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A-R/0042/2015

Ausbauoffensive Kindertagesbetreuung

Antrag an den Rat 09.06.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.06.2015, TOP 49.7

a-r-0042-2015-Kindertagesbetreuung_1

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a-r-0042-2015-Kindertagesbetreuung_1

6032 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2015  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Antrag 
Ausbauoffensive Kindertagesbetreuung 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Stadt Münster startet eine Ausbauoffensive Kindertagesbetreuung, bei der folgende 
Grundsätze bei der Schaffung neuer Kindertagesstätten berücksichtigt werden: 
 
1.  Der Bau neuer Kindertageseinrichtungen erfolgt in Zukunft verstärkt durch private Träger. 
Die Räume werden im Anschluss im Rahmen eines langfristigen Mietvertrages vom Träger 
der Kindertageseinrichtung (höchstens) zum Preis der Mietpauschalen nach KiBiz 
angemietet.  
2.  Für Kindertageseinrichtungen wird einmalig ein Standardmodell / eine Standardbauform 
entwickelt, nach dem / nach der in Zukunft soweit möglich neue Einrichtungen erstellt 
werden. Auf (Architekturwettbewerbe und) individuelle architektonische Planungen für jeden 
Standort wird verzichtet. 
3.  Neben den vorgegebenen Raumprogrammen werden bei der Standardbauform immer die 
Belange der Inklusion mit berücksichtigt. 
4.  Zur Erarbeitung von Entwicklungsperspektiven für die Bedarfe bei Angeboten der 
Kindertagesbetreuung werden die bezirksbezogenen Workshop-Prozesse unter Beteiligung 
von Verwaltung, Politik, Schulen und Kita-Trägern vor Ort genutzt. Dort werden 
quartiersbezogene Konzepte für Kinder  unter sechs Jahren sowie für Schülerinnen und 
Schüler im Grundschulbereich entwickelt. Hier werden die Stadtbezirke Mitte, Südost und 
Hiltrup vorrangig behandelt. 
5.  Zur Nutzung von Synergieeffekten wird im Stadtteil die enge Anbindung von Kita und 
Grundschule mitbedacht. Dabei wird geprüft, ob die gemeinsame Nutzung von 
Küchenräumen, Sanitärräumen und Sporträumen möglich ist. 
6.  Die weiteren Modelle der Kindertagesbetreuung, wie Tagespflege, Großtagespflege und 
betrieblich unterstützte Kindertagesbetreuung werden weiterhin unterstützt und ausgebaut.

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Begründung: 
 
Bis zum Jahr 2020 werden in Münster ungefähr eintausend Kinder unter drei Jahren und ebenso 
eintausend Kinder von drei bis sechs Jahren mehr leben. Die Zahl der Kinder, die als Flüchtlinge 
in die Stadt kommen, ist bei dieser Planung noch nicht berücksichtigt. Zudem zeigen langfristige 
Prognosen, dass diese Entwicklungen nicht nur vorübergehend sind, sondern die Münsteraner 
Bevölkerung langfristig deutlich ansteigen wird. 
Jedes der über dreijährigen Kinder und mehr als die Hälfte der unter dreijährigen Kinder in 
Münster wird einen Kinderbetreuungsplatz benötigen.  
Bei einer flächendeckenden Versorgung mit Betreuungsplätzen müssen zudem noch größere 
Kapazitäten geschaffen werden, um ein Betreuungsangebot vor Ort sicher  zu stellen. Schon 
aktuell ist es nicht möglich für jedes Kind in Münster ein Betreuungsangebot vor Ort zu 
gewährleisten. 
Auf die Stadt Münster kommen daher sehr große Herausforderungen beim Bau von 
Kindertageseinrichtungen zu. Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für Kinder gehört 
zu den wichtigsten Aufgaben, denen sich die Stadt Münster stellen muss. Zur Vereinbarkeit von 
Familie und Beruf, aber auch zum guten Aufwachsen in Münster gehören bedarfsgerechte 
Betreuungsangebote in guter Qualität und von vielfältigen Trägern angeboten.  
Münster muss sich dem Wachstum stellen und seine Anstrengungen für eine bedarfsgerechte 
Versorgung mit Kindertageseinrichtungen weiter steigern. Es ist notwendig vielfältige 
Betreuungsangebote in wenigen Jahren zu schaffen. Die Verwaltung hat den Ausbau der 
Betreuungsangebote bisher sehr frühzeitig geplant und erfolgreich durchgeführt. Den weiteren 
beträchtlichen Ausbau dieser Infrastruktur kann die Stadt Münster jedoch nur schwer alleine 
bewältigen. Durch das Wachstum der Stadt ist es zusätzlich erforderlich, den notwendigen 
Wohnraum für Familien zu schaffen und deutlich in den Ausbau der Schulen zu investieren. Die 
städtische Gesellschaft Wohn- und Stadtbau muss sich auf die Schaffung preiswerten 
Wohnraums konzentrieren, da für diese Aufgabe kaum private Investoren zur Verfügung stehen. 
Um die dringend notwendigen Kindertagesstätten zu errichten sollte die Stadt Münster daher 
private Partner und Träger suchen, die für die Stadt die Kindertagesstätten errichten. Der Betrieb 
der Einrichtungen soll weiterhin durch bewährte Trägerorganisationen erfolgen, die über ein 
geeignetes pädagogisches Konzept sowie  gute Vernetzungsstrukturen im jeweiligen Quartier 
verfügen. 
Es ist zwar schön, aber nicht notwendig bei jedem Bau einer neuen Kindertagesstätte in Gänze 
neue architektonische Planungen anzufertigen. Jede Kindertagesstätte kann aufbauend auf 
einem geplanten Standardmodell errichtet werden. Dieses Modell berücksichtigt 
selbstverständlich die vorgegebenen Raumprogramme und die Bedarfe der Inklusion mit. Das 
Modell der Standardbauformen wird bereits bei der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften 
erfolgreich genutzt. Die individuelle Ausgestaltung der Einrichtung erfolgt anschließend durch 
den Träger der Kindertageseinrichtung, aufbauend auf seinem pädagogischen Konzept. 
Es ist geplant in jedem Stadtbezirk Workshop-Prozesse zu installieren, bei denen unter

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Einbeziehung von Politik, Verwaltung und Schulen Konzepte zur Versorgung der Schülerinnen 
und Schüler im Grundschulbereich entwickelt werden. Die Bedarfe der Kindertagesbetreuung 
sollen dabei mit berücksichtigt werden. Da vielfältige Vernetzungsgeflechte zwischen 
Grundschule und Kindertagesstätte bestehen und auch notwendig sind, ist es sinnvoll die 
Planungen gemeinsam im Stadtteil abzustimmen.  
Wo möglich kann und sollte die Anbindung einer Kita an eine Grundschule auch so eng sein, 
dass eine gemeinsame Nutzung von Räumen angestrebt wird. 
 
 
gez.  
Dr. Michael Jung   Thomas Fastermann   Doris Feldma nn 
Philipp Hagemann   Marius Herwig    Mathias Kerstin g 
Michael Kleyboldt   Marianne Koch   Katharina Köhnk e 
Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Steltig   Hedwig Lieke fedt 
Anne Schulze Wintzler   Petra Seyfferth   Ludger St einmann 
Julia Suuck    Beate Vilhjalmsson   Robert von Olber g 
Maria Winkel

Beratungsverlauf (1)

17.06.2015 Rat
TOP 49.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0042/2015
Typ
Antrag an den Rat
Datum
09.06.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37