Parken für Bewohnende bei Straßenbaumaßnahmen
Mitteilung BV 2900/2020 vom 21.10.2020
Stand: Am 07.12.2020 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/2 AN/1131/2020 Vorlagen-Nummer 2900/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.12.2020 Parken für Bewohnende bei Straßenbaumaßnahmen hier: Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.09.2020, TOP 8.9 Beschluss: „Die Stadt Köln stellt auf Antrag durch das zuständige Straßenverkehrsamt den Eigentümern von Fahrzeugen Parkausweise aus, die in Folge von Straßenbaumaßnahmen gehindert sind ihre Gara- gen- oder Grundstückseinfahrten zu befahren und ihr Fahrzeug an eine Stelle im öffentlichen Stra- ßenraum abstellen müssen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich kann jeder in einem Bewohnerparkgebiet mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Bewohnende für ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug (PKW oder Motorrad) einen Bewohnerparkaus- weis erhalten, wenn er keinen privaten Stellplatz (oder Garage) zur Verfügung hat. Demnach besteht bereits die Möglichkeit, für die Dauer von Straßenbaumaßnahmen, die zur Nichter- reichbarkeit der eigenen Garage oder des eigenen Grundstücks führen, beim zuständigen Kunden- zentrum einen gebührenpflichtigen Bewohnerparkausweis zu beantragen, sofern die Baumaßnahme innerhalb eines Bewohnerparkgebietes durchgeführt wird. Der Bewohnerparkausweis wird für mindestens einen Monat ausgestellt. Die Verwaltungsgebühren hierfür betragen 4,20 €/ Monat. Für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen mit einer Gültig- keitsdauer von 12 Monaten sind Verwaltungsgebühren in Höhe von 30,00 € zu entrichten. Der Beschluss ist damit erledigt.
Beratungsverlauf
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07.12.2020
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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