0653/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe "QR-Code für Parkausweis für Behinderte, Parkplatzsicherung mit Pollern", AZ.: 203/22
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
546 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 27.02.2023 0653/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 20.03.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe "QR-Code für Parkausweis für Behinderte, Parkplatzsicherung mit Pollern", AZ.: 203/22 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 3 Auszug BAB 20.03.23 TOP 7.2.1
781 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Pesch Telefon: (0221) 221 26144 Fax: (0221) E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 20.04.2023 Auszug aus der Niederschrift der 16. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 20.03.2023 öffentlich 7.2.1 Mitteilung zur Bürgereingabe "QR-Code für Par kausweis für Behinderte, Parkplatzsicherung mit Pollern", AZ.: 203/22 0653/2023 Herr Derichsweiler bittet, die Anregung von Frau Oedingen, SPD, diese Mitteilung in- formativ auch in den Ausschuss für Soziales und Senioren zu geben, zu Protokoll zu nehmen. Zudem die Frage von Frau Hildebrandt, Linke, in wie weit QR Codes noch fälschungsunsicherer sind, an die Fachverwaltung weiterzugeben.
Anlage 1 Eingabe
1391 Zeichen
Von: online-formularversand@stadt-koeln.de [mailto:online-formularversand@stadt- koeln.de] Gesendet: Mittwoch, 30. November 2022 10:40 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 30.11.2022 10:40:12 an Sie geschickt Anliegen: Guten Morgen, meine Frau fährt mich mehrmals in der Woche zu physiotherapeutischen Anwendungen in die Innenstadt, da ich als Rollstuhlfahrer nicht mehr selbst fahren kann. Da sehr häufig behindertengerechte Parkplätze von Pkw. belegt sind, die entweder "nur falsch parken" oder deren Ausweise (abgelaufen, Fälschung u.a.) einlegen und vermeintlich schwerbehindert sind. Um diesen Missbrauch vorzubeugen, folgende Ideen hierzu: 1. Der Parkausweis könnte mit einem QR-Code versehen werden, so dass das Ordnungsamt prüfen kann, ob der Ausweis noch gültig ist 2. Aufwendiger und teurer, aber effektiver, die Parkplätze mit Pollern o.ä. zu versehen, so dass keine Falschparker ihr Fahrzeug abstellen und nur Kfz. mit QR- Code den Parkplatz nutzen können. Sind diese Ideen realistisch und letzten Endes auch umsetzbar? Auf Ihre Antwort bin ich gespannt.
Anlage 2 Antwortschreiben
3229 Zeichen
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Shepperson, Zimmer 507 T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 203/22 08.02.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– „QR-Code für Parkausweis für Behinderte, Park- platzsicherung mit Pollern“ Aktenzeichen 203/22 B Sehr geehrter vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. November 2022. Das Amt für Integration und Vielfalt hat Ihre Eingabe eingehend geprüft und mir fol- gende Stellungnahme zugeschickt: Der blaue EU-Behindertenparkausweis mit Foto gilt in der Europäischen Union und einigen anderen Ländern (z.B. Schweiz, Norwe- gen). Er berechtigt unter anderem zum Parken auf öffentlichen Behindertenparkplät- zen. Einen QR-Code beinhaltet der Ausweis bisher nicht. Eine entsprechende Erweiterung oder Ergänzung des Ausweises müsste auf EU-Ebene erfolgen. Allerdings sollte da- bei beachtet werden, dass nicht nur der Ausweis sondern auch der QR-Code prob- lemlos kopiert werden könnte. Da der Ausweis personenbezogen und bei seiner Nut- zung nicht an ein bestimmtes Kraftfahrzeug gebunden ist, würde ein QR-Code nicht vor Missbrauch des Ausweises schützen. Eine Absicherung der Behindertenparkplätze durch Poller, damit nur Fahrzeuge mit QR-Code den Parkplatz nutzen können, würde eine erhebliche Erschwernis für alle Berechtigten bedeuten, die ohne eine Begleitperson unterwegs sind. Behindertenpark- plätze sollten grundsätzlich ohne Hindernis anfahrbar sein, damit nicht mehrmaliges Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug erforderlich wird. Das Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug, um den Poller zu entfernen, bringt darüber hinaus eine größere Gefährdung für Leib und Leben mit sich. - 2 - Sollten Sie einen Verstoß beobachten oder einen Verdacht eines Missbrauchs des Behindertenparkausweises haben, können Sie sich gerne an die Telefonnummer des Amtes für öffentliche Ordnung – 0221-221/32000 wenden. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie grundsätzlich noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an das Amt für In- tegration und Vielfalt, Herrn Schwarz unter E-Mail: behindertenbeauftragte@stadt- koeln.de wenden. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An- regungen und Beschwerden wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen, geschaeftsstelle-an- regungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden erhält eine Mit- teilung über Ihre Eingabe und dieses Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0653/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 20.04.2023
- Erstellt
- 22.02.2023 11:22