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3240/2022

Beschluss über die Vergabe eines Verkehrsgutachtens für den Bereich Rodenkirchen/Sürther Feld

Beschlussvorlage Ausschuss 07.06.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 22.08.2023, TOP 2.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3- Stellungnahme RPA

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Anlage 2_ Auszug Niederschrift Sitzung BV Rodenkirchen 15.03.2021

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1095 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Klicken Sie dazu bitte in das nachfolgende 
Feld, wählen Sie eine der drei Varianten aus und machen Sie die entsprechenden Angaben. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat den Beschluss gefasst ein Verkehrsgutachten für das Projekt zu 
erstellen. Im Rahmen der Vorstellung der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens soll die Bezirksvertretung 
entscheiden, ob eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen soll. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3- Stellungnahme RPA

1020 Zeichen

14      .06.2023 
141/1 
68 
Beschluss über die Vergabe eines Verkehrsgutachtens für den Bereich Rodenkirchen / 
Sürther Feld; voraussichtliche Auftragssumme 149.580 € netto zzgl. MwSt. = 178.000 € 
brutto 
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/07/23) 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Beschlussvorlage-Nr. 3240/2022 übermittelten Sie mir zur Stellungnahme das Ergebnis 
Ihrer Bedarfsprüfung mit einer entsprechenden Begründung für die o. g. Maßnahme. Bezüg-
lich der Details verweise ich auf Ihre Ausführungen in der Beschlussvorlage. 
Das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für eine externe Beauftragung ist aus meiner Sicht nach-
vollziehbar dargestellt. 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat die Verwaltung durch Beschluss gebeten, eine Ver-
kehrsuntersuchung durchzuführen. 
Die Verwaltung verfüge laut Ihren Ausführungen nicht über ausreichend Kapazitäten, um die 
Aufgabe eigenständig zu erfüllen. Daher sei die Beauftragung eines externen Gutachterbü-
ros notwendig. 
Mit freundlichen Grüßen 
02

Anlage 2_ Auszug Niederschrift Sitzung BV Rodenkirchen 15.03.2021

2196 Zeichen

Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 15.03.2021 
 - 29 - 
 
8.1.13 Renaturierung Schotterfläche Sürther Aue,  
Antrag der CDU-Fraktion 
AN/0401/2021 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt die Schotterfläche einschl. des angrenzenden Erd-
walls auf der von der HGK an die Stadt Köln übertragenen Fläche der Sürther Aue 
(ehemals geplante Fläche für den Ausbau des Godorfer Hafens) im Hinblick auf den 
Status als Naturschutzgebiet zu renaturieren. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig mit einer Enthaltung der Frau Becker zugestimmt. 
8.1.14 Sürther Feld: Ansätze zur Lösung von Verkehrsproblemen,  
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
AN/0388/2021 
Herr BBM Giesen erklärt zu Protokoll, die BV-Rodenkirchen wolle zu dieser 
Angelegenheit ausdrücklich den Austausch mit der Bürgerschaft vor Ort füh-
ren. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, für den durch die Straßenzüge Sürther Straße / Am 
Feldrain / Hammerschmidtstraße / Eygelshovener Straße begrenzten Raum eine 
Verkehrsunter-suchung durchzuführen, in der die folgenden Problemzonen betrach-
tet werden: 
 Kreuzung "Sürther Straße, Kölnstraße / Am Feldrain, Wattigniesstraße"  
- Ausbaumöglichkeiten des Knotenpunktes unter Berücksichtigung der (noch) 
zunehmenden Verkehrsmengen (Turbokreisel?)  
- Konsequenzen für den Linksabbieger auf das nahe Schulgelände; 
 sichere Führung des (SchülerInnen-) Radverkehrs über diesen Knotenpunkt ,  
z.B. durch Verlagerung hinter die Schulen EMA / OSK über eine 
kreuzungsfreie Querung der Straße "Am Feldrain" (Unterführung, Brücke); 
 Kreuzung "Sürther Feldallee, Grüner Weg / Am Feldrain";  
Einrichtung Kreisel, Festlegung einer zusätzlichen Bushaltestelle (Linie 130) 
 Auswirkungen einer Busschleuse mittig auf der Sürther Feldallee; 
 Begradigung der Straße "Am Feldrain"; 
 Regelung zum Bring- und Abhol-Verkehr der Gesamtschule;  
 Anlage eines Radwegs entlang der Hammerschmidtstraße. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der Stimme von Herrn Wolters, FDP-Fraktion, zuge-
stimmt. 
Anlage 2

Beschlussvorlage Ausschuss

3634 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
681/2 
Vorlagen-Nummer 
 3240/2022 
Freigabedatum 07.06.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Vergabe eines Verkehrsgutachtens für den Bereich 
Rodenkirchen/Sürther Feld  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beschließt die Beauftragung eines Verkehrsgutachtens durch ein 
externes Gutachterbüro für den Bereich Rodenkirchen/Sürther Feld. Der Auftrag führt zu Kos-
ten in Höhe von 178.000 €. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 
Verkehrsausschuss 22.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   178.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Sachstand: 
 
Das inzwischen veraltete Verkehrsgutachten „Sürther Feld“ von Mai 2005 für den Planungs-
raum Rodenkirchen mit Gewerbegebiet, Sürth, Weiß, Godorf der Gutachter Dr. Brenner + 
Münnich (heute bernard) soll gemäß dem Prüfauftrag der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
(AN/0524/2015) mit dem aktuellen Verkehrs-Istzustand überprüft werden. 
 
Der Prognosehorizont für das Sürther Feld war im Verkehrsgutachten aus 2005 mit dem Jahr 
2015 angegeben. Im Jahre 2022 ist das Gebiet weiterhin noch nicht endgültig fertiggestellt 
und somit ist der Planungshorizont überholt. 
 
Des Weiteren entwickelt sich das Gebiet um das Sürther Feld stetig weiter, sodass ange-
nommen wird, dass sich zukünftig die Verkehrsprobleme verschärfen können. Daher hat die 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 15.03.2021 beschlossen, dass die Verwaltung eine ge-
samtheitliche Verkehrsuntersuchung beauftragen soll (s. Anlage 2). 
 
Ziel der Untersuchung ist es, die verkehrlichen Auswirkungen der zu untersuchenden Varian-
ten hinsichtlich der Verkehrsführung auf der Sürther Feldallee dazulegen, Defizite herauszu-
stellen und Verbesserungspotenziale zu ermitteln. 
 
Die Anforderungen an das Verkehrsgutachten wurden vom Fachamt erarbeitet und eine Leis-
tungsbeschreibung vorbereitend erstellt.

3 
 
 
Begründung der Vergabe eines externen Gutachtens: 
 
Die Verwaltung kann diese Untersuchung nicht durchführen, da das Fachamt nicht über aus-
reichende Personalkapazitäten verfügt. Die Verwaltung beabsichtigt daher, das Verkehrsgut-
achten an ein fachlich geeignetes Büro zu vergeben. Die Kostenschätzung für das Gutachten 
beläuft sich auf circa 178.000 Euro (brutto). 
 
Finanzierung: 
 
Die Auftragserteilung an ein externes Gutachterbüro führt zu Aufwendungen in Höhe von ins-
gesamt 178.000 Euro. 
Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushalts-
jahr 2023 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Auszug Niederschrift Bezirksvertretung Rodenkirchen Sitzung vom 15.03.2021

Beratungsverlauf (2)

21.08.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.08.2023 Verkehrsausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3240/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.06.2023
Erstellt
04.10.2022 14:16