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2126/2020

Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2020 und 2021

Beschlussvorlage Ausschuss 03.08.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 20.08.2020, TOP 3.2

Anlage 1_Förderung Frauenvereine 2020 und 2021

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1_Förderung Frauenvereine 2020 und 2021

1682 Zeichen

Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2020 und 2021 
 
Verein  Zuschuss 
2019 (€) 
Haushalts -
ansatz 2020  
und 2021 (€)* 
Bean tragter 
Zuschuss 
2020 (€) 
Fördervor -
schlag 2020 
(€) 
 
Beantragter 
Zuschuss 
2021 (€) 
Fördervor -
schlag 2021 
(€) 
 
Hagazussa e.V.  46.508,73   
 
135.858,00 
[2020] 
 
 
137.895,00 
[2021] 
51.985,95 
 47.439,25  52.839,67  48.150,53   
agisra e.V **  43.253,23  65.382,00  44.118,64  65.682,00  45.289,27   
agisra e.V. ** (zusätzlicher 
Mietkostenzuschuss)  
0,00  34.000,00  34.000,00  34.000,00  34.000,00   
Fraue nLeben e.V.  4.805,36  5.000,00  4.901,52  6.500,00  4.975,25   
Frauen gegen 
Erwerbslosigkeit e.V. 
5.292,68  5.400,00  5.398,59  5.600,00  5.479,95   
Summen 99.860,00   161.767,95  135.858,00  164.621,67  137.895,00   
          
 
* Über den „Politischen Veränderungsnachweis“ wurden zusätzliche 34.000,00 € Zuschussanteil zugunsten von agisra e.V für die 
Jahre 2020 und 2021 in den Haushaltsplan 2020/2021 aufgenommen, da agisra wegen Vermieterkündigung eine neue Beratungsstelle 
beziehen musste. Der restliche Haushaltsansatz wird jeweils analog der Verteilung 2019 auf die vier Vereine verteilt. Für das Jahr 2020 
erhielten sie bislang Abschläge von 75% des Ansatzes 2020. 
 
** Gesamtzuschuss agisra 2020: 99.382,00 € (beantragt), 78.118,64 € (Fördervorschlag). 
    Gesamtzuschuss agisra 2021: 99.682,00 € (beantragt), 79.289,27 € (Fördervorschlag). 
 
FrauenLeben und Frauen gegen Erwerbslosigkeit erhalten zusätzlich Förderung aus städtischen Mitteln, die als „kommunale 
Eingliederungsleistungen“ nach § 16a Nr. 3 SGB II durch das Jobcenter Köln bewirtschaftet werden. 
                     Anlage 1

Beschlussvorlage Ausschuss

3560 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer 
 2126/2020 
Freigabedatum 
 03.08.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2020 und 2021 
Beschlussorgan 
Ausschuss Soziales und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, die Frauenvereine 
 
- Feministisches Frauengesundheitszentrum „Hagazussa e.V., 
- Agisra e.V., 
- FrauenLeben e.V. und 
- Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. 
 
in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 mit Haushaltsmitteln entsprechend der Anlage 1 zu fördern. 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  135.858 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: Im Jahr 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    137.895 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zur Förderung der Frauenvereine im Sozialbereich sind gemäß den Erläuterungen zu Teilergebnis-
plan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) für 
2020 Mittel für „Z für Frauenprojekte“ in Höhe von 135.858,00 € veranschlagt, und für 2021 Mittel in 
Höhe von 137.895,00 €. 
 
Es soll auch über die Förderung 2021 beschlossen werden, damit in 2021 die Auszahlung der Zu-
schüsse – im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen – frühzeitiger erfolgen kann. So wird 
größere Planungssicherheit für die vier Frauenvereine geschaffen. Die Vereine haben den Zuschuss 
2021 beantragt. Die Mittelverwendung wird wie üblich über die Prüfung der Verwendungsnachweise 
kontrolliert. Im Unterausschuss 2021 kann dann detailliert über die Anträge 2021 und die Aktivitäten 
der Vereine berichtet werden. 
 
Über den „Politischen Verwendungsnachweis“ wurden zusätzliche 34.000,00 € zugunsten von agisra 
e.V. für die Jahre 2020 und 2021 in den Haushaltsplan 2020/2021 in den genannten Haushaltsansatz 
aufgenommen, da agisra wegen Vermieterkündigung eine neue Beratungsstelle beziehen musste. 
Der restliche Haushaltsansatz wird jeweils analog der Verteilung 2019 auf die vier Vereine verteilt. 
 
Die vier Vereine, die historisch ihre Wurzeln in der Frauen(projekte)bewegung haben, verstehen sich

3 
als spezialisierte Frauenberatungsstellen für wichtige Themenbereiche, die Frauen betreffen, d.h. 
Gesundheit, Arbeit, Familie und Migration. Aus dem Selbsthilfeansatz haben sie sich zu Frauenbera-
tungszentren entwickelt, die heute bei unterschiedlichen Zielsetzungen ein frauenspezifisches Unter-
stützungsangebot realisieren, das fachlich ausdifferenziert ist. Die vier Arbeitsfelder sind Beratungs-
stelle, Selbsthilfebereich, Maßnahmen und Projekte. 
 
Die Förderung entspricht den Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung „Haushaltsbewirtschaftung in 
der Corona-Krise“. 
 
Anlage 1 gibt eine tabellarische Übersicht über Haushaltsansatz und Fördervorschläge.

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2126/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.08.2020
Erstellt
14.07.2020 11:56