Umweltmaut für Köln
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2440/2019 vom 17.07.2019
Stand: Am 12.09.2019 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer 17.07.2019 2440/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019 Umweltmaut für Köln hier: Anfrage der Ratsgruppe GUT in der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün am 27.06.2019 (AN/0940/2019) Die Ratsgruppe GUT bittet um Beantwortung folgender Fragen 1. „Welche Vorbereitungen trifft die Stadt Köln für den Fall eines nicht erfolgreichen Revisionsverfah- rens bzw. drohender Fahrverbote? Welche Arbeitnehmergruppen wären hiervon insbesondere betrof- fen?“ Antwort der Verwaltung: Die Stadt Köln hat bereits Vorbereitungen zur Umsetzung der drohenden Diesel-Fahrverbote getrof- fen. Dies umfasst die Planung zur Aufstellung der notwendigen Beschilderung sowie die Entwicklung des administrativen Arbeitsablaufs zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen. Aussagen zu den Betroffenheiten unterschiedlicher Personengruppen in Folge eines Diesel- Fahrverbotes hat die Bezirksregierung Köln im Rahmen der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans in den Kapiteln 7.4 und 7.5 getroffen. 2. „Welchen Nutzen kann hier ein Mautsystem spielen, um akut die Feinstaubbelastung wie auch den klimaschädlichen CO2-Ausstoß zu verringern? 3. Welches Maut-System wäre eine denkbare Alternative zu flächendeckenden Fahrverboten? 4. Wie lässt sich eine Maut sozial und umweltverträglich gestalten, so dass die finanzielle Belastung des Verkehrsteilnehmers im Verhältnis steht zu seiner Inanspruchnahme der öffentlichen Infrastruktur (Vielfahrer, SUVs etc.)? 5. Welche technisch schnell umzusetzenden Lösungen bieten sich für eine Maut und welche Stadttei- le sollten dabei einbezogen werden, um einen bestmöglichsten Gesundheitsschutz der Kölner Ein- wohnerschaft zu gewährleisten?“ Antwort der Verwaltung: Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 5 gemeinsam beantwortet. Gemäß Beschlusspunkt 3 c des Ratsbeschlusses „Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fort- schreibung des Luftreinhalteplans“ vom 06.02.2018 (vgl. Vorlagen-Nr. 3428/2017) hat die Verwaltung das Thema City-Maut bzw. unterschiedliche Formen einer Umweltmaut nicht weiter verfolgt. Eine weitere Prüfung kann nur auf Grundlage eines entsprechenden politischen Beschlusses erfolgen. gez. Blome
Beratungsverlauf
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12.09.2019
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.5.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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