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2016/0352

Haushaltssatzung 2017

Magistratsvorlage 18.08.2016

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2016/0352

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Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), hat die Stadtverordnetenversammlung am xxx 2016 folgende
Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird 
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 658.191.304 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 657.980.609 EUR
mit einem Saldo von 210.695 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 102.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 100.000 EUR
mit einem Saldo von 2.000 EUR
mit einem Überschuss von 212.695 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 18.640.962 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 19.357.025 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 145.580.183 EUR
mit einem Saldo von -126.223.158 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 126.223.158 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 18.824.070 EUR
mit einem Saldo von 107.399.088 EUR
mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von -183.108 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2017
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird auf 126.223.158 EUR
festgesetzt. 
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B  
in Höhe von 400.000 EUR
enthalten.
Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2017
§ 1
§ 2
Stand nach Magistrat

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2017
zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 57.637.110 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2017 zur recht- 
zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, 
wird auf 370.000.000 EUR
festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 
a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H.
b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 535 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 425 v. H.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene
Stellenplan.
Darmstadt, den xxx 2016 Der Magistrat 
André Schellenberg
Stadtkämmerer
§ 5 
§ 6
§ 7
§ 3
§ 4
Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Personal- und Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst 
unbesetzt. Der tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Planstellen, die durch Ausscheiden von Beschäftigten 
(Tarif/Beamte) aus dem städtischen Dienst frei werden, bleiben darüber hinaus 15 Monate unbesetzt. 
Während dieser Zeit ist gleichfalls der Bedarf zu überprüfen. Streichungen sind im Stellenplan des 
Folgejahres zu dokumentieren.
Von der Bedarfsprüfung sind bis zum 2. Quartal 2018 Planstellen, die überwiegend durch 
Personalkostenerstattung refinanziert werden, sowie freie bzw. frei werdende Stellen der Feuerwehr 
(Einsatzdienst), des Jugendamtes, des Amtes für Soziales und Prävention (Abt. Soziale Hilfen) und des 
Bürger- und Ordnungsamtes (Ausländerbehörde) ausgenommen.
Die Personal- und Organisationsdezernentin/der Personal- und Organisationsdezernent entscheidet über 
die Freigabe zur Wiederbesetzung. Bei unabweisbarem Bedarf oder rechtlichen Verpflichtungen können 
Ausnahmen zugelassen werden. Hierbei ist mit der Stadtkämmerin/dem Stadtkämmerer Einvernehmen 
herzustellen.
Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 14 Abs. 4 HGlG fallen, grundsätzlich ausgenommen.
Stand nach Magistrat

2016/0352

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Vorlage-Nr. 2016/0352 
 
 
Haushaltssatzung 2017

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0352
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.08.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00