AN/1180/2026
Änderungsantrag der Fraktion der AfD zum Tagesordnungspunkt „Köln-Katalog Bestand: Entwicklung von Bestandsquartieren“ (Vorlage 0853/2026)
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AfD Änderungsantrag nach § 13
3969 Zeichen
An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Bur- mester An den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenar- beit Herrn Niklas Kienitz Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens@stadt- koeln.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 29.06.2026 AN/1180/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 Änderungsantrag der Fraktion der AfD zum Tagesordnungspunkt „Köln-Katalog Bestand: Entwicklung von Bestandsquartieren„ (Vorlage 0853/2026) Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den Köln-Katalog Bestand als städtebauliches Entwick- lungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für die mehrfache Innenentwicklung in Köln mit der Maßgabe, dass a) Maßnahmen der Innenentwicklung nicht zu einem generellen Abbau wohnortnaher Stellplätze führen dürfen. Der Wegfall von Stellplätzen ist grundsätzlich durch gleich- wertigen Ersatz im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu kompensieren. b) bauliche Nachverdichtungen und Neubebauungen im Bestand sich hinsichtlich Ge- bäudehöhe, Baukörper, Maß der baulichen Nutzung und städtebaulicher Wirkung in den vorhandenen Gebietscharakter einzufügen haben. c) in durch Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhausbebauung geprägten Wohngebie- ten keine Hochhäuser oder sonstige Baukörper zugelassen werden, die den vorhan- denen Siedlungscharakter wesentlich beeinträchtigen. 2. Der Beschlusspunkt (2) wird wie folgt neu gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, den Köln-Katalog Bestand bei zukünftigen Entwicklungen im Bestand unter besonderer Berücksichtigung des Erhalts des Veedelscharakters, des woh- nortnahen Stellplatzangebots sowie der Einfügung neuer Bauvorhaben in die bestehende städtebauliche Struktur anzuwenden.“ - 2 - Begründung: Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums im Bestand wird grundsätzlich begrüßt. Nachverdichtungen dürfen jedoch nicht zulasten gewachsener Veedelstrukturen, der Lebensqualität der Anwohner so- wie des wohnortnahen Stellplatzangebots erfolgen. Gerade in durch Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser geprägten Quartieren ist sicherzustellen, dass sich Neubauten in die vorhandene Bebauung einfügen. Eine erhebliche Überschreitung der ortsüblichen Gebäudehöhen kann zu Verschattung, Verlust von Freiräumen und einer Beeinträchti- gung des Siedlungscharakters führen. Eine Reduzierung wohnortnaher Stellplätze darf erst dann in Betracht gezogen werden, wenn der öffentliche Personennahverkehr in Köln und dem Umland zuverlässig, leistungsfähig, flächende- ckend und dauerhaft störungsarm funktioniert. Solange es regelmäßig zu Ausfällen, Verspätungen, Kapazitätsengpässen und unzureichenden Verbindungen kommt, bleibt das Auto für viele Bürgerin- nen und Bürger unverzichtbar. Darüber hinaus kann eine Verringerung des Stellplatzangebots erst dann erwogen werden, wenn Carsharing-Angebote flächendeckend im gesamten Kölner Stadtgebiet verfügbar sind. Derzeit be- stehen insbesondere in den äußeren Stadtbezirken erhebliche Unterschiede bei der Verfügbarkeit entsprechender Angebote. Insbesondere Berufspendler, Familien, ältere Menschen sowie Menschen mit eingeschränkter Mobi- lität sind weiterhin auf den motorisierten Individualverkehr angewiesen. Ein voreiliger Abbau von Stellplätzen würde die bereits angespannte Parkplatzsituation in zahlreichen Veedeln zusätzlich ver- schärfen und die Lebensqualität der Anwohner beeinträchtigen. Der Ausbau und die qualitative Verbesserung des ÖPNV sowie ein flächendeckendes Carsharing- Angebot müssen daher einem Abbau von Stellplätzen zeitlich vorausgehen. Gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1180/2026
- Typ
- AfD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 29.06.2026
- Erstellt
- 28.06.2026 22:27