A-R/0030/2024
Barrierefreie und inklusive gynäkologische Versorgung - Evaluation und Verbesserung der gynäkologischen Versorgung von Frauen mit Behinderung in Münster
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A-R-0030-2024
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1 08.06.2024 Ratsantrag Barrierefreie und inklusive gynäkologische Versorgung - Evaluation und Verbesserung der gynäkologischen Versorgung von Frauen mit Behinderung in Münster 1. Der Rat beschließt, dass es in Münster für Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung eine inklusive und barrierefreie gynäkologische Versorgung geben muss. 2. Die Verwaltung wird daher beauftragt zu ermitteln, wie die gynäkologische Versorgung von Frauen mit Behinderung in Münster derzeit ist und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit ergriffen werden müssen. Dabei soll es insbesondere um die Information, Sensibilisierung und Einbindung gynäkologischer Praxen und Kliniken gehen. Dazu soll auch mit den Krankenkassen kooperiert werden. 3. Fachlich beteiligt werden soll in diesem Zusammenhang auch das NetzwerkBüro für Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW, das zu diesem Thema bereits umfangreiches Wissen und Material vorlegen kann. Ziel ist es, dies für die lokale Ebene nutzbar zu machen. Begründung: 2013 wurde in Münster der Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ beschlossen. Das darin formulierte Leitziele bzgl. der inklusiven gesundheitlichen Versorgung lautet: „Alle Einrichtungen und Dienste des Gesundheitssystems in Münster sind für alle Menschen zugänglich.“ Für die Zielgruppe Frauen und Mädchen heißt es: „Bei allen Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK in Münster werden die Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt. Die Angebote für Frauen und Mädchen in Münster werden so weiterentwickelt, dass sie für alle Frauen und Mädchen in Münster – unabhängig von einer Behinderung – zugänglich und nutzbar sind. Dies gilt insbesondere auch für Angebote für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind.“ Antrag an den Rat Nr. A-R/0030/2024 2 Das Recht auf eine inklusive gesundheitliche Versorgung berührt insbesondere im Bereich der Gynäkologie einen besonders sensiblen Bereich. In der Broschüre des NetzwerkBüros „Mein Recht auf frauenärztliche Versorgung. Informationen und Tipps für Frauen und Mädchen mit Behinderungen“ heißt es: „Häufig können Frauen und Mädchen mit Behinderungen, insbesondere mit Lernschwierigkeiten, ihre eigene Sexualität nicht selbstbestimmt ausleben. Ihr Recht auf eigene Sexualität wird ausgeblendet. Deshalb werden sie wenig oder gar nicht über diesen Teil ihres Körpers, über Verhütung und über Schwangerschaften aufgeklärt. (…) Obwohl viele Frauen besondere Unterstützung benötigen, fehlen immer noch barrierefreie Praxen. Und nur wenige Ärztinnen und Ärzte nehmen sich mehr Zeit und Geduld, um auf ihre besonderen Bedürfnisse als Frau oder Mädchen mit Behinderungen einzugehen. Dies ist aber bei der frauenärztlichen Versorgung besonders wichtig. Schließlich geht es um intime Themen wie Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft.“ Die Forderung nach einer Barrierefreiheit der Praxen bezieht sich dabei nicht nur auf die Zugänge per Aufzug oder Rampe, sondern auch die Beschaffenheit z.B. des Untersuchungsstuhls, der Umkleiden oder Toiletten, der Zugänglichkeit von Informationen auf der Website oder Erläuterungen in einfacher Sprache. Insbesondere geht um eine Sensibilisierung des ärztlichen und pflegerischen Personals für die Fragen und Bedürfnisse von Frauen und Mädchen mit Behinderung. Neben den unmittelbaren Angeboten der Praxen selbst muss es auch um eine Sensibilisierung für das Thema in Schulen und Werkstätten gehen, um die Zugangsbarrieren für Frauen und Mädchen mit Behinderung zu gynäkologischer Beratung, Vorsorge und Behandlung zu senken. Mit diesem Antrag beauftragen wir die Verwaltung, sich dieses Themas stärker als bisher anzunehmen und neben einer Evaluation zur aktuellen Situation in den gynäkologischen Praxen auch geeignete Ansätze und Maßnahmen zu entwickeln, um eine inklusive gynäkologische Versorgung in Münster und entsprechende Zugänge zu erreichen. Studie zum Hintergrund: „Evaluation von Spezialambulanzen und gynäkologischen Sprechstundenangeboten zur gynäkologischen und geburtshilflichen Versorgung von Frauen mit Behinderung“, Bielefeld 2019) Zur räumlich-technischen Barrierefreiheit wurde im Rahmen des Projekts Plan B in Hamburg aufgezeigt, welche Aspekte eine Prüfung umfassen kann und was sich in Praxen mit geringem Aufwand umsetzen lässt. https://patienteninitiative.de/wp- content/uploads/2019/10/PlanB.hamburg-Dokumentation.pdf Andrea Blome Thomas Kollmann Helene Goldbeck Harald Wölter Maria Winkel Martin Grewer Sylvia Rietenberg Lia Kirsch und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0030/2024
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 11.06.2024
- Erstellt
- 11.06.2024 18:35