0806/2020
Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn (K&RN): Stadt Köln übernimmt Konsortialführung für zwei Jahre
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 12.03.2020 0806/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 Wirtschaftsausschuss 24.03.2020 Verkehrsausschuss 28.04.2020 Ausschuss für Umwelt und Grün 30.04.2020 Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn (K&RN): Stadt Köln übernimmt Konsortialführung für zwei Jahre Die rechtsrheinische Kooperation K&RN hat sich ebenso wie das linksrheinische Stadt-Umland- Netzwerk S.U.N. im Rahmen des von der Landesregierung im Juni 2016 initiierten Projektaufrufs „Stadt Umland.NRW“ gegründet, um sich den Chancen und den Herausforderungen des dynami- schen Wachstums der Stadtregion Köln zu stellen. K&RN ist eine Zusammenarbeit der Städte Köln, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Rösrath, Troisdorf, Niederkassel sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Rhein-Sieg Kreises; diese Kooperati- on wird darüber hinaus vom Region Köln/Bonn e.V. sowie dem Zweckverband Nahverkehr Rhein- Sieg (VRS) begleitet und unterstützt. Die Konsortialführung hatten zunächst für jeweils zwei Jahre die Stadt Bergisch Gladbach und an- schließend die Stadt Leverkusen übernommen. Mit Zustimmung aller Beteiligten ist die Konsortialfüh- rung am 1. Januar 2020 für zwei Jahre auf die Stadt Köln übergegangen. Die Konsortialführung beinhaltet die organisatorische Durchführung der Zusammenkünfte und die finanztechnische Abwicklung der Projekte; sie gibt der Stadt Köln aber auch erweiterte Möglichkeiten, innerhalb der Kooperation eigene Themenschwerpunkte zu setzen. Zur Unterstützung der Kooperation und als neutraler Mittler zwischen den Beteiligten wurde für zwei weitere Jahre der ehem. Beigeordnete der Stadt Bergisch Gladbach, Stefan Schmickler, beauftragt. Grundlage der Kooperation ist ein gemeinschaftlich erarbeitetes „Regiebuch“ mit folgenden Schlüs- sel- und Impulsprojekten zur regionalen Abstimmung untereinander und zur Vorbereitung anschlie- ßender kommunaler Planungen: Integriertes Siedlungs-, Mobilitäts- und Freiraum-Konzept (für den Kooperationsraum) Stadtregionale Dichtestrategie (Grundsätze für die Nachverdichtung und für Neubaugebiete) Entwicklungskonzept für die Siedlungsachse Bergisch-Gladbacher Straße Entwicklungskonzept produktive Stadtlandschaft Südraum (Porz, Niederkassel, Troisdorf) Netz schneller Radwege 2 Erstes greifbares Ergebnis der Kooperation ist die unter Federführung des Rheinisch-Bergischen Kreises entwickelte Machbarkeitsstudie für ein Pendlerrouten-Konzept, die vier auf die Kölner Innen- stadt zulaufende Radpendlerrouten vorsieht und bereits die konkrete Trassenführung untersucht hat (siehe Ds.-Nr.: 0665/2019). Die Routen werden von den beteiligten Städten und Kreisen derzeit in eigener Regie weiter konkretisiert und durchgeplant. Aus der Darstellung eines regionalen Entwicklungsraums entlang der Frankfurter Straße im Agglome- rationskonzept des Region Köln/Bonn e.V. sowie aus der Planung der Rheinspange im Porzer Süden durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW werden sich in den nächsten Jahren weitere Ansätze und Herausforderungen für eine verstärkte Zusammenarbeit ergeben. Derzeit befasst sich die rechtsrheinische Kooperation K&RN intensiv mit den Darstellungen des ers- ten Plankonzepts zum Regionalplan, das am 13.03.2020 dem Regionalrat als Grundlage für die e r- forderliche Umweltprüfung des Regionalplans zum Beschluss vorliegt. Im Dialog mit der Bezirkspl a- nungsbehörde sollen nach einheitlichen Kriterien ergänzende Siedlungsflächenpotentiale ermittelt und ggfs. für den Planentwurf vorgeschlagen werden, bevor der neu zusammen gesetzte Regionalrat voraussichtlich Anfang 2021 mit dem sog. „Erarbeitungsbeschluss“ das formelle Verfahren zur Über- arbeitung des Regionalplans einleiten wird. Die Finanzierung der Aktivitäten dieser Kooperation erfolgt derzeit noch ausschließlich aus Eigenmit- teln der beteiligten Kreise und Städte. Aktuell wird geprüft, ob die Kooperation sich zur Finanzierung der im Regiebuch aufgeführten Planungsprojekte erfolgsversprechend um Fördermittel aus der neuen Förderrichtlinie für interkommunale Zusammenarbeit (IKZ NRW) bewerben kann. Voraussetzung hier- für wäre die Gründung einer „Kommunalen Arbeitsgemeinschaft“ per Rats- bzw. Kreistagsbeschluss aller beteiligten Kooperationspartner. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0806/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.03.2020
- Erstellt
- 06.03.2020 12:22