3. Änderung zur Satzung der Gemeinde Schwalmtal über die Festlegung der Gemeindegebietsteile und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (Festsetzung des Ablösebetrages für KFZ-Stellplätze)
Verwaltungsvorlage 475/12 vom 11.12.2012
Stand: Am 11.12.2012 im Rat der Gemeinde beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Dokumente
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Verwaltungsvorlage (3. Änderung Stellplatzablöse.pdf)
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Verwaltungsvorlage (3. Änderung zur Satzung der Gemeinde Schwalmtal über die Festlegung der Gemeindegebietsteile und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (Festsetzung des Ablösebetrages für KFZ-Stellplätze))
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