2016/0152
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan N 30.1.3 – Lauteschlägerstraße 32 und 36 -
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2016/0152
3271 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.04.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0152
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan N 30.1.3 – Lauteschlägerstraße 32 und
36 -
Vorlage vom: 11.04.2016
Beschlussvorschlag :
Dem zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Herren Pfeifer und Posniak
ausgehandelte städtebauliche Vertrag zur Kostenübernahme für die Beauftragung eines Büros
zur Mitwirkung bei der Abwägung zum Bebauungsplan N 30.1.3 – Lauteschlägerstraße 32 und
36 – wird zugestimmt.
Anlagen: Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan N 30.1.3
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2016/0152 vom 11.04.2016:
Der Bebauungsplan N 30.1.3 – Lauteschlägerstraße 32 und 36 hat das Ziel Planungsrecht
für die Realisierung einer hinteren Bebauung mit Wohngebäuden zu schaffen.
Die Stadtverordnet enversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.06.2014 den Aufstellungs - und
Offenlagebeschluss gefasst, der am 20.06.2014 im Darmstädter Echo bekannt gemacht
wurde. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 30.06.2014 bis
einschließlich 31.07.201 4 statt. Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange.
Die wesentlichen Begründungsinhalte der zahlreich eingegangenen Stellungnahmen bezogen
sich insbesondere auf die Beeinträchtigung durch Verschattung des dah inter liegenden
Passivhauses Lauteschlägerstraße 30A. Da das Gutachten zur Beschattungsanalyse,
beauftragt durch den Vorhabenträger, von den Nachbarn durch ein Gegengutachten
angefochten wurde, beauftragte die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine gutachterlic he
Stellungnahme zu diesen beiden Gutachten, um die notwendigen Grundlagen für eine
gerechte Abwägung im Hinblick auf die Beschattungsbeeinträchtigung zu erhalten.
Um das Bebauungsplanverfahren weiter führen zu können, bedarf es einer umfangreichen
Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen unter Hinzuziehung der vorliegenden Gutachten.
Daher wurde mit den Vorhabenträgern vereinbart, dass die Beauftragung des Büros
raumwerk für die Bearbeitung der hierfü r erforderlichen Abwägungstabellen durch die
Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgt, allerdings die Kosten hierfür von den Vorhabenträgern
übernommen werden.
Der städtebauliche Vertrag hierzu liegt nun, einseitig von den Vorhabenträgern
unterschrieben, vor und ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, den 11.04.2016
61.2 ha Nst. 2112
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Lauteschlägerstraße 32
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0152
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.04.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00