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A-R/0064/2015

Kommunaler Ausstieg aus Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) - Jetzt!

Antrag an den Rat 04.11.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2015, TOP 33.4

a-r-0064-2015-FMO

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a-r-0064-2015-FMO

3811 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/ 0064 / 2015 
 
 
 
 
 
 
   2.11.2015       
 
 
 
Ratsantrag  
 
 
 
Kommunaler Ausstieg aus Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) - Jetzt!  
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 
1. Ein Gutachten, das mögliche Ausstiegsszenarien für den Flughafen prüft, und 
insbesondere eine Kostenrechnung einschließt, wird in Auftrag gegeben. 
 
2. Es werden Verhandlungen mit den Ländern Niedersachsen und NRW zur Finanzierung 
des Flughafens aufgenommen. 
 
3. Die Möglichkeit des Verkaufs der Flughafenanteile an andere, insbesondere Flughafen- 
und Luftverkehrsgesellschaften, wird geprüft. 
 
4. Die Möglichkeit zur Kooperation mit anderen Flughäfen zur Kostenreduktion wird 
geprüft. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die finanzielle Belastung für die am Flughafen-Münster Osnabrück beteiligten Kommunen 
wird immer schwieriger. In den nächsten Jahren soll ein mittlerweile aufgetürmter 
Schuldenberg von rund 105 Millionen Euro abgetragen werden. Die Perspektive des 
Flughafens ist auch weiterhin unklar, die Fluggastzahlen sinken auch aktuell immer weiter 
und liegen weit unter 1 Million Fluggäste im Jahr. Aufgrund der ohnehin extremen 
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster  
Achtermannstraße 19  
48143 Münster 
 
Telefon 02 51 / 9 81 60 51 
 
 
 
  
 
An den Oberbürgermeister

2/2 
Belastung der am FMO beteiligten Kommunen und einer von allen Fraktionen außer der 
LINKE  beschlossenen Schuldenbremse, die ab 2020 ausgeglichene Haushalte 
vorschreibt, muss der kommunale Ausstieg aus dem Flughafen jetzt realisiert werden.  
Die Stadt Münster ist mit 35 Prozent am Flughafen beteiligt und muss in den nächsten 
Jahren für jährlich 5,9 Millionen Euro gerade stehen, obwohl der Betrieb eines Flughafens 
weder eine kommunale Pflichtaufgabe ist noch zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehört. 
Insgesamt beträgt die öffentliche Subventionssumme mittlerweile rund 185 Millionen Euro 
seit der Gründung des Flughafen. 
 
Von einer Gesundung des Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) kann, auch entgegen 
anderslautender Behauptungen, keine Rede sein. Dies ist auch nicht nach Ablösung der 
vorhandenen Altschulden zu erwarten, sondern vielmehr ist zukünftig weiterhin mit der 
Notwendigkeit neuer finanzieller Zuwendungen zu rechnen. Dies insbesondere deshalb, 
weil auch die derzeitigen, neuen Prognosen mehr von Hoffnungen als von realistischen 
Entwicklungen getragen sind. Der FMO ist ein Subventionsloch und wird es bleiben. 
 
Der Ausstieg aus dem FMO muss jetzt aus finanzpolitischen Gründen und zum Wohl der 
Stadt Münster realisiert werden. Denn die Millionen Defizite des FMO können nicht immer 
wieder von den Stadtwerken beglichen werden. Sämtliche Prognosen für den FMO haben 
sich als viel zu positiv herausgestellt. Darum muss es jetzt um ein definitives Ende der 
Subventionspolitik gehen. Denn die finanzielle Unterstützung durch die Stadtwerke geht 
letztlich zu Lasten des Haushalts der Stadt Münster.  
 
Es kann auch nicht weiter Praxis sein, dass das städtische Unternehmen Stadtwerke 
Münster die Kosten auf die BürgerInnen abwälzt. Die Stadtwerke, und damit Münsters 
Bürgerinnen und Bürger, müssen das FMO - Defizit immer wieder durch höhere Strom- 
und Buspreise finanzieren. Dies ist ein unerträglicher Zustand, der endlich ein Ende finden 
muss. Mit drei - allesamt defizitären - Flughäfen in Dortmund, Paderborn und 
Münster/Osnabrück im Umkreis von 100 km ist ein wirtschaftlich, aber auch ökologisch 
unerträglicher Wettbewerb entstanden. Auch dieser ruinöse Wettbewerb zu Lasten der 
öffentlichen Hände - und damit der Steuerzahlenden - muss beendet werden. 
 
DIE LINKE. Ratsfraktion  fordert daher den Ausstieg aus der kommunalen Finanzierung 
des Flughafens.  
 
gez.  
Rüdiger Sagel, Fatma Kirgil, Ali Atalan, Ortrud Philipp  
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster

Beratungsverlauf (1)

11.11.2015 Rat
TOP 33.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Achtermannstraße 19

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Details

Aktenzeichen
A-R/0064/2015
Typ
Antrag an den Rat
Datum
04.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37