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AN/1120/2026

Dauerhafte Nachtflugerlaubnis ablehnen

Die Linke. Antrag nach § 3 22.06.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 3.8

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

3023 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Herrn 
Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
Rathaus 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 22.06.2026 
AN/1120/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 02.07.2026 
 
Dauerhafte Nachtflugerlaubnis ablehnen 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
Die Linke Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet sie höflich den folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der 9. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2025/30 am Donnerstag, den 
02. Juli 2026 zu setzen. 
 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln bittet den Landesverkehrsminister den Wunsch der 
Flughafen Köln/Bonn GmbH nach einer unbefristeten Nachtflugerlaubnis unter 
dauerhaften Auflagen, abzulehnen 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt als Gesellschafterin der Flughafen Köln/Bonn 
GmbH auf das Management des Flughafens mit dem Ziel einzuwirken, die 
Beantragung der dauerhaften Fortsetzung der bis zum 31.10.2030 befristeten 
Betriebsbeschränkung zur Betriebsgenehmigung, zurückzuziehen. 
 
3. Bis zum Auslaufen, der bis zum 31.10.2030 befristeten Betriebsbeschränkung 
zur Betriebsgenehmigung, ist ein angemessenes Beteiligungsverfahren 
durchzuführen, um bei der anstehenden Überarbeitung einer möglichen 
Betriebsgenehmigung die Belange der Anwohner*innen sowie die Wünsche der 
betroffenen Kommunen, insbesondere der Stadt Köln zu berücksichtigen. 
 
4. Hierzu hat die Flughafen Köln/Bonn GmbH eine neue, unabhängige

Gesundheits- oder Krankenhausstudie zu finanzieren, die in Fortsetzung der im 
Jahr 2010 von Prof. Greiser veröffentlichten Studie, die weiteren Risikofaktoren 
kontrolliert und evaluiert. 
 
Begründung:  
 
Außer dem Wunsch der Flughafen Köln/Bonn GmbH gibt es weder einen Grund bereits 
jetzt einen Antrag auf Fortsetzung der bis zum 31.10.2030 befristeten 
Betriebsbeschränkung zur Betriebsgenehmigung zu stellen, noch dass sich dabei um eine 
dauerhafte, also nicht befristete handeln muss. 
Der vom Rat am 10.12.2020 getroffene Beschluss AN/1495/2020 zum Thema 
Fluglärmminderung und Klimaschutz ist bis heute nicht vollständig umgesetzt. Das ist 
weder akzeptabel noch eine gesunde Basis für Selbstverpflichtungen noch dauerhafte 
Genehmigungen.  
Ziel der neuen Vereinbarung muss es sein, die Einwohner*innen vor vermeidbaren 
Gesundheitsgefahren zu schützen. Die im Jahr 2010 von Prof. Greiser veröffentlichte 
Studie weist auf ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch nächtlichen 
Fluglärm hin. Unabhängig rechtlicher Einwände ist eine belastbare Aussage wichtig.  
Das Verfahren muss ergebnisoffen gestaltet werden, so dass auch ein komplettes 
Nachtflugverbot möglich ist, wie Teillösungen, die beispielsweise nur das Nachtflugverbot 
für Passagiermaschinen vorsehen. 
 
 
gez. 
Dr. Günter Bell 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

02.07.2026 Rat
TOP 3.8 Antrag / Anfrage

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1120/2026
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
22.06.2026
Erstellt
22.06.2026 11:18