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1869/2025

Wirtschaftlichkeit des Erbbaurechts - Baustein 1 (AN/0427/2025)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.06.2025

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 30.06.2025, TOP 4.1.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4108 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 16.06.2025 
 1869/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 16.06.2025 
 
Wirtschaftlichkeit des Erbbaurechts - Baustein 1 (AN/0427/2025) 
Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie hoch ist das jährliche Einkommen der Stadt durch das Erbbaurecht nach „Bau-
stein 1“, also bei Grundstücken für Geschosswohnungsbau?  
2. Inwieweit hat die Stadtverwaltung Schritte unternommen, um den Banken das Thema 
Erbbaurecht näher zu bringen und gibt es Kooperationsvereinbarungen?  
3. Wie werden die Käufer über die Risiken, beispielsweise, dass Belastungen des Erb-
baurechts zu übernehmen sind und der Erbbauberechtigte in der vereinbarten Höhe 
(bei Wohngebäuden mindestens 2/3 des Gebäudewertes zu entschädigen ist, des Erb-
baurechts aufgeklärt.  
4. Wie groß ist die Resonanz der Bürgerinnen und Bürger Erbbaurechtsangeboten. (Bitte 
die Anzahl der angebotenen Objekte im Verhältnis zu abgegebenen Anfragen sowie 
die Storno-Quote beziffern.)  
5. Wie ist dieses Verhältnis im Vergleich bei zu verkaufenden Grundstücken? 
  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1:  
 
Der Kölner Immobilienmarkt steht seit dem Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine un-
ter dem Einfluss der gestiegenen Finanzierungs- und Baukosten in Verbindung mit einer zwi-
schenzeitlich deutlich gestiegenen Inflation. Hierdurch kam auch die Vermarktung städtischer 
Grundstücke weitgehend zum Erliegen.  
 
Übersicht Stand 01.06.2025 
 
Anzahl der nach Baustein 1 abgeschlossenen Verträge 1 
Anzahl der nach Baustein 1 anhängigen Verfahren 9 
Höhe der anfänglichen jährlichen Erbbauzinsen 33.000 € 
 
Zu Frage 2: 
 
Die Verwaltung hat sich in getrennten Gesprächskreisen mit der Pax-Bank und der Sparkasse 
KölnBonn intensiv über die Finanzierung von Erbbaurechten ausgetauscht. Dabei konnte Sei-
tens der traditionell und seit Jahrzehnten im Bereich der Finanzierung von Erbbaurechten täti-
gen Pax-Bank bestätigt werden, dass dieses Geschäftsfeld problemlos und erfolgreich am 
Markt agiert. Die Sparkasse KölnBonn hat dies am Beispiel eines konkreten Projekts intensiv

2 
 
geprüft. Dabei hat sie die Einschätzung der Pax-Bank nicht nur bestätigt, sondern möchte die-
ses Geschäftsfeld auch ausbauen.  
 
Das Thema der Finanzierung von Erbbaurechten genießt außerdem bundesweite Aufmerk-
samkeit. So hatte der Erbbaurechtskongress 2025 das Schwerpunktthema „Erbbaurechte: Fi-
nanzierung und Investment“. Die Stadtverwaltung Köln steht bzgl. der Finanzierung mehrerer 
anhängiger Vermarktungsverfahren, die Erbbaurechte zum Gegenstand haben, in Kontakt mit 
Finanzinstituten, wie z.B. der GLS Bank 
 
 
Zu Frage 3: 
 
Ein Verkauf von Grundstücken, die mit Erbbaurechten zugunsten Dritter belastet sind, ist nicht 
Gegenstand des sog. Baustein 1 und entspricht auch nicht der Praxis der Stadt Köln. Viel-
mehr finden seit mehreren Jahren gar keine Verkäufe von Erbbaurechtsgrundstücken mehr 
statt. Richtig ist, dass dies in der Vergangenheit z.B. im Bereich Bocklemünd praktiziert 
wurde. Aber auch dort wurde nur an den jeweiligen Erbbaurechtsnehmenden, jedoch nie an 
Dritte veräußert.  
 
Baustein 1 sieht vor, dass die Vermarktung von Grundstücken für den Geschosswohnungs-
bau vorrangig durch die Begründung von Erbbaurechten erfolgt. D.h. die Stadt Köln begründet 
Erbbaurechte an in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken. Dies bedarf eines notariellen 
Vertrages. Dieser Vertrag regelt die Verpflichtungen des Erbbaurechts-nehmers und der Stadt 
Köln als Erbbaurechtsgeberin/Grundstückseigentümerin im Detail und gestaltet sie über das 
gesetzliche Mindestmaß hinaus aus. Im Vorfeld aber auch während der Beurkundung steht 
der Notar/die Notarin beiden Vertragsparteien als unabhängige/r, rechts-kundige/r Berater 
bzw. Beraterin zur Verfügung. 
 
 
Zu Fragen 4 und 5: 
 
Eine Beantwortung ist nicht möglich, da Views oder Clicks auf die online angebotenen Erb-
baurechtsobjekte durch die Liegenschaftsverwaltung nicht erfasst werden.  
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

30.06.2025 Liegenschaftsausschuss
TOP 4.1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Markt

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Details

Vorlagen-Nr.
1869/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.06.2025
Erstellt
06.06.2025 14:44