Mandari Insight

4326/2021

Bürger*innenrat für Köln

Mitteilung Ausschuss 22.12.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 31.01.2022, TOP 7.2.1

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Positionspapier #1 Bürgerräte

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

1432 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/OB-2 
 
Vorlagen-Nummer 22.12.2021 
 4326/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.01.2022 
 
Bürger*innenräte für Köln 
hier: Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung empfiehlt erarbeitete Erfolgsfaktoren 
Bürger*innenräte werden vielerorts als neues Beteiligungsformat diskutiert und erprobt. Auch in Köln 
wird dem eine hohe Aufmerksamkeit entgegengebracht und ebenso wird in der Stadtpolitik über eine 
mögliche Einführung von Bürger*innenräten diskutiert. Die zentralen Erfolgsfaktoren und damit ver-
bunden die Antwort auf die Fragen, was bei der Vorbereitung und Durchführung eines Bür-
ger*innenrates zu beachten ist und was mit den Ergebnissen passiert, hat der Beirat Öffentlichkeits-
beteiligung in seinem aktuellen Positionspapier zusammengefasst. 
Das Positionspapier ist das Ergebnis aus drei Sitzungen des Beirates, in denen er sich intensiv mit 
den Grundlagen, nationalen und internationalen Beispielen und der Anwendung in Köln in Form von 
Präsentationen, Diskussionsrunden und Kleingruppenarbeit auseinandergesetzt hat. 
 
Die Erfolgsfaktoren können als Prüfkriterien und das Positionspapier insgesamt als Leitlinien für die 
Einführung von Bürger*innenräten als neues Format der Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln genutzt 
werden. 
 
 
Anlage 
Positionspapier #1 vom 15.12.2021 
 
Gez. Reker

Positionspapier #1 Bürgerräte

21832 Zeichen

BEIRAT ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG 
VERSION 2, 15.12.2021 
 
Der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Stadt Köln. Er berät und gibt Empfehlungen an Politik und 
Verwaltung zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur quali-
tativen Weiterentwicklung der Beteiligungskultur, mit Blick auf eine lernende Umsetzung sowohl der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
als auch einzelner Formate und Methoden der Öffentlichkeitsbeteiligung. In dieser Funktion erarbeitet er auch anlass- und themenbezogene 
Positionspapiere. Das vorliegende Positionspapier #1 ist das Ergebnis aus drei Sitzungen des Beirates, in denen er sich intensiv mit den Grund-
lagen, nationalen und internationalen Beispielen und der Anwendung in Köln in Form von Präsentationen, Diskussionsrunden und Kleingrup-
penarbeit auseinandergesetzt hat. 
 
 
POSITIONSPAPIER #1 
Bürgerräte1 für Köln
1 ANLASS  
Bürgerräte werden vielerorts als neues Verfahren der Öf-
fentlichkeitsbeteiligung diskutiert und erprobt. Auch in der 
Stadt Köln wird dem Bürgerrat eine hohe Aufmerk samkeit 
entgegengebracht. Der Rat der Stadt Köln hat am 9. Novem-
ber 2021 ein Budget über 50.000 Euro für die Entwicklung 
und Etablierung von Bürgerräten in Köln (Modellentwicklung 
und Pilot) für 2022 beschlossen. Damit ergibt sich die 
Chance, die in Köln geführten Diskussionen über die zukünf-
tige Rolle von Bürgerräten im demokratischen Zusammen-
hang durch konkrete praktische Erfahrungen zu bereichern 
und sie als Lernchance zu nutzen. 
2 EINORDNUNG UND MOTIVATION 
Der Bürgerrat ist ein Format , in dem eine zufällig aus ge-
wählte Gruppe von Personen in einem moderierten Verfah-
ren zu einem eingegrenzten Thema oder einer Fragestellung 
gemeinsam Empfehlungen oder Lösungen erarbeitet. In der 
Regel bestehen sie aus einer Abfolge von Präsenzveranstal-
tungen (in Zeiten von Corona auch: digitalen Veran staltun-
gen) und werden  daher auch  als Bürgerratsverfahren be-
zeichnet. Das besondere dieses Verfahrens ist, dass die Teil-
nehmenden Zufallsbürger *innen sind. Die Zusammenset-
zung der Teilnehmenden basiert hier also nicht auf dem üb-
lichen Mechanismus „Selbstrekrutierung durch Betroffen-
heit“. Stattdessen werden hier Bürger*innen zufällig per Los 
ausgewählt. Damit wird mit Bürgerräten der Anspruch ver-
bunden, dass in ihnen „unbefangene Laienbürger*innen“ o-
der „Individualbürger*innen“ zusammenkommen, die weni-
ger interessensgeleitet sind, und damit auch Bürger *innen 
teilnehmen, die das normalerweise nicht tun würden. Ziel-
setzung ist, eine vielfältige Zusammensetzung der Teilneh-
menden zu erreichen.
2 
Abgesehen von dieser Besonderheit sind Bürgerräte, wie 
vielzählige andere top-down initiierte Verfahren und Beteili-
gungsformate auch, ein Instrument der freiwilligen (infor-
mellen) Öffentlichkeitsbeteiligung: Bürgerräte dienen daher 
gleichermaßen dazu, die Öffentlichkeit zurate zu ziehen. Dies 
soll dazu dienen, Politik und Verwaltung durch eine gemein-
sam erarbeitete Stellungnahme oder  Empfehlung bei ihrer  
Entscheidungsfindung zu unterstützen. Bürgerräte haben 
                                                                        
1 Der Begriff „Bürgerrat“ ist ein Fachbegriff, weshalb dieser auch in vorliegendem Positionspapier so genutzt wird. Ob der Begriff für Köln so 
verwendet oder gegendert werden soll, sollte vor der Durchführung eines ersten Bürgerrates entschieden werden. 
2 vgl. Fischer-Bollin, Peter (2021) (Hrsg.): Zukunftsmodell Bürgerrat? Potenzielle Grenzen losbasierter Bürgerbeteiligung, Konrad -Adenauer-
Stiftung e.V. (Vorwort): 6-7; vgl. www.buergerrat.de/ueber-buergerraete/was-ist-ein-buergerrat 
3 vgl. Glaab, Manuela (2021): Innovative Formen der Bürgerbeteiligung. Welche Potenziale und Grenzen beinhalten Bürgerräte? In: P. Fischer-
Bollin (Hrsg.): Zukunftsmodell Bürgerrat? Potenzielle Grenzen losbasierter Bürgerbeteiligung: 8-26 
daher – auch wenn durch zufallsbasierte Rekrutierungsver-
fahren eine repräsentative Zusammensetzung der Teilneh-
menden und damit ein „Querschnitt der Gesellschaft“ ange-
strebt wird – lediglich Empfehlungscharakter. Sie ersetzen 
damit nicht die durch die Kommunalwahlen legitimierten Be-
ratungs- und Entscheidungsgremien.
3 Hier unterscheiden sie 
sich nicht zu allen anderen praktizierten Verfahren und For-
maten der informellen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln, die 
sie ebenso wenig ersetzen, sondern allenfalls ergänzen sol-
len. 
Daher empfiehlt der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung, den 
Bürgerrat – wie jedes andere Beteiligungsformat auch  – zu-
nächst ganz nüchtern als ein Instrument zu betrachten, des-
sen Vorteile (oder Nachteile ) nicht in ihm selbst zu finden 
sind, sondern darin,  
 ob der Bürgerrat mit Blick auf die Zielsetzung der Öf-
fentlichkeitsbeteiligung (gegebenenfalls in Kombina-
tion mit weiteren anderen Formaten) geeignet ist, und 
 inwieweit der Bürgerrat (seine Eignung vorausgesetzt  
und ebenfalls mit Blick auf die Zielsetzungen) gut um-
gesetzt wird. 
Beide Punkte sollten bei aller Euphorie für das Instrument 
nicht aus den Augen verloren werden, insbesondere dann, 
wenn das Instrument Neugierde erweckt und der Anlass das 
Instrument selbst zu sein scheint („Lösung sucht Anwen-
dung“). 
3 ERFOLGSFAKTOREN – DAS GILT ES ZU BEACHTEN 
Der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung hat einige Erfolgsfakto-
ren zusammengestellt, die aus seiner Sicht bei der Vorberei-
tung, Durchführung und bei der Verwendung der Ergebnisse 
eines Bürgerrates zu beachten sind. Aspekte, die auch für die 
Evaluation des geplanten Bürgerrates oder zukünftiger Bür-
gerräte herangezogen werden sollten. 
3.1 VORBEREITUNG DES BÜRGERRATES 
In den meisten Formaten oder Verfahren der informellen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung werden interessierte oder be-
troffene Akteur*innen dazu aufgerufen, im Rahmen eines 
Planungs- und Entscheidungs vorbereitungsverfahrens zu 
planerischen Aspekten und Fragestellu ngen als Hinweis, -

BEIRAT ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG | POSITIONSPAPIER #1 – BÜRGERRÄTE FÜR KÖLN | VERSION 2 VOM 15.12.2021 (OM) 
 
 
 
  
Kooperatives Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung & Zebralog 
GmbH   2 von 4 
Ideen-, Vorschlags - oder Feedbackgeber zu fungieren. Die 
gesammelten Beiträge werden in ihrer Vielfalt ausgewertet, 
dokumentiert und als Abwägungsmaterial in den politisch -
administrativen Entscheidungsvorbereitungsprozess einge-
bracht. Dies geschieht ohne  den Anspruch, dass vorher  aus 
der Gesamtheit der Beteiligten ein gemeinsamer Vorschlag 
oder eine Empfehlung erzeugt wurde. Bürgerräte hingegen 
erarbeiten Empfehlungen und Vorschläge für eine politische 
Entscheidung: Innerhalb der (möglichst) repräsentativ zu-
sammengestellten Teilnehmerschaft findet zu einer vorge-
gebenen Frage oder einem Thema ein „ stadtgesellschaftli-
cher Einigungsprozess“ in unmittelbarer Nähe eines Be-
schlussgremiums statt, das den Bürgerrat beauftragt hat. Im 
Glanze dieser „Repräsentativität“ und der „gemeinschaftlich 
erarbeiteten Empfehlungen“ können Bürgerräte starke 
Kräfte auf das Beschlussgremium entfalten,  die aus Sicht 
des Beirates zwingend durch ein glas klares Erwartungsma-
nagement „geregelt“ werden müssen:   
 So muss von Beginn an klar sein, dass das den Bürger-
rat beauftragende Beschlussgremium sich explizit 
nicht daran bindet, die Ergebnisse des Bürgerrates zu 
übernehmen. Eine solche Selbstbindung würde das 
durch Wahlen legitimierte Gremium schwächen, da es 
faktisch seine Entscheidungskompetenz und - verant-
wortung delegiert. 
 Zwingende Voraussetzung  ist umgekehrt aber auch, 
dass das Beschlussgremium ein aufrichtiges Interesse 
hat und signalisiert , dem Ergebnis des beauftragten 
Bürgerrates angemessenes Gewicht in der politischen 
Entscheidungsfindung zu geben.  
 Daher sieht der Beirat die Rollenklärung sowie die wei-
teren Spielregeln als ein zentrales Element der Vorbe-
reitung eines Bürgerrates und des damit verbundenen 
Erwartungsmanagements. Dazu gehören beispiels-
weise Festlegungen darüber, 
− in welcher Form Bürgerratsergebnisse dem Be-
schlussgremium präsentiert werden, und 
− wie das Gremium zurückmeldet, ob und inwieweit 
Ergebnisse in ihre Entscheidungen berücksichtigt 
wurden.  
 Dabei sollten die vereinbarten Rollen und Spielregeln  
grundsätzlich bis zum Abschluss des Bürgerratsverfah-
rens und somit gegebenenfalls auch über eine Legisla-
turperiode hinaus gelten. 
Bürgerräte erfordern also  schon bei der Vorbereitung ein 
sensibles Austarieren der Kräfte zwischen dem beauftragten 
Bürgerrat und dem  beauftragenden Beschlussgremium. 
Dazu gehört auch, die richtige Flughöhe des Themas und der 
                                                                        
4 vgl. Allianz Vielfältige Demokratie (o.J.): Bürgerbeteiligung mit Zu-
fallsauswahl. Das Zufallspr inzip als G arant einer vielfältigen demo-
kratischen Beteiligung: ein Leitfaden für die Praxis. 
Fragestellung im Blick zu behalten und sich deren Auswir-
kungen auf das Bürgerratsverfahren bewusst zu machen: 
 So bergen bewusst sehr o ffene und / oder eher abs-
trakte Aufträge und Fragestellungen „auf großer Flug-
höhe“ an einen Bürgerrat das Risiko, dass dem Ergeb-
nis erkennbar eine geringe Relevanz und Wirksamkeit 
für die geplante Entscheidung eingeräumt wird. Dies 
würde im Extremfall die Einrichtung eines Bürgerrates 
zu einem Sachverhalt oder einem Gremium grundsätz-
lich in Frage stellen. 
 Andererseits können richtungsweisende Empfehlun-
gen oder vorgelegte Entscheidungskriterien zu einem 
Sachverhalt eine hohe Relevanz in den anschließenden 
politischen Entscheidungen entfalten, und gleichzeitig 
eine geringere Bindungswirkung haben als detaillierte 
Entscheidungsvorgaben oder Empfehlungen in der Sa-
che. 
Die durch den Prozess erarbeiteten Antworten des Bürgerra-
tes spiegeln so gesehen auch die Qualität der Fragen wider. 
Für ein ziel- und ergebnisorientiertes Arbeiten und Empfeh-
len eines Kölner Bürgerratsverfahrens ist die Klarheit und 
Präzision der zu bearbeitenden Frage also wesentlich.  
Bürgerratsverfahren treten an, mittels des Instrumentes Zu-
fallsauswahl (zum Beispiel Ziehung aus dem Melderegister) 
und der anschließenden Einladung der per Zufall gezogenen 
Bürger*innen eine die Stadtgesellschaft repräsentierende 
Teilnehmerschaft zusammenzustellen.
4 Der Beirat Öffent-
lichkeitsbeteiligung weist da her darauf hin, dass  die für die 
Realisierung verantwortlichen Akteur*innen von Bürgerrats-
verfahren in Köln besonderen Wert darauf legen und trans-
parent machen müssen, welches Losverfahren sie anwen-
den und wie sie die ausgelosten Bürger *innen anschlie-
ßend ansprechen wollen: 
 Es muss darauf geachtet werden, dass in Abhängigkeit 
des Auftrages beziehungsweise des Themas und den 
Fragestellungen des Bürgerrates  das Losverfahren 
themen- und zielgruppenspezifisch konzeptioniert  
wird.  
 Dabei sollten –  wenn möglich –  auch tatsächlich  be-
troffene (thematische und / oder regionale) Zielgrup-
pen Teil der Grundgesamtheit des Losverfahrens sein. 
Daher muss im Rahmen der Vorbereitung dringend die 
Frage geklärt werden, welche Kölner*innen vom be-
auftragen Thema betroffen sind. 
Das Spannungsfeld zwischen der angestrebten Repräsenta-
tivität auf der einen Seite und der Betroffenheit auf der an-
deren Seite  muss abgewogen  werden – letztendlich auch 
dahingehend,

BEIRAT ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG | POSITIONSPAPIER #1 – BÜRGERRÄTE FÜR KÖLN | VERSION 2 VOM 15.12.2021 (OM) 
 
 
 
  
Kooperatives Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung & Zebralog 
GmbH   3 von 4 
 ob der Bürgerrat das richtig  gewählte Instrument ist, 
wenn durch das Losverfahren „Betroffenheit“ nicht 
eingebundenen werden kann (was ja ein konstituie-
rendes Merkmal des Bürgerrates ist) aber eingebun-
den werden soll, oder 
 inwieweit de r Bürgerrat durch weitere Formate, die 
eine Offenheit gegenüber Betroffenheit ermöglichen, 
ergänzt und damit zu einem crossmedialen Verfahren 
ausgebaut wird, und / oder 
 inwieweit Betroffene im Bürgerrat als Expert*innen für 
die Betroffenheitsperspektive(n) angehört und demzu-
folge eingeladen werden. 
Daher ist es auf alle Fälle  erforderlich, dass die Zusammen-
setzung(smechanismen) des Bürgerrats  jeweils transparent 
gemacht werden. Verfahrenstransparenz ist also dringend 
einzuhalten. 
Weiterhin ist aus Sicht des Beirates darauf zu achten, dass 
durch die Rekrutierung nicht neue Ungleichheiten aufgebaut 
und in den Bürgerrat „ übernommen" werden. Daher ist es 
notwendig (unabhängig vom Losverfahren ), dass Barrieren 
zur Teilhabe – etwa mögliche Ängste oder Vorbehalte, sich 
als Mitglied im Bürgerrat zu engagieren – erfasst und abge-
baut werden: 
 Dazu gehört insbesondere, Informationen zum geplan-
ten Bürgerrat verständlich und zielgruppengerecht  
aufzubereiten.  
 Informationen sollen grundsätzlich dazu dienen, Ver-
trauen zwischen den drei Beteiligten Politik, Verwal-
tung und Stadtgesellschaft und zum Bürgerrat aufzu-
bauen.  
Dafür sind Ressourcen bereit zustellen und entsprechend 
einzuplanen. Darüber hinaus sind aber auch (zeitliche, per-
sonelle und finanzielle) Ressourcen einzuplanen, um die die  
konkrete Zugänglichkeit und Teilhabe am Bürgerrat zu orga-
nisieren. Wichtige Fragen , die zur Vorbereitung  eines Bür-
gerrates dienen, sind daher unter anderem folgende, die im 
Übrigen auch für die oben erwähnte Rekrutierung von Rele-
vanz sind:
 5 
 Ist ein Fahrservice vorgesehen? 
 Ist eine Aufwandsentschädigung vorgesehen?  
 Ist eine Kinderbetreuung vorgesehen? 
 Werden Mittler*innen benötigt?  
 Werden Dolmetscher*innen benötigt? 
 Sind geeignete (barrierefreie) Orte vorhanden?  
 Welche passenden Zeitfenster für das Bürgerratsver-
fahren gibt es? 
                                                                        
5 Weitere Punkte, die die Rekrutierung der Teilnahme beeinflussen, 
hat der Beirat im folgenden Abschnitt 3.2 „Durchführung des Bür-
gerrates“ festgehalten. 
Besonders die Auswahl der Orte und Zeiten der Bürgerrats-
sitzungen sind wesentliche Gestaltungselemente  auch hin-
sichtlich der Mitwirkungsbereitschaft der Ausgelosten. 
Für die Beantwortung dieser Fragen und die konkrete Kon-
zeptionierung und Vorbereitung des Bürgerrates sind daher 
Ansprechpersonen mit den entsprechenden Methodenkom-
petenzen beziehungsweise Ressourcen für die Einbindung 
externer Expertise und Unterstützung notwendig. 
3.2 DURCHFÜHRUNG DES BÜRGERRATES 
Für die Durchführung sind ebenfalls erfolgskritische Aspekte 
zu beachten, die zuteilen  bereits bei der Vorbereitung (ver-
gleiche 3.1.) mitgedacht werden müssen. 
Grundsätzlich sollen Bürgerratssitzungen durch eine ange-
nehme, wertschätzende Atmosphäre  und Kom munikati-
onsstile geprägt sein, wozu auch ein entsprechend es Cate-
ring gehört. Darüber hinaus haben insbesondere die Stär-
kung und Befähigung der ausgelosten Teilnehmenden (Em-
powerment) im Mittelpunkt der Durchführung zu stehen: 
 Insbesondere den Ausgelosten, denen Beteiligungsan-
gebote generell oder der Bürgerrat als Format fremd 
sind, die sich beispielsweise daher nicht trauen, das 
Wort zu ergreifen, müssen Angebote zur Stärkung und 
Ermutigung unterbreitet und  durch eine nied-
rigschwellige Gestaltung der Sitzungen un terstützt 
werden. 
 Der Bürgerrat und seine Mitglieder müssen  zudem in 
die Lage versetzt werden, die für den Beratungsgegen-
stand notwendige Beurteilungs- und Beratungskompe-
tenz zu erlangen: 
 Es sind daher fachliche Inputs von Expert*innen und / 
oder Interessenträger*innen vorzusehen. 
 Ebenso sind Logiken und Vokabular des politisch-admi-
nistrativen Handelns in verständlicher Weise zu über-
setzen. 
Bei der Durchführung ist weiterhin zu beachten, dass sich ei-
nerseits ein breites Meinungsspektrum entfalten kann, das 
durch die Art der Auswahl und die  methodische Gestaltung 
zum Ausdruck kommt. Mit der Art und Weise der methodi-
schen Gestaltung und Begleitung muss  also gewährleistet 
werden, dass alle Mitwirkenden tatsächlich einbezogen und 
gehört werden. 
Andererseits ist darauf zu achten, dass die Teilnehmenden in 
den Bürgerratssitzungen zielorientiert arbeiten:  
 Im Arbeitsprozess ist die Orientierung an dem Arbeits-
ziel, das bei der Einsetzung des Bürgerrates definiert 
wurde („Fragestellung“), immer im Blick zu behalten. 
 Eine kontinuierliche Beobachtung der Arbeitsschritte, 
ihrer Ergebnisse und der Beachtung der  eigentlichen

BEIRAT ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG | POSITIONSPAPIER #1 – BÜRGERRÄTE FÜR KÖLN | VERSION 2 VOM 15.12.2021 (OM) 
 
 
 
  
Kooperatives Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung & Zebralog 
GmbH   4 von 4 
Arbeitsziele sollte planvoll stattfinden und vonseiten 
der methodischen Begleitung wie der Mitwirkenden 
des Bürgerrates reflektiert werden. 
Die Begleitung muss daher von einer hohen Methodenkom-
petenz und -vielfalt geprägt sein: 
 Aufgrund unterschiedlicher Zielgruppen b eziehungs-
weise der (ausgelosten) Vielfalt der Teilnehmenden 
sind adäquate Methoden (zum Beispiel „Dynamic Faci-
litation“6) auszuwählen und dem Prozess dienlich an-
zupassen. 
 Letztlich müssen alle Teilnehmenden durch die metho-
dische Ausrichtung gleichermaßen mitwirken können 
und wollen (Empowerment). 
 Dazu gehört eine  Methodenumsetzungskompetenz, 
sprich: Das Begleitpersonal muss auch über eine fun-
dierte Moderationskompetenz verfügen. 
Gerade weil die Geschlossenheit (Teilnahme nur durch Los-
verfahren) des Bürgerrates ein konstitutives Element ist, 
muss während der Durchführung des Bürgerratsverfahrens 
auf Nachvollziehbarkeit geachtet werden: 
 Nicht nur Ende rgebnisse für das auftraggebende Be-
schlussgremium beziehungsweise für die interessierte 
Öffentlichkeit sind zu sichern , sondern auch die 
„Wege“ und „Dynamiken“ des Bürgerrates sollten fest-
gehalten werden. 
 Neben der eigentlichen „Empfehlung“  beziehungs-
weise „Antwort auf die Fragestellung“ sind daher auch 
der Prozess der Entscheidungsfindung , zwischenzeitli-
che Kontroversen und die Art ihrer Schlichtung für die 
politischen Entscheidungsträger *innen transparent 
und nachvollziehbar zu dokumentieren. 
Nicht nur für die Vorbereitung und Planung (vergleiche 3.1) 
wird genügend Zeit benötigt, um eine gute methodische und 
ergebnisorientierte Ausrichtung des Bürgerrates zu errei-
chen. Auch für die Durchführung müssen hinreichende Res-
sourcen (Personal und Kompetenzen) zur Verfügung stehen, 
sowohl aufseiten der Fachverwaltung  als auch bei den  ggf. 
für die Organisation und Begleitung beauftragten Dienstleis-
ter*innen. 
3.3 UMGANG MIT DEN BÜRGERRATS-ERGEBNISSEN 
Bereits im Abschnitt  3.1 „Vorbereitung des Bürgerrates“ 
wurde dargelegt, dass der Umgang mit den Ergebnissen von 
Beginn an eine der, wenn nicht die erfolgskritischste Frage-
stellung des Bürgerrates ist, die es zu beantworten gilt . Ge-
rade weil der Bürgerrat von einem Beschlussgremium aufge-
fordert wird (werden sollte!), eine Empfehlung zu einer ent-
scheidungswichtigen Fragestellung zu erarbeite n, muss die 
Klarheit und Transparenz über den  Umgang mit den Ergeb-
nissen immanenter Bestandteil des Bürgerrates sein. Ein ent-
sprechendes Erwartungsmanagement in Richtung (der  zu 
                                                                        
6 Erklärung z. B. meisterbar.de/dynamic-facilitation/ 
rekrutierenden) Teilnehmenden, der Politik, und der be-
obachtenden und zu informierenden Öffentlichkeit ist daher 
eine zentrale Aufgabe. Zielsetzung des Erwartungsmanage-
ments ist,   
 dass für das Beschlussgremium transparent und nach-
vollziehbar ist, welche Kriterien und Argumente die 
Empfehlungen oder Vorschläge  des Bürgerrates be-
gründen und inwieweit es dazu im Bürgerrat auch ab-
weichende Positionen gab. Nur dann kann sich das Be-
schlussgremium in der gewünschten Weise qualifiziert 
mit der Stellungnah me des Bürgerrates auseinander-
setzen. 
 dass umgekehrt das Beschlussgremium transparent 
macht, wie es sich mit dem Ergebnis des Bürgerrates 
auseinandergesetzt hat, inwieweit Kriterien und Be-
gründungen gleichermaßen oder unterschiedlich an-
genommen werden und dies die Beschlussfassung des 
Gremiums geprägt hat. 
Somit erfordert die Einsetzung eines Bürgerrates vergleich-
bare Anforderungen und Zusagen zu Transparenz und Ver-
fahrensregelungen in Bürgerrat und Beschlussgremium. Dies 
schließt auf der Entscheidungsseite  auch verbindliche Zusa-
gen ein, in welchem Ablauf und Terminplan der Sachverhalt 
nach Vorlage des Bürgerrat-Ergebnisses entschieden wird. 
Die genannten Aspekte zur Verwendung der Ergebnisse ei-
nes Bürgerrates haben wesentlichen Einfluss darauf, ob ein 
Bürgerrat erfolgreich ist und auch so wahrgenommen wird . 
Sie sollten daher bereits sehr frühzeitig bedacht und geklärt 
werden. So ist empfehlenswert, diese schon bei der Prüfung 
zu klären, ob ein Bürgerrat zu einem Vorhaben  ein geeigne-
tes Beteiligungsformat sei n kann und wie Auftrag und Vor-
gehensweise geplant und vereinbart werden. 
3.4 EVALUATION 
Der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung empfiehlt, die Evalua-
tion – und damit die Erfolgskriterien entlang derer eine sys-
tematische Beobachtung erfolgen soll –  als festen Bestand-
teil des geplanten und folgender Bürgerratsverfahren vorzu-
sehen, um daraus Schlüsse für zukünftige Kölner Bürgerräte 
ziehen zu können. Dabei sollten die hier erläuterten Erfolgs-
faktoren Berücksichtigung finden. 
3.5 LESEEMPFEHLUNG 
Lokale Bürgerräte in Deutschland: www.buergerrat.de/hin-
tergrund/lokale-buergerraete-in-deutschland/ 
Strohmann, Linus (2020): […] Die Methode »Aufsuchende 
Losverfahren« […] www.netzwerk-buergerbeteili-
gung.de/informieren-mitmachen/beitraege-themenschwer-
punkte/einzelansicht-beitraege-themenschwerpunkte/ar-
ticle/wenn-die-demokratie-an-der-tuer-klingelt-die-me-
thode-aufsuchende-losverfahren/

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4326/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.12.2021
Erstellt
13.12.2021 14:36