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2021/0104

Besetzung der Gremien des Wasserverbandes Modaugebiet

Magistratsvorlage 28.04.2021

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2021/0104

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2021/0104

2121 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.04.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0104 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Besetzung der Gremien des Wasserverbandes Modaugebiet  
 
Vorlage vom: 28.04.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind die Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung 
und im Verbandsvorstand des Wasserverbandes Modaugebiet neu zu wählen. Hierzu werden 
folgende Beschlüsse gefasst:  
 
1. Der Magistrat wählt 1 Vertreter/in und deren/dessen Stellvertreter/in in die 
Verbandsversammlung.  
 
2. Der Magistrat benennt 1 Vertreter/in zur Wahl durch die Verbandsversammlung in den 
Verbandsvorstand.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.04.2021 
 
Nach §§ 9, 15 und 16 der Satzung des Wasserverbandes Modaugebiet gehören der 
Verbandsversammlung  
 
je 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied des Magistrats und  
 
dem Verbandsvorstand  
 
je Mitglied vorgeschlagen durch den Magistrat  an.  
 
Die Wahl in die Verbandsversammlung erfolgt durch den Magistrat nach Mehrheitswahl; die 
Wahl in den Verbandsvorsta nd durch die Verbandsversammlung auf Vorschlag durch den 
Magistrat als Teil der Mitglie dsgruppe gem. § 14 Abs. 2 Nr. 1. 
 
Mitglieder des Vorstandes können nicht gleichzeitig Mitglieder der Verbandsversammlung 
sein. 
 
Darmstadt, 28.04.2021  
772/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0104
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.04.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00