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AN/1180/2026

Änderungsantrag der Fraktion der AfD zum Tagesordnungspunkt „Köln-Katalog Bestand: Entwicklung von Bestandsquartieren“ (Vorlage 0853/2026)

AfD Änderungsantrag nach § 13 29.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 30.06.2026, TOP 6.5.1

AfD Änderungsantrag nach § 13

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AfD Änderungsantrag nach § 13

3969 Zeichen

An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Bur-
mester  
An den Vorsitzenden des Ausschusses für 
Stadtentwicklung und regionale Zusammenar-
beit Herrn Niklas Kienitz 
 
 
Haus Neuerburg 
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
Stephan.Boyens@stadt-
koeln.de 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 29.06.2026 
AN/1180/2026 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 
 
Änderungsantrag der Fraktion der AfD zum Tagesordnungspunkt „Köln-Katalog Bestand: 
Entwicklung von Bestandsquartieren„ (Vorlage 0853/2026) 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Damen und Herren 
 
 
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den Köln-Katalog Bestand als städtebauliches Entwick-
lungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für die mehrfache Innenentwicklung in Köln 
mit der Maßgabe, dass 
a) Maßnahmen der Innenentwicklung nicht zu einem generellen Abbau wohnortnaher 
Stellplätze führen dürfen. Der Wegfall von Stellplätzen ist grundsätzlich durch gleich-
wertigen Ersatz im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu kompensieren. 
b) bauliche Nachverdichtungen und Neubebauungen im Bestand sich hinsichtlich Ge-
bäudehöhe, Baukörper, Maß der baulichen Nutzung und städtebaulicher Wirkung in 
den vorhandenen Gebietscharakter einzufügen haben. 
c) in durch Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhausbebauung geprägten Wohngebie-
ten keine Hochhäuser oder sonstige Baukörper zugelassen werden, die den vorhan-
denen Siedlungscharakter wesentlich beeinträchtigen. 
 
2. Der Beschlusspunkt (2) wird wie folgt neu gefasst: 
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Köln-Katalog Bestand bei zukünftigen Entwicklungen 
im Bestand unter besonderer Berücksichtigung des Erhalts des Veedelscharakters, des woh-
nortnahen Stellplatzangebots sowie der Einfügung neuer Bauvorhaben in die bestehende 
städtebauliche Struktur anzuwenden.“

- 2 - 
 
  
 
Begründung: 
Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums im Bestand wird grundsätzlich begrüßt. Nachverdichtungen 
dürfen jedoch nicht zulasten gewachsener Veedelstrukturen, der Lebensqualität der Anwohner so-
wie des wohnortnahen Stellplatzangebots erfolgen. 
Gerade in durch Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser geprägten Quartieren ist sicherzustellen, 
dass sich Neubauten in die vorhandene Bebauung einfügen. Eine erhebliche Überschreitung der 
ortsüblichen Gebäudehöhen kann zu Verschattung, Verlust von Freiräumen und einer Beeinträchti-
gung des Siedlungscharakters führen. 
Eine Reduzierung wohnortnaher Stellplätze darf erst dann in Betracht gezogen werden, wenn der 
öffentliche Personennahverkehr in Köln und dem Umland zuverlässig, leistungsfähig, flächende-
ckend und dauerhaft störungsarm funktioniert. Solange es regelmäßig zu Ausfällen, Verspätungen, 
Kapazitätsengpässen und unzureichenden Verbindungen kommt, bleibt das Auto für viele Bürgerin-
nen und Bürger unverzichtbar. 
Darüber hinaus kann eine Verringerung des Stellplatzangebots erst dann erwogen werden, wenn 
Carsharing-Angebote flächendeckend im gesamten Kölner Stadtgebiet verfügbar sind. Derzeit be-
stehen insbesondere in den äußeren Stadtbezirken erhebliche Unterschiede bei der Verfügbarkeit 
entsprechender Angebote. 
Insbesondere Berufspendler, Familien, ältere Menschen sowie Menschen mit eingeschränkter Mobi-
lität sind weiterhin auf den motorisierten Individualverkehr angewiesen. Ein voreiliger Abbau von 
Stellplätzen würde die bereits angespannte Parkplatzsituation in zahlreichen Veedeln zusätzlich ver-
schärfen und die Lebensqualität der Anwohner beeinträchtigen. 
Der Ausbau und die qualitative Verbesserung des ÖPNV sowie ein flächendeckendes Carsharing-
Angebot müssen daher einem Abbau von Stellplätzen zeitlich vorausgehen. 
 
 
Gez. Matthias Büschges 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

30.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 6.5.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1180/2026
Typ
AfD Änderungsantrag nach § 13
Datum
29.06.2026
Erstellt
28.06.2026 22:27