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A-R/0011/2016

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch im öffentlichen Personennahverkehr in Münster

Antrag an den Rat 09.03.2016

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a-r-0011-2016- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

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a-r-0011-2016- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

3798 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0011/2016 
 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit 
auch im öffentlichen Personennahverkehr 
in Münster 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
zur Verweisung an den ABL 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
I.  Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass eine einheitliche Bezahlung 
aller mittelbar und unmittelbar für die Stadtwerke Münster tätigen Busfahrerin- 
nen und Busfahrer, Kontrolleurinnen und Kontrolleure und sonstigen Mitarbeite- 
rinnen und Mitarbeiter auf dem Niveau des TV-N erreicht wird. 
II.  Die Verwaltung wird beauftragt, Wege aufzuzeigen, wie sichergestellt werden 
kann, dass auch bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte die Regelungen des TV-
N mindestens analog angewandt werden. 
III.  Die Bearbeitung dieses Antrags soll gemeinsam mit der Umsetzung der Beschlüs- 
se aus Vorlage V/0132/2016 „Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungs- 
auftrags durch die Stadt Münster an die Stadtwerke Münster GmbH gemäß Art. 5, 
Abs. 2 VO 1370/2007“ erfolgen. 
Begründung: 
 
Gegenwärtig werden aufgrund einer politischen Entscheidung aus dem Jahr 2000 Leis- 
tungen des öffentlichen Personennahverkehrs der Stadtwerke Münster GmbH von zwei 
unterschiedlichen Anbietern und von für diese tätigen Subunternehmern zu für die Be- 
schäftigten unterschiedlichen Konditionen erbracht. Auf der einen Seite gibt es Beschäf- 
tigte, die direkt für die Stadtwerke Münster GmbH tätig sind, auf der anderen Seite die, 
die für die Tochtergesellschaft der Stadtwerke, die VSM, tätig sind; weitere sind für Sub- 
unternehmer tätig. 
 
Die VSM wurde seinerzeit mit dem Ziel gegründet, den bei den Stadtwerken Münster 
geltenden Tarifvertrag zu unterlaufen, um so über Lohndumping Kostenvorteile für die 
Stadtwerke Münster zu generieren. 
 
Dieser Antrag verfolgt das Ziel, diese Praxis zu beenden. 
In einer Stellungnahme der Stadtwerke zu einem Änderungsantrag der SPD-Fraktion im 
09.03.2016

2 
 
 
 
Rat der Stadt Münster zur Vorlage V/0626/2015 – 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster 
- beziffern diese die Kosten dieser Maßnahme: 
 
1. 
 Tarifangleichung der Busfahrer der VSM: 1,7 Mio € p.a. 
2.  Tarifangleichung der von Subunternehmern beschäftigten Busfahrer: 1,4 Mio € 
p.a. 
3.  Tarifangleichung der bei der VSM beschäftigten Kontrolleure und sonstigen Mit- 
arbeiter: 0,2 Mio € p.a. 
Die Kostenvorteile der Stadtwerke sind die Lohn- & Gehaltsnachteile der Beschäftigten. 
Zum Schaden der BusfahrerInnen und der Sozialkassen ist hier ein System etabliert wor- 
den, bei dem das Fahrpersonal der einen Buslinie ein anderes Entgelt erhält als das 
Fahrpersonal einer anderen Buslinie. Dies verstößt eklatant gegen das Prinzip „Gleicher 
Lohn für gleiche Arbeit“, für das die SPD gemeinsam mit der Gewerkschaftsbewegung 
seit jeher eintritt. 
 
Dieses System ist gegen den Widerstand der Beschäftigten, der Gewerkschaften und der 
SPD im Jahr 2000 Wirklichkeit geworden. Seither wurde gerade von den Gewerkschaften 
viel im Sinne der Beschäftigten erreicht. Inzwischen hat es Verdi geschafft, dass Tarifver- 
träge auch für die VSM gelten. Doch zeigen die o.g. Zahlen auch, wie unterschiedlich die 
Tarife in ihrer Wirkung auf die Beschäftigten sind. 
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Thomas Fastermann   Doris Feldma nn 
Philipp Hagemann   Marius Herwig   Dr. Cornelia Jäg er 
Mathias Kersting   Michael Kleyboldt   Marianne Koc h 
Katharina Köhnke   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Ste ltig 
Hedwig Liekefedt   Anne Schulze Wintzler  Petra Sey fferth 
Ludger Steinmann   Beate Vilhjalmsson   Robert von Olberg 
     Maria Winkel

Beratungsverlauf (1)

16.03.2016 Rat
TOP 35.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

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Details

Aktenzeichen
A-R/0011/2016
Typ
Antrag an den Rat
Datum
09.03.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37