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A-R/0017/2010

Unterstützung für den SC Westfalia Kinderhaus

Antrag an den Rat 27.01.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.02.2010, TOP 19.17

Originalantrag

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Originalantrag

7447 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0017/2010 
 
 
	


	

		
	
	











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Antrag  
 
 
 
25.01.2010 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster  
 
 
Unterstützung für den SC Westfalia Kinderhaus 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Stadt Münster unterstützt den SC Westfalia Kind erhaus bei der Errichtung einer 
neuen Sportanlage. Die Verwaltung wird deshalb beau ftragt, zeitnah und in enger 
Zusammenarbeit mit dem SC Westfalia zu prüfen, unte r welchen Bedingungen, auf 
welcher Zeitachse und in welchem Kostenrahmen eine Verlagerung des Vereins vom 
jetzigen Standort am Wangeroogeweg in den Bereich n ördlich des Parkplatzes 
“Große Wiese“ möglich und realisierbar ist. Mit dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe (LWL) sind frühzeitig Verhandlungen aufzunehm en, um die liegenschaftlichen 
Voraussetzungen zu klären, das entsprechende Planun gsrecht zu schaffen und 
verschiedene Finanzierungsmodelle aufzubereiten. De n Ratsgremien ist regelmäßig 
zu berichten. 
 
Begründung  
Mit seinen rund 2.000 Mitgliedern ist der SC Westfa lia seit seinem Gründungsjahr in 
Münster-Kinderhaus beheimatet. Die Mitgliederzahl w ächst kontinuierlich um jährlich 
3-5 % und das entgegen der demographischen Entwickl ung im Stadtteil, dessen 
Bevölkerungszahl stagniert bzw. z. T. sogar leicht rückläufig ist.  
 
Der SC Westfalia zeichnet sich durch einen hohen Or ganisationsgrad, eine starke 
bürgerschaftliche Komponente und die feste Veranker ung im Stadtteil aus. 
Besonders hervorzuheben sind die Angebote für Kinde r und Jugendliche und das 
ehrenamtliche Engagement des Vereins für die Kinder hauser Bürgerinnen und 
Bürger mit Migrationshintergrund, z.B. im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt“.  
 
Insgesamt sind etwa 1.200 Vereinsmitglieder (60 %) Kinder und Jugendliche. Mehr 
als 40 % der Vereinsmitglieder haben einen Migratio nshintergrund. Damit ist der 
Verein ein auch sozial- und integrationspolitisch e norm wichtiger Akteur in 
Kinderhaus. Über diese Beispiele hinaus zieht sich der Integrationsgedanke, 
insbesondere mit der Zielgruppe Kinder und Jugendli che, durch alle Angebote des 
Vereins. So sind in den elf Sportabteilungen und se chs Sportgruppen Mitglieder aus 
über 30 verschiedenen Nationen aktiv. Als Resultat der zahlreichen Projekte 
engagieren sich inzwischen viele der ausländischen Jugendlichen im Sportverein 
selber ehrenamtlich als Trainer und Betreuer. Für v erschiedene Integrationsprojekte 
ist das eine unverzichtbare Basis.

	


	

		
	
	











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Derzeit nutzt der Stadtteilverein das Sportgelände „Hütte“ am Wangeroogeweg 18. 
Dieses Sportgelände ist nach einem Großbrand im Jahr 1979 in der jetzigen Form für 
damals knapp 1.000 Vereinmitglieder errichtet worde n und flächenmäßig bis heute 
unverändert geblieben. Dabei steht das vereinseigen e Gebäude auf einem 
Erbpachtgrundstück des LWL. Obwohl sich die Mitglie derzahl in den vergangenen 
drei Jahrzehnten verdoppelt hat, ist eine Erweiteru ng des Sportgeländes an diesem 
Standort  baurechtlich nicht möglich.  
 
Als Konsequenz müssen rund 70 % des Fußballspielbet riebes auf die 
Bezirkssportanlage „Große Wiese“, welche gemeinsam mit 4 anderen Vereinen bzw. 
Sportgruppen genutzt wird, ausgelagert werden. Aus logistischen Gründen betrifft 
dieses insbesondere die 22 Jugendmannschaften, welc he sich auf Grund der 
desolaten hygienischen und räumlichen Situation der  Außenumkleiden an der 
„Großen Wiese“ (2 Umkleiden für 4 Fußballplätze, di ese werden zu Stoßzeiten von 
bis zu 10 Mannschaften beider Geschlechter gleichze itig genutzt) an dem 
Sportgelände „Hütte“ umziehen. Anschließend müssen sie die Entfernung von ca. 
700 m über die Grevener Straße hinweg bis zur „Großen Wiese“ zu den Spielen und 
zum Training zurücklegen, um nach ihrem Sport nass geschwitzt zum Duschen und 
Umkleiden wieder zurückzukehren. Zudem ist in den Monaten der dunklen Jahreszeit 
der Weg für die Kinder kaum zumutbar. Die zunehmenden Sorgen und Beschwerden 
der Eltern sind daher nur gut zu verstehen. 
 
Die Notwendigkeit einer Vergrößerung und qualitativ en Verbesserung der 
Sportanlagen korrespondiert mit der Notwendigkeit, das Vereinsgelände zügig zu 
verlagern. Der Erbpachtvertrag mit dem LWL läuft bi s zum 30.09.2015. Mittlerweile 
ist bestätigt, dass der LWL diesen Vertrag jedoch s chriftlich zum 31.12. 2010 
gekündigt hat. Die Kündigung liegt dem Amt für Immo bilienmanagement seit Ende 
2009 vor. Eine weitere Nutzung bis zum Ende des Pac htvertrages wird gestattet. 
Jedoch bringt eine weitere Nutzung für den Verein n eben der Verlängerung der 
unzureichenden Raum- und Sportstättensituation erhe bliche finanzielle Nachteile. 
Der Erbpachtvertrag regelt u.a., dass der Grundstüc kseigentümer (LWL) dem Verein 
eine Entschädigung für die sich auf dem Grundstück befindenden, und der Westfalia 
gehörenden Bauwerke, zu zahlen hat. Zum 01.03.2008 wurde dieser Wert von einem 
vereidigten Gutachter gemäß der Erbbau-Verordnung m it rund 500.000 Euro 
ermittelt. Die Erbbau-Verordnung besagt jedoch auch , dass der Entschädigungswert 
exponentiell abfällt, je näher das Vertragsende rüc kt. Was für den Verein nichts 
anderes bedeutet, als dass er bei einem späten Umzu g immer höhere Kredite 
aufnehmen müsste, um das neu zu errichtende Gebäude  an der “Großen Wiese“ mit 
den erforderlichen, vom Verein zu finanzierenden Nu tzungseinheiten, auszustatten. 
Sollte der Ersatzbeschaffungswert also gegen „Null“ sinken, wäre dieser Wertverfall 
wohl nicht einmal ansatzweise durch den Verein aufzufangen. 
 
Aus den aufgeführten Gründen hat die Stadt Münster eine besondere über die 
Förderung eines Sportvereins hinausgehende Verantwo rtung gegenüber dem SC 
Westfalia. Insbesondere das große Engagement für de n Stadtteil Kinderhaus ist 
traditionell eine der wichtigsten Säulen des Verein s, und genießt gerade in der 
heutigen Zeit eine besonders hohe Priorität. Im Pro jekt „Soziale Stadt“, in welchem 
der Verein in den Arbeitsgruppen „Sport und Gesundheit“, „Sport gegen Gewalt“ und

	


	

		
	
	











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„Sport und Integration“ gerade die Kinder in der No rd-West-Schleife erreicht, macht 
es im Sinne einer Nachhaltigkeit der jetzigen, imme r besser werdenden, sehr 
erfreulichen Resultate erforderlich, diese Arbeit a uch nach Ablauf des Projektes 
„Soziale Stadt“ weiter zu führen. Auch für die aufs uchende Sozialarbeit im Stadtteil 
ist es von enormen Vorteil, dass der Sportverein bei Verlagerung zur „Großen Wiese“ 
näher an das Zielgebiet seiner Arbeit heranrückt, u nd so auch die Grevener Straße 
als Grenze bzw. Trennung hinter sich lässt. 
 
 
Gaby Kubig-Steltig   Dr. Michael Jung     Anne Schu lze Wintzler 
Wolfgang Heuer   Marianne Koch     Petra Seyfferth 
Dr. Fritz Baur   Thorsten Kornblum     Aliye Strack e-Gönül 
Thomas Fastermann  Thomas Marquardt     Beate Vilhj almsson 
Philipp Gabriel   Robert von Olberg     Holger Wigg er 
Beanka Ganser   Kurt Pölling      Karl-Heinz Winter  
Anne Hakenes   Karsten Rahn

Beratungsverlauf (1)

03.02.2010 Rat
TOP 19.17 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Grevener Straße
  • Wangeroogeweg 18
  • Große Wiese
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0017/2010
Typ
Antrag an den Rat
Datum
27.01.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37