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AN/0898/2021

Datenschutzsensible Software für digitales Lernen in Kölner Schulen

Die Linke. Anfrage nach § 4 18.05.2021

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 07.06.2021, TOP 4.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

4254 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Herrn Dr. Helge Schlieben 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.04.2021 
AN/0898/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 
Digitalisierungsausschuss 07.06.2021 
 
Datenschutzsensible Software für digitales Lernen in Kölner Schulen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zu setzen: 
Derzeit führen Schulen mit Hochdruck Instrumente für digitales Lernen ein. Dabei gibt es 
verschiedene Softwarelösungen, unter denen Schulen wählen können: Microsoft 365 (MS 365) 
und LOGINEO NRW sind umfassende Cloud-Systeme mit verschiedenen Features. 
Mit LOGINEO gibt es eine im öffentlichen Auftrag des Landes NRW entwickelte Plattform, die 
(zukünftig) alle digitalen Aufgabenbereiche der Schulen umfasst und als datenschutzsicher gilt. 
Lediglich diese Plattform unterlag bei ihrer Einführung dem ordentlichen Mitbestimmungsverfahren 
durch die Hauptpersonalräte der Schulen gemäß LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz).  
MS 365 ist dagegen ein Produkt mit einem geheimen Quell-Code seitens der Firma Microsoft, die 
in ihrem Heimatland USA dem US-Cloud-Act unterliegt. Die Datenschutzkonferenz des Bundes 
und der Länder (DSK) hat am 22. September 2020 beschlossen, dass derzeit kein 
datenschutzgerechter Einsatz von Microsoft Office 365 möglich ist.  
In Baden-Württemberg kritisiert ein Bündnis unter Verweis auf Datensouveränität und Datenschutz 
die Verwendung von MS 365. Beteiligt sind neben dem Landeselternbeirat, dem 
Landesschülerbeirat, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dem Philologen- und dem 
Realschullehrerverband und der Verbraucherzentrale auch Fachorganisationen wie die 
Gesellschaft für Informatik ILLBW, digitalcourage, Chaos Computer Club Stuttgart.

Wie die Stadt mitgeteilt hat (0136/2021), nutzen in Köln bereits 86 % der weiterführenden Schulen 
Microsoft 365. Es ist nicht davon auszugehen, dass nach einer zeitraubenden endgültigen 
Einführung einer cloudbasierten Plattform an Schulen ohne weiteres ein Wechsel möglich ist. 
Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen. 
1. Welche verschiedenen, möglicherweise auch in der Praxis der Schulen liegenden 
Gründe führten dazu, dass die im Auftrag des Landes entwickelte Plattform LOGINEO an 
Schulen in Köln weniger verwendet wird als Microsoft 365 oder BigBlueButton (an Grund- 
und Förderschulen) und welche damit zusammenhängenden Vor- und Nachteile beider 
Systeme im Vergleich sieht die Schulverwaltung für den Gebrauch an Schulen? 
2. Wie viele Schulen (inklusive Grundschulen) in Köln verwenden die von der Verwaltung 
angebotenen Systeme Microsoft 365, wie viele LOGINEO und wie viele haben individuelle 
Lösungen aus einzelnen Features wie dem Konferenzsystem BBB oder dem 
Messangerdienst SchoolFox und gibt es weiterführende Schulen in Köln, die beide 
Systeme (Microsoft 365 und LOGINEO) parallel verwenden? 
3. Sind die Schulungs-und Fortbildungsangebote zu Microsoft 365 bzw. LOGINEO 
vergleichbar, was Verfügbarkeit, evtl. Kosten für die Schulen, Häufigkeit und Angebot 
betrifft? 
4. Sind der Verwaltung die Bedenken bezüglich des Datenschutzes bei Verwendung von 
Microsoft 365 bekannt, auch in Bezug auf ein Urteil des EuGH vom Juli 2020, und wie 
beurteilt sie diese? 
5. Können Störungen, die bei LOGINEO aufgetreten sind, nicht auch durch 
systemunabhängige Faktoren aufgetreten sein, z. B über unzureichende WLAN-Netze? Die 
Verwaltung berichtet von einem aktuell an Schulen umzusetzenden Mindeststandard von 
54 Mbit (Ds 0136/2021), was dem G-Standard von 2007 entspricht. Der aktuell in Industrie 
und Verwaltung verfügbare AC-Standard umfasst dagegen 1,3 Gbit/sec. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

07.06.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
07.06.2021 Digitalisierungsausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0898/2021
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
18.05.2021
Erstellt
21.04.2021 16:16