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4. Sachstandsbericht Essbare Stadt
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Anlage 1 - 4. Sachstandsbericht Essbare Stadt September 2024
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Sachstandsbericht Konzept Essbare Stadt Erstellt vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen In Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und Verbraucherschutz- amt Stand September 2024 Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜ N Seite 2 von 22 Hinweis zum Verständnis: Damit die unterschiedlichen Ansätze und Aspekte dieses Sachstandsberichts ver- ständlich und die jeweiligen Sachstände nachvollziehbar dargestellt werden können, bedarf es eines Kontexts. Daher wird jeder Abschnitt eingeleitet mit einem Auszug aus dem gleichnamigen Aktionsplan „Essbare Stadt“, der den Ausgangspunkt aller Entwicklungen bildet und der darauf aufbauenden Stellungnahme der Verwaltung, in- klusive Fazit, die wiederum die eigentliche Aufgabenstellung abbildet. Dies dient der Verdeutlichung der Entwicklung und Einordnung der aktuellen Sachstände. Für ergänzende Informationen hier die Sachstandsberichte der vergangenen Jahre: Erster Sachstandsbericht 2021: 3405/2021 Zweiter Sachstandsbericht 2022: 2994/2022 Dritter Sachstandsbericht 2023: 3356/2023 ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜN Essbare Veedels-Plätze Konzept „Essbare Stadt“ Die Bezirksvertretungen der Stadt Köln beschließen die Schaffung von Möglichkeiten zum partizipativen Gärtnern im öffentlichen Raum. Die Verwaltung setzt diesen Beschluss unter vereinbarten Rahmenbedingungen wie z.B. durch Patenschaften und Nutzungsverträgen um. Dazu beschließt der Stadtrat den Anbau von essbaren Pflanzen für Mensch und Tier im öffentlichen Raum wie in Parkanlagen, auf öffentlichen Plätzen, Seitenstreifen etc. Die Aus- stattung und die Art des Gärtnerns ist standortabhängig und schließt Gärtnern in Hochbee- ten, im Boden, vertikal oder in Designcontainern mit ein. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in der Sitzung vom 07.06.2018 die von der Verwaltung vorgelegte systematische Analyse und Beschreibung zum Thema „essbare Stadt“ ausdrück- lich gewürdigt. Gleichzeitig hat er die Verwaltung beauftragt das Konzept fortzuschreiben. Hierdurch hat sich der Ausschuss grundsätzlich für die Förderung einer „essbaren Stadt“ ausgesprochen. Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seinem Beschluss jedoch auch formuliert „Öffentli- che Grünflächen und Parks sind für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu sichern, privater Gartenbau ist dort nicht zu gestatten.“ Eine Nutzung öffentlicher Grün- und Parkanlagen ist somit ausgeschlossen. Öffentliche Plätze werden zum Teil auch heute schon für den Anbau essbarer Pflanzen genutzt. Die Verwaltung fördert aktiv Patenschaften und schließt auch Nutzungsverträge ab. Fazit: Die Forderung ist durch den Beschluss vom 07.06.2018 grundsätzlich erfüllt. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜ N Seite 3 von 22 Sachstand 2024 08/2024: Hier die kumulierte Entwicklung der Patenschaften im Jahr 2024: Baumpatenschaften: 1218* Grünflächenpatenschaften: 356 Gießpatenschaften: 684* *Hier sind auch Initiativen und Personen erfasst, die sich um mehrere Beete, bzw. Bäume kümmern. Zudem engagieren sich weiterhin 30 Pat*innen für Brunnen und Friedhöfe. Neu- und Ersatzpflanzungen Konzept „Essbare Stadt“ Bis 2025 sind Neuanpflanzungen und Ersatzanpflanzungen auf kommunalen Flächen (da- runter Grünanlagen, Schulhöfen) sowie auf Flächen mehrheitlich kommunaler Unternehmen zu 70 % mit möglichst vielfältigen, essbaren Nutzpflanzen für Mensch und/oder Tier im Sinne der Biodiversität gehalten. Das Grünflächenamt erarbeitet hierfür zeitnah ein Bepflanzungs- raster angelehnt an die bereits existierende Pflanzliste des Bezirks Berlin Kreuz-berg/Fried- richshain. Danach werden künftig alle Anpflanzungen durch die Stadt und ihre Dienstleister im öffentlichen Raum überprüft und umgesetzt. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Der Ausschuss Umwelt und Grün hat mit dem Beschluss vom 07.06.2018 grundsätzlich die Verwaltung beauftragt bei der Neuanlage von Grünanlagen und der Gestaltung von Freiflä- chen die Anpflanzung von essbaren Pflanzen zu berücksichtigen. Eine Vorgabe von 70% wird nicht befürwortet, da auch andere Aspekte (Gestaltung, Bio- diversität etc.) zu berücksichtigen sind. Im Einzelfall wird der Anteil essbarer Pflanzen festge- legt. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Um- weltamt hierfür zeitnah eine geeignete Pflanzenliste aus heimischen, blütenreichen Arten. Fazit: Eine Liste geeigneter Pflanzen wird erarbeitet. Sachstand 2024 08/2024: Die im vergangenen Jahr vom Ausschuss Klima, Umwelt und Grün festgesetzte Quote von essbaren Gehölzen für Neu- und Ersatzpflanzungen (70% essbar für Mensch und Tier) gilt verpflichtend für alle Stellen der Verwaltung, die Pflanzungen veranlassen und durchführen. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen verweist zudem externe Pla- nungsbüros auf das Grünhandbuch und die darin enthaltene Liste entsprechender Gehölze. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜ N Seite 4 von 22 Phytosanierungen Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadtverwaltung prüft die Sanierung einzelner belasteter öffentlicher Flächen hinsichtlich der Bodensanierung durch Pflanzen (Phytosanierung). Zwei Testflächen werden ausgewie- sen und die Phytosanierung wissenschaftlich begleitet (z.B. als universitäres Forschungspro- jekt). Bodeneigentümer*innen werden auf Anfrage zum Thema Phytosanierung beraten. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Auf vielen innerstädtischen Brachlandflächen finden sich z. T. erhöhte Konzentrationen an Schadstoffen insbesondere auch an Schwermetallen, die hinsichtlich ihrer städteplaneri- schen Nutzung ein Problem darstellen können. Daher ist es wichtig, verstärkt Bemühungen zu unternehmen diese belasteten Böden zu sanieren und sie dadurch wieder einer Nutzung z. B. als Grabeland oder Grünfläche zuzuführen. Neben den üblichen und kostenintensiven Verfahren des Bodenaustausches, gewinnen alternative Verfahren, zu denen auch die Phy- tosanierung gehört, immer mehr an Bedeutung Da Phytosanierungen in der Regel lange andauern und einen großen Untersuchungs- und Kontrollaufwand erforderlich machen, eignen sich diese besonders für hoch belastete Böden und möglichst große Areale, die keinem zeitlichen Druck unterliegen bebaut oder genutzt zu werden. Durch den Anbau und mehrfacher Ernten der Biomasse sollen dem Boden die toxischen SM innerhalb eines überschaubaren Zeitraums entzogen werden, so dass nach einigen Jahren das Grundstück einer gefahrlosen Nutzung zugeführt werden kann. Nach Ernte der Bio- masse wäre eine Verbrennung oder sogar eine Wiederverwertung der kontaminierten Pflan- zenreste zu prüfen (Recycling). Das Konzept ist wenig geeignet für gering bis mäßig belas- tete, relativ kleine, innerstädtischen Flächen. Durch einen konventionellen Bodenaustausch können derartige Flächen wesentlich schneller und effizienter einer gartenbaulichen Nutzung zugeführt werden. Für stark belastete und große Areal sollte das Konzept der Phytosanie- rung weiterhin verfolgt werden. [...] Vor und Nachteile der Phytosanierung auf innerstädti- schen Kleinflächen Vorteile: - Geringe Kosten bei großen Flächen und einfache H andhabung - Keine umfangreichen Tiefbauarbeiten - Einfache Entsorgung der Schadstoffe durch Entsor gung der Biomasse Nachteile: - Hoher Zeitfaktor, da Dauer schwer abschätzbar is t - Bei kleinen Flächen relativ kostenintensiv - Großer Untersuchungs- und Kontrollaufwand - Flächen stehen für die Sanierungsdauer nicht zur Verfügung - Ggf. Bodenverbesserungsmaßnahmen erforderlich - Ggf. Zusatz von Chemikalien zur Unterstützung de r Verfügbarkeit der SM - Zusätzliche genehmigungsrechtliche Maßnahmen (WE ) Fazit: Das Verfahren zur Bodensanierung durch Pflanzen (Phytosanierung) wird grundsätz- lich begrüßt. Eine Anwendung erfolgt im Einzelfall. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜ N Seite 5 von 22 Sachstand 2023 10/2023: Die Phytosanierung wird als eine von drei Varianten in der Machbarkeitsstudie "Wiedervernässung Flehbachaue" genannt. Sachstand 2024 08/2024: Sachstand unverändert. Flächenentsiegelung Konzept „Essbare Stadt“ Bis 2023 erfolgt eine Erhebung zu möglicher Flächenentsiegelung seitens der Stadtverwal- tung mit dem Ziel, weitere kommunale Flächen für den Anbau von öffentlichem, essbarem Grün zu erschließen. Mindestens 20 % der ermittelten Flächen sind bis 2030 zu entsiegeln und werden vorrangig für partizipative Gartenprojekte im Sinne der Essbaren Stadt genutzt. Insbesondere ist die Entsiegelung von Schulgeländen zu beachten. Entsiegelungsplan: Die Stadtverwaltung erarbeitet bis 2026 einen Plan zur systematischen Entsiegelung von kommunalen und nichtkommunalen Böden im Kölner Stadtgebiet. Online-Karte: Einzelne verfügbare Flächen werden ab 2022 auf einer Online-Karte auf stadt- koeln.de ausgewiesen, sodass sich Anwohner*innen ihrer Nachbarschaft einfach informieren und niederschwellig loslegen können. Vorbild ist die Urban-Gardening-Karte der Stadt Bonn. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Nach § 15 (3) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) „.. ist vorrangig zu prüfen, ob der Aus gleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, ...“ erbracht werden kann. Diese Vorgabe wird konsequent angewendet und in vielen Fällen werden projektbezogen Entsiegelungen durchgeführt. Eine Nutzung als Anbaufläche müsste aufgrund der Altlasten- problematik in jedem Einzelfall separat geprüft werden. Daher können solche Flächen in ers- ter Linie unter Biodiversitätsaspekten gestaltet werden. Eine Erfassung von potentiellen Entsiegelungsflächen, auch für den Anbau von öffentlichem, essbarem Grün, wird nicht befürwortet. Dies ist nur mit verhältnismäßig hohem Aufwand zu erstellen und vor allem fortzuschreiben. In Zusammenarbeit auch mit Initiativen (z.B. Ernäh- rungsrat) werden vorgeschlagene Flächen im Einzelfall geprüft. In der vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2018 beschlossenen Vorlage „essbare Stadt“ wurde dargelegt, dass „eine aktive Bereitstellung von Flächen seitens der Stadtver- waltung nicht erfolgt, da Gemeinschaftsgärten nur durch örtliche Einzelinitiativen gegründet werden, die sich gezielt auf die Suche nach einem geeigneten Grundstück begeben.“ Die Bereitstellung einer Online-Karte wird von Seiten der Verwaltung nicht befürwortet, da die bisherigen Nachfragen jeweils im Einzelfall gelöst werden konnten und der Aufwand im Vergleich zum Nutzen als zu hoch eingeschätzt wird. Fazit: Die Erstellung eines Entsiegelungsplans und einer Online-Karte werden nicht befür- wortet. Sachstand 2024 08/ 2024: Das Förderprojekt „'Dasselbe in Grün' - aus grauer wird grüne Infrastruktur“ war im Förderwettbewerb „Anpassung Urbaner Räume an den Klimawandel“ des Bundes nicht erfolgreich und die notwendigen die Fördermittel zur Erstellung eines Entsiegelungskatasters wurden nicht bereitgestellt. Dennoch arbeitet das Amt für Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜ N Seite 6 von 22 Grünflächen und Landschaftspflege daran, ein solches Kataster bis zum Ende des Jahres im Entwurf zu erstellen. Eine Geodaten- und Luftbildauswertung wurde innerhalb diesen Jahres erstellt, bei der an Hand von definierten Auswahlkriterien erste Flächenpotenziale zur Wiederher- stellung der natürlichen Bodenfunktionen identifiziert wurden und welche nun im wei- teren Verfahren vertiefend betrachtet werden. Darüber hinaus wird der Prozesse opti- miert und Anpassungen der einzelnen Auswahl- und Bewertungskriterien durchge- führt. Beispiele dieser Auswahlkriterien sind das Ausschließen von Straßen, Fahrrad- wegen und Wege des ÖPNV. Außerdem wird berücksichtigt, dass sich die Flächen in städtischem Besitz befinden und nicht in der Nähe von Hochwasserschutzzonen lie- gen sowie eine zusammenhängende Mindestgröße. Diese Kriterien helfen im Vorfeld bei der Selektierung von Flächen, welche einen an- derweitigen Nutzen haben und nicht für eine Entsiegelung in Frage kommen. Über das Kataster werden am Ende potenzielle Flächen der Stadt Köln angezeigt, welche für eine Entsiegelung in Frage kommen. Parallel zur Erstellung des Entsiegelungskatasters wurden vorangehend Flächen ge- prüft, bei welchen eine zeitnahe Umsetzung möglich ist. Dieser Vorgang wird mit Hilfe einer Kriterien-Tabelle ausgeführt, welche inhaltlich die Grund-Kriterien beinhal- tet und empfohlene Flächen selektiert. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist der Bereich der Zülpicher Straße im Inneren Grüngürtel. Das Entsiegelungsprojekt ist zum Jahreswechsel geplant. Wildwiesen und Insektenweiden Konzept „Essbare Stadt“ Die Verwaltung wird beauftragt bis 2025 Verkehrsinseln, Mittelstreifen und städtische Brach- flächen in bienen- und insektenfreundliche Flächen umzuwandeln. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2010 die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ verabschiedet und ist im Mai 2017 dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beigetreten. Der Einsatz für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist für Köln eine aktuelle Her- ausforderung und hat eine hohe Bedeutung bei Entscheidungsprozessen. Mit der Bewer- bung für das Label „Stadtgrün naturnah“ liegt nun ein umfassender Maßnahmenkatalog vor, der auch in großem Umfang die Anlage bienen- und insektenfreundlicher Flächen vorsieht. Hier sollte darauf geachtet werden, dass zur Förderung der Artenvielfalt, insbesondere hin- sichtlich der Insekten, dauerhafter Bewuchs präferiert wird, da einjährige Pflanzungen den Überwinterungsaspekt nicht hinreichend berücksichtigen. Fazit: Mit dem Konzept Stadtgrün-naturnah wird die Forderung aufgegriffen. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜ N Seite 7 von 22 Sachstand 2024 08/2024: Durch die Rezertifizierung mit „Gold“-Status (Label besteht noch bis 2026) kann das Förderprogramm „Stadtgrün naturnah“ fortgesetzt werden, sodass die Flä- chen artenreicher Wiesen sich um rund 6 ha auf 250.3 ha vergrößert haben. Im Herbst 2024 wird dies nochmal durch Anlage einer artenreichen Wiese um 5 ha er- weitert. Weitere Potenzialflächen wurden bereits ermittelt, hier wird noch auf eine Übertragung der Flächen an die Stadt Köln gewartet. Begrünte Flächen & vertikale Begrünung Konzept „Essbare Stadt“ Dem Vorbild anderer Kommunen wie Paris und Hamburg folgend, erhöht Köln den Anteil der intensiven Dach- und Fassadenbegrünung. Dies geschieht mit drei Maßnahmen-paketen. Selbstverpflichtung der Stadt Köln: Die Stadt Köln übernimmt als Kommune eine Vor- reiterrolle bei der Begrünung von Dachflächen und Fassaden. Die Gebäudewirtschaft wird beauftragt, für alle öffentlichen Gebäude in Zusammenarbeit mit Umweltamt, Bauamt, Essbarer Stadt und interessierten Bürger*innen bis 2024 ein Konzept zur Inten- sivbegrünung städtischer Gebäude zu erarbeiten und dieses ab 2025 umzusetzen. Verstetigung bestehender Ansätze: Die Stadtverwaltung verstetigt die bestehende Image- und Informationskampagne für private Fassaden- und Dachbegrünung und das Förderpro- gramm für Gebäudeeigentümer Grün hoch3) über den derzeitigen Förderzeitraum hinaus. Ausweitung auf Neubauten und Bestand: Um entsprechende Maßnahmen zu verstetigen, verpflichtet sich die Stadt Köln dazu, Anreize für Dachbegrünungen im Neubau sowie bei Be- standsgebäuden zu schaffen. Dies betrifft insbesondere Flachdächer und Fassadenbegrü- nungen im Sinne der Essbaren Stadt und kann über die Festschreibung in formellen Plänen (z.B. B-Plänen) sowie mithilfe von informellen Instrumenten (z.B. Beratungsangebote, Pro- gramm mit finanzieller Unterstützung u.ä.) erfolgen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Bereits jetzt bietet die Stadt Anreize zur Begrünung für Neubauten sowie den Bestand durch das Förderprogramm Grün hoch3. Das Werbekonzept GRÜN hoch3 wird unter stetiger Opti- mierung und Evaluation weiter ausgebaut. Ziel ist eine möglichst hohe Inanspruchnahme, Bekanntheit und Akzeptanz zu erreichen. Angestrebt wird eine Verlängerung des Program- mes. GRÜN hoch3 verfolgt das Ziel einer Anpassung an den Klimawandel und soll die hieraus re- sultierende Zunahme von Starkregenereignissen und Hitze-ereignissen durch Verdunstungs- kühlung und Regenwasserrückhalt abmildern. In Bebauungsplanverfahren wird eine Gebäudebegrünung empfohlen und eine stärkere Be- rücksichtigt dieser Empfehlungen befürwortet. Darüber hinaus umfasst der Ratsbeschluss AN/1639/2017 auch geplante Gebäude sowie Neubau und Sanierung städtischer Gebäude … als Vorb ildfunktion. Fazit: Mit dem Förderprogramm Grün hoch3 wird die Forderung und mit dem genannten Ratsbeschluss die Ausweitung auf Neubauten und Bestand grundsätzlich aufgegriffen. Sachstand 2024 08//2024: Das Förderprojekt Grün hoch 3 hat weiterhin Bestand bis zum 31.07.2028. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜ N Seite 8 von 22 Anzahl Anträge: 2018: 22 (ab Oktober) 2019: 85 2020: 164 2021:156 2022: 193 2023: 151 2024: 68 (Stand 02.08.2024) Gesamt: 839 Anträge Anzahl positiv bewilligt: 749 (10 Anträge aktuell in Bearbeitung) Bewilligungssumme: rd. 2.884.058,00 € Bereits umgesetzt: 432 Dachbegrünungen 92 Entsiegelungen 81 Fassadenbegrünungen Summe ausbezahlt: rd. 1.744.476,00 € Stand Städtische Projekte: 08/2024: Sachstand unverändert Streuobstwiesen Konzept „Essbare Stadt“ Die Streuobstwiesenkommission soll verstetigt werden. Ab spätestens 2025 übernimmt die Biologische Station die Koordination des ehren- amtlichen Engagements vor Ort, so dass die Wiesen und das Obst wieder für die lo- kale Ernährung genutzt werden können. Die Biologische Station stellt dabei die fachge- rechte Pflege und die Kontinuität sicher. Die Finanzierung erfolgt über Drittmittel, städtische Mittel, Ausgleichsgelder und im besten Falle auch über die regionale Vermarktung der Pro- dukte. Zur Entwicklung und Pflege von Obstbäumen im öffentlichen Raum (außerhalb von Streu- obstwiesen) werden Patenschaften vergeben. Zur Qualifizierung der Paten, sowie zur Siche- rung der Baumpflege von nicht verpachteten Obstbäumen, wird eine Fachstelle eingerichtet (bspw. als Kooperation zwischen Biologischer Station und Grünflächen-amt). Die Stadt Köln unterstützt die lokale Verarbeitung und Vermarktung von Streuobst und ande- ren Produkten der Streuobstwiese durch Verkauf der Produkte in städtischen Kantinen, Wer- bung und ggf. Investitionszuschüsse zur Herstellung von Produktions- und Vertriebswegen. Dabei orientieren sich Anbau, Veredelung zu Nahrungsmitteln und Vertrieb an einem ge- schlossenen, energieschonenden und verpackungsarmen Kreislauf innerhalb des Stadtge- bietes und des unmittelbar angrenzenden Umlandes. Ziel ist es, dass ab 2025 Saft von Köl- ner Streuobstwiesen in Köln stadtweit zu erwerben ist. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 ESSBARES ÖFFENTLICHES GRÜ N Seite 9 von 22 Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Die Verwaltung erarbeitet zurzeit ein Gesamtkonzept zur Erfassung und Entwicklung der Streuobstbestände auf Kölner Stadtgebiet. Die sogenannte „Obstwiesenkommission“ (Zu- sammenschluss Verbände, Verwaltung, Interessengruppen) begleitet diesen Prozess. Die Biologische Station Leverkusen/Köln hat sich bereit erklärt, 22 Flächen zu betreuen und zu pflegen. Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Umwelt und Grün eine entsprechende Be- schlussvorlage vorlegen. Fazit: mit der Gründung der „Obstwiesenkommission“ und der Übernahme von Obstwiesen durch die Biologische Station Leverkusen/Köln wird die Forderung aufgegriffen. Sachstand 2024 Die NABU Naturschutzstation Leverkusen-Köln pflegt seit 2019 städtische Obstwiesen. Mit dem Beschluss des AKUG vom 27.04.2023 wurde das Obstwiesen Projekt auf 45 Flächen erweitert und umfasst in diesem Jahr 1.982 Bäume. Die Arbeit der Biologischen Station auf den städtischen Obstwiesen wird sowohl von haupt- amtlichen Kräften durchgeführt als auch (unter fachlicher Anleitung) von Ehrenamtlichen aus Köln. Für Kölner Bürgerinnen und Bürger besteht nach wie vor die Möglichkeit, an diesen Ar- beiten ehrenamtlich teilzunehmen. Im Rahmen der Förderung konnten im Winter 2023/24 insgesamt 131 Obstgehölze auf städ- tischen Streuobstbeständen nachgepflanzt werden. Dies waren mehrheitlich Hochstämme der Obstarten Apfel, Birne, Kirsche und Pflaume. Zusätzlich konnten auch seltenere Obstar- ten wie Quitte, Aprikose, Mandel, Feige und Kornelkirsche in unterschiedlichem Umfang ge- setzt werden. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 BILDUNGSEINRICHTUN GEN Seite 10 von 22 BILDUNGSEINRICHTUNGEN Schulgartenkonzept Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das bestehende Schulgartenkonzept für Grundschulen, das durch den Sachkunde-Arbeitsplan der Grundschule Koblenz-Metternich inspiriert wurde, als Aktionsplan für alle Kölner Schulen, Kitas und weitere Bildungseinrichtungen auszubauen mit dem Ziel, dass jede Kölner Kita und jede Kölner Schule einen Garten hat und betreibt. Der Aktionsplan soll mit Akteur*innen wie Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen, dem Schul- gartennetzwerk, dem Schulamt, Grünflächenamt, Umweltamt, Ernährungsrat, Essbare Stadt etc. partizipativ und mit bürgerlichem Engagement bis 2022 entwickelt werden. Kölner Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen werden von der Stadtverwaltung bei der Umsetzung eines Konzeptes für einen Schulgarten oder anderer gärtnerischer Möglichkeit unterstützt, an denen nachhaltige Umwelt- und Ernährungsbildung, sowie Biodiversität greif- bar gemacht werden. Die Stadt Köln verpflichtet sich mit Blick auf die Umsetzung des Aktionsplans, bis 2025 an allen Schulen und KiTas zu prüfen, dass ein Grundstück fürs Gärtnern zur Verfügung gestellt wird. Dieses soll möglichst entsiegelt und mit Bodenanschluss sein. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Eine Stellungnahme erfolgt im Rahmen des Schulgarten-Aktionsplanes. Das existierende Schulgartenprojekt unter der Federführung des Umweltamtes liefert bereits die notwendige Expertise. Es gilt daher, dieses auszubauen. Die Inhalte sind dabei auf das zu konzentrieren, was in der Zuständigkeit der Kommunalverwaltung liegt. Ein Einfluss auf Landesentschei- dungen ist nicht gegeben. Hinsichtlich der Unterrichtsgestaltung sind die Lehrpläne NRW zu- grunde zu legen. Fazit: Im Rahmen des Schulgarten-Aktionsplanes werden die Forderungen aufgegriffen und geprüft. Eine Ausweitung auf alle Bildungseinrichtungen wird im Rahmen der Möglichkeiten vorhandener Ressourcen geprüft. Sachstand 2024 08/2024: In Ergänzung zum bereits bestehenden Angebot des „Gärtnern mit Pänz“-Projektes ist der Aufbau des „Kölner Netzwerks für die Schulgartenberatungen“ vor den Sommerferien gestartet. Mit diesem neuen Pilot-Projekt, das für zunächst ein Jahr vom Umwelt- und Ver- braucherschutzamt finanziert wird, soll die Entwicklung von Schulgärten in Köln noch geziel- ter unterstützt werden. Dem hohen Bedarf nach Schulgartenberatungen kommt dieser wei- tere Baustein nach. Mittels der Expertise von „Garten-Coaches“ wird es insgesamt 16 Schu- len ermöglicht, Fragestellungen bei der Beratung vor Ort zu klären und praktische Anregun- gen und Lösungen für den Schulgarten bezogen auf den jeweiligen Standort zu erhalten. Nach der Pilotphase ist ein Auswertungs-Workshop mit den Garten-Berater*innen geplant, um die gewonnen Erkenntnisse zu sammeln, auszuarbeiten und für eine angestrebte Verste- tigung fort zu entwickeln. Das Schulgartenkonzept befindet sich in fortlaufender Weiterentwicklung und Abstimmung, die Auswertung der Onlinebefragung der Schulen ist abgeschlossen und wird zurzeit zur Veröffentlichung vorbereitet. Die Aktivitäten durch praxisorientierte Module rund um den Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 BILDUNGSEINRICHTUN GEN Seite 11 von 22 Schulgarten, insbesondere die Erfahrungen aus dem Leuchtturmprojekt der Gemeinschafts- grundschule Riphanstraße mit mehrjähriger professioneller gärtnerischer und pädagogischer Betreuung, geben Hinweise auf die Machbarkeit und Sinnhaftigkeit konzeptioneller Überle- gungen und werden weiter vorangetrieben. Alle weiteren Aktivitäten des Schulgarten-Projektes finden fortlaufend statt und die Angebote werden gut angenommen. Dazu gehören neben den Netzwerkaktivitäten und dem Bera- tungsangebot auch die Fortbildungen für Lehrkräfte. Alle Informationen erhalten Sie hier: Gärtnern mit Pänz - Pauken, Pausen, Pastinaken! - Stadt Köln (stadt-koeln.de) Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 GEMEINSCHAFTSGÄRTEN Seite 12 von 22 GEMEINSCHAFTSGÄRTEN Ausbau von Urban Gardening und Flächensicherung Konzept „Essbare Stadt“ Flächensicherung: Die bestehenden Gemeinschaftsgärten auf städtischen Flächen werden durch Langzeitverträge von mindestens 20 Jahren mit der Stadt gesichert. Andernfalls unter- stützt die Stadtverwaltung bei der Suche nach adäquaten Ersatzflächen aktiv. Bestehende Gemeinschaftsgärten auf nicht-städtischen Flächen werden bei Bedarf ebenfalls bei der Su- che nach geeigneten Alternativstandorten aktiv unterstützt. Für jeden Garten muss eine Er- satzfläche in angemessener Entfernung vom derzeitigen Standort gefunden werden, damit seine nachbarschaftliche Funktion erhalten bleiben kann. Dabei sind die Gärten selbst einzu- beziehen. Faktoren wie Zugänglichkeit, Lichtverhältnisse, Bodenqualität finden Berücksichti- gung. Geeignete Flächen für Gemeinschaftsgärten werden unter Berücksichtigung der o.g. Fakto- ren in Bebauungspläne integriert. Darüber hinaus unterstützt die Stadtverwaltung in Zusam- menarbeit mit dem Koordinationsbüro potenzielle Gemeinschaftsgärten bei der Suche nach geeigneten Flächen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Fazit: Die Forderung hinsichtlich Flächensicherung und Unterstützung von Initiativen ist grundsätzlich erfüllt. Sachstand 2024 08/2024: Wie in 2023 waren auch in 2024 Fördermittel in Höhe von 40.000€ zu vergeben. Nach einer ersten Antragsrunde im März waren diese fast vollumfänglich ausgeschöpft und weitere 11 Initiativen und Gemeinschaftsgärten konnten damit gefördert werden. Wie in den Vorjahren auch wurde in einer Auswahlrunde aus Umweltamt, Ernährungsrat und Amt für Landschaftspflege und Grünflächen über die Vergabe entschieden. Da die Mittel aus einem Veränderungsnachweis stammen und im kommende Haushalt nicht vorgesehen sind, ist der Fortbestand der Fördermittel noch ungewiss. Auf Grund der bisher vollen Ausschöpfung der Mittel wäre eine Fortführung wünschenswert. Von der Förderung profitierten unter anderem auch sich in Kleingärten befindliche Gruppen, die innerhalb klassischer Kleingartenvereine einen gemeinschaftlichen Ansatz verfolgen so- wie bestehende Gemeinschaftsgartenprojekte wie der Garten am Mer e.v., der aktuell am In- terimsstandort in der Turmstraße gärtnert, bis eine Rückkehr auf das alte Appelmann-Ge- lände im Rahmen des kommenden Gartenlabors möglich wird. Erneut gefördert wurde auch der Verein Schmitzundkunzt, der eine neue Fläche in der Innenstadt mit Hochbeeten aufge- wertet hat. Zudem konnten mit Hilfe der Förderung auch neue Projekte ihre gärtnerischen In der Beschlussvorlage vom 07.06.2018 wird folgendes dargelegt: „Die Liegenschaftsver- waltung stellt […] grundsätzlich unbebaute und mind ergenutzte Flächen für Urban Gardening als Zwischennutzung zur Verfügung. In jedem Einzelfall werden hierzu vertragliche Regelun- gen getroffen. Dabei sind neben den zulässigen Nutzungsmöglichkeiten auch der Arten- schutz und der Bodenschutz (Altlastenproblematik) zu berücksichtigen. Zusätzlich wird eine Nutzungsvergütung erhoben, die aktuell 0,10 €/m² oder mindestens 30,- € (bei weniger als 300 m²) im Jahr beträgt.“ In dem vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2018 beschlossenen Konzept „Essbare Stadt“ hat die Verwaltung zugesichert potenzielle Initiativen bei der Suche nach geeigneten Flächen zu unterstützen. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 GEMEINSCHAFTSGÄRTEN Seite 13 von 22 Vorhaben in die Tat umsetzen. Weiterhin bietet das Amt für Landschaftspflege und Grünflä- chen Unterstützung bei der Suche nach Flächen. Öffentliche Workshops mit städtischer Unterstützung Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadt Köln unterstützt weiterhin die Kommunikation der Akteure der Essbaren Stadt über ihre städtischen Kanäle. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Grundsätzlich wird die Durchführung von Workshops und vergleichbaren Veranstaltungen unterstützt. Fazit: Die Durchführung von Workshops etc. wird im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt. Sachstand 2024 08/2024: Im Zuge der Entstehung des neuen Gartenlabors am Pohlstadtsweg (siehe auch „Städtische Flächen für Gemeinschaftsgärten“) werden voraussichtlich weitere Garten- workshops angeboten, um die angehenden Gärtner*innen zu unterstützen und bestmöglich an das Thema heranzuführen. Städtische Flächen für Gemeinschaftsgärten Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadt Köln erleichtert die Genehmigungen baulicher Veränderungen auf städtischen Ge- meinschaftsgartenflächen zum Zweck der gärtnerisch-partizipativen Nutzung, z.B. von Ge- wächshäusern oder Gemeinschaftsküchen . Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Die Nutzung der bereitgestellten städtischen Flächen für Gemeinschaftsgärten wird in einem Nutzungsvertrag vereinbart. Baurechtliche oder weiterführende Genehmigungen von Seiten des Gesundheitsamtes müssen im Einzelfall gesondert eingeholt werden. Dabei sind insbe- sondere auch die artenschutz- und landschaftsrechtlichen Aspekte sowie die Bodenschutz- aspekte zu berücksichtigen. Fazit: Genehmigungen müssen auf den Einzelfall bezogen eingeholt werden. Sachstand 2024: 08/2024: Um den unterschiedlichen neuen Ansätzen zu gärtnerischen Möglichkeiten in Städ- ten Rechnung zu tragen, entwickelt das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen derzeit ein stadtweites Konzept zum Thema „Gärtnern in der Stadt“. Zum einen wird untersucht, wel- che Ansätze neben den bekannten Kleingärten, aber auch den bereits etablierten Gartenla- boren noch umsetzbar wären in Köln. Neue Konzepte wie der Kleingartenpark oder der Waldgarten geben die Möglichkeit, bisherige Ansätze kritisch zu prüfen, anzupassen und zu ergänzen. In weiteren Schritten werden die Bedarfe der unterschiedlichen Bezirke ermittelt Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 GEMEINSCHAFTSGÄRTEN Seite 14 von 22 (auch in Hinblick auf Sozialstrukturen und Wohnformen), um Prioritäten für die Flächensuche festzulegen. Die zwei neuen Gartenlabor-Flächen in Nippes sind weiterhin in Vorbereitung. Voraussicht- lich ab Oktober 2024 wird am Merheimer Platz der Abriss der alten Appelmann-Fläche durchgeführt. Der Entwurf für die kommende Gartenlabor-Fläche (inklusive einer Gemein- schaftsgartenfläche für den Garten am Mer e.V.) ist in finaler Abstimmung und wird in Kürze der Bezirksvertretung vorgelegt werden. Sobald die Erschließung der Tennisplatzerweiterung am Blücherpark abschließend geklärt ist, kann auch hier der aktuelle Entwurf in die Bezirksvertretung gegeben werden. Am Pohlstadtsweg in Brück wird in 2025 im Auftrag des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen ein neues Gartenlabor in Form von durch einen lokalen Landwirt vorbereiteten Selbsterntegärten („Krautgärten“) geschaffen. Nach einer Informationsveranstaltung für inte- ressierte Anwohner*innen, die im Herbst 2024 am Pohlstadtsweg vor Ort stattfinden wird, werden die Parzellen im kommenden Frühjahr kostenlos an die Menschen – bevorzugt aus dem nahegelegenen Sozialraum- vergeben. Diese Initialveranstaltung soll in 2025 ein öffent- liches Beteiligungsverfahren einleiten und langfristig soll die im Bebauungsplan für Kleingär- ten festgesetzte Gesamtfläche in eine neue Form des städtischen Gärtnerns gebracht wer- den, bei der sowohl Aspekte des klassischen Kleingartens als auch der Gartenlabore ange- wandt werden. Die entsprechenden Bedarfe und Wünsche an die Gartenform gilt es im Be- teiligungsverfahren zu ermitteln. Politische Rahmenbedingungen für Gemeinschaftsgärten Konzept „Essbare Stadt“ Der Stadtrat beschließt, dass Mittel für die dauerhafte Schaffung eines Koordinationsbüros “Essbare Stadt Köln” zur Verfügung gestellt werden. Dieses nimmt 2020 ihre Arbeit auf. Das Koordinationsbüro hat das Ziel, die Umsetzung der Essbaren Stadt im gesamten Stadtgebiet zu fördern und zu unterstützen. Durch das Koordinationsbüro wird die Essbare Stadt zu ei- nem festen, in allen Veedeln sichtbar zur verbesserten Lebensqualität beitragenden Be- standteil der Stadt Köln. Das Koordinationsbüro etabliert einen regelmäßigen Austausch und eine enge Zusammenarbeit aller Akteur*innen der Essbaren Stadt Köln. Sie umfasst zwei Vollzeitstellen. Davon ist eine Stelle bei der Stadtverwaltung und eine beim Ernährungsrat angesiedelt. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Eine finanzielle und personelle Unterstützung von Seiten der Stadt Köln findet zurzeit nicht statt. Fazit: Im Stellenplan 2020/21 ist keine Stelle hierfür vorgesehen. Im Haushalt 2020/21 sind keine Finanzmittel zur Förderung von Projekten der essbaren Stadt aufgeführt. Sachstand 2023 10/2023: Sachstand unverändert Sachstand 2024 08/2024: Die in 2020 neu geschaffene Stelle ist weiterhin besetzt. Vor allem die koordinative Zusammenarbeit mit dem Ernährungsrat und dem Umweltamt hat sich etabliert. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 GEMEINSCHAFTSGÄRTEN Seite 15 von 22 Die Stadt Köln startet ein Programm für Urbane Gemeinschaftsgärten nach dem Pa- riser Vorbild Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadt Köln startet eine Kampagne für Urbanes Gärtnern im Sinne der Essbaren Stadt nach dem Pariser Vorbild, um die Bevölkerung dazu anzuregen, gärtnerisch aktiv zu werden. Die Kampagne strebt einen Gemeinschaftsgarten pro Veedel an. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Auf der Internetseite der Stadt Köln ist folgende Seite eingerichtet worden: „Es gibt vielfältige Möglichkeiten, in der Stadt grüne Oasen zu schaffen, die sich positiv auf die Artenvielfalt, das Klima und damit auch auf die Bewohnerinnen und Bewohner auswirken. Ob im Garten, auf dem Balkon, auf einer Baumscheibe vor der Haustür oder am Straßen- rand - Natur lässt sich auch auf kleinem Raum verwirklichen, verschönert das Straßenbild und sorgt für mehr Lebensqualität in der Stadt. […] Darüber hinaus fördert die Verwaltung im Rahmen des Projektes „Gartenlabor“ das Gärtnern in der Stadt. Fazit: Eine entsprechende Seite wurde auf der Internetseite der Stadt Köln schon eingerich- tet. Weitergehende Maßnahmen im Sinne einer Kampagne sind aufgrund fehlender Res- sourcen zurzeit nicht umsetzbar. Sachstand 2024 08/2024: Sachstand unverändert Ausgleichsflächen Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob urbane Gemeinschaftsgärten als Option für Ausgleichsflächen aufgenommen werden können. Das Koordinationsbüro ist hier einzu- binden. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Aus Sicht der Verwaltung ist dies rechtlich nicht möglich. Ausgleichsmaßnahmen sind auf ei- nen dauerhaften Erhalt ausgerichtet. Ggf. können dauerhaft angelegte Grünmaßnahmen zur Einrahmung von Gemeinschaftsgärten als Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Gemeinschaftsgärten selbst sind nicht auf Dauerhaftigkeit ausgerichtet. Fazit: Gemeinschaftsgärten können nicht als Ausgleichsmaßnahmen gewertet werden. Sachstand 2024 08/2024: Sachstand unverändert Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 PARTIZIPATIVE LANDWIRT SCHAFT Seite 16 von 22 PARTIZIPATIVE LANDWIRTSCHAFT Partizipative Landwirtschaft Konzept „Essbare Stadt“ Die Verwaltung wird beauftragt bis 2025 in jedem Stadtbezirk mit kommunalen landwirt- schaftlichen Flächen eine gemeinschaftlich nutzbare Fläche zur alternativen und partizipati- ven Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 In jedem Veedel existiert in Parks und Kleingärten eine öffentlich zugängliche Ackerfläche zu Bildungszwecken. Landwirtschaftliche Nutzflächen in städtischer Hand werden von der Stadt Köln bevorzugt an Landwirte verpachtet, die im Sinne der Biodiversität aufwerten, ökologisch arbeiten, zur städ- tischen Nahversorgung beitragen und die ihre Flächen z.T. für partizipative Gartenprojekte oder Umweltbildungsangebote öffnen. Hinweis: Zurzeit wird ein Antrag „Urbane Landwirtschaft“ im Ausschuss Umwelt und Grün beraten. Fazit: Forderung wird im Rahmen des o.g. Antrages berücksichtigt und geprüft. Sachstand 2024 08/2024: Sachstand unverändert Voraussetzungen für Partizipative Landwirtschaft Konzept „Essbare Stadt“ Landwirtschaftliche Nutzflächen in städtischer Hand werden von der Stadt Köln bevorzugt an Landwirte verpachtet, die im Sinne der Biodiversität aufwerten, ökologisch arbeiten, zur städ- tischen Nahversorgung beitragen und die ihre Flächen z.T. für partizipative Gartenprojekte oder Umweltbildungsangebote öffnen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Landwirtschaftliche Nutzflächen in städtischer Hand werden von der Stadt Köln bevorzugt an Landwirte verpachtet, die im Sinne der Biodiversität aufwerten, ökologisch arbeiten, zur städ- tischen Nahversorgung beitragen und die ihre Flächen z.T. für partizipative Gartenprojekte oder Umweltbildungsangebote öffnen. Hinweis: Zurzeit wird ein Antrag „Urbane Landwirtschaft“ im Ausschuss Umwelt und Grün beraten. Fazit: Forderung wird im Rahmen des o.g. Antrages berücksichtigt und geprüft. Sachstand 2024 08/2024: Sachstand unverändert Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 PRIVATES GÄRTNERN UND FIRMENGÄRTEN Seite 17 von 22 PRIVATES GÄRTNERN UND FIRMENGÄRTEN Privates Gärtnern und Firmengärten Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadt Köln unterstützt die Bürger*innen bei der Gestaltung von essbaren privaten und gewerblichen Flächen. Bis 2025 ist ein Drittel aller privaten Gärten, Balkone und Dachterras- sen mit Essbarem bepflanzt und immer mehr Unternehmen legen auf ihrem Gelände Fir- mengärten an. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Hinweis: Die Kommune hat hier keinen direkten Einfluss. Die Entscheidung liegt bei den je- weiligen Grundstückseigentümern. Fazit: Die Verwaltung wird mit dem Ernährungsrat die Auslobung eines Preises vorbereiten. Sachstand 2024 08/2024: Auch in diesem Jahr prämiert das Umweltamt im Rahmen der „Vielfaltsgärten“ na- turnahe und abwechslungsreich gestaltete Flächen. Im nun dritten Jahr können erneut so- wohl Flächen aus dem privaten Bereich, als auch gewerblichen Flächen und Außenanlagen von Schulen und Kitas eingereicht und prämiert werden. Partner im Projekt sind weiterhin das Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen, der NABU Stadtverband Köln, der Kleingar- tenverein Flora e.V. und der VHS Biogarten Thurner Hof. Privates Kompostieren fördern Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadt Köln gibt eine Informationsbroschüre in Auftrag, die über privates Kompostieren und Wurmkisten, sowie Stellen, an denen Gartenbesitzer Bioabfälle abliefern und privaten Kompost beziehen können, informiert. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz hat zum Thema „organischer Abfall“ eine Infor- mationsbroschüre herausgegeben. https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf57/31.pdf Unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/initiative-hallo-nachbar/ab- fall?kontrast=weiss sind alle Informationen zum Thema Abfall aufgeführt. Fazit: Informationsbroschüre wurde schon erstellt. Sachstand 2024 08/2024. Sachstand unverändert Gärtnern genehmigen Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 PRIVATES GÄRTNERN UND FIRMENGÄRTEN Seite 18 von 22 Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadt Köln initiiert einen runden Tisch mit Wohnungsbaugesellschaften, Mietern und Ver- mietern sowie dem Ernährungsrat (Ausschuss Essbare Stadt), um Balkonbepflanzungen zu fördern und bestehenden Einschränkungen entgegenzuwirken. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Die teilweise bestehenden Verbote von Wohnungsbaugesellschaften und Vermietern, Fens- ter und Balkone von Mietwohnungen zu bepflanzen, sollten neu verhandelt und geregelt wer- den. Insbesondere kommunale Unternehmen und Genossenschaften können hier ein Zei- chen setzen. Hinweis: hier hat die Kommune keinen Einfluss. Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Wohnungseigentümern. Sachstand 2024 08/2024: Sachstand unverändert Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 KLEINGÄRTEN UND KLEIN GARTENVEREINE Seite 19 von 22 KLEINGÄRTEN UND KLEINGARTENVEREINE Kleingärten und Kleingartenvereine Konzept „Essbare Stadt“ Der derzeitigen Unterversorgung Kölns mit Kleingärten wird systematisch entgegengewirkt - durch den Erhalt bestehender Gärten und die Erschließung neuer Gartenflächen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Das Kleingartenwesen hat in Köln eine lange Tradition. Viele der heutigen Kleingartenanla- gen entstanden im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Kölner Grünsystems und sind somit integraler Bestandteil des gesamt-städtischen Freiraumnetzes. Kleingärten erfüllen städtebauliche, ökologische, klimatische und soziale Funktionen für die Großstadt Köln. Vor dem Hintergrund der aktuellen demografischen, städtebaulichen sowie umwelt- und kli- marelevanten Herausforderungen haben die Stadt Köln und der Kreisverband Kölner Garten- freunde e.V. Ziele für die Entwicklung des Kleingartenwesens in Köln formuliert (s.u.). Fazit: Die Verwaltung verfolgt das Ziel mehr Menschen das Gärtnern in der Stadt durch un- terschiedliche Konzepte zu ermöglichen. Sachstand 2024 08/2024: siehe „Schaffung von neuen Kleingartenflächen“ Flächenerhalt Konzept „Essbare Stadt“ Die bestehende Gesamtfläche der Kölner Kleingärten wird gesichert. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Kleingärten werden durch die Aufstellung von Bebauungsplänen als Flächen für Dauerklein- gärten festgesetzt. Anlagen, die vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetztes Bestand hatten, werden als Dauerkleingärten behandelt. Fazit: Die bestehenden Kleingärten sind rechtlich geschützt. Sachstand 2024 08/2024: Sachstand unverändert Schaffung von neuen Kleingartenflächen Konzept „Essbare Stadt“ Die bestehende Gesamtfläche der Kölner Kleingärten wird gesichert und die Anzahl der Kleingärten erhöht, um den tatsächlichen Bedarf von 25.000 Kleingärten zu decken. Pro Jahr werden 100 neue Gärten geschaffen . Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 KLEINGÄRTEN UND KLEIN GARTENVEREINE Seite 20 von 22 Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Aufgrund der 2016 durchgeführten Kleingartenbedarfsberechnung liegt der Versorgungsgrad mit Kleingärten gesamtstädtisch bei etwa 66 %. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums wird der Versorgungsgrad bei gleichem Kleingartenbestand auf ca. 60% sinken. Das bedeutet: Immer weniger Menschen werden einen Garten in Köln pachten können. Auf der anderen Seite ist festzustellen, dass die Neuanlage von Kleingartenanlage aufgrund der Flächenkonkurrenz und konkurrierender Flächennutzungen (Wasserschutzzonen, Altlas- ten etc.) kaum mehr möglich sein wird. These: In der Folge bedeutet dies, dass der aktuelle Bestand erhalten bleiben und jede Mög- lichkeit zum weiteren Ausbau genutzt werden muss. Gleichzeitig muss versucht werden, die Anzahl der Gärten im Bestand zu erhöhen. Ziel ist es, mehr Menschen die Möglichkeit zum Gärtnern in der Stadt auf gleicher Fläche zu ermöglichen. (z.B. Teilung größerer Parzellen, neue Zielgruppen ansprechen, Pilotprojekte wie Gartenlabore fördern...) Fazit: Die Verwaltung verfolgt das Ziel mehr Menschen das Gärtnern in der Stadt durch un- terschiedliche Konzepte zu ermöglichen. Sachstand 2023 10/2023: An der Claudiusstraße in Köln Immendorf soll weiterhin eine neue Kleingartenan- lage (Kleingartenpark Claudiusstraße) entstehen. Diese soll parkähnlich in die angrenzende öffentliche Grünfläche mit Spielangeboten eingebettet werden. Die Fläche umfasst insge- samt 13.200 m² und bietet Platz für ca. 35 Kleingärten. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist für Anfang 2024 geplant, die darauf aufbauende Planung wird voraussichtlich 2024 abgeschlos- sen und eine Realisierung des Projektes ist für 2025/26 angestrebt. Sachstand 2024 Die mehrstufige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Kleingartenpark an der Claudiusstraße fand vom 10. Bis 23. Juni 2024 online auf dem Portal www.meinungfuer.koeln statt. Zudem gab es eine Infoveranstaltung vor Ort, die am 15. Juni 2024 stattgefunden hat. Ein Planungsbüro wurde mit der Grundlagenermittlung und der Vorplanung beauftragt. Bis Ende dieses Jahres wird die Bearbeitung des Vorentwurfs abgeschlossen. Anfang 2025 soll der Planungs- und Baubeschluss erwirkt werden. Am Pohlstadtsweg entsteht langfristig ebenfalls eine neue Fläche (siehe „Städtische Flächen für Gemeinschaftsgärten) Unter dem Titel ‚Neue Krautgärten am Pohlstadtsweg – Gemüse anbauen, ernten und genießen!‘ findet am 11.10.2024, von 17-19 Uhr eine Informationsver- anstaltung zur Information der Bürger*innen vor Ort statt. Zugänglichkeit Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadt Köln unterstützt den Ausbau der Onlineplattform des Kreis-verbands Kölner Gar- tenfreunde e.V. zur vereinfachten Vergabe von freien Parzellen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Freie Parzellen sollen einfacher vergeben werden, zum Beispiel über ein Online-Portal. Der Anteil nicht vergebener Flächen, meist in den Außenbezirken, soll reduziert werden. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 KLEINGÄRTEN UND KLEIN GARTENVEREINE Seite 21 von 22 Hinweis: Die Onlineplattform wird vom Kreisverband der Kölner Gartenfreunde eigenständig unterhalten und gepflegt. Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des Generalpachtvertrages aufgegrif- fen und geprüft. Sachstand 2024 08/2024: Sachstand unverändert Gruppenverträge Konzept „Essbare Stadt“ In Kooperation mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. werden die pachtrechtlichen Bedingungen zur Vergabe verändert, so dass auch Gruppen und Bildungseinrichtungen un- ter bestimmten Voraussetzungen eine Parzelle pachten können. Kleingartenvereine können Gärten für einen Gemeinschaftsgarten zur Verfügung stellen. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Es soll mehr Pachtverträge für Gruppen, Vereine oder Schulen geben, um neue Personen und Zielgruppen an Kleingärten und die Essbare Stadt Köln im Allgemeinen heranzuführen. Perspektivisch soll in jeder Anlage mindestens ein Garten an Gruppen vergeben werden. Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des Generalpachtvertrages aufgegrif- fen und geprüft. Sachstand 2024 08/2024: Der Dachverband der Kleingärtner lehnt aus vertraglichen Gründen das Abschlie- ßen von Gruppenverträgen ab. Ein gemeinschaftliches Gärtnern wird zwar explizit begrüßt, es wird allerdings gewünscht, dass vertraglich eine Person als Vertragspartnerin und An- sprechperson ausgewählt wird. Anpassung der Gartenordnung Konzept „Essbare Stadt“ Bei der Neufassung des Generalpachtvertrages zwischen Stadt Köln und dem Kölner Klein- gartenverband verbleibt die Verantwortung für Gemeinschaftsplätze innerhalb der Kleingar- tenanlagen (Spielplatzkontrolle, Baumkontrolle) auch künftig Aufgabe der Stadt. Diese be- kräftigt die Rolle der Kleingärten als Gemeingut im Sinne der Essbaren Stadt. Es ist wün- schenswert, dass bei der Neufassung des Generalpachtvertrags die Gartenordnung an die lokalen und zeitgemäßen Bedingungen angepasst wird, unter den Stichworten Generatio- nenwechsel, Tier- und Naturschutz, Ökologie und Biodiversität. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Kleingärten unterliegen diversen Regularien - vom Bundeskleingartengesetz bis zur Vereins- satzung. Diese sollen an die heutigen Bedingungen und die oben dargestellten Ziele ange- passt werden - unter den Stichworten Generationswechsel, Naturschutz, Ökologie. Sachstandsbericht Essbare Stadt 2024 KLEINGÄRTEN UND KLEIN GARTENVEREINE Seite 22 von 22 Fazit: Der Aspekt wird im Rahmen der Überarbeitung des Generalpachtvertrages aufgegrif- fen und geprüft. Sachstand 2024 08/2024: Sachstand unverändert (Die neue Gartenordnung ist seit dem 01.01.2023 in Kraft) Anerkennung als Ausgleichsflächen Konzept „Essbare Stadt“ Die Stadt Köln bekommt den Auftrag zu prüfen, unter welchen Bedingungen ökologisch auf- gewertete Kleingartenanlagen als ökologische Ausgleichsflächen gewertet werden können. Zielsetzung aus dem Beschluss „Essbare Stadt“ 2018 Aus Sicht der Verwaltung ist dies rechtlich nicht möglich. Ausgleichsmaßnahmen sind auf ei- nen dauerhaften Erhalt ausgerichtet. Ggf. können dauerhaft angelegte Grünmaßnahmen zur Einrahmung von Kleingärten als Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Kleingärten selbst sind nicht auf Dauerhaftigkeit ausgerichtet. Fazit: Kleingärten können nicht als Ausgleichsmaßnahmen gewertet werden. Sachstand 2024 09/2024: Sachstand unverändert
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/2 Vorlagen-Nummer 27.09.2024 2930/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.10.2024 4. Sachstandsbericht Essbare Stadt Nach einem umfangreichen Beteiligungsprozess mit mehr als 300 Bürger*innen und einem anschließenden BarCamp haben der Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. zusammen mit der Verwaltung und Agora Köln 2017 den Aktionsplan „Essbare Stadt“ erarbeitet. Hierauf aufbauend wurde mit dem Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. und der Stadtverwal- tung die Beschlussvorlage „Essbare Stadt“ erarbeitet. Nach Vorberatung durch die Bezirksver- tretungen wurde dieses Konzept am 04.06.2020 vom Ausschuss Umwelt und Grün beschlos- sen. Die übergeordneten Ziele des Konzeptes „Essbare Stadt“ bestehen zusammenfassend darin, existierende Grünflächen zu schützen und aufzuwerten, weitere Flächen für die grüne Infrastruktur zu erschließen, die Biodiversität und die Umweltbildung zu fördern und das Gärt- nern in urbanen Kontext allen interessierten Bürger*innen zu ermöglichen. Die Hauptfelder des Aktionsplanes umfassen die Themen: - Essbares öffentliches Grün - Bildungseinrichtun- gen/ Schulgartenkonzept - Gemeinschaftsgärten - Privates Gärtnern und Firmengärten - Kleingärten und Kleingartenvereine Gez. Wolfgramm Anlage 1 4. Sachstandsbericht Essbare Stadt September 2024
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2930/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.09.2024
- Erstellt
- 23.09.2024 16:11