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Dauerhafte Nachtflugerlaubnis ablehnen
Die Linke. Antrag nach § 3 AN/1120/2026 vom 22.06.2026
Stand: Am 02.07.2026 im Rat endgültig abgelehnt.
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Linke Antrag nach § 3
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Rathaus Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 22.06.2026 AN/1120/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 02.07.2026 Dauerhafte Nachtflugerlaubnis ablehnen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Die Linke Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet sie höflich den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 9. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2025/30 am Donnerstag, den 02. Juli 2026 zu setzen. Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln bittet den Landesverkehrsminister den Wunsch der Flughafen Köln/Bonn GmbH nach einer unbefristeten Nachtflugerlaubnis unter dauerhaften Auflagen, abzulehnen 2. Die Verwaltung wird beauftragt als Gesellschafterin der Flughafen Köln/Bonn GmbH auf das Management des Flughafens mit dem Ziel einzuwirken, die Beantragung der dauerhaften Fortsetzung der bis zum 31.10.2030 befristeten Betriebsbeschränkung zur Betriebsgenehmigung, zurückzuziehen. 3. Bis zum Auslaufen, der bis zum 31.10.2030 befristeten Betriebsbeschränkung zur Betriebsgenehmigung, ist ein angemessenes Beteiligungsverfahren durchzuführen, um bei der anstehenden Überarbeitung einer möglichen Betriebsgenehmigung die Belange der Anwohner*innen sowie die Wünsche der betroffenen Kommunen, insbesondere der Stadt Köln zu berücksichtigen. 4. Hierzu hat die Flughafen Köln/Bonn GmbH eine neue, unabhängige Gesundheits- oder Krankenhausstudie zu finanzieren, die in Fortsetzung der im Jahr 2010 von Prof. Greiser veröffentlichten Studie, die weiteren Risikofaktoren kontrolliert und evaluiert. Begründung: Außer dem Wunsch der Flughafen Köln/Bonn GmbH gibt es weder einen Grund bereits jetzt einen Antrag auf Fortsetzung der bis zum 31.10.2030 befristeten Betriebsbeschränkung zur Betriebsgenehmigung zu stellen, noch dass sich dabei um eine dauerhafte, also nicht befristete handeln muss. Der vom Rat am 10.12.2020 getroffene Beschluss AN/1495/2020 zum Thema Fluglärmminderung und Klimaschutz ist bis heute nicht vollständig umgesetzt. Das ist weder akzeptabel noch eine gesunde Basis für Selbstverpflichtungen noch dauerhafte Genehmigungen. Ziel der neuen Vereinbarung muss es sein, die Einwohner*innen vor vermeidbaren Gesundheitsgefahren zu schützen. Die im Jahr 2010 von Prof. Greiser veröffentlichte Studie weist auf ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch nächtlichen Fluglärm hin. Unabhängig rechtlicher Einwände ist eine belastbare Aussage wichtig. Das Verfahren muss ergebnisoffen gestaltet werden, so dass auch ein komplettes Nachtflugverbot möglich ist, wie Teillösungen, die beispielsweise nur das Nachtflugverbot für Passagiermaschinen vorsehen. gez. Dr. Günter Bell Fraktionsgeschäftsführer
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