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A-R/0008/2011

Das Konnexitätsprinzip beachten, Selbstverwaltung gewährleisten

Antrag an den Rat 08.02.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.02.2011, TOP 28.4

Originalantrag

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Originalantrag

2727 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0008/2011 
 
Seite 1 von 1 
DIE LINKE. Ratsfraktion  
Achtermannstraße 19 
48143 Münster 
Telefon 0251 / 9816051 
 
 
  
8/ Februar 2011  
Betr.: Das Konnexitätsprinzip beachten, Selbstverwaltung gewährleisten 
 
Resolution 
 
Sowohl das Grundgesetz als auch die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen garantieren die 
kommunale Selbstverwaltung. Dies beinhaltet einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf eine 
aufgabenadäquate Finanzausstattung. 
 
Jedoch entziehen sich Bund und Land seit Jahren ihrer Pflicht, die Kommunen angemessen finanziell 
auszustatten. So ist auch die vielfach beklagte verheerende Finanznot der Kommunen in Nordrhein-Westfalen 
auf ein strukturelles Einnahmenproblem zurückzuführen. In vielen Kommunen, so auch in unserer Stadt, 
reicht das Geld nicht mehr aus, um die grundlegendsten Bedarfe zu decken. Dies gilt insbesondere für die 
Sozialleistungen. Den Kommunen wurden immer mehr Aufgaben übertragen (U3, Kibiz, KdU etc.), ohne die 
dafür erforderlichen finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Bund und Land haben ihre Haushalte 
auf Kosten der Kommunen entlastet. 
 
Mit dem Haushaltssicherungskonzept wurden und werden den Kommunen immer wieder Fesseln angelegt, 
die ihnen die Luft zum Atmen entziehen. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass nun Bund und Land die 
verheerenden Folgen der  Finanzmisere erkannt und sich des Problems angenommen haben. Wir hoffen, dass 
nach der Einsicht auch Taten folgen werden, die uns wieder die verfassungsrechtlich garantierte 
Selbstverwaltung ermöglichen und die Handlungsfähigkeit der Kommunen real verbessern.       
 
Wir, die Mitglieder des Rates der Stadt Münster for dern Land und Bund auf, den Kommunen die 
notwendigen Gelder zur Verfügung zu stellen, um die  ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Wi r 
fordern die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinz ips. Weiterhin halten wir es für notwendig, die 
Lastenverteilung zwischen den Ebenen Bund, Land und Kommunen neu zu prüfen. 
 
Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung und den Landtag auf, den rechtlichen Rahmen für 
Haushaltssicherungskonzepte insoweit zu verändern, dass die Kommunen nur noch für die Haushaltsdefizit e 
Verantwortung tragen müssen, die durch ihre eigenen  Beschlüsse verursacht wurden. Kosten, die aufgrund  
von Beschlüssen der Landes- oder Bundesebene in den  Kommunen anfallen, dürfen zukünftig nicht mehr die  
Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzepts verhindern. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Raimund Köhn   Iris Toulas   Joachim Bruns 
DIE LINKE. Münster  DIE LINKE. Münster  DIE LINKE. Münster  
DIE LINKE . Ratsfraktion Münster, Achtermanns traße 19, 48143 Münster  
 
An den Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

16.02.2011 Rat
TOP 28.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Achtermannstraße 19

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0008/2011
Typ
Antrag an den Rat
Datum
08.02.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37