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A-R/0017/2018

Schutz vor Kohlenmonoxid-Vergiftungen in Münster verbessern

Antrag an den Rat 05.03.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.03.2018, TOP 29.7

a-r-0017-2018-Kohlenmonoxid

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a-r-0017-2018-Kohlenmonoxid

2862 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0017/2018 
 
 
                                                           
AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster    Warendorfer Str. 157    48145 Münster 
 
Schutz vor Kohlenmonoxid-Vergiftungen in Münster verbessern 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen. 
 
1. Die Stadt Münster macht den Betreibern von Shisha-Bars die 
Installation von CO-Meldern (Kohlenmonoxid-Meldern) zur Auflage für 
den Betrieb ihres Gewerbebetriebes. 
 
2. Die Stadt setzt den Inhabern der Betriebe eine Frist bis zum 
30.06.2018 zur Erfüllung der unter Punkt 1 genannten Auflage. Nach 
dem Ablauf dieser Frist überprüft die Stadt Münster durch das 
Ordnungsamt die Einhaltung dieser Auflage. 
 
3. Ein Verstoß gegen die unter Punkt 1 genannte Auflage führt zum 
Erlöschen der Ausübung des Gewerbebetriebes. 
 
 
Begründung: 
 
In vielen Shisha-Bars wird Wasserpfeifenkohle verbrannt. Hierbei 
entsteht als Nebenprodukt das lebensgefährliche Gas Kohlenmonoxid. 
Dieses ist für den Menschen unsichtbar und geruchlos. Daher werden 
toxische Konzentrationen dieses Gases in der Atemluft von den 
Betroffenen nicht wahrgenommen.

Die Folge ist, dass es wiederholt zu Vergiftungen in Shisha-Bars durch 
Kohlenmonoxidvergiftungen gekommen ist. Die Konzentrationen haben 
die erlaubten Werte teilweise um das Zehnfache überschritten. Allein in 
Düsseldorf mussten 2017 über 40 Personen in Krankenhäusern wegen 
Kohlenmonoxidvergiftungen behandelt werden. In allen Fällen hatten die 
Patienten zuvor Shishapfeifen geraucht. 
 
Laut einer Studie der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung 
raucht jeder zehnte Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren regelmäßig 
Shisha. Ein Drittel haben demnach bereits in diesem Alter mindestens 
einmal Shisha konsumiert. Es besteht also ein erhebliches 
Gesundheitspotential für Jugendliche und Erwachsene durch das 
Rauchen von Shisha. Da die eingesetzte Kohle nur unvollständig 
verbrannt wird, entsteht zwangsläufig Kohlenmonoxid. Steigt die 
Konzentration stark an, bestehen ernste Gesundheitsgefahren. Bis hin 
zum Tod. 
 
Dieser Gefahr kann durch die Pflicht zum Anbringen eines CO-Melders 
in den Räumen der Shisha-Bars wirksam begegnet werden. 
 
Gleichzeitig wird der Betreiber der Bars hierdurch in der Ausübung 
seines Betriebes nur marginal beeinträchtigt. Auf der anderen Seite steht 
als Schutzgut die Gesundheit der Bevölkerung. Daher ist diese 
Maßnahme im Sinne einer Güterabwägung als mildeste 
Ordnungsmaßnahme in den ausgeübten Gewerbebetrieb gerechtfertigt. 
 
Ein Verstoß gegen diese Auflage würde jedoch dauerhaft das Leben der 
Menschen in den Shisha-Bars gefährden. Ein Betreiber der fahrlässig 
oder absichtlich das Leben von Menschen gefährdet verfügt jedoch nicht 
über die notwendige persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung eines 
Gewwerbebetriebes. 
 
 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

14.03.2018 Rat
TOP 29.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Warendorfer Straße 157

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Details

Aktenzeichen
A-R/0017/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
05.03.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37