V/0716/2021/1
Konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0716/2021/1 Kurzüberblick Das Lernwerkstatt-Angebot der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster soll ausgebaut werden. Alle Schulen in Münster sollen ein qualifiziertes, schulnahes Lernförderangebot für Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche vorhalten können. Das Angebot soll vorrangig Kindern aus einkommensschwachen Familien zugutekommen. Der Deren Zugang wird daher über die BuT-Berechtigung gesteuert. Alle anderen SuS sollen das Angebot zu marktüblichen Konditionen nutzen können. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem in dieser Vorlage vorgeschlagenen Konzept werden folgende Ziele verfolgt: Flächendeckende Ausweitung eines schulnahen Angebots zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche. Sicherung eines qualifizierten und niederschwellligen Förderangebots für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien. Somit werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungsstandorte in Europa. Wir werden Münster zu einer Stadt mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln. Finanzierung Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja x- Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0716/2021/1 V/0716/2021/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster Beratungsfolge 10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.11.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den Bericht zur Entwicklung der Lernwerkstatt intern und der Lernwerkstätten in Schulen zur Kenntnis. 2. Der Rat beschließt eine konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstätten der Schulpsychologischen Beratungsstelle mit folgenden zentralen Veränderungen ab dem 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 2021/22 (02/2022) Schuljahr 2022/23 (08/2022): i. Alle Schulen in Münster erhalten die Möglichkeit, eine schuleigene Lernwerkstatt zur Förderung von Schülerinnen und Schülern (SuS) mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder Rechenschwäche einzurichten. ii. Das Angebot richtet sich ausschließlich vorrangig an SuS aus einkommensschwachen Familien. Der Deren Zugang wird über die BuT-Berechtigung geregelt. Die Verwaltung entwickelt ein Verfahren und Kriterien, nach denen grundsätzlich alle SuS Zugang zu einer schulnahen – und damit niedrigschwelligen und nachhaltigen – Förderung im Rahmen der dezentralen Lernwerkstätten erhalten. Familien, die nicht BuT-berechtigt sind aber dennoch einen nachvollziehbaren finanziellen Bedarf haben, sollen ebenfalls kostenlos von dem Angebot profitieren. Alle anderen SuS sollen das Angebot zu marktüblichen Konditionen nutzen können. iii. Die Schulpsychologische Beratungsstelle unterstützt und berät die Schulen bei der Installation einer schuleigenen Lernwerkstatt, bei der Zuordnung von SuS zu diesem Angebot sowie bei der Diagnostik und der Beratung. Sowohl bei der Prävention als auch bei der kompensatorischen Unterstützung von SuS mit LRS und/oder Rechenschwäche wird die enge Kooperation und die Vernetzung von Lehrkräften und Fachkräften der Lernwerkstätten sichergestellt. Amt für Schule und Weiterbildung 10.11.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Bisek T elefon:492-2836 Bisek@stadt-muenster.de - 3 - V/0716/2021/1 3. Bei der Ausweitung des Angebots wird sichergestellt, dass auch Familien mit Migrationsvorgeschichte mithilfe geeigneter Maßnahmen (u.a. mehrsprachige Angebote) informiert werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die geplanten Maßnahmen ergeben sich folgende finanzielle Veränderungen. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte Zeile 05 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2022 -66.000 € +66.000 € 2023ff -71.500 € +71.500 € Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2022 -50.000€ Sonstige ordentliche Aufwendungen 2023ff -70.000€ Da die T eilnehmendenentgeltelediglich durch nicht BuT-berechtigte SuS zu zahlen waren, entfallen die Erträge hieraus ab 02/2022. Der Wegfall der Erträge ist bereits in der Haushaltsplanung 2022 ff. berücksichtigt. Gleichzeitig entfällt der T eilder Aufwendungen in Zeile 16, der für Honoraraufwendungen vorgesehen war. Die Aufwandsermächtigungen sind im Haushaltsplan- Entwurf 2022 bei der o. g. Produktgruppe noch veranschlagt. Für die o.a. Aufwandsreduzierungen ab 2022 ff. werden Veränderungsblätter im Rahmen der Etatberatungen für den Haushalt 2022 eingebracht. Die zusätzlichen Erträge ergeben sich dadurch, dass zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2022ff im Raume stand, dass nur noch BuT-berechtigte SuS (kostenlos) an der Lernförderung teilnehmen. Da die Teilnehmendenentgelte lediglich durch nicht BuT-berechtigte SuS zu zahlen waren, wurde entsprechend mit dem Wegfall der Erträge ab 02/2022 geplant. Da gem. Änderungsantrag V/0716/2021 die Lernförderung in bisheriger Weise fortgeführt wird, sind die entsprechenden Erträge über ein Veränderungsblatt in die Planung 2022ff aufzunehmen. Im Bereich der Aufwendungen ergeben sich keine Veränderungen, da mindestens bis Ende des Schuljahres 2021/22 weiterhin Honoraraufwendungen anfallen werden (Zeile 16 in der Ursprungsvorlage V/0716/2021). Für die Versorgung der wenigen Kinder, die auf Rechtsgrundlage des § 35a SGB VIII in der Lernwerkstatt versorgt wurden und nicht BuT-berechtigt sind, wird das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Fachstelle Eingliederungshilfe, zukünftig ggf. Kooperationen mit anderen Lerntherapeuten aufsuchen müssen. Hier könnten, je nach Entscheidung des Amtes, entsprechende Mehraufwendungen entstehen, die jedoch noch nicht beziffert werden können. Im Bedarfsfall werden die Aufwendungen in der unterjährigen Bewirtschaftung im Budget des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien aufgefangen. Begründung: Dem Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 09.11.2021 folgend, soll die Konzeptveränderung der Lernwerkstatt erst zum Schuljahreswechsel (08/2022) angestrebt werden. Zudem wird, wie im Beschlusspunkt 2.ii. dargestellt, seitens der Verwaltung ein Verfahren entwickelt, - 3 - V/0716/2021/1 das möglichst allen Schülerinnen und Schülern einen Zugang zu entsprechenden Angeboten ermöglichen kann. Dieses neue Verfahren wird den Gremien so rechtzeitig zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, dass eine Umsetzung zum Schuljahr 2022/23 möglich ist. Die Umsetzung des Neukonzepts wird sich auf die benötigten Ressourcen auswirken. Der Beschluss des Integrationsrates vom 27.10.2021 wird ebenfalls aufgenommen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0716/2021/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.11.2021
- Erstellt
- 03.11.2021 14:58