Mandari Insight

2016/0152

Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan N 30.1.3 – Lauteschlägerstraße 32 und 36 -

Magistratsvorlage 11.04.2016

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2016/0152

132.1 KB · application/pdf

Ansehen

2016/0152

3271 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.04.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0152 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan N 30.1.3 – Lauteschlägerstraße 32 und 
36 - 
 
Vorlage vom: 11.04.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Dem zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und  den Herren Pfeifer und Posniak 
ausgehandelte städtebauliche Vertrag zur Kostenübernahme für die Beauftragung eines Büros 
zur Mitwirkung bei der Abwägung zum  Bebauungsplan N 30.1.3 – Lauteschlägerstraße 32 und 
36 – wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen: Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan N 30.1.3  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2016/0152 vom 11.04.2016:  
 
Der Bebauungsplan N 30.1.3 – Lauteschlägerstraße 32 und 36 hat das Ziel Planungsrecht 
für die Realisierung einer hinteren Bebauung mit Wohngebäuden zu schaffen.  
 
Die Stadtverordnet enversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.06.2014 den Aufstellungs - und 
Offenlagebeschluss gefasst, der am 20.06.2014 im Darmstädter Echo bekannt gemacht 
wurde. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 30.06.2014 bis 
einschließlich 31.07.201 4 statt. Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange.  
 
Die wesentlichen Begründungsinhalte der zahlreich eingegangenen Stellungnahmen bezogen 
sich insbesondere auf die Beeinträchtigung durch Verschattung des dah inter liegenden 
Passivhauses Lauteschlägerstraße 30A. Da das Gutachten zur Beschattungsanalyse, 
beauftragt durch den Vorhabenträger, von den Nachbarn durch ein Gegengutachten 
angefochten wurde, beauftragte die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine gutachterlic he 
Stellungnahme zu diesen beiden Gutachten, um die notwendigen Grundlagen für eine 
gerechte Abwägung im Hinblick auf die Beschattungsbeeinträchtigung zu erhalten.  
 
Um das Bebauungsplanverfahren weiter führen zu können, bedarf es einer umfangreichen 
Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen unter Hinzuziehung der vorliegenden Gutachten.  
 
Daher wurde mit den Vorhabenträgern vereinbart, dass die Beauftragung des Büros 
raumwerk für die Bearbeitung der hierfü r erforderlichen Abwägungstabellen durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgt, allerdings die Kosten hierfür von den Vorhabenträgern 
übernommen werden.  
 
Der städtebauliche Vertrag hierzu liegt nun, einseitig von den Vorhabenträgern 
unterschrieben, vor und ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.  
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin 
 
 
 
 
Darmstadt, den 11.04.2016 
61.2 ha Nst. 2112

Beratungsverlauf (4)

TOP 201
TOP 22
TOP 15
TOP 49

Orte (1)

  • Lauteschlägerstraße 32

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2016/0152
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.04.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00