2016/0352
Haushaltssatzung 2017
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Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), hat die Stadtverordnetenversammlung am xxx 2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 658.191.304 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 657.980.609 EUR mit einem Saldo von 210.695 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 102.000 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 100.000 EUR mit einem Saldo von 2.000 EUR mit einem Überschuss von 212.695 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 18.640.962 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 19.357.025 EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 145.580.183 EUR mit einem Saldo von -126.223.158 EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 126.223.158 EUR Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 18.824.070 EUR mit einem Saldo von 107.399.088 EUR mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von -183.108 EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2017 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 126.223.158 EUR festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von 400.000 EUR enthalten. Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2017 § 1 § 2 Stand nach Magistrat Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2017 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 57.637.110 EUR festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2017 zur recht- zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 370.000.000 EUR festgesetzt. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 535 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 425 v. H. Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. Darmstadt, den xxx 2016 Der Magistrat André Schellenberg Stadtkämmerer § 5 § 6 § 7 § 3 § 4 Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Personal- und Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. Der tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Planstellen, die durch Ausscheiden von Beschäftigten (Tarif/Beamte) aus dem städtischen Dienst frei werden, bleiben darüber hinaus 15 Monate unbesetzt. Während dieser Zeit ist gleichfalls der Bedarf zu überprüfen. Streichungen sind im Stellenplan des Folgejahres zu dokumentieren. Von der Bedarfsprüfung sind bis zum 2. Quartal 2018 Planstellen, die überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden, sowie freie bzw. frei werdende Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), des Jugendamtes, des Amtes für Soziales und Prävention (Abt. Soziale Hilfen) und des Bürger- und Ordnungsamtes (Ausländerbehörde) ausgenommen. Die Personal- und Organisationsdezernentin/der Personal- und Organisationsdezernent entscheidet über die Freigabe zur Wiederbesetzung. Bei unabweisbarem Bedarf oder rechtlichen Verpflichtungen können Ausnahmen zugelassen werden. Hierbei ist mit der Stadtkämmerin/dem Stadtkämmerer Einvernehmen herzustellen. Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 14 Abs. 4 HGlG fallen, grundsätzlich ausgenommen. Stand nach Magistrat
2016/0352
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Vorlage-Nr. 2016/0352 Haushaltssatzung 2017
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0352
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.08.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00