A-R/0037/2005
"Familiengerechtes Wachstum unserer Stadt fördern"
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Originalantrag
3259 Zeichen
Fraktionsantrag 06.09.2005 „Familiengerechtes Wachstum unserer Stadt fördern“ Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung der Stadt Münster wird beauftragt, z unächst diejenigen Bereiche der Innenstadt, für die (noch) keine gültigen Bebau ungspläne existieren, daraufhin zu untersuchen, wo Maßnahmen der Nachverd ichtung im Rahmen der langfristigen städtebaulichen Ziele (Flächennutzung spläne, Grünordnungspläne, etc.) zulässig und möglich sind. Begründung: Die Abwanderungstendenzen junger Familien in die Um landgemeinden Münsters sind u.a. auch darin begründet, dass die Schaffung von Wohneigentum durch die sehr hohen Grunderwerbspreise zunehmend schwieriger wird. Kostengünstiges Bauen in attraktiven Wohnlagen unserer Stadt ist im Gegensatz zu den wes entlich günstigeren Preisen der Umlandgemeinden nur noch wenigen Familien möglich. Kommunale Maßnahmen durch Anbieten von Grundstücken, die im Kauf- oder Erbpac htpreis unter den hohen städtischen Durchschnittswerten liegen, können die Gesamtsituation nicht spürbar verbessern. Andererseits gibt es in Münster eine Vielzahl von b ebauten Grundstücken, deren Lage und Größe eine Nachverdichtung (in Form von Anbau o der Neubau) problemlos zuließen. Gerade Altgrundstücke verfügen häufig übe r Flächen, die der Nachfolgegeneration gerne als Baugrund zur Verfügun g gestellt würden. Zusätzlich wäre mit dieser Maßnahme eine Reduzierung des anson sten nötigen Flächenverbrauches die Folge und innenstadtnahe Wohnlagen würden gefördert. Fraktionsgemeinschaft im Rat der Stadt Münster Bei ausreichender Nutzung einer derartigen Möglichk eit der Nachverdichtung könnte mittelfristig das für die Stadt wesentlich konsteni ntensivere Zurverfügungstellen von Neubaugebieten reduziert werden, mehr junge Familie n in dieser Stadt gehalten und das Wohnen mehrerer Generationen in räumlicher Nähe auf einem Grundstück gefördert werden. Im übrigen entspräche diese Maßnahme auch dem Leitgedanken des Antrages „Handlungsprogramm Wohnen“ 0351 / 2005. 1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die ermittel ten Gebiete Vorschläge zu erarbeiten, mit welchen planungsrechtlichen Mitteln die Nachverdichtung zeitnah und kostengünstig ermöglicht werden kann. 2. In einem weiteren Schritt soll die Verwaltung kl ären, wo Nachverdichtungen durch vorhabenbezogene Bebauungspläne ermöglicht we rden können. Mit welchen Instrumenten können diese veröffentlicht un d wie können private Investitionen unterstützt werden? Im Ergebnis würde dies für die Stadt dazu führen, dass das Ziel der Neuansiedlung von Familie n in diesen Bereichen kostenneutral erfolgen könnte. 3. Für die Gebiete, in denen die Nachverdichtung im Rahmen der „umgebenden Bebauung“ nach § 34 BGesB möglich ist, ist zu prüfen, mit welchen Mitteln die Umsetzung der Nachverdichtung angeregt werden kann. gez. RH Gerd Kersting RH Fritz Pfau RF Hannelore Wiesenack-Hauß Fraktionsvorsitzender: Fritz Pfau Stellvertreter: Gerd Kersting Fraktionsgeschäftsstelle: Junkerstraße 3, 48143 Mü nster Tel: 686 7510 Fax: 686 7512 Fraktion.uwg-oedp@citykom.net
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Junkerstraße 3
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0037/2005
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 13.09.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37