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2015/0183

Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2015 und Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2014; hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde

Magistratsvorlage 06.05.2015

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2015/0183

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Regieru ngspräsidiu m Da rmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt . 6427 8 Darmstadt
Magistrat der
Wissenschaftsstadt Da rmstadt
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2, Kollegiengebäude
64283 Darmstadt
Internet:
www.rp-darmstadt.hessen.de
Unser Zeichen:
lhre Berichte vom:
lhr Ansprechpartner:
Zimmernummer:
Telefon/ Fax:
E-Mail:
Datum:
8:00 bis 16:30 Uhr
8:00 bis 15:00 Uhr
06151 12 0 (Zentrale)
06151 12 6347 (allgemein)
116-33f02-11-
1 3. und 20. Februar sowie
13., 15., 16., 17. und 20. April 2015
Jörg Nehrbaß
2.37
06151/ 12-5309 / 4610
joerg.nehrbass@rpda.hessen.de
). Mai 201 s
Fristen briefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Öffentliche Verkehrsmittel :
Haltestelle Luisenplatz
HESSEN
-
rffir
rE:
I
Kommunal- und Finanzaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach
SS 135 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO);
. Erste Nachträgssatzung für das Haushaltsjahr 2014;
o Beschlüsse zu den jeweils ersten Nachtragswirtschafuplänen der Eigenbetriebe,,Bäder
der Wissenschafustadt Darmstadt", ,,Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt
Darmstadt", ,,lmmobilienmanagement der Wissenschafustadt Darmstadt" sowie ,,Kul-
. turinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2014;
o Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015;
. Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen: ,,8äder der Wissenschafustadt Darmstadt", ,,8ür-
gerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt", ,,Eigenbetrieb für Kommu-
. nale Aufgaben und Dienstleistungen", ,,lmmobilienmanagement der Wissenschafts-
stadt Darmstadt",,,Kulturinstitute der Wissenschafustadt Darmstadt" sowie
,,Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen" für das Wirtschafujahr 2015
t.
NachtragshaushalV -wi rtschafu plä ne fü r das Hausha lts-/ Wirtschafujahr 201 4
Der städtische Nachtragshaushalt2Ol4 sowie die Nachtragswirtschaftspläne der Eigenbe-
triebe wurden am 1 6. Dezember 2014 beschlossen und mit Bericht vom 1 3. Februar 2015
am 1 6. Februar 2015 zur Genehmigung vorgelegt.
Servicezeiten:
Mo. - Do.
Freitag
Telefon:
Tele{ax:

-2-
1.
Hiermit genehmige ich
den Gesamtbetrag der in 5 2 der ersten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2014
vorgesehenen Kredite in Höhe von
27.683.610 €
(i. W.: ,,Siebenundzwanzig Millionen sechshundertdreiundachtzigtausendsechshundertzehn Euro"),
die gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 32.410.953 € um den Betrag
von 4.727.343 € vermindert wurden, gemäß S 103 Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt,
dass die Aufnahme der einzelnen Kredite weiterhin jeweils der Genehmigung nach
S 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf. Ausgenommen von meinem
Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds.
den Gesamtbetrag der in 5 3 der ersten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2014
vorgesehenen Verpfl ichtu n gsermächtig u n gen i n Höhe von
( i. w. :,,Zwei u n d zwa nzi g t',,, o*ffffne i n u n d sie bzi gta u se n d E u ro" ),
die gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 22.336.000 € um den Betrag von
135.000 € erhöht wurden, gemäß S 102 Absatz 4 HGO. Die Verpflichtungsermächtigun-
gen dürfen nur in einem solchen Umfang in Anspruch genommen werden, wie in den
Jahren, zu deren Lasten diese veranschlagt sind, die erforderliche aufsichtsbehördliche
Einzelgenehmigung nach 5 '103 Absatz 4 Nr. 2 HGO erwartet werden kann.
den in 5 4 der ersten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzten
Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
420.000.000 €
(i. W. :,,Vierh u ndertzwanzig Millionen Eu ro"),
der gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändeft wurde, gemäß S 105
,Absatz 2 HGO.
4. den Gesamtbetrag der unter Zifler 2 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirt-
schaftsplan des Eigenbetriebs ,Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirt-
schafujahr 2014 vorgesehenen Kredite in Höhe von
3.38s.000 €
(i. W.:,,Drei Millionen dreihunderrfünfundachtzigtausend Eu ro'1),
die gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.255.000 € um den Betrag von
130.000 € erhöht wurden, gemäß S 1 15 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit
S 103 Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite wei-
terhin jeweils der Genehmigung nach 5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung)
bedarf. Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem
Hessischen I nvestitionsfonds.
2.
3.

-3-
5. den Gesamtbetrag der unter Zif{er 3 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirt-
schaftsplan des Eigenbetriebs ,,Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das
Wirtschaftsjahr 201 4 vorgesehenen Verpfl ichtu n gsermächti g u n gen i n Höhe von
11.125.000 €
(i. W.:,,Elf Mi||ionen einhu ndertfünfundzwanzigta usend Eu ro"),
die gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert wurden, gemäß 5 115
Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit 5 102 Absatz 4 HGO. Die Verpflichtungs-
ermächtigungen dürfen nur in einem solchen Umfang in Anspruch genommen werden,
wie in den Jahren, zu deren Lasten diese veranschlagt sind, die erforderliche aufsichtsbe-
hördliche Einzelgenehmigung nach 5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO erwartet werden kann.
6, den Gesamtbetrag der unter Zif{er 3 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirt-
schaftsplan des Eigen betriebs,,lmmobi lienmanagement der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt" für das Wirtschafujahr 2O14 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von
1.200.000 €
(i. W.: ,,Eine Million zweihunderftausend Euro"),
die gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 8.700.000 € um den Betrag von
7.500.000 € vermindert wurden, gemäß S 1 15 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung
mit 5 102 Absatz 4 HGO. Die Verpflichtungsermächtigungen dürfen nur in einem solchen
Umfang in Anspruch genommen werden, wie in den Jahren, zu deren Lasten diese veran-
schlagt sind, die erforderliche aufsichtsbehördliche Einzelgenehmigung nach 5 103
Absatz 4 Nr. 2 HGO erwaftet werden kann.
7. den unter Zif{er 4 des Beschlusses über den ersten Nachtragswitschafuplan des Eigen-
betriebs ,,lmmobilienmanagement der Wissenschafustadt Darmstadt" für das Wift-
schaftsjahr 2Ol festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
10.000.000 €
(i. W.: ,,Zehn Millionen Euro"),
der gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert wurde, gemäß 5 1 15 Absatz 1
Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit 5 105 Absatz 2 HGO.

-a-
8. den Gesamtbetrag der unter Zifler 2 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirt-
schafuplan des Eigenbetriebs ,,Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für
das Wirtschafujahr 2014 vorgesehenen Kredite in Höhe von
270.110 €
( i. W. :,,Zwei h u ndertsiebzi gta usendei n h u n dertzeh n Eu ro"),
die gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 135.000 € urm den Betrag von
135.1 10 € erhöht wurden, gemäß S 1 15 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz !i in Verbindung mit
S 103 Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der erinzelnen Kredite
weiterhin jeweils der Genehmigung nach S 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung)
bedarf. Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem
Hessischen I nvestitionsfonds.
Der Beschluss über den ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetrir-'bs ,,8ürgerhäuser
und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2014 enthält keine
geneh m ig u n gspfl ichti gen Teile.
il.
Haushaltssatzung sowie Beschlüsse zu den Wirtschafuplänen
der Eigenbetriebe für das Haushalts-/ Wirtschaftsjahr 2!015
Die Haushaltssatzung des städtischen Haushalts für 2015 sowie die Wirtr;chaftspläne der
Eigenbetriebe wurden am 1 6. Dezemb er 2014 beschlossen und mit Bericht vom 13.'Februar
2015 am 1 6. Februa r 2015 zur Genehmigung vorgelegt.
Hiermit genehmige ich
1. den Gesamtbetrag der in S 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsj ahr 2015 vor-
gesehenen Kredite in Höhe von
42.670.294€
(i. W.: ,,Zweiundvierzig Millionen sechshundertsiebzigtausendzweihunderhrierundneunzig Euro"),
gemäß 5 103 Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahrne der einzelnen
Kredite jeweils der Genehmigung nach 5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung)
bedarf. Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem
Hessischen I nvestitionsfonds.
-5-

-5-
2. den Gesamtbetrag der in 5 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 vor-
gesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
(i. w.: ,,Vierundzwanzig ,,,,,on"n*r*nrn*n*tzigtausendzweihundert Euro"),
gemäß S 102 Absatz 4 HGO. Die Verpflichtungsermächtigungen dürfen nur in einem sol-
chen Umfang in Anspruch genommen werden, wie in den Jahren, zu deren Lasten diese
veranschlagt sind, die erforderliche aufsichtsbehördliche Einzelgenehmigung nach 5 103
Absatz 4 Nr. 2 HGO erwartet werden kann.
3. den in 5 4 der Haushaltssatzung für das Haushalrjahr 2015 festgesetzten Höchstbetrag
der Kassenkredite in Höhe von
400.000.000 €
(i. W.: ,,Vierhundert Millionen Euro"),
gemäß S 105 Absatz 2 HGO.
4. den Gesamtbetrag der unter Zi1fer 3 des Beschlusses über den Wirtschafuplan des
Eigenbetriebs ,,Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Widschaftsjahr 2O'15
vorgesehenen Kredite in Höhe von
12.270.000 €
(i. W. :,,2wölf M i | | ionen zwei h u ndertsiebzi gta usend Eu ro"),
gemäß S 115Absatz 1 Nr.3 undAbsatz3 inVerbindung mit 5103Absatz2 HGO unter
dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite jeweils der Genehmigung nach
5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf. Ausgenommen von meinem Ein-
zelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds.
5. den Gesamtbetrag der unter Ziffer 4 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs ,,Bäder der Wissenschafustadt Darmstadt" für das Wirtschafujahr 2015
vorgesehenen Verpfl ichtu n gsermächtig u n gen i n Höhe von
2.697.0O0 €
(i. W. :,,Zwei Millionen sechshundertsiebenundneu nzigtausend Eu ro"),
gemäß 5115Absatz 1 Nr.3 und Absatz3 inVerbindung mit5102Absatz4 HGO. Die
Verpflichtungsermächtigungen dürfen nur in einem solchen Umfang in Anspruch ge-
nommen werden, wie in den Jahren, zu deren Lasten diese veranschlagt sind, die
erforderliche aufsichtsbehördliche Einzelgenehmigung nach 5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO
erwartet werden kann.
-6-

6.
-6-
den Gesamtbetrag der unter Zif{er 3 des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs,,Eigenbetrieb für Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen" für das
Wirtschaftsjahr 2015 vorgesehenen Kredite in Höhe von
1.940.000 €
(i. W.:,,Eine Mil lion neunh u ndertvierzigta usend Euro"),
gemäß S 115Absatz 1 Nr.3 undAbsatz3 in Verbindung mit 5 103Absatz2 HGO unter
dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite jeweils der Genehmigung nach
S 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf. Ausgenommen von meinem Ein-
zelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds.
den Gesamtbetrag der unter Zifler 4 des Beschlusses über den Wirtschafuplan des
Eigenbetriebs,,Eigenbetrieb für Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen" für das
Wirtschaftsjahr 201 5 vorgesehenen Verpfl ichtu n gsermächtig u ngen i n Höhe von
1.000.000 €
(i. W.: ,,Eine Million Euro"),
gemäß S 115Absatz 1 Nr.3 undAbsatz3 inVerbindung mit 5 102Absatz4 HGO. Die
Verpflichtungsermächtigungen dürfen nur in einem solchen Umfang in Anspruch ge-
nommen werden, wie in den Jahren, zu deren Lasten diese veranschlagt sind, die
erforderliche aufsichtsbehördliche Einzelgenehmigung nach 5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO
erwartet werden kann.
den Gesamtbetrag der unter Zi{fer 3 des Beschlusses über den Wirtschafuplan des
Eigenbetriebs ,,lmmobilienmanagement der Wissenschafustadt Darmstadt" für das
Wirtschaftsjahr 2015 vorgesehenen Kredite in Höhe von
3.175.000 €
(i. W.:,,Drei Millionen einhunderrfünfundsiebzigta usend Euro"),
gemäß 5 1l5Absatz 1 Nr.3 undAbsatz3 inVerbindung mit 5103Absatz2 HGO unter
dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite jeweils der Genehmigung nach
5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf. Ausgenommen von meinem Ein-
zelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds.
den unter Zif{er 5 des Beschlusses über den Wirtschafuplan des Eigenbetriebs
,,lmmobilienmanagement der Wissenschafustadt Darmstadt" für das Wirtschafujahr
2015 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von
,, *,,äffiffiEuro"),
gemäß S 115Absatz 1 Nr.3 undAbsatz3 inVerbindung mit 5 105Absatz2 HGO.
7.
8.
9,

-7 -
10. den Gesamtbetrag der unter Zif{er 3 des Beschlusses über den Wirtschafuplan des
Eigenbetriebs ,,Kulturinstitute der Wissenschafustadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr
2015 vorgesehenen Kredite in Höhe von
3.286.000 €
(i. W.:,,Drei Mi| |ionen zweihu ndertsechsundachtzigtausend Eu ro"),
gemäß S 115Absatz 1 Nr.3 undAbsatz3 inVerbindung mit 5103 Absatz2 HGO unter
dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite jeweils der Genehmigung nach
5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf. Ausgenommen von meinem Ein-
zelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds.
1 1. den Gesamtbetrag der unter Zifler 4 des Beschlusses über den Wirtschafuplan des
Eigenbetriebs ,,Kulturinstitute der Wissenschafustadt Darmstadt" für das Wirtschafujahr
201 5 vorgesehenen Verpfl ichtu n gsermächtig u n gen i n Höhe von
1.400.000 €
(i. W.: ,,Eine Million vierhunderttausend Euro"),
gemäß S 115Absatz 1 Nr.3 undAbsatz3 inVerbindung mit5102Absatz4 HGO. Die
Verpflichtungsermächtigungen dürfen nur in einem solchen Umfang in Anspruch ge-
nommen werden, wie in den Jahren, zu deren Lasten diese veranschlagt sind, die
erforderliche aufsichtsbehördliche Einzelgenehmigung nach 5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO
erwartet werden kann.
Die Beschlüsse der Eigenbetriebswirtschaftspläne ,,Bürgerhäuser und Märkte der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt", sowie ,,Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen" für das
Wi rtschafts jahr 2015 entha lten kei ne geneh mi g u n gspfl ichti gen Teile.
ilt.
Feststel lungen zur Haushaltslage
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 18. Dezember
2012im Rahmen des Verfahrens zum Kornmunalen Schutzschirm einen Abbaupfad zum
Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses ab dem Jahre 2017 festgesetzt. Nach der Konsoli-
dierungsvereinbarung mit dem Land Hessen vom 20. Dezember 2012 muss die Stadt im or-
dentlichen Ergebnis für 2014 das Defizit auf einen Betrag von höchstens 22,2 Mio. € und für
2015 auf 12,8 Mio. € begrenzen.
Die Unterdeckung im ordentlichen Ergebnis des städtischen Haushalts für 2014 konnte im
ersten Nachtrag von ursprünglich 'l 9,8 Mio. € auf 14,4 Mio. € verringert werden. Nach den
vorläufigen Zahlen zum Jahresabschluss 2014 soll sogar ein Überschuss im ordentlichen Er-
gebnis von 4,1 Mio. € erwirtschaftet werden. Die Festlegung im Konsolidierungsvertrag
könnte damit um 26,3 Mio. € übertroffen werden. Auch die Festlegung im Haushaltsplan
-8-

-B-
2015 ist positiv zu bewerten, demnach soll bei dem prognostizierten Defizit im ordentlichen
Ergebnis von 9,3 Mio. € das Jahresschutzschirmziel um 3,5 Mio. € übererfüllt werden.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt ist, trotz dieser positiven Entwicklung der Haus-
haltsergebnisse, weiterhin als erheblich gefährdet einzustufen. Dies wird besonders durch
den.hohen Stand der Gesamtverbindlichkeiten aus investiven Schulden und Kassenkrediten
deutlich. Die Kassenkredite resultieren aus i;nmer wieder auftretenden Liquiditätslücken der
laufenden Verwaltungstätigkeit seit dem Jahr 2002 und der überwiegenden Fremdfinanzie-
rung der Kredittilgungen, da diese nicht selbst erwirtschaftet werden konnten.
Ursächlich für die aktuelle positive Prognose im Ergebnishaushalt und der Ergebnisplanung
sind neben den Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes auch höhere Steuereinnah-
men. Sofern sich die Haushaltsverbesserungen nicht bzw. nicht in der veranschlagten Grö-
ßenordnung im Haushaltsvollzug realisieren lassen, sind zur Erreichung eines vereinbarungs-
gemäßen und dauerhaften Haushaltsausgleichs deutliche Einschränkungen des städtischen
Leistu n gsa n gebots u nd/ oder Erhöh u ngen der Steuerhebesätze u nvermeid ba r.
Wie schon in den Vorjahren hat die Haushaltsanalyse auch für 2015 ergeben, dass sich in den
städtischen Bewirtschaftungseinheiten überdurchschnittliche Personalaufwendungen sehr
belastend auswirken und auch die Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse weiterhin
auf einem hohen Niveau etatisiert wurden. Unabhängig von den aktuellen Ertragsprognosen
müssen in diesen Belastungsbereichen die städtischen Konsolidierungsbemühungen aus
meiner Sicht verstärkt fortgesetzt werden.
Die verantwortlichen städtischen Gremien stehen vor dem Hintergrund der vorhandenen
Fehlbeträge aus Vorjahren und den umfangreichen bilanziellen Verbindlichkeiten auch bei
positiven Annahmen zur Ergebnisentwicklung und der Erfüllung des Schutzschirmabbaupfa-
des jedoch weiter in der Pflicht, das Gebot einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushalts-
führung im Sinne von 5 92 Absatz 2 HGO im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung
nachhaltig zu beachten. Hierbei müssen insbesondere disponible Aufiauandspositionen bzw.
vorgehaltene Standards bei öffentlichen Angeboten ständig überprüft werden. Dies gilt im
besonderen Maße sowohl für ein an die kommunalen Bedürfnisse als auch an die finanziellen
Mögl ich keiten a n gepasstes I nvestitionsverha lten.
Nach der Haushaltsplanung 2015 und der Ergebnis- und Finanzplanung bis 2018 sind trotz
der spürbaren Entlastung durch den Schutzschirm (Übernahme von Verbindlichkeiten in den
Jahren 2013 bis 2016 im Umfang von 1 86,6 Mio. €) bei den Gesamtverbindlichkeiten der
Stadt und ihrer Eigenbetriebe erneut Steigerungen festzustellen. Der Stand der Gesamtver-
bindlichkeiten wird zum Jahresende 2015 mit 690,3 Mio. € prognostiziert. Zum Ende des Fi-
nanzplanungszeitraums im Jahre 2018 sollen die Verbindlichkeiten 877 ,9 Mio. € erreichen.
Hierbei steigen die investiven Schulden proportional deutlich stärker (2015: 422,5 Mio. €,
2018: 629,2 Mio. € - jeweils zum Jahresende). Durch einen verringerten Liquiditätsbedarf,
-9 -

-9 -
entsprechend der positiven Ergebnisprognosen, erfolgt ein im Verhältnis geringer Rückgang
bei den Kassenkreditverbindlichkeiten (2015: 267 ,7Mio. €, 2018: 248,7 Mio. € - jeweils zum
Jahresende). Die hiermit korrespondierende reduzierte Festsetzung des Höchstbetrags der
Kassenkredite für 20:15 ist zu begrüßen.
Der in der Entwicklung der Gesamtverbindlichkeiten dokumentierte Fremdfinanzierungsan-
teil der Wissenschaftsstadt Darmstadt steht im Grunde seit Jahren nicht mehr im Einklang mit
derfinanziellen Leistungsfähigkeit. Bereits zum Jahresende 2008 hatten die Gesamtverbind-
lichkeiten einen Gesamtbetrag von 649,8 Mio. € erreicht. Nur vor dem Hintergrund der da-
maligen globalen Wirtschafts- und Finanzkrise wurde - insbesondere wegen der konjunktu-
rellen Gegenmaßnahmen - dann in den Haushaltsgenehmigungen der Jahre 2009 und 2010
auf eine aufsichtsbehördliche Begrenzung der Investitionskredite verzichtet. Jedoch wurde
ein haushaltswirtschaftlich vertretbarer Fremdfinanzierungsanteil spätestens im Jahr 2010
über-schritten, da die Auszahlungen für die ordentlichen Tilgungen vollständig mit Kassen-
krediten fremdfinanziert werden mussten.
Zum Jahresende 2010 hat der Betrag der Gesamtverbindlichkeiten 686,2Mio. € erreicht. ln
der Folge hatte die Stadt gemä lSZrlier 5 Satz 1 der Konsolidierungsleitlinie - wie bei defizitä-
ren Kommunen grundsätzlich angezeigt - eine Nettoneuverschuldung bei den Investitions-
krediten zu vermeid en.Zuletztwurde der städtischen Haushaltswirtschaft auch im Zuwei-
sungserlass des Innenministeriums zum Landesausgleichbtock vom 16. Juni 2014 - bei einem
Zuweisungsbetrag in Höhe von 10,5 Mio. € - bis auf weiteres eine Vermeidung der Nettoneu-
verschu ld ung auferlegt.
Unter anderem wegen der erheblichen Verbindlichkeiten wurde die Wissenschaftsstadt
Darmstadt im Rahmen des Schutzschirmverfahrens 2012 als besonders konsolidierungsbe-
dürftig identifiziert. Vor dem Wirksamwerden der ersten Entschuldungshilfen zum Jahresbe-
ginn 201 3 waren die Gesamtverbindlichkeiten dann auf 799,2 Mio. € angestiegen. Mit der
Teilnahme am Schutzschirmverfahren soll eine weitere Ausweitung der Gesamtverbindlich-
keiten nachhaltig verhindert werden.
Dem Grunde nach muss daher für die Wissenschaftsstadt Darmstadt in dieser Größenord-
nung zumindest für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung eine Obergrenze der
Gesamtverbindlichkeiten gesehen werden. Langfristig sollte ein nachhaltigerAbbau dieser
Verbindlichkeiten angestrebt werden.,
Der Umfang der Gesamtverbindlichkeiten ergibt sich aus den investiven Schulden sowie den
aus einer Unterdeckung der laufenden Verwaltungstätigkeit und der Fremdfinanzierung der
Kredittilgungen resultierenden Kassenkrediten. Somit können - bei Erreichen der Obergren-
ze der Gesamtverbindlichkeiten - dann Darlehen für priorisierte investive Maßnahmen grund-
sätzlich nur in einem Umfang aufgenommen werden, wie gleichzeitig eine Reduzierung

_ 10 _
bei den Kassenkreditverbindlichkeiten erreicht werden kann. Dies bedarf ggf. zusätzlicher
Konsolidierungsanstrengungen.
Diese Systematik der Priorisierung einer Finanzierung von zusätzlichen Investitionsprojekten
bei gleichzeitiger Vermeidung einer Fremdfinanzierung der laufenden Verwaltungstätigkeit
und der Tilgungsleistungen über Kassenkredite oder sogar der spürbaren Generierung von
Zahlungsmittelüberschüssen, steht im Einklang mit der Regelung des 5 19 Absatz 1 HGO.
Demnach können wirtschaftliche, soziale, sportliche und kulturelle Einrichtungen nur im
Ra h men der fi na nziel len Leistu n gsfä h i g keit bereitgestel lt werden.
Letztlich bleibt es der kommunalen Selbstverwaltung überlassen, im künftigen Haushaltsvoll-
zug zwischen investiver Neuverschuldung und möglicher Reduzierung der Kassenkreditver-
bindlichkeiten eigenverantwortlich abzuwägen. Das Instrument einerVeJbindlichkeitenober-
grenze erscheint daher - vor dem Hintergrund der mittelfristig geplanten erheblichen städti-
schen Investitionen - geeignet, die dauerhafte Aufgabenerfüllung sicherzustellen und dabei
neben kommunalpolitischen auch investive Hand lu ngsspielräu me zu eröffnen.
tv.
Empfehlungen zur Haushaltswirtschaft
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde über die
Wissenschaftsstadt Darmstadt sicherzustellen, dass die Kommune im Einklang mit den Ge-
setzen verwaltet wird. Dazu gehört die gesetzliche Verpflichtung zu einer ausgeglichenen
Ha usha ltswi rtschaft, die ei ne steti ge Aufga benerfü | | u ng ermög I icht,
Die Einhaltung der mit dem Land Hessen geschlossenen Vereinbarung zum Kommunalen
Schutzschirm ist die maßgebliche Beurteilungsgrundlage aller Haushaltsgenehmigungen ab
dem Jahr 2013. Zur Erreichung der Schutzschirmziele sind alle zur Verfügung stehenden Mit-
tel einzusetzen.
Vor dem Hintergrund der vorhandenen Fehlbeträge aus Vorjahren und der erheblichen Ver-
bindlichkeiten empfehle ich weiterhin, eigenverantwortlich haushaltswirtschaftliche Sperren
gemäß 5 107 HGO auszusprechen sowie eine eigenständige kritische Überprüfung der vor-
gehaltenen Leistungen und Standards vorzunehmen. In diesem Zusammenhang sind nach
meiner Einschätzung insbesondere eine restriktive Personalbewirtschaftung sowie eine
nachhaltige Priorisierung bei den gewährten Zuweisungen und Zuschüssen angezeigt. Auch
erscheint es mir bei Betrachtung der bestehenden'kommunalen Leistungsangebote - in be-
trächtlichem Umfang auch solche mit freiwilligem Charakter - nicht vertretbar, neue vertragli-
che Verpflichtungen im disponiblen Bereich einzugehen.

,1 1- tt-
Darüber hinaus rege ich an, Beiträge und Gebühren laufend auf ihren Kostendeckungsgrad
hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auch die Erhöhung von Mieten und
Pachten ist unter Beachtung rechtlicher Vorgaben in Betracht zu ziehen. In diesem Zusam-
menhang weise ich auf die Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen nach
S 93 HGO i. V. m. SS 8 ff des Gesetzes über kommunale Abgaben hin.
Vor dem Hintergrund des erheblichen Gesamtschuldenstandes der Stadt und ihrer Eigenbe-
triebe sehe ich die verantwortlichen politischen Gremien in der Pflicht, das künftige Investiti-
onsverhalten und die damit in der Regel verbundene Kreditfinanzierung nachhaltig auf ein
tatsächlich unabweisbares Maß zu begrenzen. Hierzu verweise ich nochmals auf Zif{er 5 der
Konsolidierungsleitlinie.
lnvestitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen dürfen gemäß 527 der Gemeinde-
haushaltsverordnung erst in Angriff genommen werden, wenn die Finanzierung gesichert ist.
Dies gilt in gleicher Weise auch für die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigun-
9en.
Es ist zwingend sicherzustellen, dass bei kreditfinanzierten Projekten meine aufsichtsbehörd-
liche Einzelgenehmigung nach S 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO tatsächlich enarirkt werden kann.
Es ist'bereits jetzt darauf hinzuweisen, dass
. bei einer negativen Abweichung von dem vertraglich festgelegten Abbaupfad sowie
. bei einer deutlich negativen Entwicklung der Gesamtverbindlichkeiten,
und damit erkennbarer weitergehender Gefährdung der finanziellen Leistungsfähigkeit dann
Einzelgenehmigungen gemäß 5 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO nicht bzw. nicht im vollen Umfang in
Aussicht gestellt werden können. Daher ist bei künftigen Anträgen auf Einzelgenehmigung
zur Einhaltung des Konsolidierungspfades und zum Planungsstatus der Gesamtverbindlich-
keiten zu berichten.
Bei einer Zwischenfinanzierung vort investiven Maßnahmen mit Kassenkrediten im Sinne von
Ziffer 6 der Hinweise zur Anwendung der Vorschriften zu 5 1 05 HGO ist rechtzeitig zu prüfen,
ob und ggf. in welcher Höhe Darlehen zur Schlussfinanzierung notwendig werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen können in den einzelnen Bewirtschaftungsbereichen nur
in einem solchen Umfang in Anspruch genommen werden, wie in den Jahren, zu deren Las-
ten diese veranschlagt sind, die erforderliche aufsichtsbehördliche Einzelgenehmigung nach
S 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO erwartet werden kann.
Zur Verwirklichung der Grundsätze des S 93 HGO auch im investiven Bereich sollten Vermö-
gensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht
benötigt, auf ihre wirtschaftlich vertretbare Veräußerbarkeit überprüft werden. Hierbei
- tz-

-12-
wären auch die wirtschaftlichen Beteiligungen zu hinterfragen. Auf meine Rundverfügung
vom 20. März 2003. Az.: ll 21 .3 - 33 f 08. weise ich nochmals hin.
Die beschlossenen Höchstbeträge der Kassenkredite orientieren sich im Wesentlichen an der
seit dem Jahr 2002 entstandenen Liquiditätslücke, verursacht durch die Unterdeckung aus
laufenderVerwaltungstätigkeit und der Fremdfinanzierung von Tilgungsleistungen. Es ist
nach den aktuellen Prognosen davon auszugehen, dass diese Höchstbeträge künftig weiter
reduziert werden können. Dies bitte ich in künftigen Haushalts- oder Nachtragssatzungen
umzusetzen.
Neben dem städtischen Haushalt wird bei den Eigenbetrieben eine Unterdeckung im Um-
fang von insgesamt ca. 1 ,4 Mio. € für 2014 und ca. 1,5 Mio. € für 2015 prognostiziert. Es wird
deshalb empfohlen, die Wirtschaftsführung in den Eigenbetrieben künftig so zu gestalten,
dass Verluste möglichst vermieden werden. Zur Sicherstellung einer hohen Transparenz der
Finanzlage sollten unvermeidbare Verluste zeitnah über den städtischen Haushalt ausgegli-
chen werden.
Nach lhrer Darlegung wurde der Jahresabschluss 2011 geprüft und soll in der Stadtverord-
netenversammlung am7. Mai 2015 behandelt werden. Es ist zu begrüßen, dass der Jahres-
abschlusses20l2 auch inzwischen aufgestellt wurde und dem Revisionsamt zur Prüfung vor-
liegt.
Abschließend weise ich auf die Verpflichtung hin, das Haushaltssicherungskonzept fortge-
setzt weiterzuentwickeln. Die mit dem Land Hessen im Schutzschirmverfahren vereinbarten
Konsolidierungsmaßnahmen sowie inzwischen benannte Ersatzmaßnahmen müssen hierin in
vollem Umfang enthalten sein.
V.
Bekan ntga be in der Stadwerord netdnversamm I un g
Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß S 50 Absatz 3 HGO in geeig-
neter Weise bekan ntzugeben.
vt.
Öffentliche Bekanntmachung
Um weitere Veranlassung gemäß SS 97 Absatz 5 und 98 Absatz 4 HGO wird gebeten. Hierbei
halte ich eine Veröffentlichung der jeweiligen Genehmigungstexte zu den genehmigungs-
pflichtigen Teilen der ersten Nachtragssatzung für 2014 und der Haushaltssatzung für 2Q15

_13_
des städtischen Haushalts für ausreichend. Die Genehmigungen zu den Wirtschaftsplänen
der Ei gen betriebe bed ü rfen kei ner öffentl ichen Beka n ntmach u ng.
vil.
Rechtsbehelfsbeleh rung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim
Verwa ltu n gsgericht Da rmstadt
Julius-Reiber-Straße 37
64293 Darmstadt
schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Ge-
schäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegen-
stand des Klagebegehrens bezeichnen. Die Klage ist gegen das Land Hessen, veftreten
durch das Regierungspräsidium Darmstadt, zu richten. Sie soll einen bestimmten Antrag ent-
halten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben wer-
den. Die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Kla-
ge und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Lindscheid
Regieru n gspräsidenti n
W

2015/0183

8647 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.05.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0183 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2015 und 
Nachtragssatzung fü r das Haushaltsjahr 2014;  
hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde  
 
Vorlage vom: 0 7.05.2015 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Von der Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 5. Mai 2015 zum Haushalt 
2015 der Wissenschaftsstadt Darmstadt und zu den Wirtschafts plänen 2015 der Eigenbetri e-
be „Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt“, „Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaft s-
stadt Darmstadt“, „Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt“, „Immobilienmanag e-
ment der Wissenschaftsstadt Darmstadt“, „Darmstädter We rkstätten und Wohneinrichtungen 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ und „Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt“ sowie zum Nachtragshaushalt 2014 der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und den Nachtragswirtschaftsplänen 2014 der E igenbetriebe wird Kenntnis g e-
nommen.

- 2 - 
 
 
2. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des R e-
gierungspräsidiums Darmstadt vom 5. Mai 2015 gemäß § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnisnahme 
vorgelegt. 
 
 
 
Anlagen: Genehmigungsverfügung  des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 5. Mai 2015  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlag e vom 7. Mai 2015  
 
 
Mit Verfügung vom 5. Mai 2015 hat das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehö r-
de den Haushalt 2015 und den Nachtragshaushalt 2014 der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
sowie die Wirtschaftspläne 2015 und die Nachtragswirtschaftspläne  2014 der Eigenbetriebe 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt genehmigt.  
 
Die Beschlüsse über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Bürgerhäuser und Märkte der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt“ und „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen der 
Wissenschaftss tadt Darmstadt“ für das Wirtschaftsjahr 2015 enthalten keine genehmigung s-
pflichtigen Teile.  Der Beschluss über den Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Bü r-
gerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ für das Wirtschaftsjahr 2014 en t-
hält ebenso keine genehmigungspflichtigen Teile.  
Wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Haushalt der Wissenschaftsstadt Dar m-
stadt gelten aber auch für diese Sondervermögen für die Wirtschaftsjahre 2015 ff . die haus-
haltsrechtlichen Empfehlungen der Aufsic htsbehörde. 
 
In der Genehmigungsverfügung erkennt das Regierungspräsidium an, dass im Nachtrags-
haushalt 2014  das ordentliche Ergebnis von 19,8 Mio. Euro auf 14,4 Mio. Euro  verringert 
werden konnte. Das vorläufige Rechnungsergebnis 2014 belegt, dass mit wei teren Verbess e-
rungen im Haushaltsvollzug zu rechnen ist. Der Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis wird die 
Vorgabe des Kommunalen Schutzschirm s in Höhe von 22,2 Mio. Euro nicht nur erreichen, 
sondern noch darunterliegen . 
 
Da die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2012 die Teilnahme 
am Kommunalen Schutzschirm beschlossen hat, muss das Defizit im ordentlichen Ergebnis 
des Haushalts 2015  auf 12,8 Mio. Euro begrenzt werden . Diesbezüglich stellt das Regi e-
rungspräsidium positiv fest, dass  im Haushaltsplan 2015 d er Fehlbedarf im ordentlichen 
Ergebnis nochmals auf 9,3 Mio. Euro reduziert werden kann, wodurch die Schutzschirmve r-
einbarung erneut (um 3,5 Mio. Euro) übererfüllt wird. Dennoch  regt die Aufsichtsbehörde an, 
eigenverantwortlich haus haltswirtschaftliche Sperren gemäß § 107 HGO auszusprechen. Dies 
ist auch im laufenden Haushaltsjahr vorgesehen und den städtischen Ämtern bereits mit der 
Rundverfügung Nr. 4 mitgeteilt worden.  
 
Auf Grund der positiven Entwicklung in den Haushaltsjahren 20 14 und 2015 sieht die Ge-
nehmigungsverfügung  der Aufsichtsbehörde erstmals seit vielen Jahren keine Auflagen  vor. 
Insbesondere die in den Vorjahren enthaltene Vorgabe, keine Nettoneuverschuldung zuzula s-
sen, ist in der Genehmigungsverfügung nicht mehr enthal ten. Daher wird es der Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt möglich sein, die auf Grund des erheblichen Bevölkerungswachstums 
notwendigen wesentlichen Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen.  
 
In der Genehmigungsverfügung stellt das Regierungspräsidium allerdings erneut fest, dass – 
trotz erwarteter Einhaltung der Konsolidierungsvereinbarung – die finanzielle Leistungsfähi g-
keit der Wissenschaftsstadt Darmstadt weiterhin als erheblich gefährdet einzustufen ist. Dies 
wird durch den hohen Stand der Verbindlichkeiten aus investiven Schulden und den  Kassenk-
rediten deutlich.  
 
Die Aufsichtsbehörde  empfiehlt, die eigenständige kritische Überprüfung der vorgehaltenen 
Leistungen und Standards fortzuführen. Eine restriktive Personalbewirtschaftung und eine

- 4 - 
nachhaltige Priorisieru ng bei den gewährten Zuweisungen und Zuschüssen sind angezeigt. 
Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden kommunalen Leistungsangebote – in beträcht-
lichem Umfang auch freiwillige – erscheint es weiterhin nicht vertretbar, neue vertragliche 
Verpflichtunge n einzugehen und die Ausstiegsszenarien bei freiwilligen Leistungen hinausz u-
zögern. 
 
Im Rahmen der kommunalen Selbstverantwortung hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
auch in Zukunft die Verpflichtung, die Grenzen der Vertretbarkeit und Zumutbarkeit ihres 
wirtschaftlichen Handelns zu überprüfen. Dies gilt auch für das Investitionsverhalten.  
 
Die Investitionskredite werden von der Aufsichtsbehörde zwar in vollem Umfang genehmigt, 
für das Jahr 2015 sind allerdings auch wieder Einzelgenehmigungen gemäß § 103 A bs. 4  
Nr. 2 HGO vorgesehen. Investitionen und Investitionsför derungsmaßnahmen dürfen gemäß 
§ 27 GemHVO erst in Angriff genommen werden, wenn die Finanzierung gesichert ist. Dies 
gilt in gleicher Weise auch für die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächt igungen. Ein-
zelkreditgenehmigungen sind nur dann möglich, wenn sichergestellt werden kann, dass der 
im Schutzschirmverfahren vorgesehene Abbaupfad eingehalten wird. Ein am Schutzschir m-
abbaupfad orientierter Haushaltsvollzug ist nachvollziehbar darzulegen.  
 
Auch die Verpflichtungsermächtigungen unterliegen einer Begrenzung: es ist darauf zu ac h-
ten, dass Verpflichtungen nur in dem Umfang eingegangen werden, dass in den Jahren, zu 
deren Lasten sie veranschlagt werden, die notwendige aufsichtsbehördliche Einzel genehmi-
gung erwartet werden kann.  Bei den Kassenkrediten wird davon ausgegangen, dass der 
Höchstbetrag der Kassenkredite durch die Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm in kün f-
tigen Haushalts - oder Nachtragssatzungen weiter reduziert werden kann.  Langfristig ist auch 
ein nachhaltiger Abbau der Gesamtverbindlichkeiten anzustreben.  
 
In den Empfehlungen zur Haushaltswirtschaft weist die Aufsichtsbehörde – wie in den ve r-
gangenen Jahren – außerdem darauf hin, dass Vermögensgegenstände, welche die Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt in absehbarer Zeit für die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benötigt, 
auf ihre wirtschaftliche Veräußerbarkeit zu überprüfen sind. Auch die wirtschaftlichen Bete i-
ligungen sind zu hinterfragen. Beiträge und Gebühren sind laufend auf ihren Kostend e-
ckungsgrad hin zu überprüfen und ggf. anzupassen. Auch die Erhöhung von Mieten und 
Pachten ist in Betracht zu ziehen.  
 
Das Haushaltssicherungskonzept ist weiterzuentwickeln . Die mit dem Land Hessen im 
Schutzschirmverfahren vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen sowie inzwischen benannte 
Ersatzmaßnahmen müssen in vollem Umfang enthalten sein.  
 
Der vollständige Text der Genehmigung ist zur Kenntnisnahme beigefügt.  Eine gesonder te 
Rundverfügung an die Fachämter, Eigenbetriebe und Verwaltungsstellen der Wissenschaft s-
stadt Darmstadt wird die Empfehlungen der Aufsichtsbehörde aufgreifen und Informationen 
über die notwendigen Haushaltssperren enthalten.  
 
Darmstadt, 7. Mai 2015 
 
Der Dezernent IV 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 203 zur Kenntnis
TOP 10 zur Kenntnis
TOP 27

Orte (2)

  • Julius-Reiber-Straße 37
  • Luisenplatz 5

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0183
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.05.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00