V/1004/2005
Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2006
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Beschlussvorlage
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V/1004/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2006 Finanzplan und Investitionsprogramm der Stadt Münster für die Jahre 2005 - 2009 Beratungsfolge 07.12.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2006 wird zur Kenntnis genommen. Er wird den Bezirksvertretungen und den Fachausschüs- sen zur Beratung überwiesen. 2. Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes für die Jahre 2005 – 2009 wird den Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen a) hinsichtlich des Investitionsprogrammes zur Beratung und b) hinsichtlich des Finanzplanes zur Kenntnis überwiesen. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass a) der Verwaltungshaushalt für den Haushaltsplanentwurf 2006 bisher noch nicht ausgegli- chen ist, b) der Vermögenshaushalt für den Haushaltsplanentwurf 2006 ausgeglichen ist, c) der Entwurf für den Finanzplan 2005 – 2009 in den Jahren 2007 bis 2009 ebenfalls noch nicht ausgeglichen ist. Vorlagen-Nr.: V/1004/2005 Auskunft erteilt: Herr Winter Ruf: 492 20 30 E-Mail: WinterF@stadt-muenster.de Datum: 23.11.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1004/2005 Begründung: Haushaltsplan 2006 Für das Haushaltsjahr 2 006 wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster nebst Anla- gen zusammen mit dem Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes 2005 – 2009 dem Rat in seiner Sitzung am 07. Dezember 2005 vorgelegt. Der Entwurf enthält auch den doppi- schen Teil des Haushaltsplanes für das Jahr 2006 (Band 3). Nach der Gemeindeordnung NW haben die Gemeinden ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage dieser Finanzplanung ist ein Investitionspro- gramm aufzustellen. Der Finanzplan ist dem Rat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssat- zung zur Kenntnis vorzulegen. Das Investitionsprogramm ist vom Rat zu beschließen. Die Verwaltung überreicht, wie in den Vorjahren, einen zusammengefassten Entwurf des Haus- haltsplanes 2006, des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes 2005 – 2009. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen und den Vorbericht der Kämmerin zum Haushalt 2006 und zum Finanzplan und Investitionsprogramm verwiesen. Der Entwurf des Haushaltsplanes sowie des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes wird den Mitgliedern des Rates, den Mitgliedern der Bezirksvertretungen und den sachkundigen Bürge- rinnen / Bürgern sowie den sachkundigen Einwohnerinnen / Einwohnern nach der Drucklegung zugestellt. Strukturelles Defizit im Verwaltungshaushalt Die Stadt Münster befin det sich zurzeit in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Erstmalig ist es nicht gelungen, dem Rat einen ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf vorzulegen. Das strukturelle Defizit des Verwaltungshaushaltes 2006 beträgt rd. 55 Mio. €. Dieses Defizit kann nur zum Teil durch Stützungsmaßnahmen aus dem Vermögenshaus halt aufgefangen werden, indem rd. 3,5 Mio. € aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden und Verkaufserlöse in Höhe von 30 Mio. € an den Verwaltungshaushalt übertragen werden. Es verbleibt im Verwaltungshaushalt 2006 zurzeit noch ein Defizit von rd. 22 Mio. €. Bis zur endgültigen Beschlussfassung über den Haus- haltsplan 2006 müssen alle Anstrengungen unternommen werden, einen Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes noch herbeizuführen. Andernfalls ist nach den Bestim- mungen der Gemeindeordnung ein Haushaltssicherungskonzept mit den damit verbundenen Ein- schränkungen der finanziellen Beweglichkeit bei der Haushaltsplanung und –bewirtschaftung aufzu- stellen. In den städtischen Ämtern und Einrichtungen wird momentan intensiv an weiteren Konsolidierungs- möglichkeiten gearbeitet. Diese Konsolidierungsanstrengungen müssen einen dauerhaften Effekt für den städtischen Haushalt haben, weil nicht nur der Haushalt 2006, sondern auch die mittelfristige Finanzplanung bisher nicht ausgeglichen werden konnte. Das strukturelle Defizit beträgt zurzeit jähr- lich rd. 50 Mio. €. Es ist vorgesehen, die aus Verwaltungssicht notwendigen Konsolidierungsmaß- nahmen in einer Ratsvorlage zu bündeln, die den politischen Gremien früh im Januar 2006 zugeleitet werden soll. Die Beschlüsse über die Konsolidierungsmaßnahmen und den Haushalt 2006 sollen nach Vorberatung in den entsprechenden politischen Gremien am 05. April 2006 im Rat der Stadt Münster getroffen werden. Verschuldung Ein weiterer Anstieg der Verschuldung im Planungszeitraum lässt sich zunächst nicht vermeiden, da einerseits dringend erforderliche Investiti onsmaßnahmen keinen weiteren Aufschub zulassen und andererseits originäre Finanzierungsmittel nicht ausreichend vorhanden sind bzw. dem Ver- waltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben zugeführt werden müssen. Obwohl die Verschul- - 3 - V/1004/2005 dung nach den derzeitigen Planungen am Ende des Finanzplanungszeitraumes 2009 gegenüber dem Stand am 31.12.2004 von rd. 660 Mio. € um rd. 140 Mio. € auf rd. 800 Mio. € ansteigen wird, wird die Nettoneuverschuldung im Jahr 2009 erstmals gestoppt. Dieses Planungsziel kann aller- dings nur erreicht werden, wenn das strukturelle Defizit der Verwaltungshaushalte der nächsten Jahre von jeweils rd. 50 Mio. € nachhaltig abgebaut wird und keine Ausweitung gegenüber dem jetzt vorgelegten Investitionsprogramm erfolgt. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1004/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 23.11.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37