A-R/0008/2011
Das Konnexitätsprinzip beachten, Selbstverwaltung gewährleisten
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Originalantrag
2727 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0008/2011 Seite 1 von 1 DIE LINKE. Ratsfraktion Achtermannstraße 19 48143 Münster Telefon 0251 / 9816051 8/ Februar 2011 Betr.: Das Konnexitätsprinzip beachten, Selbstverwaltung gewährleisten Resolution Sowohl das Grundgesetz als auch die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen garantieren die kommunale Selbstverwaltung. Dies beinhaltet einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung. Jedoch entziehen sich Bund und Land seit Jahren ihrer Pflicht, die Kommunen angemessen finanziell auszustatten. So ist auch die vielfach beklagte verheerende Finanznot der Kommunen in Nordrhein-Westfalen auf ein strukturelles Einnahmenproblem zurückzuführen. In vielen Kommunen, so auch in unserer Stadt, reicht das Geld nicht mehr aus, um die grundlegendsten Bedarfe zu decken. Dies gilt insbesondere für die Sozialleistungen. Den Kommunen wurden immer mehr Aufgaben übertragen (U3, Kibiz, KdU etc.), ohne die dafür erforderlichen finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Bund und Land haben ihre Haushalte auf Kosten der Kommunen entlastet. Mit dem Haushaltssicherungskonzept wurden und werden den Kommunen immer wieder Fesseln angelegt, die ihnen die Luft zum Atmen entziehen. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass nun Bund und Land die verheerenden Folgen der Finanzmisere erkannt und sich des Problems angenommen haben. Wir hoffen, dass nach der Einsicht auch Taten folgen werden, die uns wieder die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltung ermöglichen und die Handlungsfähigkeit der Kommunen real verbessern. Wir, die Mitglieder des Rates der Stadt Münster for dern Land und Bund auf, den Kommunen die notwendigen Gelder zur Verfügung zu stellen, um die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Wi r fordern die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinz ips. Weiterhin halten wir es für notwendig, die Lastenverteilung zwischen den Ebenen Bund, Land und Kommunen neu zu prüfen. Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung und den Landtag auf, den rechtlichen Rahmen für Haushaltssicherungskonzepte insoweit zu verändern, dass die Kommunen nur noch für die Haushaltsdefizit e Verantwortung tragen müssen, die durch ihre eigenen Beschlüsse verursacht wurden. Kosten, die aufgrund von Beschlüssen der Landes- oder Bundesebene in den Kommunen anfallen, dürfen zukünftig nicht mehr die Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzepts verhindern. Mit freundlichen Grüßen Raimund Köhn Iris Toulas Joachim Bruns DIE LINKE. Münster DIE LINKE. Münster DIE LINKE. Münster DIE LINKE . Ratsfraktion Münster, Achtermanns traße 19, 48143 Münster An den Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Achtermannstraße 19
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0008/2011
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 08.02.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37