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V/0430/2009

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr.: A-R/0005/2009"UN-Konvention umsetzen - Schulen, Kinder -und Jugendeinrichtungen barrierefrei gestalten"

Vorlagen 04.06.2009

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 24.06.2009, TOP 2.5

Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis 90/'Die Grünen/Gal " Un-Konvention umsetzen....." - A-R/0005/2009

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Beschlussvorlage

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Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis 90/'Die Grünen/Gal " Un-Konvention umsetzen....." - A-R/0005/2009

7168 Zeichen

1 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Die Stadt Münster verfolgt das Ziel zur Umsetzung der UN-Konvention 
zum Schutz der Menschen mit Behinderung alle Schulen, sowie alle 
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in städtischer Trägerschaft 
barrierefrei zu gestalten. 
2. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, 
2.1. einen Überblick über den Handlungsbedarf für die barrierefreie Gestaltung der 
Schul- sowie Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zu geben. 
2.2. ein Handlungsprogramm zur Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit in 
allen Schulen sowie städtischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 
zeitnah vorzulegen und einen Stufenplan für die Umsetzung in den kommenden 
Jahren vorzulegen. Gemeinsam mit den freien Trägern wird vereinbart, inwieweit 
die Einrichtungen freigemeinnütziger Träger in dieses Handlungsprogramm mit 
einbezogen werden können. 
Mit der Umsetzung sollte bereits in 2009 begonnen werden. Ziel ist es einen 
Großteil der Einrichtungen in einem mittelfristigen Zeitrahmen entsprechend 
umzugestalten und das Programm mit seinen letzten Maßnahmen bis 
spätestens zum Jahr 2020 abzuschließen.  
2.3. jährlich einen Überblick über die Umsetzung des Handlungsprogramms zu 
geben. 
2.4. sich für eine Umsetzung der gemeinsamen Erziehung von Kindern und 
Jugendlichen mit und ohne Behinderung in den Schulen und 
Jugendeinrichtungen in Münster und deren entsprechende konzeptionelle und 
personelle Ausgestaltung einzusetzen. 
3. Zur Umsetzung eines Handlungsprogramms "barrierefreie Schulen und Kinder- und 
Jugendeinrichtungen" ist auch das Konjunkturprogramm im Rahmen des Gesetzes zur 
Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder 
(Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG), das Finanzhilfen u.a. für Maßnahmen in den 
Bereichen Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur, Schulinfrastruktur, 
Hochschulen und kommunale und gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung 
vorsieht, einzubeziehen. 
Begründung: 
I. 
Ein möglichst durchgängiges Miteinander von Kindern und Jugendlichen mit und ohne 
Behinderung ist ein Gewinn für alle Kinder und Jugendlichen und bewirkt ein positives 
soziales Klima in den Einrichtungen insgesamt. In Kindertageseinrichtungen gehen Kinder 
mit und ohne Behinderungen noch gänzlich unbefangen miteinander um. In integrativ 
arbeitenden Schulen wirkt sich der gemeinsame Unterricht in einem besonders positiven 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster 
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
Antrag 
 
„UN-Konvention umsetzen - Schulen, Kinder- 
und Jugendeinrichtungen barrierefrei 
gestalten“ 
 
17.03.2009

2 
 
Lernklima und guten Lernleistungen aus. Soziales Lernen ist als wichtige 
Schlüsselqualifikation bedeutend für die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen 
sowie für ihr späteres Berufsleben. 
Individuelle Beeinträchtigungen dürfen nicht mehr zu Behinderungen werden. Hierzu 
bedarf es einer umfangreichen Barrierefreiheit, um allen Kindern und Jugendlichen, gleich 
welche Besonderheiten sie aufweisen, gleiche Teilhabe am Bildungs- und 
Erziehungssystem unserer Stadtgesellschaft zu ermöglichen. 
II. 
Am 01.01.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen in Kraft 
getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit 
Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihnen eine gleichberechtigte 
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte 
Lebensführung zu ermöglichen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass bauliche 
Barrieren weitgehend vermieden werden. Die Ziele des 
Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sind auch Bestandteil der 
Deklaration von Barcelona „Die Stadt und die behinderten Menschen“. Dieser Erklärung ist 
die Stadt Münster 1996 beigetreten. 1999 hat der Rat der Stadt Münster das 
Handlungsprogramm Integrationsförderung für Menschen mit Behinderungen 
verabschiedet. Eines der zentralen Leitziele des Handlungsprogramms ist die barrierefreie 
Gestaltung des öffentlichen Raumes, insbesondere die Beachtung der Barrierefreiheit bei 
allen städtischen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen. 
Die UN-Konvention zum Schutz der Menschen mit Behinderung ist seit 1. 1.2009 in Kraft. 
Das Abkommen hat die umfassende Gleichstellung, Teilhabe und Selbstbestimmung von 
behinderten Menschen zum Ziel. Das bestehende Bildungssystem grenzt jedoch viele 
Kinder allein schon deshalb aus, weil sie eine Behinderung haben oder sozial benachteiligt 
sind. Der sonderpädagogische Förder- und Unterstützungsbedarf muss zu den Kindern an 
die Regelschule kommen und nicht umgekehrt. Deutschland hat sich mit der 
Unterzeichnung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen dazu verpflichtet, 
Kinder mit Förderbedarf verstärkt an Regelschulen zu unterrichten. Dazu bedarf es neben 
den personellen Ressourcen auch der baulichen Voraussetzungen. 
III. 
Die Verhinderung von Aussonderung kommt allen Kindern und Jugendlichen 
gleichermaßen zu Gute. Nur durch die Herstellung einer Barrierefreiheit können öffentliche 
Gebäude zu wirklichen Lebens- und Lernorten werden. Barrierefreiheit erhöht den 
Nutzungsgrad von Gebäuden. Nur so lassen sich öffentliche Gebäude zu Stadtteil- bzw. 
Quartierzentren weiterentwickeln und werden attraktiv für alle Menschen im Wohnquartier. 
In diesem Sinne heißt Barrierefreiheit die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten 
Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen 
mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und 
grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist die Nutzung persönlicher 
Hilfsmittel zulässig. 
Barrierefreiheit in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet 
insbesondere bauliche und sonstige Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur, technische 
Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle 
Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen so zu gestalten, dass diese von 
allen Menschen nutzbar sind. 
Gemeinsamer Unterricht und gemeinsame Freizeitgestaltung in öffentlichen Einrichtungen 
bedeutet aber auch einen erhöhten Personalbedarf in den Schulen und Einrichtungen, um 
mit den individuellen Stärken und Schwächen der Kinder und Jugendlichen umzugehen.  
Eine vollständige soziale Inklusion als Ziel in der Bildungsarbeit der Stadt Münster erhöht 
also die Bildungschancen aller Kinder und Jugendlichen gleichermaßen, denn nur eine 
umfangreiche Barrierefreiheit fördert das voneinander Lernen und die soziale Kompetenz,

3 
 
Schlüsselqualifikationen, die in einer komplexer werdenden Gesellschaft und einem elitärer 
werdenden Arbeitsmarkt zunehmend wichtiger werden. 
gez. Maria Klein-Schmeink 
gez. Helga Bennink 
gez. Wilhelm Breitenbach 
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Manfred Kehr 
gez. Hery Klas 
gez. Karina Kuschewski 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Ilse Schleef 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Brigitte von Schoenebeck

Beschlussvorlage

10203 Zeichen

V/0430/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0005/2009 "UN-Konvention umsetzen - 
Schulen, Kinder -und Jugendeinrichtungen barrierefrei gestalten" 
  
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.06.2009 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der  
UN-Behindertenrechtskonvention vorzulegen. Dabei sind alle kommunalen Arbeitsfel-
der zu berücksichtigen, in denen sich mit Blick auf die UN-Behindertenrechts-
konvention Handlungsbedarfe ergeben.  
 
 
 
Begründung: 
 
1. Antragslage 
 
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Un-Konvention umsetzen – Schu-
len, Kinder- und Jugendeinrichtungen barrierefrei gestalten“ verfolgt das Ziel, in Münster 
die Voraussetzungen für eine gemeinsame Erziehung und Beschulung von Kindern und 
Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zu schaffen, und zwar durch die barrierefreie 
Gestaltung aller Schulen und der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie durch 
eine entsprechende konzeptionelle und personelle Ausgestaltung der Angebote. Es wird 
vorgeschlagen, ein Handlungsprogramm für die barrierefreie Gestaltung der Schulen und 
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Münster vorzulegen. Ziel ist es, einen Großteil der 
Einrichtungen in einem mittelfristigen Zeitrahmen entsprechend umzugestalten und das 
Programm bis spätestens zum Jahr 2020 abzuschließen.  
 
Der Antrag greift das Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention auf, Menschen mit 
Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und volle Teilhabe in allen Lebensberei-
chen zu ermöglichen und Kinder und Jugendliche nicht aufgrund ihrer Behinderung vom 
Vorlagen-Nr.: 
V/0430/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Rüter 
Ruf: 
492 50 27 
E-Mail: 
RueterD@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.06.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0430/2009 
allgemeinen Bildungssystem auszuschließen, sondern ihnen den Zugang zu einem inklu-
siven Unterricht zu ermöglichen. 
 
 
2. UN-Behindertenrechtskonvention 
 
Am 13.12.2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das 
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das auch als Behin-
dertenrechtskonvention (BRK) oder UN-Behindertenrechtskonvention bezeichnet wird. Die 
Konvention basiert auf den zentralen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen 
und konkretisiert die dort verankerten Menschenrechte für die Lebenssituation von Men-
schen mit Behinderungen. Ziel der Konvention ist es, den vollen und gleichberechtigten 
Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderun-
gen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewoh-
nenden Würde zu fördern sowie Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung auf-
grund von Behinderung zu schützen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Zielset-
zung durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten und zu fördern. 
 
Die Konvention gliedert sich in zwei Völkerrechtsverträge, das Übereinkommen mit 50 Ar-
tikeln und das Fakultativprotokoll mit 18 Artikeln. Das Fakultativprotokoll enthält ähnlich 
wie andere Menschenrechtsverträge ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem sich 
Einzelne oder Gruppen gegen erlebte Menschenrechtsverletzungen wehren können, so-
wie ein Untersuchungsverfahren für schwerliegende Menschenrechtsverletzungen. 
 
Die Bundesrepublik Deutschland hat die BRK und das Fakultativprotokoll am 30.03.2007 
zusammen mit vielen anderen Mitgliedsstaaten unterzeichnet. International trat die BRK 
am 03.05.2008 in Kraft  (nach Hinterlegung der zwanzigsten Ratifikationsurkunde). 
 
In Deutschland trat die UN-Behindertenrechtskonvention am 26.03.2009 in Kraft (Gesetz 
zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte 
von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 
2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit 
Behinderungen vom 21.12.2008). Das bedeutet, dass sie für die Bundesrepublik völker-
rechtlich verbindlich ist. Die Inhalte der Konvention und des Zusatzprotokolls sind durch 
innerstaatliche Gesetzgebung und andere geeignete Maßnahmen umzusetzen. Die Um-
setzung ist als ein längerfristiger gesamtgesellschaftlicher Lern- und Gestaltungsprozess 
zu verstehen.  
 
 
3. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Antragsanliegens 
 
Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der 
Stadt Münster im Sinne der Inklusion (gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Be-
hinderungen). Sie tangiert alle örtlichen Handlungsfelder der Daseinsvorsorge. Hierzu ge-
hören unter anderem Aufgaben aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, 
Schule, Wohnen, Wirtschaft, Beschäftigungsförderung, Freizeit, Sport und Kultur. Die 
Verwaltung schlägt daher vor, einen Bericht über die UN-Behindertenrechtskonvention zu 
erstellen und ausgehend von einer Analyse der Auswirkungen der BRK für die Arbeit von 
Rat und Verwaltung Handlungsempfehlungen zur Umsetzung zu entwickeln. Dabei sind 
alle kommunalen Arbeitsfelder zu berücksichtigen, in denen sich durch die BRK ein Hand-
lungsbedarf ergibt, so u.a. die schulische Situation und Angebote im Bereich der Kinder-

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V/0430/2009 
und Jugendhilfe. In den Handlungsempfehlungen ist insbesondere darzulegen, durch wel-
che strukturellen und sonstigen Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass zukünftig 
die Zielsetzungen der BRK grundsätzlich bei den Planungen aller Fachbereiche angemes-
sen berücksichtigt werden. 
 
Im Rahmen der Handlungsempfehlungen wird auch das Anliegen des Antrages der Frakti-
on Bündnis 90/Die Grünen/GAL aufgegriffen, sich für eine Umsetzung der gemeinsamen 
Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in den Schulen und 
Jugendeinrichtungen in Münster einzusetzen, und zwar durch eine entsprechende konzep-
tionelle und personelle Ausgestaltung und die barrierefreie Gestaltung der Schulen und 
Kinder- und Jugendeinrichtungen. 
 
Bei allen städtischen Neubauten sowie bei größeren Erweiterungen und Grundsanierun-
gen wird bereits auf eine möglichst umfassende barrierefreie Gestaltung geachtet. Ferner 
erfolgt in Schulen bisher auch ausgehend von konkreten Bedarfen (z.B. Schüler, der auf 
einen Rollstuhl angewiesen ist) eine Verbesserung der Barrierefreiheit. 
 
Der Rat hat die Verwaltung ausgehend von einer Anregung der Kommission zur Förde-
rung der Integration von Menschen mit Behinderungen beauftragt, im Rahmen der Umset-
zung des Ratsbeschlusses „Zukunftsinvestitionsgesetz – Inanspruchnahme der Fördermit-
tel des Bundes in der Stadt Münster“(V/0137/2009/2) bei allen Maßnahmen im Rahmen 
der jeweils bestehenden Möglichkeiten auf eine umfassende barrierefreie Gestaltung hin-
zuwirken. Dabei ist u.a. bei der Sanierung von WC-Anlagen - soweit im Rahmen der vor-
handenen Räumlichkeiten realisierbar- sicherzustellen, dass auch barrierefreie WC-
Anlagen geschaffen werden. Zu berücksichtigen sind auch die Belange von schwerhörigen 
Menschen, insbesondere im Bereich der Kultur-, Sport- und Stadtteilinfrastruktur. Im Zuge 
der Umsetzung des Ratsbeschlusses wird bei der Sanierung von Toiletten in den Schulen 
dort, wo realisierbar, eine barrierefreie Toilette geschaffen. Ferner hat der Ratsbeschluss 
auch das Anliegen der Kath. Kirchengemeinde Heilig Geist aufgegriffen, ihre Kinder- und 
Jugendeinrichtung barrierefrei umzubauen.  
 
Das Anliegen des Antrages der Fraktion Bündnis 90/DieGrünen/GAL, ein Handlungspro-
gramm zur Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit in allen Schulen sowie Einrich-
tungen der Kinder- und Jugendhilfe zeitnah vorzulegen und bereits 2009 mit der Umset-
zung zu beginnen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht umgesetzt werden. 
 
Es gibt bisher keinen Überblick, welche Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen 
barrierefrei sind. Zu beachten ist, dass Barrierefreiheit im Sinne des § 4 Behinderten-
gleichstellungsgesetz NRW die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit aller gestal-
teten Lebensbereiche für alle Menschen umfasst. Das bedeutet, dass sich nicht nur die 
Frage nach einem rollstuhlgerechten Zugang zu einer Einrichtung, einer rollstuhlgerechten 
Toilette und der barrierefreien Zugänglichkeit aller Räume (z.B. auch aller Fachräume und 
der Sporthalle in einer Schule) stellt, sondern ferner auch weitere Aspekte zu berücksichti-
gen sind, so insbesondere die Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen 
(z.B. Leitsysteme, kontrastreiche Gestaltung) sowie für schwerhörige Menschen (z.B. 
Technik für schwerhörige Menschen) und die Belange von Menschen mit Lernschwierig-
keiten (z.B. leicht verständliche Wegweisung).  
 
Einen Überblick über die Barrierefreiheit der Einrichtungen zu erstellen, würde eine detail-
lierte Erhebung der Ausstattung für jedes Gebäude erfordern. Betroffen wären u.a. 89 
Schulen und 28 Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft. Hinzu kommen wei-

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tere Gebäude, in denen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe stattfinden, sowie Gebäude 
in nicht städtischer Trägerschaft, so u.a. 137 Kindertageseinrichtungen. 
 
Es wären zunächst Kriterien für die Erhebung der Daten festzulegen und ausgehend da-
von müssten Begehungen in den Gebäuden erfolgen. Denkbar wäre eine Erhebung durch 
das Amt für Immobilienmanagement oder ggf. auch die Beauftragung externer Stellen. Für 
die Erfassung und Dokumentation der Daten sowie die Entwicklung von Handlungsansät-
zen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Gebäuden wären zusätzliche finanzielle 
bzw. personelle Ressourcen erforderlich. Das  Amt für Immobilienmanagement kann eine 
solche Erhebung erst nach Abwicklung der Konjunkturprogramme I und II leisten. Für eine 
frühzeitigere Erfassung und Dokumentation sind zusätzliche personelle bzw. finanzielle 
Ressourcen erforderlich.  
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
  
 
Anlage: 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „UN-Konvention umsetzen – Schulen, Kin-
der- und Jugendeinrichtungen barrierefrei gestalten“ (A–R/0005/2009)

Beratungsverlauf (1)

24.06.2009 Hauptausschuss
TOP 2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bremer Straße 54

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0430/2009
Typ
Vorlagen
Datum
04.06.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37