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Bürger*innenrat für Köln

Mitteilung Ausschuss 4326/2021 vom 22.12.2021

Stand: Am 31.01.2022 im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Positionspapier #1 Bürgerräte

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    BEIRAT ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG VERSION 2, 15.12.2021 Der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Stadt Köln. Er berät und gibt Empfehlungen an Politik und Verwaltung zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur quali- tativen Weiterentwicklung der Beteiligungskultur, mit Blick auf eine lernende Umsetzung sowohl der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung als auch einzelner Formate und Methoden der Öffentlichkeitsbeteiligung. In dieser Funktion erarbeitet er auch anlass- und themenbezogene Positionspapiere. Das vorliegende Positionspapier #1 ist das Ergebnis aus drei Sitzungen des Beirates, in denen er sich intensiv mit den Grund- lagen, nationalen und internationalen Beispielen und der Anwendung in Köln in Form von Präsentationen, Diskussionsrunden und Kleingrup- penarbeit auseinandergesetzt hat. POSITIONSPAPIER #1 Bürgerräte1 für Köln 1 ANLASS Bürgerräte werden vielerorts als neues Verfahren der Öf- fentlichkeitsbeteiligung diskutiert und erprobt. Auch in der Stadt Köln wird dem Bürgerrat eine hohe Aufmerk samkeit entgegengebracht. Der Rat der Stadt Köln hat am 9. Novem- ber 2021 ein Budget über 50.000 Euro für die Entwicklung und Etablierung von Bürgerräten in Köln (Modellentwicklung und Pilot) für 2022 beschlossen. Damit ergibt sich die Chance, die in Köln geführten Diskussionen über die zukünf- tige Rolle von Bürgerräten im demokratischen Zusammen- hang durch konkrete praktische Erfahrungen zu bereichern und sie als Lernchance zu nutzen. 2 EINORDNUNG UND MOTIVATION Der Bürgerrat ist ein Format , in dem eine zufällig aus ge- wählte Gruppe von Personen in einem moderierten Verfah- ren zu einem eingegrenzten Thema oder einer Fragestellung gemeinsam Empfehlungen oder Lösungen erarbeitet. In der Regel bestehen sie aus einer Abfolge von Präsenzveranstal- tungen (in Zeiten von Corona auch: digitalen Veran staltun- gen) und werden daher auch als Bürgerratsverfahren be- zeichnet. Das besondere dieses Verfahrens ist, dass die Teil- nehmenden Zufallsbürger *innen sind. Die Zusammenset- zung der Teilnehmenden basiert hier also nicht auf dem üb- lichen Mechanismus „Selbstrekrutierung durch Betroffen- heit“. Stattdessen werden hier Bürger*innen zufällig per Los ausgewählt. Damit wird mit Bürgerräten der Anspruch ver- bunden, dass in ihnen „unbefangene Laienbürger*innen“ o- der „Individualbürger*innen“ zusammenkommen, die weni- ger interessensgeleitet sind, und damit auch Bürger *innen teilnehmen, die das normalerweise nicht tun würden. Ziel- setzung ist, eine vielfältige Zusammensetzung der Teilneh- menden zu erreichen. 2 Abgesehen von dieser Besonderheit sind Bürgerräte, wie vielzählige andere top-down initiierte Verfahren und Beteili- gungsformate auch, ein Instrument der freiwilligen (infor- mellen) Öffentlichkeitsbeteiligung: Bürgerräte dienen daher gleichermaßen dazu, die Öffentlichkeit zurate zu ziehen. Dies soll dazu dienen, Politik und Verwaltung durch eine gemein- sam erarbeitete Stellungnahme oder Empfehlung bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen. Bürgerräte haben 1 Der Begriff „Bürgerrat“ ist ein Fachbegriff, weshalb dieser auch in vorliegendem Positionspapier so genutzt wird. Ob der Begriff für Köln so verwendet oder gegendert werden soll, sollte vor der Durchführung eines ersten Bürgerrates entschieden werden. 2 vgl. Fischer-Bollin, Peter (2021) (Hrsg.): Zukunftsmodell Bürgerrat? Potenzielle Grenzen losbasierter Bürgerbeteiligung, Konrad -Adenauer- Stiftung e.V. (Vorwort): 6-7; vgl. www.buergerrat.de/ueber-buergerraete/was-ist-ein-buergerrat 3 vgl. Glaab, Manuela (2021): Innovative Formen der Bürgerbeteiligung. Welche Potenziale und Grenzen beinhalten Bürgerräte? In: P. Fischer- Bollin (Hrsg.): Zukunftsmodell Bürgerrat? Potenzielle Grenzen losbasierter Bürgerbeteiligung: 8-26 daher – auch wenn durch zufallsbasierte Rekrutierungsver- fahren eine repräsentative Zusammensetzung der Teilneh- menden und damit ein „Querschnitt der Gesellschaft“ ange- strebt wird – lediglich Empfehlungscharakter. Sie ersetzen damit nicht die durch die Kommunalwahlen legitimierten Be- ratungs- und Entscheidungsgremien. 3 Hier unterscheiden sie sich nicht zu allen anderen praktizierten Verfahren und For- maten der informellen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln, die sie ebenso wenig ersetzen, sondern allenfalls ergänzen sol- len. Daher empfiehlt der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung, den Bürgerrat – wie jedes andere Beteiligungsformat auch – zu- nächst ganz nüchtern als ein Instrument zu betrachten, des- sen Vorteile (oder Nachteile ) nicht in ihm selbst zu finden sind, sondern darin,  ob der Bürgerrat mit Blick auf die Zielsetzung der Öf- fentlichkeitsbeteiligung (gegebenenfalls in Kombina- tion mit weiteren anderen Formaten) geeignet ist, und  inwieweit der Bürgerrat (seine Eignung vorausgesetzt und ebenfalls mit Blick auf die Zielsetzungen) gut um- gesetzt wird. Beide Punkte sollten bei aller Euphorie für das Instrument nicht aus den Augen verloren werden, insbesondere dann, wenn das Instrument Neugierde erweckt und der Anlass das Instrument selbst zu sein scheint („Lösung sucht Anwen- dung“). 3 ERFOLGSFAKTOREN – DAS GILT ES ZU BEACHTEN Der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung hat einige Erfolgsfakto- ren zusammengestellt, die aus seiner Sicht bei der Vorberei- tung, Durchführung und bei der Verwendung der Ergebnisse eines Bürgerrates zu beachten sind. Aspekte, die auch für die Evaluation des geplanten Bürgerrates oder zukünftiger Bür- gerräte herangezogen werden sollten. 3.1 VORBEREITUNG DES BÜRGERRATES In den meisten Formaten oder Verfahren der informellen Öf- fentlichkeitsbeteiligung werden interessierte oder be- troffene Akteur*innen dazu aufgerufen, im Rahmen eines Planungs- und Entscheidungs vorbereitungsverfahrens zu planerischen Aspekten und Fragestellu ngen als Hinweis, - BEIRAT ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG | POSITIONSPAPIER #1 – BÜRGERRÄTE FÜR KÖLN | VERSION 2 VOM 15.12.2021 (OM) Kooperatives Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung & Zebralog GmbH 2 von 4 Ideen-, Vorschlags - oder Feedbackgeber zu fungieren. Die gesammelten Beiträge werden in ihrer Vielfalt ausgewertet, dokumentiert und als Abwägungsmaterial in den politisch - administrativen Entscheidungsvorbereitungsprozess einge- bracht. Dies geschieht ohne den Anspruch, dass vorher aus der Gesamtheit der Beteiligten ein gemeinsamer Vorschlag oder eine Empfehlung erzeugt wurde. Bürgerräte hingegen erarbeiten Empfehlungen und Vorschläge für eine politische Entscheidung: Innerhalb der (möglichst) repräsentativ zu- sammengestellten Teilnehmerschaft findet zu einer vorge- gebenen Frage oder einem Thema ein „ stadtgesellschaftli- cher Einigungsprozess“ in unmittelbarer Nähe eines Be- schlussgremiums statt, das den Bürgerrat beauftragt hat. Im Glanze dieser „Repräsentativität“ und der „gemeinschaftlich erarbeiteten Empfehlungen“ können Bürgerräte starke Kräfte auf das Beschlussgremium entfalten, die aus Sicht des Beirates zwingend durch ein glas klares Erwartungsma- nagement „geregelt“ werden müssen:  So muss von Beginn an klar sein, dass das den Bürger- rat beauftragende Beschlussgremium sich explizit nicht daran bindet, die Ergebnisse des Bürgerrates zu übernehmen. Eine solche Selbstbindung würde das durch Wahlen legitimierte Gremium schwächen, da es faktisch seine Entscheidungskompetenz und - verant- wortung delegiert.  Zwingende Voraussetzung ist umgekehrt aber auch, dass das Beschlussgremium ein aufrichtiges Interesse hat und signalisiert , dem Ergebnis des beauftragten Bürgerrates angemessenes Gewicht in der politischen Entscheidungsfindung zu geben.  Daher sieht der Beirat die Rollenklärung sowie die wei- teren Spielregeln als ein zentrales Element der Vorbe- reitung eines Bürgerrates und des damit verbundenen Erwartungsmanagements. Dazu gehören beispiels- weise Festlegungen darüber, − in welcher Form Bürgerratsergebnisse dem Be- schlussgremium präsentiert werden, und − wie das Gremium zurückmeldet, ob und inwieweit Ergebnisse in ihre Entscheidungen berücksichtigt wurden.  Dabei sollten die vereinbarten Rollen und Spielregeln grundsätzlich bis zum Abschluss des Bürgerratsverfah- rens und somit gegebenenfalls auch über eine Legisla- turperiode hinaus gelten. Bürgerräte erfordern also schon bei der Vorbereitung ein sensibles Austarieren der Kräfte zwischen dem beauftragten Bürgerrat und dem beauftragenden Beschlussgremium. Dazu gehört auch, die richtige Flughöhe des Themas und der 4 vgl. Allianz Vielfältige Demokratie (o.J.): Bürgerbeteiligung mit Zu- fallsauswahl. Das Zufallspr inzip als G arant einer vielfältigen demo- kratischen Beteiligung: ein Leitfaden für die Praxis. Fragestellung im Blick zu behalten und sich deren Auswir- kungen auf das Bürgerratsverfahren bewusst zu machen:  So bergen bewusst sehr o ffene und / oder eher abs- trakte Aufträge und Fragestellungen „auf großer Flug- höhe“ an einen Bürgerrat das Risiko, dass dem Ergeb- nis erkennbar eine geringe Relevanz und Wirksamkeit für die geplante Entscheidung eingeräumt wird. Dies würde im Extremfall die Einrichtung eines Bürgerrates zu einem Sachverhalt oder einem Gremium grundsätz- lich in Frage stellen.  Andererseits können richtungsweisende Empfehlun- gen oder vorgelegte Entscheidungskriterien zu einem Sachverhalt eine hohe Relevanz in den anschließenden politischen Entscheidungen entfalten, und gleichzeitig eine geringere Bindungswirkung haben als detaillierte Entscheidungsvorgaben oder Empfehlungen in der Sa- che. Die durch den Prozess erarbeiteten Antworten des Bürgerra- tes spiegeln so gesehen auch die Qualität der Fragen wider. Für ein ziel- und ergebnisorientiertes Arbeiten und Empfeh- len eines Kölner Bürgerratsverfahrens ist die Klarheit und Präzision der zu bearbeitenden Frage also wesentlich. Bürgerratsverfahren treten an, mittels des Instrumentes Zu- fallsauswahl (zum Beispiel Ziehung aus dem Melderegister) und der anschließenden Einladung der per Zufall gezogenen Bürger*innen eine die Stadtgesellschaft repräsentierende Teilnehmerschaft zusammenzustellen. 4 Der Beirat Öffent- lichkeitsbeteiligung weist da her darauf hin, dass die für die Realisierung verantwortlichen Akteur*innen von Bürgerrats- verfahren in Köln besonderen Wert darauf legen und trans- parent machen müssen, welches Losverfahren sie anwen- den und wie sie die ausgelosten Bürger *innen anschlie- ßend ansprechen wollen:  Es muss darauf geachtet werden, dass in Abhängigkeit des Auftrages beziehungsweise des Themas und den Fragestellungen des Bürgerrates das Losverfahren themen- und zielgruppenspezifisch konzeptioniert wird.  Dabei sollten – wenn möglich – auch tatsächlich be- troffene (thematische und / oder regionale) Zielgrup- pen Teil der Grundgesamtheit des Losverfahrens sein. Daher muss im Rahmen der Vorbereitung dringend die Frage geklärt werden, welche Kölner*innen vom be- auftragen Thema betroffen sind. Das Spannungsfeld zwischen der angestrebten Repräsenta- tivität auf der einen Seite und der Betroffenheit auf der an- deren Seite muss abgewogen werden – letztendlich auch dahingehend, BEIRAT ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG | POSITIONSPAPIER #1 – BÜRGERRÄTE FÜR KÖLN | VERSION 2 VOM 15.12.2021 (OM) Kooperatives Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung & Zebralog GmbH 3 von 4  ob der Bürgerrat das richtig gewählte Instrument ist, wenn durch das Losverfahren „Betroffenheit“ nicht eingebundenen werden kann (was ja ein konstituie- rendes Merkmal des Bürgerrates ist) aber eingebun- den werden soll, oder  inwieweit de r Bürgerrat durch weitere Formate, die eine Offenheit gegenüber Betroffenheit ermöglichen, ergänzt und damit zu einem crossmedialen Verfahren ausgebaut wird, und / oder  inwieweit Betroffene im Bürgerrat als Expert*innen für die Betroffenheitsperspektive(n) angehört und demzu- folge eingeladen werden. Daher ist es auf alle Fälle erforderlich, dass die Zusammen- setzung(smechanismen) des Bürgerrats jeweils transparent gemacht werden. Verfahrenstransparenz ist also dringend einzuhalten. Weiterhin ist aus Sicht des Beirates darauf zu achten, dass durch die Rekrutierung nicht neue Ungleichheiten aufgebaut und in den Bürgerrat „ übernommen" werden. Daher ist es notwendig (unabhängig vom Losverfahren ), dass Barrieren zur Teilhabe – etwa mögliche Ängste oder Vorbehalte, sich als Mitglied im Bürgerrat zu engagieren – erfasst und abge- baut werden:  Dazu gehört insbesondere, Informationen zum geplan- ten Bürgerrat verständlich und zielgruppengerecht aufzubereiten.  Informationen sollen grundsätzlich dazu dienen, Ver- trauen zwischen den drei Beteiligten Politik, Verwal- tung und Stadtgesellschaft und zum Bürgerrat aufzu- bauen. Dafür sind Ressourcen bereit zustellen und entsprechend einzuplanen. Darüber hinaus sind aber auch (zeitliche, per- sonelle und finanzielle) Ressourcen einzuplanen, um die die konkrete Zugänglichkeit und Teilhabe am Bürgerrat zu orga- nisieren. Wichtige Fragen , die zur Vorbereitung eines Bür- gerrates dienen, sind daher unter anderem folgende, die im Übrigen auch für die oben erwähnte Rekrutierung von Rele- vanz sind: 5  Ist ein Fahrservice vorgesehen?  Ist eine Aufwandsentschädigung vorgesehen?  Ist eine Kinderbetreuung vorgesehen?  Werden Mittler*innen benötigt?  Werden Dolmetscher*innen benötigt?  Sind geeignete (barrierefreie) Orte vorhanden?  Welche passenden Zeitfenster für das Bürgerratsver- fahren gibt es? 5 Weitere Punkte, die die Rekrutierung der Teilnahme beeinflussen, hat der Beirat im folgenden Abschnitt 3.2 „Durchführung des Bür- gerrates“ festgehalten. Besonders die Auswahl der Orte und Zeiten der Bürgerrats- sitzungen sind wesentliche Gestaltungselemente auch hin- sichtlich der Mitwirkungsbereitschaft der Ausgelosten. Für die Beantwortung dieser Fragen und die konkrete Kon- zeptionierung und Vorbereitung des Bürgerrates sind daher Ansprechpersonen mit den entsprechenden Methodenkom- petenzen beziehungsweise Ressourcen für die Einbindung externer Expertise und Unterstützung notwendig. 3.2 DURCHFÜHRUNG DES BÜRGERRATES Für die Durchführung sind ebenfalls erfolgskritische Aspekte zu beachten, die zuteilen bereits bei der Vorbereitung (ver- gleiche 3.1.) mitgedacht werden müssen. Grundsätzlich sollen Bürgerratssitzungen durch eine ange- nehme, wertschätzende Atmosphäre und Kom munikati- onsstile geprägt sein, wozu auch ein entsprechend es Cate- ring gehört. Darüber hinaus haben insbesondere die Stär- kung und Befähigung der ausgelosten Teilnehmenden (Em- powerment) im Mittelpunkt der Durchführung zu stehen:  Insbesondere den Ausgelosten, denen Beteiligungsan- gebote generell oder der Bürgerrat als Format fremd sind, die sich beispielsweise daher nicht trauen, das Wort zu ergreifen, müssen Angebote zur Stärkung und Ermutigung unterbreitet und durch eine nied- rigschwellige Gestaltung der Sitzungen un terstützt werden.  Der Bürgerrat und seine Mitglieder müssen zudem in die Lage versetzt werden, die für den Beratungsgegen- stand notwendige Beurteilungs- und Beratungskompe- tenz zu erlangen:  Es sind daher fachliche Inputs von Expert*innen und / oder Interessenträger*innen vorzusehen.  Ebenso sind Logiken und Vokabular des politisch-admi- nistrativen Handelns in verständlicher Weise zu über- setzen. Bei der Durchführung ist weiterhin zu beachten, dass sich ei- nerseits ein breites Meinungsspektrum entfalten kann, das durch die Art der Auswahl und die methodische Gestaltung zum Ausdruck kommt. Mit der Art und Weise der methodi- schen Gestaltung und Begleitung muss also gewährleistet werden, dass alle Mitwirkenden tatsächlich einbezogen und gehört werden. Andererseits ist darauf zu achten, dass die Teilnehmenden in den Bürgerratssitzungen zielorientiert arbeiten:  Im Arbeitsprozess ist die Orientierung an dem Arbeits- ziel, das bei der Einsetzung des Bürgerrates definiert wurde („Fragestellung“), immer im Blick zu behalten.  Eine kontinuierliche Beobachtung der Arbeitsschritte, ihrer Ergebnisse und der Beachtung der eigentlichen BEIRAT ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG | POSITIONSPAPIER #1 – BÜRGERRÄTE FÜR KÖLN | VERSION 2 VOM 15.12.2021 (OM) Kooperatives Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung & Zebralog GmbH 4 von 4 Arbeitsziele sollte planvoll stattfinden und vonseiten der methodischen Begleitung wie der Mitwirkenden des Bürgerrates reflektiert werden. Die Begleitung muss daher von einer hohen Methodenkom- petenz und -vielfalt geprägt sein:  Aufgrund unterschiedlicher Zielgruppen b eziehungs- weise der (ausgelosten) Vielfalt der Teilnehmenden sind adäquate Methoden (zum Beispiel „Dynamic Faci- litation“6) auszuwählen und dem Prozess dienlich an- zupassen.  Letztlich müssen alle Teilnehmenden durch die metho- dische Ausrichtung gleichermaßen mitwirken können und wollen (Empowerment).  Dazu gehört eine Methodenumsetzungskompetenz, sprich: Das Begleitpersonal muss auch über eine fun- dierte Moderationskompetenz verfügen. Gerade weil die Geschlossenheit (Teilnahme nur durch Los- verfahren) des Bürgerrates ein konstitutives Element ist, muss während der Durchführung des Bürgerratsverfahrens auf Nachvollziehbarkeit geachtet werden:  Nicht nur Ende rgebnisse für das auftraggebende Be- schlussgremium beziehungsweise für die interessierte Öffentlichkeit sind zu sichern , sondern auch die „Wege“ und „Dynamiken“ des Bürgerrates sollten fest- gehalten werden.  Neben der eigentlichen „Empfehlung“ beziehungs- weise „Antwort auf die Fragestellung“ sind daher auch der Prozess der Entscheidungsfindung , zwischenzeitli- che Kontroversen und die Art ihrer Schlichtung für die politischen Entscheidungsträger *innen transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren. Nicht nur für die Vorbereitung und Planung (vergleiche 3.1) wird genügend Zeit benötigt, um eine gute methodische und ergebnisorientierte Ausrichtung des Bürgerrates zu errei- chen. Auch für die Durchführung müssen hinreichende Res- sourcen (Personal und Kompetenzen) zur Verfügung stehen, sowohl aufseiten der Fachverwaltung als auch bei den ggf. für die Organisation und Begleitung beauftragten Dienstleis- ter*innen. 3.3 UMGANG MIT DEN BÜRGERRATS-ERGEBNISSEN Bereits im Abschnitt 3.1 „Vorbereitung des Bürgerrates“ wurde dargelegt, dass der Umgang mit den Ergebnissen von Beginn an eine der, wenn nicht die erfolgskritischste Frage- stellung des Bürgerrates ist, die es zu beantworten gilt . Ge- rade weil der Bürgerrat von einem Beschlussgremium aufge- fordert wird (werden sollte!), eine Empfehlung zu einer ent- scheidungswichtigen Fragestellung zu erarbeite n, muss die Klarheit und Transparenz über den Umgang mit den Ergeb- nissen immanenter Bestandteil des Bürgerrates sein. Ein ent- sprechendes Erwartungsmanagement in Richtung (der zu 6 Erklärung z. B. meisterbar.de/dynamic-facilitation/ rekrutierenden) Teilnehmenden, der Politik, und der be- obachtenden und zu informierenden Öffentlichkeit ist daher eine zentrale Aufgabe. Zielsetzung des Erwartungsmanage- ments ist,  dass für das Beschlussgremium transparent und nach- vollziehbar ist, welche Kriterien und Argumente die Empfehlungen oder Vorschläge des Bürgerrates be- gründen und inwieweit es dazu im Bürgerrat auch ab- weichende Positionen gab. Nur dann kann sich das Be- schlussgremium in der gewünschten Weise qualifiziert mit der Stellungnah me des Bürgerrates auseinander- setzen.  dass umgekehrt das Beschlussgremium transparent macht, wie es sich mit dem Ergebnis des Bürgerrates auseinandergesetzt hat, inwieweit Kriterien und Be- gründungen gleichermaßen oder unterschiedlich an- genommen werden und dies die Beschlussfassung des Gremiums geprägt hat. Somit erfordert die Einsetzung eines Bürgerrates vergleich- bare Anforderungen und Zusagen zu Transparenz und Ver- fahrensregelungen in Bürgerrat und Beschlussgremium. Dies schließt auf der Entscheidungsseite auch verbindliche Zusa- gen ein, in welchem Ablauf und Terminplan der Sachverhalt nach Vorlage des Bürgerrat-Ergebnisses entschieden wird. Die genannten Aspekte zur Verwendung der Ergebnisse ei- nes Bürgerrates haben wesentlichen Einfluss darauf, ob ein Bürgerrat erfolgreich ist und auch so wahrgenommen wird . Sie sollten daher bereits sehr frühzeitig bedacht und geklärt werden. So ist empfehlenswert, diese schon bei der Prüfung zu klären, ob ein Bürgerrat zu einem Vorhaben ein geeigne- tes Beteiligungsformat sei n kann und wie Auftrag und Vor- gehensweise geplant und vereinbart werden. 3.4 EVALUATION Der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung empfiehlt, die Evalua- tion – und damit die Erfolgskriterien entlang derer eine sys- tematische Beobachtung erfolgen soll – als festen Bestand- teil des geplanten und folgender Bürgerratsverfahren vorzu- sehen, um daraus Schlüsse für zukünftige Kölner Bürgerräte ziehen zu können. Dabei sollten die hier erläuterten Erfolgs- faktoren Berücksichtigung finden. 3.5 LESEEMPFEHLUNG Lokale Bürgerräte in Deutschland: www.buergerrat.de/hin- tergrund/lokale-buergerraete-in-deutschland/ Strohmann, Linus (2020): […] Die Methode »Aufsuchende Losverfahren« […] www.netzwerk-buergerbeteili- gung.de/informieren-mitmachen/beitraege-themenschwer- punkte/einzelansicht-beitraege-themenschwerpunkte/ar- ticle/wenn-die-demokratie-an-der-tuer-klingelt-die-me- thode-aufsuchende-losverfahren/
  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB-2 Vorlagen-Nummer 22.12.2021 4326/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.01.2022 Bürger*innenräte für Köln hier: Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung empfiehlt erarbeitete Erfolgsfaktoren Bürger*innenräte werden vielerorts als neues Beteiligungsformat diskutiert und erprobt. Auch in Köln wird dem eine hohe Aufmerksamkeit entgegengebracht und ebenso wird in der Stadtpolitik über eine mögliche Einführung von Bürger*innenräten diskutiert. Die zentralen Erfolgsfaktoren und damit ver- bunden die Antwort auf die Fragen, was bei der Vorbereitung und Durchführung eines Bür- ger*innenrates zu beachten ist und was mit den Ergebnissen passiert, hat der Beirat Öffentlichkeits- beteiligung in seinem aktuellen Positionspapier zusammengefasst. Das Positionspapier ist das Ergebnis aus drei Sitzungen des Beirates, in denen er sich intensiv mit den Grundlagen, nationalen und internationalen Beispielen und der Anwendung in Köln in Form von Präsentationen, Diskussionsrunden und Kleingruppenarbeit auseinandergesetzt hat. Die Erfolgsfaktoren können als Prüfkriterien und das Positionspapier insgesamt als Leitlinien für die Einführung von Bürger*innenräten als neues Format der Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln genutzt werden. Anlage Positionspapier #1 vom 15.12.2021 Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 31.01.2022

    Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden

    TOP 7.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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