4326/2021
Bürger*innenrat für Köln
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Mitteilung Ausschuss
1432 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB-2 Vorlagen-Nummer 22.12.2021 4326/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.01.2022 Bürger*innenräte für Köln hier: Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung empfiehlt erarbeitete Erfolgsfaktoren Bürger*innenräte werden vielerorts als neues Beteiligungsformat diskutiert und erprobt. Auch in Köln wird dem eine hohe Aufmerksamkeit entgegengebracht und ebenso wird in der Stadtpolitik über eine mögliche Einführung von Bürger*innenräten diskutiert. Die zentralen Erfolgsfaktoren und damit ver- bunden die Antwort auf die Fragen, was bei der Vorbereitung und Durchführung eines Bür- ger*innenrates zu beachten ist und was mit den Ergebnissen passiert, hat der Beirat Öffentlichkeits- beteiligung in seinem aktuellen Positionspapier zusammengefasst. Das Positionspapier ist das Ergebnis aus drei Sitzungen des Beirates, in denen er sich intensiv mit den Grundlagen, nationalen und internationalen Beispielen und der Anwendung in Köln in Form von Präsentationen, Diskussionsrunden und Kleingruppenarbeit auseinandergesetzt hat. Die Erfolgsfaktoren können als Prüfkriterien und das Positionspapier insgesamt als Leitlinien für die Einführung von Bürger*innenräten als neues Format der Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln genutzt werden. Anlage Positionspapier #1 vom 15.12.2021 Gez. Reker
Positionspapier #1 Bürgerräte
21832 Zeichen
BEIRAT ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG
VERSION 2, 15.12.2021
Der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Stadt Köln. Er berät und gibt Empfehlungen an Politik und
Verwaltung zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur quali-
tativen Weiterentwicklung der Beteiligungskultur, mit Blick auf eine lernende Umsetzung sowohl der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung
als auch einzelner Formate und Methoden der Öffentlichkeitsbeteiligung. In dieser Funktion erarbeitet er auch anlass- und themenbezogene
Positionspapiere. Das vorliegende Positionspapier #1 ist das Ergebnis aus drei Sitzungen des Beirates, in denen er sich intensiv mit den Grund-
lagen, nationalen und internationalen Beispielen und der Anwendung in Köln in Form von Präsentationen, Diskussionsrunden und Kleingrup-
penarbeit auseinandergesetzt hat.
POSITIONSPAPIER #1
Bürgerräte1 für Köln
1 ANLASS
Bürgerräte werden vielerorts als neues Verfahren der Öf-
fentlichkeitsbeteiligung diskutiert und erprobt. Auch in der
Stadt Köln wird dem Bürgerrat eine hohe Aufmerk samkeit
entgegengebracht. Der Rat der Stadt Köln hat am 9. Novem-
ber 2021 ein Budget über 50.000 Euro für die Entwicklung
und Etablierung von Bürgerräten in Köln (Modellentwicklung
und Pilot) für 2022 beschlossen. Damit ergibt sich die
Chance, die in Köln geführten Diskussionen über die zukünf-
tige Rolle von Bürgerräten im demokratischen Zusammen-
hang durch konkrete praktische Erfahrungen zu bereichern
und sie als Lernchance zu nutzen.
2 EINORDNUNG UND MOTIVATION
Der Bürgerrat ist ein Format , in dem eine zufällig aus ge-
wählte Gruppe von Personen in einem moderierten Verfah-
ren zu einem eingegrenzten Thema oder einer Fragestellung
gemeinsam Empfehlungen oder Lösungen erarbeitet. In der
Regel bestehen sie aus einer Abfolge von Präsenzveranstal-
tungen (in Zeiten von Corona auch: digitalen Veran staltun-
gen) und werden daher auch als Bürgerratsverfahren be-
zeichnet. Das besondere dieses Verfahrens ist, dass die Teil-
nehmenden Zufallsbürger *innen sind. Die Zusammenset-
zung der Teilnehmenden basiert hier also nicht auf dem üb-
lichen Mechanismus „Selbstrekrutierung durch Betroffen-
heit“. Stattdessen werden hier Bürger*innen zufällig per Los
ausgewählt. Damit wird mit Bürgerräten der Anspruch ver-
bunden, dass in ihnen „unbefangene Laienbürger*innen“ o-
der „Individualbürger*innen“ zusammenkommen, die weni-
ger interessensgeleitet sind, und damit auch Bürger *innen
teilnehmen, die das normalerweise nicht tun würden. Ziel-
setzung ist, eine vielfältige Zusammensetzung der Teilneh-
menden zu erreichen.
2
Abgesehen von dieser Besonderheit sind Bürgerräte, wie
vielzählige andere top-down initiierte Verfahren und Beteili-
gungsformate auch, ein Instrument der freiwilligen (infor-
mellen) Öffentlichkeitsbeteiligung: Bürgerräte dienen daher
gleichermaßen dazu, die Öffentlichkeit zurate zu ziehen. Dies
soll dazu dienen, Politik und Verwaltung durch eine gemein-
sam erarbeitete Stellungnahme oder Empfehlung bei ihrer
Entscheidungsfindung zu unterstützen. Bürgerräte haben
1 Der Begriff „Bürgerrat“ ist ein Fachbegriff, weshalb dieser auch in vorliegendem Positionspapier so genutzt wird. Ob der Begriff für Köln so
verwendet oder gegendert werden soll, sollte vor der Durchführung eines ersten Bürgerrates entschieden werden.
2 vgl. Fischer-Bollin, Peter (2021) (Hrsg.): Zukunftsmodell Bürgerrat? Potenzielle Grenzen losbasierter Bürgerbeteiligung, Konrad -Adenauer-
Stiftung e.V. (Vorwort): 6-7; vgl. www.buergerrat.de/ueber-buergerraete/was-ist-ein-buergerrat
3 vgl. Glaab, Manuela (2021): Innovative Formen der Bürgerbeteiligung. Welche Potenziale und Grenzen beinhalten Bürgerräte? In: P. Fischer-
Bollin (Hrsg.): Zukunftsmodell Bürgerrat? Potenzielle Grenzen losbasierter Bürgerbeteiligung: 8-26
daher – auch wenn durch zufallsbasierte Rekrutierungsver-
fahren eine repräsentative Zusammensetzung der Teilneh-
menden und damit ein „Querschnitt der Gesellschaft“ ange-
strebt wird – lediglich Empfehlungscharakter. Sie ersetzen
damit nicht die durch die Kommunalwahlen legitimierten Be-
ratungs- und Entscheidungsgremien.
3 Hier unterscheiden sie
sich nicht zu allen anderen praktizierten Verfahren und For-
maten der informellen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln, die
sie ebenso wenig ersetzen, sondern allenfalls ergänzen sol-
len.
Daher empfiehlt der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung, den
Bürgerrat – wie jedes andere Beteiligungsformat auch – zu-
nächst ganz nüchtern als ein Instrument zu betrachten, des-
sen Vorteile (oder Nachteile ) nicht in ihm selbst zu finden
sind, sondern darin,
ob der Bürgerrat mit Blick auf die Zielsetzung der Öf-
fentlichkeitsbeteiligung (gegebenenfalls in Kombina-
tion mit weiteren anderen Formaten) geeignet ist, und
inwieweit der Bürgerrat (seine Eignung vorausgesetzt
und ebenfalls mit Blick auf die Zielsetzungen) gut um-
gesetzt wird.
Beide Punkte sollten bei aller Euphorie für das Instrument
nicht aus den Augen verloren werden, insbesondere dann,
wenn das Instrument Neugierde erweckt und der Anlass das
Instrument selbst zu sein scheint („Lösung sucht Anwen-
dung“).
3 ERFOLGSFAKTOREN – DAS GILT ES ZU BEACHTEN
Der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung hat einige Erfolgsfakto-
ren zusammengestellt, die aus seiner Sicht bei der Vorberei-
tung, Durchführung und bei der Verwendung der Ergebnisse
eines Bürgerrates zu beachten sind. Aspekte, die auch für die
Evaluation des geplanten Bürgerrates oder zukünftiger Bür-
gerräte herangezogen werden sollten.
3.1 VORBEREITUNG DES BÜRGERRATES
In den meisten Formaten oder Verfahren der informellen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung werden interessierte oder be-
troffene Akteur*innen dazu aufgerufen, im Rahmen eines
Planungs- und Entscheidungs vorbereitungsverfahrens zu
planerischen Aspekten und Fragestellu ngen als Hinweis, -
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Ideen-, Vorschlags - oder Feedbackgeber zu fungieren. Die
gesammelten Beiträge werden in ihrer Vielfalt ausgewertet,
dokumentiert und als Abwägungsmaterial in den politisch -
administrativen Entscheidungsvorbereitungsprozess einge-
bracht. Dies geschieht ohne den Anspruch, dass vorher aus
der Gesamtheit der Beteiligten ein gemeinsamer Vorschlag
oder eine Empfehlung erzeugt wurde. Bürgerräte hingegen
erarbeiten Empfehlungen und Vorschläge für eine politische
Entscheidung: Innerhalb der (möglichst) repräsentativ zu-
sammengestellten Teilnehmerschaft findet zu einer vorge-
gebenen Frage oder einem Thema ein „ stadtgesellschaftli-
cher Einigungsprozess“ in unmittelbarer Nähe eines Be-
schlussgremiums statt, das den Bürgerrat beauftragt hat. Im
Glanze dieser „Repräsentativität“ und der „gemeinschaftlich
erarbeiteten Empfehlungen“ können Bürgerräte starke
Kräfte auf das Beschlussgremium entfalten, die aus Sicht
des Beirates zwingend durch ein glas klares Erwartungsma-
nagement „geregelt“ werden müssen:
So muss von Beginn an klar sein, dass das den Bürger-
rat beauftragende Beschlussgremium sich explizit
nicht daran bindet, die Ergebnisse des Bürgerrates zu
übernehmen. Eine solche Selbstbindung würde das
durch Wahlen legitimierte Gremium schwächen, da es
faktisch seine Entscheidungskompetenz und - verant-
wortung delegiert.
Zwingende Voraussetzung ist umgekehrt aber auch,
dass das Beschlussgremium ein aufrichtiges Interesse
hat und signalisiert , dem Ergebnis des beauftragten
Bürgerrates angemessenes Gewicht in der politischen
Entscheidungsfindung zu geben.
Daher sieht der Beirat die Rollenklärung sowie die wei-
teren Spielregeln als ein zentrales Element der Vorbe-
reitung eines Bürgerrates und des damit verbundenen
Erwartungsmanagements. Dazu gehören beispiels-
weise Festlegungen darüber,
− in welcher Form Bürgerratsergebnisse dem Be-
schlussgremium präsentiert werden, und
− wie das Gremium zurückmeldet, ob und inwieweit
Ergebnisse in ihre Entscheidungen berücksichtigt
wurden.
Dabei sollten die vereinbarten Rollen und Spielregeln
grundsätzlich bis zum Abschluss des Bürgerratsverfah-
rens und somit gegebenenfalls auch über eine Legisla-
turperiode hinaus gelten.
Bürgerräte erfordern also schon bei der Vorbereitung ein
sensibles Austarieren der Kräfte zwischen dem beauftragten
Bürgerrat und dem beauftragenden Beschlussgremium.
Dazu gehört auch, die richtige Flughöhe des Themas und der
4 vgl. Allianz Vielfältige Demokratie (o.J.): Bürgerbeteiligung mit Zu-
fallsauswahl. Das Zufallspr inzip als G arant einer vielfältigen demo-
kratischen Beteiligung: ein Leitfaden für die Praxis.
Fragestellung im Blick zu behalten und sich deren Auswir-
kungen auf das Bürgerratsverfahren bewusst zu machen:
So bergen bewusst sehr o ffene und / oder eher abs-
trakte Aufträge und Fragestellungen „auf großer Flug-
höhe“ an einen Bürgerrat das Risiko, dass dem Ergeb-
nis erkennbar eine geringe Relevanz und Wirksamkeit
für die geplante Entscheidung eingeräumt wird. Dies
würde im Extremfall die Einrichtung eines Bürgerrates
zu einem Sachverhalt oder einem Gremium grundsätz-
lich in Frage stellen.
Andererseits können richtungsweisende Empfehlun-
gen oder vorgelegte Entscheidungskriterien zu einem
Sachverhalt eine hohe Relevanz in den anschließenden
politischen Entscheidungen entfalten, und gleichzeitig
eine geringere Bindungswirkung haben als detaillierte
Entscheidungsvorgaben oder Empfehlungen in der Sa-
che.
Die durch den Prozess erarbeiteten Antworten des Bürgerra-
tes spiegeln so gesehen auch die Qualität der Fragen wider.
Für ein ziel- und ergebnisorientiertes Arbeiten und Empfeh-
len eines Kölner Bürgerratsverfahrens ist die Klarheit und
Präzision der zu bearbeitenden Frage also wesentlich.
Bürgerratsverfahren treten an, mittels des Instrumentes Zu-
fallsauswahl (zum Beispiel Ziehung aus dem Melderegister)
und der anschließenden Einladung der per Zufall gezogenen
Bürger*innen eine die Stadtgesellschaft repräsentierende
Teilnehmerschaft zusammenzustellen.
4 Der Beirat Öffent-
lichkeitsbeteiligung weist da her darauf hin, dass die für die
Realisierung verantwortlichen Akteur*innen von Bürgerrats-
verfahren in Köln besonderen Wert darauf legen und trans-
parent machen müssen, welches Losverfahren sie anwen-
den und wie sie die ausgelosten Bürger *innen anschlie-
ßend ansprechen wollen:
Es muss darauf geachtet werden, dass in Abhängigkeit
des Auftrages beziehungsweise des Themas und den
Fragestellungen des Bürgerrates das Losverfahren
themen- und zielgruppenspezifisch konzeptioniert
wird.
Dabei sollten – wenn möglich – auch tatsächlich be-
troffene (thematische und / oder regionale) Zielgrup-
pen Teil der Grundgesamtheit des Losverfahrens sein.
Daher muss im Rahmen der Vorbereitung dringend die
Frage geklärt werden, welche Kölner*innen vom be-
auftragen Thema betroffen sind.
Das Spannungsfeld zwischen der angestrebten Repräsenta-
tivität auf der einen Seite und der Betroffenheit auf der an-
deren Seite muss abgewogen werden – letztendlich auch
dahingehend,
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ob der Bürgerrat das richtig gewählte Instrument ist,
wenn durch das Losverfahren „Betroffenheit“ nicht
eingebundenen werden kann (was ja ein konstituie-
rendes Merkmal des Bürgerrates ist) aber eingebun-
den werden soll, oder
inwieweit de r Bürgerrat durch weitere Formate, die
eine Offenheit gegenüber Betroffenheit ermöglichen,
ergänzt und damit zu einem crossmedialen Verfahren
ausgebaut wird, und / oder
inwieweit Betroffene im Bürgerrat als Expert*innen für
die Betroffenheitsperspektive(n) angehört und demzu-
folge eingeladen werden.
Daher ist es auf alle Fälle erforderlich, dass die Zusammen-
setzung(smechanismen) des Bürgerrats jeweils transparent
gemacht werden. Verfahrenstransparenz ist also dringend
einzuhalten.
Weiterhin ist aus Sicht des Beirates darauf zu achten, dass
durch die Rekrutierung nicht neue Ungleichheiten aufgebaut
und in den Bürgerrat „ übernommen" werden. Daher ist es
notwendig (unabhängig vom Losverfahren ), dass Barrieren
zur Teilhabe – etwa mögliche Ängste oder Vorbehalte, sich
als Mitglied im Bürgerrat zu engagieren – erfasst und abge-
baut werden:
Dazu gehört insbesondere, Informationen zum geplan-
ten Bürgerrat verständlich und zielgruppengerecht
aufzubereiten.
Informationen sollen grundsätzlich dazu dienen, Ver-
trauen zwischen den drei Beteiligten Politik, Verwal-
tung und Stadtgesellschaft und zum Bürgerrat aufzu-
bauen.
Dafür sind Ressourcen bereit zustellen und entsprechend
einzuplanen. Darüber hinaus sind aber auch (zeitliche, per-
sonelle und finanzielle) Ressourcen einzuplanen, um die die
konkrete Zugänglichkeit und Teilhabe am Bürgerrat zu orga-
nisieren. Wichtige Fragen , die zur Vorbereitung eines Bür-
gerrates dienen, sind daher unter anderem folgende, die im
Übrigen auch für die oben erwähnte Rekrutierung von Rele-
vanz sind:
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Ist ein Fahrservice vorgesehen?
Ist eine Aufwandsentschädigung vorgesehen?
Ist eine Kinderbetreuung vorgesehen?
Werden Mittler*innen benötigt?
Werden Dolmetscher*innen benötigt?
Sind geeignete (barrierefreie) Orte vorhanden?
Welche passenden Zeitfenster für das Bürgerratsver-
fahren gibt es?
5 Weitere Punkte, die die Rekrutierung der Teilnahme beeinflussen,
hat der Beirat im folgenden Abschnitt 3.2 „Durchführung des Bür-
gerrates“ festgehalten.
Besonders die Auswahl der Orte und Zeiten der Bürgerrats-
sitzungen sind wesentliche Gestaltungselemente auch hin-
sichtlich der Mitwirkungsbereitschaft der Ausgelosten.
Für die Beantwortung dieser Fragen und die konkrete Kon-
zeptionierung und Vorbereitung des Bürgerrates sind daher
Ansprechpersonen mit den entsprechenden Methodenkom-
petenzen beziehungsweise Ressourcen für die Einbindung
externer Expertise und Unterstützung notwendig.
3.2 DURCHFÜHRUNG DES BÜRGERRATES
Für die Durchführung sind ebenfalls erfolgskritische Aspekte
zu beachten, die zuteilen bereits bei der Vorbereitung (ver-
gleiche 3.1.) mitgedacht werden müssen.
Grundsätzlich sollen Bürgerratssitzungen durch eine ange-
nehme, wertschätzende Atmosphäre und Kom munikati-
onsstile geprägt sein, wozu auch ein entsprechend es Cate-
ring gehört. Darüber hinaus haben insbesondere die Stär-
kung und Befähigung der ausgelosten Teilnehmenden (Em-
powerment) im Mittelpunkt der Durchführung zu stehen:
Insbesondere den Ausgelosten, denen Beteiligungsan-
gebote generell oder der Bürgerrat als Format fremd
sind, die sich beispielsweise daher nicht trauen, das
Wort zu ergreifen, müssen Angebote zur Stärkung und
Ermutigung unterbreitet und durch eine nied-
rigschwellige Gestaltung der Sitzungen un terstützt
werden.
Der Bürgerrat und seine Mitglieder müssen zudem in
die Lage versetzt werden, die für den Beratungsgegen-
stand notwendige Beurteilungs- und Beratungskompe-
tenz zu erlangen:
Es sind daher fachliche Inputs von Expert*innen und /
oder Interessenträger*innen vorzusehen.
Ebenso sind Logiken und Vokabular des politisch-admi-
nistrativen Handelns in verständlicher Weise zu über-
setzen.
Bei der Durchführung ist weiterhin zu beachten, dass sich ei-
nerseits ein breites Meinungsspektrum entfalten kann, das
durch die Art der Auswahl und die methodische Gestaltung
zum Ausdruck kommt. Mit der Art und Weise der methodi-
schen Gestaltung und Begleitung muss also gewährleistet
werden, dass alle Mitwirkenden tatsächlich einbezogen und
gehört werden.
Andererseits ist darauf zu achten, dass die Teilnehmenden in
den Bürgerratssitzungen zielorientiert arbeiten:
Im Arbeitsprozess ist die Orientierung an dem Arbeits-
ziel, das bei der Einsetzung des Bürgerrates definiert
wurde („Fragestellung“), immer im Blick zu behalten.
Eine kontinuierliche Beobachtung der Arbeitsschritte,
ihrer Ergebnisse und der Beachtung der eigentlichen
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Arbeitsziele sollte planvoll stattfinden und vonseiten
der methodischen Begleitung wie der Mitwirkenden
des Bürgerrates reflektiert werden.
Die Begleitung muss daher von einer hohen Methodenkom-
petenz und -vielfalt geprägt sein:
Aufgrund unterschiedlicher Zielgruppen b eziehungs-
weise der (ausgelosten) Vielfalt der Teilnehmenden
sind adäquate Methoden (zum Beispiel „Dynamic Faci-
litation“6) auszuwählen und dem Prozess dienlich an-
zupassen.
Letztlich müssen alle Teilnehmenden durch die metho-
dische Ausrichtung gleichermaßen mitwirken können
und wollen (Empowerment).
Dazu gehört eine Methodenumsetzungskompetenz,
sprich: Das Begleitpersonal muss auch über eine fun-
dierte Moderationskompetenz verfügen.
Gerade weil die Geschlossenheit (Teilnahme nur durch Los-
verfahren) des Bürgerrates ein konstitutives Element ist,
muss während der Durchführung des Bürgerratsverfahrens
auf Nachvollziehbarkeit geachtet werden:
Nicht nur Ende rgebnisse für das auftraggebende Be-
schlussgremium beziehungsweise für die interessierte
Öffentlichkeit sind zu sichern , sondern auch die
„Wege“ und „Dynamiken“ des Bürgerrates sollten fest-
gehalten werden.
Neben der eigentlichen „Empfehlung“ beziehungs-
weise „Antwort auf die Fragestellung“ sind daher auch
der Prozess der Entscheidungsfindung , zwischenzeitli-
che Kontroversen und die Art ihrer Schlichtung für die
politischen Entscheidungsträger *innen transparent
und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Nicht nur für die Vorbereitung und Planung (vergleiche 3.1)
wird genügend Zeit benötigt, um eine gute methodische und
ergebnisorientierte Ausrichtung des Bürgerrates zu errei-
chen. Auch für die Durchführung müssen hinreichende Res-
sourcen (Personal und Kompetenzen) zur Verfügung stehen,
sowohl aufseiten der Fachverwaltung als auch bei den ggf.
für die Organisation und Begleitung beauftragten Dienstleis-
ter*innen.
3.3 UMGANG MIT DEN BÜRGERRATS-ERGEBNISSEN
Bereits im Abschnitt 3.1 „Vorbereitung des Bürgerrates“
wurde dargelegt, dass der Umgang mit den Ergebnissen von
Beginn an eine der, wenn nicht die erfolgskritischste Frage-
stellung des Bürgerrates ist, die es zu beantworten gilt . Ge-
rade weil der Bürgerrat von einem Beschlussgremium aufge-
fordert wird (werden sollte!), eine Empfehlung zu einer ent-
scheidungswichtigen Fragestellung zu erarbeite n, muss die
Klarheit und Transparenz über den Umgang mit den Ergeb-
nissen immanenter Bestandteil des Bürgerrates sein. Ein ent-
sprechendes Erwartungsmanagement in Richtung (der zu
6 Erklärung z. B. meisterbar.de/dynamic-facilitation/
rekrutierenden) Teilnehmenden, der Politik, und der be-
obachtenden und zu informierenden Öffentlichkeit ist daher
eine zentrale Aufgabe. Zielsetzung des Erwartungsmanage-
ments ist,
dass für das Beschlussgremium transparent und nach-
vollziehbar ist, welche Kriterien und Argumente die
Empfehlungen oder Vorschläge des Bürgerrates be-
gründen und inwieweit es dazu im Bürgerrat auch ab-
weichende Positionen gab. Nur dann kann sich das Be-
schlussgremium in der gewünschten Weise qualifiziert
mit der Stellungnah me des Bürgerrates auseinander-
setzen.
dass umgekehrt das Beschlussgremium transparent
macht, wie es sich mit dem Ergebnis des Bürgerrates
auseinandergesetzt hat, inwieweit Kriterien und Be-
gründungen gleichermaßen oder unterschiedlich an-
genommen werden und dies die Beschlussfassung des
Gremiums geprägt hat.
Somit erfordert die Einsetzung eines Bürgerrates vergleich-
bare Anforderungen und Zusagen zu Transparenz und Ver-
fahrensregelungen in Bürgerrat und Beschlussgremium. Dies
schließt auf der Entscheidungsseite auch verbindliche Zusa-
gen ein, in welchem Ablauf und Terminplan der Sachverhalt
nach Vorlage des Bürgerrat-Ergebnisses entschieden wird.
Die genannten Aspekte zur Verwendung der Ergebnisse ei-
nes Bürgerrates haben wesentlichen Einfluss darauf, ob ein
Bürgerrat erfolgreich ist und auch so wahrgenommen wird .
Sie sollten daher bereits sehr frühzeitig bedacht und geklärt
werden. So ist empfehlenswert, diese schon bei der Prüfung
zu klären, ob ein Bürgerrat zu einem Vorhaben ein geeigne-
tes Beteiligungsformat sei n kann und wie Auftrag und Vor-
gehensweise geplant und vereinbart werden.
3.4 EVALUATION
Der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung empfiehlt, die Evalua-
tion – und damit die Erfolgskriterien entlang derer eine sys-
tematische Beobachtung erfolgen soll – als festen Bestand-
teil des geplanten und folgender Bürgerratsverfahren vorzu-
sehen, um daraus Schlüsse für zukünftige Kölner Bürgerräte
ziehen zu können. Dabei sollten die hier erläuterten Erfolgs-
faktoren Berücksichtigung finden.
3.5 LESEEMPFEHLUNG
Lokale Bürgerräte in Deutschland: www.buergerrat.de/hin-
tergrund/lokale-buergerraete-in-deutschland/
Strohmann, Linus (2020): […] Die Methode »Aufsuchende
Losverfahren« […] www.netzwerk-buergerbeteili-
gung.de/informieren-mitmachen/beitraege-themenschwer-
punkte/einzelansicht-beitraege-themenschwerpunkte/ar-
ticle/wenn-die-demokratie-an-der-tuer-klingelt-die-me-
thode-aufsuchende-losverfahren/
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4326/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.12.2021
- Erstellt
- 13.12.2021 14:36