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Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2020 und 2021

Beschlussvorlage Ausschuss 2126/2020 vom 03.08.2020

Stand: Am 20.08.2020 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1_Förderung Frauenvereine 2020 und 2021

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    Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2020 und 2021 Verein Zuschuss 2019 (€) Haushalts - ansatz 2020 und 2021 (€)* Bean tragter Zuschuss 2020 (€) Fördervor - schlag 2020 (€) Beantragter Zuschuss 2021 (€) Fördervor - schlag 2021 (€) Hagazussa e.V. 46.508,73 135.858,00 [2020] 137.895,00 [2021] 51.985,95 47.439,25 52.839,67 48.150,53 agisra e.V ** 43.253,23 65.382,00 44.118,64 65.682,00 45.289,27 agisra e.V. ** (zusätzlicher Mietkostenzuschuss) 0,00 34.000,00 34.000,00 34.000,00 34.000,00 Fraue nLeben e.V. 4.805,36 5.000,00 4.901,52 6.500,00 4.975,25 Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. 5.292,68 5.400,00 5.398,59 5.600,00 5.479,95 Summen 99.860,00 161.767,95 135.858,00 164.621,67 137.895,00 * Über den „Politischen Veränderungsnachweis“ wurden zusätzliche 34.000,00 € Zuschussanteil zugunsten von agisra e.V für die Jahre 2020 und 2021 in den Haushaltsplan 2020/2021 aufgenommen, da agisra wegen Vermieterkündigung eine neue Beratungsstelle beziehen musste. Der restliche Haushaltsansatz wird jeweils analog der Verteilung 2019 auf die vier Vereine verteilt. Für das Jahr 2020 erhielten sie bislang Abschläge von 75% des Ansatzes 2020. ** Gesamtzuschuss agisra 2020: 99.382,00 € (beantragt), 78.118,64 € (Fördervorschlag). Gesamtzuschuss agisra 2021: 99.682,00 € (beantragt), 79.289,27 € (Fördervorschlag). FrauenLeben und Frauen gegen Erwerbslosigkeit erhalten zusätzlich Förderung aus städtischen Mitteln, die als „kommunale Eingliederungsleistungen“ nach § 16a Nr. 3 SGB II durch das Jobcenter Köln bewirtschaftet werden. Anlage 1
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 2126/2020 Freigabedatum 03.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2020 und 2021 Beschlussorgan Ausschuss Soziales und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, die Frauenvereine - Feministisches Frauengesundheitszentrum „Hagazussa e.V., - Agisra e.V., - FrauenLeben e.V. und - Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 mit Haushaltsmitteln entsprechend der Anlage 1 zu fördern. Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 135.858 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: Im Jahr 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 137.895 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Förderung der Frauenvereine im Sozialbereich sind gemäß den Erläuterungen zu Teilergebnis- plan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) für 2020 Mittel für „Z für Frauenprojekte“ in Höhe von 135.858,00 € veranschlagt, und für 2021 Mittel in Höhe von 137.895,00 €. Es soll auch über die Förderung 2021 beschlossen werden, damit in 2021 die Auszahlung der Zu- schüsse – im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen – frühzeitiger erfolgen kann. So wird größere Planungssicherheit für die vier Frauenvereine geschaffen. Die Vereine haben den Zuschuss 2021 beantragt. Die Mittelverwendung wird wie üblich über die Prüfung der Verwendungsnachweise kontrolliert. Im Unterausschuss 2021 kann dann detailliert über die Anträge 2021 und die Aktivitäten der Vereine berichtet werden. Über den „Politischen Verwendungsnachweis“ wurden zusätzliche 34.000,00 € zugunsten von agisra e.V. für die Jahre 2020 und 2021 in den Haushaltsplan 2020/2021 in den genannten Haushaltsansatz aufgenommen, da agisra wegen Vermieterkündigung eine neue Beratungsstelle beziehen musste. Der restliche Haushaltsansatz wird jeweils analog der Verteilung 2019 auf die vier Vereine verteilt. Die vier Vereine, die historisch ihre Wurzeln in der Frauen(projekte)bewegung haben, verstehen sich 3 als spezialisierte Frauenberatungsstellen für wichtige Themenbereiche, die Frauen betreffen, d.h. Gesundheit, Arbeit, Familie und Migration. Aus dem Selbsthilfeansatz haben sie sich zu Frauenbera- tungszentren entwickelt, die heute bei unterschiedlichen Zielsetzungen ein frauenspezifisches Unter- stützungsangebot realisieren, das fachlich ausdifferenziert ist. Die vier Arbeitsfelder sind Beratungs- stelle, Selbsthilfebereich, Maßnahmen und Projekte. Die Förderung entspricht den Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung „Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise“. Anlage 1 gibt eine tabellarische Übersicht über Haushaltsansatz und Fördervorschläge.

Beratungsverlauf

  1. 20.08.2020

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 3.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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