1869/2025
Wirtschaftlichkeit des Erbbaurechts - Baustein 1 (AN/0427/2025)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4108 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 16.06.2025 1869/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 16.06.2025 Wirtschaftlichkeit des Erbbaurechts - Baustein 1 (AN/0427/2025) Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie hoch ist das jährliche Einkommen der Stadt durch das Erbbaurecht nach „Bau- stein 1“, also bei Grundstücken für Geschosswohnungsbau? 2. Inwieweit hat die Stadtverwaltung Schritte unternommen, um den Banken das Thema Erbbaurecht näher zu bringen und gibt es Kooperationsvereinbarungen? 3. Wie werden die Käufer über die Risiken, beispielsweise, dass Belastungen des Erb- baurechts zu übernehmen sind und der Erbbauberechtigte in der vereinbarten Höhe (bei Wohngebäuden mindestens 2/3 des Gebäudewertes zu entschädigen ist, des Erb- baurechts aufgeklärt. 4. Wie groß ist die Resonanz der Bürgerinnen und Bürger Erbbaurechtsangeboten. (Bitte die Anzahl der angebotenen Objekte im Verhältnis zu abgegebenen Anfragen sowie die Storno-Quote beziffern.) 5. Wie ist dieses Verhältnis im Vergleich bei zu verkaufenden Grundstücken? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Der Kölner Immobilienmarkt steht seit dem Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine un- ter dem Einfluss der gestiegenen Finanzierungs- und Baukosten in Verbindung mit einer zwi- schenzeitlich deutlich gestiegenen Inflation. Hierdurch kam auch die Vermarktung städtischer Grundstücke weitgehend zum Erliegen. Übersicht Stand 01.06.2025 Anzahl der nach Baustein 1 abgeschlossenen Verträge 1 Anzahl der nach Baustein 1 anhängigen Verfahren 9 Höhe der anfänglichen jährlichen Erbbauzinsen 33.000 € Zu Frage 2: Die Verwaltung hat sich in getrennten Gesprächskreisen mit der Pax-Bank und der Sparkasse KölnBonn intensiv über die Finanzierung von Erbbaurechten ausgetauscht. Dabei konnte Sei- tens der traditionell und seit Jahrzehnten im Bereich der Finanzierung von Erbbaurechten täti- gen Pax-Bank bestätigt werden, dass dieses Geschäftsfeld problemlos und erfolgreich am Markt agiert. Die Sparkasse KölnBonn hat dies am Beispiel eines konkreten Projekts intensiv 2 geprüft. Dabei hat sie die Einschätzung der Pax-Bank nicht nur bestätigt, sondern möchte die- ses Geschäftsfeld auch ausbauen. Das Thema der Finanzierung von Erbbaurechten genießt außerdem bundesweite Aufmerk- samkeit. So hatte der Erbbaurechtskongress 2025 das Schwerpunktthema „Erbbaurechte: Fi- nanzierung und Investment“. Die Stadtverwaltung Köln steht bzgl. der Finanzierung mehrerer anhängiger Vermarktungsverfahren, die Erbbaurechte zum Gegenstand haben, in Kontakt mit Finanzinstituten, wie z.B. der GLS Bank Zu Frage 3: Ein Verkauf von Grundstücken, die mit Erbbaurechten zugunsten Dritter belastet sind, ist nicht Gegenstand des sog. Baustein 1 und entspricht auch nicht der Praxis der Stadt Köln. Viel- mehr finden seit mehreren Jahren gar keine Verkäufe von Erbbaurechtsgrundstücken mehr statt. Richtig ist, dass dies in der Vergangenheit z.B. im Bereich Bocklemünd praktiziert wurde. Aber auch dort wurde nur an den jeweiligen Erbbaurechtsnehmenden, jedoch nie an Dritte veräußert. Baustein 1 sieht vor, dass die Vermarktung von Grundstücken für den Geschosswohnungs- bau vorrangig durch die Begründung von Erbbaurechten erfolgt. D.h. die Stadt Köln begründet Erbbaurechte an in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken. Dies bedarf eines notariellen Vertrages. Dieser Vertrag regelt die Verpflichtungen des Erbbaurechts-nehmers und der Stadt Köln als Erbbaurechtsgeberin/Grundstückseigentümerin im Detail und gestaltet sie über das gesetzliche Mindestmaß hinaus aus. Im Vorfeld aber auch während der Beurkundung steht der Notar/die Notarin beiden Vertragsparteien als unabhängige/r, rechts-kundige/r Berater bzw. Beraterin zur Verfügung. Zu Fragen 4 und 5: Eine Beantwortung ist nicht möglich, da Views oder Clicks auf die online angebotenen Erb- baurechtsobjekte durch die Liegenschaftsverwaltung nicht erfasst werden. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 1869/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.06.2025
- Erstellt
- 06.06.2025 14:44