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0806/2020

Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn (K&RN): Stadt Köln übernimmt Konsortialführung für zwei Jahre

Mitteilung Ausschuss 12.03.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 04.06.2020, TOP 7.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4389 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer  12.03.2020 
 0806/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 
Wirtschaftsausschuss 24.03.2020 
Verkehrsausschuss 28.04.2020 
Ausschuss für Umwelt und Grün 30.04.2020 
Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn (K&RN):  
Stadt Köln übernimmt Konsortialführung für zwei Jahre 
Die rechtsrheinische Kooperation K&RN hat sich ebenso wie das linksrheinische Stadt-Umland-
Netzwerk S.U.N. im Rahmen des von der Landesregierung im Juni 2016 initiierten Projektaufrufs 
„Stadt Umland.NRW“ gegründet, um sich den Chancen und den Herausforderungen des dynami-
schen Wachstums der Stadtregion Köln zu stellen.  
K&RN ist eine Zusammenarbeit der Städte Köln, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Rösrath, Troisdorf, 
Niederkassel sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Rhein-Sieg Kreises; diese Kooperati-
on wird darüber hinaus vom Region Köln/Bonn e.V. sowie dem Zweckverband Nahverkehr Rhein-
Sieg (VRS) begleitet und unterstützt.  
Die Konsortialführung hatten zunächst für jeweils zwei Jahre die Stadt Bergisch Gladbach und an-
schließend die Stadt Leverkusen übernommen. Mit Zustimmung aller Beteiligten ist die Konsortialfüh-
rung am 1. Januar 2020 für zwei Jahre auf die Stadt Köln übergegangen.  
Die Konsortialführung beinhaltet die organisatorische Durchführung der Zusammenkünfte und die 
finanztechnische Abwicklung der Projekte; sie gibt der Stadt Köln aber auch erweiterte Möglichkeiten, 
innerhalb der Kooperation eigene Themenschwerpunkte zu setzen. 
Zur Unterstützung der Kooperation und als neutraler Mittler zwischen den Beteiligten wurde für zwei 
weitere Jahre der ehem. Beigeordnete der Stadt Bergisch Gladbach, Stefan Schmickler, beauftragt. 
Grundlage der Kooperation ist ein gemeinschaftlich erarbeitetes „Regiebuch“ mit folgenden Schlüs-
sel- und Impulsprojekten zur regionalen Abstimmung untereinander und zur Vorbereitung anschlie-
ßender kommunaler Planungen: 
 Integriertes Siedlungs-, Mobilitäts- und Freiraum-Konzept (für den Kooperationsraum) 
 
 Stadtregionale Dichtestrategie (Grundsätze für die Nachverdichtung und für Neubaugebiete) 
 
 Entwicklungskonzept für die Siedlungsachse Bergisch-Gladbacher Straße 
 
 Entwicklungskonzept produktive Stadtlandschaft Südraum (Porz, Niederkassel, Troisdorf) 
 
 Netz schneller Radwege

2 
 
 
Erstes greifbares Ergebnis der Kooperation ist die unter Federführung des Rheinisch-Bergischen 
Kreises entwickelte Machbarkeitsstudie für ein Pendlerrouten-Konzept, die vier auf die Kölner Innen-
stadt zulaufende Radpendlerrouten vorsieht und bereits die konkrete Trassenführung untersucht hat 
(siehe Ds.-Nr.: 0665/2019). Die Routen werden von den beteiligten Städten und Kreisen derzeit in 
eigener Regie weiter konkretisiert und durchgeplant. 
Aus der Darstellung eines regionalen Entwicklungsraums entlang der Frankfurter Straße im Agglome-
rationskonzept des Region Köln/Bonn e.V. sowie aus der Planung der Rheinspange im Porzer Süden 
durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW werden sich in den nächsten Jahren weitere Ansätze und 
Herausforderungen für eine verstärkte Zusammenarbeit ergeben. 
Derzeit befasst sich die rechtsrheinische Kooperation K&RN intensiv mit den Darstellungen des ers-
ten Plankonzepts zum Regionalplan, das am 13.03.2020 dem Regionalrat als Grundlage für die e r-
forderliche Umweltprüfung des Regionalplans zum Beschluss vorliegt. Im Dialog mit der Bezirkspl a-
nungsbehörde sollen nach einheitlichen Kriterien ergänzende Siedlungsflächenpotentiale ermittelt 
und ggfs. für den Planentwurf vorgeschlagen werden, bevor der neu zusammen gesetzte Regionalrat 
voraussichtlich Anfang 2021 mit dem sog. „Erarbeitungsbeschluss“ das formelle Verfahren zur Über-
arbeitung des Regionalplans einleiten wird. 
Die Finanzierung der Aktivitäten dieser Kooperation erfolgt derzeit noch ausschließlich aus Eigenmit-
teln der beteiligten Kreise und Städte. Aktuell wird geprüft, ob die Kooperation sich zur Finanzierung 
der im Regiebuch aufgeführten Planungsprojekte erfolgsversprechend um Fördermittel aus der neuen 
Förderrichtlinie für interkommunale Zusammenarbeit (IKZ NRW) bewerben kann. Voraussetzung hier-
für wäre die Gründung einer „Kommunalen Arbeitsgemeinschaft“ per Rats- bzw. Kreistagsbeschluss 
aller beteiligten Kooperationspartner. 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (4)

19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
24.03.2020 Wirtschaftsausschuss
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
28.04.2020 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0806/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.03.2020
Erstellt
06.03.2020 12:22