V/0908/2021/1
Münstersche Stadt-Landschaft - Siedlung und Freiraum in der Balance: Konzept für eine integrierte Entwicklung von Siedlungs- und Freiflächen und Standorten für erneuerbare Energien
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0908/2021/1 V/0908/2021/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Münstersche Stadt-Landschaft – Siedlung und Freiraum in der Balance: Konzept für eine integrierte Entwicklung von Siedlungs- und Freiflächen und Standorten für erneuerbare Energien Beratungsfolge 09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung 09.02.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat betont die besondere Bedeutung, die den Freiräumen in Münster zukommt und bekräftigt die Zielsetzung einer zukünftigen weiteren integrierten Entwicklung von Siedlungsflächen und Freiflächen in Münster, deren inhaltliche Herleitung bereits im bisherigen Prozess zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept Münster 2030 angelegt ist (Münstersche Stadt-Landschaft – Siedlung und Freiraum in der Balance). 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mögliche Widersprüche in der Flächennutzung im Rahmen einer übergeordneten Planung thematisiert und gelöst werden müssen. Dabei sind verbindliche Festlegungen zu treffen, ob diese Flächen von jeglicher Bebauung freizuhalten und/oder im Rahmen der Klimaschutzfunktionen weiterzuentwickeln sind. Der Rat nimmt außerdem zur Kenntnis, dass das in der Grünordnung dargelegte Grünsystem durch eine bedarfsbezogene Bauleitplanung hierbei im Einzelfall konkretisiert bzw. weiter fortgeschrieben werden kann wird, sofern eine Abweichung aus Gründen des Gemeinwohls im Rahmen einer Gesamtabwägung vertretbar ist. 3. Vor diesem Hintergrund und Anlass beauftragt der Rat die Verwaltung, kurzfristig eine Ausschreibung zur Auftragsvergabe durchzuführen für die Konzeptionierung, fachliche Betreuung, Stadtplanungsamt Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Koordinierungsstelle für Klima und Energie 08.02.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bartmann T elefon:492-6115 Bartmann@stadt-muenster.de Frau Schumann T elefon:492-6720 Schumann@stadt-muenster.de Herr Imberge T elefon:492-7158 Imberge@stadt-muenster.de - 4 - V/0908/2021/1 Moderation und Dokumentation eines Werkstattverfahrens zur Erarbeitung eines umfassenden gesamtstädtischen Konzepts einer integrierten Siedlungs-, Freiflächen- und Standortentwicklung für erneuerbare Energien in Münster. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 4.1 dieses integrierte Siedlungs- und Freiraumkonzept im Rahmen des Werkstattverfahrens unter Beteiligung der planungs- und umweltpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Ratsfraktionen und der Bürgerschaft zu entwickeln und 4.2 die im Werkstattverfahren gewonnenen Erkenntnisse und erzielten Ergebnisse spätestens im Rahmen der Stellungnahme der Stadt Münster zur Anpassung des Regionalplans Münsterland an den Landesentwicklungsplan NRW vorzulegen. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Baugebiete des Wohnbaulandprogramms unterschiedliche Prioritäten zu deren Umsetzung aufweisen und dass in einer regelmäßig vorzulegenden Vorlage zur Fortschreibung des Wohnbaulandprogramms diese Prioritäten, die damit einhergehenden Flächenverbräuche, und damit die zeitliche Reihenfolge einer Entwicklung bestimmt werden. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 6.1 es auch in Bezug auf Standorte für die Nutzung regenerativer Energien – beispielsweise Freiflächen-Photovoltaikanlagen – zunehmend zu Flächenkonkurrenzen zwischen diesen, den Inhalten der Grünordnung sowie potenziellen Baugebietsentwicklungen kommt, 6.2 sich dabei die nutzbaren Flächenpotenziale für Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Freiflächen-Solarthermie fast ausschließlich auf landwirtschaftlichen Flächen befinden, 6.3 Freiflächen-Solarthermieanlage eine essenzielle Rolle bei der Dekarbonisierung von Münsters Fernwärmeversorgung darstellen und damit elementar für das Erreichen der Klimaneutralität sind, 6.4 um dieses Potenzial erschließen zu können und keine Präjudizierung hinsichtlich der erforderlichen Abwägung der Nutzungskonkurrenzen untereinander vorzunehmen der Beschluss des Rates vom 11.12.2019 zur Vorlage V/0770/2019 dahingehend klargestellt wird, dass eine Errichtung von Solarthermie- oder PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen nach erfolgtem Abwägungsprozess umgesetzt werden kann. Hierbei sollten Solarthermieanlagen aufgrund der notwendigen räumlichen Nähe von ca. 3km zum Fernwärmenetz immer dann eine besondere Gewichtung in der Abwägung erhalten, sobald diese Distanz unterschritten wird. 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis: 7.1 die bei der Verwaltung eingegangenen Anträge auf Bauleitplanung für Freiflächen- Photovoltaikanlagen (vgl. Anlage 2), 7.2 dass sich die Stadtwerke Münster GmbH ebenfalls derzeit in intensiver Prüfung für ggf. auch kombinierte Standorte für Freiflächen-Photovoltaik- und Freiflächen-Solarthermie- Anlagen befinden, 7.3 den Katalog räumlicher Kriterien, die gewährleisten sollen, dass bei der Vorab- Realisierung einzelner Freiflächen-Energieerzeugungsanlagen keine Konflikte insbesondere mit der weiteren Siedlungsentwicklung sowie dem System der Grünordnung entstehen (vgl. Anlage 3). 8. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 8.1 für diejenigen Projekte, die dem o.a. Kriterienkatalog entsprechen, die weiteren Schritte zur Umsetzung zusammen mit den jeweiligen Vorhabenträgern abzustimmen und den Einstieg in die notwendige Bauleitplanung schnellstmöglich vorzusehen und - 4 - V/0908/2021/1 8.2 diejenigen Projekte, die diesem Kriterienkatalog (zunächst) nicht entsprechen, kurzfristig weiter in Bezug auf die berührten Belange differenzierter zu prüfen, um sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt umsetzen zu können. Diese Prüfung soll vorgezogen zur Erarbeitung des o.a. Siedlungs- und Freiraumkonzeptes erfolgen. Die Kriterien sind in dieser Prüfung bezüglich ihrer Bedeutung für den Natur- und Freiraumschutz differenziert zu gewichten. Das Vorgehen soll auch für Anträge gelten, die erst zukünftig (bis zum Beschluss des Siedlungs- und Freiraumkonzeptes) gestellt werden. Über die Ergebnisse wird dem AUKB Bericht erstattet. 8.3 sicherzustellen, dass im Jahr 2022 für mindestens ein Pilot-Projekt aus dem Bereich Solarthermie eine abschließende Abstimmung erfolgt und die planungsrechtlichen Grundlagen in Form eines Bebauungsplans vorbereitet werden. Weitere Anträge auf Bauleitplanung für Freiflächen-Solarthermie sollen in Hinsicht auf das Ziel der Klimaneutralität 2030 bevorzugt und schnellstmöglich geprüft werden. Ziel dieses Pilotprojekts ist, die solarenergetische Nutzung bestmöglich mit den Belangen von Natur und Freiraum zu vereinbaren und entsprechende Erfahrungswerte für ggf. weitere zukünftige Projekte zu sammeln. Das Pilotprojekt wird ausgewertet, die Ergebnisse für die Ausgestaltung zukünftiger Solarenergie-Projekte herangezogen und dem AUKB als zuständigem Fachausschuss Bericht erstattet. 8.4 die Nutzung des Außenbereichs der Stadt als Standort für weitere sowie für das Repowering vorhandener Windenergieanlagen zu ermöglichen. 9. Die nachfolgend aufgelisteten Anträge an den Rat sind mit Beschluss dieser Vorlage erledigt: - A-R/0065/2019 „Grünflächen sichern und für den Klimaschutz entwickeln“ - A-R/0020/2021 „Baulandentwicklung und Grünflächenentwicklung in Einklang bringen - Vertiefte Betrachtung der Bauprojekte in den Grünringen“ - A-R/0023/2021 „Münster schafft die Energiewende: Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Infrastruktur-Trassen“ Der Antrag A-R/0020/2021 „Baulandentwicklung und Grünflächenentwicklung in Einklang bringen - Vertiefte Betrachtung der Bauprojekte in den Grünringen“ ist nicht erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Ausschreibung zur Vergabe einer Konzeptionierung, fachlichen Betreuung, Moderation und Dokumentation eines Werkstattverfahrens zur Erarbeitung eines umfassenden gesamtstädtischen Konzepts einer integrierten Siedlungs-, Freiflächen- und Standortentwicklung für erneuerbare Energien in Münster voraussichtlich Kosten in Höhe von geschätzt ca. 100.000 € verbunden sind. Haushaltsmittel zur Finanzierung der o.a. voraussichtlich anfallenden Kosten stehen im Budget der Produktgruppe 0901 wie folgt zur Verfügung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2022 100.000 - 4 - V/0908/2021/1 Begründung: Die Ausschüsse für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen am 01.02.2022 und Stadtplanung und Stadtentwicklung am 03.02.2022 haben abweichende Beschlüsse zu dieser Vorlage gefasst. Mit dieser Ergänzungsvorlage sollen diese ergänzten Beschlüsse aufgegriffen und in lediglich zwei Bereichen geringfügig modifiziert werden. Diese Modifizierungen betreffen folgende Beschlusspunkte: - Zum Beschlusspunkt 2. wurde folgende Ergänzung beschlossen: „Dabei sind verbindliche (flurstücksbezogene) Festlegungen zu treffen, ob diese Flächen von jeglicher Bebauung freizuhalten […]“ Das integrierte Konzept, welches auf Basis dieser Vorlage entwickelt werden soll, ist ein gesamtstädtisches Planungskonzept in einem entsprechenden Maßstab, der maximal dem des FNP entsprechen wird (sprich 1:15.000). Ggf. ist aber auch ein noch gröberer Maßstab (1:25.000 o.ä.) angebracht. Da bereits der FNP nicht parzellenscharf („flurstücksbezogen“) ist, gilt dies für die hier intendierte Planung umso mehr. Flurstücksbezogene Darstellungen sind in dieser Maßstabsebene schlicht nicht darstellbar. Um Missverständnissen in Bezug auf das zu erarbeitende Konzept und was dieses leisten kann vorzubeugen schlägt die Verwaltung daher vor auf den Begriff „flurstücksbezogen“ zu verzichten. Im Übrigen erfolgt ergänzend folgender Hinweis: Auch im Außenbereich (sofern nicht weitere gesetzliche, wie bspw. naturschutzrechtliche, Regelungen dem entgegenstehen) gibt es gem. BauGB (eingeschränkte) Baurechte für privilegierte Nutzungen wie z.B. landwirtschaftliche Hofstellen. - Zum Beschlusspunkt 6.4 (ursprünglich 6.3) wurde folgende Ergänzung beschlossen: „Hierbei sollten Solarthermieanlagen aufgrund der notwendigen räumlichen Nähe von ca. 3 km zum Fernwärmenetz immer dann bevorzugt werden, sobald diese Distanz unterschritten wird.“ Mit dieser Änderung würde Solarthermieanlagen in einem bestimmten räumlichen Bereich (3km zum Fernwärmenetz) eine absolute Bevorzugung eingeräumt. Dies widerspricht einer grundsätzlich ergebnisoffenen Abwägung der unterschiedlichen Raumansprüche (Siedlung, Freiraum, Standorte für erneuerbare Energien etc.). Eine solche Präjudizierung soll mit dem ursprünglichen Beschlusspunkt in Bezug auf Freiflächen- Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen aus den o.a. Gründen gerade aufgehoben werden. Daher schlägt die Verwaltung – der Intention des geänderten Beschlusses folgend – vor, dass Freiflächen-Solarthermieanlagen im angegebenen Bereich im Rahmen der Abwägung eine besondere Gewichtung erhalten. I.V. I.V. gez. gez. Robin Denstorff Matthias Peck Stadtbaurat Stadtrat - 4 - V/0908/2021/1
Beratungsverlauf (2)
Details
- Aktenzeichen
- V/0908/2021/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.02.2022
- Erstellt
- 04.02.2022 09:26