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V/0908/2021/1

Münstersche Stadt-Landschaft - Siedlung und Freiraum in der Balance: Konzept für eine integrierte Entwicklung von Siedlungs- und Freiflächen und Standorten für erneuerbare Energien

Vorlagen 04.02.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2022, TOP 22

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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V/0908/2021/1
V/0908/2021/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Münstersche Stadt-Landschaft – Siedlung und Freiraum in der Balance:
Konzept für eine integrierte Entwicklung von Siedlungs- und Freiflächen und Standorten für
erneuerbare Energien
Beratungsfolge
09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung
09.02.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat betont die besondere Bedeutung, die den Freiräumen in Münster zukommt und bekräftigt
die Zielsetzung einer zukünftigen weiteren integrierten Entwicklung von Siedlungsflächen und
Freiflächen in Münster, deren inhaltliche Herleitung bereits im bisherigen Prozess zum
Integrierten Stadtentwicklungskonzept Münster 2030 angelegt ist (Münstersche Stadt-Landschaft
– Siedlung und Freiraum in der Balance).
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mögliche Widersprüche in der Flächennutzung im Rahmen
einer übergeordneten Planung thematisiert und gelöst werden müssen. Dabei sind
verbindliche Festlegungen zu treffen, ob diese Flächen von jeglicher Bebauung
freizuhalten und/oder im Rahmen der Klimaschutzfunktionen weiterzuentwickeln sind. Der
Rat nimmt außerdem zur Kenntnis, dass das in der Grünordnung dargelegte Grünsystem durch
eine bedarfsbezogene Bauleitplanung hierbei im Einzelfall konkretisiert bzw. weiter
fortgeschrieben werden kann wird, sofern eine Abweichung aus Gründen des Gemeinwohls im
Rahmen einer Gesamtabwägung vertretbar ist.
3. Vor diesem Hintergrund und Anlass beauftragt der Rat die Verwaltung, kurzfristig eine
Ausschreibung zur Auftragsvergabe durchzuführen für die Konzeptionierung, fachliche Betreuung,
Stadtplanungsamt
Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit
Koordinierungsstelle für Klima
und Energie
08.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Bartmann
T elefon:492-6115
Bartmann@stadt-muenster.de
Frau Schumann
T elefon:492-6720
Schumann@stadt-muenster.de
Herr Imberge
T elefon:492-7158
Imberge@stadt-muenster.de

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Moderation und Dokumentation eines Werkstattverfahrens zur Erarbeitung eines umfassenden
gesamtstädtischen Konzepts einer integrierten Siedlungs-, Freiflächen- und Standortentwicklung
für erneuerbare Energien in Münster.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
4.1 dieses integrierte Siedlungs- und Freiraumkonzept im Rahmen des Werkstattverfahrens
unter Beteiligung der planungs- und umweltpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der
Ratsfraktionen und der Bürgerschaft zu entwickeln und
4.2 die im Werkstattverfahren gewonnenen Erkenntnisse und erzielten Ergebnisse spätestens
im Rahmen der Stellungnahme der Stadt Münster zur Anpassung des Regionalplans
Münsterland an den Landesentwicklungsplan NRW vorzulegen.
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Baugebiete des Wohnbaulandprogramms unterschiedliche
Prioritäten zu deren Umsetzung aufweisen und dass in einer regelmäßig vorzulegenden Vorlage
zur Fortschreibung des Wohnbaulandprogramms diese Prioritäten, die damit einhergehenden
Flächenverbräuche, und damit die zeitliche Reihenfolge einer Entwicklung bestimmt werden.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass
6.1 es auch in Bezug auf Standorte für die Nutzung regenerativer Energien – beispielsweise
Freiflächen-Photovoltaikanlagen – zunehmend zu Flächenkonkurrenzen zwischen diesen,
den Inhalten der Grünordnung sowie potenziellen Baugebietsentwicklungen kommt,
6.2 sich dabei die nutzbaren Flächenpotenziale für Freiflächen-Photovoltaikanlagen und
Freiflächen-Solarthermie fast ausschließlich auf landwirtschaftlichen Flächen befinden,
6.3 Freiflächen-Solarthermieanlage eine essenzielle Rolle bei der Dekarbonisierung von
Münsters Fernwärmeversorgung darstellen und damit elementar für das Erreichen
der Klimaneutralität sind,
6.4 um dieses Potenzial erschließen zu können und keine Präjudizierung hinsichtlich der
erforderlichen Abwägung der Nutzungskonkurrenzen untereinander vorzunehmen der
Beschluss des Rates vom 11.12.2019 zur Vorlage V/0770/2019 dahingehend klargestellt
wird, dass eine Errichtung von Solarthermie- oder PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen
Flächen nach erfolgtem Abwägungsprozess umgesetzt werden kann. Hierbei sollten
Solarthermieanlagen aufgrund der notwendigen räumlichen Nähe von ca. 3km zum
Fernwärmenetz immer dann eine besondere Gewichtung in der Abwägung erhalten,
sobald diese Distanz unterschritten wird.
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis:
7.1 die bei der Verwaltung eingegangenen Anträge auf Bauleitplanung für Freiflächen-
Photovoltaikanlagen (vgl. Anlage 2),
7.2 dass sich die Stadtwerke Münster GmbH ebenfalls derzeit in intensiver Prüfung für ggf.
auch kombinierte Standorte für Freiflächen-Photovoltaik- und Freiflächen-Solarthermie-
Anlagen befinden,
7.3 den Katalog räumlicher Kriterien, die gewährleisten sollen, dass bei der Vorab-
Realisierung einzelner Freiflächen-Energieerzeugungsanlagen keine Konflikte
insbesondere mit der weiteren Siedlungsentwicklung sowie dem System der Grünordnung
entstehen (vgl. Anlage 3).
8. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
8.1 für diejenigen Projekte, die dem o.a. Kriterienkatalog entsprechen, die weiteren Schritte
zur Umsetzung zusammen mit den jeweiligen Vorhabenträgern abzustimmen und den
Einstieg in die notwendige Bauleitplanung schnellstmöglich vorzusehen und

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8.2 diejenigen Projekte, die diesem Kriterienkatalog (zunächst) nicht entsprechen, kurzfristig
weiter in Bezug auf die berührten Belange differenzierter zu prüfen, um sie ggf. zu einem
späteren Zeitpunkt umsetzen zu können. Diese Prüfung soll vorgezogen zur Erarbeitung
des o.a. Siedlungs- und Freiraumkonzeptes erfolgen. Die Kriterien sind in dieser
Prüfung bezüglich ihrer Bedeutung für den Natur- und Freiraumschutz differenziert
zu gewichten. Das Vorgehen soll auch für Anträge gelten, die erst zukünftig (bis zum
Beschluss des Siedlungs- und Freiraumkonzeptes) gestellt werden. Über die
Ergebnisse wird dem AUKB Bericht erstattet.
8.3 sicherzustellen, dass im Jahr 2022 für mindestens ein Pilot-Projekt aus dem Bereich
Solarthermie eine abschließende Abstimmung erfolgt und die planungsrechtlichen
Grundlagen in Form eines Bebauungsplans vorbereitet werden. Weitere Anträge auf
Bauleitplanung für Freiflächen-Solarthermie sollen in Hinsicht auf das Ziel der
Klimaneutralität 2030 bevorzugt und schnellstmöglich geprüft werden. Ziel dieses
Pilotprojekts ist, die solarenergetische Nutzung bestmöglich mit den Belangen von
Natur und Freiraum zu vereinbaren und entsprechende Erfahrungswerte für ggf.
weitere zukünftige Projekte zu sammeln. Das Pilotprojekt wird ausgewertet, die
Ergebnisse für die Ausgestaltung zukünftiger Solarenergie-Projekte herangezogen
und dem AUKB als zuständigem Fachausschuss Bericht erstattet.
8.4 die Nutzung des Außenbereichs der Stadt als Standort für weitere sowie für das
Repowering vorhandener Windenergieanlagen zu ermöglichen.
9. Die nachfolgend aufgelisteten Anträge an den Rat sind mit Beschluss dieser Vorlage erledigt:
- A-R/0065/2019 „Grünflächen sichern und für den Klimaschutz entwickeln“
- A-R/0020/2021 „Baulandentwicklung und Grünflächenentwicklung in Einklang bringen -
Vertiefte Betrachtung der Bauprojekte in den Grünringen“
- A-R/0023/2021 „Münster schafft die Energiewende: Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang
von Infrastruktur-Trassen“
Der Antrag A-R/0020/2021 „Baulandentwicklung und Grünflächenentwicklung in Einklang
bringen - Vertiefte Betrachtung der Bauprojekte in den Grünringen“ ist nicht erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Ausschreibung zur Vergabe einer Konzeptionierung,
fachlichen Betreuung, Moderation und Dokumentation eines Werkstattverfahrens zur Erarbeitung
eines umfassenden gesamtstädtischen Konzepts einer integrierten Siedlungs-, Freiflächen- und
Standortentwicklung für erneuerbare Energien in Münster voraussichtlich Kosten in Höhe von
geschätzt ca. 100.000 € verbunden sind.
Haushaltsmittel zur Finanzierung der o.a. voraussichtlich anfallenden Kosten stehen im Budget der
Produktgruppe 0901 wie folgt zur Verfügung:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0901 Stadt- und
Regionalentwicklung,
Stadtplanung
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2022 100.000

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Begründung:
Die Ausschüsse für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen am 01.02.2022 und Stadtplanung und
Stadtentwicklung am 03.02.2022 haben abweichende Beschlüsse zu dieser Vorlage gefasst.
Mit dieser Ergänzungsvorlage sollen diese ergänzten Beschlüsse aufgegriffen und in lediglich zwei
Bereichen geringfügig modifiziert werden.
Diese Modifizierungen betreffen folgende Beschlusspunkte:
- Zum Beschlusspunkt 2. wurde folgende Ergänzung beschlossen:
„Dabei sind verbindliche (flurstücksbezogene) Festlegungen zu treffen, ob diese Flächen
von jeglicher Bebauung freizuhalten […]“
Das integrierte Konzept, welches auf Basis dieser Vorlage entwickelt werden soll, ist ein
gesamtstädtisches Planungskonzept in einem entsprechenden Maßstab, der maximal dem des
FNP entsprechen wird (sprich 1:15.000). Ggf. ist aber auch ein noch gröberer Maßstab (1:25.000
o.ä.) angebracht. Da bereits der FNP nicht parzellenscharf („flurstücksbezogen“) ist, gilt dies für
die hier intendierte Planung umso mehr. Flurstücksbezogene Darstellungen sind in dieser
Maßstabsebene schlicht nicht darstellbar. Um Missverständnissen in Bezug auf das zu
erarbeitende Konzept und was dieses leisten kann vorzubeugen schlägt die Verwaltung daher vor
auf den Begriff „flurstücksbezogen“ zu verzichten.
Im Übrigen erfolgt ergänzend folgender Hinweis: Auch im Außenbereich (sofern nicht weitere
gesetzliche, wie bspw. naturschutzrechtliche, Regelungen dem entgegenstehen) gibt es gem.
BauGB (eingeschränkte) Baurechte für privilegierte Nutzungen wie z.B. landwirtschaftliche
Hofstellen.
- Zum Beschlusspunkt 6.4 (ursprünglich 6.3) wurde folgende Ergänzung beschlossen:
„Hierbei sollten Solarthermieanlagen aufgrund der notwendigen räumlichen Nähe von ca. 3
km zum Fernwärmenetz immer dann bevorzugt werden, sobald diese Distanz
unterschritten wird.“
Mit dieser Änderung würde Solarthermieanlagen in einem bestimmten räumlichen Bereich (3km
zum Fernwärmenetz) eine absolute Bevorzugung eingeräumt. Dies widerspricht einer
grundsätzlich ergebnisoffenen Abwägung der unterschiedlichen Raumansprüche (Siedlung,
Freiraum, Standorte für erneuerbare Energien etc.).
Eine solche Präjudizierung soll mit dem ursprünglichen Beschlusspunkt in Bezug auf Freiflächen-
Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen aus den o.a. Gründen gerade aufgehoben
werden. Daher schlägt die Verwaltung – der Intention des geänderten Beschlusses folgend – vor,
dass Freiflächen-Solarthermieanlagen im angegebenen Bereich im Rahmen der Abwägung eine
besondere Gewichtung erhalten.
I.V. I.V.
gez. gez.
Robin Denstorff Matthias Peck
Stadtbaurat Stadtrat

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Beratungsverlauf (2)

09.02.2022 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung

Details

Aktenzeichen
V/0908/2021/1
Typ
Vorlagen
Datum
04.02.2022
Erstellt
04.02.2022 09:26