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V/0716/2021/1

Konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster

Vorlagen 10.11.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2021, TOP 20

Anlage A

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Anlage A

1748 Zeichen

Anlage A zur V/0716/2021/1
Kurzüberblick
Das Lernwerkstatt-Angebot der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster soll
ausgebaut werden. Alle Schulen in Münster sollen ein qualifiziertes, schulnahes
Lernförderangebot für Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche
vorhalten können. Das Angebot soll vorrangig Kindern aus einkommensschwachen Familien
zugutekommen. Der Deren Zugang wird daher über die BuT-Berechtigung gesteuert. Alle
anderen SuS sollen das Angebot zu marktüblichen Konditionen nutzen können.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit dem in dieser Vorlage vorgeschlagenen Konzept werden folgende Ziele verfolgt:
 Flächendeckende Ausweitung eines schulnahen Angebots zur Förderung von
Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche.
 Sicherung eines qualifizierten und niederschwellligen Förderangebots für Schülerinnen
und Schüler aus einkommensschwachen Familien.
Somit werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt:
 Wir werden einer der führenden Bildungsstandorte in Europa.
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und
sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln.
Finanzierung
Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein x teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja x- Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Keine

Ergänzungsvorlage Beschluss

5388 Zeichen

V/0716/2021/1
V/0716/2021/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle der
Stadt Münster
Beratungsfolge
10.11.2021 Hauptausschuss Vorberatung
10.11.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt den Bericht zur Entwicklung der Lernwerkstatt intern und der Lernwerkstätten
in Schulen zur Kenntnis.
2. Der Rat beschließt eine konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstätten der
Schulpsychologischen Beratungsstelle mit folgenden zentralen Veränderungen ab dem 2.
Schulhalbjahr des Schuljahres 2021/22 (02/2022) Schuljahr 2022/23 (08/2022):
i. Alle Schulen in Münster erhalten die Möglichkeit, eine schuleigene Lernwerkstatt zur
Förderung von Schülerinnen und Schülern (SuS) mit Lese-Rechtschreib-Schwäche
(LRS) oder Rechenschwäche einzurichten.
ii. Das Angebot richtet sich ausschließlich vorrangig an SuS aus
einkommensschwachen Familien. Der Deren Zugang wird über die BuT-Berechtigung
geregelt.
Die Verwaltung entwickelt ein Verfahren und Kriterien, nach denen grundsätzlich
alle SuS Zugang zu einer schulnahen – und damit niedrigschwelligen und
nachhaltigen – Förderung im Rahmen der dezentralen Lernwerkstätten erhalten.
Familien, die nicht BuT-berechtigt sind aber dennoch einen nachvollziehbaren
finanziellen Bedarf haben, sollen ebenfalls kostenlos von dem Angebot
profitieren. Alle anderen SuS sollen das Angebot zu marktüblichen Konditionen
nutzen können.
iii. Die Schulpsychologische Beratungsstelle unterstützt und berät die Schulen bei der
Installation einer schuleigenen Lernwerkstatt, bei der Zuordnung von SuS zu diesem
Angebot sowie bei der Diagnostik und der Beratung. Sowohl bei der Prävention als
auch bei der kompensatorischen Unterstützung von SuS mit LRS und/oder
Rechenschwäche wird die enge Kooperation und die Vernetzung von Lehrkräften
und Fachkräften der Lernwerkstätten sichergestellt.
Amt für Schule und
Weiterbildung
10.11.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Bisek
T elefon:492-2836
Bisek@stadt-muenster.de

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V/0716/2021/1
3. Bei der Ausweitung des Angebots wird sichergestellt, dass auch Familien mit
Migrationsvorgeschichte mithilfe geeigneter Maßnahmen (u.a. mehrsprachige
Angebote) informiert werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die geplanten Maßnahmen ergeben sich folgende finanzielle Veränderungen.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0302 Zentrale Leistungen für am
Schulleben Beteiligte
Zeile 05 Privatrechtliche
Leistungsentgelte 2022 -66.000 €
+66.000 €
2023ff -71.500 €
+71.500 €
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen 2022 -50.000€
Sonstige ordentliche
Aufwendungen 2023ff -70.000€
Da die T eilnehmendenentgeltelediglich durch nicht BuT-berechtigte SuS zu zahlen waren, entfallen
die Erträge hieraus ab 02/2022. Der Wegfall der Erträge ist bereits in der Haushaltsplanung 2022 ff.
berücksichtigt. Gleichzeitig entfällt der T eilder Aufwendungen in Zeile 16, der für
Honoraraufwendungen vorgesehen war. Die Aufwandsermächtigungen sind im Haushaltsplan-
Entwurf 2022 bei der o. g. Produktgruppe noch veranschlagt. Für die o.a. Aufwandsreduzierungen
ab 2022 ff. werden Veränderungsblätter im Rahmen der Etatberatungen für den Haushalt 2022
eingebracht.
Die zusätzlichen Erträge ergeben sich dadurch, dass zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung
2022ff im Raume stand, dass nur noch BuT-berechtigte SuS (kostenlos) an der Lernförderung
teilnehmen. Da die Teilnehmendenentgelte lediglich durch nicht BuT-berechtigte SuS zu
zahlen waren, wurde entsprechend mit dem Wegfall der Erträge ab 02/2022 geplant. Da gem.
Änderungsantrag V/0716/2021 die Lernförderung in bisheriger Weise fortgeführt wird, sind
die entsprechenden Erträge über ein Veränderungsblatt in die Planung 2022ff aufzunehmen.
Im Bereich der Aufwendungen ergeben sich keine Veränderungen, da mindestens bis Ende
des Schuljahres 2021/22 weiterhin Honoraraufwendungen anfallen werden (Zeile 16 in der
Ursprungsvorlage V/0716/2021).
Für die Versorgung der wenigen Kinder, die auf Rechtsgrundlage des § 35a SGB VIII in der
Lernwerkstatt versorgt wurden und nicht BuT-berechtigt sind, wird das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien, Fachstelle Eingliederungshilfe, zukünftig ggf. Kooperationen mit anderen
Lerntherapeuten aufsuchen müssen. Hier könnten, je nach Entscheidung des Amtes, entsprechende
Mehraufwendungen entstehen, die jedoch noch nicht beziffert werden können. Im Bedarfsfall
werden die Aufwendungen in der unterjährigen Bewirtschaftung im Budget des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien aufgefangen.
Begründung:
Dem Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 09.11.2021 folgend, soll die
Konzeptveränderung der Lernwerkstatt erst zum Schuljahreswechsel (08/2022) angestrebt werden.
Zudem wird, wie im Beschlusspunkt 2.ii. dargestellt, seitens der Verwaltung ein Verfahren entwickelt,

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V/0716/2021/1
das möglichst allen Schülerinnen und Schülern einen Zugang zu entsprechenden Angeboten
ermöglichen kann. Dieses neue Verfahren wird den Gremien so rechtzeitig zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt, dass eine Umsetzung zum Schuljahr 2022/23 möglich ist. Die
Umsetzung des Neukonzepts wird sich auf die benötigten Ressourcen auswirken.
Der Beschluss des Integrationsrates vom 27.10.2021 wird ebenfalls aufgenommen.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A

Beratungsverlauf (2)

10.11.2021 Hauptausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2021 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0716/2021/1
Typ
Vorlagen
Datum
10.11.2021
Erstellt
03.11.2021 14:58