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Öffnung der Schulhöfe und schulischen Sportplätze für die Nutzung durch Sportvereine

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/1280/2021 vom 02.06.2021

Stand: Am 17.06.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) geändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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    Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 01.06.2021 AN/1280/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Öffnung der Schulhöfe und schulischen Sportplätze für die Nutzung durch Sportvereine - Antrag der SPD Fraktion - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die BV5 Nippes bittet den Sportausschuss wie folgt zu entscheiden: 1. Schulhöfe und städtische Sportplätze auf Schulgeländen sollen zeitnah für das Angebot der Sportvereine geöffnet und genutzt werden können, nach Möglichkeit schon in den Sommerferien. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Sportvereinen Ansprechpartner für die verbindliche Vergabe von Zeiten auf den Schulhöfen und den städtischen Sportplätzen zu benennen. 3. Mit den Sportvereinen sollen im Anschluss verbindliche Nutzungsvereinbarungen getroffen werden. Begründung: Die Situation für die Sportvereine im Stadtbezirk war insbesondere in den Monaten der Lockdowns höchst problematisch. Viele der Vereine konnten ihre Angebote gar nicht oder nur äußerst eingeschränkt anbieten. - 2 - Diese Situation war insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch für die im Stadtbezirk lebenden Erwachsenen sehr belastend. Gerade in der Kindheit und Jugend ist es elementar wichtig, dass die Möglichkeit der Bewegung und körperlichen Betätigung besteht. Die städtischen Schulhöfe und Sportplätze bieten sehr gute Möglichkeiten, ein entsprechendes Sportangebot geschützt vor dem Rest der Öffentlichkeit anzubieten. Die Vereine sind an uns herangetreten mit der dringenden Bitte, ihnen mehr Möglichkeit der Ausübung ihrer Aufgaben zu geben. Insbesondere Hallensportarten, wie bspw. Basketball oder Handball können einen Teil ihrer Trainingseinheiten auch draußen anbieten. Dies ist auch – aber nicht nur – im Hinblick auf mögliche zukünftige pandemiebedingte Einschränkungen sehr wichtig. Aber auch abseits davon ist die Situation für Hallensportarten sehr schwierig, da – wie allseits bekannt – die Stadt nicht über ausreichend Sporthallen verfügt. Auch hierzu könnte eine entsprechende Öffnung Entlastung bringen. gez. Pinnen gez. Meier

Beratungsverlauf

  1. 17.06.2021

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.2.2, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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