AN/0898/2021
Datenschutzsensible Software für digitales Lernen in Kölner Schulen
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Herrn Dr. Helge Schlieben Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.04.2021 AN/0898/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 Digitalisierungsausschuss 07.06.2021 Datenschutzsensible Software für digitales Lernen in Kölner Schulen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zu setzen: Derzeit führen Schulen mit Hochdruck Instrumente für digitales Lernen ein. Dabei gibt es verschiedene Softwarelösungen, unter denen Schulen wählen können: Microsoft 365 (MS 365) und LOGINEO NRW sind umfassende Cloud-Systeme mit verschiedenen Features. Mit LOGINEO gibt es eine im öffentlichen Auftrag des Landes NRW entwickelte Plattform, die (zukünftig) alle digitalen Aufgabenbereiche der Schulen umfasst und als datenschutzsicher gilt. Lediglich diese Plattform unterlag bei ihrer Einführung dem ordentlichen Mitbestimmungsverfahren durch die Hauptpersonalräte der Schulen gemäß LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz). MS 365 ist dagegen ein Produkt mit einem geheimen Quell-Code seitens der Firma Microsoft, die in ihrem Heimatland USA dem US-Cloud-Act unterliegt. Die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder (DSK) hat am 22. September 2020 beschlossen, dass derzeit kein datenschutzgerechter Einsatz von Microsoft Office 365 möglich ist. In Baden-Württemberg kritisiert ein Bündnis unter Verweis auf Datensouveränität und Datenschutz die Verwendung von MS 365. Beteiligt sind neben dem Landeselternbeirat, dem Landesschülerbeirat, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dem Philologen- und dem Realschullehrerverband und der Verbraucherzentrale auch Fachorganisationen wie die Gesellschaft für Informatik ILLBW, digitalcourage, Chaos Computer Club Stuttgart. Wie die Stadt mitgeteilt hat (0136/2021), nutzen in Köln bereits 86 % der weiterführenden Schulen Microsoft 365. Es ist nicht davon auszugehen, dass nach einer zeitraubenden endgültigen Einführung einer cloudbasierten Plattform an Schulen ohne weiteres ein Wechsel möglich ist. Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen. 1. Welche verschiedenen, möglicherweise auch in der Praxis der Schulen liegenden Gründe führten dazu, dass die im Auftrag des Landes entwickelte Plattform LOGINEO an Schulen in Köln weniger verwendet wird als Microsoft 365 oder BigBlueButton (an Grund- und Förderschulen) und welche damit zusammenhängenden Vor- und Nachteile beider Systeme im Vergleich sieht die Schulverwaltung für den Gebrauch an Schulen? 2. Wie viele Schulen (inklusive Grundschulen) in Köln verwenden die von der Verwaltung angebotenen Systeme Microsoft 365, wie viele LOGINEO und wie viele haben individuelle Lösungen aus einzelnen Features wie dem Konferenzsystem BBB oder dem Messangerdienst SchoolFox und gibt es weiterführende Schulen in Köln, die beide Systeme (Microsoft 365 und LOGINEO) parallel verwenden? 3. Sind die Schulungs-und Fortbildungsangebote zu Microsoft 365 bzw. LOGINEO vergleichbar, was Verfügbarkeit, evtl. Kosten für die Schulen, Häufigkeit und Angebot betrifft? 4. Sind der Verwaltung die Bedenken bezüglich des Datenschutzes bei Verwendung von Microsoft 365 bekannt, auch in Bezug auf ein Urteil des EuGH vom Juli 2020, und wie beurteilt sie diese? 5. Können Störungen, die bei LOGINEO aufgetreten sind, nicht auch durch systemunabhängige Faktoren aufgetreten sein, z. B über unzureichende WLAN-Netze? Die Verwaltung berichtet von einem aktuell an Schulen umzusetzenden Mindeststandard von 54 Mbit (Ds 0136/2021), was dem G-Standard von 2007 entspricht. Der aktuell in Industrie und Verwaltung verfügbare AC-Standard umfasst dagegen 1,3 Gbit/sec. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0898/2021
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 18.05.2021
- Erstellt
- 21.04.2021 16:16