V/0533/2021
Jahresabschluss 2020 der GML Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML GmbH)
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Anlage 1 bis 3 zur Vorlage 533-2021
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Beschlussvorlage
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V/0533/2021 V/0533/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Jahresabschluss 2020 der GML Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML GmbH) Beratungsfolge 28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Stadt Münster ermächtigt die Vertretung in der Gesellschafterversammlung der GML GmbH, folgende Entscheidungen zu treffen: a) Der Jahresabschluss der GML GmbH wurde für das Geschäftsjahr 2020 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und wird abschließend in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 7.585.433,80 € sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 74.256,67 €, festgestellt. b) Der Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen. c) Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. d) Zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Steffen & Partner mbB, Münster, bestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Begründung: Amt für Finanzen und Beteiligungen 07.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Haubner T elefon:492-2032 HaubnerG@stadt- muenster.de - 2 - V/0533/2021 Die Stadt Münster war in 2020 mit 204.516,75 € am Stammkapital der GML GmbH beteiligt. Wesentlicher Unternehmensgegenstand ist der Erwerb, die Entwicklung und die Vermarktung der Grundstücksflächen in Münster-Loddenheide. Gemäß § 12 Abs. 9 Buchstabe a – d des Gesellschaftsvertrages der GML GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresergebnisses, die Entlastung der Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr. Jahresabschluss 2020: Im Geschäftsjahr 2020 wurde kein Grundstück veräußert, sodass ein Jahresfehlbetrag von rund 74.256,67 € zu verzeichnen ist. Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss: Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Steffen & Partner mbB, Münster, haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen diesen oder zusätzliche Hinweise hierzu ergeben. Unter Berücksichtigung des vorgelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GML GmbH zum Bilanzstichtag. Prüfer für das Geschäftsjahr 2021: Zum dritten Mal wird die Prüfungsgesellschaft Dr. Steffen & Partner mbB, Münster, vorgesehen. Zukünftige Entwicklung: Die Gesellschaft verfügte Ende 2020 noch über ein Grundstück. Der Vertragsabschluss über dessen Verkauf soll in 2021 erfolgen, wobei absehbar ist, dass der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten erst in 2022 erfolgen kann. Beratung: Die Gesellschafterversammlung hat die im Beschluss genannten Punkte in einer Sitzung am 24. Juni 2021 beschlossen. Das Votum der Vertretung der Stadt Münster stand dabei unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Ermächtigung durch den Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft. I.V. Gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage 1: Bilanz zum 31.12.2020 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 Anlage 3: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0533/2021 Kurzüberblick Jahresabschluss 2020 der GML Gewerbepark Münster-Loddenheide GmbH incl. der Ermächti- gung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zustimmung des Gesellschafters Stadt Münster zum Jahresabschluss Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig HGB, GO NRW, Satzung der Gesellschaft Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Loddenheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0533/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.08.2021
- Erstellt
- 01.07.2021 09:29