Erziehungssystem unserer Stadtgesellschaft zu ermöglichen. II. Am 01.01.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass bauliche Barrieren weitgehend vermieden werden. Die Ziele des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sind auch Bestandteil der Deklaration von Barcelona „Die Stadt und die behinderten Menschen“. Dieser Erklärung ist die Stadt Münster 1996 beigetreten. 1999 hat der Rat der Stadt Münster das Handlungsprogramm Integrationsförderung für Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Eines der zentralen Leitziele des Handlungsprogramms ist die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes, insbesondere die Beachtung der Barrierefreiheit bei allen städtischen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen. Die UN-Konvention zum Schutz der Menschen mit Behinderung ist seit 1. 1.2009 in Kraft. Das Abkommen hat die umfassende Gleichstellung, Teilhabe und Selbstbestimmung von behinderten Menschen zum Ziel. Das bestehende Bildungssystem grenzt jedoch viele Kinder allein schon deshalb aus, weil sie eine Behinderung haben oder sozial benachteiligt sind. Der sonderpädagogische Förder- und Unterstützungsbedarf muss zu den Kindern an die Regelschule kommen und nicht umgekehrt. Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen dazu verpflichtet, Kinder mit Förderbedarf verstärkt an Regelschulen zu unterrichten. Dazu bedarf es neben den personellen Ressourcen auch der baulichen Voraussetzungen. III. Die Verhinderung von Aussonderung kommt allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen zu Gute. Nur durch die Herstellung einer Barrierefreiheit können öffentliche Gebäude zu wirklichen Lebens- und Lernorten werden. Barrierefreiheit erhöht den Nutzungsgrad von Gebäuden. Nur so lassen sich öffentliche Gebäude zu Stadtteil- bzw. Quartierzentren weiterentwickeln und werden attraktiv für alle Menschen im Wohnquartier. In diesem Sinne heißt Barrierefreiheit die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist die Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig. Barrierefreiheit in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet insbesondere bauliche und sonstige Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen so zu gestalten, dass diese von allen Menschen nutzbar sind. Gemeinsamer Unterricht und gemeinsame Freizeitgestaltung in öffentlichen Einrichtungen bedeutet aber auch einen erhöhten Personalbedarf in den Schulen und Einrichtungen, um mit den individuellen Stärken und Schwächen der Kinder und Jugendlichen umzugehen. Eine vollständige soziale Inklusion als Ziel in der Bildungsarbeit der Stadt Münster erhöht also die Bildungschancen aller Kinder und Jugendlichen gleichermaßen, denn nur eine umfangreiche Barrierefreiheit fördert das voneinander Lernen und die soziale Kompetenz, 3 Schlüsselqualifikationen, die in einer komplexer werdenden Gesellschaft und einem elitärer werdenden Arbeitsmarkt zunehmend wichtiger werden. gez. Maria Klein-Schmeink gez. Helga Bennink gez. Wilhelm Breitenbach gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen gez. Manfred Kehr gez. Hery Klas gez. Karina Kuschewski gez. Jutta Möllers gez. Jörn Möltgen gez. Carsten Peters gez. Tim Rohleder gez. Ilse Schleef gez. Dr. Rita Stein-Redent gez. Brigitte von Schoenebeck
Beschlussvorlage
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V/0430/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0005/2009 "UN-Konvention umsetzen - Schulen, Kinder -und Jugendeinrichtungen barrierefrei gestalten" Beratungsfolge 24.06.2009 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorzulegen. Dabei sind alle kommunalen Arbeitsfel- der zu berücksichtigen, in denen sich mit Blick auf die UN-Behindertenrechts- konvention Handlungsbedarfe ergeben. Begründung: 1. Antragslage Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Un-Konvention umsetzen – Schu- len, Kinder- und Jugendeinrichtungen barrierefrei gestalten“ verfolgt das Ziel, in Münster die Voraussetzungen für eine gemeinsame Erziehung und Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zu schaffen, und zwar durch die barrierefreie Gestaltung aller Schulen und der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie durch eine entsprechende konzeptionelle und personelle Ausgestaltung der Angebote. Es wird vorgeschlagen, ein Handlungsprogramm für die barrierefreie Gestaltung der Schulen und Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Münster vorzulegen. Ziel ist es, einen Großteil der Einrichtungen in einem mittelfristigen Zeitrahmen entsprechend umzugestalten und das Programm bis spätestens zum Jahr 2020 abzuschließen. Der Antrag greift das Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention auf, Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und volle Teilhabe in allen Lebensberei- chen zu ermöglichen und Kinder und Jugendliche nicht aufgrund ihrer Behinderung vom Vorlagen-Nr.: V/0430/2009 Auskunft erteilt: Frau Rüter Ruf: 492 50 27 E-Mail: RueterD@stadt-muenster.de Datum: 04.06.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0430/2009 allgemeinen Bildungssystem auszuschließen, sondern ihnen den Zugang zu einem inklu- siven Unterricht zu ermöglichen. 2. UN-Behindertenrechtskonvention Am 13.12.2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das auch als Behin- dertenrechtskonvention (BRK) oder UN-Behindertenrechtskonvention bezeichnet wird. Die Konvention basiert auf den zentralen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen und konkretisiert die dort verankerten Menschenrechte für die Lebenssituation von Men- schen mit Behinderungen. Ziel der Konvention ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderun- gen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewoh- nenden Würde zu fördern sowie Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung auf- grund von Behinderung zu schützen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Zielset- zung durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten und zu fördern. Die Konvention gliedert sich in zwei Völkerrechtsverträge, das Übereinkommen mit 50 Ar- tikeln und das Fakultativprotokoll mit 18 Artikeln. Das Fakultativprotokoll enthält ähnlich wie andere Menschenrechtsverträge ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem sich Einzelne oder Gruppen gegen erlebte Menschenrechtsverletzungen wehren können, so- wie ein Untersuchungsverfahren für schwerliegende Menschenrechtsverletzungen. Die Bundesrepublik Deutschland hat die BRK und das Fakultativprotokoll am 30.03.2007 zusammen mit vielen anderen Mitgliedsstaaten unterzeichnet. International trat die BRK am 03.05.2008 in Kraft (nach Hinterlegung der zwanzigsten Ratifikationsurkunde). In Deutschland trat die UN-Behindertenrechtskonvention am 26.03.2009 in Kraft (Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21.12.2008). Das bedeutet, dass sie für die Bundesrepublik völker- rechtlich verbindlich ist. Die Inhalte der Konvention und des Zusatzprotokolls sind durch innerstaatliche Gesetzgebung und andere geeignete Maßnahmen umzusetzen. Die Um- setzung ist als ein längerfristiger gesamtgesellschaftlicher Lern- und Gestaltungsprozess zu verstehen. 3. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Antragsanliegens Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Stadt Münster im Sinne der Inklusion (gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Be- hinderungen). Sie tangiert alle örtlichen Handlungsfelder der Daseinsvorsorge. Hierzu ge- hören unter anderem Aufgaben aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Schule, Wohnen, Wirtschaft, Beschäftigungsförderung, Freizeit, Sport und Kultur. Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Bericht über die UN-Behindertenrechtskonvention zu erstellen und ausgehend von einer Analyse der Auswirkungen der BRK für die Arbeit von Rat und Verwaltung Handlungsempfehlungen zur Umsetzung zu entwickeln. Dabei sind alle kommunalen Arbeitsfelder zu berücksichtigen, in denen sich durch die BRK ein Hand- lungsbedarf ergibt, so u.a. die schulische Situation und Angebote im Bereich der Kinder- - 3 - V/0430/2009 und Jugendhilfe. In den Handlungsempfehlungen ist insbesondere darzulegen, durch wel- che strukturellen und sonstigen Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass zukünftig die Zielsetzungen der BRK grundsätzlich bei den Planungen aller Fachbereiche angemes- sen berücksichtigt werden. Im Rahmen der Handlungsempfehlungen wird auch das Anliegen des Antrages der Frakti- on Bündnis 90/Die Grünen/GAL aufgegriffen, sich für eine Umsetzung der gemeinsamen Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in den Schulen und Jugendeinrichtungen in Münster einzusetzen, und zwar durch eine entsprechende konzep- tionelle und personelle Ausgestaltung und die barrierefreie Gestaltung der Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen. Bei allen städtischen Neubauten sowie bei größeren Erweiterungen und Grundsanierun- gen wird bereits auf eine möglichst umfassende barrierefreie Gestaltung geachtet. Ferner erfolgt in Schulen bisher auch ausgehend von konkreten Bedarfen (z.B. Schüler, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist) eine Verbesserung der Barrierefreiheit. Der Rat hat die Verwaltung ausgehend von einer Anregung der Kommission zur Förde- rung der Integration von Menschen mit Behinderungen beauftragt, im Rahmen der Umset- zung des Ratsbeschlusses „Zukunftsinvestitionsgesetz – Inanspruchnahme der Fördermit- tel des Bundes in der Stadt Münster“(V/0137/2009/2) bei allen Maßnahmen im Rahmen der jeweils bestehenden Möglichkeiten auf eine umfassende barrierefreie Gestaltung hin- zuwirken. Dabei ist u.a. bei der Sanierung von WC-Anlagen - soweit im Rahmen der vor- handenen Räumlichkeiten realisierbar- sicherzustellen, dass auch barrierefreie WC- Anlagen geschaffen werden. Zu berücksichtigen sind auch die Belange von schwerhörigen Menschen, insbesondere im Bereich der Kultur-, Sport- und Stadtteilinfrastruktur. Im Zuge der Umsetzung des Ratsbeschlusses wird bei der Sanierung von Toiletten in den Schulen dort, wo realisierbar, eine barrierefreie Toilette geschaffen. Ferner hat der Ratsbeschluss auch das Anliegen der Kath. Kirchengemeinde Heilig Geist aufgegriffen, ihre Kinder- und Jugendeinrichtung barrierefrei umzubauen. Das Anliegen des Antrages der Fraktion Bündnis 90/DieGrünen/GAL, ein Handlungspro- gramm zur Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit in allen Schulen sowie Einrich- tungen der Kinder- und Jugendhilfe zeitnah vorzulegen und bereits 2009 mit der Umset- zung zu beginnen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht umgesetzt werden. Es gibt bisher keinen Überblick, welche Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen barrierefrei sind. Zu beachten ist, dass Barrierefreiheit im Sinne des § 4 Behinderten- gleichstellungsgesetz NRW die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit aller gestal- teten Lebensbereiche für alle Menschen umfasst. Das bedeutet, dass sich nicht nur die Frage nach einem rollstuhlgerechten Zugang zu einer Einrichtung, einer rollstuhlgerechten Toilette und der barrierefreien Zugänglichkeit aller Räume (z.B. auch aller Fachräume und der Sporthalle in einer Schule) stellt, sondern ferner auch weitere Aspekte zu berücksichti- gen sind, so insbesondere die Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen (z.B. Leitsysteme, kontrastreiche Gestaltung) sowie für schwerhörige Menschen (z.B. Technik für schwerhörige Menschen) und die Belange von Menschen mit Lernschwierig- keiten (z.B. leicht verständliche Wegweisung). Einen Überblick über die Barrierefreiheit der Einrichtungen zu erstellen, würde eine detail- lierte Erhebung der Ausstattung für jedes Gebäude erfordern. Betroffen wären u.a. 89 Schulen und 28 Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft. Hinzu kommen wei- - 4 - V/0430/2009 tere Gebäude, in denen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe stattfinden, sowie Gebäude in nicht städtischer Trägerschaft, so u.a. 137 Kindertageseinrichtungen. Es wären zunächst Kriterien für die Erhebung der Daten festzulegen und ausgehend da- von müssten Begehungen in den Gebäuden erfolgen. Denkbar wäre eine Erhebung durch das Amt für Immobilienmanagement oder ggf. auch die Beauftragung externer Stellen. Für die Erfassung und Dokumentation der Daten sowie die Entwicklung von Handlungsansät- zen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Gebäuden wären zusätzliche finanzielle bzw. personelle Ressourcen erforderlich. Das Amt für Immobilienmanagement kann eine solche Erhebung erst nach Abwicklung der Konjunkturprogramme I und II leisten. Für eine frühzeitigere Erfassung und Dokumentation sind zusätzliche personelle bzw. finanzielle Ressourcen erforderlich. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „UN-Konvention umsetzen – Schulen, Kin- der- und Jugendeinrichtungen barrierefrei gestalten“ (A–R/0005/2009)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bremer Straße 54
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0430/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.06.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37