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3488/2023

Luftrettungssatzung der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 16.11.2023

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Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2111 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/37/370/2 
 
Vorlagen-Nummer           16.11.2023 
 3488/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 21.11.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 27.11.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023 
 
Luftrettungssatzung der Stadt Köln 
Der seit dem 22.12.2022 gültige Gebührentarif für die Luftrettung wurde vom Rat am 
08.12.2022 beschlossen (Vorlage Nr. 3652/2022), so dass die jährliche Fortschreibung der 
Satzung für Dezember 2023 eingeplant wurde. 
 
Die aktuelle Überprüfung der Kalkulation für die Luftrettung hat ergeben, dass sich die einzel-
nen Kostenfaktoren zwar verändert haben, dass sich im Ergebnis jedoch kein neuer Gebüh-
rentarif ergibt: 
 
 Kalkulation 2022 Kalkulation 2024 
Ansatzfähige Kosten 7.410.268 € 7.757.640 € 
Abrechenbare Flugminuten 62.173 64.934 
Gebühr pro Flugminute 119 € 119 € 
 
Da auch keine sonstigen Gründe bestehen, die Luftrettungssatzung anzupassen, ist eine Än-
derung der Satzung zum aktuellen Zeitpunkt nicht erforderlich. 
 
Mit Blick auf den Haushaltszyklus plant die Verwaltung zukünftig die Fortschreibung von De-
zember auf die Jahresmitte zu verschieben. Die Zeitpläne der vergangenen Jahresabschlüsse 
sahen Anfang Februar die letzten Arbeiten im Jahresabschluss und Anfang März den Control-
ling-Abschluss vor. Auf dieser Grundlage werden auch die Jahresergebnisse für den Ret-
tungsdienst und den Luftrettungsdienst ermittelt bzw. fließen in die Zeitreihe für die jeweilige 
Satzungskalkulation mit ein. 
 
Zukünftig werden die Rettungsdienstgebühren- und die Luftrettungsgebührensatzung in die 
letzte Ratssitzung vor der Sommerpause eingebracht. Im Rahmen der Vorgespräche mit den 
Kostenträgern wird ein geänderter Jahreszyklus aus dortiger Sicht sehr begrüßt. Das bedeu-
tet, dass im Sommer 2025 auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2024 die nächste Fort-
schreibung der Satzungen erfolgt. Die Kalkulation berücksichtigt die Jahre 2021 bis 2024 ent-
sprechend § 6 KAG, so dass durch die Verschiebung kein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.  
 
 
gez. Blome

Beratungsverlauf (3)

21.11.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.11.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3488/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.11.2023
Erstellt
30.10.2023 11:48