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A-R/0030/2024

Barrierefreie und inklusive gynäkologische Versorgung - Evaluation und Verbesserung der gynäkologischen Versorgung von Frauen mit Behinderung in Münster

Antrag an den Rat 11.06.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.06.2024, TOP 53.6

A-R-0030-2024

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A-R-0030-2024

4728 Zeichen

1 
 
   
 
08.06.2024 
 
 
Ratsantrag 
 
Barrierefreie und inklusive gynäkologische Versorgung  
- Evaluation und Verbesserung der gynäkologischen Versorgung von 
Frauen mit Behinderung in Münster 
 
1. Der Rat beschließt, dass es in Münster für Frauen und Mädchen mit 
Behinderung / chronischer Erkrankung eine inklusive und barrierefreie 
gynäkologische Versorgung geben muss. 
 
2. Die Verwaltung wird daher beauftragt zu ermitteln, wie die gynäkologische 
Versorgung von Frauen mit Behinderung in Münster derzeit ist und welche 
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit ergriffen werden müssen. 
Dabei soll es insbesondere um die Information, Sensibilisierung und 
Einbindung gynäkologischer Praxen und Kliniken gehen. Dazu soll auch mit 
den Krankenkassen kooperiert werden.  
 
3. Fachlich beteiligt werden soll in diesem Zusammenhang auch das 
NetzwerkBüro für Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer 
Erkrankung NRW, das zu diesem Thema bereits umfangreiches Wissen und 
Material vorlegen kann. Ziel ist es, dies für die lokale Ebene nutzbar zu 
machen.  
 
Begründung: 
2013 wurde in Münster der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ beschlossen.  
Das darin formulierte Leitziele bzgl. der inklusiven gesundheitlichen Versorgung lautet: 
„Alle Einrichtungen und Dienste des Gesundheitssystems in Münster sind für alle 
Menschen zugänglich.“ Für die Zielgruppe Frauen und Mädchen heißt es: „Bei allen 
Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK in Münster werden die Belange von Frauen 
und Mädchen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt. Die Angebote für Frauen 
und Mädchen in Münster werden so weiterentwickelt, dass sie für alle Frauen und 
Mädchen in Münster – unabhängig von einer Behinderung – zugänglich und nutzbar 
sind. Dies gilt insbesondere auch für Angebote für Frauen und Mädchen, die von Gewalt 
betroffen sind.“ 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0030/2024

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Das Recht auf eine inklusive gesundheitliche Versorgung berührt insbesondere im 
Bereich der Gynäkologie einen besonders sensiblen Bereich. In der Broschüre des 
NetzwerkBüros „Mein Recht auf frauenärztliche Versorgung. Informationen und Tipps für 
Frauen und Mädchen mit Behinderungen“ heißt es:  
„Häufig können Frauen und Mädchen mit Behinderungen, insbesondere mit 
Lernschwierigkeiten, ihre eigene Sexualität nicht selbstbestimmt ausleben. Ihr Recht auf 
eigene Sexualität wird ausgeblendet. Deshalb werden sie wenig oder gar nicht über 
diesen Teil ihres Körpers, über Verhütung und über Schwangerschaften aufgeklärt. (…) 
Obwohl viele Frauen besondere Unterstützung benötigen, fehlen immer noch 
barrierefreie Praxen. Und nur wenige Ärztinnen und Ärzte nehmen sich mehr Zeit und 
Geduld, um auf ihre besonderen Bedürfnisse als Frau oder Mädchen mit Behinderungen 
einzugehen. Dies ist aber bei der frauenärztlichen Versorgung besonders wichtig. 
Schließlich geht es um intime Themen wie Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft.“ 
Die Forderung nach einer Barrierefreiheit der Praxen bezieht sich dabei nicht nur auf die 
Zugänge per Aufzug oder Rampe, sondern auch die Beschaffenheit z.B. des 
Untersuchungsstuhls, der Umkleiden oder Toiletten, der Zugänglichkeit von 
Informationen auf der Website oder Erläuterungen in einfacher Sprache. Insbesondere 
geht um eine Sensibilisierung des ärztlichen und pflegerischen Personals für die Fragen 
und Bedürfnisse von Frauen und Mädchen mit Behinderung. 
Neben den unmittelbaren Angeboten der Praxen selbst muss es auch um eine 
Sensibilisierung für das Thema in Schulen und Werkstätten gehen, um die 
Zugangsbarrieren für Frauen und Mädchen mit Behinderung zu gynäkologischer 
Beratung, Vorsorge und Behandlung zu senken. 
Mit diesem Antrag beauftragen wir die Verwaltung, sich dieses Themas stärker als bisher 
anzunehmen und neben einer Evaluation zur aktuellen Situation in den gynäkologischen 
Praxen auch geeignete Ansätze und Maßnahmen zu entwickeln, um eine inklusive 
gynäkologische Versorgung in Münster und entsprechende Zugänge zu erreichen. 
 
Studie zum Hintergrund: „Evaluation von Spezialambulanzen und gynäkologischen 
Sprechstundenangeboten zur gynäkologischen und geburtshilflichen Versorgung von 
Frauen mit Behinderung“, Bielefeld 2019)  
Zur räumlich-technischen Barrierefreiheit wurde im Rahmen des Projekts Plan B in 
Hamburg aufgezeigt, welche Aspekte eine Prüfung umfassen kann und was sich in 
Praxen mit geringem Aufwand umsetzen lässt. https://patienteninitiative.de/wp-
content/uploads/2019/10/PlanB.hamburg-Dokumentation.pdf 
 
Andrea Blome   Thomas Kollmann  Helene Goldbeck 
Harald Wölter    Maria Winkel   Martin Grewer 
Sylvia Rietenberg   Lia Kirsch 
und Fraktion    und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

19.06.2024 Rat
TOP 53.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0030/2024
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.06.2024
Erstellt
11.06.2024 18:35